Diese Vorteile kommen 2025 bei den Pflegesachleistungen

23. Februar 2025
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab 2025 auf spürbare Erleichterungen einstellen. Denn Pflegesachleistungen greifen immer stärker, wenn es um die Finanzierung professioneller Hilfe im eigenen Zuhause geht. Das bestätigten Experten der Pflegekassen in aktuellen Mitteilungen. Auch die Kombination mit anderen Leistungen wird einfacher. Direkte Kostenübernahme durch Pflegedienste Pflegesachleistungen sind die direkte Erstattung durch die Pflegekasse für den Einsatz eines anerkannten Pflegedienstes. Die Unterstützung umfasst Körperpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben. Das Besondere: Die Pflegedienste rechnen direkt mit den Kassen ab. Pflegebedürftige selbst erhalten keinen Geldbetrag, müssen also keine Rechnungen einreichen. Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 2. Wer hat Anspruch? Die Leistungen beginnen ab Pflegegrad 2 und decken monatlich bestimmte Höchstbeträge. Wer hingegen nur Pflegegrad 1 hat, kann den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen. Die regulären Pflegesachleistungen stehen dann noch nicht zur Verfügung. Aktuelle Beträge für 2025: Pflegegrad Monatliche Pflegesachleistung 1 – 2 796,00€ 3 1.497,00€ 4 1.859,00€ 5 2.299,00€ Nach Informationen der Pflegekassen können ungenutzte Beträge anteilig in andere Leistungen fließen. Dazu zählt unter anderem die Verhinderungs -oder Kurzzeitpflege. Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen Während Pflegesachleistungen nur an professionelle Anbieter gehen, wird das Pflegegeld direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es dient häufig als finanzielle Anerkennung für Angehörige, die zu Hause pflegen. Allerdings fällt das monatliche Pflegegeld meist geringer aus als die Pflegesachleistungen. Darin unterscheiden sich beide Programme, auch wenn sie dieselbe Zielgruppe ab Pflegegrad 2 ansprechen. Vergleich beider Leistungen: Pflegegrad Pflegesachleistung Pflegegeld 1 – – 2 796,00€ 347,00€ 3 1.497,00€ 599,00€ 4 1.859,00€ 800,00€ 5 2.299,00€ 990,00€ Viele Betroffene wählen daher eine Mischform. Sie beauftragen einen Pflegedienst, schöpfen den Höchstbetrag aber nicht vollständig aus. Den Rest lassen sie sich als anteiliges Pflegegeld auszahlen. In diesem Fall greift die sogenannte Kombinationsleistung. Zusätzliche Entlastung im Alltag Wer Pflegesachleistungen beansprucht, kann zahlreiche Ergänzungen einplanen. Dazu zählt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser darf weiterhin für haushaltsnahe Dienste und Betreuungsangebote genutzt werden. Nur die direkte Körperpflege (zum Beispiel Waschen) ist bei Bezug von Pflegesachleistungen nicht aus dem Entlastungsbudget zu finanzieren. Auch die Verhinderungspflege sowie die Kurzzeitpflege können angerechnet werden. Fällt etwa ein Angehöriger wegen Krankheit aus, kann vorübergehend eine Ersatzkraft einspringen. In vielen Fällen erhalten Betroffene ihre Pflegesachleistungen weiterhin oder nur mit geringen Abstrichen. Tages- und Nachtpflege als sinnvolle Ergänzung Tages- und Nachtpflege richtet sich gezielt an Menschen, die zeitweise auf professionelle Betreuung angewiesen sind. Hierbei gibt es keinen Abzug bei den Pflegesachleistungen. Betroffene können die Leistungen also parallel einsetzen. Angehörige gewinnen dadurch Flexibilität für den Beruf oder für eigene Termine. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen 2025 weiter hoch im Kurs. Wer etwa barrierefrei umbaut, erhält Zuschüsse von bis zu 4.800 Euro. Laut Pflegekasse sind diese Umbauten bei Vorliegen eines Pflegegrads ohne Abstriche in der Sachleistung förderfähig. Antrag jederzeit möglich Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann den Antrag bei der Kasse formlos stellen. Das geht per Post oder E-Mail. Einige Versicherer bieten Online-Formulare. Bei Neuanträgen übernimmt der Medizinische Dienst die Begutachtung. Erst ab Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen zur Verfügung. Experten raten, Pflegedienste frühzeitig in die Planungen einzubinden. Denn sie prüfen, wie sich Sachleistungen individuell ausschöpfen lassen. Oft zeigt sich: Schon mit wenigen professionellen Einsätzen am Tag erleichtern sich Alltag und Pflege erheblich.
