Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Rente: Wird das Einkommen des Partners für die Grundrente angerechnet? - Urteil

10. Juni 2024

Die Anrechnung des Einkommens des Ehepartnerns bei der Grundrente entspricht der Verfassung. So entschied das Landesgericht Nordrhein-Westfalen (L 18 R 707/22). Laut Urteil gilt dies zumindest dann, wenn das Einkommen des Ehepartners höher ist als der Grunnrentenzuschlag. An welchen Leitsatz hielt sich das Gericht? Das Gericht hielt sich an folgenden Leitsatz: "Ein Grundrentenzuschlag zur Altersrente scheidet aus, wenn das anzurechnende Ehegatteneinkommen höher ist als der Zuschlag. Das LSG Nordrhein-Westfalen hält diese Regelung für verfassungsgemäß – Verheiratete würden dadurch nicht benachteiligt." Rentenversicherung bewilligt Altersrente, aber keinen Zuschlag In dem Gerichtsverfahren ging es um die Klage einer Rentnerin. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ihr eine Altersrente bewilligt, dabei aber nicht den Zuschlag an Grundrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Sie begründete dies damit, dass das anzurechnende Einkommen des Ehepartners höher war als die Grundrente. "Eheleute werden beanchteiligt" Die Klägerin argumentierte, die Einkommensanrechnung verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG. Verheiratete würden gegenüber Unverheirateten benachteiligt. Eheleute würden ungleich behandelt. Dies gehe daraus hervor, dass der Paragraf 97 a des Sozialgesetzbuches Nummer 6 bei Unverheirateten keine Einkommensanrechnung vorsehe. Widerspruch und Klage Die Betroffene legte Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Dieser führte ebenso wenig zum Erfolg wie die folgende Klage vor dem Sozialgericht. Darum zog die Klägerin in die zweite Instanz, vor das Landessozialgericht. Lesen Sie auch: - Grundrente: Die Einkommensüberprüfung soll abgeschafft werden "Nachteil ist vorhanden, wird aber ausgeglichen" Auch hier war ihre Klage erfolglos, denn das Landessozialgericht schloss sich den Ausführungen des Sozialgerichts und der Rentenversicherung an. Es hielt die Einkommensanrechnung in diesem Fall für verfassungsgemäß. Das Gericht erkannte zwar an, dass ein Nachteil für Eheleute generell vorliege. Bei der Gesamtbetrachtung aller mit der Ehe (oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft) verbundenen Regelungen würde dieser Nachteil jedoch ausgeglichen. Dies gelte sowohl für die gesetzliche Rentenversicherung wie für andere Bereiche. "Gesetzliche Ziele sind erreicht" Das Gericht bezog sich dabei auf das Ziel der Grundrente, das der Gesetzgeber formuliert hätte. Demnach solle der Grundrentenzuschlag nicht nur die Lebensleistung anerkennen, sondern langjährig Versicherte auch besser versorgen. Wie lautete die Begründung? Wer zur Grundrente berechtigt sei, dem oder der bliebe beim Einbeziehen des Einkommens des Ehepartners ein Einkommen, das oberhalb des Grundsicherungsbedarfes liege. Damit stehe er oder sie besser da als jemand, der gar nicht oder wenig in die Rentenkasse eingezahlt habe. Das Gericht räumte zwar ein, dass dies auch für Paare gelte, die in einer nichtehelichen (und nicht eingetragenen) Lebensgemeinschaft verbunden seien. Ehepartner seien jedoch "wegen der unterhaltsrechtlichen wechselseitigen Verpflichtung wirksamer als in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft versorgt". Ist diese Entscheidung endgültig? Dieses Gerichtsurteil hat für viele betroffene Rentner eine Bedeutung. Ist es endgültig? Derzeit handelt es sich um eine Entscheidung der zweiten gerichtlichen Instanz. Möglich wäre jetzt noch ein Urteil des Bundessozialgerichtes, denn das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Revision zugelassen.

Aktuelles

10. Juni 2024

Ein "Jobturbo" soll die Vermittlung von Leistungsbeziehern beim Bürgergeld in Arbeit beschleunigen. Personalräte der Jobcenter kritisierten diese Praxis jetzt in einem Schreiben scharf. Die zweite Kritik innerhalb einer Woche Kurz zuvor hatten die Personalräte der Jobcenter Finanzminster Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kritisiert, die Jobcenter "endgültig kaputt zu sparen". In einem Schreiben vom 31. Mai 2024 werfen die Mitarbeiter sogar vor, der "Jobturbo" sorge für eine "umgekehrte Diskriminierung". Dieses Schreiben richtete sich an Andrea Nahles, die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, an Arbeitsminister Heil sowie an den Landkreistagspräsidenten Reinhard Sager. "Jobturbo verfehlt sein Ziel" Der im Herbst 2023 eingeführte "Jobturbo" verfehle sein Ziel. Vermittelt würden nämlich vor allem Helferjobs. Deren positive Effekte seien nur kurzfristig. Landfristig könnte so der Fachkräftemangel nicht behoben werden. Laut Moritz Duncker, dem Vorsitzenden der Personalräte der Jobcenter, gebe es keinen Helfertätigkeitsmangel, sondern einen Fachkräftemangel. Dies erklärte er gegenüber dem Spiegel. Sinnvoller sei eine langfristige Qualifikation, besonders von Geflüchteten. "Umgekehrte Diskriminierung" Die Mitarbeiter der Jobcenter sehen zudem eine "umgekehrte Diskriminierung". So müssten Geflüchtete aus der Ukraine und acht weiteren Herkunftsländern alle sechs Wochen vorgeladen werden. Infolge des Personalmangels der Jobcenter und den fehlenden finanziellen Mitteln bekämen andere Leistungsbezieher deutlich weniger Termine. Lesen Sie auch: - Die zu niedrigen Regelsätze beim Bürgergeld basieren auf Hartz IV Verstoß gegen die Gleichbehandlung Mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz sei dies nicht zu vereinbaren. Wörtlich heißt es: „Spätestens, wenn der irrationale zentrale Druck aber dazu führt, dass (...) vor Ort Maßnahmen nur noch für Leistungsberechtigte der neun Hauptherkunftsländer konzipiert (...) werden, bewegen wir uns im Bereich der „umgekehrten Diskriminierung“ (...).“ Harte Worte Die Personalräte unterstellen Heil, Nahles und Sager eine Kosmetik der Vermittlungszahlen. Es handle sich um einen "nervös herbeigeführten schönen Datensatz". Dieser könne aber keine nachhaltige Sozial- und Arbeitsmarktintegration ersetzen. Die Dokumentation der Fälle würde schöngemalt. "Keine Beratung auf Augenhöhe" Der "Jobturbo" stelle einen Bruch dar mit dem Anspruch des Bürgergeldes, Betroffene auf Augenhöhe zu vermitteln. Dies bedeute nämlich, sie eher weiter zu qualifizieren als in Helferjobs zu vermitteln. Bei Ukrainern und weiteren Flüchtlingen jetzt anders zu verfahren sei erstens schwer vermittelbar und zweitens gesetzlich fragwürdig. Überlastung durch Statistiken Für die Jobcenter bedeute dies zudem Mehrarbeit. Sie seien verpflichtet, elf zusätzliche statistische Auswertungen zu vollbringen. Dies führe zu höheren bürokratischen Anforderungen und ließe den Verdacht der Augenwischerei aufkommen, nämlich „dass ein schöner Datensatz längst wieder wichtiger ist als der reale Integrationsprozess“. Was fordern die Jobcenter? Die Personalräte der Behörde fordern eine bessere finanzielle Ausstattung der Jobcenter und ein Überprüfen der gegenwärtigen Strategie. Qualität und Gleichbehandlung aller Bürgergeld-Empfänger dürften nicht unter der schnellen Vermittlung in Arbeit leiden.

10. Juni 2024

Wohngeld ist ausdrücklich für Menschen gedacht, die (noch) nicht so bedürftig sind, dass sie Bürgergeld beziehen können, also zwar ihren Lebensunterhalt, nicht aber ihre Wohnkosten selbst finanzieren können. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) ist hier aber über die Härtefallregelung möglich. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Was bedeutet beim Wohngeld Härtefall? Wer Wohngeld bezieht oder Kinderzuschlag, ohne Sozialleistungen zu beziehen, kann von den GEZ-Gebühren (nur) nach der Härtefallregelung befreit werden. Diese tritt ein, wenn ihr Einkommen den Regelsatz I des Bürgergeldes nicht um mehr als den GEZ-Beitrag von 18,36 Euro übersteigt. Wer wird automatisch vom GEZ-Beitrag befreit? Grundsätzlich vom GEZ-Beitrag befreit sind Bürgergeld-Bezieher, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder als Erwerbsgeminderte erhalten, sowie diejenigen, die einen Anspruch auf Blindenhilfe oder Pflegegeld haben. Auch BAföG-Empfänger und Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zahlen keine GEZ-Gebühren. GEZ-Befreiung für Rentner? Für Rentner gilt derselbe Grundsatz wie beim Wohngeld. Nur wer eine Grundsicherung als Rente erhält beziehungsweise bei seinem Einkommen nicht über das Bürgergeld kommt, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. ALG I und Übergangsgeld Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder Übergangsgeld bekommt, steht genau so da wie diejenigen, die Wohngeld erhalten. Sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch von den Gebühren befreit zu werden. Lesen Sie auch: - Rundfunkbeitrag abmelden: Kündigung der GEZ-Gebühr Menschen mit Schwerbehinderungen und Kinderzuschlag Ein Kinderzuschlag allein rechtfertigt keine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Menschen, die eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF nachweisen, werden zwar nicht von den Gebühren befreit. Sie zahlen allerdings mit 6,12 Euro pro Monat einen deutlich geringeren Beitrag. Wie stellen Sie einen Härtefallantrag? Einen Härtefalltrag können Sie beim Beitragsservice der GEZ stellen. Dafür benötigen Sie das Beitragsformular 440, und hier wählen Sie "aufgrund einer Einkommensüberschreitung". Welche Dokumente muss der Antrag enthalten? Zusätzlich zu ihren persönlichen Angaben benötigen Sie einen Nachweis der Sozialbehörde, der bescheinigt, dass Sie keine Sozialleistungen bekommen, ihr Einkommen den Regelsatz 1 des Bürgergeldes aber nur gering überschreitet. Die Sozialbehörde muss dabei den exakten Mehrbetrag angeben. Härtefall auch bei nicht beanspruchten Leistungen Eine Härtefallregelung können Sie auch einfordern, wenn Sie berechtigt sind, Bürgergeld (oder andere Leistungen zu beziehen, bei keine GEZ-Gebühren verlangt wird), dies aber nicht in Anspruch nehmen. Was ist dafür die Voraussetzung? Auch dies muss aber schriftlich bestätigt werden. Sie müssen also nachweisen, dass eine Sozialleistung bewilligt wurde, Sie aber bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichteten. (§ 46 Abs. 1 SGB I). Der Beitragsservice benötigt hier zum Antrag den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde ebenso wie die Verzichtserklärung. Die Härtefallregelung begründet sich durch das Bundesverfassungsgericht. Laut diesem sind Bürgergeld und geringe Einkommen gleich zu behandeln.

