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Früher in Rente: Das sind die Abschläge für Jahrgänge von 1959 bis 1964 - Neue Tabelle

Beitragsbild von: Früher in Rente: Das sind die Abschläge für Jahrgänge von 1959 bis 1964 - Neue Tabelle

17. September 2024

Wer 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung nachweisen kann, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings gibt es dafür Abschläge. Wie hoch sind diese, mit welchen Einbußen muss man rechnen? Vorzeitige Rente bedeutet Abschläge Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, kann dies tun. Allerdings müssen dafür Abschläge in Kauf genommen werden, die 0,3 Prozent der Rente pro Monat betragen. Maximal sind 14,4 Prozent Abschläge möglich. Bis zum Ende des Lebens Achtung: Dieser Abschlag gilt bis zum Ende Ihres Lebens, also auch nachdem die Betroffenen das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Manche übersehen diese Tatsache und erleben später eine böse Überraschung. Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente mit 63? Wie hoch sind Ihre Abschläge, wenn Sie mit 63 vorzeitig in die Rente eintreten? Das hängt davon ab, in welchem Jahr Sie zur Welt kamen: Im Jahrgang 1959 büßen Sie 11,4 Prozent der Rente ein, 1960 zwölf Prozent, 1961 12,6 Prozent, 1962 13,2 Prozent, 1963 13,8 Prozent und ab 1964 schließlich 14, 4 Prozent. Rente mit 63 – Tabelle zeigt Abschläge Abschläge bei der Rente gelten nicht immer gleich, sondern errechnet sich aus Geburtsjahr und regulärem Renteneintrittsalter. Geburtsjahre Regelaltersgrenze Differenzzeit bei Rentenbeginn Abschläge 1955 65 Jahre, 9 Monate 33 Monate 9,9 % 1956 65 Jahre, 10 Monate 34 Monate 10,2 % 1957 65 Jahre, 11 Monate 35 Monate 10,5 % 1958 66 Jahre 36 Monate 10,8 % 1959 66 Jahre, 2 Monate 38 Monate 11,4 % 1960 66 Jahre, 4 Monate 40 Monate 12 % 1961 66 Jahre, 6 Monate 42 Monate 12,6 % 1962 66 Jahre, 8 Monate 44 Monate 13,2 % 1963 66 Jahre, 10 Monate 46 Monate 13,8 % ab 1964 67 Jahre 48 Monate 14,4 % Was ist die Wartezeit? Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben erst nach einer festgesetzten Versicherungsdauer Anspruch auf eine Rente, wenn die Betroffenen das Renteneintrittsalter erreicht haben. Diese Mindestversicherungszeit heißt auch Wartezeit. Laut Paragraf 51 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches 6 werden auf die Wartezeit von 35 Jahren alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Was bedeutet langjährig versichert? Als langjährig versichtert, gelten bei der Rentenversicherung alle, für die 35 Jahre Wartezeit anerkannt werden. Wer 1964 oder später geboren wurde, für den oder die gilt bei 35 Jahren eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Was wird bei der Wartezeit für langjährig Versicherte berücksichtigt? In die Altersrente nach 35 Beitragsjahren fließen ein: Beiträge, die während einer Erwerbstätigkeit, also angestellten Beschäftigung oder Selbstständigkeit gezahlt wurden. Was gilt zusätzliche als Wartezeit Auch Arbeitslosengeld I und II, Übergangsgeld und Krankengeld werden als Wartezeit gezählt. Als Wartezeit gelten ebenso freiwillige Beiträge, der der Versicherte zusätzlich leistete. Auch Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr wird berücksichtigt und gegebenenfalls auch für Kinder unter zehn Jahren. Häusliche Pflege wird als Wartezeit angerechnet, wenn sie nicht erwerbsmäßig betrieben wurde, desgleichen Monate aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Was wird angerechnet? Angerechnet werden weiterhin Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden lediglich anteilig berücksichtigt. Generell gelten als Wartezeit auch die Monate und Jahre von Versicherten, in denen diese keine Beiträge leisten konnten. Dazu zählen Schwangerschaft und Krankheit (Krankengeld), schulische Ausbildung und Studium. Berücksichtigt werden auch Zeiten eines Rentensplitting unter Eheleuten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Ersatzzeiten (unter anderem politische Verfolgung in der DDR).

Aktuelles

Beitragsbild von: Ist Auslandsurlaub während Bezug von Krankengeld möglich?

17. September 2024

Die Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn ein Versicherungsnehmer Urlaub im Ausland innerhalb der Europäischen Union macht. So urteilte das Bundessozialgericht. (Urteil vom 4. Juni 2019, Az.: B 3 KR 23/18 R) Gerüstbauer wollte im EU Ausland Urlaub machen Ein Gerüstbauer war krankgeschrieben und wollte fünf Tage Urlaub in Dänemark machen. Die Krankenkasse genehmigte die Reise nicht und wollte die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Der Betroffene war mehrere Wochen krankgeschrieben wegen Rückenschmerzen. Die behandelnde Ärztin sah die Reise nach Dänemark als unproblematisch an. Vorschriftsgemäß beantragte der Mann seinen Urlaub nach Dänemark bei der Krankenkasse. Diese schätzte die Lage anders ein als die Ärztin und vermutete, die Schmerzen könnten sich durch die Reise verschlimmern. Das Bundessozialgericht hält Urlaub für rechtmäßig Das Bundessozialgericht entschied, dass die Krankenkasse das Krankengeld für den Urlaub im EU-Ausland zahlen muss und klärte dabei wichtige Punkte. Erstens, so das Gericht, dürfe die Krankenkasse einen Auslandsaufenthalt nicht mit der Begründung verweigern, dass sie Auswirkungen auf den Gesundheitszustand vermute. Zweitens gelte innerhalb der Europäischen Union die Regelung des Geldleistungsexports. Deshalb müsse die Kasse bei einem Aufenthalt innerhalb der EU Krankengeld zahlen. Drittens dürfen Krankenkassen diese Zahlungen nicht einstellen, wenn kein Missbrauch vorliegt. Regelung gilt nicht bei Fernreisen Es handelt sich hier um eine Regelung der Europäischen Union. Diese gilt nicht bei Fernreisen außerhalb der EU. In diesem Fall kann und darf die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Antrag bei der Krankenkasse muss gestellt werden Wenn Sie Krankengeld beziehen und innerhalb der Europäischen Union verreisen wollen, dann müssen Sie allerdings bei der Krankenkasse einen Antrag stellen. Um diesen zu unterstützen, sollten Sie ein ärztliches Attest beifügen, das erstens ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und zweitens aus ärztlicher Sicht bestätigt, dass Sie diese Reise ohne negative Auswirkungen auf ihre Beschwerden unternehmen können. Der Gerüstbauer hatte diesen Antrag gestellt und sich an die Vorschriften gehalten. Ohne Antrag kann die Krankenkasse zumindest für die Zeit im Ausland die Zahlung des Krankengeldes verweigern. Ärztliche Untersuchung kann notwendig sein Wenn die Krankenkasse Sie dazu auffordert, sich ärztlich untersuchen zu lassen oder einer Behandlung zu unterziehen, dann sollten Sie dem nachkommen - und nicht nur, wenn Sie vorhaben, ins Ausland zu reisen. Krankenkassen sind bei der Zahlung von Krankengeld kritisch, da dieses sie viel Geld kostet. Kommen Sie einer Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung nicht nach, dann könnte die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes aussetzen. Die Begründung wäre dann fehlende Mitwirkung. Was darf die Krankenkasse nicht fragen? Wenn Sie Krankengeld beziehen, dann darf die Krankenkasse Sie nicht fragen, wie Sie ihren Gesundheitszustand einschätzen, ob Sie Probleme am Arbeitsplatz oder in der Familie haben. Im Fall des Gerüstbauers wäre eine Frage der Krankenkasse nach seinen konkreten Urlaubsplänen (was er in Dänemark unternehmen will) rechtswidrig.

Beitragsbild von: Arbeitsunfähigkeit: Meldepflicht liegt bei Ärzten - Urteil

17. September 2024

Das Bundessozialgericht gab einem Arbeitnehmer Recht. Dieser hatte geklagt, weil die Krankenkasse ihm Krankengeld verweigert hatte. Die Begründung der Kasse lautete, er hätte nicht rechtzeitig seine Arbeitsunfähigkeit gemeldet. Trotzdem behalte der Betroffene einen Anspruch auf Krankengeld, so das Gericht. (Az.: B 3 KR 23/22 R) Arbeitsunfähigkeit zu spät gemeldet Der Arbeitnehmer war freiwillig bei der Pronova BKK versichert. Er wurde im März 2021 arbeitsunfähig. Bis zum 11. Mai zahlte der Arbeitgeber seinen Lohn weiter. Er beantragte Krankengeld für die Zeit vom 12. Mai bis zum 21. Juli 2021. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Sie behauptete, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seien nicht rechtzeitig gemeldet worden, und deshalb hätte er keinen Anspruch auf Krankengeld. Meldepflicht liegt beim behandelnden Arzt Der Betroffene blieb hartnäckig und klagte vor dem Sozialgericht Köln (Az.: S 23 KR 1875/21). Dieses gab ihm recht und verpflichtete die Krankenkasse dazu, Krankengeld auszuzahlen. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass die Pflicht zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit seit Januar 2022 bei den behandelnden Ärzten liege und nicht beim Versicherten. Änderung bei der Meldepflicht 2021 Im Januar 2021 trat die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Kraft. Nach der alten Regelung mussten Versicherte ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit eine Woche nach deren Beginn informieren. Ansonsten verfiel der Anspruch auf Krankengeld. Die eAu war nicht nur ein neues Verfahren, sondern änderte das Haftungsprinzip. Seitdem sind die Ärzte dafür verantwortlich, die Bescheinigung elektronisch an die Kasse weiterzuleiten – nicht die Versicherten. Meldungen in den ersten Monaten verzögert Die Krankenkasse hatte mit der Berufung keinen Erfolg. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied wieder, dass der Versicherte im Recht sei. (Az.: L 10 KR 245/22). Die Krankenkasse argumentierte, das digitale Verfahren der Arztpraxen sei 2021 noch nicht ausgereift gewesen. Es hätte nicht selten Verzögerungen gegeben. Der Sinn der Meldung der Arbeitsunfähigkeit, das zeitnahe Informieren der Krankenkasse, müsse aber gewährleistet sein. Deshalb bliebe der Versicherte in der Pflicht, über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, wenn die elektronische Vermittlung scheitere. LSG: Pflicht liegt bei den Ärzten Das Landessozialgericht lehnte diese Argumentation ab. Das neue elektronische Verfahren entbinde Versicherte gerade von der Pflicht, die Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Diese Verantwortung hätten vielmehr die Ärzte. Auch dieses Urteil nahm die Krankenkasse nicht an, sondern legte Revision beim Bundessozialgericht ein. Bundessozialgericht entscheidet für Versicherte Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidungen der ersten beiden Instanzen und begründete dies ausführlicher. Denn mit der elektronischen Datenübermittlung hätte der Gesetzgeber bewusst die Meldepflicht von den Versicherten auf die Ärzte übertragen. Die behandelnden Ärzte seien dafür verantwortlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Der Betroffene hätte deshalb keine Pflichtverletzung begangen. Das Urteil lautete: Die Krankenkasse muss das verweigerte Krankengeld vom 12. Mai bis zum 21. Juli 2021 nachzahlen. Fazit Die Rechtslage ist in diesem Fall erst einmal eindeutig. Keine Pflicht bedeutet keine Pflicht, und damit ist eine Nichtmeldung keine Pflichtverletzung. Dass die Krankenkasse trotzdem den Weg durch die Instanzen versuchte, hat handfeste Gründe. Krankengeld kostet, und Krankenkassen möchten diese Kosten sparen, wo es nur möglich ist. Dazu setzen manche Kassen auch unlautere Methoden ein. Hier versuchte die Pronova BKK, den Versicherten in eine Haftung zu zwingen, die rechtlich nicht bestanden hat. Mit diesem Trick kam sie nicht durch. Alle Instanzen der Sozialgerichte haben diesem Versuch einen Riegel vorgeschoben - und das ist gut so.

