Schwerbehinderung: Günstigeres Deutschland-Ticket mit Schwerbehindertenausweis

17. April 2025
Gibt es ein spezielles Deutschland-Ticket bei Schwerbehinderung? Welche Ermäßigungen gibt es für Sie als Mensch mit Schwerbehinderung, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Welche Unterstützung können Sie beanspruchen? Gelten diese Vergünstigungen generell bei einem Schwerbehindertenausweis, oder müssen Sie bestimmte Merkzeichen vorweisen? Wir zeigen, welche Vergünstigungen Menschen mit Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können - bei Bahn und Bus, im öffentlichen Nahverkehr und im Fernverkehr. Gibt es ein extra Deutschland-Ticket bei Schwerbehinderung? Das Deutschland-Ticket oder 49-Euro-Ticket ist eine günstige Möglichkeit, bundesweit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Gleich vorab: Eine spezielle Ermäßigung bei diesem Ticket gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung nicht, - und das aus gutem Grund. Die Betroffenen können nämlich günstiger den öffentlichen Nahverkehr nutzen, als dafür 49-Euro zu zahlen. Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten bei de Deutschen Bahn und im Öffentlichen Nahverkehr Sonderbedingungen bis hin zum kostenfreien Fahren - zumindest, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kostenfrei fahren mit Schwerbehinderung? Menschen mit Schwerbehinderung, Erwachsene wie Kinder, können den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen, wenn ihr Schwerbehindertenausweis eine gültige Wertmarke enthält. Diese kostenlose Beförderung gilt für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn, also IRE, RE, FEX, MEX, RB sowie S-Bahnen. Sie gilt ebenso für Nahverkehrszüge anderer Bahnunternehmen auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Bundesgebiet. All diese Anbieter müssen Betroffene kostenlos mitnehmen, und das betrifft auch das Reisegepäck inklusive der Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Ab GdB 30 die Vorteile der Gleichstellung nutzen Welche Merkzeichen sind nötig? Sie können als Mensch mit Schwerbehinderung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenfrei nutzen, wenn in ihrem Ausweis bestimmte Merkzeichen notiert sind. Das gilt für die Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und BI (Blindheit) Bei weiteren Merkzeichen müssen Sie eine Eigenbeteiligung von 91 Euro pro Jahr oder 46 Euro pro Halbjahr zahlen, um Bus und Bahn in Deutschland zu nutzen. Das gilt für die Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sowie GO (Gehörlosigkeit). Die Wertmarke ist notwendig Ganz wichtig: Um den ÖPNV zu nutzen, brauchen Sie zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis eine gültige Wertmarke. Diese befindet sich aufgedruckt auf einem Beiblatt. Beides, den Ausweis und das Beiblatt, müssen Sie dabei haben, wenn Sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Diese Wertmarke erhalten Sie für 46 Euro pro Halbjahr oder 91 Euro pro Jahr bei dem gleichen Versorgungsamt, das ihren Schwerbehindertenausweis ausstellt. Wer muss nicht für die Wertmarke zahlen? Bestimmte Gruppen zahlen keine Eigenbeteiligung, fahren also komplett kostenfrei im Nahverkehr. Blinde und Hilflose (Merkzeichen BI und H) wurden bereits genannt. Hinzu kommen Menschen, die entschädigungs- oder versorgungsberechtigt sind (Merkzeichen VB oder EB), Schwerkriegsbeschädigte, Asylbewerber, sowie Menschen, die Grundsicherung oder Kinder- / Jugendhilfe beziehen. Schwerbehinderung plus Merkzeichen ist günstiger als das Deutschlandticket Die erwähnten Regelungen betreffen den Nahverkehr, und damit den Gültigkeitsbereich des 49-Euro Tickets. Eine Wertmarke für 46 Euro für sechs Monate ist um ein mehrfaches günstiger, als 49-Euro pro Monat auszugeben für ein Deutschlandticket. Bei Schwerbehinderung und entsprechendem Merkzeichen lohnt sich für Sie ein Deutschland-Ticket also nicht, weil Sie bereits wesentlich bessere Konditionen haben. Kostenfreie Fahrt für Begleitpersonen Achtung: Wenn Sie das Merkzeichen B im Ausweis haben, dann berechtigt das dazu, dass eine Begleitperson ebenfalls umsonst mitfährt, um Ihnen beim Ein- und Aussteigen zu helfen und im Notfall einzugreifen. Diese Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Sie fährt sogar im Fernverkehr kostenfrei mit. Gibt es Vergünstigungen im Fernverkehr? Grundsätzlich gilt auch für Menschen mit Schwerbehinderung: Sie müssen eine Fahrkarte kaufen. Ausnahmen sind gegeben, wenn Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind, besonders wegen Störungen oder auf bestimmten Strecken des Fernverkehrs, die ausdrücklich mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden können. Die Reiseauskunft der Deutschen Bahn zeigt diese Strecken an. Die BahnCard ist vergünstigt Vergünstigungen gibt es auch im Fernverkehr, nämlich bei der BahnCard 25 und der BahnCard 50. Hier bekommen Menschen mit Schwerbehinderung Sondertarife. Die ermäßigte BahnCard 25/BahnCard 50 können Menschen beanspruchen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, oder einen Grad der Behinderung von 70 oder mehr aufweisen. Sie dürfen das Ticket im Zug kaufen Menschen mit Schwerbehinderung unterliegen im Fernverkehr zwar der Ticketpflicht, dürfen aber, im Unterschied zu Nicht-Betroffenen, ihre Fahrkarte im Zug kaufen. Dies gilt für ein Ticket im Flexipreis, und Ermäßigungen wie bei einer BahnCard werden berücksichtigt. Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid. Diesen zeigen Sie dem Zugpersonal am besten, sobald Sie diesem begegnen. Bezahlung auf Rechnung Die Fahrkarten im Zug werden Ihnen auf Rechnung verkauft, und diese erhalten Sie zusammen mit dem Ticket. Wenn Sie dies wünschen, erhalten Sie die Rechnung auch noch einmal barrierefrei per E-Mail. Dazu müssen Sie eine E-Mail Adresse angeben. Die Rechnung muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden, entweder als Sofortüberweisung über Klarna und PayPal oder als Banküberweisung. Die Bankdaten sind auf der Rechnung angegeben. In jedem Reisezentrum der Deutschen Bahn können Sie ebenfalls bezahlen. Ermäßigung auf Schiffen (Bestimmte) Schifffahrten im Linienverkehr und Inselbahnen können Menschen mit Schwerbehinderung und gültiger Wertmarke ebenfalls kostenfrei nutzen. Dazu zählen die Strecken Sande-Harlesiel-Wangerooge, Bensersiel-Langeoog, Norddeich Mole-Norderney sowie Norddeich Mole-Juist. Bei der Reederei AG EMS ist die Strecke Emden Außenhafen-Borkum kostenfrei, die Fahrt mit dem Katamaran kostet jedoch einen Zuschlag. Die Reederei Baltrum-Linie bietet kostenfreie Fahrten für Betroffene zwischen Norden-Neßmersiel-Baltrum. Bei der W.D.R ist die Strecke Dagebüll Mole-Amrum frei und zudem die Route Dagebüll Mole-Föhr. Frei genutzt werden mit Wertmarke kann auch die Strecke Neuharlingersiel-Spiekeroog sowie Nordstrand-Pellworm mit der Neuen Pellwormer Dampfschiffahrts GmbH. Die Reederei Hiddensee ermöglicht Menschen mit Schwerbehinderung kostenfreie Fahrten von Schaprode bis Hiddensee sowie von Stralsund bis Hiddensee. Freie Fahrt gilt nur für den Linienverkehr Achten Sie bitte darauf: Die kostenfreie Fahrt bei gültiger Wertmarke bezieht sich auf den regulären Linienverkehr. Ausflugsboote und Touristenangebote fallen nicht darunter. Ermäßigungen bei Auslandsreisen In europäischen Nachbarländern gelten ebenfalls Sonderregelungen für Menschen mit Schwerbehinderungen. Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn hilft Ihnen, Hilfeleistungen beim Ein- und Ausstegen vorzumelden, und in den jeweiligen Staaten gibt es spezielle Hotlines für Menschen mit Behinderungen. Wo bekommen Sie Unterstützung? Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht geeignete Züge für Sie heraus, gibt Ihnen Auskunft, wie barrierefrei die jeweiligen Bahnhöfe sind, wie lange die Mindestumsteigezzeiten dauern und organisiert die Hilfen vor Ort. An nahezu 3000 Bahnhöfen bekommen Sie Unterstützung am Bahnsteig, beim Einsteigen, Aussteigen oder Umsteigen. Die Mobilitätsservice-Zentrale können Sie per E-Mail kontaktieren (msz@deutschebahn.com) oder anrufen (030-65212888). Sprechzeiten sind montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Tipp für Gehörlose: Gehörlose können den Mobilitätsservie unter deaf-msz@deutschebahn.com kontaktieren. Was tun bei Dringlichkeit? Geht es um eine besonders kurzfristige Unterstützung oder eine Frage, die umgehend geklärt werden muss, dann sollten Sie dies bereits in der Betreffzeile erwähnen, zum Beispiel mit dem Wort "Dringend!". Unterstützung online beantragen Sie müssen den Mobilitätsservice nicht persönlich kontaktieren. Die Deutsche Bahn stellt auch einen barrierefreien Online-Service zur Verfügung. Dieser hat den Vorteil, dass Sie benötigte Hilfeleistungen vor Ort schneller anmelden können, da ihre nicht personalisierten Daten mit einem Service-Code gespeichert sind. Das Eingeben von Fahrplandaten zum gewünschten Reiseziel ist vereinfacht. Hinweise führen durch das Formular und zeigen Ihnen, wie die Eingabefelder ausgefüllt werden müssen. Bei einer Auslandsreise sollten Sie diesen Service 24 Stunden vorher anmelden, und innerhalb Deutschlands ist es angebracht, bis am Vortrag um 20.00 die UNterstützung anzufordern. Kostenlose Begleitperson Das kostenfreie