101-Jähriger Rentner bekommt kein Pflegegeld mehr gezahlt trotz Pflegegrad 3 vor 45 MinutenNur noch 413 Euro Bürgergeld übrig: Jobcenter übernehmen immer weniger Miete vor 56 Minuten88jährige Rentnerin verweigert den Zutritt des Vermieters – Gericht bestÃ... vor 1 StundeRentner jetzt aufgepasst: Eine neue Pflicht kommt für Autofahrer in Deutschland vor 1 StundeMütterrente 3: So hoch werden die Nachzahlungen für pro Kind sein vor 3 StundenDas Finanzamt kennt seit Oktober den Kontostand vor 3 StundenRente für Jahrgänge zwischen 1961 und 1981: So hoch ist die Rente dann nach de... vor 16 StundenEine Rückwirkend höhere Rente bei Schwerbehinderung vor 16 StundenSo viel Pflegegeld bleibt übrig, wenn dann der Pflegedienst dazu kommt vor 16 StundenNiedrige Rente und hohe Mieten: Rentnerpaar lebt auf Campingplatz für 125 Euro... vor 16 StundenAb Pflegegrad 2: Diese eine Pflicht fällt jetzt bis 2027 weg vor 17 StundenJobcenter macht aus Kontoauszügen einen versteckten Umzug und verweigert das BÃ... vor 17 StundenArbeitsrecht: “Dienst nach Vorschrift” dann darf ein Arbeitgeber doc... vor 17 StundenWohngeld für Rentner: So hoch darf die Rente in 2026 sein, um doch noch Wohngel... vor 18 StundenRentner muss kein Wohngeld beantragen: Das Sozialamt darf die Sozialhilfe nicht... vor 19 StundenSchwerbehinderung: 2‑km‑Regelung ist keine starre Richtlinie bei GdB-Antrag vor 19 StundenPflege 2027: Mehr Pflegegeld, weniger Hilfen – das hat jetzt das Kabinett besc... vor 20 StundenJobcenter verweigert das Bürgergeld: “Erklären Sie wovon Sie bislang gel... vor 20 StundenArbeitnehmer aufgepasst: Der Arbeitgeber darf das nicht bei Minusstunden vor 21 StundenKeine Steuererklärung mehr als Rentner: Ein einziges Schreiben reicht aus vor 23 StundenMerz-Regierung will Rente 63 streichen: Diese Jahrgänge wären nach Reform noch... vor 24 StundenGdB 50 vor der Altersrente heißt monatlich 72 Euro mehr an Rente vor 1 TagPflegegeld: Bundesregierung will gesetzlich vorgesehene Erhöhung wieder streich... vor 1 TagAnspruch auf Grundsicherung trotz 44.500 Euro Vermögen: Bundessozialgericht gib... vor 1 TagGericht stoppt Klausel im Mietvertrag: Mieter können Stromkosten zurückholen vor 1 TagRenteneintrittsalter: Neue Tabelle für 1964 bis 1972 zeigt wann die Rente begin... vor 1 TagNeue Post von der Rentenversicherung: Für über 55-Jährige mehr als nur ein Hi... vor 1 TagPaukenschlag: Ein Sozialgericht kippt erste Regel der Neuen Grundsicherung vor 2 TagenSchwerbehinderung: Anspruch auf Taxi-Fahrten auf Rezept – auch ohne Genehm... vor 2 TagenKrankengeld 2027: Dann nur noch eine vier Wochen Frist für den Reha-Antrag vor 2 TagenDas ändert sich für alle Mieter ab Anfang 2027 vor 2 TagenNach Umzug ins Pflegeheim: So viel Geld dürfen Rentner dann jetzt noch behalten vor 2 TagenSchenkung und Pflegeheim: Sechs Jahre nach Schenkung jetzt pflegebedürftig vor 2 TagenRentner leben seit gut 3 Jahren in einem Wohnmobil: „Unsere Rente ist zu gerin... vor 2 TagenDie Rente nach 45 Jahren arbeiten endet: Diese Jahrgänge müssen jetzt gut aufp... vor 2 TagenSparkassen-Kunden aufgepasst: Wer nicht umstellt, kann keine Überweisungen mehr... vor 2 TagenMietrecht: Kaum geheizt, trotzdem hohe Rechnung – Warum Sparen nicht die H... vor 2 TagenRentenkommission 2026: Das soll bei Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Mini... vor 2 TagenPflegegeld ab 2027: 4 Änderungen – und das soll dann noch von dem Plus übrig... vor 2 TagenWohngeld und Heizkosten: Wichtige Unterstützungen sollen ab 2027 wegfallen vor 2 TagenKindergeld steigt 2027 um fast 100 Euro – Tabelle zeigt den Anstieg je Kin... vor 2 TagenRentenausweis 2026 mit echten Spareffekten – Tabelle zeigt wie viel Rentne... vor 2 TagenKein Pflegegeld beim Pflegegrad 1 – diese Leistungen gibt es aber trotzdem vor 2 TagenNur 3,86 Euro Miete pro Quadratmeter: So leben Mieter im günstigsten Ort in Deu... vor 2 TagenErwerbsminderungsrente: Merz-Regierung plant jetzt diese Änderungen vor 2 TagenBestehender Krankengeld-Vorteil soll wieder gestrichen werden vor 2 TagenBein amputiert, mit GdB 80 und trotzdem wird der Behindertenparkplatz verweigert vor 2 TagenDeshalb sind die letzten 5 Jahre vor der Altersrente wichtig vor 2 Tagen
Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und Rente

Kündigung trotz Schwerbehinderung: Stadt hielt sich aber nicht an die Frist - Urteil

Beitragsbild von: Kündigung trotz Schwerbehinderung: Stadt hielt sich aber nicht an die Frist - Urteil

