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Schwerbehinderung: Günstigeres Deutschland-Ticket mit Schwerbehindertenausweis

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Günstigeres Deutschland-Ticket mit Schwerbehindertenausweis

17. April 2025

Gibt es ein spezielles Deutschland-Ticket bei Schwerbehinderung? Welche Ermäßigungen gibt es für Sie als Mensch mit Schwerbehinderung, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Welche Unterstützung können Sie beanspruchen? Gelten diese Vergünstigungen generell bei einem Schwerbehindertenausweis, oder müssen Sie bestimmte Merkzeichen vorweisen? Wir zeigen, welche Vergünstigungen Menschen mit Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können - bei Bahn und Bus, im öffentlichen Nahverkehr und im Fernverkehr. Gibt es ein extra Deutschland-Ticket bei Schwerbehinderung? Das Deutschland-Ticket oder 49-Euro-Ticket ist eine günstige Möglichkeit, bundesweit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Gleich vorab: Eine spezielle Ermäßigung bei diesem Ticket gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung nicht, - und das aus gutem Grund. Die Betroffenen können nämlich günstiger den öffentlichen Nahverkehr nutzen, als dafür 49-Euro zu zahlen. Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten bei de Deutschen Bahn und im Öffentlichen Nahverkehr Sonderbedingungen bis hin zum kostenfreien Fahren - zumindest, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kostenfrei fahren mit Schwerbehinderung? Menschen mit Schwerbehinderung, Erwachsene wie Kinder, können den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen, wenn ihr Schwerbehindertenausweis eine gültige Wertmarke enthält. Diese kostenlose Beförderung gilt für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn, also IRE, RE, FEX, MEX, RB sowie S-Bahnen. Sie gilt ebenso für Nahverkehrszüge anderer Bahnunternehmen auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Bundesgebiet. All diese Anbieter müssen Betroffene kostenlos mitnehmen, und das betrifft auch das Reisegepäck inklusive der Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Ab GdB 30 die Vorteile der Gleichstellung nutzen Welche Merkzeichen sind nötig? Sie können als Mensch mit Schwerbehinderung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenfrei nutzen, wenn in ihrem Ausweis bestimmte Merkzeichen notiert sind. Das gilt für die Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und BI (Blindheit) Bei weiteren Merkzeichen müssen Sie eine Eigenbeteiligung von 91 Euro pro Jahr oder 46 Euro pro Halbjahr zahlen, um Bus und Bahn in Deutschland zu nutzen. Das gilt für die Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sowie GO (Gehörlosigkeit). Die Wertmarke ist notwendig Ganz wichtig: Um den ÖPNV zu nutzen, brauchen Sie zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis eine gültige Wertmarke. Diese befindet sich aufgedruckt auf einem Beiblatt. Beides, den Ausweis und das Beiblatt, müssen Sie dabei haben, wenn Sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Diese Wertmarke erhalten Sie für 46 Euro pro Halbjahr oder 91 Euro pro Jahr bei dem gleichen Versorgungsamt, das ihren Schwerbehindertenausweis ausstellt. Wer muss nicht für die Wertmarke zahlen? Bestimmte Gruppen zahlen keine Eigenbeteiligung, fahren also komplett kostenfrei im Nahverkehr. Blinde und Hilflose (Merkzeichen BI und H) wurden bereits genannt. Hinzu kommen Menschen, die entschädigungs- oder versorgungsberechtigt sind (Merkzeichen VB oder EB), Schwerkriegsbeschädigte, Asylbewerber, sowie Menschen, die Grundsicherung oder Kinder- / Jugendhilfe beziehen. Schwerbehinderung plus Merkzeichen ist günstiger als das Deutschlandticket Die erwähnten Regelungen betreffen den Nahverkehr, und damit den Gültigkeitsbereich des 49-Euro Tickets. Eine Wertmarke für 46 Euro für sechs Monate ist um ein mehrfaches günstiger, als 49-Euro pro Monat auszugeben für ein Deutschlandticket. Bei Schwerbehinderung und entsprechendem Merkzeichen lohnt sich für Sie ein Deutschland-Ticket also nicht, weil Sie bereits wesentlich bessere Konditionen haben. Kostenfreie Fahrt für Begleitpersonen Achtung: Wenn Sie das Merkzeichen B im Ausweis haben, dann berechtigt das dazu, dass eine Begleitperson ebenfalls umsonst mitfährt, um Ihnen beim Ein- und Aussteigen zu helfen und im Notfall einzugreifen. Diese Begleitperson benötigt keine eigene Wertmarke. Sie fährt sogar im Fernverkehr kostenfrei mit. Gibt es Vergünstigungen im Fernverkehr? Grundsätzlich gilt auch für Menschen mit Schwerbehinderung: Sie müssen eine Fahrkarte kaufen. Ausnahmen sind gegeben, wenn Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind, besonders wegen Störungen oder auf bestimmten Strecken des Fernverkehrs, die ausdrücklich mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden können. Die Reiseauskunft der Deutschen Bahn zeigt diese Strecken an. Die BahnCard ist vergünstigt Vergünstigungen gibt es auch im Fernverkehr, nämlich bei der BahnCard 25 und der BahnCard 50. Hier bekommen Menschen mit Schwerbehinderung Sondertarife. Die ermäßigte BahnCard 25/BahnCard 50 können Menschen beanspruchen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, oder einen Grad der Behinderung von 70 oder mehr aufweisen. Sie dürfen das Ticket im Zug kaufen Menschen mit Schwerbehinderung unterliegen im Fernverkehr zwar der Ticketpflicht, dürfen aber, im Unterschied zu Nicht-Betroffenen, ihre Fahrkarte im Zug kaufen. Dies gilt für ein Ticket im Flexipreis, und Ermäßigungen wie bei einer BahnCard werden berücksichtigt. Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid. Diesen zeigen Sie dem Zugpersonal am besten, sobald Sie diesem begegnen. Bezahlung auf Rechnung Die Fahrkarten im Zug werden Ihnen auf Rechnung verkauft, und diese erhalten Sie zusammen mit dem Ticket. Wenn Sie dies wünschen, erhalten Sie die Rechnung auch noch einmal barrierefrei per E-Mail. Dazu müssen Sie eine E-Mail Adresse angeben. Die Rechnung muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden, entweder als Sofortüberweisung über Klarna und PayPal oder als Banküberweisung. Die Bankdaten sind auf der Rechnung angegeben. In jedem Reisezentrum der Deutschen Bahn können Sie ebenfalls bezahlen. Ermäßigung auf Schiffen (Bestimmte) Schifffahrten im Linienverkehr und Inselbahnen können Menschen mit Schwerbehinderung und gültiger Wertmarke ebenfalls kostenfrei nutzen. Dazu zählen die Strecken Sande-Harlesiel-Wangerooge, Bensersiel-Langeoog, Norddeich Mole-Norderney sowie Norddeich Mole-Juist. Bei der Reederei AG EMS ist die Strecke Emden Außenhafen-Borkum kostenfrei, die Fahrt mit dem Katamaran kostet jedoch einen Zuschlag. Die Reederei Baltrum-Linie bietet kostenfreie Fahrten für Betroffene zwischen Norden-Neßmersiel-Baltrum. Bei der W.D.R ist die Strecke Dagebüll Mole-Amrum frei und zudem die Route Dagebüll Mole-Föhr. Frei genutzt werden mit Wertmarke kann auch die Strecke Neuharlingersiel-Spiekeroog sowie Nordstrand-Pellworm mit der Neuen Pellwormer Dampfschiffahrts GmbH. Die Reederei Hiddensee ermöglicht Menschen mit Schwerbehinderung kostenfreie Fahrten von Schaprode bis Hiddensee sowie von Stralsund bis Hiddensee. Freie Fahrt gilt nur für den Linienverkehr Achten Sie bitte darauf: Die kostenfreie Fahrt bei gültiger Wertmarke bezieht sich auf den regulären Linienverkehr. Ausflugsboote und Touristenangebote fallen nicht darunter. Ermäßigungen bei Auslandsreisen In europäischen Nachbarländern gelten ebenfalls Sonderregelungen für Menschen mit Schwerbehinderungen. Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn hilft Ihnen, Hilfeleistungen beim Ein- und Ausstegen vorzumelden, und in den jeweiligen Staaten gibt es spezielle Hotlines für Menschen mit Behinderungen. Wo bekommen Sie Unterstützung? Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht geeignete Züge für Sie heraus, gibt Ihnen Auskunft, wie barrierefrei die jeweiligen Bahnhöfe sind, wie lange die Mindestumsteigezzeiten dauern und organisiert die Hilfen vor Ort. An nahezu 3000 Bahnhöfen bekommen Sie Unterstützung am Bahnsteig, beim Einsteigen, Aussteigen oder Umsteigen. Die Mobilitätsservice-Zentrale können Sie per E-Mail kontaktieren (msz@deutschebahn.com) oder anrufen (030-65212888). Sprechzeiten sind montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Tipp für Gehörlose: Gehörlose können den Mobilitätsservie unter deaf-msz@deutschebahn.com kontaktieren. Was tun bei Dringlichkeit? Geht es um eine besonders kurzfristige Unterstützung oder eine Frage, die umgehend geklärt werden muss, dann sollten Sie dies bereits in der Betreffzeile erwähnen, zum Beispiel mit dem Wort "Dringend!". Unterstützung online beantragen Sie müssen den Mobilitätsservice nicht persönlich kontaktieren. Die Deutsche Bahn stellt auch einen barrierefreien Online-Service zur Verfügung. Dieser hat den Vorteil, dass Sie benötigte Hilfeleistungen vor Ort schneller anmelden können, da ihre nicht personalisierten Daten mit einem Service-Code gespeichert sind. Das Eingeben von Fahrplandaten zum gewünschten Reiseziel ist vereinfacht. Hinweise führen durch das Formular und zeigen Ihnen, wie die Eingabefelder ausgefüllt werden müssen. Bei einer Auslandsreise sollten Sie diesen Service 24 Stunden vorher anmelden, und innerhalb Deutschlands ist es angebracht, bis am Vortrag um 20.00 die UNterstützung anzufordern. Kostenlose Begleitperson Das kostenfreie Mitführen einer Begleitperson bei entsprechendem Merkzeichen im Ausweis gilt auch im EU-Ausland, und das bezieht sich auch auf einen entsprechenden Begleithund. Die Begleitperson benötigt eine Nullpreis-Fahrkarte. Sie zahlt also nicht für das Ticket, muss aber ein kostenloses Ticket vorweisen. Dies gibt es bei den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn oder bei der Mobilitätsservice-Zentrale. Bestimmte europäische Züge wie Eurostar oder TGV bieten Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen, die einen gültigen Ausweis vorlegen. Sie können die Regelungen für die entsprechenden Länder im Kapitel 17 der Internationalen Beförderungsbedingungen der DB AG nachlesen. Das Deutschland-Ticket für Angehörige Menschen mit Schwerbehinderung und entsprechenden Merkzeichen können den Nahverkehr also wesentlich günstiger nutzen als es mit dem Deutschland-Ticket der Fall wäre. Entlastung bietet die bundesweit gültige Fahrkarte jedoch für Angehörige, Freunde und Begleiter von Menschen mit Schwerbehinderung. Wer Betroffene zu einem Ort bringt oder von diesem abholt, und das regelmäßig, fährt mit dem 49-Euro Ticket wesentlich günstiger, als wenn jedesmal eine Fahrkarte gelöst werden müsste. Fazit Es gibt für Menschen mit Schwerbehinderungen keine spezielle Variante des Deutschland-Tickets. Dafür bestehen diverse Sonderregelungen, die Betroffenen Vergünstigungen ermöglichen bis bin zum kostenfreien Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs.