Mitführen einer Begleitperson bei entsprechendem Merkzeichen im Ausweis gilt auch im EU-Ausland, und das bezieht sich auch auf einen entsprechenden Begleithund. Die Begleitperson benötigt eine Nullpreis-Fahrkarte. Sie zahlt also nicht für das Ticket, muss aber ein kostenloses Ticket vorweisen. Dies gibt es bei den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn oder bei der Mobilitätsservice-Zentrale. Bestimmte europäische Züge wie Eurostar oder TGV bieten Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen, die einen gültigen Ausweis vorlegen. Sie können die Regelungen für die entsprechenden Länder im Kapitel 17 der Internationalen Beförderungsbedingungen der DB AG nachlesen. Das Deutschland-Ticket für Angehörige Menschen mit Schwerbehinderung und entsprechenden Merkzeichen können den Nahverkehr also wesentlich günstiger nutzen als es mit dem Deutschland-Ticket der Fall wäre. Entlastung bietet die bundesweit gültige Fahrkarte jedoch für Angehörige, Freunde und Begleiter von Menschen mit Schwerbehinderung. Wer Betroffene zu einem Ort bringt oder von diesem abholt, und das regelmäßig, fährt mit dem 49-Euro Ticket wesentlich günstiger, als wenn jedesmal eine Fahrkarte gelöst werden müsste. Fazit Es gibt für Menschen mit Schwerbehinderungen keine spezielle Variante des Deutschland-Tickets. Dafür bestehen diverse Sonderregelungen, die Betroffenen Vergünstigungen ermöglichen bis bin zum kostenfreien Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs.
Aktuelles
17. April 2025
Der Zuschuss von durchschnittlich 300 Euro fürs Wohnen: Wer ihn bekommt, wann er kommt und warum er für viele Rentnerinnen und Rentner zum Wendepunkt werden kann Warum wird das Wohnen für Ruheständler immer teurer – und was soll der Zuschuss bewirken? Die Mieten in Deutschlands Ballungsgebieten stiegen in den vergangenen Jahren deutlich schneller als die Renten. Während die Altersversorgung bei vielen Seniorinnen und Senioren kaum über das Existenzminimum hinausreicht, kletterten die Wohn‑ und Energiekosten spürbar. Genau an dieser Stelle greift das Wohngeld: Es sichert „angemessenes und familiengerechtes Wohnen“, so der Gesetzestext. Weil die Preise 2023 und 2024 weiter anzogen, hat die Bundesregierung das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent erhöht – was im Schnitt rund 30 Euro mehr pro Haushalt bedeutet. Zusammen mit den bereits seit 2023 geltenden Heiz‑ und Klimakomponenten liegt der durchschnittliche Zuschuss nun bei etwa 330 Euro im Monat, also in der Größenordnung, die viele als „300‑Euro‑Hilfe“ bezeichnen. Wie groß ist der Kreis der Betroffenen – und was sagt die Statistik? Schon die Wohngeld‑Reform 2023 ließ die Zahl der Berechtigten sprunghaft ansteigen: Ende 2023 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, im Durchschnitt 297 Euro monatlich. Das waren fast 80 Prozent mehr Fälle und gut doppelt so hohe Ausgaben wie im Vorjahr. Bei etwa jeder zweiten dieser Bedarfsgemeinschaften handelte es sich um Rentnerhaushalte. Wer kann den neuen Mietzuschuss beantragen? Anspruchsberechtigt sind Rentnerinnen und Rentner, deren eigene gesetzliche Rente oder Erwerbseinkünfte allein nicht ausreichen, um die Wohnkosten zu tragen. Als Faustregel gilt: Liegt die Monatsrente etwa im Bereich eines Vollzeit‑Niedriglohns – beim aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro brutto entspricht das in etwa 2 150 Euro – lohnt sich in aller Regel ein Wohngeldantrag. Diese Grenze ist kein fester Wert, sie liefert aber einen schnellen Orientierungswert, weil Kommunen das gesamte Haushaltseinkommen, die Warmmiete und die lokale Mietstufe einbeziehen. Gilt der Zuschuss auch für Eigentümerinnen und Eigentümer? Ja. Wer seine selbstgenutzte Wohnung oder das eigene Haus abbezahlt oder noch finanziert, kann unter bestimmten Bedingungen den sogenannten Lastenzuschuss erhalten. Dabei zählen nicht die Mietkosten, sondern die laufenden Belastungen wie Zinsen, Tilgung und Instandhaltung. Auch hier prüft die Wohngeldbehörde die individuelle finanzielle Situation; die Systematik ist jedoch identisch mit dem klassischen Mietzuschuss. Welche Sonderregelung gibt es für langjährig Versicherte mit niedriger Rente? Pensionäre mit mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten, also durchgehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, erhalten beim Wohngeld einen zusätzlichen Freibetrag. Mindestens 1 200 Euro jährlich (das sind 100 Euro pro Monat) werden von der Rente als nicht anrechenbares Einkommen abgezogen; bei höheren Renten steigt der Freibetrag bis maximal 3 378 Euro im Jahr. Dadurch verbessert sich die Chance, über die Einkommensgrenze zu kommen oder ein höheres Wohngeld genehmigt zu bekommen. Wer ist trotz niedriger Rente ausgeschlossen? Bezieht ein Haushalt bereits Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege, greift das Kriterium der „Kosten der Unterkunft“ in diesen Sozialleistungen. In solchen Fällen schließt § 7 WoGG den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld ausdrücklich aus, damit Leistungen nicht doppelt gezahlt werden. Lesen Sie auch: - Urteil für viele Rentner: Dann steht mehr Rente zu Wie läuft das Antragsverfahren ab und welche Unterlagen braucht man? Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt‑ oder Kreisverwaltung gestellt; viele Kommunen bieten inzwischen Online‑Formulare. Gefordert werden der aktuelle Rentenbescheid, Miet‑ oder Belastungsnachweise, Nebenkostenabrechnungen und – bei Freibeträgen – die Anlage „Grundrentenzeiten“ als Kopie des Rentenversicherungsträgers. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate; anschließend muss erneut nachgewiesen werden, dass die Einkommens‑ und Mietdaten noch stimmen. Ab wann fließt das höhere Wohngeld? Die Dynamisierung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Wer bereits Wohngeld erhielt, bekam die Aufstockung automatisch mit der ersten turnusmäßigen Zahlung des neuen Jahres. Bei Neu‑Anträgen prüft die Behörde rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung; ein im April eingereichter Antrag bringt also Leistungen ab April 2025. Mietmarkt bleibt angespannt Der Mietmarkt bleibt angespannt, und Energiepreise belasten gerade kleine Budgets. Die Wohngeld‑Reformen – zunächst das Wohngeld‑Plus‑Gesetz 2023, jetzt die Dynamisierung 2025 – sollen verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner mit jahrzehntelanger Erwerbsbiografie in die Fürsorge abrutschen. Gleichzeitig spart der Fiskus, weil ein höherer Wohngeldanspruch oft verhindert, dass Menschen Grundsicherung beantragen müssen. Experten gehen davon aus, dass 2025 rund 65 000 Haushalte allein aus dem Bürgergeld‑System in das Wohngeld wechseln werden. Lohnt sich der Antrag wirklich? Wer unsicher ist, kann kostenlose Online‑Rechner der Länder und Verbraucherzentralen nutzen, um seine individuelle Förderhöhe zu schätzen. Ein positiver Bescheid bewirkt nicht nur die monatliche Zahlung – in vielen Kommunen öffnet er auch die Tür zu ermäßigten Gebühren, etwa bei ÖPNV‑Tickets oder Bibliotheksausweisen. Wie sieht das in der Realität aus? – Ein Praxisbeispiel von Frau Schneider Frau Schneider ist 73 Jahre alt, hat ihr Berufsleben lang als Verkäuferin gearbeitet und wohnt seit mehr als drei Jahrzehnten in Köln‑Ehrenfeld. Ihre gesetzliche Altersrente beläuft sich auf 980 Euro netto im Monat; nach dem Tod ihres Mannes bezieht sie zusätzlich eine kleine Witwenrente von 180 Euro. Zusammen kommen damit 1 160 Euro Einkommen. Die Warmmiete für ihre 45‑Quadratmeter‑Altbauwohnung liegt mittlerweile bei 620 Euro; allein die letzte Nebenkosten‑Nachzahlung hat ihr gezeigt, wie knapp es wird. Weil sie auf 37 Grundrentenjahre zurückblickt, kann Frau Schneider den Freibetrag für langjährige Versicherte geltend machen. F ür sie werden daher monatlich 100 Euro ihres Einkommens nicht auf das Wohngeld angerechnet. Rechnerisch sinkt das anrechenbare Einkommen dadurch auf 1 060 Euro, während die anzuerkennende Warmmiete unverändert bleibt. Die Wohngeldstelle ordnet Köln in Mietstufe V ein. Nach der im Januar 2025 geltenden Tabelle ergibt sich so – unter Berücksichtigung ihrer Haushaltsgröße von einer Person – ein monatlicher Wohngeldanspruch von rund 310 Euro. Mit dem Bescheid erhält sie die Zusage rückwirkend ab dem Antragsmonat April 2025. Bereits Anfang Mai überweist die Kommune die ersten 620 Euro (zwei Monate à 310 Euro). Ab Juni laufen die Zahlungen regulär weiter. Frau Schneider zahlt nun faktisch nur noch etwa die Hälfte ihrer Warmmiete aus eigener Tasche. Auf ihrem Girokonto bleiben plötzlich jeden Monat knapp 790 Euro für Lebensmittel, Strom, Arzneimittel und kleine Freuden des Alltags. Das gibt ihr – nach Jahren des Zählens und Kürzens – wieder Spielraum, ohne dass sie Grundsicherung beantragen muss. Für sie war gut, dass sie den Freibetrag rechtzeitig im Antrag nachgewiesen hat und der Wohngeldrechner der Verbraucherzentrale ihr zuvor schon ein realistisches Ergebnis angezeigt hatte. Ihre Erfahrung zeigt: Auch wer „nur“ eine durchschnittliche Stadtwohnung bewohnt und eine scheinbar noch passable Rente bezieht, kann durch die neue Wohngeld‑Regelung spürbar entlastet werden – vorausgesetzt, der Antrag wird gestellt und vollständig begründet.