10. Juni 2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht gestellt. In diesem Gespräch hat der Finanzminister eine "satte Erhöhung" angekündigt. Wie wird das Kindergeld steigen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Warum wird das Kindergeld erhöht? Die Kindergelderhöhung ist eng verknüpft mit dem Existenzminimumbericht, der im Herbst 2024 veröffentlicht wird. Dieser Bericht wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und legt das steuerfreie Existenzminimum fest. Der Existenzminimumbericht dient als Grundlage für die Festsetzung der steuerlichen Grundfreibeträge und anderer sozialer Leistungen. Daher ist die genaue Höhe der Kindergeld-Erhöhung derzeit noch nicht bekannt. Was ist der Existenzminimumbericht und warum ist er wichtig? Der Existenzminimumbericht bestimmt, wie viel eine Person mindestens verdienen muss, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne dass darauf Steuern erhoben werden. Er wird alle zwei Jahre erstellt und wirkt sich direkt auf die steuerlichen Grundfreibeträge aus. Dies wiederum beeinflusst die Höhe des Kindergeldes, da das Kindergeld in der Regel an die Anpassungen des Grundfreibetrags gekoppelt ist. Was ist kalte Progression und wie hängt sie mit dem Kindergeld zusammen? Kalte Progression beschreibt die versteckte Steuererhöhung, die durch Inflation entsteht. Wenn Löhne steigen, um die Inflation auszugleichen, und die Steuerfreibeträge nicht angepasst werden, zahlen Bürger effektiv mehr Steuern, obwohl ihre Kaufkraft nicht gestiegen ist. Um dies auszugleichen, plant Lindner, den Grundfreibetrag und damit auch den Kinderfreibetrag anzupassen. Diese Anpassung würde dann auch das Kindergeld betreffen, da es nachgezogen wird. Warum wird das Kindergeld erst 2025 erhöht? Obwohl Lindner plant, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag rückwirkend zum Januar dieses Jahres zu erhöhen, bleibt das Kindergeld für 2024 unverändert. Lindner begründet dies damit, dass das Kindergeld bereits 2023 stark und überproportional erhöht wurde. Aktuell erhalten Eltern pro Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Diese Summe gilt mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, bei Kindern in Ausbildung oder Studium auch länger. Lesen Sie auch: - Kindergeldauszahlung – Alle Auszahlungstermine für Kindergeld in der Übersicht - Schulden: Darf das Kindergeld gepfändet werden? Welche Rolle spielen Grund- und Kinderfreibetrag? Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sind wesentliche Elemente des deutschen Steuersystems, um die finanzielle Belastung von Familien zu reduzieren. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sollen diese Beträge erneut angepasst werden. Der Grundfreibetrag stieg zum 1. Januar auf 11.604 Euro, der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro. Lindner argumentiert, dass höhere Freibeträge notwendig sind, um die Auswirkungen der Bürgergeld-Erhöhung auszugleichen. Streit innerhalb der Koalition Die geplanten Anpassungen sind nicht unumstritten. Während die FDP höhere Freibeträge fordert, um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten, argumentiert die SPD, dass dies vor allem Familien mit hohen Einkommen zugutekomme. Familien mit niedrigeren Einkommen seien hingegen auf das Kindergeld angewiesen. Die Linke kritisiert Lindner scharf und wirft ihm "Parteipolitik auf dem Rücken der Familien" vor. Was ist die Kindergrundsicherung und wie hängt sie mit dem Kindergeld zusammen? Im Jahr 2025 sollen die Leistungen für Familien in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden. Dies umfasst neben dem Kindergeld auch Leistungen aus dem Bürgergeld und den Kinderzuschlag. Eine Erhöhung des Kindergeldes würde somit auch die Kindergrundsicherung erhöhen. Ob die Kindergrundsicherung wie geplant im Januar 2025 eingeführt wird, ist jedoch noch unklar, da das entsprechende Gesetz im Bundestag noch nicht beschlossen ist. Wie hoch wird das Kindergeld in 2025 sein? Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern zunächst eine Kindergelderhöhung auf mindestens 300 Euro. Künftig solle das Kindergeld allerdings auf 377 Euro pro Kind und Monat erhöht werden, so der Verband. 377 Euro ist nämlich die Summe, die Familien mit einem höheren Einkommen als Entlastungsbetrag geltend machen können. Derzeit erhalten Familien allerdings lediglich 250 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Wenn der Bundesfinanzminister von einer "satten Erhöhung" spricht, sind 300 Euro Kindergeld durchaus möglich. Allerdings hat die Bundesregierung noch keinen Erhöhungsbetrag festgelegt - da wie erwähnt - der Existenzminimumbericht noch nicht vorliegt. Kindergeld-Erhöhung kommt in Sozialhilfe und Bürgergeld-Familien nicht an Zwar sind Kinder in Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Familien ebenfalls Kindergeld berechtigt, allerdings wird das Kindergeld an den Regelbedarf angerechnet, so dass die Kinder leer ausgehen. Kurz gesagt: Um so höher das Kindergeld, um so höher der Abzug beim Bürgergeld.

10. Juni 2024

Die angekündigte Nullrunde beim BAföG bleibt aus, und auch Grundbedarf sowie Wohnkostenpauschale sollen erhöht werden. Das Bundeskabinett lenkte ein, nachdem Sozialverbände und Opposition massive Kritik geübt hatten. Freibetrag, Grundbedarf und Wohnkostenpauschale werden angehoben Der Freibetrag soll um 5,24 Prozent steigen, und der Grundbedarf um fünf Prozent angehoben werden. Statt derzeit 452 Euro würde er dann 476 Euro betragen. Studierenden und Schülern soll die Wohnkostenpauschale um 20,00 Euro pro Monat erhöht werden. Sie soll dann 380 Euro betragen, statt den gegenwärtigen 360 Euro. Wann treten die BAföG-Änderungen in Kraft? Gültig sind neuen Bestimmungen für Schüler zu Beginn des Schuljahres 2024 / 2025 und für Studierende zum Wiintersemester 2024 / 2025. Was wird sich noch ändern? Vorgesehen ist außerdem eine Studienstarthilfe, ein Flexibilitätssemester, eine Anpassung des Freibetrags für eigenes Einkommen und Erleichterung beim Fachwechsel. Studienstarthilfe und Freibetrag Eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro soll Studierenden gewährt werden, die bestimmte Sozialleistungsansprüche haben. Der Freibetrag für Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass ein Minijob nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Flexibilitätssemester und Fachrichtungswechsel Es soll ein Flexibilitätssemester geben. In diesem sollen alle Studierenden einmalig die Möglichkeit erhalten, ohne Gründe angeben zu müssen, ein Semester weiter BAföG zu erhalten - über die Förderungsdauer hinaus. Auch später im Studium kann das Fach noch gewechselt werden, ohne dass sich dies negativ auf den BAföG-Anspruch auswirkt. Was sagen die sachverständigen Sozialverbände? Der Paritätische Sozialverband gibt eigene Studien in Auftrag, um zu prüfen, wie hoch BAföG, Bürgergeld, Grundsicherung und andere Sozialleistungen sein müssen, um der Realität gerecht zu werden. Deshalb fordert er über die jetzigen Änderungen hinaus eine deutlich höhere Anpassung der BAföG-Sätze. Außerdem müsste der Grundbedarf existenzsichernd ausgestaltet werden, sowie die Wohnkostenpauschale anhand der Realität bestimmt und angehoben werden. Zudem müssten die Elemente des BAföG automatisch auf die Entwicklung der Löhne und Preise eingestellt werden. Lesen Sie auch: - Studieren mit Familie: Wohngeld, Bürgergeld oder Bafög? Grassierende Armut unter Studierenden Für diese Forderungen hat der Paritätische alarmierende Gründe. Eine Studie des Wohlfahrtsverbandes “Armut von Studierenden in Deutschland” zeigte, dass 36 Prozent aller Studierenden unter Armut leiden. Vier von fünf Studierenden mit eigener Wohnung sind arm Bei allein oder in Wohngemeinschaften lebenden Studierenden lebten sogar über 80,2 Prozent unter der Armutsgrenze. Mit anderen Worten. Nur jeder und jede fünfte dieser Studierenden leidet nicht unter Armut. BAföG deckt nicht den Bedarf Laut dem Paritätischen zeigen die Ergebnisse der Studie glasklar, dass die Leistungen des BAföG längst nicht mehr den lebensnotwendigen Bedarf decken und maßgeblich verantwortlich sind für die extrem hohe Armutsquote unter Studierenden. Besonders von Armut betroffen Studierende sind weit häufiger von Armut betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung und zählen (wie Leistungsberechtigte bei Sozialhilfe und Bürgergeld) zu den besonders von Armut bedrohten Gruppen der Gesellschaft. Reicht die Erhöhung der Wohnkostenpauschale aus? Besonders überlastet ist die Mehrheit der Studierenden mit den Wohnkosten. Rund 60 Prozent aller Studierenden, die allein oder in Wohngemeinschaften leben, müssen über 40 Prozent ihres Gesamteinkommens für die Wohnkosten zahlen. Rund 25 Prozent aller Studierenden stecken in dieser Notlage. Der Anteil von Studierenden, die mit ihren Wohnkosten überlastet sind, liegt doppelt so hoch wie im Schnitt der Bevölkerung. Eine leichte Erhöhung der Wohnkostenpauschale um 20 Euro auf 380 Euro kann dieses Fiasko nicht ausgleichen.

