Bürgergeld Miete – Tabelle für 2023 und alle Mietobergrenzen

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Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter die Miete für die Wohnung erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Die Mietpreise in Deutschland variieren jedoch stark von Region zu Region.

Die angemessenen Mietpreise sind daher abhängig von dem Wohnsitz der Leistungsempfangenden. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die angemessene Miete für Bürgergeld-Bezieher in den größten deutschen Städten, die von den Jobcentern gezahlt werden.

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges gilt die Karenzzeit

Gemeinsam mit der Einführung des Bürgergeldes am 01. Januar 2023 wurde eine sogenannte Karenzzeit für das erste Jahr des Bezuges festlegt. In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und zwar unabhängig von den geltenden Mietobergrenzen der Region.

Mit dieser Maßnahme soll beispielsweise verhindert werden, dass Bürgergeld-Beziehende in eine kleinere oder günstigere Wohnung umziehen müssen, wenn sie nur wenige Monate im Leistungsbezug sind.

Die Karenzzeit gilt jedoch nur für die Mietkosten und nicht für die Heizkosten. Diese werden auch im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nur in einem Umfang übernommen, den das Jobcenter für angemessen hält.

Nach der Karenzzeit beginnt eine Übergangsfrist, in der das Jobcenter die Bürgergeld-Beziehenden auffordert, die Kosten für zu teure Wohnungen zu senken. Das kann beispielsweise über eine Untervermietung oder über einen Umzug erreicht werden.

Betroffene können aber auch in der Immobilie wohnen bleiben, bekommen aber dann nur den Betrag ausgezahlt, der als Obergrenze für die jeweilige Region festgelegt wurde.

Faustregel zur Bestimmung der Größe

Nicht nur der Preis der Wohnung, sondern auch die Größe spielen eine Rolle bei der Angemessenheit. Denn je größer die Wohnung ist, desto höher sind auch die Heizkosten, die das Jobcenter ebenfalls nur in angemessener Höhe übernimmt.

Als Faustregel wird für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft oder für eine Singlewohnung ein Richtwert von 45 bis 50 m² als angemessen betrachtet. Für jede weitere Person, die in der Wohnung lebt, „darf“ die Wohnfläche um circa 15 m² größer sein – bei einem 2-Personen-Haushalt also 60 bis 65 m², bei 3 Personen 75 bis 80 m², usw.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld 2023? sein?

Die Obergrenzen für Mieten während des Bezugs von Bürgergeld sind nicht pauschal festgelegt, sondern unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, beziehungsweise von Kommune zu Kommune. Die meisten Jobcenter richten sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Region. Manche Städte schauen genauer hin und lassen auch das Baujahr der Wohnung in die zulässige Mietobergrenze einfließen.

Sie können die Mietobergrenze ihrer Region bei dem zuständigen Jobcenter erfragen. Einige Jobcenter veröffentlichen die festgelegten Obergrenzen auch auf ihrer Webseite. Im Folgenden geben wir einen Überblick zu den Mietobergrenzen beim Bezug von Bürgergeld in den zehn größten Städten Deutschlands.

Alle Mietobergrenzen sind als Bruttokaltmieten angegeben, also Nettokaltmiete inklusive der kalten Betriebskosten. Heizungs- und Warmwasserkosten werden als gesonderter Posten behandelt und sind hier nicht aufgeführt.

Berlin: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Das Jobcenter Berlin Mitte gibt auf ihrer Webseite eine Übersicht der angemessenen Richtwerte für Mietpreise (Stand 01.10.2023). Die Behörde unterscheidet dabei, ob es sich um einen sozialen Wohnungsbau handelt oder nicht.