Beitragsbild von: Minijob: So bekommt man Mutterschaftsgeld

17. September 2024

Viele wissen es nicht: Auch im Minijob haben Sie ein Recht auf Mutterschaftsgeld. Dessen Höhe ist abhängig von ihrer Krankenversicherung, und zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. In der Zeit der Freistellung bekommt man Mutterschaftsgeld Wenn Sie einem Minijob nachgehen und schwanger sind, dann werden Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung freigestellt. In dieser Zeit bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Geburtsdatum bescheinigen lassen Lassen Sie sich von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin bescheinigen, wann die Geburt voraussichtlich stattfindet. Eine solche Bescheinigung wird erst sieben Wochen vor dem Geburtstermin ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Wenn Sie selbst krankenversichert sind, lassen Sie diese Bescheinigung ihrer Krankenkasse zukommen. Auch dem Arbeitgeber legen Sie die Bescheinigung vor, damit er den Arbeitgeberzuschuss zahlt. Was ist bei Früh- oder Spätgeburten? Kommt das Kind später zur Welt als angenommen, dann verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt. Wird das Kind hingegen früher geboren als erwartet, wird die entsprechende Zeit auf die Zeit danach verlegt. Wer bezahlt das Mutterschaftsgeld? Das Muttergeld zahlt die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. In vielen Fällen leistet der Arbeitgeber auch noch einen Zuschuss. Das Bundesamt für Soziale Sicherung springt ein, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist selbst nicht krankenversichert sind. Dann müssen Sie bei der Behörde einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Das ist der Fall, wenn Sie über Ehepartner oder Partnerin gesetzlich krankenversichert sind, oder über die Familienversicherung der Eltern, oder wenn Sie eine private Krankenversicherung haben. Wie bemisst sich das Mutterschaftsgeld? Die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird nach dem Nettolohn der letzten drei Monate vor der Schutzzeit berechnet. Bei einem Minijob sind das insgesamt höchstens 210 Euro. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Anders sieht es aus, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, zum Beispiel über einen Hauptjob, als Studentin, Rentnerin oder bei Arbeitslosengeld. Das Mutterschaftsgeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse dann in voller Höhe ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor der Schutzfrist - höchstens jedoch 13 Euro pro Tag. Pro Monat sind das bis zu 390 Euro. Für die gesamte Dauer der Freistellung erhalten Sie diesen Betrag. Sie bekommen das Geld auch dann, wenn Sie im Minijob nicht krankenversichert sind, aber in ihrem Hauptberuf. Der Arbeitgeber trägt die Differenz Ist ihr Nettoverdienst höher als 13 Euro pro Tag, dann muss der Arbeitgeber für die Zeit der Mutterschaft die Differenz zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung beziehen. Bei einem Minijob und einer Hauptbeschäftigung zahlen beide Arbeitgeber den Zuschuss. Arbeitgeber bekommen den Zuschuss erstattet Die Arbeitgeber bekommen ihre Zahlungen erstattet. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Zuständig ist die Minijob-Zentrale sowie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen die jeweilige Krankenkasse.

Beitragsbild von: Wichtige Neuerungen bei der Witwenrente

17. September 2024

Ab Juli 2025 tritt eine bedeutende Neuregelung in Kraft, die insbesondere für Witwen und Witwer wichtig sind. Die Änderungen betreffen die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente, bei der ein neuer Freibetrag eingeführt wird. Doch was genau bedeutet das für Betroffene, und wie wirken sich diese Änderungen konkret auf ihre Rente aus? Was ist der neue Freibetrag und warum ist er wichtig? Der neue Freibetrag bei der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente wurde vom Gesetzgeber im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes eingeführt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und unter anderem die Einkommensanrechnung für Witwen und Witwer zu erleichtern. Ab Juli 2025 soll ein Sockelbetrag in Höhe von 538 Euro monatlich bei der Berechnung des Erwerbseinkommens von Witwen und Witwern berücksichtigt werden. Dieser Sockelbetrag ist dynamisch, was bedeutet, dass er sich an die Entwicklung des Mindestlohns anpasst. Der Betrag wird also je nach Anpassung des Mindestlohns steigen oder fallen. Das ist eine erhebliche Neuerung, da dieser Freibetrag das anrechenbare Einkommen senkt und somit den Rentenanspruch für viele Betroffene erhöhen kann. Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente? Bisher war die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente relativ streng geregelt. Erwerbseinkommen wurde nach einer Nettobereinigung zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Das führte in vielen Fällen dazu, dass die Rente gekürzt oder sogar als Nullrente ausgewiesen wurde. Ein Beispiel: Verdient eine Witwe 2500 Euro brutto und bezieht gleichzeitig Witwenrente, so wurde nach der Nettobereinigung ein Teil dieses Einkommens auf die Rente angerechnet, was zu einer Reduzierung der Rentenzahlung führte. Mit der neuen Regelung wird nun zunächst der Sockelbetrag von 538 Euro vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die 40%ige Anrechnung erfolgt. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Erwerbseinkommens von der Anrechnung unberührt, was die finanzielle Situation vieler Witwen und Witwer erheblich verbessern kann. Was genau bedeutet der neue Paragraph 18b für die Betroffenen? Im Sozialgesetzbuch (SGB) wird ein neuer Absatz im Paragraphen 18b eingeführt, der diese Neuregelung beschreibt. Im Detail bedeutet das: Das Bruttoeinkommen eines Witwers oder einer Witwe wird um den Sockelbetrag von 538 Euro reduziert, bevor die Berechnung für die Anrechnung auf die Witwenrente vorgenommen wird. Nur das Einkommen, das diesen Sockelbetrag überschreitet, wird dann zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Ein weiteres einfachen Beispiel: Eine Witwe verdient 2500 Euro brutto. Nach Abzug des Sockelbetrags bleiben 1962 Euro. Diese 1962 Euro werden dann zu 40 % bereinigt, was einem Betrag von 785 Euro entspricht. Dieser Betrag wird dann mit dem Freibetrag von 1038 Euro verglichen. Liegt das bereinigte Einkommen über diesem Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag nochmals zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Welche Vorteile ergeben sich für Bezieher der Witwenrente durch diese Neuregelung? Durch diese Neuregelung könnten viele Witwen und Witwer besser gestellt werden. Insbesondere diejenigen, die neben ihrer Rente noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, profitieren von dem neuen Sockelbetrag. Für viele bedeutet das, dass sie ihre Arbeit ausweiten können, ohne dass dies eine massive Kürzung ihrer Witwenrente zur Folge hat. Auch die Flexibilität des Freibetrags ist von Vorteil: Da er an den Mindestlohn gekoppelt ist, wird er mit einer Erhöhung des Mindestlohns automatisch angepasst. Dies schafft Planungssicherheit für die Betroffenen, da sie nicht befürchten müssen, dass sich ihre finanzielle Situation durch gesetzliche Änderungen plötzlich verschlechtert. Lesen Sie auch: Witwenrente: Die eigene Rente schon ab 63 oder erst 65? Welche weiteren Reformen sind in diesem Gesetz enthalten? Die Einführung des neuen Freibetrags bei der Witwenrente ist Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das verschiedene Maßnahmen umfasst, um bürokratische Hürden abzubauen und das Arbeiten für Rentner attraktiver zu gestalten. Es handelt sich dabei um eine Formulierungshilfe, die der Gesetzgeber in den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes aufgenommen hat. Dies ist eine gängige Praxis in laufenden Gesetzgebungsverfahren, um wichtige Punkte noch in den Entwurf aufzunehmen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, das Arbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und gleichzeitig die finanzielle Situation von Rentnern und Hinterbliebenen zu verbessern. Wann tritt das Gesetz in Kraft? Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll nach Angaben der Bundesregierung im September 2024 im Bundestag final beraten werden. Sollte es wie geplant verabschiedet werden, tritt es am 1. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die neuen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei der Witwenrente gelten, und der Sockelbetrag von 538 Euro wird berücksichtigt. Positive Änderungen für Witwen und Witwer Die Einführung des neuen Freibetrags bei der Einkommensanrechnung von Witwenrenten ist zweifellos eine positive Entwicklung für viele Betroffene. Durch den Sockelbetrag von 538 Euro wird ein größerer Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei gestellt, was zu einer Erhöhung der Witwenrente führen kann. Dies gibt Witwen und Witwern mehr Sicherheit und die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten, ohne dass sie erhebliche Kürzungen ihrer Rentenzahlungen hinnehmen müssen. Wie immer bleibt jedoch abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich in dieser Form verabschiedet wird und wie es in der Praxis umgesetzt wird.

Beitragsbild von: Kündigung: Kann ich mich krankschreiben lassen wenn ich selbst kündige?

