Pflegende Angehörige sollten ab 2027 deutlich weniger Rentenansprüche für ihre Pflegearbeit erhalten. So sah es zumindest der Entwurf der früheren Gesundheitsministerin Nina Warken vor. Demzufolge sollten die Rentenbeiträge der Pflegekassen nur noch 70 Prozent des bisherigen Werte betragen. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann kündigt an, diese Kürzung zu verhindern.
Entschieden ist die Sache allerdings noch nicht. Linnemann erklärte, dass er bei der Rente pflegender Angehöriger nicht sparen wolle. Er will diesen Punkt aus dem Reformpaket korrigieren. Ergebnisse zur noch offenen Finanzierung erwartet der Gesundheitsminister Mitte bis Ende September 2026.
Warken wollte Rentenbeiträge um 30 Prozent kürzen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verzichtet häufig auf Arbeitszeit und damit auf eigene Rentenbeiträge. Deshalb zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson.
Warkens Reformplan griff genau an dieser Stelle ein. Statt der bisherigen Berechnungsgrundlage von 100 Prozent sollte die Pflegeversicherung ab 2027 nur noch 70 Prozent berücksichtigen. Die Rentenansprüche aus der Pflege hätten sich entsprechend verringert.
So wichtig sind die Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt, muss die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflegeperson muss mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen pflegen. Gleichzeitig darf sie neben der Pflege grundsätzlich höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Pflege muss außerdem im häuslichen Umfeld stattfinden.
Wie stark die Pflege später die Rente erhöht, hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob die pflegebedürftige Person Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination erhält.
Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bringt ein Jahr Pflege nach heutigem Stand bei Pflegegrad 2 etwa 7 bis 10 Euro zusätzliche Monatsrente. Bei Pflegegrad 3 sind es ungefähr 11 bis 16 Euro, bei Pflegegrad 4 rund 18 bis 26 Euro und bei Pflegegrad 5 etwa 26 bis 37 Euro.
Denkbeispiel: Aus knapp 8 Euro Verlust werden fast 40 Euro
Das Problem von Warkens Kürzung zeigt sich vor allem bei Menschen, die jahrelang Angehörige pflegen. Ein Denkbeispiel verdeutlicht die Folgen.
Nasrin, 59, aus Kassel pflegt ihre Mutter Sarah mit Pflegegrad 4 zu Hause. Die Mutter erhält ausschließlich Pflegegeld. Nasrin reduziert deshalb ihre Arbeitszeit erheblich. Nach den heutigen Werten würde ihr ein Jahr Pflege ungefähr 26 Euro zusätzliche spätere Monatsrente bringen.
Hätte die Pflegeversicherung die Berechnungsgrundlage auf 70 Prozent gekürzt, blieben davon vereinfacht nur noch rund 18 Euro. Nasrin verlöre also für jedes Pflegejahr ungefähr 8 Euro spätere Monatsrente.
Pflegt sie ihre Mutter fünf Jahre unter diesen Bedingungen, summiert sich der Unterschied auf rund 39 Euro monatlich. Auf zehn Jahre Rentenbezug gerechnet wären das bereits etwa 4.700 Euro weniger Rente.
Künftige Rentenanpassungen sind in diesem vereinfachten Beispiel noch nicht berücksichtigt.
Ein Verlust von wenigen Euro für ein einzelnes Pflegejahr wirkt gering. Wenn Nasrin jedoch mehrere Jahre ihre Erwerbstätigkeit reduziert und dadurch sowieso weniger Rentenbeiträge einzahlt, trifft sie eine zusätzliche Kürzung doppelt.
Warken selbst bezifferte den Verlust je nach Pflegegrad auf ungefähr 3 bis 12 Euro monatliche Rentenanwartschaft für jedes Jahr Pflege.
Pflegende verlieren ohnehin Einkommen und eigene Rentenpunkte
Die Beiträge der Pflegeversicherung sollen ausgleichen, dass Angehörige wegen der Pflege beruflich kürzertreten. Sie ersetzen den Einkommensverlust allerdings nicht vollständig.
Wer von einer Vollzeitstelle in Teilzeit wechselt, verdient weniger und zahlt dadurch weniger Pflichtbeiträge in die Rentenkasse. Die zusätzlichen Rentenbeiträge der Pflegekasse mildern diese Lücke zwar ab, gleichen sie aber nicht aus.
