Gilt die rückwirkende Schwerbehinderung auch für die Rente?
27. April 2024
Um eine Rente für Schwerbehinderte zu bekommen, müssen Sie erstens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen und zweitens eine aktuelle Schwerbehinderung. Diese gilt ab einem Grad der Behinderung von 50. Was passiert aber, wenn Ihr Status als Schwerbehinderter sich beim Rentenantrag unentschieden in einem laufenden Verfahren befindet? Was bedeutet Altersrente für Schwerbehinderte? Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie bis zu zwei Jahre früher in die Altersrente gehen, ohne dafür Abzüge in Kauf zu nehmen. Mit Abzügen können Sie sogar bis zu fünf Jahre vor dem regulären Renteneintritt Altersrente beziehen. Schwerbehinderung kann Altersrente erhöhen Bezieht jemand bereits eine Altersrente und wird dann mit einer Schwerbehinderung anerkannt, dann kann das die Rente erhöhen. Das Bundessozialgericht entschied nämlich dass ein solcher Anspruch besteht, wenn Betroffene nachträglich nachweisen, dass sie seit Rentenbeginn schwerbehindert sind. (Az. B 13 R 44/07 R). Probleme mit dem Schwerbehindertenstatus In der Praxis brauchen viele Betroffene lange Zeit, bis ihr Status als Schwerbehinderter anerkannt ist und sie den entsprechenden Ausweis bekommen. Die Wartezeiten sind lang, ärztliche Befundberichte fehlen, werden verzögert eingereicht, haben Lücken oder Mängel. Anträge auf Schwerbehinderung brauchen auch bei korrektem Vorgehen eine Menge Zeit für ärztliche Gutachten. Hinzu kommen Konflikte zwischen Versorgungsämtern und der Rentenkasse. Oft kommt der Ausweis erst ein Jahr nach dem Antrag Demzufolge werden Anträge auf Anerkennung der Schwerbehinderung oft abgelehnt oder verschleppt. Viele Betroffene erhalten ihren Schwerbehindertenausweis so erst ein Jahr oder später nach dem ursprünglichen Antrag. Was bedeutet das für die Rente? Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch rückwirkend ausgezahlt, auch wenn ihre Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde. Laufendes Verfahren und Rentenantrag? Möglich ist folgendes: Ihr Schwerbehindertenausweis wird im laufenden Verfahren bearbeitet - der Antrag selbst, ein Widerspruch oder eine Klage. In der Zwischenzeit beantragen Sie bereits die vorgezogene Altersrente für Nicht-Schwerbehinderte, die mit Abzügen verbunden wäre, weil Sie nicht wissen, ob das Verfahren letztendlich zu Ihren Gunsten ausgeht. Sie müssen im Rentenantrag einen Vorbehalt notieren Bereits in diesem Antrag müssen Sie einen Vorbehalt angeben, nämlich, dass Sie dann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen, wenn Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt wird. Ohne Vorbehalt auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es keine Rückwirkung Dann, und nur dann, können Sie rückwirkend eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Erwähnen Sie den Vorbehalt im Antrag für eine andere Rente nicht, dann können Sie später keine Rückwirkung mehr geltend machen. Schwerbehinderten-Status muss zu Rentenbeginn vorhanden sein Wenn Sie diesen Vorbehalt geleistet haben und ihr Verfahren sich in der Schwebe befindet, dann kann Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zugeschrieben werden. Das gilt indessen nur, wenn der Schwerbehinderten-Status auch zu dem Datum anerkannt ist, an dem die andere Rente beginnen würde.