17. April 2025
Pflegebedürftige sollen selbst bestimmen, wie und vom wem sie sich pflegen lassen wollen. Statt einem ambulanten Pflegedienst können dies auch Freunde, Angehörige oder Ehrenamtliche übernehmen. Für erwerbsmäßige Dienste sind Pflegesachleistungen vorgesehen, für nicht erwerbsmäßige Tätigkeit das Pflegegeld. Das Pflegegeld+ Das Pflegegeld steht Betroffenen von einem Pflegegrad 2 bis zum Pflegegrad 5 zu. Mit dem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch. Sie bekommen es als Betroffene direkt überwiesen und verfügen so selbst darüber, wie Sie es einsetzen. Die Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen finanzieren die Leistungen professioneller Pflegedienste und sie sind an die Bezahlung dieser Dienstleistungen gebunden. Nur die tatsächlich entstanden Kosten trägt die Pflegekasse. Das Pflegegeld ist geringer, und die Betroffenen können es im eigenen Ermessen verwenden. Bedingung ist allerdings, dass die häusliche Pflege gesichert ist. Meist wird damit pflegenden Angehörigen der Aufwand erstattet. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können Sie auch kombinieren, und die Gelder werden dann anteilig verteilt. Die Umwandlungsleistungen Sie können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Statt dieses Geld also zum Beispiel für Körperpflege oder Duschen einzusetzen, können Sie es auch für stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt nutzen, die keine Pflegesachleistungen sind. Wichtig ist, dass der Träger dieser Dienstleistung in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Anspruch auf Sozialhilfe Wenn die Mittel der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege nachweislich nicht ausreichen, dann können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beanspruchen. Für diese setzt die Behörde erst einmal keine Höchstgrenzen und finanziert auch kostenintensive Versorgung. Das Sozialamt hat jedoch das Recht, sich zu weigern, die Kosten zu tragen, wenn ein geeignetes und zumutbares Pflegeheim sehr viel günstiger wäre. Wenn Sie denken, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, dann können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen. Lesen Sie auch: - Pflege: Wichtige Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 Pflicht zur Beratung Wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld beziehen, dann sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig in ihrem Wohnraum beraten zu lassen. Regelmäßig bedeutet bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, sowie bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Auch bei umgewandelten Mitteln der Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe oder Betreuung, sind solche Beratungsbesuche Pflicht. Die Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die häuslich Pflegenden fachlich zu unterstützen. Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen regulär von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, dann müssen Sie keinen Beratungsbesuch zulassen. Sie können ihn aber beanspruchen, wenn dies möchten. Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen, die erste muss jedoch immer im eigenen Wohnraum stattfinden. Wer kann die Beratung durchführen? Zur Beratung berechtigt sind zugelassene Pflegedienste sowie von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstellen. Pflegefachkräfte im Auftrag der Pflegekasse, die nicht bei der Pflegekasse beschäftigt sind, dürfen solche Beratungen ebenso durchführen wie Mitarbeiter der Pflegekasse. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Wenn die nicht erwerbsmäßige Pflegeperson zeitweise ausfällt, sei es wegen Urlaub, wegen Krankheit oder wegen eines Schicksalsschlags, dann besteht ein Anspruch auf Ersatzpflege. Dies heißt Verhinderungspflege und ist höchstens sechs Wochen pro Jahr möglich. Sie kann ebenso durch berufliche Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste wie durch Ehrenamtliche und Angehörige erfolgen. Auch beim zeitweisen Unterbringen in einer Einrichtung besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Dieser Anspruch gilt erst, nachdem die Pflegeperson mindestens sechs Monate in der häuslichen Pflege tätig war. Bei erwerbsmäßiger Pflege werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr gezahlt, bei nicht erwerbsmäßiger Pflege der Betrag von bis zu sechs Wochen Pflegegeld. Auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege kann die Summe bis zu insgesamt 1.685 Euro aufgestockt werden, um Aufwendungen zu entschädigen, zum Beispiel einen Verdienstausfall. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Am 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammen gefasst. Damit entfallen bisherige komplizierte Umwandlungen zwischen der Bezahlung von Vertretungs und der kurzfristigen stationären Unterbringung.
