Bürgergeld: Jobcenter stoppt rechtswidrig Mietzahlungen
7. Dezember 2024
Wir sind bei gegen-hartz.de leider vertraut mit fragwürdigen Praktiken von Jobcentern, die Mieten nur teilweise übernehmen, oder Angemessenheitsgrenzen viel zu niedrig ansetzen. Das Jobcenter Rotenburg / Wümme ging über derlei Methoden aber weit hinaus. Es stoppte Leistungsberechtigten die Mietzahlungen, sodass diese die Gesamtmiete aus dem Regelsatz leisten mussten. Als die Behörde dann die Miete doch wieder überwies, schickte sie diese gegen die ausdrückliche Aufforderung der Leistungsberechtigten rückwirkend an den Vermieter. Der Vermieter bekam also eine Doppelzahlung, und die Leistungsberechtigten, die die Miete bereits bezahlt hatten, bekamen die von ihnen geleisteten Kosten nicht zurück. Unwirksame Kündigung nach Versäumnissen des Vermieters Wir nennen die Betroffene Stefanie Behrens, was nicht ihr wirklicher Name ist. Frau Behrens und ihr Partner waren im Bürgergeld-Bezug. Sie mieteten ein Haus in Rotenburg-Wümme. Frau Behrens zufolge kam der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, worauf sie als Mieter die Miete minderten. Der Vermieter habe sie fristlos kündigen lassen. Die Kündigung kam aber nicht durch. Frau Behrens und ihr Partner leben weiter in dem Haus. Das Jobcenter stoppt die Mietzahlungen Das Jobcenter stoppte die Mietüberweisungen an die Familie Behrens, obwohl die Kündigung bis heute nicht rechtskräftig ist, und die Betroffenen nach wie vor in dem Haus wohnen und Miete zahlen. Stefanie Behrens musste deshalb die Miete aus dem Regelsatz bezahlen. "Unterdeckung der Miete durch Zahlungsstopp des Jobcenters" Stefanie Behrens zufolge kam es durch die Einstellung der Mietzahlungen zur Unterversorgung, da sie die Miete aus den Mitteln für den Lebensunterhalt zahlen musste. Sie und ihr Mann klagten gegen das Jobcenter. Die Gründe für die Klage waren: Unberechtigtes Einbehalten der Leistungen und deren Nicht Ausbezahlen durch das Jobcenter. Dieses Vorgehen hätte die Behörde mit falschen Begründungen wie einer nicht vorhandenen rechtsgültigen Kündigung und einem nicht existierendem Räumungsurteil begründet. Frau Behrens zufolge handle es sich bei der Begründung des Jobcenters für das Einstellen der Mietzahlungen um erfundene Szenarien. Diese hätte, in Behrens Augen, das Jobcenter bewusst und gezielt aufgebaut, um Leistungsberechtigten zu schädigen. Sie sieht beim Jobcenter deshalb die Tatbestände der "Verleumdung, Nötigung, Unterschlagung und des Diebstahls". Ihr und ihrem Partner sei nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein persönlicher Schaden zugefügt worden. Überzahlung an den Vermieter, Unterdeckung der Leistungsberechtigten Zwar bewilligte das Jobcenter letztlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im April 2024. Gegen die ausdrückliche Aufforderung der Familie Behrens leistete die Behörde diese Zahlungen aber direkt an den Vermieter. Familie Behrens hatte hingegen, so ihre Aussage, diese Mietzahlungen bereits selbst an den Vermieter geleistet. Die zusätzliche Direktzahlung an den Vermieter wäre faktisch eine Unterdeckung der Mietkosten von Familie Behrens und eine Überzahlung beim Vermieter. Der Anwalt der Familie Behrens fordert deshalb beim Landessozialgericht eine Auszahlung der Mietkosten in Höhe von 260,00 Euro monatlich an die Familie für die Monate zumindest für April bis Juni 2024. Klage vor dem Sozialgericht Die Begründung der Klage vor dem Sozialgericht lautete „rechtswidrige Direktzahlung der Miete an den Vermieter ohne Zustimmung der Mieter und unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen“. Die Rechtswidrigkeit der Handlung des Jobcenters erklärte der Anwalt folgendermaßen: Weder hätten die Mieter eine Direktzahlung an den Vermieter beantragt noch stehe die Sicherung der Mietzahlungen infrage, denn die Leistungsberechtigten hätten diese nachweislich erbracht. Bewusste Verzögerungstaktiken Frau Behrens sieht ein strukturelles Ungleichgewicht im Rechtssystem. Berechtigte Ansprüche würden durch bewusste Verzögerungstaktiken systematisch unterlaufen. Sie schreibt: „Besonders alarmierend ist, dass das Jobcenter (...) Erfolgsaussichten einer Klage infrage stellt, um die Prozesskostenhilfe zu verhindern, obwohl ein Anwalt den Erfolg auf Grundlage der geltenden Gesetze bereits bestätigt hat.“ Sie sieht Anzeichen für eine bewusste Manipulation des Verfahrens, für Rechtsverletzung und Amtsmissbrauch. Widerstand gegen Missstände ist notwendig Das Fazit der Betroffenen geht über ihre eigene Situation weit hinaus. Sie schließt: „Ein aktiver Widerstand gegen solche Missstände ist dringend erforderlich. Derartige Verstöße gegen fundamentale Rechtsprinzipien dürfen nicht zugelassen werden.“ Wir bei Gegen Hartz stimmen diesem Fazit zu und sehen es als unsere Aufgabe an, genau die Rechtsverstöße der Jobcenter an die Öffentlichkeit zu bringen.