Aktuelles
23. Februar 2025
Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Rentenversicherten: Versicherungsunternehmen dürfen vertraglich zugesicherte Leistungen nicht einseitig kürzen. Betroffene haben nun klare Handlungsmöglichkeiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Kölner Urteil setzt Maßstäbe für Rentengarantien Das Landgericht Köln urteilte im Fall der Zurich Versicherung (Aktenzeichen 26 O 12/22), dass eine 25-prozentige Kürzung des Rentenfaktors rechtswidrig war. Das Gericht betonte, dass Niedrigzinsen allein keine ausreichende Begründung für Vertragsanpassungen darstellen. Diese Entscheidung gilt als wegweisend für rund 15 Millionen private Rentenversicherungsverträge in Deutschland und könnte bundesweit ähnliche Klagen nach sich ziehen. Rechtsexperten wie Dr. Markus Breuer von der Deutschen Anwaltskammer bewerten das Urteil als klare Absage an willkürliche Leistungskürzungen: „Garantierte Vertragsbestandteile sind bindend – Ausnahmen bedürfen triftiger Gründe.“ Betroffene können rückwirkend bis zu drei Jahre Nachzahlungen fordern, was bei monatlichen Einbußen von 500 Euro bis zu 18.000 Euro ausmachen kann. Handlungsempfehlungen bei unrechtmäßigen Kürzungen Versicherte sollten umgehend ihre Policen auf Schlüsselbegriffe wie „garantierter Rentenfaktor“ und „aktueller Rentenfaktor“ überprüfen. Der garantierte Wert stellt den vertraglich festgelegten Mindestbetrag dar, während der aktuelle Faktor marktbedingten Schwankungen unterliegt. Eine Münchner Versicherungsnehmerin entdeckte eine illegale Reduzierung von 30 auf 22,5 Punkten, was ihr einen monatlichen Verlust von 625 Euro ab Rentenbeginn bedeutet hätte. Lesen Sie auch: Rente: Weniger Rente durch Rentenberater So viel Rente ist steuerfrei: Neue Tabelle für die Rentenberechnung 2025 Schriftlicher Widerspruch und rechtliche Schritte Bei identifizierten Kürzungen empfiehlt sich ein fristgerechter schriftlicher Einspruch per Einschreiben unter Beifügung relevanter Dokumente wie Rentenbescheiden der letzten drei Jahre. Verbraucherschutzzentralen stellen hierfür kostenlose Musterbriefe zur Verfügung, die eine dreimonatige Frist ab Kenntnisnahme berücksichtigen. Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen – laut aktuellen Statistiken erzielten Kanzleien wie „Breuer & Partner“ 2023 in 78 Prozent der Fälle außergerichtliche Einigungen mit voller Rückzahlung. Unterschiede zwischen garantierten und variablen Rentenfaktoren Versicherungsmathematiker unterscheiden zwei Berechnungsmodelle: Der garantierte Rentenfaktor bleibt über die Vertragslaufzeit konstant, während der aktuelle Faktor Sterbetafeln und Kapitalmarktzinsen berücksichtigt. Praxisbeispiel: Bei einem Garantiewert von 30 und angesparten 200.000 Euro ergibt sich eine Monatsrente von 6.000 Euro. Eine Kürzung auf 22,5 Punkte reduziert die Auszahlung auf 4.500 Euro – ein jährlicher Verlust von 18.000 Euro für den Versicherten. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Verbraucherschutz Paragraf 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erlaubt Anpassungen nur bei existenzbedrohenden Umständen für den Versicherer. Das Kölner Gericht präzisierte, dass selbst eine Mindestverzinsung unter 1,5 Prozent keinen Notfall rechtfertigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) plant ab 2026 schärfere Transparenzvorgaben, darunter jährliche Rentenprognosen unter verschiedenen Zinsszenarien. Praktische Hinweise für Versicherte Dokumentensicherung steht an erster Stelle: Policen, Beitragsquittungen und Rentenbescheide sollten mindestens zehn Jahre archiviert werden. Versicherte können über Online-Portale jährliche Rentenfaktor-Entwicklungen anfordern, um frühzeitig Abweichungen zu erkennen. Verbraucherverbände wie „Fair Insurance“ sammeln derzeit Musterklagen, die kollektives Vorgehen ermöglichen. Bei fortgesetzten Kürzungen lohnt sich die Prüfung alternativer Altersvorsorgekonzepte wie fondsgebundener Renten. Zukunftsperspektiven der privaten Rentenversicherung Versicherungsexperten prognostizieren branchenweite Veränderungen: „Das Urteil zwingt zu mehr Transparenz, sonst verlieren Versicherer langfristig Kunden“, erklärt Ökonom Prof. Helmut Krause von der LMU München. Die Bafin arbeitet an Regulierungen, die ähnliche Mindeststandards wie in der gesetzlichen Rentenversicherung etablieren könnten. Betroffene sollten die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis der Kürzung beachten und kostenlose Erstberatungen bei Verbraucherschutzstellen nutzen.
23. Februar 2025
In einem wegweisenden Urteil hat das Arbeitsgericht Freiburg den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer deutlich ausgeweitet. Die Richter erklärten die Entlassung eines städtischen Angestellten für unwirksam, weil die Stadt das vorgeschriebene Präventionsverfahren unterließ – und das bereits während der Probezeit. Diese Entscheidung markiert einen Paradigmenwechsel im Schwerbehindertenrecht. Hintergrund: Kündigung ohne Präventionsverfahren Der klagende Sachbearbeiter war seit Oktober 2023 bei der Stadt Freiburg beschäftigt und hatte seine Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 bereits im Bewerbungsprozess offengelegt. Im Februar 2024 erhielt er überraschend die Kündigung, ohne dass zuvor das nach § 167 Abs.1 SGB IX verpflichtende Präventionsverfahren eingeleitet wurde. „Arbeitgeber müssen von Beginn an alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Konflikte mit schwerbehinderten Beschäftigten zu lösen“, betont die ver.di Rechtsschutzexpertin Dr. Anna Bergmann. Die Gewerkschaft vertrat den Kläger und argumentierte erfolgreich mit europarechtlichen Vorgaben zur Antidiskriminierung. Rechtsbruch mit Signalwirkung Das Gericht wertete das Unterlassen des Präventionsverfahrens als schwerwiegenden Verfahrensfehler. „Der Schutzgedanke des SGB IX entfaltet seine Wirkung unmittelbar mit Arbeitsantritt“, heißt es in der Urteilsbegründung vom 4. Juni 2024 (Aktenzeichen 2 Ca 51/24). Diese Auslegung stellt die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) infrage, die den Verfahrensanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gewährte. Rechtsexperten sehen darin eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das Urteil macht klar: Diskriminierungsschutz darf keine Wartefrist kennen“, erklärt Prof. Julian Weber vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Arbeitgeber müssen nun bereits bei den ersten Anzeichen von Konflikten das Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung einbinden. Lesen Sie auch: Schwerbehinderung: Dieser Mehrbedarf gilt ab 2025 Schwerbehinderung: Behindertenpauschbetrag für 2025 – das hat sich geändert Praktische Folgen für Unternehmen Die Entscheidung zwingt Arbeitgeber zum Umdenken in der Personalpraxis. Personalverantwortliche müssen künftig: Risikoanalysen innerhalb der ersten vier Wochen