Bürgergeld Miete 2025 – Aktuelle Tabellen & Mietobergrenzen vom Jobcenter

Veröffentlicht am
Lesedauer 13 Minuten

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter die Miete für die Wohnung erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Die Mietpreise in Deutschland variieren jedoch stark von Region zu Region.

Die angemessenen Mietpreise sind daher abhängig von dem Wohnsitz der Leistungsempfänger. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die angemessene Miete für Bürgergeld-Bezieher in den größten deutschen Städten, die von den Jobcentern gezahlt werden.

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges gilt die Karenzzeit

Gemeinsam mit der Einführung des Bürgergeldes am 01. Januar 2023 wurde eine sogenannte Karenzzeit für das erste Jahr des Bezuges festgelegt. In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und zwar unabhängig von den geltenden Mietobergrenzen der Region.

Mit dieser Maßnahme soll beispielsweise verhindert werden, dass Bürgergeld-Beziehende in eine kleinere oder günstigere Wohnung umziehen müssen, wenn sie nur wenige Monate im Leistungsbezug sind.

Die Karenzzeit gilt jedoch nur für die Mietkosten und nicht für die Heizkosten. Diese werden auch im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nur in einem Umfang übernommen, den das Jobcenter für angemessen hält.

Nach der Karenzzeit beginnt eine Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Bürgergeld-Beziehenden auffordert, die Kosten für zu teure Wohnungen zu senken. Das kann beispielsweise über eine Untervermietung oder über einen Umzug erreicht werden.

Betroffene können aber auch in der Immobilie wohnen bleiben, bekommen jedoch dann nur den Betrag ausgezahlt, der als Obergrenze für die jeweilige Region festgelegt wurde.

Faustregel zur Bestimmung der Größe

Nicht nur der Preis der Wohnung, sondern auch die Größe spielt eine Rolle bei der Angemessenheit. Denn je größer die Wohnung ist, desto höher sind auch die Heizkosten, die das Jobcenter ebenfalls nur in angemessener Höhe übernimmt.

Bürgergeldbezieher müssen nicht streng auf Quadratmeterzahlen achten. Zwar existieren regionale Richtwerte, doch ausschlaggebend sind überwiegend die tatsächlichen Kosten. Gemeinden legen fest, welche Mieten angemessen bleiben. Oft ähneln sich diese Vorgaben, weshalb eine Wohnung trotz größerer Fläche akzeptabel sein kann, sofern die Mietkosten passen.

Als Faustregel wird für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft oder für eine Singlewohnung ein Richtwert von 45 bis 50 m² als angemessen betrachtet.

In dieser Tabelle sind alle Richtwerte zur Wohnungsgröße im Bürgergeld-Bezug angegeben:

Angemessene
Wohnungsgröße
Größe der
Bedarfsgemeinschaft
45 – 50m² 1 Person
60 – 65m² 2 Personen
75 – 80m² 3 Personen
85 – 95m² 4 Personen
95 – 110m² 5 Personen
105 – 125m² 6 Personen
10 – 15m²
zusätzlich
für jede weitere Person

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld 2025 sein?

Die Obergrenzen für Mieten während des Bezuges von Bürgergeld sind nicht pauschal festgelegt, sondern unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, oder von Kommune zu Kommune. Die meisten Jobcenter richten sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Region. Manche Städte schauen genauer hin und lassen auch das Baujahr der Wohnung in die zulässige Mietobergrenze einfließen.

Sie können die Mietobergrenze Ihrer Region bei dem zuständigen Jobcenter erfragen. Einige Jobcenter veröffentlichen die festgelegten Obergrenzen auch auf ihrer Webseite. Im Folgenden geben wir einen Überblick zu den Mietobergrenzen beim Bezug von Bürgergeld in den zehn größten Städten Deutschlands.

Alle Mietobergrenzen sind als Bruttokaltmieten angegeben, also Nettokaltmiete inklusive der kalten Betriebskosten. Heizungs- und Warmwasserkosten werden als gesonderter Posten behandelt und sind hier nicht aufgeführt.