Aktuelles
7. Dezember 2024
Jobcenter dürfen nicht nur Kontoauszüge vom Leistungsberechtigten einfordern, sondern können bei einem bloßen Verdacht auf die Kontodaten zugreifen. Was bedeutet das für Bürgergeld Beziehende? Bloße Annahme reicht für Kontendaten-Abfrage aus Bereits im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. Keine Informationspflicht gegenüber der überprüften Person Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. Welche Konten können abgefragt werden? Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz - KWG): Kontonummer Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten Ist die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen möglich? Die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen, also der einzelnen Buchungen und deren Beträgen, ist damit nicht möglich. Allerdings ist eine pauschale Abfrage bzw. Abgleich der Daten in der Form bei welchen gemeldeten Konten ist Person XYZ Kontoinhaber oder wirtschaftlich Berechtigter möglich. Abfrage der Kontobewegungen bei konkretem Verdacht einer Straftat Ergibt sich ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere Straftaten, kann die ermittelnde Behörde den Kontoinhaber zur freiwilligen Auskunft über bestimmte Kontobewegungen auffordern. Wird die Auskunft nicht erbracht und besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Straftat, kann die Behörde die Kontostände und Kontobewegungen abfragen. Geschäftsanweisung Nr. 27 der BA zum Kontenabrufverfahren Unabhängig davon kann das Jobcenter bei jedem Bürgergeld-Antrag Kontoauszüge der letzten 3 Monate fordern (siehe Ratgeber Kontoauszüge). Hat das Jobcenter "Zweifel" an den dortigen Angaben, kann es gemäß § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB II direkt von der Bank eine Stichtagsauskunft zu geführten Konten und Guthaben des Antragstellers einholen. Jobcenter darf Auskunft über die Anzahl der Konten einfordern Außerdem kann das Jobcenter bei begründetem Verdacht bei der kontoführenden Bank Auskunft über die Anzahl der Konten des Leistungsberechtigten und der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die Höhe der Guthaben und deren Kapitalerträge fordern (§ 60 Abs. 2 S. 1 SGB II). Wichtig: Voraussetzung ist, dass ein "konkreter Missbrauchsverdacht oder Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen bestehen". Das Jobcenter kann also nur Auskunft zur Überprüfung der bereits vom Leistungsberechtigten gemachten Angaben fordern, jedoch nicht Daten sofort bei der Bank erheben, anstelle beim Leistungsberechtigten. Bürgergeld Bezieher unter Generalverdacht Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Leistungsbeziehende gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Bürgergeld angewiesen zu sein mache verdächtig", so Sebastian Bertram von "gegen-hartz.de". (fm, sb)
7. Dezember 2024
Bis Ende 2024 haben Versicherte die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung Kosten zu sparen. Ab 2025 wird der monatliche Mindestbeitrag um 3,35 Prozent ansteigen. Wer in die Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte dies jetzt tun, um von den aktuellen Beitragsregelungen zu profitieren. Rentenversicherung 2024: Günstigere Beitragszahlung für Versicherte Ab 2025 wird der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Dies betrifft alle Versicherten, die freiwillige Beiträge leisten möchten. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird der Mindestbeitrag ab Januar 2025 auf 103,42 Euro pro Monat steigen – ein Anstieg um 3,35 Prozent im Vergleich zu den derzeitigen 100,07 Euro monatlich. Dieser Unterschied macht sich über die Jahre bemerkbar, insbesondere für Personen, die regelmäßig einzahlen möchten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen oder die Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Versicherte, die bis Ende 2024 ihre Beiträge für das laufende Jahr leisten, können zwischen einem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro pro Monat wählen. Diese Beitragsoption bleibt auch bis zum 31. März 2025 verfügbar – allerdings muss ab dann der erhöhte Mindestbetrag von 103,42 Euro je Monat gezahlt werden, falls die Beitragszahlung erst nach dem Jahreswechsel erfolgt. Der Höchstbeitrag bleibt von der Änderung unberührt. Welche Vorteile bringen freiwillige Beitragszahlungen? Freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten verschiedene Möglichkeiten für Versicherte, die ihre Rentenansprüche optimieren möchten. Diese Beiträge können genutzt werden, um Rentenlücken zu schließen, die beispielsweise durch Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen, die persönliche Rentenhöhe zu erhöhen, die erforderliche Mindestversicherungszeit zu erfüllen, um einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben. Besonders relevant ist dies für Menschen, die nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Hausfrauen oder Hausmänner. Sie können durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie später eine Rente beziehen können, auch wenn sie aktuell nicht in ein reguläres Angestelltenverhältnis eingebunden sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben und nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können freiwillige Beiträge leisten, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Beitragsgestaltung und Flexibilität bei freiwilligen Einzahlungen Wichtig ist jedoch, dass bei der Überweisung alle notwendigen Angaben korrekt sind. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Beitragsüberweisung zwingend folgende Angaben enthalten muss: Versicherungsnummer Vor- und Nachname des Versicherten Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind Fehlende Angaben können dazu führen, dass die Beiträge nicht korrekt zugeordnet werden können. Um die Beitragszahlung zu erleichtern, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite www.ihre-vorsorge.de einen Online-Rechner zur Verfügung. Damit können Interessierte schnell und einfach berechnen, wie sich die freiwilligen Einzahlungen auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Beitragszahlungen auch bei vorgezogener Altersrente möglich Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Beitragszahlung ist, dass auch Rentner, die bereits eine vorgezogene Altersvollrente beziehen, weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen können. Dies ist bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Auf diese Weise kann die persönliche Rente weiter erhöht werden, selbst wenn bereits eine Rentenzahlung erfolgt. Diese Möglichkeit ist besonders für Menschen attraktiv, die trotz vorgezogener Rente noch erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Rentenansprüche weiter auszubauen. Die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen in diesem Kontext bietet die Gelegenheit, die Rentenhöhe aufzustocken und somit die finanzielle Situation im späteren Ruhestand zu verbessern. Wer sollte freiwillige Beiträge in Betracht ziehen? Freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind insbesondere für folgende Personengruppen interessant: Selbstständige: Da sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig sind, können sie durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie im Alter eine gesetzliche Rente beziehen können. Hausfrauen und Hausmänner: Personen, die keine eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, können auf diese Weise Ansprüche aufbauen. Deutsche im Ausland: Auch im Ausland lebende Deutsche, die nicht in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können weiterhin Beiträge leisten, um ihre Rentenansprüche zu sichern. Personen mit Rentenlücken: Wer aufgrund von Auszeiten, wie einer längeren Erkrankung oder Kindererziehungszeiten, Lücken im Versicherungsverlauf hat, kann diese durch freiwillige Beiträge schließen. Bezieher vorgezogener Altersrenten: Auch wer bereits eine vorgezogene Rente erhält, kann weiterhin Beiträge einzahlen, um die Rentenhöhe bis zum regulären Renteneintritt zu steigern.
7. Dezember 2024
Viele Arbeitnehmer streben einen möglichst frühen Ruhestand an, sofern es finanziell sinnvoll ist. Der häufigste und gravierendste Fehler liegt in der Berechnung der Rentenabschläge. Wie eine solche Rechnung funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Beispiel. Beliebtheit der Rente mit 63 Die Rente mit 63 erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Mehr Menschen als ursprünglich erwartet nutzen die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands, was jedoch oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Denn die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente sind 45 Beitragsjahre, die viele nicht erfüllen. Abschläge bei vorzeitiger Rente Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Ein häufiger Fehler besteht darin, den falschen Ausgangswert für die Berechnung der Abschläge zu verwenden, was zu geringeren Rentenzahlungen als erwartet führt. Beispielrechnung für die Rente mit 63 Angenommen, jemand ist im Dezember 1986 geboren und könnte regulär am 1. Januar 2054 in Rente gehen. Wenn diese Person vier Jahre früher, also 2050, in Rente gehen möchte, und dabei keine 45 Beitragsjahre vorweisen kann, müsste sie Abschläge in Kauf nehmen. Mit 35 Beitragsjahren wäre sie zwar berechtigt, aber eben mit Abschlägen. Berechnungsfehler bei der vorzeitigen Rente Die Berechnung der Rentenhöhe wird oft fehlerhaft durchgeführt. Ein Rentenbescheid könnte zum Beispiel eine monatliche Rente von 2.058,17 EUR bei Erreichen der Regelaltersgrenze anzeigen. Ein Abschlag von 14,4 Prozent (0,3 Prozent pro Monat für 48 Monate) ergibt 1.761,79 EUR, wenn man vier Jahre früher in Rente geht. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass man bei einem früheren Renteneintritt auch weniger Beitragsjahre hat, was den Rentenanspruch mindert. Der tatsächliche Rentenbetrag könnte daher nur 1.582,01 EUR betragen, was eine Differenz von 476,16 EUR gegenüber dem regulären Renteneintritt ausmacht. Auswirkungen der Rentenanpassungen Die jährlichen Rentenanpassungen zum 1. Juli, die im Durchschnitt zwei Prozent betragen, sind in solchen Berechnungen oft nicht berücksichtigt. Diese Anpassungen erhöhen die Rente jährlich, was bedeutet, dass die Differenz zwischen der vorzeitigen und der regulären Rente noch größer wird. Nutzung von Online-Rechnern Um den individuellen Rentenanspruch bei vorzeitigem Renteneintritt genau zu berechnen, empfiehlt sich der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dieser hilft, die genaue Rentenhöhe unter Berücksichtigung aller Abschläge und Beitragsjahre zu ermitteln. Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 10,95 Prozent abgezogen. Auch die Einkommensteuer kann je nach Rentenhöhe anfallen, wobei ein Rentenfreibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Ausgleich von Rentenabschlägen Um die Abschläge zu kompensieren, kann man zusätzliche Beiträge einzahlen. Hierfür bietet die Deutsche Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft an, die zeigt, wie hoch die Abschläge sind und wie viel man einzahlen muss, um diese auszugleichen. Rentenpunkte können sozusagen gekauft werden, um die reguläre Rentenhöhe zu erreichen. Anrechnungszeiten berücksichtigen Zeiten, die man in einer allgemeinbildenden Schule, Fachschule, Hochschule oder an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen verbracht hat, können als Anrechnungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Diese helfen, Lücken im Rentenkonto zu schließen und die Mindestversicherungszeit zu erreichen. Diese detaillierte Betrachtung zeigt, wie wichtig eine korrekte und umfassende Berechnung der vorzeitigen Rente ist, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Rentenberatung und die digitalen Angebote der Deutschen Rentenversicherung, um optimal vorbereitet in den Ruhestand zu gehen.
7. Dezember 2024
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, aber weniger als 50, können einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gleichstellung ist dann vor allem wichtig, wenn die Behinderung die wesentliche Ursache dafür ist, dass ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Doch wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer bereits einen geeigneten Arbeitsplatz hat, aber aufgrund eines Unternehmensverkaufs eine Kündigung befürchtet? Der Fall vor dem Sozialgericht Berlin Der DGB Rechtsschutz in Berlin vertrat vor dem Sozialgericht Berlin einen Maschinenbediener, der bei der Bosch AG angestellt war und einen Antrag auf Gleichstellung wegen Gefährdung des Arbeitsplatzes stellte. Der betroffene Mann stellte Ende 2018 einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, um gleichgestellt zu werden. Ein GdB von 30 war bei ihm festgestellt worden. Der Antrag wurde vor dem Hintergrund eines Angebots des Arbeitgebers gestellt, das eine Abfindung für das Ausscheiden aus dem Unternehmen vorsah. Dies weckte bei ihm die Sorge, dass sein aktueller Arbeitsplatz gefährdet und damit auch seine Beschäftigungssituation unsicher sei. Die Arbeitsagentur, wie es üblich ist, befragte den Arbeitgeber, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung und lehnte den Antrag ab. Unterstützung durch den Sozialberater des Arbeitgebers Im Widerspruchsverfahren holte die Arbeitsagentur eine Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch ein. Der Sozialberater verwies auf geplante Anpassungen des Unternehmens an den technischen Wandel, die schlechtere Chancen für Mitarbeiter mit Einschränkungen und vielen Fehlzeiten bedeuteten. Trotz dieser Einschätzung blieb die Arbeitsagentur bei ihrer Ablehnung. Sie argumentierte, dass der Mann bereits einen behindertengerechten Arbeitsplatz habe und die Gleichstellung nicht dazu dienen solle, behinderte Menschen bei betriebswirtschaftlichen Veränderungen zu begünstigen. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Das zahlt der Staat extra - Schwerbehinderung trotz gegenteiligem Gutachten anerkannt Klage beim Sozialgericht Berlin Der Maschinenbediener legte Klage beim Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 58 AL 1336/19) ein. Er argumentierte, dass der anstehende Verkauf des Unternehmens und die damit verbundenen Veränderungen seinen Arbeitsplatz gefährden könnten. Trotz seines aktuellen, geeigneten Arbeitsplatzes war ungewiss, wie die Veränderungsprozesse seine Beschäftigungssituation beeinflussen würden. Entscheidung des Sozialgerichts: Schutz der Gleichstellung Das Sozialgericht Berlin entschied zugunsten des Klägers. Der Richter und die beiden ehrenamtlichen Richterinnen stellten fest, dass dem Kläger der Schutz der Gleichstellung zusteht, um seinen bestehenden, leidensgerechten Arbeitsplatz zu behalten. Die Richter stimmten der Einschätzung des Sozialberaters zu, dass der Kläger aufgrund seiner Behinderung schlechtere Chancen habe, seinen Arbeitsplatz zu behalten, wenn das Unternehmen an den technischen Wandel angepasst und möglicherweise verkauft würde. Nachteile durch den technischen Wandel Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das auch in einem Fall, in dem der Antragsteller als Beamter unkündbar war, einen Anspruch auf Gleichstellung anerkannte. Entscheidend war die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des Antragstellers. Ähnlich sei die Situation des Klägers, der durch die anstehenden Veränderungen im Unternehmen benachteiligt werde. Insbesondere bei Tätigkeiten, die schnelle Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit an sich schnell wandelnde Arbeitsbedingungen erfordern, sei der Kläger im Nachteil. Häufige Ablehnung von Gleichstellungsanträgen Oft werden Anträge auf Gleichstellung abgelehnt, wenn der Arbeitgeber angibt, dass der Arbeitsplatz nicht gefährdet sei. Solche Angaben sind jedoch häufig nicht aussagekräftig. Arbeitgeber geben selten offen zu, dass sie einen Mitarbeiter loswerden möchten. In diesem Fall hatte die Arbeitsagentur die Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch eingeholt, dessen unterstützende Worte jedoch als Bestätigung für die Ablehnung des Antrags gewertet. Die Entscheidung der Sozialrichter, diese Einschätzung als maßgeblich anzusehen, war daher von besonderer Bedeutung. Vorteile einer Gleichstellung Mit der Gleichstellung erlangt der Kläger nicht nur den besonderen Kündigungsschutz. Weitere Vorteile sind Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und die Betreuung durch spezielle Fachdienste. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen zählt allerdings nicht zu den Vorteilen einer Gleichstellung.