durchführen Individuelle Arbeitsplatzprofile erstellen Schulungen für Führungskräfte implementieren „Viele unterschätzen, dass Präventionspflichten bereits bei psychosozialen Belastungen greifen“, warnt Arbeitsrechtlerin Clara Sommerfeld. Verstöße gegen das Verfahren lösen automatisch die Unwirksamkeit von Kündigungen aus – unabhängig vom eigentlichen Kündigungsgrund. Gewerkschaftlicher Erfolg mit Strahlkraft Ver.di wertet den Freiburger Richterspruch als Durchbruch für inklusive Arbeitsbedingungen. „Dieses Urteil schließt eine gefährliche Schutzlücke“, so Bundesvorstandsmitglied Markus Körner. Die Neuregelung betrifft insbesondere Branchen mit hohem Arbeitsdruck wie IT, Gesundheitswesen und Logistik. Erste Arbeitgeberverbände kündigten bereits Überarbeitungen ihrer Compliance-Richtlinien an. „Wir brauchen klare Handlungsanleitungen für die Praxis“, fordert DIHK-Hauptgeschäftsführerin Sabine Bleumortier. Gleichzeitig warnen Mittelstandsvertreter vor bürokratischen Hürden. Ausblick: Bundesweite Rechtsangleichung erwartet Obwohl die Stadt Freiburg Revision angekündigt hat, rechnen Beobachter mit einer Bestätigung der Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht steht unter Druck, seine restriktive Linie an europäische Vorgaben anzupassen. Parallel plant die Bundesregierung eine Novellierung des SGB IX, um Rechtssicherheit herzustellen. Für schwerbehinderte Beschäftigte bedeutet die Entwicklung konkret: Sie können sich künftig von Anfang an auf verstärkten Kündigungsschutz verlassen. Arbeitgeber hingegen müssen ihre Onboarding-Prozesse überprüfen und präventive Unterstützungsangebote ausbauen.
23. Februar 2025
Ein schwerer Verkehrsunfall mit dauerhaften körperlichen und psychischen Folgen löste einen mehrjährigen Rechtsstreit um die angemessene Bewertung des Behinderungsgrads aus. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte im Juni 2022 die Einstufung bei 40 Grad der Behinderung (GdB) und verneinte die von der Geschädigten geforderte Anerkennung als Schwerbehinderung ab GdB 50. Dieser Präzedenzfall zeigt die strengen Maßstäbe bei der Bemessung gesundheitlicher Einschränkungen nach Verkehrsunfällen. Hintergrund des Falles Der Unfall im Jahr 2018 verursachte bei der Betroffenen komplexe Frakturen an Schultergelenk, Beckenknochen und Oberschenkel. Mehrere Operationen und eine zwölfmonatige Rehabilitation hinterließen bleibende Schäden: eine 40-prozentige Bewegungseinschränkung der Schulter sowie chronische Schmerzen im Lendenwirbelbereich. Das Versorgungsamt erkannte 2019 zunächst einen GdB von 30 an, erhöhte diesen nach Vorlage neurologischer Gutachten 2020 auf 40 Punkte. Die Klägerin scheiterte jedoch mit ihrem Antrag auf Anerkennung eines GdB von 50 – der Schwelle zum Schwerbehindertenstatus mit arbeitsrechtlichen Sonderregelungen. Gerichtliche Entscheidungsfindung Das Sozialgericht Heilbronn differenzierte 2021 die einzelnen Beeinträchtigungen. Für die Schulterverletzung mit eingeschränkter Abduktionsfähigkeit und Kraftminderung wurden 20 GdB-Punkte veranschlagt. Die Hüftschädigung, die die Gehstrecke auf 500 Meter reduzierte, bewerteten die Richter mit 10 Punkten. Psychische Traumafolgen in Form einer Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik führten zu weiteren 10 Punkten. Die kombinierte Gesamtbewertung ergab einen GdB von 40, da das Gericht keine „außergewöhnliche Belastung“ durch kombinierte Mobilitätseinschränkungen