10. Juni 2024

Ein Sozialhilfebezieher muss täglich krankheitsbedingt 5 mal duschen,um sich sauber und trocken zu fühlen. Er leidet unter fortwährenden Durchfall. Gegenüber der Sozialbehörde machte er deshalb einen Mehrbedarf an Kosten für Strom und Waschmittel geltend. Die Behörde lehnte ab, ein erhöhter Mehrbedarf an Stromkosten für seinen Durchlauferhitzer sei nicht nachgewiesen. Deshalb zog der Betroffene vor Gericht. Berechnung eines über die Warmwasserpauschale hinausgehenden Mehrbedarfs für die Kosten einer dezentralen Warmwassererzeugung - Mehrbedarf bei Durchlauferhitzer Das Sozialgericht verurteilte die Behörde ihm einen Warmwassermehrbedarf in Höhe von 36 € monatlich zu gewähren. Hiermit war der Antragsteller nicht zufrieden und beantragt beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen per Klage ihm weitere Leistungen nach dem SGB XII zu gewähren. Das LSG NRW, Urt. v. 27.04.2023 - L 9 SO 209/21 – entschied hier zu Gunsten des Leistungsbeziehers und urteilte wie folgt: Das Sozialamt muss Zusatzkosten für Warmwassermehrbedarf in Höhe von monatlich ca. 55 € zahlen für krankheitsbedingtes häufiges Duschen. 1. Der Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über die Warmwasserpauschale hinaus besteht, soweit die Aufwendungen für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig gedeckt werden und sie nicht unangemessen sind (BSG Urteil vom 07.12.2017 – B 14 AS 6/17 R). 2. Wenn die Pauschalen nicht ausreichend sind, um die Kosten zu decken, müssen die Gerichte die tatsächlichen Kosten ermitteln und ggf. schätzen. Diese sind dann bis zur Grenze der Angemessenheit zu übernehmen. Hier lassen sich die tatsächlichen Kosten für die Warmwassererzeugung mangels einer separaten Messeinrichtung nur schätzen. 3. Die Kosten sind nach der Rechtsprechung des BSG jedoch nur bis zur Grenze der Angemessenheit zu übernehmen. Sofern keine Besonderheiten des Einzelfalls bestehen ist deshalb dem Energieverbrauch regelmäßig ein durchschnittlicher, als angemessen anzusehender Warmwasserverbrauch zu Grunde zu legen, hier kommt eine Begrenzung auf die durchschnittlichen Kosten jedoch nicht in Betracht, denn es liegen Besonderheiten des Einzelfalls vor. 4. Krankheitsbedingtes häufiges Duschen kann einen Warmwassermehrbedarf begründen (zur Berechnung eines über die Warmwasserpauschale hinausgehenden Mehrbedarfs für die Kosten einer dezentralen Warmwassererzeugung vgl. LSG Hessen Urteil vom 26.10.2020 – L 9 AS 573/19; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.05.2019 - L 13 AS 207/18 ZVW ). Lesetipp Redakteur: Mehrbedarf bei Durchlauferhitzer - von RA Dr. Robin von Eltz: Unter Umständen besteht bei Verwendung eines Durchlauferhitzers oder einer Gastherme für die Warmwassererzeugung ein Anspruch auf Mehrbedarf, der über die Pauschale nach § 21 Abs. 7 SGB II hinausgeht. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen am 22.05.2019 – L 13 AS 207/18 ZVW entschieden. Bei einem 1-Personen-Haushalt sei davon auszugehen, dass knapp 1/4 des monatlichen Stromabschlags auf den Durchlauferhitzer entfalle. Liege dieser Betrag über der Pauschale nach § 21 Abs. 7 SGB II, bestehe ein zusätzlicher Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe der Differenz. Dies gelte nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Stromverbrauch des Durchlauferhitzers unangemessen hoch sei. Rechtstipp: Gilt auch beim Bürgergeld Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs auch bei krankhaftem Waschzwang (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.02.2011 - L 13 AS 90/08 -) Dies sollte man wissen – Hinweis Redakteur. Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs, wenn dieser krankheitsbedingt 5 mal täglich 5-10 Min. duschen muss. Dies kann ohne wenn und aber auch im SGB II - allso beim Bürgergeld gelten - § 21 Abs.7 SGB II. Was können Betroffene nun tun? Was muss der Leistungsempfänger tun, um höhere Kosten für Nebenkosten wie Wasser, oder Strom vom Sozialleistungsträger zu bekommen? 1. Antrag bei der zuständigen Behörde stellen (Jobcenter oder Sozialhilfe ) auf Übernahme der Kosten aufgrund von Krankheitsbedingtes 2. Ein aktuelles Attest ( nicht älter wie 6 Monate – so die Rechtsprechung )) sollte dem Antrag beigefügt sein, aus diesem muss die genaue Diagnose hervor gehen. Eine ärztliche Begründung, warum der Mehrverbrauch medizinisch notwendig ist. Der Arzt sollte eine Prognose abgeben, wie lange der Krankheitszustand andauern wird - auch wenn chronisch krank, denn ebend ein Leben lang. Zur Frage Stellung beziehen, ob Alternativen bestehen. 3. Abrechnungen des Energieversorgers sollten beigefügt sein (Nebenkostenabrechnung, Stromabrechnung). 4. Bei Ablehnung des Antrags ist ein Widerspruchsverfahren möglich sowie der Klageweg zum Gericht. Ein Rechtsanwalt sollte dies übernehmen! Das gilt zu beachten Folgende Anspruchsgrundlagen sind zu beachten: Bei einem Mehrbedarf für erkrankungsbedingten Strommehrverbrauch zum Beispiel bei Elektrotherapie, eine Heizdecke kommt als Mehrbedarf der Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Betracht. Nach dieser Vorschrift wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Hierzu können auch erhöhte Stromkosten für den krankheitsbedingt notwendigen Betrieb medizinischer Geräte gehören (vgl. von Boetticher in Münder: Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 6. Aufl. 2017, § 21 Rn. 43 mit weiteren Nachweisen). Unabweisbar bedeutet, dass es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf handelt, dessen Deckung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums erforderlich ist (vgl. von Boetticher in Münder: Lehr- und Praxiskommentar SGB II, 6. Aufl. 2017, § 21 Rn. 36). Bei einem Strommehrverbrauch z. Bsp. Wegen Waschzwang oder mehrmaligem, täglichen Duschen oder Baden ist der Warmwassermehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II zu beantragen oder für die Sozialhilfe § 30 Abs. 7 SGB XII . Bei einem zu hohen Nebenkostenverbrauch z. Bsp. Wassermehrverbrauch gilt als Anspruchsgrundlage § 22 Abs. 1 SGB II bzw. § 35 Abs. 1 SGB XII für die Sozialhilfe. Wie kann man die erhöhten Stromkosten nachweisen? Befindet sich in der Wohnung keine separate Messeinrichtung, können die Stromkosten durch das Gericht z. Bsp. für den Durchlauferhitzer geschätzt werden. Wenn die Pauschalen nicht ausreichend sind, um die Kosten zu decken, müssen die Gerichte die tatsächlichen Kosten ermitteln und ggf. schätzen. Diese sind dann bis zur Grenze der Angemessenheit zu übernehmen (BSG Urteil vom 07.12.17 – B 14 AS 6/17 R). Lesetipp: Bürgergeld Mehrbedarf für Strom so beantragen, ein Beitrag von Sebastian Bertram

10. Juni 2024

Für Rentenbezieher erhöht sich ab dem 1. Juli 2024 die Rente. Die Bezüge sollen laut dem Bundesarbeitsministeriums um 4,57 % angehoben werden, was bedeutet, dass der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigt. Das hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente. Erhöhung der Witwenrente und höhere Freibeträge Erfreulich sind die Erhöhungen der Rentenbezüge und die Anpassungen der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Diese Anpassung betrifft nicht nur den allgemeinen Rentenwert, sondern wirkt sich auch auf die Einkommensgrenzen aus, die im § 97 des Sechsten Sozialgesetzbuches festgelegt sind, sagt Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel. Konkret erhöht sich der Freibetrag für Einkommen von Witwen oder Witwern auf 1.038,05 Euro und für Kinder, die Waisenrente erhalten, auf 220,19 Euro. Dadurch verbessert sich die finanzielle Situation von Hinterbliebenen, da sie neben ihrer Rente ein höheres Nettoeinkommen ohne Anrechnung beziehen können. Lesen Sie auch: - EM-Rente: 5 wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente für 2024 Rentenwerte steigen Ab dem 1. Juli 2024 wird es eine Erhöhung der Rentenwerte geben. Konkret bedeutet dies, dass jeder persönliche Entgeltpunkt mit 39,32 Cent bewertet wird, was einer Steigerung von 4,57 % entspricht. Diese Anpassung stellt eine erfreuliche Entwicklung dar und führt zu einer merklichen Erhöhung der Rentenbezüge, von der alle Rentenempfänger profitieren werden. Höhere Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten Neben der allgemeinen Rentenerhöhung gibt es eine weitere wesentliche Neuerung: Die Anhebung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Diese Anpassung ermöglicht es den Betroffenen, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ohne dass dies zu einer Kürzung ihrer Rentenbezüge führt. Die höheren Freibeträge Zum 1. Juli 2024 werden die Freibeträge wie folgt angepasst: Allgemeiner Freibetrag: Dieser wird auf das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes festgelegt. Für Witwen, Witwer oder Erziehungsrentenbezieher bedeutet dies konkret, dass sie bis zum 30. Juni 2024 einen Freibetrag von 992,64 Euro geltend machen können. Ab dem 1. Juli 2024 steigt dieser Betrag auf 1038,50 Euro. Freibetrag für Kindererziehung: Für Berechtigte, die zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente einen Freibetrag für die Erziehung von Kindern erhalten, erhöht sich dieser von 210,56 Euro (bis zum 30. Juni 2024) auf 220,90 Euro ab dem 1. Juli 2024. Einheitliche Freibeträge bundesweit Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der Rentenanpassung 2024 ist die Vereinheitlichung der Freibeträge für Ost und West. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Wohnort dieselben Freibeträge gelten, was zu einer Gleichbehandlung aller Rentenempfänger in Deutschland führt. Neue Rententabelle 2024 In der folgenden Übersicht können Rentnerinnen und Rentner sehen, wie sich die Rentenerhöhung ab Juli 2024 ungefähr für sie auswirkt: Rentenbasis Neue Rente ab Juli 2024 Erhöhung 700 Euro 731,99 Euro +31,99 Euro 800 Euro 836,56 Euro +36,56 Euro 900 Euro 941,13 Euro +41,13 Euro 1000 Euro 1.045,70 Euro +45,70 Euro 1100 Euro 1.150,27 Euro +50,27 Euro 1200 Euro 1.255,84 Euro +55,84 Euro 1300 Euro 1.359,41 Euro +59,41 Euro 1400 Euro 1.463,98 Euro +63,98 Euro 1500 Euro 1.568,55 Euro +68,55 Euro 1600 Euro 1.673,12 Euro +73,12 Euro 1700 Euro 1.777,69 Euro +77,69 Euro 1800 Euro 1.882,26 Euro +82,26 Euro 1900 Euro 1.986,83 Euro +86,83 Euro 2000 Euro 2.091 Euro +91 Euro Die Tabelle dient nur zu groben Orientierung. Rentenbescheide prüfen Die Erhöhung der Rentenwerte und die Anpassung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten tragen dazu bei, die Situation vieler Rentner zu verbessern. Es ist aber empfehlenswert, die neuen Bescheide genau zu prüfen, um von den Anpassungen in vollem Umfang profitieren zu können. Hilfe dabei bieten Sozialverbände und auf das Rentenrecht spezialisierte Anwälte.