17. September 2024

Stress und Ärger bei der Arbeit sind die häufigsten Ursachen für Unzufriedenheit im Job. Viele Menschen sehen in einer Kündigung den einzigen Ausweg, um dieser Belastung in der Arbeit zu entkommen. Doch was passiert in der Zeit zwischen der Kündigung und dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen? Dieser Zeitraum, bekannt als Kündigungsfrist, kann je nach Arbeitsvertrag mehrere Wochen bis Monate betragen. Einige planen, diese Zeit durch eine Krankschreibung zu überbrücken. Doch ist das rechtlich erlaubt? Und welche Probleme können dabei auftauchen? Arbeitnehmer ließ sich nach Kündigung krank schreiben Ein Urteil behandelte genau das. Ein Assistenzarzt, der monatlich 4500 Euro brutto verdiente, kündigte seinen Job am 28. Februar 2022. Mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wäre sein letzter Arbeitstag der 31. März gewesen. Der Arbeitnehmer arbeitete zunächst zwei Wochen weiter, bevor er sich krankschreiben ließ. Die Krankschreibung reichte er bei seinem Arbeitgeber ein. Chef akzeptierte die Krankmeldung nicht Der Arbeitgeber zweifelte jedoch an der Echtheit der Krankmeldung. Die Firma argumentierte, dass der Arzt seinen Arbeitsplatz ungewöhnlich ordentlich und frei von persönlichen Gegenständen hinterlassen habe, was auf eine geplante Abwesenheit hindeuten könnte. Zudem endete die Krankschreibung an einem Donnerstag, was aus Sicht des Arbeitgebers untypisch ist, da sich die meisten Mitarbeiter von Montag bis Freitag krankschreiben lassen. Aufgrund dieser Zweifel verweigerte der Chef die Gehaltszahlung für die restliche Zeit der Kündigungsfrist. Der Fall ging vor Gericht Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht in Stralsund. In erster Instanz entschied das Gericht zugunsten des Arztes. Es stellte klar, dass er Anspruch auf sein Gehalt habe, da er die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt habe. Das Gericht berief sich auf das Entgeltfortzahlungsgesetz, das besagt, dass Arbeitnehmer, die ein Attest einreichen, Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns haben. Der Arbeitgeber ging in Berufung, und der Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt. Das Landesarbeitsgericht prüfte die vom Arbeitgeber vorgelegten Beweise, darunter den ordentlichen Zustand des Arbeitsplatzes und die untypische Dauer der Krankschreibung. Lesen Sie auch: - Nach fristloser Kündigung kann das Jobcenter Bürgergeld zurückverlangen – Urteil Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass ein aufgeräumtes Büro und fehlende persönliche Gegenstände nicht zwingend auf eine geplante Kündigung hindeuten. Sie urteilten, dass viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz bewusst ordentlich halten und persönliche Gegenstände vermeiden, insbesondere wenn sie den Raum mit anderen teilen. Ist Krankmachen nach der Kündigung erlaubt? Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arztes und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück. Es stellte fest, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen objektiven Beweiswert hat, der den subjektiven Zweifeln des Arbeitgebers überwiegt. Dennoch bleibt die Frage, ob Krankmachen nach der Kündigung erlaubt ist. Ist Krankmachen also erlaubt? Laut der Rechtsanwältion Patricia Lederer ist das Einreichen eines Krankenscheins rechtlich relevant und kann als Betrug gewertet werden, sofern man nur vorgibt, krank zu sein. Arbeitnehmer, die nur vorgeben krank zu sein, betrügen nicht nur ihren Arbeitgeber, sondern auch die Krankenversicherung. Viele Unternehmen sind gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über die sogenannte Umlage U1 versichert. Diese Versicherung ermöglicht es den Firmen, einen Teil des weiterbezahlten Gehalts von der Krankenkasse zurückzufordern. Wer also eine Krankmeldung einreicht, ohne wirklich krank zu sein, betrügt sowohl den Arbeitgeber als auch die Krankenkasse. Krankmachen ist keine Lösung Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Krankmachen nach einer Kündigung keine rechtlich vertretbare Lösung ist. Es handelt sich hierbei um einen klaren Betrugstatbestand, der sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Tipp: Arbeitnehmer in ähnlicher Situation sollten stattdessen mit dem Arbeitgeber verhandeln. So ist es beispielsweise möglich, eine Freistellung auszuhandeln oder den Resturlaub zu nehmen, um die Kündigungsfrist zu überbrücken. Bei einer Freistellung, die beidseitig unterschrieben wird, lässt sich die Arbeitgeber darauf ein, dass der Arbeitnehmer mit vollem Lohnausgleich nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Besteht noch Urlaubsanspruch, kann ebenfalls ausgehandelt werden, dass der Urlaub genommen wird, um ebenfalls die Zeit der Kündigungsfrist zu überbrücken. In den vielen Fällen lassen sich Arbeitgeber darauf ein. Achtung bei einer "passgenauen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit". Solche "gelben Scheine" werden von den Arbeitsgerichten regelmäßig zurecht kassiert, wie auch das Bundesarbeitsgericht urteilte (AZ: 5 AZR 137/23).

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Dieser Fehler könnte die Rente kosten

17. September 2024

Es gibt einen entscheidenden Fehler, den schwerbehinderte Menschen unbedingt vermeiden sollten, da er die  gesamte Rente kosten kann. Welcher das ist, erklärt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von der Redaktion "Gegen-Hartz.de". Rente mit Schwerbehinderung Aber der Reihe nach: Mit dem Status "Schwerbehinderung" hast du die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür sind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass du zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand treten kannst. Welche Arten von Schwerbehindertenausweisen gibt es? Es gibt zwei Arten von Schwerbehindertenausweisen: befristete und unbefristete. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet dir Sicherheit, da du, sobald du die erforderlichen Rentenjahre erfüllt hast, in die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen kannst. Ein befristeter Ausweis hingegen kann problematisch sein, besonders wenn er kurz vor dem Renteneintritt ausläuft, warnt der Sozialrechtsexperte. In diesem Fall müsstest du regulär zwei Jahre später in Rente gehen, es sei denn, dein Status als Schwerbehinderter wird erneut bestätigt. Welcher Fehler kann mich die Rente kosten? Und jetzt der Tipp von Dr. Anhalt: Ein kritischer Fehler, den du unbedingt vermeiden musst, ist das Stellen eines Verschlimmerungsantrags kurz vor deinem Renteneintritt! Warum? Ein solcher Antrag kann zur Überprüfung deines Gesundheitszustands führen. Sollte das medizinische Gutachten feststellen, dass sich dein Gesundheitszustand verbessert hat und dein GdB unter 50 sinkt, verlierst du deinen Anspruch auf die vorzeitige Rente. Warum sollte ich keinen Verschlimmerungsantrag vor der Rente stellen? Stellst du kurz vor der Rente einen Antrag auf Verschlimmerung und das Gutachten führt zu einer Herabsetzung deines GdB, könntest du deinen Status als anerkannter Schwerbehinderter verlieren. Dies würde bedeuten, dass du keinen Anspruch mehr auf die vorzeitige Altersrente hast und zwei Jahre länger arbeiten bzw. warten musst. Es ist daher ratsam,  so Dr. Anhalt, solche Anträge erst nach Renteneintritt zu stellen. Was passiert, wenn ich meinen Schwerbehindertenstatus verliere? Wenn du einmal die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht hast, kann dir diese nicht mehr entzogen werden, selbst wenn du nach Eintritt der Rente deinen Schwerbehindertenstatus verlierst. Dies bedeutet, dass du weiterhin von den Vorteilen der Schwerbehindertenrente profitierst, auch wenn dein GdB später sinkt. Was kann ich tun, um auf der sicheren Seite zu sein? Um sicherzustellen, dass du deinen Anspruch auf die vorzeitige Altersrente nicht verlierst, solltest du vorsichtig mit Verschlimmerungsanträgen umgehen. Warte, bis du offiziell in Rente bist, bevor du solche Anträge stellst. Nach Renteneintritt kannst du ohne Risiko überprüfen lassen, ob sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat, und gegebenenfalls zusätzliche Förderungen erhalten, so Anhalt. Worauf solltest du also achten? Noch einmal zusammengefasst: Es ist entscheidend, dass du deinen Schwerbehindertenstatus behältst, bis du in die vorzeitige Rente eingetreten bist. Vermeide Verschlimmerungsanträge kurz vor der Rente und informiere dich gründlich über deine Rechte und Möglichkeiten. Mit den richtigen Schritten kannst du sicherstellen, dass du alle dir zustehenden Vorteile erhältst und nicht unnötig länger arbeiten musst.

Beitragsbild von: Geheim gehaltene Studie zeigt, dass Bürgergeld Regelsätze zu niedrig sind