Aktuelles
27. April 2024
Wenn ein Jobcenter einem arbeitssuchenden Bürgergeld-Bezieher keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt. Kein Sozialwidriges Verhalten, wenn Jobcenter nicht hilft „Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21). Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch Hilfsjobs, etwa in einem Lager, Supermarkt oder als Reinigungskraft. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Nebenkostennachzahlung – Was muss das Jobcenter zahlen? Jobcenter strich Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen Dennoch gab er nicht auf und bewarb sich immer wieder als Buchhalter. Wegen seiner Schwerbehinderung wurde er von öffentlichen Arbeitgebern auch häufig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dem Jobcenter wurde das zu teuer. Es erklärte, die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen würden nicht mehr übernommen. Behörde verweigerte Mietkaution für Umzug zum Job Dennoch bewarb sich der Mann 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf und erhielt eine Zusage. Er fand auch eine Wohnung, konnte hierfür allerdings die Mietkaution nicht aufbringen. Das Jobcenter Osnabrück lehnte die Kostenübernahme ab, so dass der Mann den Mietvertrag nicht unterschreiben konnte. Ohne Wohnung trat er dann auch die Stelle nicht an. Das Jobcenter wertete dies nun als „unsoziales Verhalten" und forderte es die seit dem möglichen Stellenbeginn erhaltenen Grundsicherungsleistungen zurück, insgesamt 6.800 Euro. Dagegen klagte der Bürgergeld-Bezieher Bezieher. Jobcenter förderte nicht Mit Erfolg. Beim „Fordern und Fördern“ fehlte dem LSG hier eindeutig das Fördern. Das Jobcenter habe den Arbeitslosen „alleine gelassen“ und ihm die notwendigen Hilfen verweigert. Zum Pendeln sei die Entfernung von 190 Kilometern zwischen Osnabrück und Düsseldorf zu weit gewesen. Ohne Mietkaution habe er aber keine Wohnung mieten und ohne Wohnung daher auch die Stelle nicht antreten können, betonten die Celler Richter in ihrem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023. „Sozialwidriges Verhalten“ sei dies nicht. mwo/fle
26. April 2024
Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen müssen eine angemessene Alterssicherung aufbauen können. Hat die auf Sozialhilfeleistungen angewiesene pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2, ist das Sozialamt verpflichtet, Rentenbeiträge für die Pflegeperson zu zahlen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 SO 78/23). Voraussetzung hierfür sei, dass die Pflegeperson während ihrer Pflegetätigkeit nicht anderweitig ihre Alterssicherung sichern kann, etwa wegen einer Beschäftigung oder durch Kindererziehungszeiten, erklärten die Essener Richter. Mutter beantragte für die Tochter Rentenanwartschaft für Pflege vom Sozialamt Damit bekam eine Witwe mit einem Pflegegrad 3 aus dem Raum Düsseldorf Recht. Ihre im selben Haus lebende Tochter pflegte sie mehrere Stunden pro Tag, oft auch in der Nacht. Die Tochter ist nicht erwerbstätig und bezieht Bürgergeld vom Jobcenter. Im Jahr 2021 hatte die Tochter eine Anwartschaft auf eine Rente ab Dezember 2032 in Höhe von monatlich 216,34 Euro. Die auf Sozialhilfeleistungen angewiesene Mutter beantragte beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Altersvorsorgebeiträge für ihre pflegende Tochter. Das Gesetz sehe vor, dass Beiträge der Pflegeperson für eine „angemessene Alterssicherung“ zu übernehmen seien. Der Sozialhilfeträger lehnte dies ab. Ein solcher Anspruch bestehe nur, wenn die Zahlung der Rentenbeiträge eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus erwarten lasse. Hier seien die Rentenansprüche der Tochter aber sehr gering. Lesen Sie auch: - Rente: Gilt die Rentenerhöhung um 7,5 Prozent auch rückwirkend? - Bürgergeld: Ungleichbehandlung von Pflegepersonen im SGB II verfassungswidrig LSG Essen: Gesetzgeber will nicht erwerbsmäßige Pflege belohnen Das LSG verpflichtete den Sozialhilfeträger jedoch, ab 2023 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf der Grundlage beitragspflichtiger Einnahmen in Höhe von 43 Prozent der sogenannten Bezugsgröße zu übernehmen. Die jährlich sich ändernde Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr ab. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind zusätzlich zum Pflegegeld auch Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, „soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist“. Diesen Anspruch kann die pflegebedürftige Person geltend machen, erklärten die Essener Richter. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 Voraussetzung ist, dass mindestens ein Pflegegrad 2 und damit ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Dies sei hier der Fall. Auch könne die Tochter während der Pflegetätigkeit keine anderweitige Alterssicherung - etwa durch eine Beschäftigung - aufbauen. Dass der Sozialhilfeträger nur dann Rentenbeiträge erstatten müsse, wenn die zu erwartende Rente über der Sozialhilfe liegt, lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen, so das LSG. Der Gesetzgeber habe mit der Übernahme der Rentenbeiträge für Pflegepersonen deren Bereitschaft zur häuslichen Pflege fördern wollen. Es sollte ein Anreiz für die nicht erwerbsmäßige Pflege geschaffen werden. Eine Beitragsübernahme sei nur dann ausgeschlossen, wenn die Pflegeperson mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sei. Allerdings Revision zugelassen Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen. Dort ist das Verfahren mittlerweile unter dem Aktenzeichen B 8 SO 3/24 R anhängig. fle