Aktuelles

Beitragsbild von: 300 Euro Zuschuss für Rentner zur Rente - Spürbare Entlastung die wenige kennen

17. April 2025

Der Zuschuss von durchschnittlich 300 Euro fürs Wohnen: Wer ihn bekommt, wann er kommt und warum er für viele Rentnerinnen und Rentner zum Wendepunkt werden kann Warum wird das Wohnen für Ruheständler immer teurer – und was soll der Zuschuss bewirken? Die Mieten in Deutschlands Ballungsgebieten stiegen in den vergangenen Jahren deutlich schneller als die Renten. Während die Altersversorgung bei vielen Seniorinnen und Senioren kaum über das Existenzminimum hinausreicht, kletterten die Wohn‑ und Energiekosten spürbar. Genau an dieser Stelle greift das Wohngeld: Es sichert „angemessenes und familiengerechtes Wohnen“, so der Gesetzestext. Weil die Preise 2023 und 2024 weiter anzogen, hat die Bundesregierung das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent erhöht – was im Schnitt rund 30 Euro mehr pro Haushalt bedeutet. Zusammen mit den bereits seit 2023 geltenden Heiz‑ und Klimakomponenten liegt der durchschnittliche Zuschuss nun bei etwa 330 Euro im Monat, also in der Größenordnung, die viele als „300‑Euro‑Hilfe“ bezeichnen. Wie groß ist der Kreis der Betroffenen – und was sagt die Statistik? Schon die Wohngeld‑Reform 2023 ließ die Zahl der Berechtigten sprunghaft ansteigen: Ende 2023 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, im Durchschnitt 297 Euro monatlich. Das waren fast 80 Prozent mehr Fälle und gut doppelt so hohe Ausgaben wie im Vorjahr. Bei etwa jeder zweiten dieser Bedarfsgemeinschaften handelte es sich um Rentnerhaushalte. Wer kann den neuen Mietzuschuss beantragen? Anspruchsberechtigt sind Rentnerinnen und Rentner, deren eigene gesetzliche Rente oder Erwerbseinkünfte allein nicht ausreichen, um die Wohnkosten zu tragen. Als Faustregel gilt: Liegt die Monatsrente etwa im Bereich eines Vollzeit‑Niedriglohns – beim aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro brutto entspricht das in etwa 2 150 Euro – lohnt sich in aller Regel ein Wohngeldantrag. Diese Grenze ist kein fester Wert, sie liefert aber einen schnellen Orientierungswert, weil Kommunen das gesamte Haushaltseinkommen, die Warmmiete und die lokale Mietstufe einbeziehen. Gilt der Zuschuss auch für Eigentümerinnen und Eigentümer? Ja. Wer seine selbstgenutzte Wohnung oder das eigene Haus abbezahlt oder noch finanziert, kann unter bestimmten Bedingungen den sogenannten Lastenzuschuss erhalten. Dabei zählen nicht die Mietkosten, sondern die laufenden Belastungen wie Zinsen, Tilgung und Instandhaltung. Auch hier prüft die Wohngeldbehörde die individuelle finanzielle Situation; die Systematik ist jedoch identisch mit dem klassischen Mietzuschuss. Welche Sonderregelung gibt es für langjährig Versicherte mit niedriger Rente? Pensionäre mit mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten, also durchgehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, erhalten beim Wohngeld einen zusätzlichen Freibetrag. Mindestens 1 200 Euro jährlich (das sind 100 Euro pro Monat) werden von der Rente als nicht anrechenbares Einkommen abgezogen; bei höheren Renten steigt der Freibetrag bis maximal 3 378 Euro im Jahr. Dadurch verbessert sich die Chance, über die Einkommensgrenze zu kommen oder ein höheres Wohngeld genehmigt zu bekommen. Wer ist trotz niedriger Rente ausgeschlossen? Bezieht ein Haushalt bereits Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege, greift das Kriterium der „Kosten der Unterkunft“ in diesen Sozialleistungen. In solchen Fällen schließt § 7 WoGG den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld ausdrücklich aus, damit Leistungen nicht doppelt gezahlt werden. Lesen Sie auch: - Urteil für viele Rentner: Dann steht mehr Rente zu Wie läuft das Antragsverfahren ab und welche Unterlagen braucht man? Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt‑ oder Kreisverwaltung gestellt; viele Kommunen bieten inzwischen Online‑Formulare. Gefordert werden der aktuelle Rentenbescheid, Miet‑ oder Belastungsnachweise, Nebenkostenabrechnungen und – bei Freibeträgen – die Anlage „Grundrentenzeiten“ als Kopie des Rentenversicherungsträgers. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate; anschließend muss erneut nachgewiesen werden, dass die Einkommens‑ und Mietdaten noch stimmen. Ab wann fließt das höhere Wohngeld? Die Dynamisierung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Wer bereits Wohngeld erhielt, bekam die Aufstockung automatisch mit der ersten turnusmäßigen Zahlung des neuen Jahres. Bei Neu‑Anträgen prüft die Behörde rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung; ein im April eingereichter Antrag bringt also Leistungen ab April 2025. Mietmarkt bleibt angespannt Der Mietmarkt bleibt angespannt, und Energiepreise belasten gerade kleine Budgets. Die Wohngeld‑Reformen – zunächst das Wohngeld‑Plus‑Gesetz 2023, jetzt die Dynamisierung 2025 – sollen verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner mit jahrzehntelanger Erwerbsbiografie in die Fürsorge abrutschen. Gleichzeitig spart der Fiskus, weil ein höherer Wohngeldanspruch oft verhindert, dass Menschen Grundsicherung beantragen müssen. Experten gehen davon aus, dass 2025 rund 65 000 Haushalte allein aus dem Bürgergeld‑System in das Wohngeld wechseln werden. Lohnt sich der Antrag wirklich? Wer unsicher ist, kann kostenlose Online‑Rechner der Länder und Verbraucherzentralen nutzen, um seine individuelle Förderhöhe zu schätzen. Ein positiver Bescheid bewirkt nicht nur die monatliche Zahlung – in vielen Kommunen öffnet er auch die Tür zu ermäßigten Gebühren, etwa bei ÖPNV‑Tickets oder Bibliotheksausweisen. Wie sieht das in der Realität aus? – Ein Praxisbeispiel von Frau Schneider Frau Schneider ist 73 Jahre alt, hat ihr Berufsleben lang als Verkäuferin gearbeitet und wohnt seit mehr als drei Jahrzehnten in Köln‑Ehrenfeld. Ihre gesetzliche Altersrente beläuft sich auf 980 Euro netto im Monat; nach dem Tod ihres Mannes bezieht sie zusätzlich eine kleine Witwenrente von 180 Euro. Zusammen kommen damit 1 160 Euro Einkommen. Die Warmmiete für ihre 45‑Quadratmeter‑Altbauwohnung liegt mittlerweile bei 620 Euro; allein die letzte Nebenkosten‑Nachzahlung hat ihr gezeigt, wie knapp es wird. Weil sie auf 37 Grundrentenjahre zurückblickt, kann Frau Schneider den Freibetrag für langjährige Versicherte geltend machen. F ür sie werden daher monatlich 100 Euro ihres Einkommens nicht auf das Wohngeld angerechnet. Rechnerisch sinkt das anrechenbare Einkommen dadurch auf 1 060 Euro, während die anzuerkennende Warmmiete unverändert bleibt. Die Wohngeldstelle ordnet Köln in Mietstufe V ein. Nach der im Januar 2025 geltenden Tabelle ergibt sich so – unter Berücksichtigung ihrer Haushaltsgröße von einer Person – ein monatlicher Wohngeldanspruch von rund 310 Euro. Mit dem Bescheid erhält sie die Zusage rückwirkend ab dem Antragsmonat April 2025. Bereits Anfang Mai überweist die Kommune die ersten 620 Euro (zwei Monate à 310 Euro). Ab Juni laufen die Zahlungen regulär weiter. Frau Schneider zahlt nun faktisch nur noch etwa die Hälfte ihrer Warmmiete aus eigener Tasche. Auf ihrem Girokonto bleiben plötzlich jeden Monat knapp 790 Euro für Lebensmittel, Strom, Arzneimittel und kleine Freuden des Alltags. Das gibt ihr – nach Jahren des Zählens und Kürzens – wieder Spielraum, ohne dass sie Grundsicherung beantragen muss. Für sie war gut, dass sie den Freibetrag rechtzeitig im Antrag nachgewiesen hat und der Wohngeldrechner der Verbraucherzentrale ihr zuvor schon ein realistisches Ergebnis angezeigt hatte. Ihre Erfahrung zeigt: Auch wer „nur“ eine durchschnittliche Stadtwohnung bewohnt und eine scheinbar noch passable Rente bezieht, kann durch die neue Wohngeld‑Regelung spürbar entlastet werden – vorausgesetzt, der Antrag wird gestellt und vollständig begründet.