Wichtig: Falls Sie während des Bezuges von Bürgergeld umziehen, sollten Sie unbedingt mit dem Jobcenter abklären, ob die Mietkosten angemessen sind, noch bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Berlin: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Das Jobcenter Berlin-Mitte gibt auf ihrer Webseite eine Übersicht der angemessenen Richtwerte für Mietpreise (Stand 01.10.2023). Die Behörde unterscheidet dabei, ob es sich um einen sozialen Wohnungsbau handelt oder nicht.

Anzahl der Personen Miet-Richtwert Brutto-Kaltmiete Miet-Richtwert für den sozialen Wohnungsbau
1 Person 449,00 EUR 494,00 EUR
2 Personen 543,40 EUR 598,00 EUR
3 Personen 668,80 EUR 736,00 EUR
4 Personen 772,40 EUR 828,00 EUR
5 Personen 903,72 EUR 994,50 EUR
jede weitere Person + 106,32 EUR + 117,00 EUR

Berlin, die deutsche Hauptstadt mit knapp 3,6 Millionen Einwohnern, weist eine überdurchschnittliche Abhängigkeit von Bürgergeld auf. 15,5 Prozent der Berliner Bevölkerung beziehen diese staatliche Unterstützung.

Interessanterweise konzentrieren sich ärmere Stadtteile sowohl am Stadtrand als auch im Zentrum Berlins. Ein Beispiel hierfür ist der Stadtteil Gesundbrunnen, der nördlich des Stadtkerns liegt. Hier ist mit 35,9 Prozent über ein Drittel der Einwohner auf Bürgergeld angewiesen.

Gleichzeitig zieht Gesundbrunnen auch Gutverdiener an, die 15,5 Prozent der Anwohner ausmachen. Dieser Mix aus Armut und Wohlstand in einem einzigen Stadtteil verdeutlicht die soziale Diversität Berlins.

In Sonderfällen gewährt das Jobcenter auch Mieten, die oberhalb der Richtwerte liegen. Bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei einem Umzug aufgrund von häuslicher Gewalt dürfen die Mieten bis zu 20 Prozent über den Richtwerten liegen.

In Härtefällen wird zusätzlich ein Zuschlag von 10 Prozent auf die Richtwerte gewährt. Davon profitieren unter anderem Alleinerziehende, Personen, die länger als 10 Jahre in der gleichen Wohnung gelebt haben oder Menschen, die einen Angehörigen in unmittelbarer Umgebung pflegen.

Hamburg: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Laut einem Informationsblatt der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wurden in der Hansestadt seit März 2024 die Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten um rund 30 EUR erhöht.

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 573,00 EUR
2 Personen 693,60 EUR
3 Personen 813,00 EUR
4 Personen 980,10 EUR
5 Personen 1.361,85 EUR
6 Personen 1.545,60 EUR
Jede weitere Person + 193,20 EUR

Hamburg ist mit knapp zwei Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands. 12,6 Prozent der Hamburger sind auf Bürgergeld angewiesen. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Besserverdiener bei 20,6 Prozent. Besonders südlich der Elbe konzentriert sich die Armut.

Im Stadtteil Veddel beziehen 25,9 Prozent der Einwohner Bürgergeld. Gleichzeitig ist der Anteil der Gutverdiener in Veddel mit 5,4 Prozent deutlich geringer als im Rest der Stadt.

Auch die Stadt Hamburg weist darauf hin, dass in besonderen Lebenslagen sowie in einigen Stadtteilen ein Zuschlag auf die Angemessenheitsgrenze gewährt werden kann.

München: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

München ist zwar „nur“ die drittgrößte Stadt Deutschlands, dafür aber die teuerste. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch das Jobcenter hier vergleichsweise hohe Obergrenzen für die Mietkosten gewährt. Laut der offiziellen Webseite der Stadt München wurden auch hier die Obergrenzen seit dem 1. Januar 2024 deutlich angehoben.