17. September 2024

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil müsste es eigentlich besser wissen, dennoch wird der Regelsatz des Bürgergeldes nicht erhöht, sondern 2025 eingefroren. Eine bisher unveröffentlichte Studie zeigt, dass die Regelleistungen nicht ausreichen, um eine ausgewogene Ernährung der Kinder zu gewährleisten. Studie bleibt unter Verschluss Ein bislang unveröffentlichtes Gutachten der Universitätskinderklinik Bochum, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung von Kindern schlichtweg mit dem derzeitigem Regelsatz nicht möglich ist. Eine gesunde Entwicklung von Kindern hängt maßgeblich von einer ausgewogenen und nährstoffreichen Ernährung ab. Kinder benötigen Vitamine, Mineralstoffe und andere essentielle Nährstoffe, um zu wachsen, sich zu konzentrieren und ein starkes Immunsystem aufzubauen. Eine unzureichende Versorgung kann zu langfristigen gesundheitlichen Problemen führen, darunter Wachstumsstörungen, Konzentrationsschwächen und ein erhöhtes Risiko für chronische Erkrankungen. Studien zeigen, dass eine ausgewogene Ernährung mehr kostet als eine kaloriendichte, aber nährstoffarme Ernährung, die oft auf günstige Grundnahrungsmittel wie Nudeln oder Brot zurückgreift. Diese Lebensmittel machen zwar satt, tragen jedoch kaum zu einer ausreichenden Vitamin- und Nährstoffversorgung bei. Was zeigt das Gutachten der Universitätskinderklinik Bochum? Das Gutachten, das vom Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) der Universitätskinderklinik Bochum erstellt wurde, basiert auf Preisanalysen von November 2022. Es nutzt das Modell einer „optimierten Mischkost“, das von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als das aktuelle Standardmodell für eine gesunde Kinderernährung anerkannt ist. Die Ergebnisse des Gutachtens sind alarmierend: Für Kinder bis sechs Jahre beträgt der durchschnittliche monatliche Betrag für eine gesunde Ernährung rund 95,49 Euro, was dem Betrag entspricht, der Bürgergeldempfängern laut Regelsatz für Lebensmittel zur Verfügung steht. Für ältere Kinder und Jugendliche liegt der errechnete Bedarf jedoch etwa zehn Prozent über den gewährten Sozialleistungen. Besonders kritisch ist die Situation bei männlichen Jugendlichen ab 15 Jahren, deren Kalorienbedarf signifikant höher ist. Hier ergeben sich Kosten von rund 199 Euro im Monat, während das Bürgergeld nur 166 Euro vorsieht – eine Differenz von fast 20 Prozent. Diese Zahlen zeigen eine klare Deckungslücke auf, die durch den Anstieg der Lebensmittelpreise im Jahr 2023 weiter verschärft wurde. Warum wurde das Gutachten nicht veröffentlicht? Trotz der Erkenntnisse hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gutachten seit Mitte 2023 unter Verschluss. Die Linken kritisieren diese Entscheidung scharf und werfen der Bundesregierung vor, "Kinderarmut nicht mit der nötigen Priorität zu behandeln". Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, spricht von einem „absoluten Unding“, dass die Expertise trotz ihrer wichtigen Erkenntnisse nicht öffentlich gemacht wurde und die Regelsätze für das Bürgergeld nicht angepasst wurden. Das Ministerium selbst weist die Interpretation des Gutachtens zurück. Es argumentiert, dass der Regelsatz beim Bürgergeld ein Pauschalbetrag sei, der nicht speziell für Nahrungsmittel oder andere Verwendungszwecke festgelegt werde. Zudem basiere die Berechnung der Regelsätze auf Haushaltsbefragungen aus dem Jahr 2018 und werde nur alle fünf Jahre erneuert. Die jährlichen Anpassungen an Lohnentwicklungen und Inflation würden zwar berücksichtigt, aber nicht auf spezifische Konsumbereiche wie Ernährung heruntergebrochen. Welche Auswirkungen hat eine unzureichende Ernährung auf Kinder? Wissenschaftler warnen seit Jahren vor den Folgen einer unzureichenden Ernährung bei Kindern, insbesondere in ärmeren Familien. Mangelernährung führt nicht nur zu körperlichen Problemen wie Wachstumsverzögerungen, sondern beeinträchtigt auch die kognitive Entwicklung und das soziale Verhalten von Kindern. Eine Ernährung, die auf billigen, nährstoffarmen Lebensmitteln basiert, kann langfristig die Gesundheit gefährden und die Chancen der Kinder auf eine erfolgreiche schulische und berufliche Zukunft schmälern. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesernährungsministeriums hat bereits in früheren Berichten auf „armutsbedingte Mangelernährung“ und die zunehmende Gefahr von Hunger in Deutschland hingewiesen. Diese Entwicklungen sind nicht nur das Resultat schlechter Essgewohnheiten, sondern oft auch der Tatsache geschuldet, dass das Geld für eine gesunde Ernährung schlicht nicht ausreicht. Verstoß gegen das Menschenrecht auf angemessene Nahrung Juristische Gutachten, wie das Ende 2023 von Hamburger Juristen im Auftrag der Linken erstellte, gehen sogar so weit, die gegenwärtige Situation als Verstoß gegen das Menschenrecht auf angemessene Nahrung zu bewerten. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, eine gesunde Ernährung für alle Bevölkerungsteile sicherzustellen. Dieses Menschenrecht sei derzeit in Deutschland nicht erfüllt, da das Bürgergeld nicht ausreiche, um den Bedarf an gesunden Lebensmitteln zu decken. Politische Forderungen, das Bürgergeld an die realen Lebenshaltungskosten und die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anzupassen, werden immer lauter. Die Linke fordert eine deutliche Erhöhung der Regelsätze der Regelsätze in der Grundsicherung und Bürgergeld, um Kinderarmut zu bekämpfen und eine gesunde Entwicklung sicherzustellen. Muss das Bürgergeld angepasst werden? Die Frage, ob das Bürgergeld für eine gesunde Kinderernährung ausreicht, lässt sich angesichts der vorliegenden Fakten eindeutig verneinen. Die Kosten für eine ausgewogene Ernährung übersteigen in vielen Fällen die zur Verfügung gestellten Beträge, was vor allem für ältere Kinder und Jugendliche gilt. Die Nichtveröffentlichung des Gutachtens und das Fehlen einer armutsfesten Berechnung der Regelsätze  seitens der Ampel-Koalition lassen vermuten, dass das Wohl der Kinder in Familien, die vom Bürgergeld abhängig sind, anscheinend nicht sehr wichtig erscheinen. Armutsfeste Regelsätze Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte kürzlich ein Gutachten veröffentlicht, in dem die tatsächlichen Regelleistungen berechnet wurden, wenn sie denn armutsfest sein sollen. Der Regelbedarf müsste laut der Ausarbeitung mindestens 813 Euro (Eckeregelsatz, Single) betragen.

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Alle Änderungen in 2024 für Menschen mit Behinderungen

17. September 2024

Seit Anfang 2024 haben sich für Menschen mit einer Schwerbehinderung einige rechtliche Änderungen ergeben, sowohl im Betreuungsrecht als auch beim Pflegegeld, in der Eingliederungshilfe und bei der Teilhabe am Arbeitsleben. In diesem Artikel und in unserem Video erläutern wir alle Änderungen. Änderungen im Betreuungsrecht Die berufliche Betreuung wird von Januar 2024 bis Ende 2025 mit einem Inflationsausgleich von 7,50 Euro pro rechtlicher Betreuung finanziert. Diesen Betrag zahlt der Betreute, wenn Vermögen vorhanden ist, ansonsten der Staat. Die ehrenamtliche Betreuung wird mit 24 Euro zusätzlich zur Aufwandsentschädigung vergütet. Dr. Utz Anhalt zu den Änderungen 2024 für Menschen mit einer Schwerbehinderung Höhere Regelsätze Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): Die Regelleistungen, auch Regelsätze genannt, werden in den jeweiligen Stufen wie folgt angepasst: Stufe 1: 563 Euro Stufe 2: 506 Euro Stufe 3: 451 Euro Stufe 4: 471 Euro Stufe 5: 390 Euro Stufe 6: 357 Euro Zusätzlich wurde der Zusatzbedarf für gemeinsame Mittagsmahlzeiten auf täglich 4,13 Euro pro Person erhöht. Dies führt ebenso zu einer Anhebung des Zusatzbedarfs für die Bereitstellung von Warmwasser gemäß § 30 Absatz 7 SGB XII. Für Schülerinnen und Schüler wird die Unterstützung für notwendigen Schulbedarf nach § 34 SGB XII angepasst: 135 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Halbjahr. Volljährige Bewohner*innen von Einrichtungen erhalten mindestens 152,01 Euro monatlich, was 27 % der ersten Regelbedarfsstufe entspricht. Durch das "Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" kommen weitere Änderungen hinzu, insbesondere im Bereich der Einkommensregelungen (§ 82 SGB XII), gültig seit dem 1. Januar 2024: Ersatz der "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB" (§ 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB XII). Modifikationen bei den Einkünften von Personen in Ausbildung, beispielsweise nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB XII). Hinzufügung von § 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 SGB XII, der besagt, dass unter anderem Überbrückungsgelder nach dem Strafvollzugsgesetz nicht als Einkommen angesehen werden. Eine neue Bestimmung zu Nachzahlungen im Umgang mit einmaligen Einkünften wird zu § 82 Abs. 7 SGB XII hinzugefügt. Das Krankengeld wurde geändert Die Regelungen zum Kinderkrankengeld wurden angepasst. Nach dem Auslaufen der coronabedingten Erweiterung auf bis zu 30 Tage (60 Tage für Alleinerziehende) am Ende des Jahres 2023, wird der Anspruch nicht auf die ursprünglichen 10 Tage (20 Tage für Alleinerziehende) reduziert, sondern für 2024 und 2025 auf 15 Tage (30 Tage für Alleinerziehende) festgelegt. Neu eingeführt wird ein Krankengeldanspruch für Eltern bei stationärer Aufnahme ihres Kindes im Krankenhaus, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigt und die Begleitung medizinisch notwendig ist. Ist das Kind jünger als 9 Jahre, gilt die Begleitung aus medizinischen Gründen als unanfechtbar notwendig. Dieser Anspruch gilt für die gesamte Dauer der Begleitung. Für pflegende Angehörige, die eine von der Krankenkasse finanzierte Rehabilitationsmaßnahme benötigen, besteht ein Anspruch auf Mitnahme und Versorgung der gepflegten Person in der Rehabilitationsstätte. Diese Regelung, die bisher im § 40 Abs. 3 S. 11 SGB V verankert war, wird ab 2024 in einem eigenen Paragraphen, § 40 Abs. 3a SGB V, festgehalten. Sollte kein Anspruch aus der oben genannten Regelung bestehen, beispielsweise bei Rehabilitationsmaßnahmen auf Kosten der Rentenversicherung, wird es einen ergänzenden Anspruch für die Mitnahme und Versorgung der gepflegten Person in der jeweiligen Einrichtung geben, geregelt in § 42a SGB XI, der ab dem 01.07.2024 gültig ist. Diese Regelung wird ab dem 01.07.2025 in § 42b SGB XI überführt. Der neue Anspruch gilt allerdings nur, wenn die pflegerische Versorgung in der Einrichtung während des Aufenthalts gewährleistet ist. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Wann gilt der Nachteilsausgleich? Höherer Zusatzbeitrag Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahresbeginn 2024 auf 1,7 Prozent gestiegen. Diese Anpassung führt für viele Versicherte zu höheren Beiträgen. Anders als im Vorjahr sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich über die Beitragserhöhung zu informieren. Höhere Gerichtskosten Dauerbetreuung und Dauerpflegschaften werden ab 2024 mit höheren Gerichtsgebühren belegt. Die Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung oder eine Dauerpflegschaft liegt ab dem 01.01.2024 pron Jahr nicht mehr bei zehn Euro, sondern bei 11,50 Euro je angefangene 5.000,00 Euro des angerechneten Vermögens. Die Mindestgebühr beträgt jetzt 230 Euro statt 200 Euro. Eingliederungshilfe Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe ist ab Januar 2024 erhöht - von 61.110 Euro auf 63.630 Euro. Der Einkommensfreibetrag steigt ebenfalls. Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt, im Unterschied zu vorher, nicht mehr als Vermögen. Kurzzeitpflege lässt sich als Verhinderungspflege nutzen Außerdem können seit Januar 2024 die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig für die Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden - allerdings nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei einem Pflegegrad von 4 oder 5. Diese Regelung gilt ab Juli 2025 bereits ab Pflegegrad 2. Für diese Gruppe entfällt auch die Vorpflegezeit von sechs Monaten, und die Verhinderungspflege darf acht Wochen pro Jahr genutzt werden, während derer das hälftige Pflegegeld weitergezahlt wird. Pflegeunterstützungsgeld Beim Pflegeunterstützungsgeld gibt es jetzt eine rechtliche Klärung, dass es jedes Jahr neu beansprucht werden kann für jeden pflegebedürftigen Menschen. Seit dem 1. Januar 2024 traten umfassende Neuerungen im Bereich der Pflegeleistungen in Kraft, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Die finanziellen Unterstützungen durch Pflegesachleistungen und Pflegegelder erfahren eine Aufstockung. Die Anpassungen gestalten sich wie folgt: Pflegesachleistungen erhöhen sich und gelten nun für die Pflegegrade 2 bis 5 in folgenden Höhen: für Pflegegrad 2 auf bis zu 761 € (zuvor 724 €), für Pflegegrad 3 auf bis zu 1.432 € (zuvor 1.363 €), für Pflegegrad 4 auf bis zu 1.778 € (zuvor 1.693 €), und für Pflegegrad 5 auf bis zu 2.200 € (zuvor 2.095 €). Pflegegelder steigen für die Pflegegrade 2 bis 5: Pflegegrad 2 auf 332 € (zuvor 316 €), Pflegegrad 3 auf 573 € (zuvor 545 €), Pflegegrad 4 auf 765 € (zuvor 728 €), und Pflegegrad 5 auf 947 € (zuvor 901 €). Zur Übersicht: Beträge für die Pflegesachleistung und das Pflegegeld sind seit Januar 2024 gestiegen, und zwar bei der Pflegesachleistung für Pflegegrard 2 auf bis zu 761 Euro statt 724 Euro, für Pflegegrad 3 auf bis zu 1.432 Euro statt zuvor 1.363 Euro, für Pflegegrad 4 auf bis zu 1.778 Euro statt 1.693 Euro und für Pflegegrad 5 auf bis zu 2.200 Euo statt vorher 2.095 Euro. Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung eines Entlastungsbudgets. Dies ermöglicht es, Leistungen für die Kurzzeitpflege vollständig auf Verhinderungspflege umzuwidmen, eine Regelung, die ab dem 1. Januar 2024 gültig ist und in § 39 Abs. 4 SGB XI festgehalten wird. Diese Regelung betrifft ausschließlich Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Gruppe entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten, und die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Kalenderjahr erweitert (vorher sechs Wochen), wobei auch das Pflegegeld für acht Wochen weitergezahlt wird (zuvor sechs Wochen). Achtung: Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget auf alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ausgeweitet. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Abs. 3 SGB XI. Es ist nun gesetzlich klar geregelt, dass das Pflegeunterstützungsgeld für jede pflegebedürftige Person jedes Kalenderjahr erneut beansprucht werden kann, anstatt nur einmalig. Schließlich erfahren auch die Zuschüsse für pflegebedingte Aufwendungen von in Pflegeheimen lebenden Menschen eine Erhöhung: Im ersten Jahr des Aufenthalts werden nun 15 % (vorher 5 %), im zweiten Jahr 30 % (vorher 25 %), im dritten Jahr 50 % (vorher 45 %) und ab dem vierten Jahr 75 % (vorher 70 %) gewährt. Teilhabe am Arbeitsleben Das gemeinschaftliche Mittagessen in Werkstätten wird ab 2024 mit 4,13 pro Essen gefördert. Dies gilt auch bei Pflege zum Lebensunterhalt. Arbeitgeber müssen eine Pflichtabgabe leisten, wenn sie Pflichtarbeitsplätze nicht besetzen. Nur noch die Anrechnung auf drei Pflichtarbeitsplätze steht ab diesem Jahr im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Genehmigungsfiktion für Leistungen des Integrationsamtes Neu ist auch eine Genehmigungsfiktion für Leistungen des Integrationsamts. Wenn das Integrationsamt jetzt über einen Leistungsantrag nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, dann gilt dieser als genehmigt. Der Antrag muss allerdings genau und umfassend sein. Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Jugendliche und junge Erwachsene können auch dann aus dem Ausgleichsfonds in ihrer Ausbildung gefördert werden, wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung aufweisen, aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Bei Vorhaben, die aus dem Ausgleichsfonds bezahlt werden, werden aus diesem auch die Administrationskosten übernommen.