Beitragsbild von: Pflege zu Hause: Bis zu 1.685 Euro Pflegegeld-Zuschuss

17. April 2025

Pflegebedürftige sollen selbst bestimmen, wie und vom wem sie sich pflegen lassen wollen. Statt einem ambulanten Pflegedienst können dies auch Freunde, Angehörige oder Ehrenamtliche übernehmen. Für erwerbsmäßige Dienste sind Pflegesachleistungen vorgesehen, für nicht erwerbsmäßige Tätigkeit das Pflegegeld. Das Pflegegeld+ Das Pflegegeld steht Betroffenen von einem Pflegegrad 2 bis zum Pflegegrad 5 zu. Mit dem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch. Sie bekommen es als Betroffene direkt überwiesen und verfügen so selbst darüber, wie Sie es einsetzen. Die Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen finanzieren die Leistungen professioneller Pflegedienste und sie sind an die Bezahlung dieser Dienstleistungen gebunden. Nur die tatsächlich entstanden Kosten trägt die Pflegekasse. Das Pflegegeld ist geringer, und die Betroffenen können es im eigenen Ermessen verwenden. Bedingung ist allerdings, dass die häusliche Pflege gesichert ist. Meist wird damit pflegenden Angehörigen der Aufwand erstattet. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können Sie auch kombinieren, und die Gelder werden dann anteilig verteilt. Die Umwandlungsleistungen Sie können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Statt dieses Geld also zum Beispiel für Körperpflege oder Duschen einzusetzen, können Sie es auch für stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt nutzen, die keine Pflegesachleistungen sind. Wichtig ist, dass der Träger dieser Dienstleistung in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Anspruch auf Sozialhilfe Wenn die Mittel der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege nachweislich nicht ausreichen, dann können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beanspruchen. Für diese setzt die Behörde erst einmal keine Höchstgrenzen und finanziert auch kostenintensive Versorgung. Das Sozialamt hat jedoch das Recht, sich zu weigern, die Kosten zu tragen, wenn ein geeignetes und zumutbares Pflegeheim sehr viel günstiger wäre. Wenn Sie denken, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, dann können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen. Lesen Sie auch: - Pflege: Wichtige Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 Pflicht zur Beratung Wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld beziehen, dann sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig in ihrem Wohnraum beraten zu lassen. Regelmäßig bedeutet bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, sowie bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Auch bei umgewandelten Mitteln der Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe oder Betreuung, sind solche Beratungsbesuche Pflicht. Die Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die häuslich Pflegenden fachlich zu unterstützen. Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen regulär von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, dann müssen Sie keinen Beratungsbesuch zulassen. Sie können ihn aber beanspruchen, wenn dies möchten. Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen, die erste muss jedoch immer im eigenen Wohnraum stattfinden. Wer kann die Beratung durchführen? Zur Beratung berechtigt sind zugelassene Pflegedienste sowie von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstellen. Pflegefachkräfte im Auftrag der Pflegekasse, die nicht bei der Pflegekasse beschäftigt sind, dürfen solche Beratungen ebenso durchführen wie Mitarbeiter der Pflegekasse. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Wenn die nicht erwerbsmäßige Pflegeperson zeitweise ausfällt, sei es wegen Urlaub, wegen Krankheit oder wegen eines Schicksalsschlags, dann besteht ein Anspruch auf Ersatzpflege. Dies heißt Verhinderungspflege und ist höchstens sechs Wochen pro Jahr möglich. Sie kann ebenso durch berufliche Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste wie durch Ehrenamtliche und Angehörige erfolgen. Auch beim zeitweisen Unterbringen in einer Einrichtung besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Dieser Anspruch gilt erst, nachdem die Pflegeperson mindestens sechs Monate in der häuslichen Pflege tätig war. Bei erwerbsmäßiger Pflege werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr gezahlt, bei nicht erwerbsmäßiger Pflege der Betrag von bis zu sechs Wochen Pflegegeld. Auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege kann die Summe bis zu insgesamt 1.685 Euro aufgestockt werden, um Aufwendungen zu entschädigen, zum Beispiel einen Verdienstausfall. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Am 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammen gefasst. Damit entfallen bisherige komplizierte Umwandlungen zwischen der Bezahlung von Vertretungs und der kurzfristigen stationären Unterbringung.

Beitragsbild von: Kindergeld Auszahlung nur in Grenzen direkt an volljähriges Kind - Urteil

17. April 2025

Volljährige Kinder in Ausbildung können bei ausreichendem eigenen Einkommen nicht die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen. Sind sie nicht unterhaltsbedürftig, steht das Kindergeld weiterhin dem kindergeldberechtigten Elternteil zu, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 17. April 2025, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 10/24). Anlass des Rechtsstreits war der Antrag eines volljährigen Sohnes, dass nicht seine kindergeldberechtigte Mutter, sondern er selbst das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Der Volljährige ging einem dualen Studium nach und erzielte aus seiner dabei anfallenden Berufstätigkeit ein monatliches Einkommen. Zusätzlich erhielt er ein steuerfreies Stipendium. Insgesamt waren seine Einkünfte so hoch, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen konnte. Die Familienkasse gab seinem Antrag statt. Daraufhin zog die Mutter vor Gericht und verlangte, dass ihr das Kindergeld weiterhin ausgezahlt werde. BFH: Bei zu hohem Kindeseinkommen bleibt Kindergeld bei den Eltern Der BFH urteilte am 20. Februar 2025, dass der Mutter weiterhin das Kindergeld zusteht. Zwar könne das Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Denn das Kindergeld diene vorrangig der Sicherung des Existenzminimums des Kindes und müsse dafür auch verwendet werden. Im Streitfall sei die klagende Mutter aber gar nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, da ihr in Ausbildung befindlicher Sohn über ausreichende eigene Einkünfte verfüge. Damit trete der Zweck des Kindergeldes, die Sicherung des Kinderexistenzminimums, in den Hintergrund. Vorrangig sei dann der weitere gesetzliche Zweck, nämlich mit dem Kindergeld die Familie zu fördern. Der kindergeldberechtigte Elternteil könne das Geld dann etwa für die Ausübung des Umgangsrechts oder auch für Geschenke verwenden. fle

Beitragsbild von: Mütterrente 3: Wann wird die höhere Rente für 10 Millionen Rentner gezahlt?

17. April 2025

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern eine seit 2014 schrittweise ausgebaute Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die erste Stufe („Mütterrente I“) erhöhte die Bewertung jedes vor 1992 geborenen Kindes zum 1. Juli 2014 um ein zusätzliches Erziehungsjahr. 2019 folgte die „Mütterrente II“, die den Zeitraum erneut um sechs Monate verlängerte und damit auf zweieinhalb Jahre beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte pro Kind anwachsen ließ. Für Kinder, die seit 1992 geboren werden, gelten bereits seit Einführung der Erziehungsjahre 1992 volle drei Jahre bzw. drei Entgeltpunkte. Ziel aller Reformschritte war stets, die unbezahlte Sorgearbeit sichtbarer zu machen und Altersarmut von Frauen zu mindern. Welche Verbesserungen verspricht die geplante Mütterrente 3? Die nun im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte dritte Reformstufe will die Lücke endgültig schließen. Mütter (und Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen je Kind weitere sechs Monate Kinder­erziehungs­zeit und damit insgesamt drei Jahre beziehungsweise einen Gesamtkredit von drei Entgeltpunkten erhalten. Praktisch bedeutet das einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten pro Kind auf die bisherige Bewertung. Wie viel Geld steckt hinter einem halben Entgeltpunkt? Der Wert eines Rentenpunkts liegt zum 1. Juli 2024 bei 39,32 Euro. Ein halber Punkt, wie er nun zusätzlich in Aussicht steht, erhöht die Monatsrente demnach um 19,66 Euro – dauerhaft und dynamisch, weil auch spätere Rentenanpassungen darauf wirken. Lesen Sie auch: - Mütterrente 3 bringt mehr Rente und viele versteckte Vorteile Wann könnte die Reform in Kraft treten – und warum herrscht noch Unsicherheit? Im Koalitionsvertrag ist die Angleichung zwar eindeutig festgeschrieben, doch der Zeitplan hängt vom Fortgang der Regierungsbildung ab. SPD‑Mitglieder votieren noch bis 29. April über das Vertragswerk, die Union hält am 28. April einen kleinen Parteitag ab. Erst wenn beide Parteigremien zustimmen, kann der Bundestag voraussichtlich am 6. Mai den neuen Kanzler wählen. Dazu kommt politischer Sprengstoff: Der designierte Kanzler Friedrich Merz hat zentrale SPD‑Forderungen wie den gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro öffentlich relativiert, was in der SPD für Unmut sorgt und das Vertrauen belastet. Sollte der Start der Regierung erneut ins Stocken geraten, dürfte auch das Gesetzgebungsverfahren zur Mütterrente 3 nach hinten rutschen. Fachleute halten deshalb sowohl den 1. Juli 2025 als auch den 1. Januar 2026 als denkbare Stichtage für realistisch – ein späterer Termin ist nicht ausgeschlossen. Welche Folgen hat die Reform für Bestands‑ und künftige Rentnerinnen? Bei den vorangegangenen Reformen erhielten Bestandsrentnerinnen einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönliche Entgelt­punktzahl; die Deutsche Rentenversicherung rechnete den Betrag automatisch und abschlagsfrei auf die laufende Monatsrente. Neu in Rente gehende Mütter bekamen die zusätzlichen Erziehungsmonate im Versicherungskonto angerechnet; die daraus resultierenden Punkte unterlagen – wie alle übrigen – möglichen Abschlägen bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Experten wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erwarten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine identische Vorgehensweise bei der Mütterrente 3. Für die große Mehrheit der Betroffenen – Frauen, die bereits eine Alters‑ oder Hinterbliebenenrente beziehen – bedeutete das eine automatische, voll abschlagsfreie Erhöhung. Kann die Deutsche Rentenversicherung die Mammutaufgabe stemmen? Schon die Umstellung 2014 und 2019 betraf jeweils fast zehn Millionen Bestandsrenten. Würde die Rentenversicherung diesmal für alle Betroffenen komplett neue Versicherungsverläufe berechnen, käme sie personell an ihre Grenzen. Deshalb rechnet Anhalt mit einer Pauschal‑Lösung für Bestandsrentnerinnen und lediglich einer Verbuchung von sechs zusätzlichen Erziehungsmonaten bei jenen Müttern, die erst künftig in Rente gehen. "Auch der Gesetzgeber tendiert erfahrungsgemäß zu diesem Modell, weil es wenige Monate nach Inkrafttreten vollständige Auszahlung garantiert und jahrelange Nachberechnungen vermeidet", so Anhalt. Was können betroffene Mütter aktuell tun? Solange kein Gesetz vorliegt, bleibt Geduld die wichtigste Empfehlung. Ein gesonderter Antrag ist nach bisheriger Erfahrung nicht notwendig, wenn schon eine Rente bezogen wird; die Rentenversicherung erhöht die Beträge rückwirkend und zahlt eventuelle Nachzahlungen automatisch aus. Wer noch keine Rente erhält, sollte sicherstellen, dass alle Kinder­erziehungszeiten korrekt im Versicherungskonto vermerkt sind. Sobald die Reform beschlossen ist, kann – etwa über die Auskunfts‑ und Beratungsstellen oder den elektronischen Versicherungsnachweis – geprüft werden, ob der neue Zuschlag verbucht wurde. Fachanwälte wie der Rentenexperte Peter Knöppel aus Halle verweisen darauf, dass individuelle Abweichungen stets möglich sind und notfalls Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt werden kann. Wie geht es weiter? Die Abstimmungen in den Parteien, die Wahl des Kanzlers und die anschließende Ressortverteilung entscheiden darüber, wann das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorlegt. Erst nach Kabinettsbeschluss und Bundestagsabstimmung wird klar sein, ab welchem Stichtag die Rentenversicherung die Mütterrente 3 umsetzt. Bis dahin bleiben die in Aussicht gestellten 19,66 Euro pro Kind und Monat ein Versprechen auf dem Papier – aber zugleich ein Signal, dass die Politik die Erziehungsarbeit früherer Generationen weiter aufwerten will.