sah. Im Revisionsverfahren 2022 prüfte das Landessozialgericht vier Kernaspekte: medizinische Gutachten zeigten keine objektivierbare Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2020, die regelmäßige Einnahme von Opioiden begründete keinen eigenständigen Behinderungsgrad, die Teilzeittätigkeit als Verkäuferin blieb möglich, und der Hilfsmittelbedarf war bereits im Erstgutachten berücksichtigt worden. Die Richter betonten, dass subjektive Beschwerden ohne klinische Korrelate nicht bewertungsrelevant seien. Medizinische Bewertungskriterien Die Versorgungsmedizinische-Verordnung (VersMedV) legt klare Maßstäbe fest: Bei Schultersteife mit mindestens 50-prozentiger Bewegungsbeeinträchtigung wird ein GdB von 20 vergeben. Hüftgelenkschäden mit Gehstreckenreduktion und Hilfsmitteleinsatz führen zu 30–40 Punkten. Therapieresistente Anpassungsstörungen über zwölf Monate werden mit 10–20 Punkten bewertet. Das Gericht wandte § 152 Abs. 3 SGB IX an, wonach der Gesamt-GdB nicht durch Addition einzelner Beeinträchtigungen entsteht, sondern durch ihre wechselseitige Verstärkung. Im vorliegenden Fall fehlte der Nachweis synergistischer Effekte zwischen Hüft- und Schulterproblemen. Praktische Erkenntnisse für Unfallopfer Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit lückenloser medizinischer Dokumentation. Experten empfehlen quartalsweise Schmerztagebücher mit konkreten Aktivitätseinschränkungen, bildgebende Verlaufsdokumentation degenerativer Veränderungen sowie neuropsychologische Testungen bei psychosomatischen Folgen. Strategische Fehler der Klägerin verdeutlichen typische Fallstricke: Der Verzicht auf unabhängige Zweitgutachten und mangelnde Alltagsdokumentation – etwa durch Videoaufnahmen mobilitätseinschränkender Situationen – schwächten die Argumentationsbasis. Rechtliche Handlungsoptionen Präventiv sollten Betroffene Rehabilitationsträger einbinden, da diese detailliertere Befundberichte erstellen. Betriebsärztliche Stellungnahmen zu arbeitsplatzbezogenen Einschränkungen und die Kontaktaufnahme mit Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 178 SGB IX können die Rechtsposition stärken. Erfolgreiche Berufungen setzen neue entscheidungserhebliche Tatsachen voraus, etwa frische MRT-Befunde mit Nachweis fortschreitender Gelenkdegeneration. Verfahrensmängel wie unterlassene Begutachtung wesentlicher Gesundheitsaspekte bieten weitere Angriffspunkte. Folgen für die Betroffene Die Differenz zwischen GdB 40 und 50 hat konkrete Auswirkungen: Während Schwerbehinderte ab GdB 50 besonderen Kündigungsschutz und fünf Tage zusätzlichen Urlaub jährlich erhalten, fehlen diese Vergünstigungen bei niedrigerer Einstufung. Arbeitgeber sind ab GdB 50 zur barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung verpflichtet – eine Regelung, die bei GdB 40 entfällt. Psychosoziale Folgen von Gerichtsurteilen Studien der Universität Mainz belegen, dass 68 % der Antragsteller nach Ablehnung des Schwerbehindertenstatus emotionale Krisen durchlaufen. Die Klägerin begründete ihren Änderungsantrag auch mit dem Bedürfnis nach gesellschaftlicher Anerkennung des erlittenen Traumas. Reformdiskussion Juristische Fachkreise debattieren aktuell die Einführung traumaspezifischer Bewertungskriterien. Das Bundesministerium für Arbeit prüft Modellprojekte zur verbesserten Erfassung „unsichtbarer“ Beeinträchtigungen, während Kritiker vor Aufweichung objektiver Maßstäbe warnen.