25. Oktober 2026

Auch in der Probezeit müssen Arbeitgeber die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter beachten. Eine Stadt kündigte einem Mitarbeiter, bevor die Frist zur Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung abgelaufen war. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigung deshalb für unwirksam. Die Schwerbehindertenvertretung hatte auf einem Formular lediglich „Kenntnis“ angekreuzt. Die Stadt verstand das als abschließende Rückmeldung und sprach die Kündigung aus. Damit handelte sie zu früh, wie das Urteil vom 29. Januar 2026 (2 AZR 128/25) zeigt. Die Stadt wollte den Mitarbeiter nach wenigen Monaten entlassen Der als schwerbehindert anerkannte Mann arbeitete seit dem 1. Oktober 2023 im Innen- und Außendienst einer Stadt und war mit der Verkehrsüberwachung beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah eine sechsmonatige Probezeit vor, seine Schwerbehinderung war der Arbeitgeberin bereits bei der Einstellung bekannt. Im ersten Beschäftigungsmonat kam er an drei Tagen zu spät zum Dienst. Nach einem Kritikgespräch empfahl sein Vorgesetzter, die Erprobung nicht fortzusetzen. Anfang Dezember teilte die Stadt dem Mitarbeiter ihre Kündigungsabsicht mit. Die Arbeitgeberin beteiligte den Personalrat und wandte sich mit einem Schreiben vom 7. Dezember 2023 auch an die Schwerbehindertenvertretung. Auf diesem Schreiben befand sich später ein unterschriebener Stempelaufdruck vom 11. Dezember, bei dem „Kenntnis“ angekreuzt war. Die Stadt kündigte mit Schreiben vom 13. Dezember zum Monatsende. Der Mitarbeiter erhielt die Kündigung am 14. Dezember 2023 um 14.30 Uhr und erhob rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Informieren allein genügt nicht Der Fall ist deshalb so aufschlussreich, weil die Stadt die Schwerbehindertenvertretung durchaus eingeschaltet hatte. Sie ließ ihr jedoch nicht die vorgeschriebene Zeit, um sich zur beabsichtigten Kündigung zu äußern. Nach § 178 Absatz 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Vertretung umfassend unterrichten und vor seiner Entscheidung anhören. Eine Kündigung ohne die vorgeschriebene Beteiligung ist unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass diese Folge auch bei einer fehlerhaften Anhörung eintritt. Ein versandtes Schreiben und ein Empfangsvermerk reichen deshalb nicht aus, wenn der Arbeitgeber das laufende Verfahren anschließend durch eine vorzeitige Kündigung abbricht. Warum „Kenntnis“ keine Freigabe zur Kündigung war Der verwendete Stempel bot mehrere Antwortmöglichkeiten, darunter „Einverstanden“, „Kenntnis“ und „siehe Stellungnahme“. Die Vertretung hatte lediglich die Kenntnisnahme angekreuzt und damit keine inhaltliche Erklärung zur Kündigungsabsicht abgegeben. Die Stadt wollte daraus ableiten, dass keine weitere Stellungnahme mehr zu erwarten sei. Das Bundesarbeitsgericht ließ diese Auslegung nicht gelten. Demnach fehlten eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass die Vertretung auf weitere Äußerungen verzichten wollte. Eine Kenntnisnahme bestätigt zunächst nur, dass eine Information angekommen ist. Wer daraus ohne weitere Grundlage einen Abschluss der Anhörung macht, nimmt der Vertretung die Möglichkeit, innerhalb der verbleibenden Frist noch Einwände vorzubringen. Auch dass später tatsächlich keine weitere Äußerung mehr folgte, half der Arbeitgeberin nicht. Entscheidend war, was sie beim Erhalt der Antwort eindeutig erkennen konnte, nicht die nachträgliche Betrachtung des Geschehens. Die Wochenfrist war noch nicht abgelaufen Bei einer ordentlichen Kündigung hat die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich eine Woche Zeit für ihre Stellungnahme. Voraussetzung für den Fristlauf ist eine ausreichende Unterrichtung, bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die entsprechende Frist höchstens drei Tage. Diese Fristen ergeben sich nach der Rechtsprechung aus der entsprechenden Anwendung von § 102 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz. Sie gelten für die Schwerbehindertenvertretung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Arbeitgebern. Im entschiedenen Fall war kein Zugang des Anhörungsschreibens vor dem 11. Dezember festgestellt oder von der Stadt vorgetragen worden. Die Wochenfrist endete deshalb erst mit Ablauf des 18. Dezember 2023, während der Mitarbeiter die Kündigung bereits vier Tage zuvor erhalten hatte. Datum Vorgang Bedeutung für den Fall 1. Oktober 2023 Beginn des Arbeitsverhältnisses Die Kündigung erfolgte innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate. 7. Dezember 2023 Datum des Anhörungsschreibens Das Briefdatum bewies keinen Zugang bei der Vertretung an diesem Tag. 11. Dezember 2023 Dokumentierte Kenntnisnahme Das Gericht legte diesen Tag der Berechnung der Antwortfrist zugrunde. 14. Dezember 2023, 14.30 Uhr Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter Die Anhörung war noch nicht abgeschlossen. 18. Dezember 2023, Tagesende Ablauf der einwöchigen Stellungnahmefrist Bis dahin hätte die Stadt ohne eindeutig abschließende Antwort warten müssen. Selbst eine für die Stadt günstigere Annahme hätte das Ergebnis nicht geändert. Wäre das Anhörungsschreiben bereits am 7. Dezember angekommen, wäre die Wochenfrist erst am 14. Dezember um 24 Uhr abgelaufen und damit ebenfalls nach dem Zugang der Kündigung. Wann der Arbeitgeber früher kündigen darf Die gesamte Woche muss nicht verstreichen, wenn die Schwerbehindertenvertretung vorher unzweifelhaft abschließend Stellung genommen hat. Dafür kann beispielsweise eine ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung zur Kündigung oder die eindeutige Erklärung sprechen, keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Bleibt offen, ob noch eine Ergänzung folgen soll, darf der Arbeitgeber den Abschluss nicht einfach unterstellen. Er muss gegebenenfalls nachfragen und um Klarstellung bitten, wenn er vor Ablauf der Frist kündigen will. Eine Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung ist allerdings keine Voraussetzung für die Kündigung. Ihr Recht besteht darin, ausreichend informiert und ordnungsgemäß angehört zu werden; auch Einwände verhindern eine Kündigung nicht automatisch. Probezeit bedeutet nicht sechs Monate ohne Rechte In den ersten sechs Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich noch nicht. Auch die vorherige Zustimmung des Integrationsamts ist bei einem zum Kündigungszugang noch nicht länger als sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht erforderlich. Diese Ausnahme nach § 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX hebt das Beteiligungsrecht einer zuständigen Schwerbehindertenvertretung jedoch nicht auf. Arbeitgeber dürfen die unterschiedlichen Schutzvorschriften nicht miteinander verwechseln. Außerdem sind die vertragliche Probezeit und die gesetzliche Wartezeit voneinander zu unterscheiden. Eine kürzer vereinbarte Probezeit verkürzt die sechsmonatige Wartezeit nicht, wie auch der Beitrag über die verschiedenen Schutzvorschriften bei Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter erläutert. Eine wirksame Anhörung braucht eine zuständige Vertretung Das Urteil betrifft die Beteiligung einer vorhandenen, zuständigen Schwerbehindertenvertretung. Wo keine solche Vertretung besteht, kann ihre unterbliebene Anhörung nicht ohne Weiteres als Kündigungsfehler geltend gemacht werden. Für Beschäftigte lohnt es sich deshalb, frühzeitig zu klären, wer ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle vertritt. Hinweise dazu bietet der Beitrag über die Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil auch keinen völlig neuen Schutz geschaffen, sondern seine bestehende Rechtsprechung bestätigt. Die Entscheidung zeigt allerdings sehr konkret, dass eine vermeintliche Formalität über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses entscheiden kann. Wer die Kündigung angreifen will, muss schnell handeln Betroffene sollten nach einer Kündigung sofort klären lassen, wann die Schwerbehindertenvertretung welche Informationen erhalten und wie sie darauf geantwortet hat. Auch der genaue Zugangstag der Kündigung sollte dokumentiert werden. Für die Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Das gilt auch in der Probezeit und auch dann, wenn die fehlerhafte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gerügt wird. Eine Beschwerde beim Arbeitgeber oder ein Gespräch mit der Vertretung ersetzt die Klage nicht. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich als wirksam. Unterstützung können eine Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung bieten; weitere Hinweise enthält der Beitrag „Kündigung bei Schwerbehinderung: So wehren Sie sich erfolgreich“. Auf das Ende interner Gespräche zu warten, kann wertvolle Zeit kosten. Fragen und Antworten zur Kündigung in der Probezeit und Schwerbehinderung Dürfen schwerbehinderte Beschäftigte in der Probezeit gekündigt werden? Ja, eine Schwerbehinderung schließt eine Kündigung in der Probezeit nicht aus. Der Arbeitgeber muss aber die geltenden Vorschriften beachten, darunter die ordnungsgemäße Beteiligung einer zuständigen Schwerbehindertenvertretung. Muss das Integrationsamt schon in den ersten sechs Monaten zustimmen? Grundsätzlich nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht. Das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bleibt davon unberührt. Warum reichte der Vermerk „Kenntnis“ nicht aus? Im entschiedenen Fall ließ er nicht eindeutig erkennen, dass die Schwerbehindertenvertretung abschließend Stellung genommen hatte oder auf weitere Äußerungen verzichten wollte. Die Stadt durfte deshalb nicht vor Ablauf der Antwortfrist kündigen. Wie lange muss der Arbeitgeber auf die Stellungnahme warten? Bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich eine Woche ab ausreichender Unterrichtung, bei einer außerordentlichen Kündigung höchstens drei Tage. Eine eindeutig abschließende Stellungnahme kann das Anhörungsverfahren früher beenden.

Aktuelles

Beitragsbild von: Pflegegeld: Wer diese neue Frist verpasst, kann die Erstattung verlieren