Anzahl der Personen Miet-Richtwert (Brutto-Kaltmiete) Miet-Richtwert für den sozialen Wohnungsbau
1 Person 449,00 EUR 494,00 EUR
2 Personen 543,40 EUR 598,00 EUR
3 Personen 668,80 EUR 736,00 EUR
4 Personen 772,40 EUR 828,00 EUR
5 Personen 903,72 EUR 994,50 EUR
jede weitere Person + 106,32 EUR + 117,00 EUR

In Sonderfällen gewährt das Jobcenter auch Mieten, die Oberhalb der Richtwerte liegen. Bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei einem Umzug aufgrund von häuslicher Gewalt dürfen die Mieten bis zu 20 Prozent über den Richtwerten liegen.

In Härtefällen wird zusätzlich ein Zuschlag von 10 Prozent auf die Richtwerte gewährt. Davon profitieren beispielsweise Alleinerziehende, Personen, die länger als 10 Jahre in der gleichen Wohnung gelebt haben oder Menschen, die einen Angehörigen in unmittelbarer Umgebung pflegen.

Hamburg: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

In einem Informationsblatt nennt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Hansestadt Hamburg die aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten. Die Obergrenzen wurden unter Berücksichtigung des Mietenspiegels 2021 erstellt.

Anzahl der Personen Angemessenheitsgrenze der Bruttokaltmiete
1 Person 543,00 EUR
2 Personen 659,40 EUR
3 Personen 780,00 EUR
4 Personen 938,15 EUR
5 Personen 1.272,60 EUR
6 Personen 1.443,60 EUR
Jede weitere Person + 180,45 EUR

Auch die Stadt Hamburg weist darauf hin, dass in besonderen Lebenslagen sowie in einigen Stadtteilen ein Zuschlag auf die Angemessenheitsgrenze gewährt werden kann.

München: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch das Jobcenter hier vergleichsweise hohe Obergrenzen für die Mietkosten gewährt. Laut der offiziellen Webseite der Stadt München gelten seit dem 1. Januar 2023 folgende Obergrenzen für Größe und Mietkosten der Wohnung.

Anzahl der Personen Maximale Größe der Wohnung Mietobergrenze
1 Person 50 m² 791,00 EUR
2 Personen 65 m² 1.005,00 EUR
3 Personen 75 m² 1.184,00 EUR
4 Personen 90 m² 1.444,00 EUR
5 Personen 105 m² 1.784,00 EUR
6 Personen 120 m² 2.014,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 285,00 EUR

Köln: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

In einem Merkblatt zum Wohnungswechsel informiert das Jobcenter Köln Bürgergeld-Beziehende über generell angemessene Größen und Kosten für eine Mietwohnung. Folgende Mietrichtwerte gelten demnach in Köln seit dem 01.01.2022.

Anzahl der Personen Maximale Größe der Wohnung Mietobergrenze
1 Person 50 m² 651,00 EUR
2 Personen 65 m² 788,00 EUR
3 Personen 80 m² 939,00 EUR
4 Personen 95 m² 1.095,00 EUR
5 Personen 110 m² 1.251,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 158,00 EUR

Frankfurt am Main: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Das Jobcenter in Frankfurt am Main bezieht sich bei der Mietobergrenze auf den Frankfurter Grundsicherungs-Mietspiegel (Stand 2022). Im Gegensatz zu vielen anderen Städten wird dabei sowohl die Wohnungsgröße als auch das Baujahr der Wohnung berücksichtigt.

Anzahl der Personen Spanne der Wohnung Spanne der Mietobergrenze
1 Person 15 bis 50 m² 280,00 bis 575,00 EUR
2 Personen 55 bis 60 m² 552,00 bis 654,00 EUR
3 Personen 65 bis 75 m² 621,00 bis 773,00 EUR
4 Personen 80 bis 87 m² 722,00 bis 852,00 EUR
5 Personen 88 bis 99 m² 791,00 bis 931,00 EUR
6 Personen 100 bis 110 m² 859,00 bis 1.010,00 EUR
7 Personen 112 bis 123 m² 927,00 bis 1.090,00 EUR
8 Personen 124 bis 135 m² 995,00 bis 1.169,00 EUR
9 Personen 136 bis 147 m² 1.063,00 bis 1.249,00 EUR
10 Personen 148 bis 159 m² 1.131,00 bis 1.328,00 EUR

Stuttgart: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Laut einem Informationsblatt zum Umzug des Jobcenters Stuttgart gelten folgende Mietobergrenzen und Orientierungsgrößen für eine Wohnung während der Inanspruchnahme von Bürgergeld.