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17. September 2024

Menschen mit Schwerbehinderungen haben Nachteile bei der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Sie brauchen oft Unterstützung, um einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Häufig reicht die eigene Arbeit nicht zum Lebensunterhalt, und bisweilen sind sie arbeitsunfähig. Ein Schwerbehindertenstatus berechtigt dazu, finanziell vom Staat gefördert zu werden. Wir geben hier eine Übersicht, in welchen Bereichen Menschen mit Behinderungen staatliche Unterstützung erhalten. Welche Leistungen werden staatlich bezuschusst Staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen erhalten Menschen mit Behinderung entweder generell oder abhängig von den jeweiligen Einschränkungen - unter anderem in folgenden Bereichen: Beratung und Information, Behinderten-Pauschbetrag, Persönliches Budget oder Sachleistungen, Behindertengerechter Fahrtkosten-Pauschbetrag, Befreiung von der Hundesteuer, Zuzahlungsbefreiung, Krankenfahrten, Blindenhilfe und Blindengeld. Sie werden bei der Steuer entlastet und finanziell unterstützt zum Beispiel beim barrierefreien Wohnen. Betroffene erhalten eine Kraftfahrzeughilfe und Vergünstigungen im Verkehrsrecht. Sie werden in Ausbildung, Schule und Beruf besonders gefördert. Unterstützung erhalten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung. Entlastungen bei der Steuer Menschen mit einer Schwerbehinderung können häufig finanzielle Entlastungen beim Finanzamt geltend machen. Diese beantragen Sie bei der Einkommenssteuererklärung. Ein Steuerberater kann im Vorfeld Ihre Ansprüche im Einzelfall herausfinden. Generell gilt bei Menschen mit Behinderung ein steuerrechtlicher Pauschbetrag. Dieser kann in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angemerkt werden oder wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal in der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Leistungen verschiedener Behörden Verschiedene staatliche Behörden bieten Betroffenen weitere finanzielle Leistungen an. Diese reichen von Blinden- und Gehörlosengeld über Eingliederungshilfe bis zu Kinder- und Pflegegeld, Wohngeld und Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Unterstützung bei der Wohnung Menschen mit Behinderungen haben (je nach Einschränkung) Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung, auf Zuschüsse beim Umzug in eine behinderungsgerechte Wohnung und auf eine behinderungsgerechte Wohnung. Hilfe bei Kraftfahrzeugen und im Verkehrsrecht Menschen mit Behinderungen können Kraftfahrzeugshilfe beantragen, um ihren Arbeitsort mit dem PKW zu erreichen. Ob diese gewährt wird und welche Behörde zuständig ist, hängt von der speziellen Situation ab. Der Zuschuss kann sich sowohl auf den Kauf eines Kraftfahrzeugs beziehen wie auf dessen behindertengerechten Umbau. Weitere Vergünstigungen sind Ermäßigungen oder Erlass der KFZ-Steuer, Ermäßigungen oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, sowie unentgeltliches Parken auf kostenpflcihtigen Parkplätzen. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Merkzeichen G auch bei Adipositas - Aber nicht immer Unterstützung in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Berufsleben, in Schule und Studium. Diese sind komplex, und Betroffene können auf www.teilhabeberatung.de Beratung vor Ort finden. Zu diesen Nachteilsausgleichen gehören: Sonderpädagogischer Förderbedarf, Schulbegleitung, Unterstützung bei der Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, Budget für Ausbildung, Nachteilsausgleich während der Ausbildungsprüfung, sowie Eingliederungshilfe während der Ausbildung. Im Studium zählen dazu Nachteilsausgleiche bei der Bewerbung um einen Studienplatz, Eingliederungshilfen während des Studiums, Nachteilsausgleiche beim BAföG und der Studienprüfung. Im Beruf können Betroffene Unterstützung und Beratung beim Berufseinstieg beanspruchen, ein Budget für Arbeit und eine arbeitsrechtliche Gleichstellung durch Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Grad der Behinderung und Merkzeichen Viele Nachteilausgleiche setzen eine Schwerbehinderung voraus, also einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr, der im Schwerbehindertenausweis festgehalten wird. Dort stehen auch die sogenannten Merkzeichen auf der Rückseite, die jeweils weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen können. Was bedeuten die Merkzeichen? Die Merkzeichen lauten: G – Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, aG – außergewöhnliche, Gehbehinderung, Bl – Blind, Gl – Gehörlos, TBl – Taubblind, H – Hilflos, B – berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson oder -hund, 1 Kl – Unterbringung in 1. Klasse nötig, Kriegsbeschädigt, EB – Entschädigungsberechtigt, VB – Versorgungsberechtigt, HS – Hochgradig sehbehindert, T – Teilnahmeberechtigt am Sonderfahrdienst und RF – Ermäßigung zum Rundfunkbeitrag. Welche Nachteilsausgleiche gelten für welche Merkzeichen? Das Merkzeichen RF zum Beispiel berechtigt dazu, nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zu bezahlen, wer B eingetragen hat, kann kostenlos eine Begleitperson im Zug mitfahren lassen. Blindheit berechtigt zu Blindengeld oder Blindenhilfe. Die Regelungen im einzelnen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Das persönliche Budget Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf ein persönliches Budget, um Mehrkosten zu stemmmen, die sich aus der Einschränkung ergeben. Diese können entweder als Sachleistungen bezogen werden oder als Geld ausgezahlt werden. Diese persönliche Budget liegt zwischen rund 200 und 800 Euro.

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Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

Forum zum Bürgergeld

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Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

Weiteres

Regelleistungen 2024 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

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Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Bürgergeld: Jobcenter hat zu hohe Miete bewilligt - Gericht wies Klage ab

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17. September 2024

Ein Bremer Hartz-IV-Bezieher (heute Bürgergeld) hatte gegen das Jobcenter geklagt, weil seine Unterkunftskosten zu niedrig angesetzt seien. Statt der Klage stattzugeben, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSK), dass die Miete sogar zu hoch sei. Zuschläge in Bremen für bestimmte Stadtteile In Bremen werden von den Jobcentern teilweise Stadtteilzuschläge gezahlt, um zu verhindern, dass Mieter, die auf Bürgergeldleistungen angewiesen sind, aufgrund höherer Mieten aus bestimmten Stadtteilen verdrängt werden. Das Landessozialgericht sieht darin kein schlüssiges Konzept für die Unterkunftskosten von Bürgergeldbeziehern. Zuschläge werden beispielsweise für folgende Stadtteile in Bremen gezahlt: 10% für Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle (ohne Überseestadt) 15% für Neustadt und Überseestadt 25% für Horn-Lehe, Schwachhausen, Mitte und Borgfeld Tendenziell zu hohe Kosten Das LSK Niedersachsen-Bremen hat allerdings entschieden, dass die Bewilligung der Kosten der Unterkunft in Bremen für den Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 nicht auf einer Grundlage erfolgt ist, die den "höchstrichterlichen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des Mietwohnungsmarktes genügt." (AZ: L 15 AS 106/20) Dies hat in Bremen teilweise zur Übernahme tendenziell zu hoher Kosten geführt, entschieden die Richter. Mit "Kosten der Unterkunft" sind die Beträge gemeint, die Hartz-IV-Leistungsberechtigte zur Sicherung ihres Wohnbedarfs (zuzüglich Heizkosten) erhalten. Jobcenter kürzte Bewilligung der Miete Im konkreten Fall klagte ein alleinstehender Mann, der seit 1989 in einer 88 m² großen 3,5-Zimmer-Wohnung in der Bremer Neustadt lebt. Nach erfolglosen Gesprächen zwischen ihm und dem Jobcenter, wie diese Kosten gesenkt werden könnten, bewilligte das Jobcenter ab Oktober 2017 nur noch 523,25 Euro bzw. nach einer Erhöhung 542 Euro für die Kosten der Unterkunft. Die festgesetzten Beträge orientierten sich an einem Richtwert für eine Mietobergrenze, der auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zum Mietwohnungsmarkt ermittelt wurde. Kein schlüssiges Konzept: Miete sei zu hoch Das Sozialgericht Bremen hatte die Klage des Klägers auf höhere Leistungen abgewiesen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte dieses Urteil und setzte sich intensiv mit dem "schlüssigen Konzept" in Bremen auseinander. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die in Bremen angewandte Methodik aufgrund von Zuschlägen für bestimmte Stadtteile nicht schlüssig sei und zu Werten führe, die tendenziell über den abstrakt angemessenen Unterkunftskosten lägen. Dieser methodische Fehler wirke sich auch auf die im Rahmen der Fortschreibung ermittelten Werte aus. Bereits das nicht schlüssige Konzept wirke sich zugunsten des Klägers aus und könne daher nicht zu noch höheren Leistungen führen, so das Gericht. Politische Ziele seien nicht relevant Der Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstrecke sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich seien." Andere politische Ziele seien dem Existenzminimum hingegen nicht zuzuordnen. In diesem Zusammenhang sei zu beachten, "dass bei der Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eine mietpreissteigernde Wirkung vermieden werden müsse." Das Urteil wurde zwar bereits am 30. August 2022 verkündet, die umfangreichen Entscheidungsgründe wurden den Beteiligten jedoch erst kürzlich zugestellt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