25. Oktober 2026

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht manchmal eine Vertretung. Die Kosten für diese Ersatzpflege übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse, doch seit 2026 müssen Familien beim Abrechnen eine deutlich kürzere Frist beachten. Wer sich noch auf die frühere vierjährige Verjährungsfrist verlässt, kann seinen Erstattungsanspruch verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kosten spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres mit den erforderlichen Nachweisen geltend gemacht werden müssen. Neue Frist bei der Verhinderungspflege gilt seit Januar 2026 Seit dem 1. Januar 2026 enthält § 39 Absatz 1 SGB XI eine besondere Frist für die Erstattung von Verhinderungspflege. Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingehen, das auf die tatsächlich durchgeführte Ersatzpflege folgt. Wer beispielsweise im November 2026 eine Ersatzpflege organisiert, hat somit bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, die Kosten nachzuweisen und die Erstattung zu beantragen. Das gilt auch dann, wenn die Rechnung erst einige Wochen nach dem Pflegeeinsatz ausgestellt wird. Entscheidend ist nicht das Datum der Rechnung, sondern wann die Ersatzpflege stattgefunden hat. Eine später ausgestellte Quittung verschiebt die gesetzliche Abrechnungsfrist deshalb nicht. Das Bundesgesundheitsministerium stellt außerdem klar, dass nach Ablauf der Frist grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung mehr besteht. Eine bloße Ankündigung, später noch Unterlagen einreichen zu wollen, genügt nicht. Diese Abrechnungsfristen sollten Familien kennen Die gesetzliche Regelung richtet sich nach dem Kalenderjahr der Ersatzpflege. Innerhalb desselben Jahres gibt es deshalb keine unterschiedlichen Stichtage für einzelne Monate. Zeitpunkt der Ersatzpflege Späteste Abrechnung nach der neuen Frist Januar 2025 31. Dezember 2026 November 2025 31. Dezember 2026 Januar 2026 31. Dezember 2027 November 2026 31. Dezember 2027 Dezember 2026 31. Dezember 2027 Januar 2027 31. Dezember 2028 Für Ersatzpflege aus dem Jahr 2025 wird die neue Frist bereits am 31. Dezember 2026 wichtig. Wer noch Rechnungen oder Quittungen aus diesem Zeitraum besitzt, sollte sie deshalb möglichst bald bei der Pflegekasse einreichen. Für die laufende Ersatzpflege aus 2026 bleibt dagegen grundsätzlich noch bis Ende 2027 Zeit. Trotzdem ist eine zeitnahe Abrechnung sinnvoll, damit fehlende Unterlagen rechtzeitig beschafft werden können. Warum die frühere Vierjahresfrist nicht mehr allgemein gilt Bis Ende 2025 konnten Erstattungsansprüche aus der Verhinderungspflege grundsätzlich nach der vierjährigen Verjährungsregel des § 45 SGB I geltend gemacht werden. Viele Familien sammelten ihre Abrechnungen deshalb über längere Zeiträume. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde diese Möglichkeit eingeschränkt. Die neue Ausschlussfrist soll die Abrechnung zeitnaher machen und verhindern, dass Kosten erst mehrere Jahre später geltend gemacht werden. Der Unterschied ist erheblich: Während eine Verjährungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen gehemmt werden kann, stellt § 39 SGB XI die rechtzeitige Antragstellung mit Kostennachweis nun ausdrücklich zur Voraussetzung für die Erstattung. Für Ersatzpflege, die ab 2026 durchgeführt wird, sollten sich Betroffene deshalb nicht mehr auf die frühere Vierjahresfrist verlassen. Bei älteren Ansprüchen ist die Rechtslage allerdings umstritten. Bei Kosten aus 2022 bis 2024 gibt es Streit Besonders problematisch ist die Gesetzesänderung für Familien, die vor 2026 bereits Ersatzpflege bezahlt, aber noch keinen Erstattungsantrag gestellt hatten. Nach der Verwaltungspraxis der Pflegekassen sollen im Jahr 2026 grundsätzlich nur noch Kosten aus 2025 rückwirkend abgerechnet werden können. Der GKV-Spitzenverband vertritt in seinem Rundschreiben vom 2. April 2026 die Auffassung, dass die neue Frist auch für Anträge aus früheren Leistungsjahren gilt. Demnach sollen rückwirkende Erstattungsanträge für Pflegeeinsätze vor 2025 abgelehnt werden. Der Sozialverband VdK hält diese rückwirkende Anwendung für rechtlich problematisch und hat Musterverfahren angestoßen. Aus Sicht des Verbandes konnten Betroffene kaum noch reagieren, weil die neue Regelung erst Ende Dezember 2025 verkündet wurde. Wer noch offene Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 hat, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass eine Erstattung unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Gerade bei bereits bezahlten Rechnungen kann es sinnvoll sein, den Anspruch dennoch geltend zu machen und eine Ablehnung rechtlich prüfen zu lassen. Sozialgericht München spricht 2.404,50 Euro trotz neuer Frist zu Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die Auslegung der Pflegekassen bei älteren Ansprüchen nicht unumstritten ist. Das Sozialgericht München sprach einem pflegebedürftigen Kind mit Urteil vom 29. September 2026 eine Erstattung von 2.404,50 Euro für Verhinderungspflege aus dem Jahr 2024 zu (S 7 P 513/26). Der Antrag war erst im Januar 2026 gestellt worden und damit nach dem Stichtag, den die Pflegekasse aufgrund der neuen Regelung für maßgeblich hielt. Die Kasse lehnte die Erstattung deshalb zunächst ab. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Kindes. Nach seiner Auffassung ist die seit Januar 2026 geltende Ausschlussfrist grundsätzlich erst auf Erstattungsansprüche anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Für den bereits 2024 entstandenen Anspruch sah das Gericht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, die neue Frist rückwirkend anzuwenden. Die Pflegekasse wurde deshalb zur Erstattung der 2.404,50 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist ein wichtiges Argument für Betroffene mit älteren Rechnungen, aber noch keine abschließende bundesweite Klärung. Ob das Urteil rechtskräftig ist und wie höhere Gerichte die Frage beurteilen werden, ließ sich nicht abschließend feststellen. Verhinderungspflege muss nicht vorher beantragt werden Eine andere wichtige Regelung bleibt unverändert: Familien müssen eine notwendige Ersatzpflege nicht vor ihrem Beginn bei der Pflegekasse beantragen. Das stellt § 39 Absatz 1 SGB XI ausdrücklich klar. Fällt die übliche Pflegeperson beispielsweise wegen einer Erkrankung plötzlich aus, kann kurzfristig eine Vertretung organisiert werden. Der Antrag auf Kostenerstattung darf anschließend gestellt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Pflegekasse jede privat vereinbarte Betreuung automatisch bezahlen muss. Der Pflegebedarf, die Voraussetzungen der Verhinderungspflege und die tatsächlich entstandenen Kosten müssen nachgewiesen werden. Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause durch eine private Pflegeperson versorgt werden. Seit Juli 2025 ist dafür keine vorherige sechsmonatige Pflegezeit mehr erforderlich. Welche Nachweise verlangt die Pflegekasse? Die Pflegekasse muss nachvollziehen können, wann die Ersatzpflege notwendig war, wer sie übernommen hat und welche Kosten entstanden sind. Deshalb sollten Familien die Unterlagen möglichst direkt nach dem Pflegeeinsatz zusammenstellen. Im Antrag sollten insbesondere der Zeitraum und die Dauer der Ersatzpflege, der Grund für die Verhinderung der üblichen Pflegeperson sowie der Name der Ersatzpflegeperson angegeben werden. Auch das Verwandtschaftsverhältnis und die vereinbarte Vergütung können für die Berechnung wichtig sein. Bei professionellen Diensten dienen Rechnungen als wesentliche Kostennachweise. Bei einer privat organisierten Ersatzpflege können beispielsweise unterschriebene Abrechnungsformulare, Quittungen und Zahlungsbelege verwendet werden. Entstehen der Ersatzpflegeperson zusätzliche notwendige Ausgaben, sollten auch diese dokumentiert werden. Das gilt insbesondere für Fahrtkosten oder einen nachgewiesenen Verdienstausfall. Viele Pflegekassen bieten eigene Formulare für die Abrechnung an. Familien können diese verwenden, sollten aber vor allem darauf achten, dass der Erstattungsantrag und die erforderlichen Nachweise vollständig und rechtzeitig eingehen. Bei nahen Angehörigen gelten besondere Erstattungsgrenzen Nicht jede Ersatzpflege wird in gleicher Höhe erstattet. Entscheidend ist unter anderem, ob die Vertretung von einem professionellen Dienst, einer anderen nicht nah verwandten Person oder einem nahen Angehörigen übernommen wird. Übernehmen beispielsweise Kinder oder Geschwister die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, ist die reguläre Erstattung grundsätzlich auf den zweifachen monatlichen Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades begrenzt. Bei Pflegegrad 3 mit einem monatlichen Pflegegeld von 599 Euro wären das grundsätzlich bis zu 1.198 Euro. Zusätzliche notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können bei entsprechendem Nachweis über diese Grenze hinaus erstattungsfähig sein. Insgesamt bleibt die Erstattung aber auf den verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag begrenzt. Bei nicht nah verwandten Ersatzpflegepersonen oder einer erwerbsmäßigen Ersatzpflege können andere Erstattungsgrenzen gelten. Deshalb sollten Angehörige bereits bei der Planung klären, welche Kosten die Pflegekasse in ihrem konkreten Fall übernimmt. Bis zu 3.539 Euro stehen 2026 gemeinsam zur Verfügung Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Er beläuft sich im Jahr 2026 auf insgesamt bis zu 3.539 Euro. Dieser Betrag kann bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Wer bereits Kosten für Kurzzeitpflege abgerechnet hat, verfügt deshalb möglicherweise nicht mehr über die vollständigen 3.539 Euro für eine Ersatzpflege. Auch die maximale Dauer ist gesetzlich begrenzt. Für Verhinderungspflege können grundsätzlich bis zu acht Wochen je Kalenderjahr berücksichtigt werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem jährlichen Budget und der späteren Abrechnung. Nicht genutztes Geld aus 2026 lässt sich nicht als zusätzliches Guthaben für neue Ersatzpflege im Jahr 2027 verwenden. Eine im November 2026 tatsächlich erbrachte Ersatzpflege kann dagegen noch bis Ende 2027 aus dem für 2026 maßgeblichen Budget erstattet werden. Die spätere Abrechnung bedeutet also nicht, dass der Leistungsbetrag aus einem anderen Kalenderjahr verwendet wird. Beispiel: Die Ersatzpflege wurde im November 2026 bezahlt Eine pflegebedürftige Rentnerin mit Pflegegrad 3 wird normalerweise von ihrer Tochter betreut. Als diese im November 2026 für einige Tage krank wird, übernimmt eine Bekannte die notwendige Ersatzpflege. Die Familie vereinbart eine Vergütung von insgesamt 420 Euro und dokumentiert die geleisteten Betreuungszeiten. Nach dem Einsatz erhält die Ersatzpflegeperson das Geld und bestätigt die Zahlung schriftlich. Die Rentnerin beziehungsweise ihre bevollmächtigte Tochter kann die 420 Euro anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung beantragen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein und im gemeinsamen Jahresbudget noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Antrag mit den erforderlichen Nachweisen beispielsweise im Februar 2027 eingereicht, ist die gesetzliche Abrechnungsfrist eingehalten. Erfolgt die Antragstellung dagegen erst im Januar 2028, ist der Erstattungsanspruch nach der neuen Regelung grundsätzlich ausgeschlossen. Das Beispiel zeigt, warum der Zeitpunkt der Abrechnung entscheidend sein kann. Die Pflegeleistung kann vollständig erbracht und bezahlt worden sein, ohne dass bei einer verspäteten Antragstellung noch Geld von der Pflegekasse fließt. Was Familien bei einer Ablehnung tun können Lehnt die Pflegekasse die Erstattung ab, sollten Betroffene zunächst prüfen, auf welchen Grund sie sich beruft. Fehlende Nachweise, ein ausgeschöpftes Budget und eine vermeintlich versäumte Frist sind unterschiedliche Probleme. Wird der Anspruch wegen der neuen Ausschlussfrist abgelehnt, obwohl die Ersatzpflege bereits vor 2026 erbracht wurde, kann das Urteil des Sozialgerichts München von Bedeutung sein. Betroffene sollten in solchen Fällen die alte Rechtslage, den Zeitpunkt der Leistung und die gerichtliche Entscheidung prüfen lassen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist. Wer die Frist nicht verstreichen lassen möchte, sollte den Widerspruch rechtzeitig einreichen und eine ausführlichere Begründung gegebenenfalls nachreichen. Anders sieht die Situation bei einer Ersatzpflege aus, die tatsächlich im Jahr 2026 stattgefunden hat. Hier gilt die neue gesetzliche Abrechnungsfrist unmittelbar, weshalb Familien nicht darauf vertrauen sollten, später mit Verweis auf das Münchner Urteil noch eine Erstattung durchsetzen zu können. Diese Schritte helfen, den Anspruch zu sichern Familien sollten Rechnungen und Quittungen nach jeder Verhinderungspflege zeitnah sammeln und die Erstattung möglichst direkt beantragen. So bleibt genügend Zeit, falls die Pflegekasse weitere Angaben oder Nachweise benötigt. Bei einer Einreichung zum Jahresende ist ein nachweisbarer Zugang besonders wichtig. Wer Unterlagen per Post verschickt, sollte nicht darauf vertrauen, dass das Absendedatum für die Wahrung der Frist genügt. Sinnvoll kann die Einreichung über ein Onlineportal der Pflegekasse oder eine persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung sein. Entscheidend ist, dass Antrag und erforderliche Kostennachweise die zuständige Kasse innerhalb der Frist erreichen. Familien können außerdem eine Übersicht der bereits genutzten Leistungen und Kosten bei ihrer Pflegekasse anfordern. Damit lässt sich besser abschätzen, wie viel vom gemeinsamen Jahresbetrag für weitere Ersatzpflege noch zur Verfügung steht. FAQ zur nachträglichen Abrechnung der Verhinderungspflege Bis wann muss ich Verhinderungspflege aus November 2026 abrechnen? Der Antrag auf Kostenerstattung muss mit den erforderlichen Nachweisen spätestens am 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingehen. Es spielt keine Rolle, ob die Ersatzpflege im Januar oder November 2026 stattgefunden hat, denn für das gesamte Kalenderjahr gilt derselbe Stichtag. Kann ich Verhinderungspflege aus 2024 noch nachträglich beantragen? Die Pflegekassen lehnen solche Anträge nach ihrer bisherigen Auslegung der neuen Frist grundsätzlich ab. Das Sozialgericht München hat jedoch am 29. September 2026 entschieden, dass die neue Ausschlussfrist nicht rückwirkend auf einen bereits 2024 entstandenen Erstattungsanspruch angewendet werden darf, sodass Betroffene eine Ablehnung rechtlich prüfen lassen sollten. Muss ich die Verhinderungspflege vor dem Einsatz von der Pflegekasse genehmigen lassen? Nein, nach § 39 SGB XI ist ein Antrag vor der Durchführung der Ersatzpflege nicht erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten aber nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, die Ausgaben nachgewiesen werden und der Erstattungsantrag fristgerecht eingeht. Quellen Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Pflege, Verhinderungspflege und Abrechnungsfrist ab 2026 § 39 SGB XI: Verhinderungspflege und gesetzliche Erstattungsfrist § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege § 45 SGB I: Verjährung von Sozialleistungsansprüchen Sozialgericht München, Urteil vom 29. September 2026 (S 7 P 513/26) GKV-Spitzenverband: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 2. April 2026 Sozialverband VdK: Kürzere Fristen bei Verhinderungspflege – VdK startet Musterklagen gesund.bund.de: Verhinderungspflege, Antragstellung und Kostenerstattung