10. Juni 2024

Eine medizinische Reha dient dazu, nach einer Erkrankung ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten so weit wie möglich wiederherzustellen, zum Beispiel nach einer Operation, nach einem Schlaganfall oder nach einem Herzinfarkt. Wann kommt eine Reha für Sie in Frage, und wie können Sie diese beantragen? Sie müssen den Antrag stellen Zuerst einmal gibt es eine Rehabilitations-Maßnahme (Reha) nicht automatisch, sondern Sie müssen als Patient selbst einen Antrag stellen und diesen begründen. Je besser dieser begründet ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag bewilligt wird. Sie beziehen sich dabei (wenn möglich) auf eine konkrete Diagnose. Wenn Sie mehrere Erkrankungen haben und deren diverse Symptome aufschreiben, kann unklar wirken, was genau das Ziel der Maßnahme sein soll. Wesentlich ist eine beigefügte Begründung des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin, warum eine solche Maßnahme in ihrem Fall notwendig ist. Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird? Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, dann können Sie Widerspruch einlegen oder im nächsten Schritt Klage dagegen erheben. Beides sollte aber einen guten Grund haben und dieser sollte ausführlich dargelegt werden, auch mit ärztlichen Befunden und Belegen. Was sind die Voraussetzungen für eine Reha? Ein wichtiger Grund für eine Reha liegt vor, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können oder eine Erkrankung Sie "zumindest" im Beruf einschränkt. Die Reha könnte hier ihre Arbeitsfähigkeit erhalten, wieder herstellen, verbessern oder immerhin dafür sorgen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert. Lesen Sie auch: Darf die Krankenkasse eine Reha aufdrücken um das Krankengeld zu verkürzen? Zweitens ist eine Reha begründet, wenn eine Erkrankung Sie im Alltag einschränkt und die Gefahr besteht, dass Sie behindert oder zum Pflegefall werden. Eine Reha könnte verhindern, dass eine Erkrankung chronisch wird oder eine Behinderung. Sie könnte auch bestehende Einschränkungen im Alltag verringern. Ein dritter Grund für eine Reha liegt vor, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden oder mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen haben. Dann kann eine Reha womöglich diese Krankheit heilen oder die Unfallfolgen lindern. Sie müssen versichert sein Träger von Rehabilitationsmaßnahmen verlangen darüber hinaus versicherungsrechtliche Grundlagen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, dass Sie eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder in den zwei Jahren vor dem Antrag zumindest sechs Monate lang Pflichtbeiträge leisteten. Außerdem gibt es eine Frist zwischen einer bewilligten Reha und der letzten zuvor. Diese beträgt im Regelfall mindestens vier Jahre. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Anders sieht es bei einem Arbeitsunfall aus oder bei einer Berufskrankheit. Bei einem Unfall ist vermutlich Ihre Unfallversicherung zuständig, um die Reha zu übernehmen. Diese wird dann prüfen, ob und welche Leistung sie versicherungsrechtlich trägt. Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist zum Beispiel eine stationäre Rehabilitation für versicherte Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt infolge einer anerkannten Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls. Träger ist in diesem Fall der zuständige Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Achtung! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Sie sich vone einem Durchgangsarzt untersuchen lassen. Dieser Facharzt ist von dem Träger der Unfallversicherung für die Behandlung nach Arbeitsunfällen zugelassen. Bei einer berufsbedingten Krankheit stellt hingegen Ihr Sie sonst behandelnder Arzt den Befund und weist den Träger der Unfallversicherung auf den Verdacht hin, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt. Bei wem stellen Sie den Antrag auf eine Reha? So banal es sich anhört: Vor einem Antrag müssen Sie grundsätzlich klären, wer für Ihren Fall Träger sein könnte, und bei wem Sie versichert sind. Die drei wichtigsten Träger einer Reha sind erstens die gesetzliche Rentenversicherung, zweitens die gesetzliche Krankenversicherung und drittens die gesetzliche Unfallversicherung. Auch die Jugend- und Sozialhilfe kommt in Frage, bei Beamten ist die Beihilfe verantwortlich, und bei nicht gesetzlich Versicherten die privaten Kranken- und Unfallversicherer. Wann springt die Rentenversicherung ein? Der eine oder die andere wundert sich, warum die Rentenkasse Rehabilitation von Arbeitnehmern trägt. Tatsächlich hängt dies eng mit der Rente zusammen, denn die gesetzliche Rentenversicherung möchte lieber die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen statt eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Die Rentenversicherung wird sogar dazu drängen, bei einer drohenden Erwerbsminderung eine medizinische Rehabilitation zu versuchen, bevor sie über eine Erwerbsminderungsrente entscheidet. Weiterhin stellen auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder Arbeitssuchende ihren Reha-Antrag bei der Rentenversicherung (meist zumindest). Wann ist die Krankenkasse zuständig? Ist das Motto der Rentenversicherung "Reha vor Rente", so lautet das Credo der gesetzlichen Krankenversicherung "Reha vor Pflege". Übrigens übernimmt meist die Krankenkasse die Reha von Rentnern (und nicht die Rentenversicherung). Auch Erwachsene, die keinem Beruf nachgehen, wenden sich wegen einer Reha häufig an die Krankenversicherung. Wann zahlt die Unfallversicherung? Auch die gesetzliche Unfallversicherung möchte, dass Berufstätige nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufstätigkeit wieder am Arbeitsleben teilhaben können statt aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Im Unterschied zu anderen Reha-Fällen müssen Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht selbst einen Antrag stellen. Der Träger der Unfallversicherung springt hier von selbst ein, sobald die medizinischen Anzeigen vorliegen. Den Antrag stellen Formulare für einen Reha-Antrag können Sie bei den Beratungsstellen bekommen, sei es bei der Rentenversicherung, bei der Krankenkasse oder bei den Versicherungsämtern. Die Vordrucke müssen Sie nicht nutzen, sondern können den Antrag auch formlos stellen Dann erhalten Sie die auszufüllenden Formulare im Anschluss. Die Anschlussbehandlung Soll eine Reha unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt folgen, dann unterstützt Sie meist der Sozialdienst der Klinik, um den Antrag zu formulieren. Allerdings sollten Sie das behandelnde medizinische Personal direkt auf die anschließende Reha ansprechen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt Am Anfang einer Reha stehen Gespräche mit Ihrem Arzt, Ihren Ärztinnen. Je nach Beschwerden und Ursachen kann das eine Hausärztin sein, ein Facharzt oder eine Betriebsärztin. Diese beurteilen erst einmal generell, ob die Voraussetzungen für eine Reha gegeben sind, und in weiteren Schritten, ob diese besser ambulant erfolgen soll, also nahe ihrem Wohnort, oder stationär mit Unterbringung in einer Klinik. Was sollten Sie im Antrag beachten? Ein Befundbericht eines Mediziners gehört notwendig in den Reha-Antrag. Je detailierter dieser begründet ist und je umfassender ihr Krankheitsbild dokumentiert ist, umso eher wird die Reha genehmigt. Sie können die behandelnde Ärztin für eine genaue Beschreibung unterstützen, indem Sie genau mitteilen, wie Ihre Erkrankung Sie im Alltag einschränkt. Klar sein muss auch, warum die bisherigen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen.

