Bürgergeld News

Beschönigte Verwaltungsausgaben zu Lasten von Bürgergeld-Beziehern

27. September 2023

In einer E-Mail hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Unstimmigkeiten bei den Verwaltungsausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) aufmerksam gemacht. Dabei ging es auch um die geplante Budgetkürzungen für 2024. Die Verwaltungsausgaben für die Jobcenter sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Weil die Budgets hierfür nicht ausreichen, werden die Kosten umgeschichtet. Das hat zur Folge, dass weniger Geld für die Förderungen von Bürgergeld-Beziehenden zur Verfügung steht. Statt diese Ausgabe zu erhöhen, sollen diese nun gekürzt werden. Verwirrende Zahlen im Sozialbudget 2022 Das Sozialbudget 2022 des BMAS enthält Angaben zu den Verwaltungsausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei wurden für 2021 rund 5,857 Milliarden Euro und für 2022 etwa 6,007 Milliarden Euro angegeben. Doch hier liegt ein Fehler vor: Diese Zahlen repräsentieren nicht die Gesamtverwaltungskosten, sondern lediglich den Bundesanteil an diesen Kosten. Die Rolle des kommunalen Finanzierungsanteils Das Sozialbudget 2022 verschweigt den kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Nach Berechnungen des Instituts belief sich der KFA auf etwa 1,016 Milliarden Euro im Jahr 2021 und 1,046 Milliarden Euro im Jahr 2022. Somit ergaben sich Verwaltungsausgaben für Hartz IV von 6,872 Milliarden Euro in 2021 und 7,053 Milliarden Euro in 2022. Diese Informationen sind wichtig, um die Gesamtkosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende korrekt zu verstehen. Ein gestörtes Verhältnis zur Haushaltswahrheit? Ein weiterer Punkt, der in der E-Mail an das BMAS angesprochen wurde, ist die Veranschlagung der Bundesanteile an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2024. Trotz der im Sozialbudget 2022 genannten Verwaltungsausgaben von 6,007 Milliarden Euro für 2022, plant der Haushaltsentwurf für 2024 lediglich 5,050 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten. Das bedeutet eine Kürzung von 957 Millionen Euro, obwohl Kostensteigerungen erwartet werden. Warum ist das wichtig? Das BIAJ hat in seiner E-Mail an das BMAS auf Unstimmigkeiten bei den Angaben zu den Verwaltungskosten für Hartz IV hingewiesen. Die tatsächlichen Verwaltungskosten der Jobcenter sollten korrekt und transparent veröffentlicht werden. Die Veranschlagung im Bundeshaushalt 2024 wirft zusätzliche Fragen auf und bedarf einer eingehenden Prüfung, damit die Haushaltswahrheit gewahrt bleibt. Dies ist nicht nur für Experten, sondern auch für die Öffentlichkeit von Interesse. Denn die Ausgaben für die Verwaltung sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Trotzdem "spart" das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei den Verwaltungskosten. Das wird zur Folge haben, dass noch mehr Gelder umgeschichtet werden, die dann z.B. bei der Förderung von Bürgergeldempfängern fehlen.

Aktuelles

27. September 2023

Im Jahr 2024 können Rentnerinnen und Rentner mit einer höheren Rentenerhöhung rechnen als in vielen Jahren zuvor. Der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen sagt: „Ab Mitte 2024 bekommen die Rentner mindestens 5,5 bis sechs Prozent mehr. (...) Wenn es in diesem Jahr weitere Lohnerhöhungen gibt, könnten die Renten sogar deutlich über sechs Prozent steigen.“ Sechs Prozent Plus oder mehr Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft hält eine Rentenerhöhung von sechs Prozent oder mehr im Jahr 2024 für möglich. Seiner Ansicht nach könnte die Rentenanpassung im kommenden Jahr höher ausfallen als 2023. Zu ähnlichen Zahlen wie Jens Boysen-Hogrefe kommt der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel. Unter der Annahme, dass die nominalen Steigerungen im dritten Quartal 2023 ähnlich hoch ausfallen wie in den ersten beiden Quartalen des Jahres, könnte die Rentenerhöhung 2024 zwischen sechs und neun Prozent liegen, so Knöppel. Auch der Rentenforscher Martin Werding rechnet für 2024 mit einem kräftigen Rentenplus, das deutlich über dem Niveau von 2023 liegt. Wie kommt die Rentenerhöhung 2024 zustande? Die Rentenerhöhung 2024 ist auf steigende Löhne zurückzuführen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Nominallöhne im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,6 Prozent gestiegen. Im zweiten Quartal waren es sogar 6,6 Prozent. Das ist der höchste Anstieg der Nominallöhne seit 15 Jahren. Da in vielen Branchen Tariferhöhungen anstehen, dürfte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen. Lesen Sie auch: - Rente: 6 Wichtige Änderungen im Oktober 2023: Das sollten Rentner wissen Renten folgen den Löhnen Die Renten und Rentenerhöhungen sind gesetzlich an die Lohnentwicklung gekoppelt. In der Regel steigen die Renten jährlich zum 1. Juli. Sie orientieren sich an der Lohnentwicklung. Umgekehrt sinken die Renten nicht, wenn die Löhne sinken. Dafür sorgt die Rentengarantie, die verhindert, dass die Rente sinkt. Im schlimmsten Fall sinken die Renten also nicht, sondern bleiben auf dem Niveau des Vorjahres. Auch Erwerbsminderungsrente steigt ab 2024 Für die Erwerbsminderungsrente müssen die Expert:innen keine Mutmaßungen anstellen: Hier steht die Erhöhung bereits fest. So kommt am 1. Juli 2024 ein Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent für Bestandsrentner:innen mit Erwerbsminderung, wenn deren Erwerbsminderung zwischen Januar 2001 und 31. Dezember 2008 definiert wurde. Was ist der Rentenwert? Der Rentenwert gibt an, was ein Entgeltpunkt wert ist. Solche Entgeltpunkte sammeln Rentenversicherte in all den Jahren, in denen sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Rente errechnet sich aus den Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Der Rentenwert liegt derzeit in Ost und West bei 37,60 Euro. Steigen die Renten weiter? Seit 2012 sind die Renten im Westen um 26 Prozent und im Osten um 40 Prozent gestiegen. Nach 2025 könnte es mit den Rentenerhöhungen erst einmal vorbei sein. Grund dafür ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Wenn nämlich die Zahl der Rentenbezieher:innen schneller steigt als die der Beitragszahler:innen, dann steigen die Renten weniger als die Löhne. Massive Steigerungen von fünf Prozent und mehr wird es dann wohl nicht mehr geben.