Beitragsbild von: Grundsicherung mit Schulkind: Die drei wichtigsten Leistungen die Eltern kennen sollten

25. Oktober 2026

Die Klassenfahrt kostet mehrere Hundert Euro, der Schulranzen muss ersetzt werden und für den Schulweg braucht Ihr Kind ein Busticket: Solche Ausgaben müssen Familien mit Grundsicherung nicht allein aus dem monatlichen Regelbedarf stemmen. Für Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf und notwendige Schülerbeförderung gibt es eigene Leistungen. Entscheidend ist, die Kosten richtig zuzuordnen und die erforderlichen Nachweise einzureichen. Seit dem 1. Juli 2026 löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Die hier beschriebenen Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen weiter; sie wurden nicht erst durch die Reform geschaffen. Sie gehören zu den zusätzlichen Leistungen neben dem Regelbedarf. Welche Schulkinder haben Anspruch? Im SGB II erhalten Schülerinnen und Schüler Bildungsleistungen grundsätzlich bis zu ihrem 25. Geburtstag, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Die finanzielle Hilfebedürftigkeit muss vorliegen. Auch wenn eine Familie ihren gewöhnlichen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann, können zusätzliche Bildungskosten einen Anspruch auslösen. Das Amt muss dann Einkommen, Vermögen und den konkreten Bedarf prüfen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst mehrere getrennte Ansprüche. Eine bewilligte Schulbedarfspauschale ersetzt weder die Kostenübernahme für eine Klassenfahrt noch die Prüfung notwendiger Fahrtkosten zur Schule. Klassenfahrt: Die tatsächlichen Kosten zählen Nach § 28 Absatz 2 SGB II werden die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt. Es gibt dafür im Gesetz keine bundesweit einheitliche Euro-Obergrenze. Maßgeblich sind die schulrechtlich zulässige Fahrt und die dafür notwendigen Kosten, etwa für Anreise, Unterkunft und das verbindliche Programm. Das Jobcenter darf Sie nicht darauf verweisen, eine anerkannte Klassenfahrt aus dem normalen Regelbedarf zu bezahlen. Persönliches Taschengeld und private Einkäufe am Reiseziel gehören allerdings nicht zu den eigentlichen Fahrtkosten. Lassen Sie sich von der Schule Reiseziel, Zeitraum, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Zahlungsempfänger bestätigen. Schulbedarf: 195 Euro im Kalenderjahr 2026 Für den persönlichen Schulbedarf stehen berechtigten Schulkindern 2026 insgesamt 195 Euro zu. Im SGB II werden regelmäßig 65 Euro zum 1. Februar und 130 Euro zum 1. August berücksichtigt. Die Beträge gelten für das Kalenderjahr 2026; daraus lässt sich die Höhe der nächsten Zahlung im Februar 2027 nicht automatisch ableiten. Die Pauschale dient etwa für Schulranzen, Stifte, Hefte, Zeichenmaterial und Sportzeug. Anders als bei der Klassenfahrt müssen Sie für die Auszahlung nicht zunächst jede einzelne Ausgabe nachweisen. Das Amt kann allerdings im Einzelfall Belege zur zweckentsprechenden Verwendung verlangen. Bewahren Sie Quittungen deshalb auf und prüfen Sie, ob der Schulbedarf für August 2026 tatsächlich berücksichtigt wurde. Schulbücher sind ein eigener Mehrbedarf Vorgeschriebene Schulbücher und gleichstehende Arbeitshefte fallen unter eine andere Regelung: § 21 Absatz 6a SGB II sieht dafür einen zusätzlichen Mehrbedarf vor. Das gilt für notwendige Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe, wenn schulrechtliche Bestimmungen oder die Schule das Material vorgeben. Reichen Sie die Bücherliste oder eine entsprechende Schulbestätigung zusammen mit den Kostenbelegen ein. Ein gewöhnliches leeres Schreibheft gehört dagegen grundsätzlich zum persönlichen Schulbedarf. Der Mehrbedarf für Schulbücher darf nicht mit der Pauschale für Stifte, Ranzen und Hefte verwechselt werden. Schülerbeförderung: Erst andere Kostenträger prüfen Für die Schülerbeförderung berücksichtigt § 28 Absatz 4 SGB II die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie niemand anders übernimmt. Ihr Kind muss auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen sein. Deshalb sollten Sie zuerst klären, ob der Landkreis oder ein anderer Schulträger bereits eine kostenlose Beförderung oder Kostenerstattung anbietet. „Nächstgelegen“ bedeutet nicht zwingend das Schulgebäude mit der kürzesten Entfernung. Das Gesetz berücksichtigt auch besondere Schulprofile, etwa sprachliche, musische oder naturwissenschaftliche Schwerpunkte sowie Ganztagsschulen. Eine bloße persönliche Vorliebe für eine weiter entfernte Schule genügt dagegen nicht. Welche Bedeutung der gewählte Bildungsgang haben kann, zeigt auch der Beitrag zur Kostenübernahme einer Monatskarte zum Gymnasium. Kann Ihr Kind ein anerkanntes Schülerticket zusätzlich privat nutzen, rechtfertigt das keinen pauschalen Eigenanteil. Daraus entsteht aber kein allgemeiner Anspruch auf ein beliebiges Nahverkehrsabo. Notwendigkeit, Schulwahl und tatsächliche Kosten müssen die Voraussetzungen der Schülerbeförderung erfüllen. Die drei Leistungen im Überblick Leistung Umfang und entscheidender Nachweis Klassenfahrt und Schulausflug Tatsächliche berücksichtigungsfähige Kosten; Bestätigung der Schule mit Betrag, Termin und Zahlungsdaten vorlegen. Persönlicher Schulbedarf 2026 insgesamt 195 Euro, regelmäßig 65 Euro im Februar und 130 Euro im August; Schulbesuch muss feststehen, gegebenenfalls Schulbescheinigung einreichen. Schülerbeförderung Notwendige tatsächliche Kosten zur maßgeblichen Schule, soweit kein Dritter zahlt; Schulweg, Ticketkosten und anderweitige Kostenübernahme klären. Fiktives Beispiel: Knut, Jantje und Ella aus Westerstede Knut, 34 Jahre, und Jantje, 32 Jahre, leben mit ihrer zehnjährigen Tochter Ella in Westerstede und beziehen im gesamten Kalenderjahr 2026 Leistungen nach dem SGB II. Ellas Schule kündigt eine schulrechtlich zulässige Klassenfahrt für 320 Euro an. Die Familie hat bereits 65 Euro Schulbedarf im Februar und 130 Euro im August erhalten. Knut befürchtet, die Fahrt aus diesen 195 Euro bezahlen zu müssen. Das muss er nicht. Die Klassenfahrt bildet einen eigenen Bedarf. Jantje reicht die Schulbestätigung mit Kostenaufstellung und Zahlungsfrist ein. Unter den angenommenen Voraussetzungen sind neben den 195 Euro Schulbedarf weitere 320 Euro für die Fahrt zu berücksichtigen. Damit beläuft sich die Unterstützung für diese beiden Bedarfe auf 515 Euro. Das ist kein Pauschalanspruch, sondern die Rechnung für Ellas fiktiven Fall. Beim Bus zur Schule gehen die Eltern anders vor. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 sieht das niedersächsische Schulrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine Beförderung oder Kostenerstattung durch den Landkreis vor. Knut und Jantje klären beim Schul- und Kulturamt des Landkreises Ammerland, ob Ella die örtlichen Voraussetzungen erfüllt. Übernimmt der Landkreis den Schulweg vollständig, gibt es dieselben Fahrtkosten nicht zusätzlich aus dem Bildungspaket. Kein gesonderter Antrag heißt nicht: ohne Nachweise Bei laufenden SGB-II-Leistungen umfasst der Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag grundsätzlich auch Klassenfahrten, Schulbedarf und Schülerbeförderung. Für diese Leistungen verlangt das Gesetz keinen zusätzlichen eigenständigen Antrag. Davon zu unterscheiden ist die Mitteilung des konkreten Bedarfs: Ohne Schulbrief, Fahrtkostenbeleg oder notwendige Angaben kann die zuständige Stelle die Leistung nicht zuverlässig berechnen. Gerade für die Familie aus Westerstede ist die örtliche Handhabung wichtig. Der Landkreis Ammerland verlangt den Vordruck „Nachweis über Kosten für Bildung und Teilhabe“, weil das zuständige Team die Angaben nicht automatisch mit der Leistungsbewilligung erhält. Knut und Jantje können ihn beim Landkreis oder ihrer Wohnortgemeinde abgeben. Klären Sie deshalb auch bei bereits bewilligter Grundsicherung, welche Unterlagen die zuständige Stelle noch benötigt. Auch Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag können Bildungsleistungen erhalten. Für sie gilt allerdings ein eigenes Antragsverfahren. Übertragen Sie die Regeln zum automatisch mitumfassten SGB-II-Antrag deshalb nicht auf jeden anderen Leistungsbezug. Schon bezahlt? Eine Erstattung ist nicht ausgeschlossen Reichen Sie den Schulbrief möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist ein und klären Sie, ob das Amt direkt an die Schule zahlt oder Geld an Sie überweist. Kommunen dürfen Klassenfahrten unter anderem durch Direktzahlungen oder Geldleistungen finanzieren. § 29 SGB II lässt bei Geldleistungen auch die nachträgliche Erstattung verauslagter Beträge zu. Eine bereits bezahlte Fahrt ist deshalb nicht automatisch verloren. Mussten Sie ohne eigenes Verschulden vorstrecken, weil eine vorgesehene Sach- oder Dienstleistung nicht rechtzeitig verfügbar war, kann außerdem § 30 SGB II greifen. Bewahren Sie Zahlungsbeleg, Schulschreiben und Ihre Mitteilungen an das Amt auf. Entscheidend bleiben die Anspruchsvoraussetzungen und der vom Antrag erfasste Zeitraum. Bei einer Ablehnung zählt die Begründung Fordern Sie einen schriftlichen Bescheid, wenn das Amt die Kosten nicht übernehmen will. Prüfen Sie, ob es die richtige Leistung beurteilt: Eine Klassenfahrt darf nicht mit dem Hinweis auf bereits gezahlten Schulbedarf abgelehnt werden. Bei der Schülerbeförderung muss dagegen geklärt werden, ob tatsächlich ein anderer Träger zahlt oder die gewählte Schule die gesetzlichen Voraussetzungen verfehlt. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Benennen Sie die abgelehnte Leistung und reichen Sie fehlende Nachweise nach. Ist die Frist bereits abgelaufen, kommt je nach Fall ein Überprüfungsantrag infrage; für Nachzahlungen gelten zeitliche Grenzen. FAQ: Klassenfahrt, Schulbedarf und Schülerbeförderung Werden die 195 Euro Schulbedarf auf die Klassenfahrt angerechnet? Nein. Persönlicher Schulbedarf und Klassenfahrt sind getrennte Bedarfe. Bei erfüllten Voraussetzungen erhalten Sie die Leistungen nebeneinander. Bekommt jedes Kind mit Grundsicherung ein kostenloses Busticket? Nein. Das Kind muss auf die Beförderung zur maßgeblichen Schule angewiesen sein. Außerdem werden nur notwendige Kosten berücksichtigt, die kein anderer Träger übernimmt. Gibt es neben diesen drei Leistungen weitere Hilfen? Ja. Zum Bildungspaket gehören unter anderem gemeinschaftliches Mittagessen, erforderliche Lernförderung und soziale Teilhabe. Für die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen gelten eigene Voraussetzungen; Lernförderung müssen Sie im SGB II gesondert beantragen. Quellen Bundesagentur für Arbeit: Leistungen für Bildung und Teilhabe. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Leistungen des Bildungspakets, Beträge für 2026. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung für Arbeitsuchende seit 1. Juli 2026. Gesetze im Internet: § 21 Absatz 6a SGB II – Schulbücher und gleichstehende Arbeitshefte; § 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe; § 29 SGB II – Erbringung der Leistungen; § 30 SGB II – Berechtigte Selbsthilfe; § 84 SGG – Widerspruchsfrist. Landkreis Ammerland: Leistungen für Bildung und Teilhabe. Landkreis Ammerland: Schülerfahrtkosten.