17. April 2025
Volljährige Kinder in Ausbildung können bei ausreichendem eigenen Einkommen nicht die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen. Sind sie nicht unterhaltsbedürftig, steht das Kindergeld weiterhin dem kindergeldberechtigten Elternteil zu, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 17. April 2025, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 10/24). Anlass des Rechtsstreits war der Antrag eines volljährigen Sohnes, dass nicht seine kindergeldberechtigte Mutter, sondern er selbst das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Der Volljährige ging einem dualen Studium nach und erzielte aus seiner dabei anfallenden Berufstätigkeit ein monatliches Einkommen. Zusätzlich erhielt er ein steuerfreies Stipendium. Insgesamt waren seine Einkünfte so hoch, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte. Die Familienkasse gab seinem Antrag statt. Daraufhin zog die Mutter vor Gericht und verlangte, dass ihr das Kindergeld weiterhin ausgezahlt werde. BFH: Bei zu hohem Kindeseinkommen bleibt Kindergeld bei den Eltern Der BFH urteilte am 20. Februar 2025, dass der Mutter weiterhin das Kindergeld zusteht. Zwar könne das Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Denn das Kindergeld diene vorrangig der Sicherung des Existenzminimums des Kindes und müsse dafür auch verwendet werden. Im Streitfall sei die klagende Mutter aber gar nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, da ihr in Ausbildung befindlicher Sohn über ausreichende eigene Einkünfte verfüge. Damit trete der Zweck des Kindergeldes, die Sicherung des Kinderexistenzminimums, in den Hintergrund. Vorrangig sei dann der weitere gesetzliche Zweck, nämlich mit dem Kindergeld die Familie zu fördern. Der kindergeldberechtigte Elternteil könne das Geld dann etwa für die Ausübung des Umgangsrechts oder auch für Geschenke verwenden. fle
17. April 2025
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine seit 2014 schrittweise ausgebaute Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die erste Stufe („Mütterrente I“) erhöhte die Bewertung jedes vor 1992 geborenen Kindes zum 1. Juli 2014 um ein zusätzliches Erziehungsjahr. 2019 folgte die „Mütterrente II“, die den Zeitraum erneut um sechs Monate verlängerte und damit auf zweieinhalb Jahre beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte pro Kind anwachsen ließ. Für Kinder, die seit 1992 geboren werden, gelten bereits seit Einführung der Erziehungsjahre 1992 volle drei Jahre bzw. drei Entgeltpunkte. Ziel aller Reformschritte war stets, die unbezahlte Sorgearbeit sichtbarer zu machen und Altersarmut von Frauen zu mindern. Welche Verbesserungen verspricht die geplante Mütterrente 3? Die nun im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte dritte Reformstufe will die Lücke endgültig schließen. Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen je Kind weitere sechs Monate Kindererziehungszeit und damit insgesamt drei Jahre beziehungsweise einen Gesamtkredit von drei Entgeltpunkten erhalten. Praktisch bedeutet das einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten pro Kind auf die bisherige Bewertung. Wie viel Geld steckt hinter einem halben Entgeltpunkt? Der Wert eines Rentenpunkts liegt zum 1. Juli 2024 bei 39,32 Euro. Ein halber Punkt, wie er nun zusätzlich in Aussicht steht, erhöht die Monatsrente demnach um 19,66 Euro – dauerhaft und dynamisch, weil auch spätere Rentenanpassungen darauf wirken. Lesen Sie auch: - Mütterrente 3 bringt mehr Rente und viele versteckte Vorteile Wann könnte die Reform in Kraft treten – und warum herrscht noch Unsicherheit? Im Koalitionsvertrag ist die Angleichung zwar eindeutig festgeschrieben, doch der Zeitplan hängt vom Fortgang der Regierungsbildung ab. SPD‑Mitglieder votieren noch bis 29. April über das Vertragswerk, die Union hält am 28. April einen kleinen Parteitag ab. Erst wenn beide Parteigremien zustimmen, kann der Bundestag voraussichtlich am 6. Mai den neuen Kanzler wählen. Dazu kommt politischer Sprengstoff: Der designierte Kanzler Friedrich Merz hat zentrale SPD‑Forderungen wie den gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro öffentlich relativiert, was in der SPD für Unmut sorgt und das Vertrauen belastet. Sollte der Start der Regierung erneut ins Stocken geraten, dürfte auch das Gesetzgebungsverfahren zur Mütterrente 3 nach hinten rutschen. Fachleute halten deshalb sowohl den 1. Juli 2025 als auch den 1. Januar 2026 als denkbare Stichtage für realistisch – ein späterer Termin ist nicht ausgeschlossen. Welche Folgen hat die Reform für Bestands‑ und künftige Rentnerinnen? Bei den vorangegangenen Reformen erhielten Bestandsrentnerinnen einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönliche Entgeltpunktzahl; die Deutsche Rentenversicherung rechnete den Betrag automatisch und abschlagsfrei auf die laufende Monatsrente. Neu