26. April 2024
Früher in Rente gehen ohne größere Einbußen hinnnehmen zu müssen. Das ist vor allem eine Frage, die viele ältere Arbeitnehmer beschäftigt. Eine mögliche Option könnte die Altersteilzeit sein. Dieses Modell ermöglicht es Arbeitnehmern, ihren Übergang in die Rente schrittweise zu gestalten. Doch was genau bedeutet Altersteilzeit, welche Modelle gibt es und welche finanziellen und rentenrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Was ist überhaupt Altersteilzeit? Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitarbeit, die speziell darauf ausgelegt ist, älteren Arbeitnehmern den schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu erleichtern. Ziel ist es, die Arbeitsbelastung in den letzten Berufsjahren zu reduzieren, während gleichzeitig finanzielle Einbußen begrenzt werden. Es gibt zwei Hauptmodelle der Altersteilzeit: das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Doch was unterscheidet diese Modelle? Teilzeitmodell Im Teilzeitmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit hinweg. Die Arbeitszeit wird typischerweise halbiert, was natürlich auch eine Reduzierung des Gehalts nach sich zieht. Dieses Modell bietet keine Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns. Blockmodell Das Blockmodell ist sehr beliebt, da es Arbeitnehmern ermöglicht, die erste Hälfte der Altersteilzeit weiterhin voll zu arbeiten und in der zweiten Hälfte bei fortlaufendem Gehalt gar nicht mehr tätig zu sein. Dieses Modell kommt dem Wunsch vieler Arbeitnehmer nach, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden und in Rente zu gehen. Voraussetzungen für Altersteilzeit Altersteilzeit ist ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers und rechtlich erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Der Chef muss also zustimmen. Ohne Zustimmung kann keine Altersteilzeit in Anspruch genommen werden! Weitere Voraussetzungen umfassen eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit. Zudem muss die Altersteilzeit so gestaltet sein, dass sie mindestens bis zum frühest möglichen Rentenbeginn läuft. Vorteile der Altersteilzeit Die Altersteilzeit bietet mehrere finanzielle Vorteile. Einer der Hauptvorteile ist die Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Ist das Arbeitsentgelt halbiert, wird es um mindestens 20% vom Arbeitgeber aufgestockt. Diese zusätzlichen Zahlungen sind steuerlich begünstigt, was die finanzielle Belastung weiter senkt. Höhe des Altersteilzeitgehalts Während der Altersteilzeit wird das Gehalt zwar reduziert, aber durch Zuschüsse des Arbeitgebers aufgebessert. Wer beispielsweise vor Eintritt in die Altersteilzeit 4000 Euro brutto verdient hat, erhält neben dem halbierten Gehalt einen Aufschlag von mindestens 20%, was einem zusätzlichen Betrag von 400 Euro entspricht. Lesen Sie auch: - Rente: Gilt die Rentenerhöhung um 7,5 Prozent auch rückwirkend? Rentenbeiträge während der Altersteilzeit Ein weiterer Vorteil der Altersteilzeit ist die Regelung der Rentenbeiträge. Obwohl das Gehalt reduziert wird, muss der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, die auf mindestens 80% des Teilzeitgehalts basieren. Dies stellt sicher, dass die Rentenansprüche nahezu erhalten bleiben. Wichtige Hinweise zur Altersteilzeit Zum Schluss wollen wir aber noch einmal auf diesen wichtigen Aspekt hinweisen: Es ist wichtig, den Altersteilzeitvertrag nicht unüberlegt zu unterschreiben. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Altersteilzeit bis zum Eintritt in die abschlagsfreie Altersrente dauert, um Rentenabschläge zu vermeiden. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass längere Krankheiten während der aktiven Phase zu finanziellen Einbußen führen können, da das Krankengeld auf Basis des reduzierten Gehalts berechnet wird. Ein Beispiel aus der Praxis Stellen wir uns vor, Frau Müller ist eine erfahrene Projektleiterin in einem großen Technologieunternehmen und nähert sich ihrem 60. Lebensjahr. Nach über 35 Jahren im Berufsleben möchte sie allmählich in den Ruhestand übergehen, ohne dabei sofort alle beruflichen Aktivitäten einzustellen. Sie entscheidet sich für die Altersteilzeit im Blockmodell, um diesen Übergang zu erleichtern. Hier ist ein Beispiel, wie das konkret aussehen könnte: Gespräch mit dem Chef Frau Müller spricht mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit der Altersteilzeit. Sie erfüllt alle Voraussetzungen: Sie ist über 55 Jahre alt und seit mehr als drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Ihr Arbeitgeber bietet das Blockmodell der Altersteilzeit an, das