7. Dezember 2024
Die Befristung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Thema, das bei Erkrankungen wie Krebs relevant wird. In solchen Fällen spricht man von der sogenannten Heilungsbewährung. Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird direkt auf dem Dokument ausgewiesen. Dennoch kann es zu Unklarheiten kommen, wenn im zugehörigen Bescheid abweichende Fristen genannt werden. Was bedeutet Heilungsbewährung im Kontext der Schwerbehinderung? Heilungsbewährung bezeichnet den Zeitraum, in dem die weitere Stabilisierung des Gesundheitszustands abgewartet wird. Bei Erkrankungen wie Krebs wird der Grad der Behinderung (GdB) vorläufig festgelegt. Nach Ablauf der Heilungsbewährung wird der GdB basierend auf den verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen neu bewertet. Dies kann dazu führen, dass der GdB herabgesetzt wird, falls keine weiteren Komplikationen auftreten. Ein Beispiel: Bei einer Brustkrebserkrankung wird eine vorübergehende Schwerbehinderung anerkannt, da der Verlauf der Erkrankung und die Heilung abgewartet werden müssen. Der Bescheid des zuständigen Landesamts für soziale Dienste weist in solchen Fällen darauf hin, dass der GdB während der Heilungsbewährung befristet ist und nach Ablauf der Frist neu bewertet wird. Diskrepanz zwischen Ausweis und Bescheid: Wichtige Unterscheidungen Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird auf dem Dokument selbst angegeben. Gleichzeitig kann der zugehörige Bescheid eine Überprüfungsfrist enthalten, die Verwirrung stiften kann. Beispiel eines Falls: Ausweisgültigkeit: Mai 2029. Bescheid: Eine Überprüfung ist für Oktober 2028 vorgesehen. Diese scheinbare Unstimmigkeit lässt sich einfach erklären: Der im Bescheid angegebene Termin dient der Planung einer Überprüfung, um festzustellen, ob die Schwerbehinderung weiterhin vorliegt. Das bedeutet nicht, dass der Schwerbehindertenausweis automatisch mit Ablauf dieser Frist ungültig wird. Vielmehr bleibt der im Ausweis genannte Gültigkeitstermin bindend, solange keine gegenteilige Entscheidung getroffen wird. Bedeutung der Überprüfungsfristen Die im Bescheid aufgeführte Frist gibt den Zeitpunkt an, zu dem das Landesamt für soziale Dienste eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands anstrebt. Diese Frist ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis weiterhin gegeben sind. Dabei werden mehrere Schritte unternommen: Anforderung von Befundberichten: Das Landesamt kontaktiert die behandelnden Ärzte und fordert medizinische Berichte an. Gesundheitliche Stellungnahme: Der Betroffene wird gebeten, Angaben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand zu machen. Neubewertung des GdB: Auf Basis der eingereichten Berichte entscheidet das Amt über die Fortführung, Änderung oder Aufhebung der Schwerbehinderung. Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises: Relevanz für Rentenanträge Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ist besonders wichtig, wenn Altersrenten für schwerbehinderte Menschen beantragt werden. Diese Rentenform kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Ausweis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist. Daher sollte die Gültigkeitsdauer des Ausweises genau beachtet werden. Falls der Schwerbehindertenausweis kurz vor der Beantragung der Rente ausläuft, ist eine rechtzeitige Verlängerung erforderlich, um den Rentenanspruch nicht zu gefährden. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises: So funktioniert es Falls die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises endet, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dieser Prozess umfasst folgende Schritte: Antragstellung: Der Antrag kann schriftlich oder online beim zuständigen Landesamt eingereicht werden. Aktuelle Befundberichte: Es ist wichtig, aktuelle medizinische Unterlagen bereitzustellen, die den Gesundheitszustand dokumentieren. Prüfung durch das Landesamt: Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet das Amt über die Verlängerung des Ausweises. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, bleibt der Schwerbehindertenausweis bis zur Entscheidung des Amts gültig. Unterschiedliche Szenarien bei einer Herabsetzung des GdB Falls der GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung herabgesetzt wird, können folgende Schritte eingeleitet werden: Widerspruch einlegen: Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist kann gegen die Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Ergänzende Gutachten: Zusätzliche ärztliche Gutachten können die Argumentation im Widerspruchsverfahren stützen. Klage vor dem Sozialgericht: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen.