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Rente bei Schwerbehinderung: Wann lohnt es sich in die Altersrente zu gehen? Aktuelle Tabelle

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17. September 2024

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung hat der deutsche Gesetzgeber spezielle Regelungen geschaffen, die einen vorzeitigen Beginn der Rente unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, Menschen, die im Arbeitsleben durch ihre Behinderung beeinträchtigt sind, einen gerechten und finanziell abgesicherten Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Was ist eine Schwerbehinderung? Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt. Menschen mit diesem Status erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Vergünstigungen und Rechte gewährt. Wichtig: Der Status der Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bestehen. Änderungen nach diesem Zeitpunkt haben keinen Einfluss mehr auf den bereits gewährten Rentenanspruch. Voraussetzungen für die Rente mit Schwerbehinderung Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Die wesentlichen Kriterien sind das Geburtsjahr der betreffenden Person und die Anzahl der Versicherungsjahre. Für einen rentenberechtigten Schwerbehinderten ist generell eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Zu dieser Wartezeit zählen unter anderem: Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit Freiwillig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung Zeiten der Kindererziehung bis zu drei Jahre pro Kind Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegezeiten Anrechnungszeiten, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit Berücksichtigungszeiten wie die Erziehung von Kindern unter zehn Jahren Diese verschiedenen Zeiten zu sammeln und nachzuweisen, kann komplex sein, daher ist eine frühzeitige Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater empfehlenswert. Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um früher in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden. In diese Versicherungsjahre fließen nicht nur Arbeitszeiten, sondern, wie bereits aufgeführt, auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein. Altersgrenzen und finanzielle Abschläge Die Regelungen sehen verschiedene Altersgrenzen für den Rentenbeginn vor, die je nach Geburtsjahr der Person variieren: Für Jahrgänge ab 1964: Es ist möglich, ab 65 Jahren ohne finanzielle Abschläge in Rente zu gehen. Wer jedoch bereits ab 62 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Für Jahrgänge zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Entsprechend erhöht sich die Altersgrenze für eine vorgezogene Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre. Für jeden Monat, der vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wird, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrags, bis zu einem Höchstwert von 10,8 Prozent. Diese Abschläge sind permanent und reduzieren die Rente für den Rest des Lebens. Zusätzliche Rentenoptionen und Erhöhungen Neben der regulären Altersrente für Schwerbehinderte gibt es weitere Rentenarten, die spezielle Bedingungen für einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge bieten. Zum Beispiel kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden, wenn sehr lange Versicherungszeiten vorliegen. Rentenerhöhungen, die regelmäßig stattfinden, orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Diese Anpassungen helfen, die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten, wie den Härtefallfonds, die finanzielle Unterstützung bieten können. Flexi-Rente und Nebenverdienste Die Flexi-Rente ist ein relativ neues Konzept, das es Rentnern ermöglicht, weiterhin zu arbeiten und Einkommen zu erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, solange bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies bietet besonders für Menschen, die trotz Schwerbehinderung weiterhin teilweise arbeitsfähig sind, eine flexible Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aufzubessern. Rententabelle: Rente bei einer Schwerbehinderung Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1958 64 01/2022–01/2023 1959 64 + 2 03/2023–03/2024 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres Tabelle: Vorzeitiger Rentenstart für schwerbehinderte Menschen Bei einem früheren Beginn der Rente müssen auch schwerbehinderte Rentnerinnen und Rentner Abschläge in Kauf nehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind diese Abschläge aufgelistet. 1 Jahr früher in Rente: 3,6 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1959 63 + 2 03/2022–03/2023 1960 63 + 4 05/2023–05/2024 1961 63 + 6 07/2024–07/2025 1962 63 + 8 09/2025–09/2026 1963 63 + 10 11/2026–11/2027 1964 64 01/2028–01/2029 2 Jahre früher Rente: 7,2 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1960 62 + 4 05/2022–05/2023 1961 62 + 6 07/2023–07/2024 1962 62 + 8 09/2024–09/2025 1963 62 + 10 11/2025–11/2026 1964 63 01/2027–01/2028 3  Jahre früher Rente: 10,8 Prozent Abschlag Jahr­gang Alter (Jahr + Monate) Renten­beginn zwischen (Monat/Jahr) 1961 61 + 6 07/2022–07/2023 1962 61 + 8 09/2023–09/2024 1963 61 + 10 11/2024–11/2025 1964 62 01/2026–01/2027 Vor der Rente beraten lassen Die Regelungen zur Rente mit Schwerbehinderung erkennen die besonderen Lebenssituationen an, denen schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben gegenüberstehen. Daher soll es Betroffenen ermöglicht werden, früher in Rente zu gehen. Zuvor sollte man sich jedoch von einem Sozialverband wie dem Paritätischem oder dem SOVD beraten lassen.

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So hoch sollte die Abfindung nach Kündigung mindestens sein - Übersichtstabelle

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17. September 2024

Wer gekündigt wird, hat unter Umständen einen Anspruch auf eine Abfindung durch den Arbeitgeber. Das ist nicht selten, da der Kündigungsschutz in Deutschland sehr arbeitnehmerfreundlich ist. Gekündigte sollten auch bei Vorlage eines Aufhebungsvertrages wissen, wie hoch eine solche Abfindung sein könnte, wenn sie vor einem Arbeitsgericht erstritten wird. Kündigungsschutzklage der erste Weg zur Abfindung Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Anwalt erreichen, dass die Gekündigten wieder in ihr altes Arbeitsverhältnis zurückkehren. Da das "Klima" zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt jedoch schlecht ist, wird in den meisten Fällen eine Abfindung vereinbart. Wie hoch muss eine Abfindung mindestens sein? Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall können auch deutlich höhere Abfindungen ausgehandelt werden. “Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit”, sagt auch Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover. “Auch ein Faktor von 2,0 konnte schon erreicht werden.” Der Faktor Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet. Beispiel: Erfolgt die Kündigung nach sechs Monaten zur Jahresmitte, wird die Abfindung auf ein volles Jahr aufgerundet. Erfolgt die Kündigung zu Beginn des Jahres, wird der Anspruch abgerundet. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet. Erfolgt die Kündigung während des Jahres, wird nach sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. So hoch muss die Abfindung bei einer rechtswidrigen Kündigung mindestens ausfallen: In der Firma gearbeitet (Jahre) Monats­gehälter Durch­schnitts­verdienst* Ost Durch­schnitts­verdienst* West 1 0,5 1.330 Euro 1.488 Euro 2 1 2.660 Euro 2.975 Euro 3 1,5 3.990 Euro 4.462 Euro 4 2 5.320 Euro 5.950 Euro 5 2,5 6.650 Euro 7.438 Euro 6 3 7.980 Euro 8.925 Euro 7 3,5 9.310 Euro 10.412 Euro 8 4 10.640 Euro 11.900 Euro 9 4,5 11.970 Euro 13.388 Euro 10 5 13.300 Euro 14.875 Euro Ohne Druck werden die meisten Arbeitgeber keine Abfindung anbieten. "Viele Chefs gehen davon aus, dass die Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz nicht kennen. Tatsächlich lassen viele Gekündigte ihren Anspruch auf eine Abfindung verfallen," sagt Lange. Die Frist ist auch kurz: Innerhalb von 3 Wochen müssen Gekündigte gegen die Kündigung vorgehen. Dazu sollten Betroffene einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Kündigung "Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Prämien und Provisionen, die im laufenden Jahr noch gezahlt würden, werden bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt", berichtet der Anwalt. Muss eine Abfindung versteuert werden? Wenn eine Abfindung gezahlt wird, muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings muss die Abfindung dem Finanzamt gemeldet und als Einkommen versteuert werden. Die gute Nachricht ist jedoch, dass nur ein Fünftel zur Berechnung herangezogen wird - unabhängig von der Steuerklasse. Das bedeutet, dass nur ein Fünftel der gezahlten Abfindung in die Berechnung des Jahreseinkommens einfließt. Nach § 34 Einkommensteuergesetz (EstG) kann die Abfindung nicht in voller Höhe bei der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Stattdessen wird sie nur zu einem Fünftel angerechnet. Die Berechnung ist ganz einfach: Die gesamte Abfindung, die der ehemalige Arbeitgeber gezahlt hat, wird durch fünf geteilt. Nur ein Fünftel wird dem Jahreseinkommen zugerechnet. Dann vergleicht man die anfallende Lohnsteuer mit der Lohnsteuer ohne Abfindung. Die Differenz wird mit fünf multipliziert. So erhält man den Betrag, der für die Abfertigung an das Finanzamt abgeführt werden muss. Diese Rechenbeispiele vereinfachen die Berechnung: Fünftelregelung nach Abfindung mit weiterem Einkommen Herr Müller hat 2022  weist ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR auf. Er hat eine Abfindung in Höhe von 60.000 EUR erhalten. 1. Einkommensteuer für 40.000 8.246 2. Einkommensteuer für 52.000 (40.000 + 1/5 der Abfindung) 12.662 3. Differenz der Steuerbeträge 4.416 4. Steuer für Abfindung (5 × 4.416) 22.080 Was ist aber, wenn kein weiteres Einkommen erzielt wurde? Dann ändert sich etwas bei der Berechnung. Fünftelregelung nach Abfindung ohne weiteres Einkommen Herr Meyer hat 2022 keinen Arbeitsplatz mehr und keine Einkünfte. Von seinem ehemaligen Arbeitgeber hat er eine Abfindung in Höhe von 100.000 EUR erhalten: 1. Einkommensteuer für 0 0 2. Einkommensteuer für 20.000 (0 + 1/5 der Abfindung) 2.207 3. Differenz der Steuerbeträge (= Steuer für 1/5 der Abfindung) 2.207 4. Steuer für Abfindung (5 × 2.207) 11.035 Oft wird jedoch nach der Kündigung das Arbeitslosengeld 1 bezogen. Wie wird dann die Fünftelregelung berechnet? Fünftelregelung mit Arbeitslosengeld 1 Bezug Herr Sommer hat 2022 wies ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR auf und bekam eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Zusätzlich hat Herr Sommer  Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 5.000 Euro erhalten. 1. Einkommensteuer für 20.000 2.207 2. Fiktive Einkommensteuer für 25.000 (20.000 + 5.000 Arbeitslosengeld) 3.562 3. Fiktiver Steuersatz (3.562 von 25.000) 14,248% 4. Einkommensteuer von 20.000 zu 14,248% 2.850 5. Fiktive Einkommenst. für 45.000 (20.000 + 5.000 + 1/5 der Abfindung) 10.014 6. Fiktiver Steuersatz (10.014 von 45.000) 22,2533% 7. Einkommensteuer von 40.000 zu 22,2533% (20.000 + 1/5 der Abfindung) 8.901 8. Differenz der Steuerbeträge (4. Und 7.) (= Steuer für 1/5 der Abfindung) 6.051 9. Steuer für Abfindung (5 × 6.051) 30.255 Abfindung: Berechnung als würde die Abfindung über 5 Jahres erzielt Mit dieser Regelung wird die Abfindung so behandelt, als ob sie über 5 Jahre gleichmäßig verdient worden wäre. Würde diese Regelung nicht angewendet, müsste die Abfindung auf einmal versteuert werden. Von der Abfertigung bliebe dann kaum etwas übrig, weshalb die Fünftelregelung sehr sinnvoll ist. Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag "Diese Berechnungsgrundlage ist auch wichtig, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird", mahnt Lange. Hier lautet die erste Regel: “Unterschreiben Sie erst einmal nichts! Lassen Sie die Emotionen abklingen und prüfen Sie die Umstände, bevor Sie endgültige Vereinbarungen treffen, die nicht mehr ohne weiteres geändert werden können. Denken Sie daran, dass ein Aufhebungsvertrag eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen kann, da Sie juristisch gesehen die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben”. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob die angebotene Abfindung der Bemessungsgrundlage entspricht. Liegt die Summe deutlich darunter, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernimmt. Der Anwalt kann den Arbeitsvertrag und die betriebliche Situation genau beurteilen und die Summe entsprechend nach oben verhandeln. Kündigungsschutzklage ist der erste Weg zur Abfindung Wird kein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten: “Kündigungsschutzklage prüfen!” Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind oft sehr gut. Viele Arbeitgeber machen beim Ausspruch einer Kündigung Fehler, die dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist”, so der Rechtsanwalt. Sofort arbeitssuchend melden Spätestens drei Tage nach der Kündigung müssen Sie sich telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden. Wenn Ihnen gekündigt wurde, können Sie auch Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen, wenn Sie vor der Kündigung zwölf Monate beschäftigt waren. Alternativ sollte ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gering ist.