Beitragsbild von: So hoch ist die reguläre Rente nach der Erwerbsminderungsrente

17. April 2025

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM‑Rente) bezieht, hat häufig Sorge, dass die anschließende Altersrente geringer ausfallen könnte. Die Angst speist sich vor allem aus zwei Punkten: Zum einen reduziert sich durch Krankheit oder Behinderung oft die Beitragszahlung in die Rentenkasse; zum anderen bleiben viele Details des Rentenrechts – etwa die Besitzschutz‑Klausel des § 88 SGB VI – unbekannt. Wie hoch wird also die reguläre Rente nach der Erwerbsminderungsrente ausfallen und welche Auswirkungen haben die Erhöhungen der Rente ab 1. Juli 2025? Wie werden Erwerbsminderungsrente und Altersrente grundsätzlich berechnet? Beide Rentenarten folgen derselben Formel: Die Summe der persönlichen Entgeltpunkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, anschließend wirkt der Rentenartfaktor (1,0 bei Alters‑ und 1,0 bzw. 0,5 bei voller bzw. teilweiser EM‑Rente). Für die EM‑Rente werden – neben den realen Beitragszeiten – sogenannte Zurechnungszeiten fingiert. Seit der Reform 2019 wird dabei schrittweise so gerechnet, als habe die versicherte Person bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet; 2025 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten. Was passiert mit den während des EM‑Bezugs gesammelten Entgeltpunkten? Viele Betroffene üben während des EM‑Bezugs einen Minijob aus, pflegen Angehörige oder erwerben durch andere anrechnungsfähige Zeiten zusätzliche Punkte. Diese Entgeltpunkte bleiben vollständig erhalten und fließen in die spätere Altersrente ein. Sie können die Summe der Punkte sogar so weit erhöhen, dass die Altersrente am Ende über der bisherigen EM‑Rente liegt. Greift der gesetzliche Besitzschutz – und was bedeutet § 88 SGB VI? Der Besitzschutz stellt sicher, dass die Altersrente mindestens auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte der vorherigen EM‑Rente berechnet wird. Entscheidend ist, dass die Altersrente unmittelbar oder spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der EM‑Rente beginnt. Erfüllt die Folgerente diese Bedingung – was beim automatischen Übergang mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Regel ist –, übernimmt die Rentenversicherung die höhere Punktzahl der beiden Berechnungen. Kann die Altersrente trotzdem niedriger sein – und warum? Ungeachtet des Besitzschutzes wirken in der Altersrente gegebenenfalls Abschläge, wenn sie vor der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt wird. Ein vorgezogener Beginn mindert die Punktesumme dauerhaft (maximal 14,4 Prozent). Das führt dazu, dass die rechnerische Altersrente häufig unter der zuvor gezahlten EM‑Rente liegt. Erst der Besitzschutz hebt sie wieder auf das frühere Niveau. So wirken Minijobs, Pflege‑ und Hinzuverdienstzeiten während der EM‑Rente aus Wer innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen arbeitet, zahlt reguläre Rentenbeiträge. Auch anrechenbare Pflegezeiten bringen Entgeltpunkte. Sammeln Versicherte während einer teilweisen EM‑Rente über Jahre hinweg viele zusätzliche Punkte, kann die spätere Altersrente tatsächlich höher ausfallen als die besitzgeschützten Punkte der EM‑Rente. Das sind bislang Ausnahmen, aber sie werden durch die ausgeweitete Hinzuverdienstregel seit 2023 häufiger. Lesen Sie auch: - Wenn das Krankengeld ausläuft: Besser Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente? Verlängerte Zurechnungszeit seit 2019 Die stufenweise bis 2031 auf 67 Jahre verlängerte Zurechnungszeit bewirkt spürbare Rentenzuwächse für Neuzugänge zur EM‑Rente. Für Renten, die 2025 beginnen, werden so 66 Jahre und 2 Monate fingiert. Das steigert die Punktesumme, auf die sich der spätere Besitzschutz bezieht, und schützt damit künftig noch besser vor Einbußen beim Übergang in die Altersrente. Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten, um den Besitzschutz nicht zu verlieren? Der Besitzschutz erlischt, wenn zwischen dem Ende der EM‑Rente und dem Beginn der Altersrente mehr als 24 Monate liegen. Wer die Altersrente aus persönlichen Gründen später beantragen will, muss deshalb sorgfältig rechnen oder sich beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, "spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Altersrentenbeginn einen Antrag zu stellen, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist." Wie hilft eine besondere Rentenauskunft bei der Entscheidung? Eine objektive Grundlage bietet die „Besondere Rentenauskunft“ (Formular V0210). Sie listet die voraussichtliche Altersrentenhöhe zu einem frei wählbaren Stichtag auf und kostet nichts. Liegt der berechnete Zahlbetrag unter der aktuell gezahlten EM‑Rente, signalisiert das: Der Besitzschutz wird greifen. Ist er höher, profitieren Sie von den zusätzlich erworbenen Punkten. Was bringt die Rentenerhöhung 2025 für künftige Rentner? Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Ein Entgeltpunkt bringt dann fast 1,50 Euro mehr pro Monat als 2024. Wer auf Besitzschutz angewiesen ist, profitiert von dieser Dynamisierung genauso wie alle anderen Rentnerinnen und Rentner. Ein Beispiel aus der Praxis Frau Müller, Jahrgang 1963, erhält seit Januar 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente von monatlich 1 050 Euro (brutto). Während des Bezugs arbeitet sie wenige Stunden pro Woche in einem Minijob und pflegt daneben ihre demenzkranke Mutter. Bis Ende 2024 sammelt sie dadurch zusätzlich 0,9 Entgeltpunkte. Zum 1. September 2025 beantragt sie die reguläre Altersrente für langjährig Versicherte – drei Monate vor Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Wegen des vorgezogenen Beginns wird die berechnete Altersrente zunächst um 9 Prozent gemindert und läge rechnerisch nur bei 990 Euro. Da jedoch der Besitzschutz nach § 88 SGB VI greift, vergleicht die Deutsche Rentenversicherung beide Ergebnisse: die Besitzschutz‑Rente auf Basis der bisherigen EM‑Entgeltpunkte (1 050 Euro) und die neu ermittelte Altersrente (990 Euro). Weil der Besitzschutz höher ausfällt, übernimmt die Rentenversicherung den Betrag von 1 050 Euro; die während des EM‑Bezugs erworbenen zusätzlichen Entgeltpunkte heben den Zahlbetrag damit auf exakt dasselbe Niveau wie zuvor. Frau Müller wechselt nahtlos in die Altersrente, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Fazit: Worauf es jetzt ankommt Der Wechsel von der EM‑ in die Altersrente ist rechtlich klar geregelt. Der gesetzliche Besitzschutz garantiert, dass niemand schlechtergestellt wird, sofern der Übergang ohne langen Zeitabstand erfolgt. Wer während der EM‑Rente noch Beiträge zahlt, kann seine spätere Altersrente sogar steigern. Eine rechtzeitige Rentenauskunft schafft Transparenz, die verlängerte Zurechnungszeit verbessert das Rentenniveau, und mit der Rentenanpassung 2025 steigen alle Zahlbeträge. Wer diese Eckpunkte beachtet, kann beruhigt planen – und behält seine „rentenstarke Woche“ nicht nur als Grußformel, sondern auch finanziell in Erinnerung.