Anzahl der Personen Orientierungsgröße der Wohnung Mietobergrenze
1 Person 45 m² 566,00 EUR
2 Personen 60 m² 670,00 EUR
3 Personen 75 m² 780,00 EUR
4 Personen 90 m² 923,00 EUR
5 Personen 105 m² 1.045,00 EUR
6 Personen 120 m² 1.300,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 162,50 EUR

Düsseldorf: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Auf der offiziellen Webseite der Stadt Düsseldorf sind die dort vorherrschenden Mietrichtwerte und maximale Wohnungsgrößen für Bürgergeld-Empfangende nach der Karenzzeit einsehbar. Demnach gelten folgende Obergrenzen (Stand 01.11.2022).

Anzahl der Personen maximaler Wohnraumbedarf Mietrichtwert
1 Person 50 m² 528,00 EUR
2 Personen 65 m² 610,00 EUR
3 Personen 80 m² 750,00 EUR
4 Personen 95 m² 969,00 EUR
5 Personen 110 m² 1.273,00 EUR
jede weitere Person + 15 m² + 174,00 EUR

Leipzig: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Die Stadt Leipzig hat die Richtwerte für die Obergrenzen für Mietpreise erst kürzlich aufgrund der rasant steigenden Kosten für Unterkünfte angepasst. Im Vergleich zu anderen Großstätten sind die Mieten hier dennoch verhältnismäßig niedrig. Nach den Angaben auf der offiziellen Webseite der Stadt Leipzig gelten seit dem 1. Oktober 2022 folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete:

Anzahl der Personen Richtwert der Bruttokaltmiete
1 Person 345,79 EUR
2 Personen 450,00 EUR
3 Personen 586,63 EUR
4 Personen 671,44 EUR
5 Personen 753,54 EUR
Jede weitere Person + 79,33 EUR

Dortmund: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Auf der Webseite des Jobcenters Dortmund können die Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft eingesehen werden. Anders als die meisten anderen Jobcenter wird hier auch eine Angabe zu den maximalen Betriebskosten der Wohnung gemacht. Zu den Betriebskosten gehören demnach die warmen Nebenkosten, wie Heizkosten, Kosten für warmes Wasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Folgende Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gelten in Dortmund.

Anzahl der Personen Maximale Betriebskosten Angemessenheitsgrenze der Netto-Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
1 Person 150,00 EUR 380,00 EUR
2 Personen 180,00 EUR 470,00 EUR
3 Personen 230,00 EUR 570,00 EUR
4 Personen 230,00 EUR 720,00 EUR
5 Personen 300,00 EUR 920,00 EUR
6 Personen 300,00 EUR 1.000,00 EUR

Essen: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld-Bezug sein

Auch die Stadt Essen hat ihre Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte erst kürzlich angepasst. Seit dem 01.09.2022 gelten laut der offiziellen Webseite der Stadt Essen folgende Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete.

Anzahl der Personen Mietobergrenze der Bruttokaltmiete
1 Person 435,00 EUR
2 Personen 547,00 EUR
3 Personen 680,00 EUR
4 Personen 819,85 EUR
5 Personen 971,30 EUR
6 Personen 1.066,80 EUR
7 Personen 1.155,70 EUR
8 Personen 1.226,40 EUR
9 Personen 1.264,50 EUR
Jede weitere Person + 84,30 EUR

Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist?

Wenn die Karenzzeit vorrüber ist, kann das Jobcenter, sofern die Miete unangemessen hoch ist, ein Kostsenkungsverfahren einleiten. Die Behörde fordert dazu auf, die Kosten für Miete einzusparen.