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Nachprüfung der Schwerbehinderung könnte Rente kosten

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17. September 2024

Bei manchen Schwerbehinderungen gilt die Feststellung nur befristet. Das betrifft besonders Erkrankungen, in denen eine erfolgreiche Therapie die Einschränkungen lindern oder beenden könnte. Die Nachprüfung der Behinderung kann die Rente kosten. Wie gewinnen Betroffene in der konkreten Situation Zeit beziehen so sogar die Rente, wenn letztendlich keine Schwerbehinderung mehr vorliegt? Das erklären wir in diesem Artikel. Ankündigung der Nachprüfung Der Termin für die Nachprüfung ist meistens im Feststellungsbescheid aufgeführt. Sie erhalten gegebenenfalls ein Anhörungsschreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Nachprüfung und eine anschließende Herabsetzung des Grades der Behinderung beabsichtigt ist. Steht jetzt Ihre Rente für schwerbehinderte Menschen unmittelbar bevor und auf dem Spiel, dann sollten Sie die Ihnen möglichen Fristen ausreizen. Vier Wochen bis zur Anhörung Sie haben erst einmal vier Wochen Zeit, sich, schriftlich oder per Telefon, gegenüber dem Versorgungsamt zu der beabsichtigten Herabstufung zu äußern. Diese Zeit sollten Sie ausreizen, also sich erst kurz vor Ablauf der Frist zurückmelden - und nicht sofort. Antworten Sie ausführlich Ist ein Anhörungsschreiben beigefügt, dann sollten Sie so ausführlich wie nur möglich Funktionsbeeinträchtigungen sowie mögliche neue Beschwerden aufzeigen und, soweit es geht, ärztliche Befundberichte hinzufügen. Gut ist es, wenn ihre behandelnden Ärzte "auf ihrer Seite" stehen und sich zudem mit Schwerbehindertenrecht auskennen. Das steigert Ihre Chancen, dass auch die Nachprüfung die Schwerbehinderung feststellt. Lesen Sie auch: - Erwerbsminderungsrente: Das sind die Fangfragen der Gutachter Die Behörde muss die Befunde auswerten Je komplexer die Befunde, umso besser ist es für Sie auch darüber hinaus, denn so gewinnen Sie auf jeden Fall Zeit. Die Behörde legt nämlich den Grad der Behinderung erst fest, wenn die neuen Berichte ausgewertet sind. Das kann Monate dauern. Möglich ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft auch nach Ablauf der Heilungsbewährung bestehen bleibt. Erst nach Auswertung der neuen Berichte legt die Behörde den Grad der Behinderung in einem Bescheid fest. Auch dadurch gewinnen Sie Zeit. Legen Sie Widerspruch ein Kommt jetzt doch der Bescheid, dass ihr Grad der Behinderung herunter gestuft wurde, dann haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Auch diese Zeit sollten Sie ausreizen. Wird der Widerspruch abgelehnt, dann haben Sie wiederum einen Monat Zeit, um eine Klage vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid zu erheben. Sie gewinnen viele Monate Das gesamte Verfahren von der Ankündigung einer Nachprüfung durch die Behörde über die Nachprüfung, den Bescheid, den Widerspruch und das Klageverfahren nimmt viele Monate in Anspruch. Ist das Renteintrittsalter erreicht, haben Sie auf jeden Fall gewonnen Wenn das jetzt gerade die Monate bis zum Renteneintritt für scherbehinderte Menschen sind, dann haben Sie ihre Rente für schwerbehinderte Menschen gerettet - ganz egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Die Rente wird nämlich ausgezahlt, wenn bei dem Eintrittsalter eine Schwerbehinderung vorlag. Solange das Klageverfahren noch nicht entschieden ist, gilt der Schwerbehindertenstatus. Das heißt: Selbst wenn das Verfahren nach ihrem Renteneintritt ergeben sollte, dass ihr GdP gesenkt wird, beziehen Sie trotzdem ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

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1300 Euro Rente: So hoch sind ab jetzt die Steuern für Rentner - Neue Tabelle

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17. September 2024

Auch als Rentner sind Sie verpflichtet, Steuern auf Ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung hängt von der Höhe Ihrer Rente und dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gegangen sind, ab. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Besteuerung bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro gestaltet. Steuerpflichtige Rente Ob und in welcher Höhe Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind. Seit 2005 wird die Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente jedes Jahr steigt. Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zunehmend von der Steuer freigestellt. Dieser Übergang zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin. Grundfreibetrag sinkt Für Neurentner des Jahres 2023 sind beispielsweise 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, während für Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, nur 50 Prozent ihrer damaligen Rente steuerpflichtig sind. Dieser Prozentsatz wird auch für künftige Jahre beibehalten. Das bedeutet, dass für Rentner, die im Jahr 2023 erstmals Rente beziehen, 17 Prozent der Rente als dauerhafter Festbetrag steuerfrei bleiben. Dieser Betrag ändert sich nicht mehr im Laufe des Lebens. Grundfreibetrag pro Jahr Ledig Verheiratet 2024 11.604 Euro 23.208 Euro 2023 10.908 Euro 21.816 Euro 2022 10.347 Euro 20.694 Euro 2021 9.744 Euro 19.488 Euro 2020 9.408 Euro 18.816 Euro 2019 9.168 Euro 18.336 Euro 2018 9.000 Euro 18.000 Euro 2017 8.820 Euro 17.640 Euro 2016 8.652 Euro 17.304 Euro 2015 8.472 Euro 16.944 Euro 2014 8.354 Euro 16.708 Euro 2013 8.130 Euro 16.260 Euro 2012 8.004 Euro 16.008 Euro Beispielrechnung: Ihre Steuerpflicht bei einer Bruttorente von 1.300 EUR Angenommen, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen und beziehen eine monatliche Bruttorente von 1.300 EUR. Dies ergibt eine jährliche Rente von 15.600 EUR. Der Rentenfreibetrag für das Jahr 2020 beträgt 20 Prozent, was bedeutet, dass 3.120 EUR steuerfrei bleiben und 12.480 EUR steuerpflichtig sind. Von diesen 12.480 EUR werden noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die in unserem Beispiel 11,7 Prozent der Jahresrente betragen. Das sind 1.825 EUR, sodass die steuerpflichtige Summe auf 10.655 EUR sinkt. Nach Abzug der Pauschbeträge für Werbungskosten (102 EUR) und Sonderausgaben (36 EUR) verbleiben 10.517 EUR. Steuerpflicht und Grundfreibetrag Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 11.604 EUR. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen von 10.517 EUR unter diesem Betrag liegt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für das Jahr 2020 hätte wegen des niedrigeren Grundfreibetrags von 9.408 EUR eine Steuer in Höhe von 167 EUR anfallen können. Jahr des Rentenbeginns Rentenfreibetrag (in Prozent) bereinigter steuerpflichter Anteil der Rente in Euro* Bis 2005 50 5954 2006 48 6266 2007 46 6578 2008 44 6890 2009 42 7202 2010 40 7514 2011 38 7826 2012 36 8138 2013 34 8450 2014 32 8762 2015 30 9074 2016 28 9386 2017 26 9698 2018 24 10010 2019 22 10322 2020 20 10517 2021 19 10673 2022 18 10829 2023 17,5 10907 2024 17 10985 2025 16,5 11063 2026 16 11141 2027 15,5 11219 2028 15 11297 2029 14,5 11375 2030 14 11453 2031 13,5 11531 2032 13 11609 2033 12,5 11687 2034 12 11765 2035 11,5 11843 2036 11 11921 2037 10,5 11999 2038 10 12077 2039 9,5 12155 Einfluss der Rentenerhöhungen auf die Steuerpflicht Jede Rentenerhöhung während Ihres Ruhestands ist voll steuerpflichtig. Wenn Ihre Rente bis 2025 auf 1.500 EUR steigen würde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente auf 16.440 EUR. Aufgrund des ebenfalls steigenden Grundfreibetrags hat dies jedoch meist nur geringe Auswirkungen auf Ihre Steuerlast. Steuerfreibeträge und Rentenfreibetrag: So bleiben Sie steuerfrei Steuerpflichtige Einkünfte bleiben bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags für Sie steuerfrei. Dieser Freibetrag ist 2023 auf 10.908 EUR und 2024 auf 11.604 EUR gestiegen. Neben dem Grundfreibetrag können Sie auch folgende Beträge abziehen: Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR Werbungskostenpauschbetrag für Rentner: 102 EUR Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Diese Abzüge und Freibeträge sorgen dafür, dass viele Rentner keine oder nur geringe Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Zusätzliche Einkünfte und deren Auswirkungen Ein Teil der steuerpflichtigen Rentner hat neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, die zu versteuern sind. Zu diesen zusätzlichen Einkünften können Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder andere steuerpflichtige Einnahmen gehören. Optimierung der Steuerlast: Teilrente als Steuerstrategie Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist der Bezug einer Teilrente. Wenn Sie beispielsweise 2021 eine Teilrente beantragt haben, dann bleibt der Prozentsatz, der für die Berechnung des Rentenfreibetrags gilt, auch für die Zukunft bestehen. Auch wenn Sie später in die Vollrente wechseln, bleibt der für 2021 geltende Freibetrag bestehen. Beachten Sie jedoch, dass der Bezug einer Teilrente Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente haben kann. Es ist ratsam, sich vor der Beantragung einer Teilrente bei Ihrem Versorgungsträger zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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Schwerbehinderung: Diese Vergünstigungen bietet die Deutsche Bahn