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Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

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Bürgergeld News

Bürgergeld: Neue Totalsanktionen in der Grundsicherung nicht umsetzbar

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17. April 2025

Die Verhandlerinnen und Verhandler von CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine „neue Grundsicherung“ verständigt. Das bisherige Bürgergeld soll damit abgeschafft werden. Herzstück der geplanten Verschärfung ist ein vollständiger Entzug des Regelsatzes für sogenannte „Totalverweigerer“, also für Menschen, die trotz Erwerbsfähigkeit wiederholt zumutbare Arbeit ablehnen. Das Vorhaben knüpft an Forderungen an, die die Union bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode erhoben hatte und die nun – nach dem Bruch der Ampel‑Koalition – politisch durchsetzbar erscheinen. Medienberichte über den „Durchbruch der Union“ bei den Verhandlungen verweisen darauf, dass das Thema Totalsanktionen in den Arbeitsgruppen kaum strittig war und als Symbol der neuen Härte gelten soll. Aber so einfach ist das nicht. Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Obergrenze von 30 Prozent? Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben 2019 klar entschieden, dass Sanktionen, die mehr als 30 Prozent des Regelsatzes mindern, unverhältnismäßig sind. In ihrer Pressemitteilung 74/2019 zum Urteil 1 BvL 7/16 betonten sie, ein vollständiger Wegfall existenzsichernder Leistungen verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, solange der Nachweis fehlt, dass mildere Mittel nicht ebenso wirksam wären. Gleichzeitig ließ das Gericht nur eine eng begrenzte Ausnahme offen: Wenn eine tatsächlich existenzsichernde, zumutbare Arbeit konkret vorliegt und willentlich verweigert wird, könne eine sehr harte Sanktion theoretisch gerechtfertigt sein – vorausgesetzt, sie bleibt verhältnismäßig und bietet jederzeit einen Weg zurück in den Leistungsbezug. Startseite Welche Spielräume bietet der neue § 31a Absatz 7 SGB II? Bereits die Ampel‑Regierung hat Ende März 2024 eine Totalsanktion in das Gesetz aufgenommen. Nach § 31a Absatz 7 SGB II entfällt der Regelsatz für bis zu zwei Monate, wenn eine leistungsberechtigte Person innerhalb eines Jahres schon einmal wegen Arbeitsverweigerung sanktioniert wurde und eine unmittelbar verfügbare, zumutbare Stelle ohne wichtigen Grund ablehnt. Die Befugnis ist allerdings befristet: § 86 des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes sieht vor, dass diese Regelung am 27. März 2026 automatisch wieder außer Kraft tritt. Totalsanktionen bleiben in der Praxis die Ausnahme Die gesetzlichen Voraussetzungen sind so eng, dass Jobcenter kaum Fälle finden, in denen alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Vor jeder Sanktion muss der oder die Betroffene persönlich angehört werden; das Jobcenter muss zudem belegen, dass das Stellenangebot zum Zeitpunkt des Sanktionsbescheids noch besteht. Arbeitgeber ziehen ihre Angebote aber häufig sofort zurück, sobald eine Absage vorliegt. Dadurch erlischt der Tatbestand, bevor die Behörde tätig werden kann. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit heben genau diesen Punkt als zentrale Hürde hervor. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, dass § 31a Absatz 7 wegen seiner Komplexität nur einen „extrem kleinen Anwendungsbereich“ hat und in der Statistik bislang praktisch nicht auftaucht. Juristische Hürden warten auf CDU und SPD Will die designierte Koalition den vollständigen Leistungsentzug entfristen oder gar ausweiten, stößt sie auf drei Ebenen an Grenzen. Erstens müsste sie belegen, dass eine Totalsanktion geeignet und erforderlich ist, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen – ein Nachweis, den Karlsruhe 2019 vermisst hat. Zweitens müsste sie sicherstellen, dass Betroffene jederzeit die Möglichkeit haben, die Sanktion durch Kooperationsbereitschaft zu beenden; andernfalls droht ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit. Drittens bleibt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unantastbar, sodass parallel Sach‑ oder Unterkunftsleistungen mindestens in einem Umfang gewährt werden müssten, der das physische Überleben garantiert. Ohne eine Verfassungsänderung, die eine Zwei‑Drittel‑Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern würde, kann der Gesetzgeber diese Leitplanken nicht einfach beiseiteschieben. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Jobcenter können eigene Fehler nicht abwälzen Folgen für Betroffene und den Arbeitsmarkt Empirische Befunde des Instituts für Arbeits‑ und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass Sanktionen die Arbeitsaufnahme kurzfristig beschleunigen können, gleichzeitig aber nicht intendierte Nebenwirkungen haben. Sanktionierte Personen nehmen häufiger schlecht bezahlte Jobs an, ziehen sich auf längere Sicht aus dem Arbeitsmarkt zurück und berichten von erhöhter psychischer Belastung. Das IAB betont, bei Leistungsminderungen über 30 Prozent drohten Strom‑ und Wohnungsverluste. Für die jetzt schon seltene 100‑Prozent‑Sanktion erwartet das Institut keine nennenswerten Fallzahlen, weil der Tatbestand zu restriktiv gefasst ist. Verfassungskonformer Weg zur Totalsanktion? Theoretisch ließe sich eine Totalsanktion nur dann rechtfertigen, wenn gleichzeitig ein neues Sicherungsnetz eingezogen wird: etwa Gutscheine, Sachleistungen oder eine gesonderte Übernahme der Unterkunftskosten, die nicht als „Leistung“ im Sinne des Regelsatzes zählen. Doch damit würde der Gesetzgeber das vermeintliche Einsparpotenzial gleich wieder verlieren, ohne die integrationspolitische Wirkung zu belegen. Ein verfassungsfestes Modell müsste zudem außergewöhnliche Härtefälle ausnehmen, schnelle Rückkehroptionen bieten und empirisch begründet sein. Die Hürden, Karlsruhe „zufriedenzustellen“, bleiben daher hoch – und die politische Botschaft könnte in der Praxis an ihrem eigenen Anspruch scheitern. Fazit: Geringe Umsetzungswahrscheinlichkeit Totalsanktionen sind seit 2019 verfassungsrechtlich diskreditiert und seit 2024 nur in einem winzigen Nischenparagrafen zulässig, der 2026 wieder wegfällt. Deutlich ist, dass ein vollständiger Leistungsentzug weder rechtlich noch administrativ noch empirisch tragfähig ist. Ohne neue Evidenz und ohne einen passgenau begrenzten Härtefallmechanismus wird jede Neuauflage vor Karlsruhe scheitern. Politisch mag die Debatte um „Totalverweigerer“ mobilisieren; rechtlich führt sie eher in eine Sackgasse und schürrt Ängste von betroffenen Leistungsbeziehern.

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Bürgergeld: Vollsanktion wegen geschwärzten Kontoauszügen

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17. April 2025

Sanktionen über 30 Prozent sollen beim Bürgergeld nicht mehr angewendet werden. Wenn Bezieher von Bürgergeld ihre Mitwirkungspflichten verletzen, können die Jobcenter die Leistungen ganz oder teilweise streichen. Häufig wird diese Möglichkeit zur "Totalsanktion" seitens der Jobcenter zur Schikane missbraucht. Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (Az: S 12 AS 2046/22) klargestellt, wo die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Willkür liegt. Vollständige Streichung des Bürgergeldes bei Pflichtverstoß? Das Sozialrecht räumt dem Jobcenter einen gewissen Spielraum für individuelle Entscheidungen ein. Das führt in der Praxis häufig zu Problemen: Wer Bürgergeld bezieht, ist oft auf die Gnade der Jobcenter angewiesen. So erging es einer alleinerziehenden Mutter, die mit ihrer dreijährigen Tochter Bürgergeld bezog. Die Unterhaltszahlungen des Kindesvaters erhielt sie nur in bar. Als das Jobcenter Kontoauszüge von ihr verlangte, reichte sie diese teilweise geschwärzt ein. Das Jobcenter nahm dies zum Anlass, die Leistungen nach § 66 SGB I vollständig zu streichen. Zur Begründung hieß es, die Mitwirkungspflichten der Frau erforderten mehr als geschwärzte Kontoauszüge. Der Ablehnungsbescheid lautete: "Sie (...) haben keine Gründe mitgeteilt, die im Rahmen der Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten (...) berücksichtigt werden können. Nach Abwägung des Sinns und Zwecks der Mitwirkungsvorschriften mit Ihrem Interesse an den Leistungen sowie dem öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Sie und Ihr Kind (...) ab dem 1. April 2022 vollständig entzogen." Komplette Streichung der Bürgergeldleistungen muss begründet sein Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte die betroffene Bürgergeldbezieherin vor dem Sozialgericht gegen die Streichung der Zahlungen. Die Richter entwickelten auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen aus dem Jahr 2019 zwei Voraussetzungen für die Streichung von Leistungen nach § 66 SGB I: Vor der Kürzung muss dem Betroffenen nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Bei einer Kürzung von mehr als 30 % muss das Jobcenter genau darlegen, welche besonderen Gründe eine so drastische Kürzung rechtfertigen. Vage und allgemeine Begründungen reichen nicht aus. Diese Anforderungen sollen insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen, der die Jobcenter auch dann bindet, wenn sie - wie hier - Ermessen ausüben. Jobcenter erleidet Niederlage vor dem Sozialgericht Das Gericht gab der alleinerziehenden Mutter letztlich Recht und hob die Sanktionsbescheide des Jobcenters auf. Die Behörde habe im konkreten Fall grob fahrlässig verkannt, dass die vollständige Streichung der Leistungen auch bei eingeschränkter Mitwirkung der Leistungsempfängerin eine unbillige Härte für Mutter und Tochter darstelle. Das Jobcenter habe sich weder persönlich bei der Frau erkundigt noch die Streichung ausreichend begründet, so das Gericht. In dem Bescheid hieß es lediglich, das öffentliche Interesse überwiege das Interesse der Betroffenen. Eine derart vage und allgemeine Formulierung reiche bei weitem nicht aus, um eine vollständige Streichung der Zahlungen zu rechtfertigen, urteilten die Richter. Auch Bürgergeld-Bezieher dürfen Kontoauszüge teilweise schwärzen Zudem könnten Kontoauszüge sensible Daten enthalten, die für die Arbeit des Jobcenters nicht relevant seien. Deshalb haben Bürgergeldbezieher auch das Recht, Überweisungsbeträge sowie Teile der Buchungstexte und Verwendungszwecke zu schwärzen.