in Rente gehende Mütter bekamen die zusätzlichen Erziehungsmonate im Versicherungskonto angerechnet; die daraus resultierenden Punkte unterlagen – wie alle übrigen – möglichen Abschlägen bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Experten wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erwarten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine identische Vorgehensweise bei der Mütterrente 3. Für die große Mehrheit der Betroffenen – Frauen, die bereits eine Alters‑ oder Hinterbliebenenrente beziehen – bedeutete das eine automatische, voll abschlagsfreie Erhöhung. Kann die Deutsche Rentenversicherung die Mammutaufgabe stemmen? Schon die Umstellung 2014 und 2019 betraf jeweils fast zehn Millionen Bestandsrenten. Würde die Rentenversicherung diesmal für alle Betroffenen komplett neue Versicherungsverläufe berechnen, käme sie personell an ihre Grenzen. Deshalb rechnet Anhalt mit einer Pauschal‑Lösung für Bestandsrentnerinnen und lediglich einer Verbuchung von sechs zusätzlichen Erziehungsmonaten bei jenen Müttern, die erst künftig in Rente gehen. "Auch der Gesetzgeber tendiert erfahrungsgemäß zu diesem Modell, weil es wenige Monate nach Inkrafttreten vollständige Auszahlung garantiert und jahrelange Nachberechnungen vermeidet", so Anhalt. Was können betroffene Mütter aktuell tun? Solange kein Gesetz vorliegt, bleibt Geduld die wichtigste Empfehlung. Ein gesonderter Antrag ist nach bisheriger Erfahrung nicht notwendig, wenn schon eine Rente bezogen wird; die Rentenversicherung erhöht die Beträge rückwirkend und zahlt eventuelle Nachzahlungen automatisch aus. Wer noch keine Rente erhält, sollte sicherstellen, dass alle Kindererziehungszeiten korrekt im Versicherungskonto vermerkt sind. Sobald die Reform beschlossen ist, kann – etwa über die Auskunfts‑ und Beratungsstellen oder den elektronischen Versicherungsnachweis – geprüft werden, ob der neue Zuschlag verbucht wurde. Fachanwälte wie der Rentenexperte Peter Knöppel aus Halle verweisen darauf, dass individuelle Abweichungen stets möglich sind und notfalls Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt werden kann. Wie geht es weiter? Die Abstimmungen in den Parteien, die Wahl des Kanzlers und die anschließende Ressortverteilung entscheiden darüber, wann das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorlegt. Erst nach Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung wird klar sein, ab welchem Stichtag die Rentenversicherung die Mütterrente 3 umsetzt. Bis dahin bleiben die in Aussicht gestellten 19,66 Euro pro Kind und Monat ein Versprechen auf dem Papier – aber zugleich ein Signal, dass die Politik die Erziehungsarbeit früherer Generationen weiter aufwerten will.
17. April 2025
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM‑Rente) bezieht, hat häufig Sorge, dass die anschließende Altersrente geringer ausfallen könnte. Die Angst speist sich vor allem aus zwei Punkten: Zum einen reduziert sich durch Krankheit oder Behinderung oft die Beitragszahlung in die Rentenkasse; zum anderen bleiben viele Details des Rentenrechts – etwa die Besitzschutz‑Klausel des § 88 SGB VI – unbekannt. Wie hoch wird also die reguläre Rente nach der Erwerbsminderungsrente ausfallen und welche Auswirkungen haben die Erhöhungen der Rente ab 1. Juli 2025? Wie werden Erwerbsminderungsrente und Altersrente grundsätzlich berechnet? Beide Rentenarten folgen derselben Formel: Die Summe der persönlichen Entgeltpunkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, anschließend wirkt der Rentenartfaktor (1,0 bei Alters‑ und 1,0 bzw. 0,5 bei voller bzw. teilweiser EM‑Rente). Für die EM‑Rente werden – neben den realen Beitragszeiten – sogenannte Zurechnungszeiten fingiert. Seit der Reform 2019 wird dabei schrittweise so gerechnet, als habe die versicherte Person bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet; 2025 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten. Was passiert mit den während des EM‑Bezugs gesammelten Entgeltpunkten? Viele Betroffene üben während des EM‑Bezugs einen Minijob aus, pflegen Angehörige oder erwerben durch andere anrechnungsfähige Zeiten zusätzliche Punkte. Diese Entgeltpunkte bleiben vollständig erhalten und fließen in die spätere Altersrente ein. Sie können die Summe der Punkte sogar so weit erhöhen, dass die Altersrente am Ende über der bisherigen EM‑Rente liegt. Greift der gesetzliche Besitzschutz – und was bedeutet § 88 SGB VI? Der Besitzschutz stellt sicher, dass die Altersrente mindestens auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen EM‑Rente berechnet wird. Entscheidend ist, dass die Altersrente unmittelbar oder spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der EM‑Rente beginnt. Erfüllt die Folgerente diese Bedingung – was beim automatischen Übergang mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Regel ist –, übernimmt die Rentenversicherung