9. Juni 2024

Behinderungen oder chronische Erkrankungen werden, je nach dem Ausmaß der durch sie verursachten Einschränkungen, in Zehnerschritten nach dem Grad der Behinderung (GdP) festgestellt. Ab einem GdP von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, und diese rechtfertigt Nachteilsausgleiche, einen Schwerbehindertenausweis und bestimmte Sonderrechte. Der Neufeststellungsantrag Die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Krankheit bleiben nicht immer gleich. Sie können sich verbessern oder verschlimmern. Wenn jemand, bei dem zum Beispiel ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt ist, merkt, dass sein gesundheitlicher Zustand sich verschlechtert, dann kann er einen Neufeststellungsantrag stellen. Liegt aufgrund der Verschlechterung der GdP dann bei 50 oder darüber, kann der Betroffene die Rechte des Status als Schwerbehinderter nutzen. Unproblematisch ist ein solches Unterfangen nicht. Bei einer Neufeststellung kann sich nämlich auch herausstellen, dass ein GdP von 50 nicht mehr vorliegt, weil die Situation sich verbessert hat. Wird jetzt ein neuer GdP von zum Beispiel 30 festgestellt, dann entfällt der Status als schwerbehindert, und damit entfallen auch die entsprechenden Nachteilsausgleiche. Lassen Sie sich beraten Als Betroffene wissen Sie subjektiv am besten, wie es Ihnen geht. Das zuständige Versorgungsamt, das über ihren Grad der Behinderung entscheidet, bezieht sich aber auf ärztliche Befunde und umfassende Untersuchungen ihres gesamten Gesundheitszustandes. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie leiden inzwischen an gelegentlichen Anfällen von Migräne und fühlen sich häufig abgeschlagen, was beim Feststellen ihres Grades der Behinderung nach einer Knieoperation noch nicht der Fall war. Jetzt beantragen Sie deshalb eine Neufeststellung, weil ihr Körpergefühl und die von Ihnen empfundenen Einschränkungen sich verschlechtert haben. Kommt nun ein Gutachter zu dem Schluss, dass sich ihre Gehfähigkeit seit der Knieoperation verbessert hat, und war diese seinerzeit ausschlaggebend für den Grad der Behinderung, dann kann es passieren, dass Ihnen kein höherer, sondern sogar ein niedrigerer Grad der Behinderung zugesprochen wird. Deshalb sollten Sie sich vor einem Neufeststellungsantrag unbedingt mit ihrem behandelnden Arzt absprechen und sich bei Sozialverbänden beraten lassen, die sich mit Scherbehindertenrecht auskennen. Was kann das Ziel einer Neufeststellung sein? Das Ziel einer Neufeststellung bei einem Grad der Behinderung unter 50 kann sein, als schwerbehindert registriert zu werden, denn damit besteht ein Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Zu diesen Nachteilsausgleichen gehören ein besserer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage und das Recht auf eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Sie haben das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis, mit den ensptsprechenden Merkzeichen Sonderrechte beim Parken, sie erhalten Vergünstigungen beim Kauf eines Kraftfahrzeugs und sind von der KFZ-Steuer befreit. Auf freiwilliger Basis gewähren viele Verkehrsunternehmen, Kultur- und Sportveranstalter, Kommunen, Schwimmbäder und Wellnessanbieter Ermäßigungen bei Schwerbehinderungen. Lesen Sie auch: - Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwerbehinderung Wann sollten Sie eine Neufeststellung vermeiden? Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenstatus mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, dann können Sie Nachteilsausgleiche verlieren, wenn die Neufeststellung ergibt, dass ihre Behinderung inzwischen unter die Grenze der Schwerbehinderung fällt. Herabsetzung des Grades der Behinderung kann die Rente kosten Besonders ärgerlich ist das für ältere Menschen, die fast die Altersgrenze der Rente für schwerbehinderte Menschen erreicht haben. Wird bei Ihnen jetzt einige Monate, bevor Sie abzugsfrei in den Ruhestand gehen könnten, festgestellt, dass keine Schwerbehinderung mehr vorliegt, dann müssen Sie zwei Jahre länger arbeiten. Wer einen Schwerbehindertenstatus hat und kurz vor der Rente für schwerbehinderte Menschen steht, ist also gut beraten, vor der Rente keinen Antrag auf Neufeststellung zu stellen. Beziehen Sie bereits eine Rente für schwerbehinderte Menschen, dann brauchen Sie bei einer Neufeststellung nicht zu fürchten, diese zu verlieren. Denn es gilt der Grad der Behinderung bei Eintritt der Rente. Ob sich dieser später ändert, hat auf die Rente keinen Einfluss.

9. Juni 2024

Die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit kann oft unscharf erscheinen, insbesondere wenn finanzielle Belohnungen im Spiel sind. In diesem Artikel klären wir, was erlaubt ist und welche Konsequenzen drohen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Dabei beleuchten wir die gesetzlichen Vorgaben, Risiken und geben Tipps, wie Sie sich korrekt verhalten. https://youtu.be/giWukKwzfik?si=IS7AisYiYZrj9LDA Was ist Nachbarschaftshilfe? Definition und Rahmenbedingungen Nachbarschaftshilfe ist eine Hilfeleistung, die aus altruistischen Gründen erbracht wird, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Der Fokus liegt dabei auf dem Wohl des Hilfesuchenden, und es handelt sich nicht um eine kommerzielle oder gewinnorientierte Tätigkeit. Typische Beispiele für Nachbarschaftshilfe sind: Unterstützung beim Umzug Rasenmähen für ältere oder kranke Nachbarn Reparaturen von Haushaltsgeräten Einkäufe erledigen Diese Tätigkeiten fallen unter die Kategorie der Gefälligkeiten und sind in der Regel sozial und moralisch motiviert. Kann Nachbarschaftshilfe vergütet werden? Ja, Nachbarschaftshilfe kann auch geringfügig finanziell honoriert werden, solange dies freiwillig erfolgt und nicht gefordert wird. Es ist jedoch entscheidend, dass die Hilfeleistung nicht regelmäßig und gewinnorientiert erbracht wird. Eine kleine finanzielle Anerkennung, wie ein symbolischer Betrag oder eine Einladung zum Essen, ist in der Regel unproblematisch. Was ist Schwarzarbeit? Schwarzarbeit wird definiert als das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen, die steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig sind, ohne dass diese Tätigkeiten bei den zuständigen Behörden (Finanzamt und Sozialversicherungsträger) gemeldet werden. Dies umfasst: Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit Tätigkeiten, bei denen das Einkommen nicht versteuert wird Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbeanmeldung Arbeiten in zulassungspflichtigen Handwerken ohne Eintragung in die Handwerksrolle Beispiele für Schwarzarbeit Ein Beispiel für Schwarzarbeit wäre, wenn Sie bei einem Bekannten Fliesen verlegen und dafür 10 Euro pro Stunde in bar erhalten, ohne diese Einnahmen beim Finanzamt oder dem Jobcenter anzugeben. Auch das Anbieten von Dienstleistungen wie Reinigung oder Renovierung gegen Bezahlung ohne entsprechende Anmeldung und Versteuerung fällt unter Schwarzarbeit. Die Risiken und Strafen bei Schwarzarbeit Sanktionen und Strafen Die Folgen von Schwarzarbeit sind in Deutschland erheblich und umfassen sowohl finanzielle als auch strafrechtliche Sanktionen. Die Strafen können sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betreffen: Geldstrafen: Auftraggeber können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro belegt werden. In besonders schweren Fällen können die Strafen bis zu 500.000 Euro betragen. Freiheitsstrafen: Bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuerhinterziehung drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen können diese Strafen bis zu zehn Jahre betragen. Sozialversicherungsbeiträge: Nicht angemeldete Arbeitnehmer können Geldstrafen bis zu 25.000 Euro erhalten. Bei geringfügigen Beschäftigungen im privaten Haushalt beträgt die Strafe bis zu 5.000 Euro. Verlust von Sozialleistungen Für Bürgergeldempfänger bedeutet Schwarzarbeit zusätzliche Risiken. Da das Einkommen aus Schwarzarbeit nicht gemeldet wird, wird es nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Wird Schwarzarbeit entdeckt, müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückgezahlt und zusätzliche Sanktionen akzeptiert werden. Wann ist Schwarzarbeit keine Schwarzarbeit? Familienangehörige und Gefälligkeiten Das Jobcenter kann keine Schwarzarbeit unterstellen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die im Rahmen von Selbsthilfe, Gefälligkeiten oder Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Wichtig ist, dass keine regelmäßige Bezahlung erfolgt und die Hilfeleistung nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Selbsthilfe: Tätigkeiten, die im Haushalt oder im engen familiären Kreis erbracht werden, sind in der Regel von der Meldepflicht ausgenommen. Gefälligkeiten: Auch hier kann eine kleine finanzielle Anerkennung erfolgen, solange sie freiwillig und ohne Forderung erfolgt. Sachgeschenke statt Geld Eine Möglichkeit, Missverständnisse zu vermeiden, sind Sachgeschenke. Diese sind beim Bürgergeld anrechnungsfrei. Beispielsweise können Sie einen Gutschein oder ein nützliches Gerät als Dankeschön annehmen, ohne dass dies als Einkommen gewertet wird. Dies bietet eine rechtlich sichere Alternative zu finanziellen Belohnungen. Weiteres dazu: Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit Bürgergeld-Bezieher zu unterstützen Präventive Maßnahmen und Verhaltensregeln Klare Vereinbarungen Um Probleme zu vermeiden, sollten alle Tätigkeiten, die entgeltlich sind oder regelmäßig erfolgen, beim Jobcenter und Finanzamt gemeldet werden. Es ist wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen und diese schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Transparenz und Ehrlichkeit Seien Sie transparent und ehrlich in Ihren Angaben gegenüber Behörden. Melden Sie jede Form von Einkommen, auch wenn es sich um kleine Beträge handelt. Dies schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt für Klarheit. Soziale Kontrolle Seien Sie sich bewusst, dass viele Anzeigen wegen Schwarzarbeit aus dem engen sozialen Umfeld kommen. Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die wissen, dass Sie Bürgergeld beziehen, könnten Sie beim Jobcenter oder Finanzamt anzeigen. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und keine unklaren Situationen zu schaffen. Vorsicht bei bezahlten Tätigkeiten Bei Tätigkeiten, die über reine Nachbarschaftshilfe hinausgehen und dazu dienen, einen finanziellen Gewinn zu erzielen, ist große Vorsicht geboten. Schwarzarbeit kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen, die insbesondere für Bürgergeldempfänger schwerwiegende Folgen haben können. Klare Abgrenzung Stellen Sie sicher, dass Ihre Hilfeleistungen eindeutig als Nachbarschaftshilfe klassifiziert werden können und vermeiden Sie regelmäßig entlohnte Tätigkeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit von Sachgeschenken, um rechtliche Probleme zu umgehen.

Gegen-Hartz TV

Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen

Um zu erfahren, wie hoch der Anspruch auf Bürgergeld ausfällt, kann unser neuer Bürgergeld-Rechner behilflich sein. Einfach alle wichtigen Daten eintragen und der Bürgergeld-Rechner rechnet den aktuellen Bedarf für 2024 aus! Bürgergeld Rechner

Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

Forum zum Bürgergeld

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Hier hast Du die Möglichkeit Dich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Bürgergeld zu stellen.

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Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

Weiteres

Regelleistungen 2024 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

Forum zum ALG II

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Wichtige Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden Fragen. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen für Sie zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten.