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Kündigung: 243 Tage krankgeschrieben und trotzdem hohe Abfindung

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17. April 2025

Der Streit, der seit dieser Woche vor dem Arbeitsgericht Lüneburg anhängig ist, wirkt auf den ersten Blick wie ein Einzelfall, doch er zeigt ein Grundsatzthema des deutschen Kündigungsschutzrechts. Ein 36‑jähriger Versandmitarbeiter aus dem Amazon‑Logistikzentrum Winsen (Luhe) war zwischen 2022 und Anfang 2025 an insgesamt 243 Kalendertagen arbeitsunfähig gemeldet. Nachdem der Konzern ihm im Februar kündigte, verlangt der Beschäftigte nun gerichtlichen Schutz und strebt die Weiterbeschäftigung an. Viele Fehltage Aus der von Amazons Prozessbevollmächtigten vorgelegten Fehlzeitenübersicht ergibt sich ein Muster vieler, jeweils nur wenige Tage dauernder Krankmeldungen. Im Kalenderjahr 2022 waren es laut Gerichtsprotokoll sechzig Ausfalltage, im Jahr darauf fünfundfünfzig, 2024 steigerte sich die Zahl auf 128 Tage; bis zum Gütetermin Mitte April lagen bereits weitere dreißig Fehltage vor. Der Grund sei durchgehend eine nicht auskurierte Fußverletzung, die der Mann laut eigener Darstellung bei der Arbeit erlitt. Nach Angaben seiner Anwältin war der Fuß nie dauerhaft verheilt, weil der Beschäftigte immer wieder zum Dienst erschien, sobald eine Krankschreibung auslief. Hat Amazon gegen das  Kündigungsschutzrecht verstoßen? Kündigungen wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen sind in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber zunächst eine „negative Gesundheitsprognose“ nachweisen: Es müssen objektive Umstände vorliegen, aus denen zu erwarten ist, dass die Fehlzeiten das betriebliche Minimum von sechs Wochen pro Jahr auch in Zukunft überschreiten. Außerdem muss dargelegt werden, dass die betrieblichen Abläufe oder die Entgeltfortzahlung dadurch erheblich belastet sind und dass eine Interessenabwägung zugunsten des Unternehmens ausfällt. Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt? Ein rechtliches Prüfkriterium ist, ob der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare versucht hat, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Ob Amazon ein solches Verfahren ordnungsgemäß angeboten oder durchgeführt hat, ist öffentlich bislang nicht bekannt. Sollte es versäumt worden sein, erhöht sich im Prozess die Darlegungslast des Unternehmens, denn das Fehlen eines BEM kann ein Indiz dafür sein, dass mildere Mittel als die Kündigung möglich gewesen wären. Lesen Sie auch: - Kündigung: So hoch ist die Abfindung nach einem bis 50 Jahre Beschäftigung - Abfindungstabelle Wie hoch kann die Abfindung sein? Während des Gütetermins bot Amazon dem Kläger eine Abfindung von 10 000 Euro an. Der Arbeitnehmer verlangt hingegen 28 000 Euro – also fast ein ganzes Jahresgehalt, denn sein Bruttomonatslohn beträgt rund 3 000 Euro. Der Richter zeigte sich überrascht, weil in vergleichbaren Verfahren häufig ein Richtwert von einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr herangezogen wird. Da der Gekündigte erst seit 2019 im Betrieb ist, würde das rechnerisch auf knapp 9 000 Euro hinauslaufen. Beide Seiten beharren jedoch auf ihren Positionen; eine Einigung kam daher nicht zustande. Was sagen Juristinnen und Gewerkschaften zur Erfolgsaussicht der Klage? Arbeitsrechtlerinnen halten eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen zwar grundsätzlich für möglich, aber nur wenn alle drei Prüfungsstufen erfüllt sind und sich keine weniger einschneidende Lösung zeigt. Ver.di‑Vertreterin Havva Öztürk betont, dass die Hürden „extrem hoch“ seien, weil der Arbeitgeber bei dynamischen Krankheitsbildern schwer belegen könne, wie sich der Gesundheitszustand künftig entwickelt. Zudem müsse er nachweisen, dass der Mitarbeiter nicht anderweitig, etwa in einer weniger laufintensiven Tätigkeit, eingesetzt werden könne. Vorwurf hoher Arbeitsbelastung Amazon verweist darauf, dass in Winsen zunehmend Transport‑ und Kommissionier‑Roboter die langen Wege zwischen den Regalen übernehmen. Das Unternehmen sieht deshalb keine ursächliche Verbindung zwischen der Laufleistung und der Fußverletzung des Klägers. Beobachter verweisen allerdings darauf, dass der Standort erst 2018 in Betrieb ging und trotz Automatisierung weiterhin mehrere Kilometer Fußweg pro Schicht anfallen können. Gewerkschaftliche Studien beschreiben die Arbeit in den Fulfillment‑Centern als körperlich fordernd, auch weil das Tempo von algorithmisch gesteuerten Pick‑ und Pack‑Vorgaben bestimmt wird. Weiterer Verfahrensausgang könnte Grundsatz erwirken Gelingt dem Kläger der Nachweis, dass seine Verletzung arbeitsbedingt ist, könnte neben der Kündigungsschutzklage auch ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder gar Unfallrente in Betracht kommen. Unabhängig davon beobachten Fachleute den Prozess mit Blick auf eine mögliche Präzedenzwirkung: Sollte das Gericht Amazons Darlegung der negativen Gesundheitsprognose als unzureichend bewerten, wäre das ein deutliches Signal, dass Arbeitgeber bei häufigen, aber jeweils kurzzeitigen Ausfällen sehr sorgfältig prüfen müssen, ob ein BEM, eine Versetzung oder ergonomische Anpassungen infrage kommen. Wann fällt das Arbeitsgericht ein Urteil – und welche Signalwirkung hätte es? Der Kammertermin ist für August angesetzt. Kommt es nicht zu einem Vergleich, muss die Kammer erst über die soziale Rechtfertigung der Kündigung entscheiden, dann über die begehrte Abfindung. Fällt das Urteil zugunsten des Mitarbeiters aus, stünde Amazon vor der Wahl, ihn wiedereinzustellen oder doch noch eine höher dotierte Abfindung anzubieten. Ein Erfolg des Unternehmens wiederum würde zeigen, dass Gerichte auch bei häufigen Kurzzeiterkrankungen eine Kündigung billigen können, sofern sie gut begründet und formell einwandfrei vorbereitet ist. In jedem Fall dürfte der Spruch des Gerichts Maßstäbe setzen, wie Betriebe krankheitsbedingte Fehlzeiten in einer Arbeitswelt mit wachsender Automatisierung rechtssicher handhaben.

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Kündigung beim Minijob: Die Abfindung ist auch hier möglich

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17. April 2025

Gilt der Kündigungsschutz auch bei einem Minijob und wenn ja, gibt es dann eine Abfindung? Diese und ähnliche Fragen haben unsere Redaktion erreicht. Vorab: Auch im Minijob gelten die Regeln des Kündigungsschutzes und des Arbeitsrechts. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lange aus Hannover erklärt, in welchen Konstellationen eine Abfindung möglich ist. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht besonders Bei Schwangerschaft Auszubildende Beschäftigte in Elternteilzeit Arbeitnehmer die schwerbehindert sind Für diese Arbeitnehmer besteht entweder ein Kündigungsverbot oder eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von einem Fachanwalt geprüft werden sollten. Aber auch für Arbeitnehmer, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, gilt in bestimmten Konstellationen der Kündigungsschutz. Betrieb sollte mehr als 10 Mitarbeiter haben In dem Betrieb, in dem Sie arbeiten, sind mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Als Minijobber müssen Sie außerdem länger als sechs Monate im selben Betrieb beschäftigt sein (§ 1 Abs. 1 KSchG). Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz. In Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitarbeitsplätzen gilt das Kündigungsschutzgesetz natürlich auch für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate dort beschäftigt sind“, sagt Arbeitsrechtler Lange. Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, greift der Kündigungsschutz leider nicht. Das bedeutet, dass nur in sehr seltenen Konstellationen tatsächlich eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. "Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, sind Arbeitnehmer nicht wehrlos", betont Rechtsanwalt der Anwalt. Denn auch für Minijobber und reguläre Arbeitnehmer gelten bei Kündigungen grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Grundsätze. Eine Kündigung darf nicht treuwidrig, sittenwidrig, diskriminierend sein oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen. Lesen Sie auch: So hoch sollte die Abfindung nach Kündigung mindestens sein-Abfindungstabelle Kündigungsgrund muss nachgewiesen sein Arbeitgeber müssen also glaubhaft begründen können, warum eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen soll. Eine ordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen und mit entsprechender Begründung aussprechen. Kündigungsfrist bei Minijobs abhängig von Beschäftigungsdauer Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Beschäftigung des Minijobs ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Die Kündigungsfrist gilt, - 2 Jahre: 1 Monat - 5 Jahre: 2 Monate - 8 Jahre: 3 Monate Aber Achtung: In Tarifverträgen können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen für Minijobs gelten. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung kann wirksam sein, wenn der Kündigungsgrund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Befristung des Minijobs Auch Minijobs können befristet sein. Läuft die vertraglich vereinbarte Zeit ab, endet das Arbeitsverhältnis. Aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Kündigungsrecht. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt, sollte die Kündigung von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Im Ergebnis gilt für Minijobberinnen und Minijobber das gleiche Arbeitsrecht wie für regulär Beschäftigte. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung und nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wird eine Kündigung ausgesprochen, sollte innerhalb der ersten drei Wochen mit anwaltlicher Hilfe Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst ist die Kündigung unwirksam", so der Rechtsanwalt. Auf eine Abfindung bestehe kein Rechtsanspruch, "sie kann aber auch bei Minijobs in der Regel ausgehandelt werden". Prüfen einer Kündigungsschutzklage Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen auch bei Minijobs gut. Viele Arbeitgeber begehen Fehler bei Aussprache einer Kündigung, womit die Kündigung ihre Wirksamkeit verliert.

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Schwerbehinderung anerkannt: Wann kann ich jetzt in Rente?