7. Dezember 2024
Bürgergeld und Grundsicherung sind zwei Sozialleistungen in Deutschland, die häufig verwechselt werden, aber unterschiedliche Zielgruppen haben. Das Bürgergeld richtet sich hauptsächlich an Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, aber derzeit keinen Job haben. Die Grundsicherung unterstützt Menschen, die nicht mehr arbeiten können, sei es wegen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen. Obwohl es Ähnlichkeiten, wie die Höhe der Regelsätze, gibt, bestehen wichtige Unterschiede, hauptsächlich beim Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung. Regelsätze und Mehrbedarf ab 2024/2025: Überblick Die Regelsätze für das Bürgergeld und die Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2024 angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Beträge sind wie folgt: Alleinstehende Personen: 563 Euro (vorher: 502 Euro) Paare je Partner: 506 Euro (vorher: 451 Euro) Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro (vorher: 402 Euro) Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro (vorher: 420 Euro) Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro (vorher: 348 Euro) Kinder (0–5 Jahre): 357 Euro (vorher: 318 Euro) Diese Erhöhungen helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die sagen, dass dadurch die Motivation zur Arbeit abnehmen könnte. Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung: Anspruch und Höhe Ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes und der Grundsicherung ist der sogenannte Mehrbedarf. Dieser dient dazu, Menschen in besonderen Lebenssituationen zusätzlich zu unterstützen. Menschen mit Behinderungen können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mehrbedarf hängt davon ab, ob jemand Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, und auch davon, wie stark die Einschränkungen sind. Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Behinderungen Menschen mit Behinderung können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn jemand erhebliche Schwierigkeiten hat, sich fortzubewegen. Zu den gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Merkzeichen führen können, gehören: Sehprobleme Herz- und Kreislauferkrankungen Einschränkungen der Beine oder Füße Kognitive Probleme, die die Orientierung erschweren Mit dem Merkzeichen G kann eine Person mit Behinderung den Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarf soll helfen, die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Höhe des Mehrbedarfs im Jahr 2024 Die Höhe des Mehrbedarfs für Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich je nach der Art der Sozialleistung: Bürgergeld-Bezieher: Menschen, die Bürgergeld erhalten und das Merkzeichen G haben, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 34 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person mit Behinderung zusätzlich etwa 191 Euro pro Monat erhält. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes. Für eine alleinstehende Person sind das etwa 96 Euro monatlich zusätzlich. Diese niedrigere Unterstützung liegt daran, dass Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, höhere Kosten haben, zum Beispiel durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Weitere Mehrbedarfe im Rahmen des Bürgergeldes Neben dem Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen gibt es weitere Arten von Mehrbedarfen, die im Rahmen des Bürgergeldes gewährt werden können. Diese sind unter anderem: Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder Mehrbedarf für Menschen in Ausbildung, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht Mehrbedarf aufgrund von besonderer Ernährung, zum Beispiel bei bestimmten Krankheiten Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung Jeder dieser Mehrbedarfe soll sicherstellen, dass die besonderen Umstände der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden und die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Beispielrechnung: Bürgergeld und Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung Um die finanzielle Unterstützung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel. Eine alleinstehende Person mit Behinderung, die das Merkzeichen G besitzt, erhält im Jahr 2024: Regelsatz: 563 Euro Mehrbedarf (34 %): 191 Euro Insgesamt bekommt diese Person also 754 Euro monatlich, zusätzlich zur Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Dieser Betrag deckt grundlegende Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere alltägliche Bedürfnisse.