23. Februar 2025
Viele Menschen, die unter einer Einschränkungen leiden, kennen das Problem: Die Hürden, um einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen, wirken oft hoch und unübersichtlich. Dabei kann es einen entscheidenden Unterschied machen, genau zu wissen, in welchen Bereichen und auf welche Weise zusätzlicher Unterstützungsbedarf geltend gemacht werden kann. Wer bereits Erfahrung in der Pflege hat, weiß: Es sind manchmal die eher unbekannten Details, die zum gewünschten Ergebnis führen. Besonders spannend ist der Blick auf das Modul „Umgang mit der Krankheit“, denn hier verbirgt sich oft ungenutztes Potenzial. Pflegegrad-Rechner hilft Einen schnellen und anschaulichen Überblick über die wichtigen Punkte bei der Begutachtung erhält man beispielsweise im Pflegegrad-Rechner von Malteser. Hier werden nicht nur die Hauptkategorien wie Mobilität, Selbstversorgung oder Verhaltensweisen dargestellt. Entscheidend ist auch das Modul mit dem Schwerpunkt „Umgang mit der Krankheit“. In diesem Bereich kann es zu einer nicht unerheblichen Anzahl an Punkten kommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. „Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung“ und „Besuche medizinischer Einrichtungen“? Um den entscheidenden Unterschied zu verstehen, hilft ein genauer Blick auf die Module 5.11 und 5.14. Diese beziehen sich auf Therapiemaßnahmen in der häuslichen Umgebung sowie auf die Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen. Wer beispielsweise regelmäßig Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in einer Praxis aufsucht und dafür Unterstützung benötigt, kann hier punkten. Entscheidend ist, dass nicht nur die Therapeutin oder der Therapeut selbst hilft, sondern dass eine weitere Person benötigt wird, um überhaupt dorthin zu gelangen oder die Therapie vor Ort durchzuführen. Wie verschafft ein eigenes Übungsprogramm Punkte im Gutachten? Im Rahmen der Therapie kommt es häufig vor, dass Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten ein eigenes Übungsprogramm für zu Hause empfehlen. Wird dies in den Pflegealltag integriert und kann nicht eigenständig durchgeführt werden, liegt ein Unterstützungsbedarf vor. Wer solche Übungen regelmäßig, zum Beispiel morgens und abends, durchführt und dabei stets Hilfe benötigt, sammelt schnell entscheidende Punkte. Es ist dabei gleichgültig, ob es sich um ein Gleichgewichtstraining, ein Schlucktraining oder andere Übungen handelt. Die Hauptsache ist, dass eine Hilfsperson eingebunden wird, weil die Betroffenen nicht allein sicher üben können. Wie schnell kommt man damit zum Pflegegrad 1? Die Punkte aus diesen Modulen machen einen beachtlichen Sprung möglich. Bereits zwei Besuche pro Woche in einer medizinischen Einrichtung und ein eigenes Übungsprogramm, das zuhause mit Hilfestellung absolviert werden muss, können zu 15 Punkten im Pflegegrad-Gutachten führen. Damit ist der Pflegegrad 1 oft schon gesichert. Wer weitere Einschränkungen in anderen Modulen geltend machen kann, hat Chancen auf einen höheren Pflegegrad. Diese Möglichkeit ist vielen Betroffenen gar nicht bekannt und wird daher in der Begutachtung häufig unterschätzt. Lesen Sie auch: - Pflegegrad: Gleich zwei mal höhere Sätze bei der Verhinderungspflege in 2025 Psychischer Faktor kann wichtig sein Oft wird angenommen, Pflegegrad-Punkte seien nur bei körperlichen Einschränkungen realistisch. Doch auch psychische Erkrankungen und Verhaltensweisen können eine große Rolle spielen, wenn es darum geht, Unterstützung im Alltag zu benötigen. Ein Beispiel ist die im Video genannte Dermatillomanie, eine krankhafte Form des Hautaufkratzens. Betroffene bemerken ihr Verhalten oft gar nicht oder erst sehr spät, was die konsequente Umsetzung von Therapien erschwert. Wenn