sie nutzen möchte. Planung der Altersteilzeit Frau Müller und ihr Arbeitgeber vereinbaren eine Gesamtdauer der Altersteilzeit von fünf Jahren. In den ersten 2,5 Jahren wird sie weiterhin voll arbeiten (aktive Phase) und erhält ihr reguläres Gehalt. In der darauf folgenden passiven Phase von 2,5 Jahren wird sie nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin ein reduziertes Gehalt, das durch Zuschüsse ihres Arbeitgebers aufgestockt wird. Ihr normales Bruttogehalt beträgt 4.000 Euro pro Monat. Während der passiven Phase ihrer Altersteilzeit wird ihr Gehalt auf 2.000 Euro halbiert. Zusätzlich erhält sie einen Arbeitgeberzuschlag von 20%, also 400 Euro, was ihr ein Bruttoeinkommen von 2.400 Euro pro Monat sichert. Rentenbeiträge Während der gesamten Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, basierend auf 80% ihres vorherigen Einkommens. Dies bedeutet, dass trotz der Reduzierung ihres Arbeitsentgelts ihre Rentenansprüche fast vollständig erhalten bleiben. Anstatt der ursprünglichen 744 Euro an Rentenbeiträgen werden jetzt 669,60 Euro eingezahlt, was 90% der ursprünglichen Beiträge entspricht. Übergang in den Ruhestand Nach dem Ende der Altersteilzeit plant Frau Müller, in den regulären Ruhestand zu gehen und die Rente zu beziehen. Aufgrund der guten Planung und der zusätzlichen Rentenbeiträge ihres Arbeitgebers muss sie keine größeren Rentenabschläge hinnehmen und kann ihren Lebensstandard weitgehend halten. Ergebnis Die Altersteilzeit bietet eine attraktive Möglichkeit für einen gleitenden Übergang in die Rente, sofern der Arbeitgeber diese anbietet und die finanziellen Einbußen tragbar sind. Sie ermöglicht es zudem älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitsbelastung zu reduzieren, während sie weiterhin finanziell abgesichert sind und kaum Einbußen bei den Rentenansprüchen hinnehmen müssen.
26. April 2024
Die Familienkasse zahlt Eltern von Kindern mit Behinderung auch nach deren Volljährigkeit weiter Kindergeld. Was sind die Voraussetzungen? Behinderung in jungen Jahren Diese Behinderung muss bereits vor dem 25. Lebensjahr bestanden haben, und der betroffene Mensch wegen ihr nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. Die Fähigkeit, sich selbst zu finanzieren, kann jedoch auch in späteren Jahren verloren gegangen sein. Kindergeld ist ein Ausgleich, keine Sozialleistung Das Kindergeld ist, im Unterschied zu Bürgergeld oder Sozialhilfe, keine Sozialleistung. Vielmehr handelt es sich um einen steuerlichen Ausgleich laut dem Einkommenssteuergesetz. Für Kinde Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Beanspruchen können Kindergeld leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern, in bestimmten Fällen auch Geschwister, wenn hier ein Pflegeverhältnis besteht. Wie wird die Fähigkeit bestimmt, den Lebensunterhalt zu finanzieren? Die Familienkasse berechnet, ob ein volljähriger Mensch mit Behinderung seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften kann. Dafür prüft sie den entsprechenden Lebensbedarf und stellt diesem die verfügbaren finanziellen Mittel gegenüber. Sind die Einkünfte jetzt geringer als die Kosten des Lebensunterhalts, dann gibt es einen Anspruch auf Kindergeld. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Neuer EU-Schwerbehindertenausweis und EU-Behindertenparkausweis kommen Was gilt als notwendiger Lebensbedarf? Der notwendige Lebensbedarf umfasst zum einen den allgemeinen Lebensbedarf in Höhe des Grundfreibetrags von 11.604 Euro im Jahre 2024, zum anderen den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Die ausführliche Berechnung In einer ausführlichen Berechnung werden auch die Leistungen berücksichtigt, die ein volljähriges Kind wegen seines behinderungsbedingten Bedarfs erhält, beziehungsweise, welche ihm zustehen. Darunter fallen Leistungen der Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Pflegeversicherung. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf Dieser umfasst alle außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Behinderung zusammen hängen, darunter Aufwendungen für Pflege, erhöhter Bedarf an Wäsche und medizinischer Versorgung, oder Hilfen im täglichen Leben. Dieser Mehrbedarf kann steuerlich entweder als Pauschale (Pauschbetrag) oder mittels Einzelnachweisen geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen Hinzu kommen weitere Aufwendungen, die zusätzlich berechnet werden. Dazu zählen medizinische Leistungen, Fahrtkosten oder auch die persönliche Betreuung der Eltern. Kindergeld ist elterliches Einkommen Das Kindergeld ist kein Einkommen des Kindes, sondern ein Einkommen der Eltern (§ 82 Abs. 1 SGB XII). Es wird deshalb nicht bei Sozialleistungen als Einkommen des Kindes angerechnet. Wo können Sie sich informieren? Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen stellt Informationen zur Verfügung, laut eigener Aussage: "Verständlich und anhand von vielen konkreten Beispielen erläutert der Ratgeber des bvkm, wie Eltern behinderter Kinder überprüfen können, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht."