Anzahl der Personen Maximale Größe der Wohnung Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 50 m² 849,00 EUR
2 Personen 65 m² 1.092,00 EUR
3 Personen 75 m² 1.286,00 EUR
4 Personen 90 m² 1.569,00 EUR
5 Personen 105 m² 1.939,00 EUR
6 Personen 120 m² 2.188,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 310,00 EUR

München zählt mit 1,5 Millionen Einwohnern zu den größten Städten Deutschlands und verzeichnet gleichzeitig einen vergleichsweise geringen Anteil an Bürgergeldempfängern. Lediglich 6,1 Prozent der Münchner Bevölkerung sind auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Gutverdiener in München überdurchschnittlich hoch. 31,7 Prozent der Einwohner verdienen jährlich mehr als 57.600 EUR – der höchste Wert in Deutschland.

Im Stadtteil Hasenbergl, im Norden Münchens, ist die Situation anders: Hier beziehen rund 27 Prozent der Bürger Bürgergeld. Der Anteil der Gutverdiener liegt in Hasenbergl mit 3,1 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der Stadt München.

Köln: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

In einem Merkblatt zum Wohnungswechsel informiert das Jobcenter Köln Bürgergeld-Beziehende über generell angemessene Größen und Kosten für eine Mietwohnung. Folgende Miet-Richtwerte gelten demnach in Köln seit dem 01.01.2024.

Anzahl der Personen Maximale Größe der Wohnung Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 50 m² 651,00 EUR
2 Personen 65 m² 788,00 EUR
3 Personen 80 m² 939,00 EUR
4 Personen 95 m² 1.095,00 EUR
5 Personen 110 m² 1.251,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 158,00 EUR

Köln, die viertgrößte Stadt Deutschlands, verzeichnet eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen Armut und Wohlstand. Während 20,1 Prozent der Kölner als Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen von über 57.600 EUR gelten, sind 13,3 Prozent der Einwohner auf Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen angewiesen.

Besonders auffällig ist die ungleiche Verteilung des Wohlstands innerhalb der Stadt. Im Stadtteil Mülheim, östlich des Rheins gelegen, ist die Armut besonders stark ausgeprägt. 37,5 Prozent der Bewohner Mülheims beziehen staatliche Grundsicherung. Im Gegensatz dazu gilt nur ein kleiner Teil der Mülheimer Bevölkerung – 4,6 Prozent – als gut verdienend.

Frankfurt am Main: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Das Jobcenter in Frankfurt am Main gibt in einem Informationsblatt auf der Webseite der Behörde eine Übersicht zu den angemessenen Brutto-Kaltmieten beim Bürgergeld-Bezug. Seit dem 01.06.2024 gelten demnach folgende Obergrenzen:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 786,00 EUR
2 Personen 903,00 EUR
3 Personen 1.078,00 EUR
4 Personen 1.219,00 EUR
5 Personen 1.360,00 EUR
6 Personen 1.501,00 EUR
7 Personen 1.641,00 EUR
8 Personen 1.782,00 EUR
9 Personen 1.923,00 EUR
10 Personen 2.063,00 EUR
jede weitere Person + 199,00 EUR

Frankfurt am Main, Deutschlands Finanzzentrum, weist eine überdurchschnittliche Zahl an Gutverdienern auf. 27,8 Prozent der Einwohner verdienen ein hohes Einkommen. Gleichzeitig leben in Frankfurt am Main 10,6 Prozent der Bewohner von Sozialhilfe.

Besonders auffällig ist der Stadtteil Fechenheim im Osten der Stadt: Hier beziehen rund 34 Prozent der Einwohner Bürgergeld. Im Gegensatz dazu liegt der Anteil der Gutverdiener in Fechenheim bei nur 5,8 Prozent.

Dresden: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Zum 1. Januar 2025 wurden die Dresdner Mietobergrenzen, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Wohnkosten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe übernehmen, angehoben. Ab dem neuen Jahr sind die Kosten der Unterkunft in Dresden bis zu den folgenden Beträgen angemessen:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 450,50€
2 Personen 557,64€
3 Personen 715,73€
4 Personen 813,85€
5 Personen 962,50€
6 Personen 1.079,10€
jede weitere 116,60€

Dresden verzeichnet mit 9,7 Prozent die niedrigste Bürgergeldquote unter den ostdeutschen Metropolen. Trotz des geringen Anteils an Bürgergeldempfängern liegt der Anteil der Gutverdiener in Dresden unter dem deutschen Durchschnitt.