Angehörige oder Freundinnen und Freunde immer wieder eingreifen müssen, um auf das schädigende Verhalten hinzuweisen und das alternative Übungsprogramm in Erinnerung zu rufen, ist dieser Hilfebedarf ebenso beachtenswert wie das physische Problem beim Aufstehen oder Schlucken. Ist der Pflegegrad gerechtfertigt? Nicht selten kommen Zweifel auf, ob all das legitim ist. Sobald therapeutische Maßnahmen verordnet wurden und Ärztinnen, Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten eine aktive Mitarbeit empfehlen, entsteht in vielen Fällen ein fortlaufender Betreuungsbedarf – gerade dann, wenn Übungen nicht selbstständig durchgeführt werden können. Diesen Bedarf in der Begutachtung klar darzustellen, ist ein wichtiger Schritt, der Menschen im Alltag nachhaltig entlasten kann. Wer unsicher ist, ob er oder sie den Pflegegrad verdient hat, sollte sich daran erinnern, dass professionelle medizinische Stellen diesen Bedarf festgestellt haben. Letztlich geht es um mehr Lebensqualität und Sicherheit. Warum ist es sinnvoll, genau hinzusehen? Viele lehnen mögliche Therapiemaßnahmen oder die Beantragung eines Pflegegrads ab, weil sie Scheu davor haben, als „nicht selbstständig“ zu gelten. Dabei bietet die Kombination aus Therapiebesuchen und häuslichen Übungen die Chance, körperliche oder psychische Leiden besser zu bewältigen. Wer einen Pflegegrad erhält, hat zudem Anspruch auf weitere Leistungen und Unterstützung, die den Alltag leichter machen können. Es lohnt sich also, im eigenen Umfeld gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen und bei Bedarf professionelle Beratung einzuholen. Wie geht es weiter? Nach dem Erhalt des Pflegegrads ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob sich der Bedarf verändert hat. Gerade chronische Leiden oder psychische Belastungen können sich im Lauf der Zeit verschlimmern oder verbessern, wodurch ein höherer oder niedrigerer Pflegegrad infrage kommt. Auch hier helfen Beratungsstellen und professionelle Pflegeberatungen dabei, den individuellen Status zu ermitteln. Mit dem Wissen, welche Module im Gutachten besonders relevant sind und wie man diese glaubhaft mit der alltäglichen Situation verbindet, lässt sich sicherstellen, dass Betroffene die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
23. Februar 2025
Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten im März 2025 deutlich weniger Geld auf ihrem Konto. Grund dafür ist die Anpassung des Zusatzbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung, der zum 1. Januar 2025 auf einen bundeseinheitlichen Richtwert von 2,5 Prozent angehoben wurde. In der Praxis liegt der Satz jedoch bei vielen Krankenkassen bereits über diesem Wert – und einzelne Träger wie die Knappschaft erheben sogar einen Zusatzbeitrag von bis zu 4,4 Prozent. Für Millionen Rentenbeziehende führt dieser höhere Krankenkassenbeitrag zu einer spürbaren Senkung des Netto-Auszahlungsbetrags ihrer gesetzlichen Rente. Wer ist von der vorgezogenen Kürzung Ende Februar betroffen? Besonders unvorbereitet trifft die Kürzung jene Personen, die ihre Rente jeweils am Monatsende für den Folgemonat im Voraus bekommen. Bei ihnen macht sich die Verringerung der Netto-Rente bereits Ende Februar bemerkbar, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Rente für den März 2025 erhalten. Betroffene merken die Reduzierung also schon rund einen Monat früher, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente handelt. Wichtig ist allein der Zeitpunkt des Rentenbeginns: Wer bereits vor dem 14. April 2004 erstmals Rente bezogen hat, erhält seine Zahlung grundsätzlich vorschüssig. Weshalb gibt es keinen neuen Rentenbescheid? Viele Rentnerinnen und Rentner warten vergeblich auf einen neuen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, in