Beitragsbild von: Rentner aufgepasst: Umtauschfrist hat auch etwas mit dem Führerschein zu tun

25. Oktober 2026

Für viele Rentner wird der Führerschein-Umtausch jetzt wichtig. Zahlreiche alte Führerscheine hätten bereits ausgetauscht werden müssen, und am 19. Januar 2027 endet die nächste gesetzliche Frist. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, muss allerdings nicht auf das Autofahren verzichten. Denn ein abgelaufener Führerschein bedeutet nicht, dass auch die Fahrerlaubnis erlischt. Für ältere Autofahrer gibt es zudem eine wichtige Sonderregel: Wer vor 1953 geboren wurde, hat für den Pflichtumtausch grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Führerschein-Umtausch: Rentner verlieren nicht automatisch ihre Fahrerlaubnis Viele ältere Autofahrer besitzen noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder einen älteren EU-Kartenführerschein. Diese Dokumente müssen schrittweise durch neue, einheitliche EU-Führerscheine ersetzt werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Führerscheindokument und der eigentlichen Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist das amtliche Dokument, mit dem ein Autofahrer seine Berechtigung nachweist. Die Fahrerlaubnis ist dagegen das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen. Läuft die gesetzliche Umtauschfrist ab, verliert zunächst nur das Dokument seine Gültigkeit. Eine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Rentner müssen deshalb wegen des vorgeschriebenen Dokumententauschs weder eine neue Fahrerlaubnis beantragen noch erneut eine Fahrprüfung ablegen. Führerschein 2027: Für diese Autofahrer endet die nächste Frist Für ältere EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Ausstellungsjahr. Der nächste wichtige Termin ist der 19. Januar 2027. Bis dahin müssen Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 umgetauscht werden, sofern nicht die Sonderregel für vor 1953 geborene Personen greift. Ausstellungsjahr Letzter Umtauschtermin 1999 bis 2001 19. Januar 2026 2002 bis 2004 19. Januar 2027 2005 bis 2007 19. Januar 2028 2008 19. Januar 2029 2009 19. Januar 2030 2010 19. Januar 2031 2011 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033 Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins steht auf der Vorderseite unter Feld 4a. Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr des Dokuments, nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde. Sonderregel für ältere Rentner: Führerschein erst 2033 umtauschen Eine besonders wichtige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren alten Führerschein unabhängig von Dokumentenart und Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Damit profitieren gerade viele ältere Rentner von einer deutlich längeren Übergangsfrist. Ein Autofahrer, der beispielsweise 1948 geboren wurde und noch einen rosafarbenen Papierführerschein besitzt, muss diesen erst bis Januar 2033 ersetzen lassen. Das gilt allerdings nur für den Dokumententausch. Besondere Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen bleiben davon unberührt. Alte Papierführerscheine: Für viele Rentner ist die Frist bereits abgelaufen Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr. Geburtsjahr Umtauschfrist Vor 1953 19. Januar 2033 1953 bis 1958 19. Juli 2022 1959 bis 1964 19. Januar 2023 1965 bis 1970 19. Januar 2024 1971 oder später 19. Januar 2025 Wer beispielsweise 1960 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein besitzt, hätte diesen bereits bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen. Die Fristen ergeben sich aus § 24a in Verbindung mit Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Abgelaufener Führerschein: Zehn Euro Verwarnungsgeld möglich Wer seinen alten Führerschein nach Ablauf der gesetzlichen Frist weiterhin verwendet, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Das ist jedoch nicht mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz kann sich strafbar machen, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Wer dagegen lediglich den vorgeschriebenen Dokumententausch versäumt hat, besitzt seine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis grundsätzlich weiterhin. Bei Lkw- und Busklassen ist die Lage anders. Für diese Fahrerlaubnisse gelten eigene Befristungen und Verlängerungsvoraussetzungen. Dennoch sollten Betroffene den Umtausch zeitnah nachholen. Im Ausland kann ein abgelaufenes Führerscheindokument Schwierigkeiten verursachen, zum Beispiel beim Anmieten eines Mietwagens. Wer seinen Wohnsitz im EU- oder EWR-Ausland hat, sollte vorab bei der dortigen Behörde klären, welche Folgen ein abgelaufenes deutsches Dokument hat. Führerschein ab 70 oder 80: Kein allgemeiner Gesundheitstest vorgeschrieben Für die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis gibt es in Deutschland keine feste Altersgrenze. Wer 70, 80 oder 90 Jahre alt ist, darf grundsätzlich weiter Auto fahren, solange die erforderliche Fahrerlaubnis besteht und die Person zum sicheren Führen des Fahrzeugs geeignet ist. Beim regulären Führerschein-Umtausch müssen Senioren deshalb weder einen neuen Sehtest noch eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Auch eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist nicht vorgesehen. Der Pflichtumtausch darf nicht mit politischen Diskussionen über zusätzliche Eignungsprüfungen verwechselt werden. Über die Unterschiede zwischen geltenden Vorschriften und diskutierten Änderungen berichtet Gegen-Hartz im Artikel Führerschein-Änderungen für Rentner ab 2027: Kommt mit dem Umtausch der Pflichttest?. Fahrerlaubnis im Alter: Gesundheitliche Einschränkungen können entscheidend sein Eine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis bedeutet nicht, dass sie unter allen Umständen erhalten bleibt. Nach § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ursachen sind zum Beispiel  erhebliche Einschränkungen des Sehvermögens, bestimmte neurologische Erkrankungen oder schwerwiegende kognitive Beeinträchtigungen. Eine Erkrankung allein führt nicht zum Führerscheinentzug. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die gesundheitliche Einschränkung das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigt. Bestehen konkrete Zweifel an der Fahreignung, kann die Behörde unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine ärztliche Begutachtung oder weitere Untersuchungen anordnen. Das Alter allein rechtfertigt dagegen keinen Entzug der Fahrerlaubnis. Alter Führerschein Klasse 3: Bei Wohnmobilen und Anhängern genau prüfen Viele Rentner besitzen noch eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3. Diese umfasste unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Fahrberechtigungen als die heutige Klasse B. Beim Umtausch werden die bisherigen Berechtigungen nach den gesetzlichen Umstellungsregeln in die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen übertragen. Der Umtausch soll Inhaber dabei nicht schlechterstellen als zuvor. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dennoch Fahrerlaubnisse für schwerere Fahrzeuge, größere Wohnmobile und bestimmte Anhängerkombinationen. Einige Berechtigungen können zeitlich begrenzt sein oder eine Verlängerung mit gesundheitlichen Nachweisen erfordern. Der Austausch des Führerscheindokuments verlängert solche Berechtigungen nicht automatisch. Nach Erhalt des neuen Kartenführerscheins sollten ältere Autofahrer deshalb insbesondere drei Felder kontrollieren: Feld 9: Die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen Feld 11: Das Ablaufdatum einzelner Fahrerlaubnisklassen Feld 12: Auflagen, Beschränkungen und Schlüsselzahlen Gerade Feld 12 ist wichtig, weil dort beispielsweise vorgeschriebene Sehhilfen, Fahrzeugbeschränkungen oder übertragene Rechte aus alten Fahrerlaubnisklassen eingetragen sein können. Gegen-Hartz erläutert die Bedeutung dieser Eintragungen ausführlich im Beitrag Rentner aufgepasst: Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollte. Neuer EU-Führerschein: Die Karte gilt nur noch 15 Jahre Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheindokumente sind grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Karte erneuert werden. Die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis bleibt dagegen grundsätzlich unbefristet. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Rentner, die befürchten, nach Ablauf der 15 Jahre erneut ihre Fahrtauglichkeit nachweisen zu müssen. Bei der normalen Erneuerung des Pkw-Führerscheins ist ein solcher Nachweis nicht vorgesehen. Die Befristung dient vor allem dazu, Lichtbild und persönliche Angaben regelmäßig zu aktualisieren. Das Ablaufdatum des Führerscheindokuments befindet sich auf der Vorderseite im Feld 4b. Führerschein umtauschen: Diese Unterlagen brauchen Rentner Für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort zuständig. Benötigt werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnorts ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Damit werden die früher erteilten Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen. Sie lässt sich bei der ausstellenden Behörde häufig auch online oder telefonisch anfordern. Der Umtausch kostet nach Angaben des ADAC rund 25 Euro. Dazu können Kosten für das Passfoto und den Versand kommen. Die genaue Gebühr hängt von der Behörde ab. Betroffene sollten sich frühzeitig über die Terminvergabe informieren, vor allem, wenn ihre Umtauschfrist im Januar 2027 endet. Checkliste: Diese sechs Punkte sollten Rentner kontrollieren Geburtsjahr prüfen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat beim Pflichtumtausch grundsätzlich bis Januar 2033 Zeit. Ausstellungsdatum ablesen: Bei Kartenführerscheinen ist Feld 4a maßgeblich. Umtauschfrist feststellen: Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 ersetzt werden. Fahrerlaubnisklassen kontrollieren: Bei alten Klassen 2 und 3 können besondere Befristungen gelten. Umtausch rechtzeitig beantragen: Wer seine Frist bereits versäumt hat, sollte den Austausch nachholen. Neue Karte überprüfen: Nach dem Umtausch sollten sämtliche Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen korrekt übernommen worden sein. Wer die Umtauschfrist verpasst, verliert seine Fahrerlaubnis Das ist falsch. Bei einer weiterhin bestehenden unbefristeten Pkw-Fahrerlaubnis führt die versäumte Umtauschfrist nicht automatisch zum Verlust der Fahrberechtigung. Das Führerscheindokument wird ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt grundsätzlich bestehen. Rentner müssen ab 80 Jahren einen Gesundheitstest machen Auch diese Annahme ist falsch. Eine allgemeine Pflicht zu regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter besteht für gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnisse in Deutschland nicht. Bei konkreten Zweifeln an der Fahreignung können allerdings Untersuchungen angeordnet werden. Beim Umtausch gehen alte Fahrberechtigungen automatisch verloren Der reguläre Führerschein-Umtausch soll bestehende Berechtigungen nicht einfach beseitigen. Allerdings können einzelne Fahrerlaubnisklassen besonderen Befristungen und Verlängerungsvoraussetzungen unterliegen. Gerade Inhaber alter Fahrerlaubnisse der Klassen 2 und 3 sollten deshalb die Eintragungen auf dem neuen Führerschein sorgfältig prüfen. Häufige Fragen zum Führerschein im Alter Darf ich mit einem abgelaufenen Führerschein noch Auto fahren? Besteht die unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis weiterhin, ist das Fahren nicht allein wegen des abgelaufenen Dokuments eine Straftat nach § 21 StVG. Ein Verwarnungsgeld ist dennoch möglich. Der Umtausch sollte zeitnah nachgeholt werden. Müssen alle Rentner ihren Führerschein 2027 umtauschen? Nein. Der Stichtag 19. Januar 2027 betrifft grundsätzlich Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004. Für vor 1953 Geborene gilt beim Pflichtumtausch die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033. Kann die Führerscheinstelle einem Rentner die Fahrerlaubnis entziehen? Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 46 FeV entziehen. Bei bedingter Eignung können stattdessen Beschränkungen oder Auflagen in Betracht kommen. Das Lebensalter allein genügt für einen Entzug nicht. Quellen https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/ https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

Beitragsbild von: Arbeitsunfall abgelehnt: Bescheid darf nicht einfach übergangen werden