Bürgergeld News

Diese Jahr­gänge können noch vor 67 in die Rente gehen

9. Juni 2024

Wer kann eigentlich noch vor dem 67. Lebensjahr in die Rente gehen? Welche Möglichkeiten bestehen, vorzeitig die Altersrente zu beziehen? In diesem Artikel erfahrt ihr, wer vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Denn diese Möglichkeit wird es bald nicht mehr geben. Gesetzliche Regelungen Der Eintritt in die Altersrente ist gesetzlich geregelt. Es gibt Regelungen für zwei Gruppen von Rentenversicherten: für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte. Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Rentenversicherte, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten nachweisen können. Die Regelung sieht vor, dass alle zwischen 1949 und 1963 Geborenen vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können. Das bedeutet, dass Versicherte, die in diesem Zeitraum geboren sind und die Voraussetzungen erfüllen, früher in Rente gehen können. Was zählt zu den 35 Jahren Versicherungszeit? Für die Berechnung der 35 Jahre Versicherungszeit werden verschiedene Zeiten berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem: Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld Freiwillige Beiträge Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung Beiträge für Minijobs Anrechnungszeiten, wie Schulausbildungszeiten Wichtig: Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Beginns verbunden. Altersrente nach 45 Versicherungsjahren Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch als „Rente mit 63“ bezeichnet, ermöglicht Versicherten mit einer Wartezeit von 45 Jahren einen früheren Renteneintritt. Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 war es möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gibt es angepasste Regelungen und ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Lesen Sie auch: Wer darf 2024 erstmals in Rente gehen? Alle Jahrgänge! Berücksichtigte Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit Für die Berechnung der 45 Jahre Wartezeit werden folgende Zeiten einbezogen: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit Beiträge für Minijobs Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienst Beiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen Ersatzzeiten, z.B. für politische Verfolgung in der DDR Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden Wichtig ist, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter speziellen Voraussetzungen (wie Insolvenz des Arbeitgebers) mitzählen. Beispiel 1: Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Angenommen, eine Versicherter wurde im Jahr 1958 geboren und hat am Ende des Jahres 2023 genau 35 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht. Für Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei etwa 66 Jahren und 2 Monaten. Möchte der Betreffende jedoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, so müsste sie Abschläge in Kauf nehmen. Da das reguläre Renteneintrittsalter 66 Jahre und 2 Monate beträgt und die Person 3 Jahre und 2 Monate früher in Rente gehen möchte, ergibt sich folgende Rechnung für die Abschläge: 38 Monate vorzeitiger Rentenbeginn 0,3% Abschlag pro Monat Gesamtabschlag: 38 Monate * 0,3% = 11,4% Das bedeutet, die Rente dieser Person würde dauerhaft um 11,4% gekürzt. Beispiel 2: Altersrente nach 45 Versicherungsjahren Angenommen, eine weitere Person ist im Jahr 1955 geboren und erreicht im Jahr 2021 und 6 Monaten insgesamt 45 anrechenbare Versicherungsjahre. Für den Jahrgang 1955 ist es noch möglich, mit 63 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt sind. Da diese Person alle Voraussetzungen erfüllt, kann sie mit 63 Jahren und 9 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wichtig: Diese Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung der Regelungen und der Berechnung von Abschlägen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter und die Höhe der Rente können je nach individueller Situation, Anzahl der Versicherungsjahre und anderen Faktoren variieren.

Bürgergeld News

Wer darf 2024 erstmals in Rente gehen? Alle Jahrgänge!

9. Juni 2024

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt? Besonders im Jahr 2024 gibt es spezielle Regelungen, die bestimmen, welche Geburtsjahrgänge erstmals Anspruch auf Altersrente haben. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel erläutert diese Regelungen. Welche Altersrentenarten gibt es? Im deutschen Rentenrecht gibt es verschiedene Arten von Altersrenten, die je nach Geburtsjahrgang und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Diese sind: Regelaltersrente Rente für langjährig Versicherte Rente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Regelaltersrente: Wer kann 2024 in Rente gehen? Die Regelaltersrente, oft als reguläre Rente bezeichnet, ist die klassische Form der Altersrente. Im Jahr 2024 können Personen in Rente gehen, die zwischen dem 1. Dezember 1958 und dem 1. Dezember 1959 geboren wurden und das 66. Lebensjahr vollenden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate) erfüllt haben. Diese Zeit kann durch Pflichtversicherungszeiten oder freiwillige Beitragszeiten angesammelt werden. Altersrente für langjährig Versicherte: Was sind die Bedingungen? Die Altersrente für langjährig Versicherte kann 2024 erstmals von Personen in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurden. Diese Rentenart ist ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit einem Abschlag von 12,6 %. Voraussetzung hierfür sind 35 Jahre Wartezeit. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wer ist berechtigt? Menschen mit einer Schwerbehinderung können 2024 in Rente gehen, wenn sie zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Der früheste Zeitpunkt für den Rentenbeginn ist mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 8 Kalendermonaten, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 %. Zusätzlich müssen 35 Jahre Wartezeit und ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer profitiert davon? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann 2024 von Menschen in Anspruch genommen werden, die zwischen dem 2. Dezember 1959 und dem 1. Dezember 1960 geboren wurden. Diese Rentenart ist ab dem 64. Lebensjahr und 4 Kalendermonaten möglich und hat den Vorteil, dass sie abschlagsfrei ist. Erforderlich sind 45 Jahre Wartezeit. Lesen Sie auch: Früher in Rente gehen - Abschläge für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 Warum ist das Wissen der Rentenregelungen wichtig? Das Wissen um die spezifischen Regelungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrentenarten ist wichtig, um den optimalen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu bestimmen, sagt der Anwalt. Dadurch können nämlich Rentner potenzielle Nachteile vermeiden und ihre Altersversorgung besser planen. Vorbereitung auf den Renteneintritt Die Planung des Renteneintritts erfordert eine Vorbereitung mit den individuellen Voraussetzungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Mit professioneller Beratung können zukünftige Rentner sicherstellen, dass sie den für sich besten Zeitpunkt für den Renteneintritt wählen.

Bürgergeld News

Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwerbehinderung

9. Juni 2024

Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld-Leistungen erhalten, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf zusätzlich zu den regulären Leistungen. Dieser dient zur Deckung der besonderen Kosten, die durch die Behinderung entstehen. Die Höhe des Mehrbedarfs unterscheidet sich dabei zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Personen. Mehrbedarf für Erwerbsfähige Der Mehrbedarf von 35 % des Bürgergeld-Regelsatzes steht erwerbsfähigen schwerbehinderten Menschen zu, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Solche Maßnahmen umfassen Weiterbildungen, berufliche Rehabilitationsprogramme oder schulische/berufliche Ausbildungshilfen. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Ohne die Teilnahme an einer solchen Maßnahme entfällt der Anspruch auf Mehrbedarf, auch wenn die Person grundsätzlich erwerbsfähig ist. Mehrbedarf für nicht Erwerbsfähige Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung als nicht erwerbsfähig gelten und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 % des Bürgergeld-Regelsatzes. Ein Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis ist erforderlich. Die Mehrbedarfsregelung gilt nur für Leistungsberechtigte des Bürgergeldes. Wenn die schwerbehinderte Person nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und stattdessen Sozialhilfe bezieht, entfällt der Anspruch auf diesen Mehrbedarf. Höhe des Mehrbedarfs Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem Bürgergeld-Regelsatz und dem Grad der Behinderung. Im Jahr 2024 haben sich die Regelsätze erhöht, da sich die Mehrbedarfe prozentual an den Regelsätzen errechnen, haben sich diese folglich ebenfalls erhöht. Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) 563,00 € 35% 197,05 € Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufe 2) 506,00 € 35% 177,10 € Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) 451,00 € 35% 157,85 € Regelsatz unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er (Regelbedarfsstufe 3) 451,00 € 35% 157,85 € Kinder 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) 471,00 € 35% 164,85 € Kinder von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) 390,00 € 35% 136,50 € Kinder 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) 357,00 € 35% 124,95 € Bürgergeld-Regelsätze und Mehrbedarf 2024 Beantragung des Mehrbedarfs Der Mehrbedarf muss nicht gesondert beantragt werden, es ist aber erforderlich, dem Jobcenter die Behinderung und den Grad der Behinderung nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch die Zusendung einer Kopie des Behindertenausweises geschehen. Für die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Diesen Nachweis kann man sich bei der zu absolvierenden Maßnahme ausstellen lassen. Wichtiger Tipp: Jedes Mal, wenn Unterlagen beim Jobcenter eingereicht werden, sollte man eine Empfangsbestätigung anfordern. Dies verhindert Probleme durch verloren gegangene Dokumente und dient als Beweis für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen. Mehrbedarf bei Wohnraum Neben der finanziellen Unterstützung beim Regelsatz wird auch ein Mehrbedarf beim Wohnraum von bis zu 15 Quadratmetern zusätzlich gewährt. Dieses gilt für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind und einen Behinderungsgrad von mindestens 50% haben. Auch für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" und bei stark Sehbehinderten wird der zusätzliche Wohnraum anerkannt. Was tue ich, wenn mein Antrag abgewiesen wird? Zunächst ist es wichtig im Vorfeld für alle Unterlagen, die eingereicht worden sind, eine Bestätigung anzufordern. Wenn Unterlagen eingereicht sind, diese aber im Jobcenter verloren gegangen sind, führt es zu zusätzlichem Aufwand und unnötigem Stress. Falls der Mehrbedarf in einem Bürgergeld-Bescheid nicht berücksichtigt wurde, sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte beinhalten, dass der Mehrbedarf für Behinderte nicht gewährt wurde, obwohl er zusteht. Dem Widerspruch sollte eine Kopie des Behindertenausweises beigefügt werden. Unterstützung bei der Durchsetzung des Mehrbedarfs Spezialisierte Beratungsdienste bieten Unterstützung bei der Durchsetzung des Mehrbedarfs an und haben eine hohe Erfolgsquote. Diese Dienste helfen nicht nur beim Widerspruch, sondern übernehmen auch die Kommunikation mit dem Jobcenter, oft kostenlos. Dank der Beratungshilfe entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Um Anwaltsschulden zu vermeiden, sollten Bürgergeldempfänger bei Rechtsfragen einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Im Falle eines Prozesses kann auch Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

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Anwalt für Sozialrecht - So können Bürgergeld-Bezieher einen Sozialrechtsanwalt finden