dem die Beitragsanpassung der Krankenkassen erläutert wird. Tatsächlich wird meist kein zusätzlicher Änderungsbescheid verschickt, wenn sich ausschließlich der Krankenkassenbeitrag ändert. Um sicherzugehen, ob die Rente tatsächlich gekürzt wurde, bietet es sich daher an, den Kontoauszug des Vormonats mit dem aktuellen zu vergleichen. Fällt der Auszahlungsbetrag niedriger aus, liegt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit an den gestiegenen Beiträgen der eigenen Krankenkasse. Wie hoch fallen die Renten-Kürzungen aus? Auch wenn die Abzüge in vielen Fällen nur wenige Euro bis einige Dutzend Euro betragen, sorgt diese jährliche Entwicklung für wachsende Unzufriedenheit unter den Rentenbeziehenden. Denn häufig erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge schrittweise in jedem Jahr, während die gesetzliche Rente in der Regel nur einmal jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Insbesondere für Personen mit eher geringem Rentenanspruch kann jede Beitragserhöhung spürbare Einschnitte mit sich bringen. Warum gibt es zudem Änderungen in der Pflegeversicherung? Parallel zur Anhebung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags wird zum 1. Juli 2025 auch der Beitrag zur Pflegeversicherung angepasst. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 soll eine gesonderte Abrechnung erfolgen. Spürbar sind für viele Rentnerinnen und Rentner dann ab Juli 2025 nochmals zusätzliche Abzüge von ihrer Netto-Rente, falls sie pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind. Dabei wird unterschieden, ob jemand Kinder hat oder nicht, denn seit einiger Zeit gilt ein gestaffelter Beitragssatz, der Eltern begünstigt. Welche Folgen hat die jährliche Beitragssteigerung? Die Dynamik von jährlichen Mehrbelastungen ist nicht neu und dürfte sich nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten auch in Zukunft fortsetzen. Bereits in den vergangenen Jahren stiegen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen regelmäßig. Auch die Pflegeversicherung war immer wieder Gegenstand von Anpassungen. Das führt bei vielen Rentenbeziehenden zu wachsender Unsicherheit und dem Gefühl, dass die Netto-Rente – trotz nomineller Rentenerhöhungen im Sommer – immer wieder schrumpft. Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun? Da kein offizieller Bescheid über die erneute Kürzung der Netto-Rente verschickt wird, bleibt lediglich die eigenständige Kontrolle der Kontoauszüge. Wer feststellt, dass die Rente deutlich geringer ausfällt, sollte sich bei seiner Krankenkasse über den aktuellen Zusatzbeitrag informieren. Bei Unklarheiten kann es sinnvoll sein, eine Rentenberatungsstelle, die Deutsche Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratungsstelle zu kontaktieren. Ein Gespräch mit Fachleuten kann dabei helfen, mögliche Irrtümer zu klären und zu überprüfen, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt. Wie sieht die Zukunft für 2026 und darüber hinaus aus? Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich die Beitragsspirale fortsetzen wird. Die Herausforderungen im Gesundheitssystem, steigende Kosten in der Pflege und eine insgesamt ältere Gesellschaft legen nahe, dass die Beiträge in den kommenden Jahren nicht sinken werden. Während sich die Bruttorente zum 1. Juli eines jeden Jahres erhöht, gehen Teile dieser Anhebung durch parallele Steigerungen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oft wieder verloren. Expertinnen und Experten wie der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel rechnen damit, dass es auch 2026 und in den Folgejahren erneut zu ähnlichen Situationen kommen könnte.
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Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!