27. September 2023

Wurden die Sanktionen in Hartz IV noch vor einiger Zeit gesellschaftlich angeprangert, wird der Ruf nach Strafen und geringeren Regelleistungen im Bürgergeld wieder lauter. Auch vielen Jobcentern wünscht man sich offenbar wieder "hartes Durchgreifen". Dabei haben eine Reihe von Auswertungen gezeigt, dass Sanktionen nicht zu einer höheren Vermittlungsquote führen. Bürgergeld-Anpassung werden zum Ziel von Angriffen Bereits vor der der Einführung des Bürgergeldes gab es reichlich Kritik, die bis heute nicht verstummt ist. Im Gegenteil: Mit der geplanten Anpassung der Regelleistungen um etwa 12,2 Prozent im kommenden Jahr werden Bürgergeld-Beziehende zum Angriffsziel der Politik, obwohl es sich bei der Anpassung eben nicht um eine Erhöhung im eigentlichen Sinne handelt, sondern um eine Inflationsanpassung. Das bedeutet, dass die Regelleistungen eben nicht eine höhere Kaufkraft für Leistungsbeziehende erzeugt, sondern lediglich die momentane Unterdeckung etwas ausgleicht. Nicht nur politische Parteien wie die Union, FDP und AfD ziehen gegen die Erhöhung des Bürgergeldes zu Felde, sondern auch eine Jobcenter-Leiterin hat sich nun öffentlich zu den neuen Regelsätzen beim Bürgergeld geäußert. Bürgergeld vs. Arbeit: Der finanzielle Anreiz fehlt? Trotz Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die einen klaren finanziellen Vorteil bei der Arbeit aufzeigen – etwa 532 Euro mehr für einen Single im Vergleich zum Bürgergeld – behaupten viele weiterhin, dass sich Arbeit nicht mehr lohne. Eine von ihnen ist Steffi Ebert, die Leiterin des Jobcenters Schmalkalden-Meiningen. Sie hat in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Bürgergeld-Anpassung dennoch kritisiert. Besonders betonte die Jobcenter-Chefin die Bedenken hinsichtlich des sogenannten Lohnabstandsgebots. Ihrer Ansicht nach würde die Erhöhung dazu führen, dass immer mehr Menschen Bürgergeld beantragen, da der finanzielle Anreiz zur Arbeit in Haushalten mit geringem oder keinem Einkommen fehle. Dieser Umstand werde selbst durch eine Erhöhung des Mindestlohns nicht verändert. Hinsichtlich der Fortschreibung der Regelleistungen sagte Ebert: „Nicht nur ich, auch andere Akteure in der Jobcenter-Welt sehen sie kritisch – gerade auch mit Blick auf das Lohnabstandsgebot.“ Nach Ansicht der Jobcenter-Leiterin würden künftig immer mehr Menschen das Bürgergeld beantragen, weil angeblich der Anreiz zur Arbeit fehle. Wie eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, gibt es aber sehr wohl ein Lohnabstand zum Bürgergeld, wie die folgende Tabelle beispielhaft verdeutlicht. Einkommen mit und ohne Erwerbstätigkeit ab 2024 Haushaltseinkommen bei Bürgergeld Haushaltseinkommen bei Mindestlohn Differenz Single 966 € 1.498 € 532 € Alleinerziehend, 1 Kind  (14-17 J.)  1.701 € 2.465 € 764 € Familie, 3 Kinder (14 -17 J.)  3.514 € 3.960 € 446 € Quelle: WSI/Böckler, September 2023 Mehr SGB II-Anträge durch das Bürgergeld? Zwar hätten in den letzten Jahren immer weniger Menschen einen Antrag auf SGB II Leistungen gestellt, neue Rahmenbedingungen würden jedoch dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen einen Bürgergeld-Antrag stellen würden. Was die Jobcenter-Mitarbeiterin jedoch vergisst zu erwähnen, ist die Tatsache, dass aufgrund der Ukraine Krise die Zahl der Berechtigten durch die Kriegsflüchtlinge gestiegen ist. Das hat nichts mit den veränderten Rahmenbedingungen des Bürgergeldes zu tun. Wieder mehr Sanktionen gewünscht Neben der Kritik an der Bürgergeld-Erhöhung äußerte Steffi Ebert auch Bedenken hinsichtlich der Möglichkeiten zur Leistungsminderung, früher als Sanktionen bekannt. Sie betonte, dass seit der Corona-Pandemie Leistungen nur noch bedingt gekürzt werden könnten, da dies mit erheblichen verwaltungsrechtlichen und technischen Hürden verbunden sei. Dadurch werde mehr Zeit in Anspruch genommen, bevor entsprechende Maßnahmen ergriffen werden könnten. Die Jobcenter-Leiterin verglich das Bürgergeld mit einem bedingungslosen Grundeinkommen, da das Einfordern von Leistungen nur mit erheblichem Aufwand möglich sei. Dies führe zu hohen Ausfallquoten. Fakt ist aber: Zahlreiche Studien legen jedoch nahe, dass Sanktionen kontraproduktiv sind und nicht dazu beitragen, Menschen schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem werden Sanktionen häufig eher willkürlich ausgesprochen, wie eine weitere Studie belegte. Auch andere Stimmen Es sei aber auch erwähnt, dass es aus den Jobcenter aber auch andere kritische Stimmen gibt, die hier und hier nachzulesen sind.

27. September 2023

Wenn Bürgergeld-Bezieher wissen wollen, was das Jobcenter gespeichert hat, kann Akteneinsicht beantragen. Denn das Gesetz garantiert ein Recht auf Einsicht in die eigenen Akten (§ 25 SGB X). Dazu müssen Sie aber darlegen, warum die Kenntnis der Akten für Sie im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben (z.B. Widerspruch) wichtig ist. Akteneinsicht beim Jobcenter Denn nach § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X besteht das Recht auf Akteneinsicht nur, wenn die Kenntnis der Akten zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist. Die Akten sind in der Regel bei der Behörde selbst einzusehen (§ 25 Abs. 4 SGB X). Nach § 25 Abs. 5 Satz 1 SGB X können Sie Kopien selbst anfertigen oder von der Behörde anfertigen lassen. Und bei elektronischen Akten? Wird über Sie eine elektronische Akte geführt, können Sie u. a. verlangen, dass Ihnen die entsprechenden Unterlagen ganz oder teilweise ausgedruckt werden oder dass Ihnen die Unterlagen am Bildschirm zur Einsicht überlassen werden (§ 25 Abs. 5 Satz 2 SGB X). Bei all dem sollten Sie aber bedenken, dass Sie für die angefertigten Kopien oder Ausdrucke unter Umständen bezahlen müssen. Die Kosten hierfür sind jedoch überschaubar. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Sozialdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Aufgabenerfüllung des Jobcenters oder des Sozialamtes erforderlich sind (§ 84 Abs. 2 SGB X). Eine konkrete Jahreszahl gibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Behörde muss die Aufbewahrungsfrist selbst festlegen. Häufig werden die Daten 5 Jahre nach Beendigung der Leistung aufbewahrt. Akteneinsicht für Widerspruch/Klage Wer Widerspruch einlegt oder Klage erhebt, um seine Rechte durchzusetzen, sollte immer Akteneinsicht beantragen, um weitere Informationen zu erhalten. Oft können Aktenvermerke bei der Durchsetzung von Rechten helfen. Wie man einen Widerspruch einlegt, haben wir einmal anhand dieses Formulars gezeigt. Darin ist auch der Antrag auf Akteneinsicht enthalten. Musterantrag für Akteneinsicht Name des Absenders Straße PLZ und Ort Postvermerk Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: ARGE Ansprechpartner Tel./Fax: Straße E-Mail: PLZ Ort , Datum Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ______ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich gegen Ihren oben genanten Bescheid, der mir am ____ zugegangen ist, Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen. Nach Erhalt / nach Einsicht der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen. Mit freundlichen Grüßen

27. September 2023

Laut einer wissenschaftlichen Auswertung waren Bürgergeld-Bezieher in Mengen Opfer zu niedrig berechneter Richtwerte für Miete und Heizung. Viele der Betroffenen bekamen rechtswidrig nicht ihre volle Miete und mussten diese aus dem Regelsatz bezahlen, der das reine Existenzminimum abdecken sollte. Die Linksfraktion bezieht sich dabei auf Sozialgerichtsurteile aus dem Jahr 2020. Wie kommen die Richtwerte zustande? Die Höhe, in der Miete und Heizkosten vom Jobcenter erstattet werden, richtete sich bei Hartz IV und richtet sich beim Bürgergeld nach Festlegungen der jeweiligen Kommunen. Die gesetzlichen Vorlagen sind allgemein ausgelegt, und dies sorgte immer wieder für Verfahren an den zuständigen Sozialgerichten. Das ergab eine Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. „Rechtliche Unklarheit und kommunale Engpässe“ Laut der Linksfraktion werden nach wie vor „rechtliche Unklarheit und kommunale Engpässe“ beim Erstatten von Miete und Heizkosten häufig auf Kosten derjenigen ausgetragen, die von diesen Sozialleistungen abhängig sind. Wann sind die Richtwerte rechtswidrig? Wissenschaftliche Dienste des Bundestags fanden heraus, dass allein 2020 Sozialgerichte in 24 Fällen die Richtwerte für rechtswidrig erklärten. Rechtswidrig waren sie, weil sie zu niedrig berechnet wurden. Laut der Linksfraktion würden Kommunnen die Werte derart niedrig ansetzen, um Geld zu sparen. Die Urteile der Sozialgerichte, die diese Praxis in zwei Dutzend Fällen 2020 für rechtswidrig erklärten, bezogen sich auf acht Städte / Kreise und auf einen Zeitraum zwischen 2014 und 2020. Mehrere zehntausend Hartz-IV-Abhängige seien von den zu niedrigen Richtwerten betroffen gewesen, und nicht nur diejenigen, die letztlich erfolgreich gegen die zu niedrigen Erstattungen geklagt hätten. Eklatante Wohnkostenlücke Vielen derjenigen, die von den entsprechenden Sozialleistungen lebten, wurden nicht die vollen Mietkosten gezahlt. Dadurch entstünde eine finanzielle Lücke, die „Wohnkostenlücke“. Die Betroffenen hätten also aus dem Regelsatz die Differenz zwischen realen Miet- und Heizkosten und Richtwert bezahlt - trotz Anspruch auf höhere Leistungen. Indirekte Folgen Weniger offen waren indirekte Folgen auch bei denjenigen der Betroffenen, die ihre vollen Mietkosten erstattet bekamen, aber sich am rechtswidrigen Grenzwert orientierten. Denn hier besteht die Möglichkeit, dass diese Menschen extrem sparsam heizten oder auf notwendige Umzüge verzichteten. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch Die Urteile der Sozialberichte konzentrieren sich zum Teil nur auf ausgewählte Aspekte, zum Beispiel auf bestimmte Haushaltsgrößen. Es ist aber sehr warhscheinlich, dass auch weitere Konzepte bei der Berechnung der jeweiligen Grenzwerte fehlerhaft waren und damit alle Hartz-IV-Haushalte betroffen. So schätzt jedenfalls die Linksfraktion die Situation ein. Nur die Spitze des Eisbergs Laut der Linksfraktion zeigen die zwei Dutzend Fälle nur einen kleinen Ausschnitt von rechtswidrigen Grundwerten. Die behandelten Urteile stammten nur aus dem Jahr 2020. Weitere Recherchen, so die Linksfraktion würden zahlreiche weitere Entscheidungen von Sozialgerichten finden, die Konzepte für Wonkosten als rechtswidrig einstuften.