Kürzt der Staat auch diese Unterstützung, wächst die Rentenlücke doppelt: Jemand wie Nasrin verliert erstens Rentenansprüche wegen ihrer reduzierten Beschäftigung und erhält zweitens weniger Ausgleich für ihre Pflegearbeit.
Vor allem Frauen würde das treffen. Nach Angaben der Rentenversicherung stellen sie rund 85 Prozent der rentenversicherten Pflegepersonen. Frauen trifft es dann tendenziell sogar noch härter. Denn bedingt durch Teilzeitarbeit und Kindererziehung liegt die Durchschnittsrente von Frauen deutlich unter der von Männern.
Eine Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige drückt also gerade Frauen verstärkt in die Altersarmut.
Pflegeversicherung steckt in einer Finanzkrise
Der GKV-Spitzenverband erwartet für die soziale Pflegeversicherung 2026 ein Defizit von rund einer Milliarde Euro. Rechnet der Verband die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund hinzu, beziffert er die Belastung auf rund 4,2 Milliarden Euro.
Der GKV-Spitzenverband schlägt jedoch einen anderen Weg vor als bei pflegenden Angehörigen zu kürzen Kürzungen. Der Bund solle unter anderem die Rentenbeiträge für Pflegepersonen übernehmen. Nach Berechnungen des Verbandes würde das die Pflegeversicherung 2027 um voraussichtlich rund 5,9 Milliarden Euro entlasten.
Nicht allein die Beitragszahler der Pflegeversicherung müssten dann für die soziale Absicherung pflegender Angehöriger aufkommen, sondern der Staat würde diese Aufgabe aus Steuermitteln finanzieren.
Linnemann will die Kürzung zurücknehmen
Tatsächlich versorgen Angehörige den größten Teil der Pflegebedürftigen zu Hause. Die Deutsche Rentenversicherung nennt rund 4,9 Millionen Menschen beziehungsweise 86 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden.
Der Gesundheitsminister will zwar nicht bei den pflegenden Angehörigen kürzen, zugleich will er nicht, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Offen bleibt, woher das Geld kommen soll, wenn die geplante Kürzung bei den Rentenbeiträgen entfällt.
Für pflegende Angehörige bedeutet das derzeit: Die Kürzung auf 70 Prozent ist zwar politisch noch nicht vom Tisch. Sie steht aber stark auf dem Prüfstand. Linnemann hat angekündigt, sie korrigieren zu wollen. Erst das endgültige Gesetz entscheidet allerdings darüber, welche Rentenansprüche Pflegepersonen ab 2027 tatsächlich erwerben.
Wer bekommt überhaupt Rentenpunkte für die Pflege?
Viele Angehörige verschenken bereits nach geltendem Recht Rentenansprüche, weil sie ihre Pflegezeiten nicht korrekt erfassen lassen. Der Pflegebedürftige muss zunächst Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Die Pflegeperson sollte außerdem den Fragebogen zur sozialen Sicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vollständig ausfüllen.
Die Pflegekasse prüft anschließend die Voraussetzungen. Liegen sie vor, führt sie die Rentenbeiträge ab. Einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag muss die Pflegeperson dafür nicht zahlen.
FAQ zur geplanten Rentenkürzung bei Pflege
Ist die Kürzung auf 70 Prozent bereits beschlossen?
Nein. Sie stammt aus Warkens Reformplanung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann will sie nach eigenen Angaben korrigieren.
Würde eine Kürzung auch bereits erworbene Rentenpunkte betreffen?
Der Reformplan zielte auf die künftig von der Pflegeversicherung finanzierten Rentenbeiträge. Bereits erworbene Ansprüche stehen deshalb nicht im Mittelpunkt der geplanten Kürzung.
Wann steht fest, was ab 2027 gilt?
Linnemann erwartet weitere Ergebnisse zur Pflegereform Mitte bis Ende September 2026. Entscheidend bleibt anschließend das endgültige Gesetzgebungsverfahren.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (BMG)
Bundesgesundheitsministerium: Interview mit Nina Warken vom 12. Juni 2026 (BMG)
Deutscher Bundestag: Kürzungspläne für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik (Deutscher Bundestag)
Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen – Voraussetzungen und Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Ein Plus für die Rente – Pflege von Angehörigen, 11. Mai 2026 (Deutsche Rentenversicherung)
GKV-Spitzenverband: Die Pflege lebt auf Pump, 26. Mai 2026 (GKV-Spitzenverband)
GKV-Spitzenverband: Finanzierung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger (GKV-Spitzenverband)