9. Juni 2024

Leistungsberechtigte beim Bürgergeld sehen sich einem bürokratischen Monstrum gegenüber, dessen Paragrafen auch Mitarbeiter des Jobcenters kaum verstehen und deshalb sehr oft falsch anwenden. Wofür kann ein Anwalt nötig sein? Hat bei einer Zumutung des Jobcenters der Mitarbeiter rechtsgültig gehandelt oder rechtswidrig? Wann lohnt es sich, Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen und welche Fristen muss ich einhalten? Verweigert das Jobcenter Leistungen, die mir zustehen? Ist das Jobcenter im Recht, mir fehlende Mitwirkung zu unterstellen? Fragen über Fragen, für die man die Gesetze im Detail kennen muss, um seine Rechte durchzusetzen. Juristische Laien sind hier überfordert, und hier hilft der Anwalt für Sozialrecht, der sich in diesem Paragrafen-Dschungel zurecht findet. Warum ein Anwalt für Sozialrecht? Das Bürgergeld ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Juristische Konflikte zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten werden in der Regel vor dem Sozialgericht ausgetragen. Der Fachmann für diesen Bereich ist der Anwalt für Sozialrecht. Schutz vor dem Jobcenter Leistungsberechtige können ein Lied davon singen, dass Konflikte mit dem Jobcenter zermürben. Sie kosten nicht nur Zeit und Energie, sondern das Risiko ist hoch, immer mehr Ärger zu bekommen. Eine unbedachte oder auch nur untergeschobene Äußerung kann zu einer weiteren Sanktion führen, Kritik dazu, dass der Sachbearbeiter demonstriert, dass er am längeren Hebel sitzt. Lesen Sie auch: Bürgergeld: Erstattung der Anwaltskosten bei einem Widerspruchsverfahren wenn mehrere beauftragt haben Ein Anwalt sorgt jetzt dafür, dass nicht mehr Sie die volle Breitseite bürokratischer Schikanen aushalten müssen. Er kennt die gezinkten Karten der Behörde, er weiß, wann das Auflaufen lassen von berechtigten Ansprüchen rechtswidrig ist - und die Mitarbeiter wissen, dass er es weiß. Was tut der Anwalt? Ein Anwalt vertritt Sie vor Gericht - aber nicht nur das. Darüber hinaus berät er Sie, überprüft ihren Bürgergeld-Bescheid, legt bei fehlerhaften Bescheiden der Behörde Widerspruch ein, und formuliert ihre Klage, falls der Widerspruch nicht ausreicht. Zwar ist ein Anwalt beim Sozialgericht anfangs nicht vorgeschrieben, doch für Leistungsberechtigte in jedem Fall besser als seine Ansprüche allein vorzutragen. Müssen Sie den Anwalt bezahlen? Juristische Auseinandersetzungen kosten Geld, und Bürgergeld-Bezieher haben gerade das Nötigste zum Leben. Zum Glück ist das für Sie als Leistunsgberechtigte kein Problem, denn wer in Deutschland keinen Anwalt bezahlen kann, hat trotzdem das Recht, ihn zu beauftragen. Auch wenn Sie die Kosten nicht tragen müssen, werden diese jedoch nicht automatisch übernommen. Wenn Sie Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen wollen, zum Beispiel beim Überprüfen ihres Bürgergeld-Antrags, dann müssen Sie Beratungshilfe beantragen. Wenn der Anwalt Sie vor Gericht vertritt, dann müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Sie im Recht sind, dann muss das Jobcenter zahlen Belegt der Anwalt Fehler des Jobcenters, die den Widerpsruch erfolgreich machen, dann muss das Jobcenter den Anwalt bezahlen, ebenso wenn das Sozialgericht ihrer Klage folgt und das Jobecenter verurteilt. Die außergerichtliche Rechtsverfolgung Beratungshilfe läuft unter außergerichtlicher Rechtsverfolgung. Diese müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Bis das den Antrag bearbeitet, dauert es zumindest einige Wochen, oft auch länger. Viele Anwälte arbeiten erst dann für Sie, wenn diese Beratungshilfe bewilligt ist. Manche Leistungsberechtigte berichten sogar davon, dass Fachanwälte es generell ablehnten, ihre Beratung zu übernehmen. Die Prozesskostenhilfe Für eine Klage vor dem Sozialgericht muss das Widerspruchsverfahren beendet sein. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, auch für ihren Anwalt während des Verfahrens, sind nicht durch die Beratungshilfe gedeckt. Stattdessen müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Um diese zu bewilligen, prüft ein Richter vorläufig, ob ihre Klage wahrscheinlich zum Erfolg führt. Denkt er, dass dieses zutrifft, dann beantragt der Richter die Prozesskostenhilfe. Wo finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht? Leistungsberechtigte berichten uns bei gegen hartz.de immer wieder, dass Sie vergeblich nach einem geeigneten Anwalt suchten. Dieser sollte auf Sozialrecht spezialisiert sein. Eine Anlaufstelle, um die passende juristische Betreuung zu finden, bietet die Suchmaschine sozialportal.net. Hier haben sich Anwälte für Sozialrecht und Beratungsstellen registriert und kommen in Kontakt mit Leistungsberechtigten, so dass auch Sie die geeignete Rechtsvertretung vor Ort finden können.

Bürgergeld News

Bürgergeld: Ist die Bagatellgrenze wirklich eine Entlastung?

8. Juni 2024

In der Vergangenheit kritisierten Sozialberatungsstellen, dass Rückforderungen beispielsweise durch Überzahlungen bei Hartz IV auch in Minibeträgen eingetrieben wurde. Jobcenter trieben auch Minibeträge ein Immer wieder berichteten wir über die Eintreibung von Mini- bzw. Centbeträgen. So forderten Jobcenter teilweise nach 15 Jahren wegen Hartz IV Überzahlungen einen Cent ein. Der Mehraufwand an Kosten für das Mahnverfahren, Postzustellung und Bearbeitung überschritten vielfach den eigentlich geforderten Rückzahlungsbetrag. Das soll sich nun mit der Einführung eines sog. Bürgergeldes ändern. Gesetzesänderung zur Bagatellgrenze Die sog. Bagatellgrenze  wird ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro heraufgesetzt. Bis zu diesem Betrag verzichten die Jobcenter auf die Rückforderung. Dazu steht in dem neuen Gesetzestext § 40 Abs. 1 Satz 3 bis 5 SGB II: "Abweichend von Satz 1 gelten die §§ 45, 47 und 48 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderungen nach § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches von insgesamt weniger als 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergäben. Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 3 und 4 gelten in den Fällen des § 50 Absatz 2 des Zehnten Buches entsprechend." Diese Regelungen gilt auch bei Forderungen des Jobcenters bei abschließenden Entscheidungen nach zunächst vorläufig bewilligten Leistungen nach § 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II: "Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten, sofern sie ins- gesamt mindestens 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betragen." Die Bagatellgrenze bezieht sich laut "SOZIALRECHT-JUSTAMENT" auf ein Prüfverfahren und nicht auf einen Bewilligungszeitraum. Die Entscheidung darüber liegt zudem nicht im Ermessen des Jobcenters.  Beispiele zur Bagatellgrenze Die Sozialrechtsexperten von "SOZIALRECHT-JUSTAMENT" geben auch ein Fallbeispiel: "Herr K. hat Ende März 2023 eine Betriebskostenerstattung von 45 Euro erhalten und die Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter eingereicht. Sie müsste auf die Unterkunftsbedarfe im Folgemonat, also April 2023 bedarfsmindernd angerechnet werden. Die Leistung für April 2023 war aber schon angewiesen. Auf eine Aufhebung der Leistung für den Monat April wird verzichtet. Die Prüfung ist abgeschlossen. Im Mai 2023 gibt Herr K. seine Lohnabrechnung für den April ab. Daraus wird eine Überzahlung im April von 48 Euro festgestellt. Auf die Aufhebung wird verzichtet. Das für den Leistungsmonat schon einmal die Bagatellgrenze angewandt worden ist, spielt keine Rolle, weil die erste Prüfung (Betriebs- kostenerstattung) schon abgeschlossen war." Lesen Sie auch: Bürgergeld: Das Nebenkostenprivileg endet zum 1. Juli 2024 - Was bedeutet das? Eine etwas abgewandelte Fallgestaltung hat wieder andere Rechtsfolgen: "Hätte Herr K. die Betriebskostenabrechnung verspätet zusammen mit der Lohnabrechnung eingereicht, würde ein Verfahren der Aufhebung der Leistung für den April 2023 stattfinden. Die Aufhebungssumme (45 Euro plus 48 Euro) würde dann die Bagatellgrenze überschreiten. Sie käme nicht zur Anwendung. Meines Erachtens wäre dies auch der Fall, wenn aufgrund interner Arbeitsabläufe des Jobcenters, die Bearbeitung der Betriebskostenabrechnung liegen geblieben wäre und erst nach Einreichung der Lohnabrechnung bearbeitet werden würde. Entscheidend ist hier der tatsächliche Prüfvorgang." Eine Verbesserung für Bürgergeld-Leistungsbeziehende? Wie die Sozialrechtsexperten betonen, ist der Sinn und Zweck der Bagatellgrenze nicht dazu gedacht, im Sinne der Leistungsbeziehenden zu handeln, sondern die Verwaltung der Jobcenter zu entlasten.

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Obdachlos und psychisch krank - Die Schutzlosesten der Schutzlosen