26. April 2024
Ein qualifizierter Alleinerziehender mit 2 Kindern hat 20€ weniger in der Haushaltskasse hat als ein Unqualifizier? 2900€ vs. 2300€ Brutto. Grund dafür ist die hohe Anrechnung von Einkommen auf Sozialleistungen. Musterrechnung Ich möchte dies an Hr. Meyer und seinen Kindern (9 und 12 Jahre) darstellen. Sie wohnen in Düsseldorf in einer recht günstigen Wohnung mit 750€ Kaltmiete, 80€ Nebenkosten und 80€ Heizkosten. Abhängig vom Bruttolohn von Hr. Meyer lassen sich ihre Ansprüche auf ergänzende Leistungen der Familie berechnen und wie sich dies auf die Haushaltskasse auswirkt. Dies ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Um einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltskasse zu bekommen, macht es Sinn sich dies grafisch anzusehen, um vor lauter Zahlen nicht den Überblick zu verlieren. Auf der waagrechten Achse ist der Bruttolohn abzulesen. Auf der senkrechten Achse ist das Haushaltseinkommen zu sehen. Sichtbar werden hier mehrere Auffälligkeiten. Erläuterungen zur Entwicklung des Finanzen von Fam. Meyer Unterhaltsvorschuss Bei 600€ Brutto springt die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach oben, das liegt daran, dass es Unterhaltsvorschuss ab 12 nur mit mind. 600€ Brutto gibt. Wechsel von Bürgergeld zu Wohngeld und Kinderzuschlag Ein Wechsel zu Wohngeld und Kinderzuschlag ist für Herrn Meyer und seine Kinder ab Brutto 1100€ möglich. Zusammenhang zwischen Erwerbs- und Haushaltseinkommen Im Bereich zwischen 2300€ und 2900€ kommt es mit steigendem Einkommen, zu sinkendem Haushaltseinkommn. Der steigende Nettolohn wird von sinkenden Sozialleistungen "aufgefressen", so dass die Familie durch einen höheren Lohn im Ergebnis weniger in der Kasse hat. Wenn man seine finanzielle Situation ohne Arbeit, mit der zum Zeitpunkt des Wechsels zu Wohngeld&KiZ vergleicht (1100€ Br), sieht man eine Steigerung des verfügbaren Haushaltseinkommens um 487€. Zu Vollzeit aber besteht eine weitere Differenz von 416€. Sieht doch gut aus Ist es aber nicht, denn mehr Arbeitszeit führt in einigen Bereichen sogar zu finanziellen Einbußen. Ist er qualifiziert, könnte er den Arbeitsumfang also reduzieren und mehr in der Kasse haben. Arbeitet er qualifiziert in Vollzeit, hat er weniger und nicht mehr als er ohne Ausbildung hätte. Konsequenzen für Familie Meyer Wichtige Ergebnisse für Hr. Meyer: 1. Jede Halbtagsstelle führt aus der Abhängigkeit vom Jobcenter heraus. 2. Steigerung des Einkommens bis 2300€ Brutto rechnen sich 3. Für Qualifizierte: Den Bereich zwischen 2300€ und 2900€ meiden - lieber nur Teilzeit arbeiten.
26. April 2024
Eine Mehrheit von Jobcenter-Beschäftigten hält das Bürgergeld für zu hoch. Dies zeigt eine aktuelle Studie des DIW und der Uni Bochum Für die Studie wurden 2024 Mitarbeiter in sieben Jobcentern in Nordrhein-Westfalen befragt. Aber warum ist das so? Über viele Jahre hinweg lernten viele Sachbearbeiter Leistungsberechtigte hart zu sanktionieren und sind jetzt offenbar überfordert, Kooperation auf Augenhöhe statt "Knüppel aus dem Sack" umzusetzen. Ralf Julke fragt daher in der Leipziger Zeitung: "Was passiert eigentlich in einem System (...) wenn man das Prinzip „Strafe muss sein“ aufweicht?" Mitarbeiter der Jobcenter sehen Bürgergeld kritisch Laut Studie hält nur jeder fünfte befragte Mitarbeiter der Jobcenter das Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV für eine Verbesserung, rund die Hälfte sieht gar eine Verschlechterung. Um die 60 Prozent der Befragten denken, die Änderungen der Hartz IV Regeln würden Leistungsberechtigte nicht ausreichend zur Arbeitssuche motivieren. Was sagt die Studie aus? Während die Studie also nicht viel über Erfolg oder Misserfolg des Bürgergelds zur Arbeitsvermittlung aussagt, gibt sie einen guten Eindruck in das Denken der Mitarbeiter der Jobcenter über Leistungsberechtigte. Die befragten Mitarbeiter kritsieren nicht etwa das, worunter Leistungsberechtigte leiden, zum Beispiel, dass die Qualifizierungen verbessert werden müssten, oder die psychosoziale Betreuung gefördert werden müsste. Für härtere Sanktionen Im Gegenteil: 73 Prozent der Befragten ist gerade die Milderung der Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ein Dorn im Auge. Eine Mehrheit der Befragten lehnt die höheren Bürgergeld-Regelsätze für Erwachsene und das erhöhte Schonvermögen ab. Lesen Sie auch: - In Bürgergeld-Bescheiden wird das Einkommen häufig falsch angerechnet Coaching für Langzeitarbeitslose wird akzeptiert Ein höherer Regelsatz für Kinder sowie verbessertes Coaching für Langzeitarbeitslose finden hingegen drei Viertel der befragten Jobcenter-Mitarbeiter gut. Der Studienautor Schupp vermutet: „Zu den wenig positiven Bewertungen können neben der Ausgestaltung des Bürgergelds auch die verschlechterte wirtschaftliche Lage in Deutschland oder die zunehmend aufgeladene Stimmung gegen Bürgergeldbeziehende geführt haben." Diffamieren von Leistungsberechtigten sagt nichts über Erwerbsintegration aus Schupp betont, dass diese Hasspropaganda gegen Bürgergeld-Bezieher und der Erfolg (wie Misserfolg) der Arbeitsvermittlung zwei Paar Schuhe sind. „Damit ist aber noch nicht gesagt, dass das Bürgergeld nicht seine Aufgabe erfüllt, nämlich die Erwerbsintegration von Leistungsberechtigten zu verbessern.