26. September 2023

Eltern können nicht in jedem Fall verlangen, dass ihr zweites Kind einen Betreuungsplatz in derselben Einrichtung erhält wie das erste Kind. Bei der Beurteilung, ob die angebotenen Plätze für die Eltern zumutbar sind, müssen allerdings die dadurch entstehenden Wegezeiten berücksichtigt werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 25. September 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 12 S 790/23). Im Streitfall waren diese Voraussetzungen nach Ansicht der Mannheimer Richter erfüllt. Der konkrete Fall Das erste Kind der Eltern wurde in einer Kindertageseinrichtung für unter Dreijährige betreut. Als das zweite Kind folgen sollte, bot die Kommune eine andere Einrichtung an. Die Eltern verlangten, dass ihre Kinder gemeinsam in dieselbe Einrichtung gehen können. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem in erster Instanz zwar nicht statt, stellte aber fest, dass die angebotene Einrichtung innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein müsse. In seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 8. September 2023 widersprach der VGH Mannheim in beiden Punkten. Anspruch auf Kindergartenplatz - aber nicht in der selben Einrichtung Nach dem Gesetz hätten Eltern zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, nicht aber auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung. „Dementsprechend haben auch Geschwisterkinder grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in derselben Einrichtung, auch wenn dies für die betroffenen Kinder und ihre Familien organisatorisch sinnvoll sein mag (...)“, heißt es in dem Beschluss. VGH Mannheim: Wegezeiten aber im Rahmen der Zumutbarkeit zu berücksichtigen Die dadurch entstehenden Wegezeiten sind dann aber bei der Frage zu berücksichtigen, ob die von der Gemeinde zugewiesenen Einrichtungen für die Eltern zumutbar sind. Maßstab sind laut VGH aber nicht allein die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern die Verkehrsmittel, die den Eltern zur Verfügung stehen und die sie üblicherweise benutzen. Hier hätten die Eltern ein Auto, außerdem werde viel mit dem Fahrrad gefahren. Beide Einrichtungen seien mit dem Fahrrad in jeweils 20 bis 25 Minuten zu erreichen. Da beide Eltern derzeit nicht berufstätig sind, sondern nach eigenen Angaben die Gründung einer Arztpraxis planen, sei es ihnen auch zumutbar, sich das Bringen und Abholen der Kinder aufzuteilen. Aber auch das Bringen und Abholen durch einen Elternteil nacheinander würde mit dem Auto 18 Minuten und mit dem Fahrrad 40 Minuten dauern. Auch das sei zumutbar. Dass Fahrräder eine Reifenpanne haben und Eltern auch mal erkältet sein können, sei „Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos“ und ändere daran nichts. Die Wege von den Einrichtungen zur Arbeit seien zwar grundsätzlich auch zu berücksichtigen, hier sei aber noch völlig offen, wo die geplante Arztpraxis angesiedelt werden solle. mwo

26. September 2023

Der Kündigungsschutz ist in Deutschland sehr umfassend. Kündigungen durch den Arbeitgeber verstoßen daher oft gegen das Kündigungsschutzgesetz. Wer sich gegen eine Kündigung wehrt, kann oft eine Abfindung durchsetzen. Die Höhe der Abfindung lässt sich sehr einfach berechnen. Kündigungsschutzklage der erste Weg zur Abfindung Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Anwalt erreichen, dass die Gekündigten wieder in ihr altes Arbeitsverhältnis zurückkehren. Da das "Klima" zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt jedoch schlecht ist, wird in den meisten Fällen eine Abfindung vereinbart. Wie hoch muss eine Abfindung mindestens sein? Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall können auch deutlich höhere Abfindungen ausgehandelt werden. “Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit”, berichtet auch Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover. “Auch ein Faktor von 2,0 konnte schon erreicht werden.” Der Faktor Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet. Beispiel: Erfolgt die Kündigung nach sechs Monaten zur Jahresmitte, wird die Abfindung auf ein volles Jahr aufgerundet. Erfolgt die Kündigung zu Beginn des Jahres, wird der Anspruch abgerundet. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet. Erfolgt die Kündigung während des Jahres, wird nach sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. So hoch muss die Abfindung bei einer rechtswidrigen Kündigung mindestens ausfallen: In der Firma gearbeitet (Jahre) Monats­gehälter Durch­schnitts­verdienst* Ost Durch­schnitts­verdienst* West 1 0,5 1.330 Euro 1.488 Euro 2 1 2.660 Euro 2.975 Euro 3 1,5 3.990 Euro 4.462 Euro 4 2 5.320 Euro 5.950 Euro 5 2,5 6.650 Euro 7.438 Euro 6 3 7.980 Euro 8.925 Euro 7 3,5 9.310 Euro 10.412 Euro 8 4 10.640 Euro 11.900 Euro 9 4,5 11.970 Euro 13.388 Euro 10 5 13.300 Euro 14.875 Euro Ohne Druck werden die meisten Arbeitgeber keine Abfindung anbieten. Viele Chefs gehen davon aus, dass die Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz nicht kennen. Tatsächlich lassen viele Gekündigte ihren Anspruch auf eine Abfindung verfallen. Die Frist ist auch kurz: Innerhalb von 3 Wochen müssen Gekündigte gegen die Kündigung vorgehen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Kündigung Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Prämien und Provisionen, die im laufenden Jahr noch gezahlt würden, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Muss eine Abfindung versteuert werden? Wenn eine Abfindung gezahlt wird, muss der Arbeitnehmer darauf keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Allerdings muss die Abfindung dem Finanzamt gemeldet und als Einkommen versteuert werden. Die gute Nachricht ist jedoch, dass nur ein Fünftel zur Berechnung herangezogen wird – unabhängig von der Steuerklasse. Das bedeutet, dass nur ein Fünftel der gezahlten Abfindung zur Berechnung des Jahreseinkommens herangezogen wird. Nach § 34 des Einkommensteuergesetzes (EstG) kann die Abfindung nicht in voller Höhe in der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Stattdessen wird sie nur zu einem Fünftel berücksichtigt. Die Berechnung ist ganz einfach: Die gesamte Abfindung, die der frühere Arbeitgeber gezahlt hat, wird durch fünf geteilt. Nur ein Fünftel wird auf das Jahreseinkommen angerechnet. Dann vergleicht man die anfallende Lohnsteuer mit der Lohnsteuer ohne Abfindung. Die Differenz wird nun mit fünf multipliziert. So erhält man den Betrag, der für die Abfertigung an das Finanzamt abgeführt werden muss. Diese Rechenbeispiele vereinfachen die Berechnung: Fünftelregelung nach Abfindung mit weiterem Einkommen Herr Müller hat 2022  weist ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR auf. Er hat eine Abfindung in Höhe von 60.000 EUR erhalten. 1. Einkommensteuer für 40.000 8.246 2. Einkommensteuer für 52.000 (40.000 + 1/5 der Abfindung) 12.662 3. Differenz der Steuerbeträge 4.416 4. Steuer für Abfindung (5 × 4.416) 22.080 Was ist aber, wenn kein weiteres Einkommen erzielt wurde? Dann ändert sich etwas bei der Berechnung. Fünftelregelung nach Abfindung ohne weiteres Einkommen Herr Meyer hat 2022 keinen Arbeitsplatz mehr und keine Einkünfte. Von seinem ehemaligen Arbeitgeber hat er eine Abfindung in Höhe von 100.000 EUR erhalten: 1. Einkommensteuer für 0 0 2. Einkommensteuer für 20.000 (0 + 1/5 der Abfindung) 2.207 3. Differenz der Steuerbeträge (= Steuer für 1/5 der Abfindung) 2.207 4. Steuer für Abfindung (5 × 2.207) 11.035 Oft wird jedoch nach der Kündigung das Arbeitslosengeld 1 bezogen. Wie wird dann die Fünftelregelung berechnet? Fünftelregelung mit Arbeitslosengeld 1 Bezug Herr Sommer hat 2022 wies ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR auf und bekam eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Zusätzlich hat Herr Sommer  Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 5.000 Euro erhalten. 1. Einkommensteuer für 20.000 2.207 2. Fiktive Einkommensteuer für 25.000 (20.000 + 5.000 Arbeitslosengeld) 3.562 3. Fiktiver Steuersatz (3.562 von 25.000) 14,248% 4. Einkommensteuer von 20.000 zu 14,248% 2.850 5. Fiktive Einkommenst. für 45.000 (20.000 + 5.000 + 1/5 der Abfindung) 10.014 6. Fiktiver Steuersatz (10.014 von 45.000) 22,2533% 7. Einkommensteuer von 40.000 zu 22,2533% (20.000 + 1/5 der Abfindung) 8.901 8. Differenz der Steuerbeträge (4. Und 7.) (= Steuer für 1/5 der Abfindung) 6.051 9. Steuer für Abfindung (5 × 6.051) 30.255 Abfindung: Berechnung als würde die Abfindung über 5 Jahres erzielt Mit dieser Regelung wird die Abfindung so behandelt, als ob sie über 5 Jahre gleichmäßig verdient worden wäre. Würde diese Regelung nicht angewendet, müsste die Abfindung auf einmal versteuert werden. Von der Abfertigung bliebe dann kaum etwas übrig, weshalb die Fünftelregelung sehr sinnvoll ist. Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag Diese Berechnungsgrundlage ist auch wichtig, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Hier lautet die erste Regel: “Unterschreiben Sie erst einmal nichts! Lassen Sie die Emotionen abklingen und prüfen Sie die Umstände, bevor Sie endgültige Vereinbarungen treffen, die nicht mehr ohne weiteres geändert werden können. Denken Sie daran, dass ein Aufhebungsvertrag eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen kann, da Sie juristisch gesehen die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben”. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob die angebotene Abfindung der Bemessungsgrundlage entspricht. Liegt die Summe deutlich darunter, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernimmt. Der Anwalt kann den Arbeitsvertrag und die betriebliche Situation genau beurteilen und die Summe entsprechend nach oben verhandeln. Kündigungsschutzklage ist der erste Weg zur Abfindung Wird kein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten: “Kündigungsschutzklage prüfen!” Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind oft sehr gut. Viele Arbeitgeber machen beim Ausspruch einer Kündigung Fehler, die dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist”, so der Rechtsanwalt. Sofort arbeitssuchend melden Spätestens drei Tage nach der Kündigung müssen Sie sich telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden. Wenn Ihnen gekündigt wurde, können Sie auch Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen, wenn Sie vor der Kündigung zwölf Monate beschäftigt waren. Alternativ sollte ein Bürgergeld-Antrag gestellt werden, wenn der Arbeitslosengeld-Anspruch zu gering ausfällt.