Lediglich 14,2 Prozent der Dresdner Bevölkerung verdienen jährlich mehr als 57.600 EUR.
Im Dresdner Stadtteil Gorbitz, im Osten der Stadt gelegen, zeigt sich ein anderes Bild: Hier leben mit 5,6 Prozent die wenigsten Gutverdiener Dresdens.

Gleichzeitig ist Gorbitz der Stadtteil mit dem höchsten Anteil an Sozialleistungsempfängern: 30,1 Prozent der Einwohner beziehen Grundsicherung.

Nürnberg: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Bei der Stadt Nürnberg gelten diese Mietobergrenzen für Bürgergeldbezieher:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 522 EUR
2 Personen 649 EUR
3 Personen 747 EUR
4 Personen 917 EUR
5 Personen 1.065 EUR
jede weitere Person 102 EUR

Nürnberg, die zweitgrößte Stadt Bayerns, weist eine höhere Armutsquote auf als die Landeshauptstadt München. 10,5 Prozent der Nürnberger Bevölkerung sind auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Der Anteil der Gutverdiener in Nürnberg mit 17,7 Prozent liegt leicht über dem deutschen Durchschnitt.

Im Gegensatz zu anderen Großstädten zeichnet sich Nürnberg durch das Fehlen eines ausgeprägten Armenviertels aus.
Allerdings gibt es stadtteilbezogene Unterschiede. In der Weststadt ist der Anteil der Bürger, die auf Grundsicherung angewiesen sind, mit 20,5 Prozent überdurchschnittlich hoch.

Gleichzeitig verzeichnet die Weststadt mit nur 12,7 Prozent einen der niedrigsten Anteile an Gutverdienern in Nürnberg.

Stuttgart: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Laut der offiziellen Webseite von Stuttgart gelten folgende Mietobergrenzen und Orientierungsgrößen für eine Wohnung während der Inanspruchnahme von Bürgergeld.

Anzahl der Personen Orientierungsgröße der Wohnung Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 45 m² 566,00 EUR
2 Personen 60 m² 670,00 EUR
3 Personen 75 m² 780,00 EUR
4 Personen 90 m² 923,00 EUR
5 Personen 105 m² 1.045,00 EUR
6 Personen 120 m² 1.300,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 162,50 EUR

In Stuttgart ist die Armut im Vergleich zu anderen deutschen Städten unterdurchschnittlich. Nur 7,9 Prozent der Einwohner Stuttgarts sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig ist der Anteil an Gutverdienern mit 28,6 Prozent hoch.

Die Stadtteile im Osten von Feuerbach und im Nordosten der Stadt weisen mit 27,9 Prozent die höchste Konzentration von Bürgergeldempfängern auf.

Düsseldorf: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Auf der offiziellen Webseite der Stadt Düsseldorf sind die dort vorherrschenden Miet-Richtwerte und maximale Wohnungsgrößen für Bürgergeld-Empfangende nach der Karenzzeit einsehbar. Demnach gelten folgende Obergrenzen seit dem 01.11.2022.

Anzahl der Personen maximaler Wohnraumbedarf Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 50 m² 546,00 EUR
2 Personen 65 m² 632,00 EUR
3 Personen 80 m² 776,00 EUR
4 Personen 95 m² 1003,00 EUR
5 Personen 110 m² 1.317,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 180,00 EUR

Düsseldorf, die Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen, verzeichnet einen Bürgergeldanteil von 11,3 Prozent. Trotz dieses Werts liegt die Stadt mit 26,2 Prozent Gutverdienern über dem Landesdurchschnitt.

Garath, ein Stadtteil im Süden Düsseldorfs, weist mit 37,8 Prozent die höchste Bürgergeldquote der Stadt auf. Im Gegensatz dazu gehören nur 5,8 Prozent der Garather Einwohner zu den Gutverdienern.