“ Was zeigt die Befragung von Jobcenter-Beschäftigten nicht? Ralf Julke zufolge kann eine Befragung von Mitarbeitern der Jobcenter gerade nichts über reale Integration in den Arbeitsmarkt durch das Bürgergeld aussagen. Julke erklärt: "Diese (die Mitarbeiter der Jobcenter) wurden jahrelang darauf trainiert, ihre Vermittlungsergebnisse auch mit dem Druck verhängter Sanktionen zu verbessern." Julke führt aus: "Die Jobcentermitarbeiter/-innen stecken selbst in einem Leistungssystem, in dem die Betreuung der Klienten nicht als Fürsorge betrachtet wird, sondern als verlängerter Arm einer Wirtschaftslobby, die Menschen unbedingt in Arbeit zwingen möchte, egal, wie schlecht diese bezahlt wird." "Versachlichung der Debatte" Jürgen Schupp schließt aus den Ergebnissen der Studie: „Gefragt ist jetzt eine politische Kommunikation, die die Debatte versachlicht, pragmatisch über die Bedarfslagen und Ansprüche aufklärt und die Umbauprozesse erklärt."
26. April 2024
Der Rentenexperte Peter Knöppel informiert: "Ab dem 01.07.2024 sollen rund 3 Millionen Menschen einen Extra-Zuschlag zur Rente bis maximal 7,5 Prozent erhalten." Dies betrifft Menschen, die zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezogen. Altersrente nach Erwerbsminderung Wer unter den Betroffenen seine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandelte, hat ebenfalls einen Anspruch auf diesen Zuschlag. Die Höhe hängt davon ab, wann die Erwerbsminderung vor der Altersrente begann. Ab wann gilt der Zuschlag? Gilt für sie der Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent jetzt ab Beginn der Altersrente oder ab dem 01.07.2024, wenn der Zuschlag gesetzlich in Kraft tritt? Wie ist die Rechtslage? Rechtskräftig wird ab 01.07.2024 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Rentenanpassung- und Erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz. Dieses Wortmonster bedeutet einen pauschalen Zuschlag zur Rente als Hinterbliebene oder wegen Erwerbsminderung sowie bei der auf diese folgende Altersrente. Er kann bis zu 7,5 Prozent betragen. Wie wird der Zuschlag berechnet? Der pauschale Zuschlag auf die Rente bis 7,5 Prozent gilt für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 bis 2018 eintrat. Bis 7,5 Prozent bedeutet dabei, dass der Zuschlag auf der Basis der gesammelten Entgeltpunkte der jeweils Betroffenen berechnet wird. Stichtag für die Summe der Entgeltpunkte ist der 30.06.2024. Lesen Sie auch: - Armer Rentner bekam ein paar Euro geschenkt – Sozialamt reagierte hart Gestaffelte Rentenerhöhung Dabei gibt es zwei Stufen in der Höhe des Zuschlags. Wer in die Rente eintrat zwischen dem 01.01.2001 und dem 30.06.2014, bekommt volle 7,5 Prozent zusätzlich. Wer ab dem 01.07.2014 und Dezember 2018 in die Rente ging, erhält 4,5 Prozent Zuschlag. Was bedeutet das in Zahlen? Die Deutsche Rentenversicherung zeigt, was das in konkreten Zahlen für die Betroffenen bedeutet: "Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich (bei 7,5 Prozent) im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen." Wie wird der Zuschlag begründet? Die Erwerbsminderung wurde in den letzten zehn Jahren wiederholt erhöht, um eine Ungleichbehandlung der oft von Armut bedrohten Erwerbsgeminderten auszugleichen. Diese Änderungen betrafen aber, so die Deutsche Rentenversicherung, nur diejenigen, die neu in die Rente eintraten. Wer zuvor bereits Rente wegen Erwerbsminderung bekommen hatte, erhielt keinen Ausgleich. Der Zuschlag zum 01.07.2024 soll hier eine Balance schaffen. Gilt der Zuschlag auch rückwirkend? Der Zuschlag wird ab dem 01.07.2024 ausbezahlt. An diesem Tag tritt das zugrunde liegende Gesetz in Kraft. Dieses Datum gilt für alle Renten, die vom Gesetz erfasst werden. Auch in Altersrenten umgewandelte vorherige Erwerbsrenten profitieren erst ab dem 01.07.2024 von der Erhöhung. Wenn Sie bereits vorher in Altersrente gingen, dann werden Rentenzahlungen vor diesem Stichtag nicht im Nachhinein erhöht.