26. September 2023

Die Antragstellung auf das Bürgergeld kann bis zur letzten Minute des Monats erfolgen und dennoch rückwirkend für den gesamten Monat gelten. Dies geht aus § 37 Abs. 2 Satz 2 des Sozialgesetzbuches II hervor. Es besteht dann auch rückwirkend ein Anspruch auf Leistungen für den gesamten Monat. Rückwirkende Antragstellung bis Mitternacht möglich Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II hat ein Antrag auf das Bürgergeld die Wirkung, rückwirkend auf den ersten Tag des Monats zu beginnen, in dem der Antrag gestellt wurde. Das bedeutet, dass selbst am letzten Tag des Monats bis Mitternacht ein Antrag für den gesamten laufenden Monat gestellt werden kann. Hierfür ist es unerheblich, ob das Jobcenter an diesem Tag die Möglichkeit zur Bearbeitung hatte oder nicht, etwa wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt und das Jobcenter erst am ersten Arbeitstag des folgenden Monats tätig wird. Entscheidend ist, dass der Antrag im jeweiligen Monat in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gelangt. Beweislast liegt in der Regel beim Antragsteller In der Regel trägt der Antragsteller die Beweislast für den rechtzeitigen Antragseingang. Wenn das Jobcenter die Möglichkeit zur Antragstellung per E-Mail bietet, ist es ratsam, diesen Weg zu nutzen. In diesem Fall sollte die versendete E-Mail keinesfalls gelöscht werden. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich außerdem, einen Bildschirmausdruck der E-Mail aus dem Ordner "gesendete Objekte" anzufertigen und aufzubewahren. Eine weitere Möglichkeit für eine fristgerechte Antragstellung "auf den letzten Drücker" bietet das Telefax. Dabei ist es wichtig, den vollständigen Sendebericht zusammen mit dem Antragsdokument auszudrucken. Und zuletzt kann auch "Jobcenter.Digital" genutzt werden, um einen Bürgergeld-Antrag "auf den letzten Drücker" zu stellen. Siehe auch ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 14 AS 51/18 R1). Besser kein Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters Der Antrag auf das Bürgergeld sollte nicht in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen werden. Dieser wird erst geleert, wenn die Behörde wieder im Dienst ist. In solchen Fällen wird als Eingangsdatum häufig der Tag der Leerung vermerkt, und ein früherer Antragseingang kann nicht nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Poststücke verloren gehen, wenn sie in den Hausbriefkasten des Jobcenters eingeworfen werden.

25. September 2023

Die Stimmen der jungen Generation sind lauter denn je, und die Forderungen nach mehr Unterstützung im Bildungsbereich sind berechtigt. Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, appelliert an die Politik, dringend tätig zu werden. Denn: 40 Prozent der Studierenden haben keine Chance auf Bafög – egal, wie wenig Geld sie haben. Ampel-Koalition vor schwerwiegender Prüfung Die aktuelle Haushaltsplanung der Bundesregierung zeigt, dass die Politik ihre Versprechen gegenüber den Studierenden nicht einhalten wird. Geplante Kürzungen im Bereich der Bildungsförderung, insbesondere beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und beim Bafög, lassen Zweifel aufkommen, dass Bildung für alle Menschen möglich ist. 440 Millionen weniger für Bafög Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant, im kommenden Jahr 440 Millionen Euro weniger für das Studenten-Bafög auszugeben. Obwohl die aktuellen Bafög-Leistungen vorerst nicht gekürzt werden, reicht das Bafög bereits jetzt nicht aus, um den Lebensunterhalt von Studierenden zu decken. Die jüngsten Erhöhungen der Bedarfssätze wurden von der Inflation schnell aufgebraucht, und die Kürzungspläne könnten dazu führen, dass Bafög-Empfänger in den Jahren 2023 und 2024 mit Nullrunden konfrontiert werden, während die Lebenshaltungskosten weiter steigen. Bafög-Bedarf unter dem Bürgergeld-Regelsatz Der Bafög-Grundbedarf für Essen, Trinken und Hygiene liegt unter dem Existenzminimum. Mit 452 Euro im Monat können Studierende kaum ihre Grundbedürfnisse decken, während das sowieso schon zu niedrige Bürgergeld mit 502 Euro (ab 2023 sogar 563 Euro) deutlich höher liegt. Studierende haben jedoch die gleichen Bedürfnisse wie andere Bürger: Sie müssen essen, trinken und heizen. Es ist an der Zeit, sicherzustellen, dass sie nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Mieten sind kaum bezahlbar Die Mietkosten sind ein weiteres Problem, mit dem Bafög-Empfänger konfrontiert sind. Das Bafög sieht derzeit eine monatliche Miete von 360 Euro vor, die in den meisten deutschen Hochschulstädten nicht ausreicht, um ein WG-Zimmer zu finanzieren. In Städten wie München, der teuersten Hochschulstadt Deutschlands, belaufen sich die durchschnittlichen Mietkosten für ein WG-Zimmer auf 720 Euro im Monat. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt, dass Bafög-Empfänger:innen bis zu 74 Prozent ihres Bafögs allein für die Miete aufwenden müssen. Bafög-Reform nur unzureichend Die Bundesregierung hat eine umfassende Strukturreform des Bafög angekündigt, die die Unterstützung unabhängiger von elterlichem Einkommen machen und den Bedürfnissen der Studierenden besser gerecht werden soll. Ziel sei es, die Zahl der geförderten Studierenden von derzeit nur elf Prozent deutlich zu erhöhen. Die Ampel-Koalition steht in der Pflicht Aber die geplanten Einsparungen beim Bafög könnten diese dringend benötigte Reform und die Erhöhung der Bedarfssätze gefährden. Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik prognostiziert, dass ohne Reform die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden ab 2024 wieder sinken wird. Die von der Koalition versprochene Trendwende – ein verbessertes Bafög für mehr Studierende – ist in diesem Szenario kaum umsetzbar. 40 Prozent der Studierenden haben heute keine Chance auf ein Bafög – egal, wie wenig Geld sie haben. Die Gründe: Sie haben das Studienfach gewechselt, nicht die Regelstudienzeit eingehalten oder den falschen Pass, um Bafög zu beantragen. Die Ampel-Koalition hatte eine längst überfällige Reform versprochen. Die geplanten Kürzungen im Haushaltsentwurf lassen jedoch daran stark zweifeln.