7. Dezember 2024
Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen früher in den Ruhestand gehen. Diese Regelung ist für diejenigen besonders wichtig, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können. Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung Um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Grad der Behinderung (GdB): Ein nachgewiesener GdB von mindestens 50. Zuständig für die Feststellung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind die Versorgungsämter. Der GdB bewertet die Auswirkungen einer gesundheitlichen Einschränkung und reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Erforderliche Versicherungszeit: Mindestens 35 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen nicht nur Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch: Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr (maximal acht Jahre) Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes Pflege von Angehörigen Krankengeld und Arbeitslosengeld-Bezüge Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2010 Zeiten politischer Verfolgung in der DDR Beiträge über den Versorgungsausgleich nach Scheidungen Frühzeitige Rente ohne Abschläge: Das Renteneintrittsalter im Überblick Menschen mit Schwerbehinderung können bis zu zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ohne dass Rentenabschläge anfallen. Entscheidend ist der Geburtsjahrgang: Jahrgang Rentenalter (Jahre + Monate) Rentenbeginn (Monat/Jahr) 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 01/2029 Ab dem Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Abschläge bei früherem Renteneintritt Wer früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorgezogen wird. Ein Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Januar 1964, erreicht regulär mit 67 Jahren die allgemeine Altersgrenze. Als Schwerbehinderter kann er ohne Abschläge bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Möchte er jedoch drei Jahre früher in Rente gehen, also mit 62 Jahren, wird ein Abschlag von insgesamt 10,8 Prozent fällig (0,3 % × 36 Monate). Finanzielle Auswirkungen der Frührente Auch ohne Abschläge müssen Menschen mit Schwerbehinderung niedrigere Renten in Kauf nehmen. Dies liegt daran, dass sie durch den früheren Renteneintritt weniger Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Laut aktuellen Berechnungen haben schwerbehinderte Rentner dadurch im Schnitt 79 Euro weniger Brutto-Rente pro Monat. Bei freiwilligem Vorziehen der Rente können die Abschläge die Rentenhöhe erheblich reduzieren. Erwerbsminderungsrente als Alternative Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten können, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, das sowohl vom behandelnden Arzt als auch von einem Amtsarzt bestätigt wird. Werkstattbeschäftigte, die über 20 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, auch wenn sie weiterhin in der Werkstatt arbeiten. Diese Rente wird automatisch in eine Altersrente umgewandelt, sobald das Rentenalter erreicht ist. Besondere Regelungen für Werkstattbeschäftigte Werkstattbeschäftigte, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden können, profitieren von speziellen Regelungen. Für sie übernehmen der Staat und die Werkstattträger die Rentenbeiträge. Diese Menschen haben häufig bereits vor dem regulären Renteneintrittsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
7. Dezember 2024
Was passiert, wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft? Dieser Beitrag zeigt die Regelungen, Fristen und Ansprüche für Krankengeld, erklärt die sogenannte Blockfrist und gibt Ratschläge, wie Betroffene vorgehen können, wenn sie erneut Krankengeld beziehen müssen. Wie lange hat man Anspruch auf Krankengeld? Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Diese 78 Wochen umfassen bereits die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit bleiben in der Regel 72 Wochen, die als Krankengeld gezahlt werden. Dabei beginnt die Zahlung erst, wenn die Lohnfortzahlung beendet ist. Was ist die Blockfrist und wann beginnt sie? Die sogenannte Blockfrist ist ein Zeitraum von drei Jahren, in dem die 78 Wochen Krankengeld aufgebraucht werden können. Sie beginnt mit dem ersten Arztbesuch, bei dem die Krankheit diagnostiziert wird und eine Krankmeldung erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Blockfrist unabhängig davon, ob der Betroffene während der gesamten Zeit krankgeschrieben ist oder nicht. Die Blockfrist ist daher eine Art unsichtbare Grenze für den Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Wann endet der Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist? Wenn die 78 Wochen Krankengeld innerhalb der dreijährigen Blockfrist aufgebraucht sind, endet der Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung. Ein neuer Anspruch kann jedoch unter bestimmten Bedingungen entstehen. Wichtig ist dabei: Die Blockfrist endet automatisch nach drei Jahren und eine neue Blockfrist kann unmittelbar darauf beginnen, unabhängig davon, ob der Betroffene aktuell krankgeschrieben ist oder nicht. Was sind die Voraussetzungen für einen erneuten Krankengeldanspruch? Damit nach Ablauf der ersten Blockfrist ein erneuter Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Erkrankung besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss mindestens sechs Monate lang sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt haben. Er