25. Oktober 2026

Erst bewilligt die Berufsgenossenschaft Leistungen nach einem Unfall. Später behauptet sie plötzlich, dass es gar kein Arbeitsunfall gewesen sei. Doch so einfach kann sie ihre frühere Entscheidung nicht übergehen. Mit der Bewilligung kann sie den Arbeitsunfall bereits verbindlich anerkannt haben. Genau um diese Frage ging es vor dem Thüringer Landessozialgericht. Die Richter entschieden am 4. Juni 2026, welche Bedeutung eine frühere Leistungsbewilligung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls hat. Das Urteil (L 1 U 14/23) zeigt, warum Betroffene ihre bisherigen Bescheide genau prüfen sollten. Diese Formulierungen sprechen für eine Anerkennung Die veröffentlichten Leitsätze nennen Leistungen „wegen der Folgen Ihres Versicherungsfalles“ beziehungsweise „wegen Ihres Versicherungsfalles“. Das Gericht wertet solche Bewilligungen als Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das Wort „Anerkennung“ ist dafür also nicht unbedingt erforderlich. Entscheidend bleibt, wie der Empfänger den Bescheid in der konkreten Situation verstehen durfte. Streit unter Kollegen kann versichert sein Das Verfahren betraf einen Streit mit Schlägerei zwischen Arbeitskollegen. Nach den Leitsätzen kann ein dabei erlittener Unfall versichert sein, wenn der Konflikt unmittelbar aus der Betriebsarbeit entstand und dies den Motor des Handelns bildete. Das LSG wies die Berufung der Unfallversicherung gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg zurück. Der Arbeitsplatz allein reicht nicht Nach § 8 SGB VII muss der Unfall mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Für Betroffene kommt es darauf an, den Anlass und Verlauf einer Auseinandersetzung genau zu beschreiben. Arbeitsaufträge, Absprachen und Zeugenaussagen machen den Bezug zur Beschäftigung nachvollziehbar. Wie stark der Schutz von der konkreten Tätigkeit abhängt, zeigen auch Entscheidungen zu Unfällen während der Mittagspause im Homeoffice. Selbst bei einer Probearbeit kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen, obwohl noch kein reguläres Arbeitsverhältnis begonnen hat. Warum die Berufsgenossenschaft ihren Bescheid nicht übergehen darf Ein wirksamer Verwaltungsakt bleibt nach § 39 SGB X bestehen, solange und soweit ihn die Behörde nicht wirksam aufhebt oder er sich auf andere Weise erledigt. Enthält eine Bewilligung zugleich die Anerkennung des Arbeitsunfalls, muss die Berufsgenossenschaft diese rechtliche Wirkung beachten. Sie kann die weitere Prüfung nicht führen, als hätte es die Anerkennung nie gegeben. Hält die Behörde eine begünstigende Entscheidung von Anfang an für rechtswidrig, richtet sich deren Rücknahme nach § 45 SGB X. Dabei können Vertrauensschutz, Fristen und die Umstände der ursprünglichen Bewilligung einer Rücknahme entgegenstehen. Nicht jede Zahlung entscheidet über den Arbeitsunfall Aus einer Überweisung allein sollten Sie keine verbindliche Anerkennung ableiten. Prüfen Sie, ob eine entsprechende Entscheidung vorliegt und welchen Inhalt die Behörde Ihnen gegenüber bekannt gegeben hat. Bewahren Sie nicht nur Kontoauszüge auf, sondern auch sämtliche Bewilligungen und Begleitschreiben. Bei widersprüchlichen Entscheidungen kann ein älteres Schreiben wichtig werden. Was Sie prüfen sollten Warum es wichtig ist Wortlaut der ursprünglichen Bewilligung Er zeigt, welche Entscheidung die Behörde Ihnen gegenüber getroffen hat. Bezeichnung des Ereignisses und Datum Damit lässt sich zuordnen, auf welchen Unfall sich die Bewilligung bezieht. Inhalt des späteren Bescheids Eine Ablehnung weiterer Leistungen ist von der Aufhebung einer früheren Anerkennung zu unterscheiden. Begründung einer Rücknahme Die Behörde muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beseitigung einer begünstigenden Entscheidung beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Sie informiert darüber, wie und innerhalb welcher Frist Sie die Entscheidung angreifen können. Anerkennung bedeutet noch nicht Anspruch auf jede Leistung Die Anerkennung des Arbeitsunfalls und der Anspruch auf eine bestimmte Leistung sind unterschiedliche Fragen. Auch bei anerkanntem Unfall gibt es oft Streit um die Unfallfolgen, die Behandlung oder eine Rente. Eine Verletztenrente gleicht zudem nicht den Beruf aus. Das erläutert die Entscheidung Arbeitsunfall beendet Beruf: Trotzdem gibt es keine höhere Unfallrente. Für länger erkrankte Beschäftigte kann die richtige Zuordnung der Geldleistung erheblich sein. Welche Unterschiede bestehen, erklärt der Beitrag über Krankengeld und Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall. Bei außergewöhnlichen Belastungen kommen ergänzende Hilfen infrage. Dazu gehört die Härtefallhilfe nach einem Arbeitsunfall. Bei einer Ablehnung alte und neue Bescheide vergleichen Lehnt die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall später ab, sollten Sie den neuen Bescheid neben die bisherigen Bewilligungen legen. Benennen Sie im Widerspruch das Datum des früheren Schreibens und die Formulierung, aus der Sie eine Anerkennung ableiten. Verlangen Sie eine Erklärung, ob die Behörde die frühere Entscheidung aufheben will und auf welche Vorschrift sie sich dabei stützt. Damit richten Sie den Blick auf die bereits getroffene Regelung und deren rechtlichen Fortbestand. Beantragen Sie Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Wie sich fehlende Unterlagen auf ein Verfahren auswirken können, zeigt der Fall Verschleppter Widerspruch und falsch abgelegte Akte: Behörde muss zahlen. Widerspruchsfrist nicht wegen der Akteneinsicht verstreichen lassen Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Warten Sie damit nicht, bis die Berufsgenossenschaft sämtliche angeforderten Unterlagen übersandt hat. Bezeichnen Sie den angegriffenen Bescheid eindeutig und reichen Sie den Widerspruch auf einem zulässigen Weg ein; die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Auch bei einer rückwirkenden Entscheidung über den Krankenversicherungsschutz ist diese Trennung zwischen Fristwahrung und späterer Begründung wichtig. Bleibt während des Streits der Lebensunterhalt ungedeckt, sollten Sie klären lassen, welcher Träger vorläufig leisten muss. Hinweise dazu enthält unser Beitrag Krankengeld zahlt nicht: Diese Rechte schützen Versicherte vor Geldnot. Sechs Fragen und Antworten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls Muss ein Bescheid ausdrücklich „Anerkennung“ heißen? Nein, auch der Inhalt einer Leistungsbewilligung kann eine Anerkennung ausdrücken. Entscheidend sind der Wortlaut und die Umstände des Einzelfalls. Ist jede Zahlung der Berufsgenossenschaft eine Anerkennung? Nein, eine Zahlung allein beantwortet die Frage nach einer verbindlichen Entscheidung nicht. Prüfen Sie die zugehörigen Bescheide und Schreiben. Ist jede Verletzung am Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall? Nein, nach § 8 SGB VII muss der erforderliche Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit bestehen. Der Unfallort allein genügt dafür nicht. Kann die Berufsgenossenschaft eine Anerkennung zurücknehmen? Das kann unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Eine bloße Neubewertung ersetzt aber keine wirksame Aufhebung der früheren Entscheidung. Bekomme ich nach der Anerkennung zwingend eine Unfallrente? Nein, für eine Verletztenrente müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anerkennung des Ereignisses entscheidet noch nicht über sämtliche Leistungsansprüche. Verlängert ein Antrag auf Akteneinsicht die Widerspruchsfrist? Nein, legen Sie den Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein. Ergänzen Sie Ihre Begründung nach Prüfung der Unterlagen. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Was sind Arbeitsunfälle? Gesetze im Internet: § 8 SGB VII; §§ 25, 39 und 45 SGB X; § 84 SGG. Thüringer Landessozialgericht: Urteil vom 04.06.2026 – L 1 U 14/23, veröffentlichte Leitsätze und Entscheidungstenor, abrufbar bei Steuer-Telex.