25. September 2023

Zum Monatsende wird das Geld für Bürgergeld-Bezieher knapp. Dann ist es gut zu wissen, wann die nächste Überweisung vom Jobcenter kommt. Denn in der Regel werden die Leistungen bereits im Vormonat für den Folgemonat überwiesen. Die folgende Tabelle zeigt, wann das Bürgergeld vom Jobcenter überwiesen wird: Die nächste Überweisung für den Monat August 2023 erfolgt am Freitag dem 28. Juli 2023 oder am Montag den 31. Juli 2023! Dann wird das Bürgergeld 2023 ausgezahlt Monat Tag August Freitag, 28.07. / 31.7. September Donnerstag, 31.08.2023 Oktober Freitag, 29.09.2023 November Dienstag, 31.10.2023 Dezember Donnerstag, 30.11.2023 Januar 2024 Freitag, 29.12.2023 Update: Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter plus/minus einen Tag variieren. Die Überweisung muss jedoch immer im Vormonat erfolgen. Für August erfolgt die Überweisung am Freitag 28.07. oder aber spätestens am 31.07.2023! Wie hoch sind die Regelleistungen beim Bürgergeld? Seit Januar 2023 gelten neue Regelleistungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Leistungen für den Folgemonat werden immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für laufende Überweisungen zur Verfügung steht. Aufgrund der Inflation musste die Bundesregierung die Regelsätze anpassen. Dazu wurden veränderte Berechnungsgrundlagen herangezogen. Die Regelleistungen im Einzelnen: Bedarfsstufe Bürgergeld Höhe Regelsatz im Monat Alleinstehende Erwachsene 502 EUR Volljährige Partner:innen 451 EUR Kinder (14-17 Jahre) 420 EUR Kinder (6-13 Jahre) 348 EUR Kinder bis fünf Jahre 318 EUR Mehrbedarfe beim Bürgergeld ab 2023 Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren. Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen: Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent  je Kind (max. 60 Prozent) Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII  beziehen, erhalten 35 Prozent mehr Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent Neue Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze Der Mischindex berücksichtigt künftig zu 30 Prozent die Lohnentwicklung und zu 70 Prozent die Preisentwicklung. Dazu werden die Daten des zweiten Quartals des Vorjahres und des ersten Quartals des Vorjahres herangezogen. Bei alleiniger Verwendung dieser Berechnungsgrundlage würde der Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene jedoch nur von 449 Euro auf 469 Euro steigen. Daher wurde beschlossen, zusätzlich einen Zuschlag für die zu erwartende Inflation zu berücksichtigen. Damit könnte der Regelsatz steigen. Wer bisher Hartz IV bezogen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Rechtskreis SGB II bleibt unverändert. Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen Wenn das Jobcenter nach Antragstellung oder während des laufenden Leistungsbezugs nichts überweist, muss etwas vorgefallen sein, das dies verhindert. Allerdings ist jeder Fall ein Einzelfall. Es gibt also immer individuelle Gründe, warum Zahlungen vom Jobcenter zu spät oder gar nicht überwiesen werden. Mögliche Fehlerquellen sind: vergessene Zahlungsanweisungen vergessene WBAs noch nicht bearbeitete Anträge Buchungsfehler falsch eingegebene Bankdaten fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche noch nicht freigegebene Zahlungen falsche Buchungsdaten sowie viele andere Gründe In jedem Fall sollten sich Betroffene an ihr Jobcenter wenden und nachfragen, warum die Zahlung (noch nicht) ausgeführt wurde.

Weitere Nachrichten & aktuelle Hilfen finden Sie unter Hartz IV News!

Regelleistungen auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detailierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die ALG II Regelleistungen zu geben. ALG II Regelleistungen

Wichtige Fragen & Antworten zu Hartz 4

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Frage für Sie zusammen gestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

Forum zum ALG II

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Sie haben die Möglichkeit sich kostenlos anzumelden und mit über 7000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Arbeitslosengeld zu erörtern. Treffen Sie zahlreiche Menschen, denen es ähnlich ergeht, wie Ihnen selbst. Durch einen regen Austausch können die eigenen Rechte gestärkt werden! Durch eine Vernetzung können sich Betroffene gegenseitig stärken. Die Teilnahme im Forum ist unverbindlich und selbstverständlich jetzt und auch in Zukunft OHNE Kosten verbunden.

Hier geht es zum Hartz IV Forum!

Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben- nein es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit automatisch den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Ämter agieren. Sie bekommen dadurch Druck.

In unserem Forum leisten viele Freiwillige ehrenamtliche Hilfe. Sie können weiterhelfen und eine Art "Nachbarschaftliche Hife" bieten. Der Erfahrungsausstausch ist wichtig. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch durchsetzen!

Weiteres

Regelleistungen 2018 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die ALG II-Regelleistungen zu geben.

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Bürgergeld News

Bürgergeld Sonderbedarf für Bekleidung - dann gewährt das Jobcenter einen Zuschuss

25. September 2023

Die Regelsätze des Bürgergeldes decken nur den pauschalierten Bedarf des täglichen Lebens ab. Bei außergewöhnlichen Belastungen können Anträge beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Wann das Jobcenter einen Antrag auf Sonderbedarf für Bekleidung bewilligen muss, darüber berichtet dieser Artikel. Grundsätzlich ist die Anschaffung für Bekleidung im Regelsatz vorgesehen Im Regelsatz sind grundsätzlich Ausgaben für Bekleidung vorgesehen. Derzeit sind dafür im Eckregelsatz (Alleinstehende) 41,65 Euro (8,3 Prozent) vorgesehen. Dieser Betrag sollte z.B. auch für Winterkleidung ausreichen. In bestimmten Lebenssituationen können jedoch Anträge auf Sonderausstattung gestellt werden. Bei Schwangerschaft Eine Erstausstattung für das Baby, aber auch für Kleidung kann beim Jobcenter beantragt werden. Der Leistungsträger gewährt hierfür Geld- oder Sachleistungen. Werdende Mütter können bei der ersten Schwangerschaft Geld für Schwangerschaftsbekleidung beantragen. Aber auch für das Baby kann Geld für Babykleidung und Ausstattung beantragt werden. Siehe auch dazu: Schwangerschaft und Leistungsbezug. Sonderbedarf für Kleidung Aber auch in anderen Lebenslagen können Bürgergeld-Beziehende einen Sonderbedarf beantragen. Das gilt immer dann, wenn außergewöhnliche Belastungen anstehen. Im Allgemeinen liegt eine außergewöhnliche Situation vor: Wohnungsbrand Hochwasser (Einrichtung und Bekleidung wurden zerstört) Diebstahl der Kleidung starke Gewichtsabnahme (bei der Sie mehrere Kleidergrößen überspringen, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit) nach einer Obdachlosigkeit ist keine Bekleidung vorhanden nach einer längeren Haft ist keine Bekleidung vorhanden weitere Belastungssituationen, die begründet sind Anspruch auch für Aufstocker Wer arbeitet, aber mit dem Bürgergeld aufstocken muss, hat ebenfalls Anspruch auf Mehrbedarfe. Alle Leistungsberechtigten haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Es kommt aber vor, dass das Jobcenter einen Antrag wegen des Einkommens ablehnt. Dies ist jedoch rechtswidrig, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt, wie das Sozialgericht Dortmund entschieden hat (Az.: S 58 AS 4686/11). Lesen Sie auch: - Miete und Bürgergeld: So hoch dürfen die Wohnkosten sein Betroffene sollten bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen und sich bei der Begründung auf das zitierte Urteil beziehen. Anspruch auch ohne Bürgergeld Auch wenn man zu wenig Geld verdient, kann man einen Antrag auf Sonderbedarf für Bekleidung stellen, ohne Leistungen zu beziehen. In diesem Fall muss begründet werden, dass die finanziellen Mittel für die Anschaffung in der Ausnahmesituation fehlen. Wann wird kein Sonderbedarf für Bekleidung gewährt? Die Jobcenter lehnen immer wieder Anträge auch ab. Das ist zum Beispiel dann der Fall: Festliche Bekleidung für Hochzeiten, Konfirmation oder Erstkommunion Neue Kleidung für Kinder, wenn sie zu schnell wachsen Bekleidung in Übergrößen Winterbekleidung Diese Anschaffungen werden von den Jobcentern leider nicht übernommen. Denkbar sind jedoch zinslose Darlehen, die dann aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden müssen. Allerdings handelt es sich dann um sogenannte "Kann-Leistungen". Das heißt, die Jobcenter sind dazu nicht verpflichtet. Wie beantrage ich einen Kleidungsbedarf? Um einen Sonderbedarf für Bekleidung zu stellen, müssen Antragsteller entweder in Schriftform einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Alternativ können auch Anträge mündlich beim zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter begründet und beantragt werden. Bedarfssituation ist entscheidend Entscheidend ist, dass die Behörde die Bedarfssituation richtig einschätzen kann. Wurde z.B. nur der Kleiderschrank von einem Hochwasser betroffen, in dem sich aber nur ein Wintermantel befand, wird auch nur die Neuanschaffung des Wintermantels übernommen. Entweder bewilligt das Jobcenter nach § 24 Abs. 3 SGB II Pauschalbeträge aufgrund der Angaben des Antragstellers und berücksichtigt dabei die Angaben des Bedürftigen oder die Behörde berücksichtigt den individuellen Bedarf und berechnet diesen entsprechend. In der Regel werden jedoch Pauschalbeträge gewährt. Was kann beantragt werden? Je nach Bedarf wird eine Grundausstattung an T-Shirts, Hemden, Hosen, Pullovern, Pyjamas, Unterwäsche, Winterschuhen, Sommerschuhen, Hausschuhen sowie Winter- und Sommerjacken berücksichtigt. Frauen haben darüber hinaus Anspruch auf Blusen, Röcke und Kleider. Anspruch auf Bade- und Sportkleidung sowie einen Anzug haben Leistungsberechtigte ab 15 Jahren. Der Kauf von gebrauchter Kleidung ist grundsätzlich zumutbar. Ausgenommen sind jedoch Badeanzüge oder Badehosen, Unterwäsche und Schlafanzüge.