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17. April 2025

Das Alter, in dem schwerbehinderte Versicherte ohne Abschlag in die Altersrente gehen können, wird seit 2012 schrittweise angehoben. Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 verschiebt sich die Grenze Jahr für Jahr – sie beginnt bei 63 Jahren und endet bei 65 Jahren. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht den abschlagsfreien Ruhestand grundsätzlich mit 65 Jahren. Frühestens drei Jahre davor – also mit 62 – darf diese Gruppe die Rente mit Abschlägen wählen. Welches Zeitfenster eröffnet der Schwerbehindertenausweis? Der Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung mindestens 50) verkürzt die sogenannte Regelaltersgrenze um genau zwei Jahre, sofern man auf Kürzungen verzichtet. Gleichzeitig erweitert er den Spielraum nach vorn: Bis zu fünf Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze ist eine vorgezogene Rente möglich. Jeder Monat, den man über den abschlagsfreien Termin hinaus vorverlegt, kostet 0,3 Prozent der Bruttorente; maximal summieren sich die Kürzungen damit auf 10,8 Prozent. Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein? Neben der anerkannten Schwerbehinderung verlangt der Gesetzgeber eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. In diese Zeit fließen Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung, Pflegetätigkeit, aber auch viele Anrechnungs‑ und Ersatzzeiten ein. Ohne diese Mindestversicherungszeit ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ausgeschlossen, selbst wenn der Ausweis vorliegt. Was geschieht, wenn der Ausweis befristet ist? Entscheidend ist der Status am Tag des Rentenbeginns. Sobald die Rente bewilligt ist, bleibt sie bestehen, auch wenn das Versorgungsamt später einen geringeren Grad der Behinderung feststellt oder die Befristung ausläuft. Kritisch wird es jedoch, wenn der Ausweis kurz vor dem gewünschten Rentenstart endet. Dann sollte frühzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt oder notfalls ein Widerspruch eingelegt werden, um den lückenlosen Nachweis zu sichern. Lohnt es sich, Abschläge auszugleichen? Das Rentenrecht gestattet es, Abschläge ganz oder teilweise durch freiwillige Sonderzahlungen zu kompensieren. Wer die erforderlichen Beträge – berechnet von der Deutschen Rentenversicherung – vor dem Ruhestand einzahlt, erhält später eine ungekürzte oder zumindest höhere Rente, ohne länger arbeiten zu müssen. Ob sich das rechnet, hängt von Lebenserwartung, Steuerlast und persönlicher Liquidität ab. Eine detaillierte Rentenauskunft liefert die nötigen Zahlen für diese Abwägung. Wie unterscheidet sich diese Rente von der Erwerbsminderungsrente? Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt keine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit voraus – sie ist eine Alters‑, keine Erwerbsminderungsleistung. Die Erwerbsminderungsrente kann deutlich früher einsetzen, verlangt aber den Nachweis, dass man nur noch weniger als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten kann. Beide Rentenarten schließen einander aus; wer bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, stellt später nur noch auf die Altersrentenart um, nicht auf eine neue Berechnung. Welche arbeits‑ und steuerrechtlichen Folgen hat ein früherer Ruhestand? Ein vorgezogener Rentenbeginn verkürzt das Erwerbseinkommen, was sich auf Abfindungen, Urlaubsansprüche und gegebenenfalls tarifliche Alters‑ oder Überbrückungsmodelle auswirkt. Steuerlich unterliegt die Rente in Deutschland seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung; der steuerfreie Anteil wird bei Erstbezug festgeschrieben. Wer früher geht, erhält mehr Rentenzahlungen innerhalb des Lebenslaufes, doch jeder einzelne Rentenbetrag wird geringer ausfallen. Eine Gegenrechnung mit Nettolohn und Rentennetto zeigt, ob der Schritt finanziell tragbar ist. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Risiko bei Verschlimmerungsantrag - Behörde darf GdB auch senken Wie plane ich den Übergang zum Arbeitgeber? In aller Regel endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Rentenbeginn. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen fristgerecht kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, sofern der Tarifvertrag keine automatischen Regelungen enthält. Eine rechtzeitige Beratung – idealerweise sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Austritt – verhindert, dass Abfertigungen oder Resturlaubsansprüche verfallen. Ein Beispiel aus der Praxis: Wie könnte eine individuelle Rentenplanung konkret aussehen? Nehmen wir den fiktiven Fall von Thomas Schneider, Bauingenieur, geboren am 5. Juli 1967, seit einem Motorradunfall mit einem unbefristeten Grad der Behinderung von 50 versehen. Bis heute hat er 41 anrechenbare Versicherungsjahre gesammelt; die Voraussetzung von 35 Jahren ist damit weit überschritten. Ohne Schwerbehinderung dürfte er seine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 67 Jahren antreten. Dank des Ausweises kann Herr Schneider jedoch schon mit 65 Jahren ohne Rentenminderung in den Ruhestand wechseln – exakt zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze. Weil er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorstellen kann, bis dahin voll zu arbeiten, prüft er eine Vorverlegung um 15 Monate auf das Alter von 63 Jahren und 9 Monaten. Jeder vorgezogene Monat kostet ihn 0,3 Prozent seiner Bruttorente. Bei 15 Monaten läge der Abschlag somit bei 4,5 Prozent. Seine Renteninformation weist eine voraussichtliche monatliche Bruttorente von 2 050 Euro aus. Nach dem Abschlag verblieben 1 959 Euro brutto. Zieht man Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge sowie den individuell zu versteuernden Anteil ab, landet Herr Schneider bei rund 1 560 Euro netto. Er stellt fest, dass diese Summe sein Budget deckt, weil sein Eigenheim abbezahlt ist und seine Frau berufstätig bleibt. Zudem nutzt er die Möglichkeit, die 4,5 Prozent Abschlag durch eine Einmalzahlung von etwa 12 800 Euro vollständig auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet diesen Betrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen; gezahlt wird er aus einer Lebensversicherung, die ohnehin zum 60. Geburtstag fällig wurde. Mit dieser Lösung sichert sich Herr Schneider einen um 15 Monate früheren Ausstieg ohne dauerhafte Kürzung. Den notwendigen Rentenantrag stellt er sieben Monate vor dem gewünschten Termin bei der Auskunfts‑ und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Parallel vereinbart er mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich die Auflösung des Arbeitsvertrags, sodass noch sämtliche offenen Urlaubstage abgebaut werden können und eine tarifliche Abfindung fließt. Durch die frühzeitige Planung konnte er die Spielräume des Schwerbehindertenrechts optimal ausnutzen und seinen Ruhestand passgenau auf seine gesundheitliche Situation zuschneiden. Fazit Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, erhält im deutschen Rentenrecht einen wertvollen zeitlichen Vorteil. Entscheidend sind drei Eckdaten: das Geburtsjahr, der Wunsch nach Abschlagsfreiheit und die Erfüllung der 35‑jährigen Wartezeit. Sobald diese Parameter feststehen, lässt sich der individuelle Ruhestand präzise terminieren – mit oder ohne finanzielle Kürzungen. Eine sorgfältige Planung, rechtzeitige Bürokratie und fachkundige Beratung verschaffen die nötige Sicherheit, damit der wohlverdiente Ruhestand mit möglichst wenig Überraschungen beginnen kann.

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Grad der Behinderung von 50: Mehr Vorteile und Ausgleiche ab 2025

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17. April 2025

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 besteht formal eine Schwerbehinderung. Dieser Status ermöglicht den Zugang zu unterschiedlichen Leistungen und Nachteilsausgleichen in verschiedenen Lebensbereichen. Der GdB wird in Schritten zu jeweils 10 Punkten, von 20 bis 100, festgelegt und durch das zuständige Versorgungsamt bestimmt. Welche Vorteile bietet ein GdB von 50? Ein GdB von 50 bietet viele Vorteile, wie einen besonderen Kündigungsschutz und eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub pro Jahr. Zudem muss keine Mehrarbeit über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Steuerlich kann der Behinderten-Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern, und bei bestimmten Merkzeichen können Fahrtkosten höher abgesetzt werden. Außerdem ermöglicht ein GdB von 50 einen vorgezogenen Renteneintritt ohne Abschläge, wenn dieser nur zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze erfolgt. Antrag auf Feststellung des GdB muss gestellt werden Ein Antrag auf Feststellung des GdB ist notwendig, um diesen Status zu erhalten. Sollte die gesundheitliche Situation sich verschlechtern, kann ein Neufeststellungsantrag (auch Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsantrag genannt) gestellt werden, um den GdB anpassen zu lassen. Wenn der festgesetzte GdB als zu niedrig empfunden wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen. Was genau bringt ein Schwerbehindertenausweis? Mit einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderung und bietet verschiedene Vorteile: Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten: Häufig gelten ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern, Theatern oder bei Konzerten. Nachweis gegenüber Behörden: Wird benötigt, um steuerliche Erleichterungen (Behinderten-Pauschbetrag) geltend zu machen oder Leistungen zur Teilhabe zu beantragen. Merkzeichen: Verschiedene Merkzeichen (z. B. G, H, aG, B) können im Ausweis vermerkt sein. Diese stehen für besondere Einschränkungen und führen zu zusätzlichen Rechten, wie Parkerleichterungen oder einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Darum ist das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis so wichtig Schwerbehinderung: Dann kommen der neue EU-Schwerbehindertenausweis und EU-Behindertenparkausweis Wie profitieren Menschen mit GdB 50 steuerlich? Behinderten-Pauschbetrag Betroffene mit einem GdB von 50 können einen Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro pro Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Steuerklasse ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen ohnehin unterhalb bestimmter Grenzen (z. B. bei einem sehr geringen Monatsbrutto), führt der Pauschbetrag nicht zwangsläufig zu einer Erstattung. Fahrtkostenpauschale Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale für private, behinderungsbedingte Fahrten angesetzt werden. Bei einem GdB von 50 ist dies allerdings nur in Kombination mit Merkzeichen wie „H“ (hilflos) relevant. Meist betrifft dieses Merkzeichen eher Minderjährige oder Personen mit sehr umfangreichem Unterstützungsbedarf. Pendlerpauschale Wer das Merkzeichen „G“ (gehbehindert) und einen GdB von 50 hat, ist unter Umständen nicht auf die übliche Pendlerpauschale begrenzt. Tatsächliche Pendelkosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern dadurch die üblichen Freibeträge überschritten und keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Lesen Sie auch: Weniger Steuern bei Schwerbehinderung mit GdB Nachweis – Das auch bei der Rente Welche Vorteile gibt es im Arbeitsleben? Ein GdB von 50 bringt verschiedene Erleichterungen im Arbeitsumfeld: Zusatzurlaub: Gesetzlich besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, pro Arbeitstag, pro Kalenderjahr. Kündigungsschutz: Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts. Freistellung von Mehrarbeit: Es darf keine Mehrarbeit angeordnet werden, die über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinausgeht. Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 % dieser Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese finanzielle Abgabe dient unter anderem dazu, Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten mit Behinderung zu finanzieren. Welche Hilfen gibt es bei der Teilhabe am Arbeitsleben? Teilhabeleistungen oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben sollen sicherstellen, dass ein Beruf mit möglichst geringen Einschränkungen ausgeübt werden kann: Arbeitsassistenz: Externe oder interne Hilfskräfte unterstützen bei Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht oder nur teilweise eigenständig erledigt werden können. Technische Hilfsmittel: Ein barrierefrei gestalteter Arbeitsplatz, etwa mit speziellen Eingabegeräten oder höhenverstellbaren Tischen, kann durch entsprechende Stellen bezuschusst werden. Umbauten am Arbeitsplatz: Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, um räumliche oder technische Anpassungen vorzunehmen. Selbstständigkeit: Auch Selbstständige können von Teilhabeleistungen profitieren, beispielsweise durch Zuschüsse zur behindertengerechten Ausstattung des eigenen Unternehmens. Integrations- oder Inklusionsämter sowie andere Sozialleistungsträger beraten individuell über die möglichen Unterstützungsleistungen. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Einschränkung der Teilhabe statt Krankheit Schwerbehinderung: Neue Richtlinien für das Merkzeichen aG – Urteil Wann kann mit GdB 50 früher in Rente gegangen werden? Eine Schwerbehinderung ab GdB 50 ermöglicht den vorgezogenen Eintritt in die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dieser Rentenbezug kann zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze beginnen, ohne dass Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Ein noch früherer Renteneintritt ist ebenfalls möglich, führt dann jedoch zu Rentenabschlägen. Empfehlenswert ist eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, um die persönliche Rentenhöhe und eventuelle Abschläge zu ermitteln. Erhöhte Chancen auf Sozialwohnung und Wohngeld? Erhöhte Einkommensgrenzen kommen vorwiegend dann zum Tragen, wenn neben einem GdB von 50 zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt. Dann kann trotz eines etwas höheren Einkommens eventuell Anspruch auf eine Sozialwohnung oder auf Wohngeld bestehen. Genaue Informationen über die relevanten Grenzen stehen in Nachteilausgleichstabellen oder werden von den jeweils zuständigen Wohnungs- und Wohngeldstellen bereitgestellt. Wo sind weiterführende Informationen zu finden? Bei Fragen zum GdB 50 oder zum Schwerbehindertenausweis helfen folgende Stellen: Versorgungsamt: Stellt den GdB fest und gibt Auskunft zu Anträgen und Verfahren. Integrations/Inklusionsämter: Zuständig für Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD): Unterstützen bei Widersprüchen und Klagen und bieten Beratungsangebote. Steuerberater: Können über steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten aufklären. Ratgeber und Broschüren: Viele Informationsmaterialien stehen kostenlos bei Apotheken, Krankenkassen oder sozialen Trägern zur Verfügung.