8. Juni 2024

Ein übergroßer Teil der Obdachlosen leidet unter psychiatrischen Erkrankungen. Häufig sind diese der Grund für den Verlust der Wohnung, bisweilen aber auch eine Folge der zermürbenden Lebensbedingungen. Der Sozialstaat versagt gerade bei denjenigen, die ihn am nötigsten brauchen. Wieviele Obdachlose leiden unter psychischen Erkrankungen? Die Studienlage ist eindeutig. Der Anteil derjenigen unter den Menschen ohne Obdach, die zumindest eine psychiatrisch diagnostizierte Erkrankung aufweisen beträgt zumindest über 70 Prozent, bei manchen Studien über 90 Prozent. Dies geht sehr oft einher mit Suchterkrankungen wie Alkoholismus. Die Rate an psychischen Erkrankungen ist in Deutschland unter Obdachlosen weit höher als in der Gesamtbevölkerung. Die medizinische Behandlung dieser Krankheiten ist bei Obdachlosen umgekehrt viel schlechter als in der Gesamtbevölkerung. Dabei geht es auch um Leiden wie Depressionen, Bipolarität oder paranoide Schizophrenie, bei denen das Sterberisiko. die Suizidgefahr und die Gefahr, tödliche Unfälle zu erleiden sehr hoch ist. Welche psychiatrischen Erkrankungen betreffen Obdachlose am meisten? Die häufigsten psychiatrischen Störungen unter Obdachlosen sind Psychosen / Wahnvorstellungen. Diese gehen oft einher mit dem, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, hohen Anteil an Alkoholismus und anderen Drogenkrankheiten. Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Depressionen treten unter Wohungslosen ebenfalls weit häufiger auf als im Durchschnitt der Bevölkerung. Verlierer auf dem Wohnungsmarkt Die Mieten in den Großstädten werden immer teurer, und die Konkurrenz um die knappen Wohnungen ist immens. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind Verlierer bei der Wohnungssuche. In der Wohnungsnotfallhilfe ist der Anteil psychisch Kranker weit höher als im Gesamtdurchschnitt der Gesellschaft. Sehr häufig haben die Betroffenen wegen ihrer Erkrankungen garkein oder zumindest kein sicheres Einkommen. Dies führt dann, zusammen mit auffälligem Verhalten, dazu, dass Vermieter sie ablehnen. Allzu viele psychisch Erkrankte landen nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik auf der Straße. Häufiger krank und seltener diagnostiziert Eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf unter circa 650 Wohnungslosen in Deutschland ergab ein krasses Missverhältnis zwischen der Selbsteinschätzung der Betroffenen und einer fachlich-objektiven Einschätzung. (Franziska Bertram et.al. The mental and physical health of the homeless—evidence from the National Survey on Psychiatric and Somatic Health of Homeless Individuals (the NAPSHI study). Deutsches Ärzteblatt, Dezember 2022. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0357) Studienleiter Fabian Heinrich vom Institut für Rechtsmedizin des UKE erklärt: „Darüber hinaus berichteten rund 23 Prozent der Studienteilnehmenden von einer ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankung. Bei rund 70 Prozent der wohnungslosen Menschen gab es zudem Hinweise auf das Vorliegen einer möglichen unbekannten psychischen Erkrankung.“ Huhn oder Ei? In den Biografien vieler Obdachloser mit psychischen Erkrankungen stehen die Krankheit und das fehlende Dach über dem Kopf im Wechselspiel. Egal, ob jemand erst die Wohnung verlor und dann erkrankte, oder erst erkrankte und dann die Wohnung verlor - ohne Obdach verschärft sich die Situation dramatisch. Die Studienlage zeigt, dass rund zwei Drittel der psychisch erkrankten Obdachlosen bereits vor ihrer Obdachlosigkeit erkrankt waren. Professorin Monika Brönner, die eine Studie zum Thema leitete, erläuterte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: "Zwischen den ersten Symptomen einer psychischen Erkrankung und dem Verlust der Wohnung vergehen im Schnitt sechseinhalb Jahre." Die Berliner Psychiaterin Stefanie Schreiter machte gegenüber der Süddeutschen deutlich, dass es auch umgekehrt sein kann: "Wenn ich mich in der Notlage einer Wohnungslosigkeit befinde, ist es ganz klar, dass sich dann psychische Erkrankungen auch verschlechtern können - oder erst entstehen." Die Zeitschrift sozialpsychiatrische informationen fasst zusammen: "Die Lebensweise ohne sicheren Wohnraum birgt einige psychische Risikofaktoren für die betroffenen Menschen, aber ebenso hoch ist die Gefahr des Verlustes des eigenen Wohnraums für Menschen aufgrund einer akuten psychischen Störung und einer komplexen sozialen Problemlage (z. B. Trennung, Jobverlust oder Verschuldung)." Risiken potenzieren sich Risiken, denen Obdachlose generell ausgesetzt sind, verschärfen sich, wenn eine psychische Erkrankung hinzukommt. Menschen mit Depressionen fehlen Schutzräume, in denen sie ihre Ruhe haben; wer unter einer Psychose leidet, verliert den Überblick über die Dinge, die zum Überleben draußen notwendig sind, etcetera. Der Zugang zu einer bedarfsgerechten Unterstützung ist massiv erschwert. Doppelt ausgegrenzt Menschen, die erstens obdachlos sind und zweitens unter psychiatrischen Erkrankungen leiden, erfahren eine doppelte Ausgrenzung. Innnerhalb der Familie sind die Betroffenen oft ein Tabuthema. Mit den Erkrankungen einher gehende Verhaltensauffälligkeiten führen bisweilen dazu, dass Anwohner die Betroffenen als bedrohlich empfinden statt als hilfebedürftig. Schnell sind die Betroffenen polizeibekannt, und allzuleicht kommt zu der psychischen Erkrankung die Kriminalisierung hinzu. Henning Dassler. Professor für Gemeindepsychiatrie, fordert: „Es muss das Ziel sein, wohnungslose psychisch erkrankte Menschen wieder stärker in ihrer Eigenschaft als Individuen mit komplexen Bedürfnissen und Ressourcen wahrzunehmen“

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P-Konto: Wenn das Kindergeld bei Schulden gepfändet wird

8. Juni 2024

Wer Schulden hat und eine Familie ernähren muss, wird sich fragen, ob auch das Kindergeld gepfändet werden kann. Die Antwort vorweg: Grundsätzlich kann auch das Kindergeld gepfändet werden. Darauf weist Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel hin. Allerdings kann es durch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützt werden. Außerdem sind neben dem Grundfreibetrag weitere Freibeträge möglich. Kein grundsätzlicher Schutz für das Kindergeld Das Kindergeld ist also nicht grundsätzlich vor einer Kontopfändung geschützt. Wer verhindern will, dass das Kindergeld gepfändet wird, muss sein normales Konto bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Eltern von Kindern unter 18 Jahren (in manchen Fällen auch unter 25 Jahren) erhalten einen monatlichen Betrag von 250 Euro pro Kind. Das Geld wird monatlich auf das Konto eines Elternteils überwiesen. Hat ein Gläubiger eine Pfändung beantragt, wird das Konto gepfändet - befindet sich das Kindergeld auf diesem Konto, wird es zusammen mit dem Ersparten gepfändet. Der Insolvenzverwalter wird nur den Gesamtbetrag des Kontos betrachten und den erforderlichen Betrag einziehen. Er unterscheidet nicht zwischen Lohn, Gehalt oder Kindergeld. Das Kindergeld ist also nicht vor Pfändung geschützt. Ein Beispiel: Ein alleinerziehender Vater erhält monatlich 250 Euro Kindergeld für seine Tochter. Trotz mehrfacher Mahnungen hat er seine Rechnungen nicht bezahlt, so dass die Gläubiger sein Konto pfändeten. Dabei wurde nicht zwischen Lohn und Kindergeld unterschieden: Es wurde der Schuldenberg eingezogen - dabei wurde auch ein Teil des Kindergeldes gepfändet. So kann eine Pfändung von Kindergeld verhindert werden Um eine Pfändung des Kindergeldes zu vermeiden, empfiehlt der Gansel folgende Vorgehensweise: Ein Pfändungsschutzkonto einrichten Wer eine Kontopfändung befürchtet, sollte sich so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten. P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto: Damit ist im Grunde ein ganz normales Bankkonto gemeint, das jedoch vor Pfändungen geschützt ist. Geld, das sich auf einem P-Konto befindet, kann also nicht gepfändet werden. Die pfändungsgeschützten Freibeträge bei einem P-Konto haben sich zum  1. Juli 2023 erhöht. Diese Summe verbleibt auf dem P-Konto, auch wenn es zu einer Pfändung kommt: Grundfreibetrag seit 1. Juli 2023: monatlich 1.410 Euro Die Freibeträge decken das monatliche Kindergeld ab. Wenn das Kindergeld auf ein P-Konto überwiesen wird, dann ist es vollständig vor einer Pfändung geschützt. Einrichtung eines P-Kontos Betroffene können ein P-Konto nicht selbst einrichten, sondern müssen ihre Bank beauftragen. Die Bank ist verpflichtet, ein P-Konto einzurichten. Es müssen hierfür keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. In den meisten Fällen verläuft die Einrichtung eines P-Kontos unkompliziert:  Ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umwandelt werden oder es wird ein neues Konto als P-Konto eingerichtet. Der Antrag ist kostenlos. Freibeträge auf dem P-Konto erhöhen Wenn Kinder versorgt werden oder Unterhalt gezahlt werden muss, ist es in der Regel möglich, den Grundfreibetrag zu erhöhen. Verbraucher müssen der Bank allerdings nachweisen, warum der übliche Freibetrag nicht reicht, zum Beispiel mit Bescheinigungen von der Familienkasse. Bescheinigungen zur Erhöhung der Freibeträge können ausgestellt werden von: Sozialleistungsträger, Familienkassen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Rechtsanwälte und Steuerberater Arbeitgeber Wenn das Kindergeld bereits gepfändet wurde Ein P-Konto kann bis zu vier Wochen rückwirkend eingerichtet werden. Das bedeutet: Wenn ein P-Konto eingerichtet ist, dann ist das Geld, das im letzten Monat gepfändet wurde, nicht ganz verloren. Tipp: Richten Sie zunächst ein P-Konto ein und lassen Sie sich die Aktivierung mit einer P-Kontobescheinigung bestätigen. Jetzt können Sie einen Antrag an das Insolvenzgericht stellen und das gepfändete Kindergeld zurückfordern. Diesem Antrag sollten Sie unbedingt beilegen: P-Kontobescheinigung Nachweisen über den Erhalt des Kindergeldes Nachweis über die Pfändung Kindergeld und Kinderzuschlag Seit Januar 2023 ist das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind gestiegen. Es gibt keine Beträge mehr, die von der Anzahl der Kinder abhängig sind. Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, müssen auch keinen Antrag auf die Erhöhung stellen: Sie bekommen die 250 Euro monatlich ganz automatisch von der Familienkasse überwiesen. Unter Umständen besteht die die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag zu erhalten. Anspruchsberechtigte können bis zu 250 Euro pro Kind als Kinderzuschlag bekommen. Dieser Zuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen und von den Lebensumständen ab. Was darf gepfändet werden und was nicht? Was darf von Gläubigern bei Schuldnern gepfändet werden: Geld auf Konten, also Stundenlohn und Gehalt, ebenso Wertgegenstände, Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld Was darf nicht gepfändet werden: Pfändungsgeschützte Freibeträge, Sozialversicherungsabgaben, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Überstunden Grundsätzlich darf das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Dazu zählen Stundenlohn, monatliches Gehalt, aber auch Rentenbezüge oder Witwenrente — und eben auch das Kindergeld. Ganz oder teilweise pfändbar sind auch Bezüge wie Arbeitslosengeld I, Bürgergeld und Geld aus Lebensversicherungen. Nicht pfändbar sind hingegen die oben näher beschriebenen nicht pfändbaren Freibeträge, sowie Sozialversicherungsabgaben und betriebliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Vergütung von Überstunden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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