Bürgergeld News

Minijob und Rente: Darauf sollten Rentner achten

25. September 2023

Rentner können ihre Rente auch einen Minijob aufbessern. Dabei ist allerdings einiges zubeachten. Minijobber sind rentenversichert, da ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Darüber hinaus zahlen Minijobber einen eigenen Beitrag, sofern sie dem nicht widersprechen. Damit haben sie einen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B. Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Minijobs für Rentner Bis Ende 2016 waren Minijobs für Altersvollrentner in der Regel versicherungsfrei. Dies änderte sich mit dem Flexirentengesetz zum 1. Januar 2017. Arbeitgeber mussten zwar weiterhin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen, der Rentner hatte jedoch keinen Anspruch darauf. Seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner jedoch das Recht, sich unabhängig von ihrem Alter in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen (Opting-in). Dazu genügt eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht für Minijobber, die sich in der Vergangenheit bewusst gegen die Zahlung eigener Beiträge entschieden haben. Rentner, die eigene Beiträge leisten, zahlen 3,6 Prozent ihres Entgelts ein und können damit ihre Rente erhöhen. Ein volles Jahr Minijob erhöht die monatliche Rente um rund 5 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden jeweils zum 1. Juli gutgeschrieben. Rentenversicherungsbeiträge bei Minijobs Minijobber zahlen in der Regel zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Dies entspricht dem Eigenanteil am aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro beträgt der Eigenbeitrag somit 18,72 Euro monatlich. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten abweichende Beträge. Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhöhe Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Minijob um rund fünf Euro. Die Auswirkungen auf die spätere Rente halten sich also in Grenzen. Dennoch lohnt es sich, eigene Beiträge zu zahlen, um für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abgesichert zu sein. Erfüllung von Wartezeiten für die Rente durch Minijobs Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl auf die Wartezeit für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten und die Grundrente angerechnet. Für die verschiedenen Altersrenten müssen unterschiedlich viele Wartezeitmonate zurückgelegt werden. Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sammeln sie zwar weiterhin Wartezeit, aber nicht in vollem Umfang. Je nach Verdienst können Minijobber maximal ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate anrechnen lassen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich drei Jahre in einem Minijob arbeiten müssten, um eine ähnliche Wartezeit zu erreichen, wie wenn sie ein Jahr lang voll in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Minijob-Verdienst 520 Euro Beitrag zur Rentenversicherung (520 Euro × 18,6 Prozent =) 96,72 Euro abzüglich Arbeitgeberanteil (520 Euro × 15 Prozent =) 78,00 Euro 
Arbeitnehmeranteil von Melanie B. 18,72 Euro Minijob ermöglicht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, haben damit auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf Jahre versichert waren und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch Beiträge aus einem Minijob. Minijob, Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung Minijobberinnen und Minijobber, die einen Eigenbeitrag leisten, erfüllen damit auch die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Riester-Rente für sich selbst und ggf. für ihren Ehepartner. Außerdem haben sie Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge. Rentenversicherungsfreiheit bei Minijobs Bevor sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich genau über die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung informieren. Die Befreiung gilt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann dazu führen, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall entfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten. Auch der Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge geht verloren. Besonders wichtig für Eltern: Kinderberücksichtigungszeiten können nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen auf die Rente angerechnet werden. Minijobs vor 2013 Bis 2012 waren Minijobberinnen und Minijobber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie zahlten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken und so einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob ausübten, bleiben weiterhin versicherungsfrei, solange ihr monatlicher Verdienst 400 Euro nicht übersteigt. Steigt der monatliche Verdienst auf über 400 Euro, wird der bisher versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig. Minijobs in Privathaushalten Auch Minijobber in Privathaushalten können Rentenansprüche erwerben. Für die privaten Arbeitgeber ist dies kostengünstiger, allerdings müssen die Minijobber etwas mehr Eigenbeitrag leisten. Statt der üblichen 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Rentenversicherung zahlen Privathaushalte nur jeweils 5 Prozent. Insgesamt zahlen private Arbeitgeber also nur 10 Prozent statt 28 Prozent. Der Eigenanteil der Minijobber beträgt 13,6 Prozent ihres Verdienstes, der an die Rentenversicherung abgeführt wird. Mehr als 520 Euro: Midijob statt Minijob Wer mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdient, befindet sich im Übergangsbereich (früher Gleitzone) und ist ein Midijobber. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das heißt, es werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Allerdings müssen Midijobber nicht die vollen Beiträge zahlen, sondern der Arbeitgeber. Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Je geringer das Einkommen des Midijobbers, desto geringer ist sein Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Dennoch erwerben sie einen Rentenanspruch, der ihrem Verdienst entspricht.

Urteile Hartz IV / Bürgergeld

Bürgergeld: Was passierte im Sozialgericht Karlsruhe? Gibt es einen Justizskandal?

25. September 2023

In einem mutigen Schritt hat das Sozialgericht Karlsruhe kürzlich ein Vorlageurteil an das Bundesverfassungsgericht gestellt, das eine brisante Frage aufwirft: Sind die Coronazuwendungen der Bundesregierung an Beziehende von Bürgergeld nach dem SGB II ausreichend gewesen? Die Antwort des Sozialgerichts Karlsruhe lautet eindeutig "nein". Wir haben darüber ausführlich hier berichtet. Systematische Einschüchterung des Gerichts? Die Hintergründe zu diesem Vorlageurteil sind jedoch ebenso bemerkenswert wie besorgniserregend. Das Gericht hat nicht nur die grundlegenden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Zuwendungen für Bürgergeld-Beziehende aufgeworfen, sondern auch auf Versuche der Einschüchterung und Behinderung seiner Arbeit hingewiesen. In seiner Entscheidung spricht das Sozialgericht Karlsruhe von Versuchen einer systematischen Einschüchterung des Gerichts. Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilungen wurden scheinbar als Mittel eingesetzt, um kritische Richter zum Schweigen zu bringen. Selbst eine Dienstbeurteilung, die das Gericht als "ungeeignet" einstufte, wurde als Druckmittel verwendet. Besonders alarmierend ist die Erwähnung von Zensur einer Presseerklärung. Diese Maßnahmen zielen offensichtlich darauf ab, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und unliebsame Urteile zu verhindern. Kollektiver Rechtsbruch und mangelndes Eintreten für Recht und Gesetz Das Sozialgericht Karlsruhe geht sogar noch weiter und beschuldigt die Landesjustizverwaltung von Baden-Württemberg, die Richterschaft zu einem "kollektiven Rechtsbruch" anzustiften. Dies sind äußerst schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Justizverwaltung und werfen ernsthafte Fragen zur Unabhängigkeit der Sozialgerichtsbarkeit auf. Das Gericht betont auch, dass während der veränderten Lebensbedingungen unter der Corona-Pandemie ein "beherztes Eintreten für Recht und Gesetz" von den Sozialgerichtskollegen nicht zu erwarten war. Dies wirft die Frage auf, ob politischer Druck und äußere Einflüsse die Arbeit der Sozialgerichte beeinflusst haben könnten. Merkwürdige Entwicklungen bei der Veröffentlichung Es ist ebenfalls bemerkenswert, dass ein Link zu den Vorlageurteilen des Sozialgerichts Karlsruhe kurz nach Veröffentlichung nicht mehr erreichbar war. Dies wirft Fragen zur Transparenz und Zugänglichkeit von gerichtlichen Entscheidungen auf. Das Urteil sollte eigentlich hier veröffentlicht sein. Da das Urteil dort nicht mehr aufrufbar ist, hat der Verein "Tacheles" das Urteil hier gespeichert. Unterstützung für den Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe Angesichts dieser brisanten Entwicklungen ruft der Erwerbslosen-Hilfeverein "Tacheles e.V." zur Unterstützung des Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe auf. Es sei unerlässlich, mutige Richter zu unterstützen, die sich für Recht und Gesetz sowie für Grundrechte einsetzen. Solche Persönlichkeiten verdienen unsere Unterstützung, unseren Zuspruch und eine kritische Öffentlichkeit, so Tacheles. Weiteres wegweisendes Urteil zur Existenzsicherung des Sozialgerichts Karlsruhe Abschließend sei ein weiteres Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe erwähnt, das sich mit einem 100 % Versagungs- und Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I befasste. Das Gericht betonte dabei, dass es nicht dem Zweck der Norm entspricht und als sachfremd anzusehen ist, wenn Jobcenter oder Sozialgerichte eine vollständige Entziehung oder Versagung von existenzsichernden Leistungen mit Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit begründen. Dieses Urteil nicht nur eine deutliche Kritik an den Jobcentern, sondern zeigt auch auf, wie rechtsstaatliches Handeln aussehen sollte.