Leipzig: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Die Stadt Leipzig hat die Richtwerte für die Obergrenzen für Mietpreise Ende 2022 aufgrund der rasant steigenden Kosten für Unterkünfte angepasst. Im Vergleich zu anderen Großstädten sind die Mieten hier dennoch verhältnismäßig niedrig. Nach den Angaben auf der offiziellen Webseite der Stadt Leipzig gelten seit dem 1. Januar 2024 folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 345,79 EUR
2 Personen 450,00 EUR
3 Personen 586,63 EUR
4 Personen 671,44 EUR
5 Personen 782,46 EUR
Jede weitere Person + 79,33 EUR

Leipzig, die achte Stadt Deutschlands nach Einwohnerzahl, verzeichnet einen überdurchschnittlichen Anteil an Bürgergeldempfängern. 11,5 Prozent der Leipziger Bevölkerung sind auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Gutverdiener in Leipzig mit 13,1 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt.

Die Verteilung der Armut in Leipzig konzentriert sich in bestimmten Stadtteilen. Der Stadtteil Grünau im Westen der Stadt gilt als der ärmste Stadtteil Leipzigs. Hier beziehen 36,6 Prozent der Einwohner finanzielle Unterstützung vom Staat. Demgegenüber zählen nur 5,5 Prozent der Einwohner Grünaus zu den Besserverdienern.

Dortmund: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Auf der Webseite des Jobcenters Dortmund können die Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft eingesehen werden. Anders als die meisten anderen Jobcenter wird hier auch eine Angabe zu den maximalen Betriebskosten der Wohnung gemacht.

Zu den Betriebskosten gehören demnach die warmen Nebenkosten, wie Heizkosten, Kosten für warmes Wasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Folgende Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gelten in Dortmund im Jahr 2024:

Anzahl der Personen Maximale Betriebskosten Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 170,00 EUR 570,00 EUR
2 Personen 200,00 EUR 690,00 EUR
3 Personen 230,00 EUR 820,00 EUR
4 Personen 260,00 EUR 1.040,00 EUR
5 Personen 300,00 EUR 1.230,00 EUR
6 Personen 310,00 EUR 1.310,00 EUR

In Dortmund leben knapp 590.000 Einwohner. 18,9 Prozent der Dortmunder Bevölkerung sind auf Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen angewiesen. Demgegenüber gehören nur 14,2 Prozent der Dortmunder zu den Gutverdienern.

Besonders problematisch ist die Situation in der Dortmunder Innenstadt-Nord. In diesem nördlich des Zentrums gelegenen Stadtteil beziehen rund 42 Prozent der Einwohner Grundsicherung vom Staat. Im Gegensatz dazu liegt der Anteil der Gutverdiener in der Innenstadt-Nord bei lediglich 2,7 Prozent.

Bürgergeld-Beziehende in Dortmund können bei der Miete einer Wohnung einen Klimabonus geltend machen, wenn sie eine energetisch sanierte Wohnung anmieten. Das Jobcenter berücksichtigt eine höhere Miete, wenn diese durch eine energetische Sanierung entstanden ist.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Heizkosten deutlich niedriger sind als in einer vergleichbaren Wohnung, die nicht energetisch saniert wurde.

Essen: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Auch die Stadt Essen hat ihre Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte erst kürzlich leicht angepasst. Seit dem 01.04.2024 gelten laut der offiziellen Webseite der Stadt Essen folgende Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete.

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 471,50 EUR
2 Personen 613,00 EUR
3 Personen 754,50 EUR
4 Personen 896,00 EUR
5 Personen 1.037,00 EUR
6 Personen 1.131,50 EUR
7 Personen 1.225,50 EUR
8 Personen 1.320,00 EUR
9 Personen 1.414,50 EUR
Jede weitere Person + 94,00EUR

Essen, die zehntgrößte Stadt Deutschlands, verzeichnet eine Bürgergeldquote von 18,8 Prozent. Auffällig ist, dass der Anteil der Einwohner mit einem Jahreseinkommen über 57.600 EUR mit 17,1 Prozent nur geringfügig über dem deutschen Durchschnitt liegt.

Die Verteilung der Armut innerhalb Essens konzentriert sich im Norden der Stadt. Beispielsweise im Stadtteil Altenessen-Süd, wo 40,6 Prozent der Einwohner Bürgergeld beziehen. Im Gegensatz dazu zählt in Altenessen-Süd nur ein kleiner Teil der Bevölkerung – 5,6 Prozent – zu den Gutverdienern.