die höhere Punktzahl der beiden Berechnungen. Kann die Altersrente trotzdem niedriger sein – und warum? Ungeachtet des Besitzschutzes wirken in der Altersrente gegebenenfalls Abschläge, wenn sie vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt wird. Ein vorgezogener Beginn mindert die Punktesumme dauerhaft (maximal 14,4 Prozent). Das führt dazu, dass die rechnerische Altersrente häufig unter der zuvor gezahlten EM‑Rente liegt. Erst der Besitzschutz hebt sie wieder auf das frühere Niveau. So wirken Minijobs, Pflege‑ und Hinzuverdienstzeiten während der EM‑Rente aus Wer innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen arbeitet, zahlt reguläre Rentenbeiträge. Auch anrechenbare Pflegezeiten bringen Entgeltpunkte. Sammeln Versicherte während einer teilweisen EM‑Rente über Jahre hinweg viele zusätzliche Punkte, kann die spätere Altersrente tatsächlich höher ausfallen als die besitzgeschützten Punkte der EM‑Rente. Das sind bislang Ausnahmen, aber sie werden durch die ausgeweitete Hinzuverdienstregel seit 2023 häufiger. Lesen Sie auch: - Wenn das Krankengeld ausläuft: Besser Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente? Verlängerte Zurechnungszeit seit 2019 Die stufenweise bis 2031 auf 67 Jahre verlängerte Zurechnungszeit bewirkt spürbare Rentenzuwächse für Neuzugänge zur EM‑Rente. Für Renten, die 2025 beginnen, werden so 66 Jahre und 2 Monate fingiert. Das steigert die Punktesumme, auf die sich der spätere Besitzschutz bezieht, und schützt damit künftig noch besser vor Einbußen beim Übergang in die Altersrente. Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten, um den Besitzschutz nicht zu verlieren? Der Besitzschutz erlischt, wenn zwischen dem Ende der EM‑Rente und dem Beginn der Altersrente mehr als 24 Monate liegen. Wer die Altersrente aus persönlichen Gründen später beantragen will, muss deshalb sorgfältig rechnen oder sich beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, "spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Altersrentenbeginn einen Antrag zu stellen, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist." Wie hilft eine besondere Rentenauskunft bei der Entscheidung? Eine objektive Grundlage bietet die „Besondere Rentenauskunft“ (Formular V0210). Sie listet die voraussichtliche Altersrentenhöhe zu einem frei wählbaren Stichtag auf und kostet nichts. Liegt der berechnete Zahlbetrag unter der aktuell gezahlten EM‑Rente, signalisiert das: Der Besitzschutz wird greifen. Ist er höher, profitieren Sie von den zusätzlich erworbenen Punkten. Was bringt die Rentenerhöhung 2025 für künftige Rentner? Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Ein Entgeltpunkt bringt dann fast 1,50 Euro mehr pro Monat als 2024. Wer auf Besitzschutz angewiesen ist, profitiert von dieser Dynamisierung genauso wie alle anderen Rentnerinnen und Rentner. Ein Beispiel aus der Praxis Frau Müller, Jahrgang 1963, erhält seit Januar 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente von monatlich 1 050 Euro (brutto). Während des Bezugs arbeitet sie wenige Stunden pro Woche in einem Minijob und pflegt daneben ihre demenzkranke Mutter. Bis Ende 2024 sammelt sie dadurch zusätzlich 0,9 Entgeltpunkte. Zum 1. September 2025 beantragt sie die reguläre Altersrente für langjährig Versicherte – drei Monate vor Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Wegen des vorgezogenen Beginns wird die berechnete Altersrente zunächst um 9 Prozent gemindert und läge rechnerisch nur bei 990 Euro. Da jedoch der Besitzschutz nach § 88 SGB VI greift, vergleicht die Deutsche Rentenversicherung beide Ergebnisse: die Besitzschutz‑Rente auf Basis der bisherigen EM‑Entgeltpunkte (1 050 Euro) und die neu ermittelte Altersrente (990 Euro). Weil der Besitzschutz höher ausfällt, übernimmt die Rentenversicherung den Betrag von 1 050 Euro; die während des EM‑Bezugs erworbenen zusätzlichen Entgeltpunkte heben den Zahlbetrag damit auf exakt dasselbe Niveau wie zuvor. Frau Müller wechselt nahtlos in die Altersrente, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Fazit: Worauf es jetzt ankommt Der Wechsel von der EM‑ in die Altersrente ist rechtlich klar geregelt. Der gesetzliche Besitzschutz garantiert, dass niemand schlechtergestellt wird, sofern der Übergang ohne langen Zeitabstand erfolgt. Wer während der EM‑Rente noch Beiträge zahlt, kann seine spätere Altersrente sogar steigern. Eine rechtzeitige Rentenauskunft schafft Transparenz, die verlängerte Zurechnungszeit verbessert das Rentenniveau, und mit der Rentenanpassung 2025 steigen alle Zahlbeträge. Wer diese Eckpunkte beachtet, kann beruhigt planen – und behält seine „rentenstarke Woche“ nicht nur als Grußformel, sondern auch finanziell in Erinnerung.
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Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
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