Bürgergeld News

Hohe Strompreise: Höhere Abschläge nicht hinnehmen

24. September 2023

Die Strom- und Energiepreise steigen und steigen. Die meisten Stromversorger sind dazu übergegangen, deutlich höhere Abschläge zu verlangen. Für Geringverdiener/innen und Bezieher/innen von Bürgergeld ist dies eine große Belastung. Verbraucher/innen können sich gegen zu hohe Abschläge zur Wehr setzen. Viele Energieversorger erhöhen Abschläge Die Energieversorger gehen dazu über, die Abschläge deutlich zu erhöhen. Begründet wird dies mit den steigenden Energiepreisen. Oft sind die Erhöhungen jedoch unzulässig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, solche Anpassungen nicht einfach hinzunehmen. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt. Dennoch sorgen die Abschläge immer wieder für Ärger. "Sie werden zu hoch angesetzt oder unter falschen Voraussetzungen erhöht", kritisieren die Verbraucherschützer. Aktuell werden steigende Energiepreise als Begründung angeführt. Oft keine Rechtsgrundlage - Zustimmung erforderlich „Das ist aber meist nicht korrekt“, sagt Tiana Schönbohm, Expertin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Anbieter informieren hier oft nicht richtig.“ Denn während des laufenden Abrechnungszeitraums dürfen Abschlagszahlungen nur mit Zustimmung des Kunden erhöht werden. „Daran ändern auch steigende Preise oder ein höherer Verbrauch nichts“, so Schönbohm. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei Kunden in der Grundversorgung dürfen die Energieversorger ab November 2021 bei Preiserhöhungen auch die Abschläge anheben. Dies wurde durch eine Neuregelung der Grundversorgungsverordnung möglich. „Auch in diesem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erhöhung genau prüfen“, rät Schönbohm. Abschläge dürfen nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Sie dürfen nur analog zu den Preiserhöhungen angepasst werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen genau prüfen Bei Kundinnen und Kunden, die einen anderen Tarif als die Grundversorgung abgeschlossen haben, darf eine Anpassung der Abschläge nicht ohne Zustimmung erfolgen. Ausnahmen können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein. Wer davon betroffen ist, sollte die Klausel auf jeden Fall prüfen lassen. „Nicht jede Regelung ist rechtens. Grundsätzlich gilt, dass die AGB anderer Anbieter die Kundinnen und Kunden nicht schlechter stellen dürfen, als es die Grundversorgungsverordnung vorsieht“, so Schönbohm. Vorsicht bei überhöhten Abschlägen Bietet der Stromversorger die Anpassungen dagegen nur an und nimmt sie nicht einseitig vor, sollten Verbraucher genau überlegen, ob sie einer Erhöhung zustimmen. „Wer Angst vor Nachzahlungen hat, legt besser selbst monatlich Geld zurück“, rät die Verbraucherschützerin. Denn sonst gewährt man dem Stromanbieter ein kostenloses Darlehen. Geht der Anbieter pleite, sind Überzahlungen meist verloren. Das Nachsehen haben dann die geprellten Kundinnen und Kunden. Stromanbieterwechsel nicht ohne genaue Prüfung Auch beim Wechsel des Stromanbieters sollten Verbraucher vorsichtig sein. So manche Vertragsklausel entpuppt sich im Nachhinein als Falle. Weiteres dazu ist hier nachzulesen: Stromanbieterwechsel: Diese Tricks der Stromanbieter können teuer werden!

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Rente: 6 Wichtige Änderungen im Oktober 2023: Das sollten Rentner wissen

24. September 2023

Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die über mehrere Kalendermonate verteilt sind und sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner betreffen. Im Oktober stehen sechs wichtige Änderungen an, die insbesondere für Rentner von Bedeutung sind. Rentenbeginn für bestimmte Geburtsjahrgänge Im Oktober 2023 werden sich für Rentner, insbesondere für die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge, wichtige Änderungen ergeben. Verschiedene Arten von Altersrenten sind betroffen: Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wer zwischen dem 02.10.1957 und dem 01.11.1958 geboren ist, kann erstmals zum 01.10.2023 die Regelaltersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Für die Geburtsjahrgänge 02.01.1962 bis 01.02.1962 besteht ab dem 01.10.2023 die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls ab 01.10.2023 ist die Altersrente für langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge 02.09.1960 bis 01.10.1960 mit einem Abschlag von 12% möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahren steht den Geburtsjahrgängen vom 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 ab dem 01.10.2023 zur Verfügung, während die am 02.08.1959 Geborenen bis zum 01.11.2023 warten müssen. Wichtig: Rentenanträge müssen aktiv selbst gestellt werden müssen, da Renten nicht automatisch gewährt werden. Rentenzahlungen im Oktober 2023 Die Rentenzahlungen für den Monat Oktober 2023 erfolgen am Dienstag, den 31.10.2023, dem letzten Bankarbeitstag dieses Monats. Dies betrifft sowohl die Rentennachzahlungen für den laufenden Monat Oktober als auch die Rentenvorauszahlungen für den Monat November 2023. Rentenempfänger sollten sich diesen Termin unbedingt im Kalender vormerken, um eine rechtzeitige Überweisung zu gewährleisten. Steuererklärungsfrist für Rentner Auch Rentnerinnen und Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung im Auge behalten. Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 02.10.2023. Ursprünglich sollte die Frist Ende Juli 2023 enden, wurde aber um zwei Monate verlängert. Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der 02.10.2023 das endgültige Fristende. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Strafzahlungen zu vermeiden. Heizkostenzuschuss endet im Oktober - Frist nicht verpassen Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen endet Ende Oktober 2023. Ein Antrag kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Die Höhe der Härtefallbeihilfe beträgt 80 Prozent Ihrer Mehrkosten für den geförderten Energieträger, die über eine Verdoppelung hinausgehen. Pro Haushalt können Sie eine Entlastung von maximal EUR 2.000 erhalten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 pro Haushalt. Für Anträge mit 10 und mehr Haushalten gilt eine Mindestfördergrenze von insgesamt EUR 1.000. Wichtig: die Fördermittel sind begrenzt, und Gas- oder Fernwärmebezieher haben keinen Anspruch auf diesen speziellen Zuschuss. Für Anträge und weitere Informationen können Interessierte den Link "Brennstoffhilfe des Bundes" nutzen. In Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen Anträge bei den örtlichen Ministerien oder Behörden gestellt werden. Sinkende Gaspreise Für Gasverbraucher gibt es gute Nachrichten im Oktober 2023: Die Regelenergieumlage von 0,57 Cent pro Kilowattstunde (KWH) und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/KWH sinken jeweils auf 0 Cent. Dies bedeutet, dass eine vierköpfige Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 KWH bis zu 130 Euro pro Jahr einsparen kann, während ein Singlehaushalt noch 33 Euro sparen kann. Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit Ab Oktober 2023 wird sich das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ändern. Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden. Wird die Frist überschritten, müssen sie dem Versicherten 70 Euro pro Woche der Verzögerung zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z. B. wegen eines durch Krankenhausaufenthalt ausgefallenen Begutachtungstermins. Die Neuregelung stellt klar, dass die Fristen mit dem Ende der Verzögerung weiterlaufen, was zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit in diesem Prozess führt.