darf in diesem Zeitraum nicht wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben gewesen sein. Diese Regelungen stellen sicher, dass nur dann erneut Krankengeld gewährt wird, wenn der Betroffene zwischenzeitlich eine gewisse Stabilität in Bezug auf seine Gesundheit und seine Versicherungsbeiträge erreicht hat. Wie beginnt eine neue Blockfrist? Nach Ablauf der ersten Blockfrist startet eine neue Blockfrist von drei Jahren. Diese beginnt direkt am Tag nach dem Ende der vorherigen Blockfrist. Das bedeutet, dass es für Betroffene keinen „Puffer“ zwischen den Blockfristen gibt. Innerhalb dieser neuen Blockfrist kann der Betroffene erneut Krankengeld für dieselbe Erkrankung beziehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie auch: Nach dem Krankengeld weiter krank - Das kannst Du tun Wie wird Krankengeld bei einer neuen Erkrankung berechnet? Anders verhält es sich, wenn während oder nach der ersten Erkrankung eine neue, unabhängige Krankheit auftritt. Ein typisches Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der nach einer Krebserkrankung wieder arbeitsfähig ist, aber später durch einen Unfall erneut erkrankt. In solchen Fällen entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld, da die Erkrankungen als unabhängig voneinander betrachtet werden. Die Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob zum Zeitpunkt der neuen Erkrankung keine Krankmeldung für die ursprüngliche Erkrankung vorlag. Ist dies der Fall, wird für die neue Krankheit eine separate Blockfrist und ein neuer Krankengeldanspruch gewährt. Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft? Viele Versicherte sind besorgt, wenn das Ende des Krankengeldes naht. Nach der sogenannten „Aussteuerung“, also dem Ende des Krankengeldanspruchs, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit der nächste Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Betroffene Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn sie eigentlich noch krankgeschrieben sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird dabei auf Grundlage des Einkommens berechnet, das der Betroffene vor der Krankheit hatte.
7. Dezember 2024
Die Rentenversicherung muss auch die Fahrtkosten für den Arbeitsweg übernehmen, wenn der Betroffene sich in einer stufenweisen Wiedereingliederung befindet. Das entschied das Sozialgericht Bremen (S 14 R 125/19). Rechtliche Richtlinien für die stufenweise Eingliederung Eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine Reha-Maßnahme. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: "Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, teil arbeitsfähige Versicherte nach einer Krankheit schonend an ihre bisherige Arbeitsbelastung heranzuführen." Diese stufenweise Wiedereingliederung ist in der Regel der nächste Schritt nach der medizinischen Rehabilitation. So schreibt die Rentenkasse: "Wir sind verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist und die Voraussetzungen dafür vorliegen." In diesem Fall wird das Übergangsgeld bis zu deren Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt." Stufenweise Wiedereingliederung Nach einer Krankheit oder einem Unfall kehren Menschen oft in ihre Erwerbsarbeit zurück, obwohl sie noch nicht vollständig genesen sind. Zunächst arbeiten sie für einige Stunden, dann steigern sie schrittweise ihre Arbeitszeit. Wenn der Prozess reibungslos verläuft, können sie schließlich wieder regulär arbeiten und die Wiedereingliederung gilt als erfolgreich abgeschlossen. Ablauf der Eingliederung Zuerst einmal bescheinigt Ihr behandelnder Arzt, dass Sie erstens teilweise wieder belastbar sind und zweitens vermutlich am Ende der Maßnahme wieder voll in ihrem Beruf tätig sein können. Sie gelten jedoch während der Dauer der Wiedereingliederung nach wie vor als arbeitsunfähig und haben Anspruch auf Reha-Leistungen. Wer ist an der Wiedereingliederung beteiligt? Ihr behandelnder Arzt, Ihr Reha-Träger, Ihr Arbeitgeber und auch Sie selbst können dieses Verfahren vorschlagen. Die Zustimmung liegt jedoch ausschließlich bei Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Der behandelnde Arzt und der Reha-Träger beraten Sie in der Regel, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in Ihrem Fall sinnvoll und / oder überhaupt möglich ist. Sie erstellen zusammen einen Stufenplan. Darin sind die Aufgaben jeder Phase festgelegt und die Wochenstunden. Beide weiten sich mit jeder Stufe aus. Rentenversicherung lehnt Zahlung der Fahrkosten ab Soweit ist das erst einmal klar. Zu rechtlichen Konflikten kommt es allerdings bisweilen bei der Frage, was denn alles in den Rahmen der Wiedereingliederung gehört. In diesem Fall zahlte die Rentenversicherung zwar die Reha-Maßnahme und die stufenweise Wiedereingliederung, lehnte es aber ab, dem Betroffenen auf dessen Antrag hin die Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu erstatten. Das Sozialgericht gibt dem Kläger Recht Der Betroffene klagte deshalb vor dem Sozialgericht, und dieses sah ihn im Recht. Denn, so das Gericht, die Wiedereingliederung sei eine einmalige Reha-Leistung, um eine Behinderung von Menschen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Die Fahrtkosten ergänzten die Reha-Leistung und gehörten deshalb zu den Kosten, die die Rentenversicherung übernehmen müsse.
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Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!