25. April 2024
Bürgergeldbezieher müssen ein größeres Geldgeschenk für eine Pilgerreise nach Mekka für ihren Lebensunterhalt verwenden. Das Jobcenter ist verpflichtet, die Zuwendung als einmalige Einnahme beziehungsweise Vermögen mindernd auf das Bürgergeld anzurechnen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Donnerstag, 25. April 2024, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: L 18 AS 684/22). Bürgergeldbezieher könnten aber Vermögensfreibeträge geltend machen. Nachbarin schenkte insgesamt 65.250 Euro Geld für Pilgerreise Im konkreten Fall ging es um ein in Berlin lebendes muslimisches Ehepaar und dessen minderjährigen Sohn. Sie bezogen im Streitzeitraum Juni 2018 bis einschließlich Dezember 2019 Hartz IV, das heutige Bürgergeld. Da sich die Ehefrau regelmäßig um die pflegebedürftige Nachbarin der Familie gekümmert hatte, wollte diese sich dafür erkenntlich zeigen und der Familie einen Herzenswunsch erfüllen. Sie überwies der Ehefrau im Mai 2018 insgesamt 65.250 Euro. Das Geld sollte der Familie eine Pilgerreise nach Mekka ermöglichen. Das Jobcenter wurde über das Geldgeschenk nicht informiert. Als ein Pflegehelfer der inzwischen verstorbenen Frau die Kontoabbuchung bemerkte, informierte er die Polizei. Das Landeskriminalamt leitete ein Ermittlungsverfahren ein und unterrichtete Anfang 2020 auch das Jobcenter über das Geldgeschenk. Jobcenter forderte Hilfeleistungen zurück Die Behörde forderte daraufhin das im Streitzeitraum gezahlte Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 22.600 Euro von der Familie zurück. Wegen des Geldgeschenks seien sie nicht hilfebedürftig gewesen. Die Familie klagte. Es habe sich um eine zweckgebundene Schenkung gehandelt, mit der sich die alte Frau für die jahrelange liebevolle Pflege habe bedanken wollen. Sie hätten das Geld auch zweckentsprechend verwendet. Lesen Sie auch: - In Bürgergeld-Bescheiden wird das Einkommen häufig falsch angerechnet So seien für die Mekkareise rund 55.000 Euro angefallen. Darin seien Aufwendungen für Flug, Schiff, Übernachtung, Verpflegung und die Kosten für einen religiösen Guide enthalten gewesen. Belege könnten sie nicht vorlegen, da üblicherweise alles in bar ohne Quittung bezahlt worden sei. Schließlich habe sich die Mutter noch für 7.000 Euro „die Zähne machen lassen“. Mit dem restlichen Geld seien in Absprache mit der Schenkerin Schulden beglichen und ein Teil gespendet worden. Deckung des Lebensunterhalts hat Vorrang vor Pilgerreise nach Mekka Sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das LSG hielten die Rückforderung des Jobcenters für rechtmäßig. Die Kläger seien wegen des Geldgeschenks nicht hilfebedürftig gewesen, urteilte das LSG. Für die Zeit Juni bis November 2018 sei das Geld als Einkommen zu berücksichtigen. Für die Monate Dezember 2018 bis Dezember 2019 stelle der verbleibene Betrag Vermögen dar. Die Familie hätte das Geld „im Rahmen der Selbsthilfe“ für ihren Lebensunterhalt aufwenden müssen. Dass die Familie rund 55.600 Euro für die Pilgerreise ausgegeben habe, sei auch nicht belegt, rügte das Gericht. Es fehlten Quittungen und es widerspreche der Lebenserfahrung, dass etwa eine Flugreise mit Kosten von mehr als 5.000 Euro in bar bezahlt werde. LSG Potsdam: Jobcenter darf Geldgeschenk mindernd berücksichtigen Zwar müssten zweckgebundene Einnahmen nicht immer für den Lebensunterhalt verwendet werden. Die Familie könne dann aber nur einen Vermögensfreibetrag geltend machen, hier insgesamt 16.500 Euro. Nach damaligem Recht gab es als Freibetrag für jedes Lebensjahr einer Person 150 Euro sowie einmalig weitere 750 Euro. Mit dem Bürgergeld steht nun jeder Person pauschal 15.000 Euro als Vermögensfreibetrag zu. fle
25. April 2024