Hannover: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Seit 1. Juni 2024 gelten in der Region Hannover folgende Höchstgrenzen für eine angemessene Wohnung:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 499,00 EUR
2 Personen 587,00 EUR
3 Personen 697,00 EUR
4 Personen 834,00 EUR
5 Personen 946,00 EUR
jede weitere Person 100,00 EUR

Hannover, die Hauptstadt Niedersachsens, verzeichnet eine überdurchschnittliche Bürgergeldquote. Mit 15,4 Prozent beziehen in Hannover etwa doppelt so viele Menschen Bürgergeld wie im bundesweiten Durchschnitt. Gleichzeitig liegt der Anteil der Gutverdiener mit 17,7 Prozent nur knapp über dem Durchschnitt.

Besonders prekär ist die Situation im Stadtteil Sahlkamp im Norden Hannovers. Hier sind 38,1 Prozent der Einwohner auf staatliche Unterstützung angewiesen. Bemerkenswert ist jedoch, dass trotz des hohen Anteils an Bürgergeldempfängern auch 10,3 Prozent der Einwohner Sahlkamps ein Jahreseinkommen von über 57.600 EUR erzielen.

Duisburg: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

Die Stadt Duisburg hat ihre Mietobergrenzen zuletzt am 01.08.2023 angepasst. Die Angemessenheitsgrenzen brutto-kalt betragen:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 425,00 EUR
2 Personen 495,30 EUR
3 Personen 608,80 EUR
4 Personen 753,30 EUR
5 Personen 892,10 EUR

In Duisburg beziehen 19,5 Prozent der Einwohner finanzielle Unterstützung wie Bürgergeld vom Staat. Duisburg liegt damit über dem deutschen Durchschnitt. Der Anteil der Gutverdiener in Duisburg liegt mit 16,3 Prozent ebenfalls unter dem Durchschnitt.

Die sozialen Unterschiede in Duisburg spiegeln sich in der ungleichen Verteilung von Armut und Wohlstand wider. Im nördlichen Stadtteil Obermarxloh ist die Armut besonders stark ausgeprägt. 36,5 Prozent der Einwohner Obermarxlohs beziehen staatliche Unterstützung. Im Gegensatz dazu verdienen nur 4,5 Prozent der Anwohner jährlich mehr als 57.600 EUR.

Bremen: Mietobergrenzen bei Bürgergeld-Bezug – Tabelle

In der Stadt Bremen gelten ab 02/2023 diese Werte als Orientierung für eine Mietobergrenze, die für eine Bedarfsgemeinschaft maximal übernommen werden kann:

Anzahl der Personen Richtwert der Brutto-Kaltmiete
1 Person 537 EUR
2 Personen 560 EUR
3 Personen 696 EUR
4 Personen 789 EUR
5 Personen 973 EUR
6 Personen 1074 EUR
7 Personen 1175 EUR
jede weitere Person 101 EUR

In Bremen beziehen 17,7 Prozent der Einwohner finanzielle Unterstützung vom Staat. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Rest Deutschlands. Der Anteil der Gutverdiener in Bremen liegt mit 13,6 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt. Besonders die nördlich der Weser gelegenen Stadtteile zeichnen sich durch eine hohe Armutsquote aus.

Beispielhaft ist der Stadtteil Blumenthal, in dem 38,6 Prozent der Einwohner auf Bürgergeld oder ähnliche Leistungen angewiesen sind. Im Gegensatz dazu zählen nur 5,9 Prozent der Blumenthaler zu den Gutverdienern.

In manchen Stadtteilen in Bremen ist die durchschnittliche Miete deutlich höher als in anderen. Um das auszugleichen, ist die Mietobergrenze, die vom Jobcenter Bremen übernommen werden kann, in diesen Stadtteilen 12 % höher. Den Wohnzuschlag gibt es in den folgenden Stadtteilen:

  • Blockland
  • Borgfeld
  • Findorff
  • Horn-Lehe
  • Mitte
  • Neustadt
  • Oberneuland
  • Obervieland
  • Östliche Vorstadt
  • Schwachhausen
  • Seehausen
  • Strom

Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?