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17. September 2024

Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Schwerbehinderungen diverse Vergünstigungen. Im Nahverkehr können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sogar kostenfrei fahren. Welche Züge sind für Menschen mit Schwerbehinderungen kostenfrei? Die kostenfreien Fahrten gelten für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn. Dazu zählen IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen. Kostenlos sind auch Nahverkehrszüge anderer Eisenbahnunternehmen innerhalb Deutschlands auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Vergünstigungen im Fernverkehr Der Fernverkehr (ICE/IC) ist nur dann kostenfrei, wenn er für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Dieser Fall tritt zum Beispiel bei Störungen ein. Ansonsten besteht bei Fernverkehr eine Ticketpflicht. Allerdings können Schwerbehinderte auf bestimmten Strecken des Fernverkehrs mit Ausweis und Wertmarke kostenfrei fahren. Dies erfahren Sie in der Reiseauskunft. Was müssen Sie vorweisen? Sie müssen im Zug ihren gültigen Schwerbehindertenausweis zeigen oder einen Feststellungsbescheid „Bescheid nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht“. Sie können Fahrkarten im Zug kaufen Trotz der generellen Ticketpflicht dürfen Sie Fahrkarten zum Flexpreis mit Schwerbehindertenausweis auch dann kaufen, wenn Sie sich bereits im Zug befinden. Sie sollten das Zugpersonal direkt nach dem Einstieg informieren, beziehungsweise dann, wenn es Ihnen möglich ist. Die Fahrkarte wird auf Rechnung verkauft und kann innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Auch Seestrecken sind kostenfrei Kostenfrei sind auch Seestrecken und Inselbahnen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzen. Das gilt zum Beispiel für die Schifffahrt nach und die Inselbahn auf Wangerooge, Schiff und Inselbahn nach und auf Langeoog, für die Schiffe von Norddeich-Mole bis Norderney und von Norddeich-Mole nach Juist. Auf der Strecke Emden Außenhafen bis Borkum ist die Fahrt mit Schiff und Inselbahn kostenfrei, bei einer Fahrt mit Katamaran müssen Sie jedoch Zuschlag zahlen. Frei ist auch die Linie Norden-Neßmersiel-Baltrum, sowie Dagebüll Mole bis Amrum und Dagebüll Mole bis Föhr sowie die Strecke Neuharlingersiel bis Spiekeroog und Nordstrand bis Pellworm. In der Ostsee gibt es freie Fahrten von Schaprode bis Hiddensee und von Stralsund bis Hiddensee. Die kostenfreien Fahrten gelten für Linienfahrten, und nicht für Ausflugstouren. Ermäßigte BahnCard Eine ermäßigte BahnCard 25 / BahnCard50 bekommen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70 sowie Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente. Assistenzhunde Ist in ihrem Ausweis vermerkt „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann fährt der Assistenzhund kostenfrei. Das gilt auch bei dem Vermerk im Feststellungsbescheid. Der Hund muss mit einem Abzeichen sichtbar gekennzeichnet sein. Diese Regelung gilt innerhalb Deutschlands in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, in Bussen, bei sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und auf den Nordseeinseln. Blindenführ- oder Assistenzhunde sind von der Maulkorbpflicht befreit. Hilfsmittel kostenfrei befördern In den meisten Verkehrsverbünden können Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe kostenfrei mitgeführt werden, aber nicht in allen. Schwerbehinderte Kinder mit Begleitperson Vor dem sechsten Lebensalter reisen Kinder kostenfrei und müssen nicht auf der Fahrkarte der Begleitpersonen eingetragen sein. Ein Recht auf einen Sitzplatz besteht damit nicht, und dieser muss extra gebucht werden. Ist in einem Schwerbehindertenausweis von Kindern die Mitnahme einer Begleitperson notiert und das Kennzeichen "B", dann fährt die Begleitung ebenfalls kostenlos, in der ersten oder zweiten Klasse. Lesen Sie auch: Muss ich meine Schwerbehinderung der Krankenkasse melden? Kinder mit Schwerbehinderung ab sechs Jahren Auch ab sechs Jahren fahren Kinder in Begleitung einer Person ab 15 Jahren kostenfrei. Die Begleitung muss bei der Buchung genannt werden. Ohne Begleitung braucht das Kind eine Fahrkarte, es sei denn, der Ausweis enthält eine Wertmarke, die das kostenlose Fahren erlaubt. Bei Merkzeichen "B" und dem Vermerk im Ausweis "Mitnahme einer Begleitperson" fährt die Begleitperson kostenfrei. Kostenlose Sitzplatzreservierung Auch ohne gültiges Beiblatt mit Wertmarke können Schwerbehinderte bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren. Eine solche Reservierung erfolgt ausschließlich über die Mobilitätsservice-Zentrale, oder in der Verkaufsstellen der Deutschen Bahn. Erste Klasse fahren Ist im Ausweis das Merkzeichen "1.Kl" notiert, dann dürfen Sie mit einer Fahrkarte der zweiten Klasse in der ersten Klasse fahren. Dies gilt allerdings nicht für Sonderzüge und Sonderwagen. Mit einer Wertmarke dürfen Sie kostenfrei die Züge des Nahverkehrs benutzen. Ermäßigungen beim Gepäck Schwerbehinderte, die ihren Ausweis zeigen, erhalten zwei Euro Ermäßigung beim Transport von Normalgepäck von Haus zu Haus. Beim Merkzeichen "G/aG" im Ausweis wird ein Krankenfahrstuhl/Rollstuhl mit bis zu 31,5 Kilogramm kostenfrei befördert.

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Schwerbehinderung: Deinen Schwerbehindertenausweis kannst Du so in die Rente retten

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17. September 2024

In Deutschland wird Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen häufig nur ein zeitlich begrenzter Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Dieser kann auslaufen - was insbesondere dann problematisch wird, wenn der Zeitpunkt kurz vor dem Renteneintritt liegt. Viele Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist nicht nur ein Ausweis, sondern berechtigt Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zu einer Vielzahl von zusätzlichen Rechten und Vergünstigungen. Die Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen erstrecken sich auf verschiedene Lebensbereiche wie Arbeit, Mobilität und Finanzen. Das Schwerbehindertengesetz garantiert zum Beispiel einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, eine Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch 14, Ermäßigungen bei Theater- und Museumsbesuchen, die Übernahme von Mehrbedarfen oder deutlich günstigere Telefontarife. Der Sozialrechtsexperte Christian Schultz vom Sozialverband SoVD Schleswig-Holstein warnt davor, dass der Schwerbehindertenausweis oft auch befristet sein kann und erklärt, was zu tun ist, wenn die Befristung kurz vor dem Rentenalter ausläuft. Schwerbehindertenausweis kann zeitlich befristet sein Schultz weist darauf hin, dass der Schwerbehindertenausweis auch bei einer Befristung des Grades der Behinderung seine Gültigkeit nicht verliert, sofern er zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch gültig ist. Vor allem bei Krebserkrankungen wird der Ausweis häufig befristet ausgestellt, die sogenannte Heilungsbewährung dauert in der Regel fünf Jahre. Es kann also zu Schwierigkeiten führen, wenn die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausläuft, gerade wenn der Betroffene kurz vor dem Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht. Denn für den Bezug dieser Rente ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erforderlich. Lesen Sie auch: - Berechtigt die Erwerbsminderungsrente zum Schwerbehindertenausweis? - Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente überbrücken Rechtliche Schritte bei Auslauf des Schwerbehindertenausweises Wenn die Befristung des Schwerbehindertenausweises kurz vor der Rente ausläuft, gibt es mehrere rechtliche Schritte, die Betroffene ergreifen können. 1. Anhörungsverfahren Zunächst hat jeder das Recht, im Rahmen einer Anhörung seine gesundheitliche Situation darzulegen. Hierbei werden auch die behandelnden Ärzte kontaktiert, um eine umfassende Einschätzung zu ermöglichen. 2. Widerspruchsverfahren Sollte das Landesamt für soziale Dienste den Grad der Behinderung herabsetzen, steht dem Betroffenen das Recht zu, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt bietet zusätzlich Zeit, um weitere Maßnahmen zu ergreifen. 3. Klage am Sozialgericht Als letztes Mittel kann gegen die Entscheidung des Landesamts Klage am Sozialgericht erhoben werden. Während des Gerichtsverfahrens bleibt der bisherige Grad der Behinderung bestehen, was dem Betroffenen ermöglicht, seinen Schwerbehindertenausweis weiter zu nutzen und gegebenenfalls in die vorgezogene Altersrente zu wechseln. Hilfe durch einen Sozialverband Trotz des Aufwandes, den Betroffene betreiben müssen, um den Ablauf eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verhindern, gibt es wirksame rechtliche Mittel, um die Situation zu meistern. Der Sozialrechtler rät Betroffenen, "sich nicht kampflos geschlagen zu geben und die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen". Das sei zwar zeitaufwändig, biete aber die Chance, den Übergang in die Rente mit einem Schwerbehindertenausweis zu sichern. Hilfe bieten auch Sozialverbände wie der Paritätische oder der SoVD.