Eine Kostensenkungsaufforderung muss immer mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen, wenn die Unterkunftskosten “unangemessen” sind. Dann gibt es verschiedene Optionen darauf zu reagieren.

Die Differenz aus den Regelleistungen zahlen

Betroffene Leistungsbeziehende haben die Option, bei zu hohen Mietkosten, diese aus den Regelleistungen “aufzustocken”. Das bedeutet, das Jobcenter zahlt den Mietbetrag bis zur gültigen Mietobergrenze. Den dann fehlenden Betrag zahlt der Leistungsberechtigte bzw die Bedarfsgemeinschaft selbst.

Widerspruch einlegen

Oft ist der Mietspiegel bzw. die Festsetzung der Mietobergrenze veraltet oder das Konzept zur Herleitung nicht schlüssig. Dann empfielt es sich einen Widerspruch einzulegen bzw. bei Ablehnung eine Klage einzulegen. Allerdings ist dieses Vorhaben etwas komplizierter, da Leistungsbeziehende nachweisen müssen, dass die Festlegung willkürlich oder veraltet ist. Daher sollte in diesem Fall mindestens eine Beratungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht zu Rate gezogen werden.

Kein Umzug möglich

Wenn es keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt gibt, obwohl man sich intensiv um eine neue Wohnung gekümmert hat, kann auch keine neue Wohnung gefunden werden. Es ist jedoch unbedingt erforderlich zu belegen, dass man eine intensive Wohnungssuche vollzogen hat. Jedoch sollte man darauf achten, dass man alle Stadtteile bzw. andere Regionen mit in die Suche einbezogen hat.

Auch öffentlich geförderte Wohnungsangebote sollten in der Wohnungssuche mit einbezogen sein (Unbedingt wichtig!). Das heißt, man sollte zumindestens einen sog “B-Schein” (Berechtigungsschein für Sozialwohnungen) beantragt haben und beim Wohnungsamt vorstellig gewesen sein. Das muss dem Jobcenter belegt werden. Dann besteht nämlich eine Unmöglichkeit der Vermeidung von Mehrkosten von unangemessenen Wohnungen.

Bis Ende 2023 gilt die Karenzzeit. Bis dahin dürfen die Jobcenter kein Verfahren zu Senkung der Mietkosten einleiten. Allerdings gilt diese Schonphase nicht immer.

Die Karenzzeit 2023 gilt dann nicht

  • wenn die Unterkunftskosten bereits vorher gesenkt wurden, d.h. in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum für die aktuell bewohnte Wohnung nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt wurden,
  • bei einem Umzug während der Karenzzeit, dem das Amt nicht vorher schriftlich zugestimmt hat; nach einem Umzug ohne Zustimmung werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen – auch dann, wenn sich die tatsächlichen Unterkunftskosten gegenüber der vorher bewohnten Wohnung verringert haben,
  • bei der Übernahme von Unterkunftskosten (§ 35a SGB XII); hier sind bei der Berechnung der Höhe der übernahmefähigen Instandsetzungskosten auch während der Karenzzeit nur die jährlichen angemessenen Unterkunftskosten zu berücksichtigen,
  •  für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, die in einer Einrichtung leben oder deren Bedarfe für Unterkunft sich nach § 42a Abs. 3 oder § 42a Abs. 5-7 SGB XII bemessen (§ 35 Abs. 6 Satz 3 SGB XII),
  • und für die Heizkosten „unangemessen“ großer Wohnungen; Die angemessenen Heizkosten sind dann aus der für den Haushalt als angemessen angesehenen Wohnungsgröße, dem nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel maximal anzuerkennenden Energiebedarf und den aktuellen Energiepreisen zu ermitteln.

Wichtig: Aber auch für den Fall, dass sich aus einer solchen Berechnung unangemessen hohe Heizkosten ergeben, soll das bisherige Kostensenkungsverfahren von sechs Monaten gelten und bauliche Ursachen für hohe Heizkosten sollen nach der Gesetzesbegründung bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt werden.