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Bürgergeld: Jobcenter wollen in die Wohnung: Sozialrechtsexperte macht deutliche Ansage

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17. April 2025

Wenn der Außendienst des Jobcenters an der Wohnungstür klingelt, beginnt für viele Bürgergeld‑Beziehende ein Moment großer Verunsicherung. Der Außendienst will überprüfen, ob die Angaben im Antrag stimmen – vor allem, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, die den Regelsatz reduzieren würde. Gesetzlich stützen sie sich auf § 20 Sozialgesetzbuch X. Er erlaubt Ermittlungen, sobald „Erkenntnisse anderer Behörden oder Dritter“ Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben nahelegen. Schon die anonyme Nachbarschaftsanzeige kann daher als begründeter Verdacht genügen, um den Außendienst loszuschicken. Dürfen Ermittler des Jobcenters einfach die Wohnung betreten? "Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes gilt auch gegenüber Jobcentern", betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. "Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung haben Ermittler kein Hausrecht." Wer die Tür nicht öffnet, verhält sich also nicht rechtswidrig. Problematisch ist allerdings ein zweiter Paragraph: § 60 Sozialgesetzbuch I verpflichtet Leistungsberechtigte mitzuwirken. Verweigern Sie den Zutritt, kann das Jobcenter eine fehlende Mitwirkung behaupten und Leistungen mindern – eine besonders heikle Gratwanderung, weil die Behörde damit Druck ausüben darf, obwohl ihr keine hoheitliche Befugnis zum Eindringen zusteht. Wie lässt sich die Mitwirkungspflicht erfüllen, ohne die Privatsphäre preiszugeben? Zugleich beides zu wahren – Grundrechtsschutz und Mitwirkung – erfordert Fingerspitzengefühl. Wer einen Verdacht sofort mit Unterlagen, Zeugenaussagen oder eidesstattlichen Versicherungen entkräftet, demonstriert Kooperationsbereitschaft, ohne Ermittler in die Wohnung lassen zu müssen. Kommt es dennoch zum Besuch, sollten Betroffene selbst einen Zeugen bestimmen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist ideal, akzeptiert wird aber ebenso ein sachkundiger Freund oder eine Beraterin eines Sozialverbands. "Der Zeuge protokolliert, ob die Kontrolleure Grenzen überschreiten oder unzulässige Schlussfolgerungen ziehen. Auch Ermittler treten meist zu zweit auf, um sich später gegenseitig zu bestätigen – ohne Gegengewicht entsteht leicht ein Beweisnotstand", sagt der Experte. Dr. Utz Anhalt macht klare Ansage an das Jobcenter Welche Grenzen gelten während eines Hausbesuchs? "Ein erteiltes Betretungsrecht ist kein Freibrief für Durchsuchungsaktionen. Ermittler müssen jede geöffnete Schranktür, jede Schublade, jedes Zimmer einzeln erbitten", warnt Anhalt. Wird dies verweigert, hat der Wunsch Vorrang; ein Weiterwühlen wäre Hausfriedensbruch. Wer das Gefühl hat, dass intime Sphären verletzt werden – etwa wenn in Unterwäscheschubladen von Minderjährigen gekramt wird – kann den Besuch jederzeit abbrechen und die Wohnung räumen lassen. "Die Behörde darf den Abbruch höchstens als Mitwirkungsmangel werten", sagt Anhalt. "Ein strafrechtlich relevantes Eindringen liegt aber schon dann vor, wenn Kontrolleure nach dem erteilten Stopp weiter Räume durchsuchen." Wann spricht das Gesetz von einer Bedarfsgemeinschaft? Der häufigste Streitpunkt bleibt die Frage, ob mehrere Personen wirklich dauerhaft und gemeinsam wirtschaften. Verheiratete oder eingetragene Partner im selben Haushalt gelten unmittelbar als Bedarfsgemeinschaft; das Gleiche vermutet die Behörde bei Eltern mit erwerbsfähigen Kindern unter 25. Schwieriger wird es bei unverheirateten Paaren oder WG‑ähnlichen Konstellationen. Jobcenter nehmen gern automatisch eine Bedarfsgemeinschaft an, wenn beide Partner mindestens ein Jahr zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben. Diese Praxis ist jedoch keine feste Rechtsnorm. Sozialgerichte haben wiederholt klargestellt, dass Dauerhaftigkeit und gegenseitiges Einstehen für einander konkret nachzuweisen sind. Allein die gemeinsame Waschmaschine, der geteilte Kühlschrank oder der Möbelkauf „per Kopf“ reichen nicht, um das Kriterium des gemeinsamen Wirtschaftens zu erfüllen. "Entscheidend ist vielmehr, ob Ausgaben und Einkommen tatsächlich zusammengelegt werden und ob im Notfall finanzielle Verantwortung füreinander übernommen wird", mahnt der Sozialrechtsexperte. Wie wirkt sich eine Bedarfsgemeinschaft auf den Regelsatz aus? Bürgergeld wird in sechs Regelbedarfsstufen bewilligt. Alleinstehende in Stufe 1 erhalten seit 1. Januar 2025 unverändert 563 Euro monatlich. Wer als Teil einer Bedarfsgemeinschaft in Stufe 2 geführt wird, bekommt pro Erwachsenem nur 506 Euro. Der Anreiz für die Behörde, eine Bedarfsgemeinschaft festzustellen, ist somit erheblich. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Lebens‑ und Finanzverhältnisse rechtssicher zu dokumentieren. Welche Beweise helfen im Konfliktfall mit dem Jobcenter? Betroffene haben das Recht, nach erfolgloser Ermittlung den Namen des Hinweisgebers zu erfahren, wenn sich der Verdacht als haltlos erweist. "Verweigert das Jobcenter die Auskunft, kann das Sozialgericht zur Herausgabe verpflichten – ein wirksames Mittel gegen böswillige Denunziation", bestätigt Anhalt. Daneben schützen Zeitzeugenprotokolle, Kontoauszüge mit strikt getrennten Zahlungsströmen und schriftliche Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen. Anhalt gibt noch einen Tipp: "Wer eine Wohnung teilt, ohne eine Paarbeziehung zu führen, sollte Quittungen einzeln ausstellen und Barzahlungen quittieren lassen, um gemeinsame Wirtschaftstätigkeit widerlegen zu können." Warum kann ein Untermietvertrag Druck aus dem Kessel nehmen? Ein schlichter Untermietvertrag erweist sich oft als eleganteste Lösung. Er dokumentiert gegenüber der Behörde, dass zwischen den Bewohnenden ein Miet‑ und kein Lebensgemeinschaftsverhältnis besteht. Wer einer Partnerin oder einem Freund ein Zimmer untervermietet, legt darin Miete, Nebenkosten und Pflichten fest. Kommt das Jobcenter später mit dem Vorwurf der Bedarfsgemeinschaft, genügt meist der Blick in den Vertrag, um die Annahme zu widerlegen. Denn wer in einem zivilrechtlichen Mietverhältnis steht, kann nicht zugleich ohne weiteres in der solidarischen Einstehgemeinschaft leben, die das Gesetz als Bedarfsgemeinschaft definiert. Wie geht es weiter, wenn das Jobcenter Leistungen kürzt? Fallen Sanktionen wegen angeblich fehlender Mitwirkung oder weil eine Bedarfsgemeinschaft konstruiert wurde, sind Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz die nächsten Schritte. Binnen eines Monats sollte schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Weist das Jobcenter ihn zurück, steht der Klageweg zum Sozialgericht offen. Wird der Lebensunterhalt konkret gefährdet, ordnen Gerichte häufig im Eilverfahren die Weiterzahlung in voller Höhe an, bis der Sachverhalt geklärt ist. Schnelligkeit ist dabei entscheidend, denn der Regelsatz deckt lediglich das Existenzminimum. Selbstbewusstsein statt Ohnmacht Ein Hausbesuch des Jobcenters ist kein rechtsfreier Raum. Wer seine Wohnungstür öffnet, behält trotzdem das Hausrecht und kann Grenzen ziehen. Zugleich verlangt das Sozialrecht Mitwirkung in zumutbarem Umfang. Informierte Bürgergeld-Bezieher finden die Balance zwischen Kooperation und Selbstschutz, wenn sie Verdachtsmomente zügig ausräumen, Zeugen hinzuziehen, unzulässige Durchsuchungen stoppen und Rechtsbehelfe ausschöpfen. Mit juristisch wasserdicht getrennten Finanzen – gegebenenfalls untermauert durch einen Untermietvertrag –läuft das Jobcenter am Ende oft ins Leere, und das verbriefte Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz bleibt gewahrt.