Wenn die Karenzzeit vorüber ist, kann das Jobcenter, sofern die Miete unangemessen hoch ist, ein Kostsenkungsverfahren einleiten. Die Behörde fordert dazu auf, die Kosten für Miete einzusparen.

Eine Kostensenkungsaufforderung muss immer mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen, wenn die Unterkunftskosten unangemessen sind. Dann gibt es verschiedene Optionen, darauf zu reagieren.

Die Differenz aus den Regelleistungen zahlen

Betroffene Leistungsbeziehende haben die Option, bei zu hohen Mietkosten, diese aus den Regelleistungen aufzustocken. Das bedeutet, das Jobcenter zahlt den Mietbetrag bis zur gültigen Mietobergrenze. Den dann fehlenden Betrag zahlt der Leistungsberechtigte bzw. die Bedarfsgemeinschaft selbst.

Widerspruch einlegen

Oft ist der Mietspiegel bzw. die Festsetzung der Mietobergrenze veraltet oder das Konzept zur Herleitung nicht schlüssig. Dann empfiehlt es sich, einen Widerspruch einzulegen oder bei Ablehnung eine Klage einzulegen. Allerdings ist dieses Vorhaben etwas komplizierter, da Leistungsbeziehende nachweisen müssen, dass die Festlegung willkürlich oder veraltet ist. Daher sollte in diesem Fall mindestens eine Beratungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht zurate gezogen werden.

Kein Umzug möglich

Wenn es keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt gibt, obwohl man sich intensiv um eine neue Wohnung gekümmert hat, kann auch keine neue Wohnung gefunden werden. Es ist jedoch unbedingt erforderlich zu belegen, dass man eine intensive Wohnungssuche vollzogen hat. Jedoch sollte man darauf achten, dass man alle Stadtteile bzw. andere Regionen mit in die Suche einbezogen hat.

Wichtig: Auch öffentlich geförderte Wohnungsangebote sollten in der Wohnungssuche einbezogen sein. Das heißt, man sollte zumindest einen sog. “B-Schein” (Berechtigungsschein für Sozialwohnungen) beantragt haben und beim Wohnungsamt vorstellig gewesen sein. Das muss dem Jobcenter belegt werden. Dann besteht nämlich eine Unmöglichkeit der Vermeidung von Mehrkosten von unangemessenen Wohnungen.

Die Karenzzeit zählt nur für das erste Jahr des Bürgergeld-Bezuges. Bis dahin dürfen die Jobcenter kein Verfahren zur Senkung der Mietkosten einleiten. Allerdings gilt diese Schonphase nicht immer.

Die Karenzzeit 2025 gilt dann nicht

  • wenn die Unterkunftskosten bereits vorher gesenkt wurden, d. h. in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum für die aktuell bewohnte Wohnung nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt wurden,
  • bei einem Umzug während der Karenzzeit, dem das Amt nicht vorher schriftlich zugestimmt hat; nach einem Umzug ohne Zustimmung werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen – auch dann, wenn sich die tatsächlichen Unterkunftskosten gegenüber der vorher bewohnten Wohnung verringert haben,
  • bei der Übernahme von Unterkunftskosten (§ 35a SGB XII); hier sind bei der Berechnung der Höhe der übernahmefähigen Instandsetzungskosten auch während der Karenzzeit nur die jährlichen angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen,
  • für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, die in einer Einrichtung leben oder deren Bedarfe für Unterkunft sich nach § 42a Abs. 3 oder § 42a Abs. 5–7 SGB XII bemessen (§ 35 Abs. 6 Satz 3 SGB XII),
  • für die Heizkosten „unangemessen“ großer Wohnungen; die angemessenen Heizkosten sind dann aus der für den Haushalt als angemessen angesehenen Wohnungsgröße, dem nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel maximal anzuerkennenden Energiebedarf und den aktuellen Energiepreisen zu ermitteln.

Wichtig: Aber auch für den Fall, dass sich aus einer solchen Berechnung unangemessen hohe Heizkosten ergeben, soll das bisherige Kostensenkungsverfahren von sechs Monaten gelten und bauliche Ursachen für hohe Heizkosten sollen nach der Gesetzesbegründung bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt werden.