Bürgergeld News

EM-Rente: Kann der Reha-Arzt die Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen?

23. September 2023

Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es viele Fragen und auch Missverständnisse. Eine der häufigsten Unsicherheiten ist die Befürchtung, dass ein von der Deutschen Rentenversicherung beauftragter Reha-Arzt die bereits bewilligte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wieder entziehen könnte. Wir sind dieser Frage nachgegangen und möchten für Klarheit sorgen. Reha-Arzt darf Rente nicht entziehen Ein Reha-Arzt hat im Grundsatz keine rechtliche Befugnis, eine Erwerbsminderungsrente zu entziehen, zu ändern oder aufzuheben. Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der Rentenversicherung, die den Rentenbescheid ausgestellt hat. Entscheidet der Rentenversicherungsträger, die bewilligte Rente zu entziehen, muss er seinen Bescheid aufheben oder, wenn die Rente befristet ist, die Weitergewährung ablehnen. Hiergegen kann dann ein begründeter Widerspruch eingelegt werden. Reha-Arzt kann Leistungsvermögen neu beurteilen Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Reha-Arzt während der Rehabilitationsmaßnahme das Leistungsvermögen des Betroffenen neu beurteilt. Das kann bedeuten, dass er feststellt, dass keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt, sondern nur noch eine teilweise Erwerbsminderung. In manchen Fällen kann sogar eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Lesen Sie auch: - Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente – wie Abschläge vermieden werden können Frank Weise, erfahrener Rentenberater und Experte auf dem Gebiet der Erwerbsminderungsrente, weist darauf hin, dass eine medizinische Reha-Maßnahme das Risiko birgt, dass eine einmal festgestellte Erwerbsminderung aufgrund einer speziellen Erkrankung vom Arzt anders bewertet wird. Er rät daher allen Versicherten, die eine Rehabilitation antreten müssen, sich gut darauf vorzubereiten. Der Reha-Entlassungsbericht entscheidet Letztlich ist der Reha-Entlassungsbericht entscheidend, denn er gibt objektiv das Leistungsvermögen des Versicherten wieder, wie es von den Reha-Ärzten während der Maßnahme festgestellt wurde. Es ist durchaus möglich, dass sich das Leistungsvermögen verbessert hat und in diesem Fall die bewilligte Erwerbsminderungsrente tatsächlich in Gefahr ist. Der Rentenberater Frank Weise rät daher, vor Antritt einer Reha-Maßnahme ausführlich mit den behandelnden Ärzten zu sprechen. Es muss geklärt werden, ob die Reha-Maßnahme zur aktuellen gesundheitlichen Situation passt und ob der Patient überhaupt rehabilitationsfähig ist. Wenn ja, empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung auf die Reha-Maßnahme. Reha birgt Risiken für die Rente Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme die einmal bewilligte Erwerbsminderungsrente durchaus gefährden kann. Wichtig: Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Reha-Entlassungsbericht, der das Leistungsvermögen des Patienten objektiv widerspiegelt. Es ist daher ratsam, sich vor Antritt einer Rehabilitationsmaßnahme gründlich zu informieren und gegebenenfalls mit Experten wie Rentenberatern und Ärzten zu beraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte im Vorfeld ein auf Rentenfragen spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Bürgergeld News

Bürgergeld: Job gefunden und das Jobcenter droht sofort

23. September 2023

Die Jobcenter sollen die Erwerbstätigkeiten von Bürgergeld-Beziehende fördern. Doch Bürokratie und Drohbriefe verbreiten Angst und Unsicherheiten. Helena Steinhaus vom Verein "Sanktionsfrei e.V." berichtet von einem klassischen Fall. Job gefunden und das Jobcenter droht Klassischer Fall: eine junge Mutter wandte sich an den Hilfeverein. J. ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld. Seit kurzer Zeit hat sie endlich einen Minjob gefunden und verdient gerade mal 150 Euro im Monat dazu. Wer glaubt, dass die Reaktion des Jobcenters daraufhin positiv ist, wird sich irren. "Das Jobcenter hat vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass die Zahlungen für Oktober vorläufig eingestellt sind bis sie den Gehaltsnachweis haben", berichtet Steinhaus. Solche Briefe sind kurz gehalten und machen Angst, kritisiert Steinhaus. "Es passiert extrem häufig und dauert auch manchmal länger, die Situation zu klären." Sie fragt die Bundesagentur für Arbeit: "Geht das auch freundlicher?". Fehlende Mitwirkung führt zur Leistungseinstellung Hintergrund ist die drohende Einstellung der Bürgergeldleistungen wegen "fehlender Mitwirkung". Bei fehlender Mitwirkung, die im SGB II vorgeschrieben ist, droht den Antragstellern im schlimmsten Fall die Einstellung oder Versagung der Bürgergeldleistungen. Denn wer angeblich keine Unterlagen oder Nachweise einreicht, kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach. Im § 66 Folgen SGB I Abs. 3 steht zur fehlender Mitwirkung folgendes: "Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist." Häufig suchen Betroffene Sozialberatungsstellen auf, weil das Jobcenter beantragte Leistungen mit dem Hinweis auf “fehlende Mitwirkungspflichten” ablehnt. Die Hilfesuchenden berichten, dass sie z.B. mehrfach die angeforderten Unterlagen an das Jobcenter geschickt haben. Dennoch würde das Jobcenter immer wieder den Eingang verneinen und die Leistungen einfach einstellen. In der Beratungspraxis bleibt oft nur der Rat, die Unterlagen erneut an die Behörde zu schicken. “Die angeforderten Unterlagen sollten daher nie im Original eingereicht werden, damit die Möglichkeit besteht, sie in Kopie erneut zu übersenden”, rät Reinhard Obst von der Erwerbslosen-Initiative Hannover-Linden. Empfangsbestätigung verlangen Wenn möglich, sollten die Unterlagen persönlich im Jobcenter abgegeben und um eine Empfangsbestätigung gebeten werden. Diese Bestätigung wird jedoch nicht selten von den Empfangsmitarbeitern der Behörde einfach verweigert. Doch Betroffene sollten dennoch freundlich aber bestimmend den Stempel als Empfangsbestätigung einfordern. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die erforderlichen Nachweise und Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden. Dies ist jedoch wiederum mit Kosten für den Leistungsempfänger verbunden. Daher ist diese Möglichkeit nicht für alle praktikabel. Die Antragsteller stehen oft vor unlösbaren Problemen. “Was wurde eingereicht, was fehlt noch und warum verlangt die Behörde immer wieder neue Nachweise, die oft nur schwer zu erbringen sind”, berichtet Obst. Immer dann, wenn die Antragsteller davon ausgehen, alle Mitwirkungspflichten erfüllt zu haben, um endlich einen Leistungsanspruch zu erhalten, fordert das Jobcenter wieder neue Unterlagen oder Erklärungen an. Der gesetzliche Auftrag, Hilfesuchenden eine zeitnahe Bedarfsdeckung zu gewährleisten, wird von den Jobcentern nicht selten ignoriert. “Vorläufige Leistungen zu gewähren, wenn eigentlich klar ist, dass ein Leistungsanspruch wahrscheinlich ist, wird von den Ämtern immer wieder ignoriert”, beklagt Obst. Jobcenter kommen ihrer Beratungspflicht oft nicht nach Hinzu kommt, dass die Jobcenter schlecht erreichbar sind, wie eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt. Dadurch können Fragen nicht oder nicht schnell genug beantwortet werden. Jobcenter.digital" könnte hier Abhilfe schaffen. Es ermöglicht eine sichere und schnelle Übermittlung von Dokumenten und kann so auch Transparenz in der Bearbeitung von Anträgen schaffen. Jobcenter.digital könnte Situation verbessern “Wir wissen aber, dass Jobcenter.digital von den Leistungsberechtigten bisher kaum genutzt wird”, berichtet Obst. Zum einen fehlten oft die technischen Voraussetzungen, zum anderen hätten viele Antragsteller Berührungsängste mit digitalen Angeboten. Der Weg in die Digitalisierung sei aber richtig, sagt auch der Sozialberater. Allerdings müssten dafür Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen werden. Zudem müssten SGB-II-Beziehende einen Anspruch auf digitale Endgeräte erhalten, um am Verfahren teilnehmen zu können. Zukünftig sei eine vollständige Akteneinsicht im Sinne des § 25 SGB X anzustreben. Dies schaffe Transparenz in beide Richtungen. Im Fall der jungen Mutter unterstützt der Verein "Sanktionsfrei", damit es nicht erst zu einer Leistungseinstellung kommt.

Hartz IV abschaffen?

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