Bei der Anrechnung von Einkommen in den Bürgergeld-Bescheiden schleichen sich häufig fatale Fehler ein. Diese Fehler führen regelmäßig zu finanziellen Nachteilen für Leistungsberechtigte. Das berichtet die Rechtsanwaltskanzlei "Rightmart" aus Bremen. Häufige Fehler in den Bescheiden Bei der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld kommt es immer wieder zu Fehlern. Die Kanzlei hat die Fälle der letzten Monate untersucht, in denen sie Mandanten gegenüber den Jobcentern vertreten haben. Dabei kam heraus, dass sie jeden Monat in über 150 Fällen gegen fehlerhafte Bescheide der Jobcenter Widerspruch erheben mussten, weil das Einkommen zum Nachteil der Leistungsberechtigten falsch angerechnet wurde. Die Beträge, um die es hierbei geht, sind dabei sehr unterschiedlich und reichen von 20 Euro bis hin zu 900 Euro. Dies deutet auf ein systematisches Problem im Anrechnungsprozess der Leistungsbehörden hin, so eine Sprecherin der Kanzlei. Lesen Sie auch: - Jobcenter schickt leeren Brief an Bürgergeld-Bezieher und dann passierte es wieder Typische Fehler in den Bürgergeld-Bescheiden Anrechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung Wer ausschließlich über "sonstiges Einkommen" verfügt, wie beispielsweise Kindergeld oder Unterhaltszahlungen, müssen die Kosten für die PKW-Haftpflicht angerechnet werden. Allerdings halten sich die Jobcenter sehr häufig nicht daran. "Eine fehlende Berücksichtigung der Versicherungskosten schmälert den Anspruch um bis zu ca. 40 EUR im Monat, je nach Höhe der Versicherungsprämie, so die Kanzlei. Ignorieren von Einkommensänderungen Veränderungen im Einkommen der Bürgergeld-Beziehenden müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Fehlende Anpassungen bei Einkommensänderungen, wie beispielsweise bei einem Jobverlust, können zu starken finanziellen Einbußen führen. Die korrekte und zeitnahe Erfassung dieser Änderungen durch das Jobcenter ist daher wichtig, wird aber häufig unterlassen. Falsche Anrechnung von Bruttoeinkommen Ein weiterer gravierender Fehler ist die Anrechnung des Bruttoeinkommens als Nettoeinkommen. Dies führt zu überhöhten Abzügen vom Bürgergeld, da das tatsächliche Einkommen nach Abzug von Steuern geringer ist. Freibeträge werden häufig nicht angerechnet Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro auf das Nettoeinkommen bei der Anrechnung auf das Bürgergeld. Einkommen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird angerechnet. Dieser Freibetrag soll die Leistungsempfänger teilweise schützen, führt aber oft zu Verwirrung und fehlerhaften Berechnungen. Was zählt als Einkommen? Einkommen im Sinne des Bürgergeldes umfasst alle regelmäßigen monatlichen Zuflüsse, unabhängig davon, ob es sich um Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder ähnliches handelt. Die korrekte Definition und Anrechnung dieser Einkommensarten ist wichtig, um korrekte Bürgergeldzahlungen zu gewährleisten. Bürgergeld-Bescheide immer überprüfen Fehler bei der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld sind also sehr häufig und können erhebliche Nachteile für die Betroffenen bedeuten. Bürgergeldbezieher sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wie ein Bescheid überprüft werden kann, haben wir in diesem Artikel beschrieben. Edit: Nach einem Hinweis wurde der Punkt "Anrechnung KFZ-Versicherung" angepasst, da diese missverständlich formuliert wurde.
Gegen-Hartz TV
Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen
Um zu erfahren, wie hoch der Anspruch auf Bürgergeld ausfällt, kann unser neuer Bürgergeld-Rechner behilflich sein. Einfach alle wichtigen Daten eintragen und der Bürgergeld-Rechner rechnet den aktuellen Bedarf für 2024 aus! Bürgergeld Rechner
Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten
Forum zum Bürgergeld
Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Hier hast Du die Möglichkeit Dich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Bürgergeld zu stellen.
Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!