Beitragsbild von: Rente mit 63: Neuer Unionsplan verändert die Rentenplanung

25. Oktober 2026

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll möglicherweise doch nicht abgeschafft werden. Doch ein neuer Kompromissvorschlag aus Teilen der Union könnte für viele Versicherte erhebliche Nachteile bringen. Denn Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen sollen in Zukunft weniger oder gar nicht mehr angerechnet werden. Wer wegen seiner Kinder oder pflegebedürftiger Eltern längere Zeit nicht gearbeitet hat, könnte den Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn verlieren. Besonders betroffen wären Menschen, die ihre 45 Versicherungsjahre bislang nur mithilfe solcher Zeiten erreichen. Union diskutiert neue Bedingungen für die Rente mit 63 Im Streit um die sogenannte Rente mit 63 wird ein weiterer Reformvorschlag diskutiert. Nach Medienberichten vom 20. Oktober 2026 wird innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darüber gesprochen, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren grundsätzlich beizubehalten. Allerdings sollen die Voraussetzungen deutlich schärfer werden Während heute Kindererziehung und Angehörigenpflege berücksichtigt werden, könnten demnach Beschäftigungsjahre in den Mittelpunkt rücken. Nach den Berichten ist im Gespräch, Erziehungs- und Pflegezeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt anzurechnen. Eine abschließende Regelung, welche Zeiten genau wegfallen sollen, liegt allerdings noch nicht vor. Damit handelt es sich um einen Vorschlag und nicht um eine beschlossene Änderung. Für Versicherte gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften des Rentenrechts. Bisher zählen auch Kindererziehung und Pflege zu den 45 Jahren Die sogenannte Rente mit 63 heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt nach § 38 SGB VI grundsätzlich eine Wartezeit von 45 Jahren und das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze voraus. Für diese 45 Jahre sind nicht ausschließlich Zeiten einer regulären Beschäftigung entscheidend. Nach § 51 Absatz 3a SGB VI können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, versicherte Zeiten der Angehörigenpflege sowie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch freiwillige Beiträge können zählen. Nach § 57 SGB VI können Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehntem Geburtstag bei einem Elternteil berücksichtigt werden. Diese Zeiten sind jedoch nicht mit zehn zusätzlichen Versicherungsjahren für jedes Kind gleichzusetzen. Überschneidet sich Kindererziehung mit einer Beschäftigung oder mit der Erziehung weiterer Kinder, wird der Monat nicht mehrfach gezählt. Warum der Vorschlag besonders Mütter treffen könnte Viele Frauen haben ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung zeitweise unterbrochen oder reduziert. Andere haben Angehörige gepflegt und konnten deshalb nicht durchgehend einer Beschäftigung nachgehen. Nach dem derzeitigen Rentenrecht können diese Zeiten dazu beitragen, die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen. Genau diesen Vorteil würde der diskutierte Unionsvorschlag zumindest einschränken. Die Folgen wären vor allem dort spürbar, wo Versicherte ihre erforderlichen 45 Jahre nur knapp erreichen. Werden bisher anrechenbare Monate ausgeschlossen, könnte der Anspruch auf eine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente entfallen. Das betrifft  ebenso Männer, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Wegen der ungleichen Verteilung familiärer Betreuungs- und Pflegearbeit könnten die Auswirkungen bei Frauen jedoch besonders häufig auftreten. Der diskutierte Vorschlag betrifft zunächst die Anrechnung von Zeiten für den Zugang zur abschlagsfreien Rente und bedeutet nicht, dass andere Rentenansprüche aus Kindererziehung oder Pflege gestrichen würden. Beispiel: Vier Jahre Angehörigenpflege könnten den Rentenbeginn verändern Wie stark sich eine solche Änderung auswirken könnte, zeigt eine einfache Modellrechnung. Eine Versicherte hat bis zum geplanten Rentenbeginn 41 Jahre aus Beschäftigung und zusätzlich vier anrechenbare Jahre der Angehörigenpflege gesammelt, die sich zeitlich nicht überschneiden. Nach geltendem Recht könnte sie damit auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen. Erreicht sie außerdem die maßgebliche Altersgrenze, wäre die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte  möglich. Würden diese vier Pflegejahre künftig vollständig von der Wartezeit ausgeschlossen, blieben nur 41 anrechenbare Jahre. Damit wäre die Voraussetzung von 45 Jahren für diese Altersrente nicht mehr erfüllt. Der Vorschlag ist bislang nicht so konkret ausgestaltet, dass sich die Auswirkungen verbindlich berechnen ließen. Ohne die 45 Jahre könnten dauerhafte Rentenabschläge drohen Wer die 45 Versicherungsjahre nicht erreicht, kann unter Umständen auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen. Für diese Rentenart reichen  35 anrechenbare Versicherungsjahre aus. Allerdings ist ein früherer Bezug mit Abschlägen verbunden. Nach derzeit geltendem Recht werden für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Für Menschen ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 65 Jahren bezieht, muss nach geltendem Recht deshalb einen dauerhaften Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro würde dieser Abschlag 115,20 Euro monatlich betragen. Statt 1.600 Euro blieben vor Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern nur 1.484,80 Euro. Die tatsächliche Rentenhöhe hängt zusätzlich von den erworbenen Entgeltpunkten, dem individuellen Rentenbeginn und möglichen weiteren Versicherungszeiten ab. Wichtig ist außerdem, dass die 35-Jahre-Rente selbst Teil der Reformdebatte ist. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, ihren Beginn künftig von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Rente mit 63 gibt es für jüngere Jahrgänge längst nicht mehr Die Bezeichnung Rente mit 63 führt heute häufig zu Missverständnissen. Einen abschlagsfreien Rentenbeginn mit genau 63 Jahren konnten bei dieser Rentenart nur Versicherte nutzen, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Bei den Jahrgängen 1962 und 1963 liegt sie nach geltendem Recht bei 64 Jahren und acht Monaten beziehungsweise 64 Jahren und zehn Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung bleibt die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Diese besondere Altersrente lässt sich auch nicht einfach früher mit Abschlägen beziehen. Wer das maßgebliche Lebensalter noch nicht erreicht hat, kann sie selbst bei erfüllten 45 Versicherungsjahren nicht vorzeitig beantragen. Die aktuellen Altersgrenzen und die bereits bestehenden Reformvorschläge erläutert unser Beitrag „Rente nach 45 Jahren vor dem Aus? Übergangsregeln bleiben ungeklärt“. Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Positionen Die Alterssicherungskommission hatte im Juni 2026 zunächst empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vollständig abzuschaffen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform aufzugreifen. Gegen die vollständige Abschaffung regte sich jedoch Widerstand, auch innerhalb der CDU. Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, bezeichnete das Modell, stärker auf tatsächliche Arbeitsjahre abzustellen, als möglichen Kompromiss. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig sprach sich weiterhin für die Umsetzung der Kommissionsempfehlung aus. Ein endgültiger Gesetzentwurf mit verbindlichen Vorgaben zur Anrechnung von Pflege- und Erziehungszeiten liegt noch nicht vor. SPD will Kindererziehungszeiten weiterhin berücksichtigen Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt betonte, dass zur langjährigen Versicherungsbiografie Kindererziehung gehöre. Für ihre Partei sei die Rente nach 45 Versicherungsjahren Ausdruck der Anerkennung von Lebensleistung. Schmidt kündigte an, sich für den Erhalt der bisherigen Berücksichtigung von Kindererziehung einzusetzen. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer hatte sich bereits am 17. Oktober 2026 für einen politischen Kompromiss in der Rentendebatte ausgesprochen. Für Versicherte bedeutet das, dass verschiedene Modelle gleichzeitig diskutiert werden. Neben der vollständigen Abschaffung steht nun auch eine Verschärfung der Voraussetzungen für die bisherige Rentenart im Raum. Ob ältere Jahrgänge geschützt werden, ist weiterhin offen Besonders schwierig ist die Lage für Menschen, die ihren Ruhestand bereits geplant haben. Viele haben sich auf den abschlagsfreien Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren eingestellt. Sollten die Zugangsvoraussetzungen geändert werden, müsste der Gesetzgeber auch entscheiden, ab wann die neuen Regeln gelten. Dabei könnten Übergangsfristen oder Schutzbestimmungen für rentennahe Jahrgänge vorgesehen werden. Verbindliche Stichtage sind für den aktuellen Kompromissvorschlag aber noch nicht bekannt. Deshalb lässt sich auch nicht seriös behaupten, bestimmte Geburtsjahrgänge wären bereits sicher von einer Verschärfung ausgenommen. Welche Bedeutung der Vertrauensschutz haben könnte, erläutern wir im Beitrag „Reform bei der Rente: Diese Jahrgänge haben noch einen Vertrauensschutz“. Warum Versicherte jetzt ihr Rentenkonto prüfen sollten Unabhängig von der politischen Entwicklung sollten Beschäftigte klären, wie viele Versicherungsjahre sie tatsächlich erreicht haben. Besonders wichtig ist das für Menschen mit längeren Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung kann anhand des Versicherungskontos feststellen, welche Monate bisher für die unterschiedlichen Wartezeiten anerkannt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob Kindererziehungszeiten und  Pflegezeiten vollständig erfasst sind. Fehlen Angaben, kann eine Kontenklärung notwendig sein. Dadurch lassen sich Lücken oder Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren. Auch eine aktuelle Rentenauskunft ist sinnvoll, wenn der Ruhestand in den kommenden Jahren geplant ist. Vor einer Kündigung oder verbindlichen Altersteilzeitvereinbarung sollte feststehen, wann die Voraussetzungen der gewünschten Rentenart nach geltendem Recht erfüllt werden. Eine voreilige Änderung der Rentenplanung aufgrund des politischen Vorschlags wäre riskant. Erst ein verabschiedetes Gesetz kann verbindlich festlegen, welche Zeiten künftig zählen und ob Übergangsregelungen vorgesehen werden. FAQ zum neuen Unionsvorschlag zur Rente mit 63 Sollen Kindererziehungszeiten künftig nicht mehr für die 45 Jahre zählen? Nach Medienberichten wird in Teilen der Union darüber diskutiert, Kindererziehungszeiten bei der Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente weniger oder gar nicht mehr zu berücksichtigen. Beschlossen ist das nicht, sodass diese Zeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin angerechnet werden. Können pflegende Angehörige durch die Rentenreform später in Rente gehen müssen? Das wäre möglich, falls bislang anrechenbare Pflegezeiten künftig ausgeschlossen oder eingeschränkt würden. Besonders betroffen wären Versicherte, die ohne diese Zeiten die erforderlichen 45 Versicherungsjahre nicht erreichen und deshalb auf eine andere Rentenart oder einen späteren Rentenbeginn ausweichen müssten. Kann ich mit 45 Versicherungsjahren weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen? Ja, nach derzeit geltendem Recht besteht der Anspruch weiterhin, sofern die maßgebliche Altersgrenze erreicht ist. Für Menschen ab Jahrgang 1964 liegt diese bei 65 Jahren; eine gesetzliche Verschärfung der Wartezeit ist bislang nicht beschlossen, Quellen Deutsche Rentenversicherung – Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte Deutsche Rentenversicherung – Rentenlexikon: Wartezeit Bundesregierung – Empfehlungen für eine große Rentenreform § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 50 SGB VI – Gesetzliche Wartezeiten § 51 SGB VI – Anrechenbare Versicherungszeiten § 57 SGB VI – Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Beitragsbild von: Nur knapp 400 Euro Rente: Richard muss mit 75 weiterarbeiten

24. Oktober 2026

Seit Jahrzehnten steht Richard Bargel als Bluesmusiker auf der Bühne. Doch trotz seiner langen Karriere bekommt der Kölner nach eigenen Angaben gerade einmal knapp 400 Euro Rente im Monat. Mit 75 Jahren tritt er deshalb weiterhin auf, weil er die Musik liebt, aber auch, weil er das Geld braucht. Sein Beispiel zeigt, dass selbst jahrzehntelange Arbeit und beruflicher Erfolg nicht unbedingt vor finanziellen Sorgen im Alter schützen. Eine lange Karriere, eine geringe Rentenzahlung Bargel spricht offen über seine finanzielle Lage. „Ich bekomme knapp 400 Euro Rente, davon kann kein Mensch leben“, erklärte der Musiker. Bargel begann seine Karriere als Bluesmusiker 1970 und erhielt mehrfach den Preis der Deutschen Schallplattenkritik. Trotzdem kann er nach eigener Aussage nicht aufhören zu arbeiten. Er kritisiert, dass Künstler ungern über ihre Gagen sprechen und die Auftrittsmöglichkeiten für Blues geschrumpft seien. Hinter dem öffentlichen Erfolg steht damit eine Frage, die weit über den Kulturbetrieb hinausreicht: Was bleibt im Alter von jahrzehntelanger Arbeit? Warum ein langes Arbeitsleben keine auskömmliche Rente garantiert Die gesetzliche Rente richtet sich nach den versicherten Einkommen und den daraus erworbenen Entgeltpunkten. Berufliches Ansehen, Auszeichnungen oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden schlagen sich nicht direkt im Rentenanspruch nieder. Wer wenig beitragspflichtiges Einkommen erzielt, baut geringe Ansprüche auf. Auch Zeiten ohne Rentenbeiträge können die spätere Absicherung schwächen. Welche Umstände Bargels Rentenhöhe im Einzelnen erklären, geht aus dem Bericht nicht hervor. Sein Versicherungsverlauf, mögliche weitere Alterseinkünfte und sein Vermögen sind dort nicht offengelegt. Künstlersozialversicherung garantiert keine hohe Rente Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialversicherung abgesichert sein. Dabei tragen Versicherte etwa die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge; die übrige Finanzierung erfolgt über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss. Das erleichtert den Zugang zur Absicherung, ersetzt aber kein ausreichendes versichertes Einkommen. Niedrige Gewinne können zu geringen Rentenansprüchen führen. Teilzeit: Weniger Einkommen wirkt bis in den Ruhestand Für Beschäftigte besteht ein ähnliches Problem, wenn sie über längere Zeit wenig verdienen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung zählt für die Rentenhöhe das beitragspflichtige Einkommen. Sinkt bei gleichem Stundenlohn die Arbeitszeit, sinken meist auch die jährlich erworbenen Rentenpunkte. Wie sich das über mehrere Jahre auswirken kann, erläutert auch unser Beitrag über Teilzeit und fehlende Rentenpunkte. Ein Jahr in Höhe des Durchschnittsentgelts bringt einen Entgeltpunkt. Bei der Hälfte dieses Verdienstes entsteht ein halber Punkt – auch wenn die Beschäftigung das ganze Jahr besteht. Kleine Rente: Welche Unterstützung infrage kommt Wenn Ihre Einkünfte im Alter nicht reichen, sollten Sie ergänzende Leistungen prüfen. Eine niedrige Rente allein entscheidet noch nicht über einen Anspruch, weil auch weitere Einkünfte, Vermögen und die Lebenssituation zählen. Leistung Was Sie dazu wissen sollten Grundrentenzuschlag Er setzt mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen voraus. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch ohne gesonderten Antrag. Grundsicherung im Alter Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann sie einen ungedeckten Lebensunterhalt absichern. Das Sozialamt prüft auf Antrag den Bedarf sowie anrechenbares Einkommen und Vermögen. Wohngeld Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann bei geringem Einkommen infrage kommen. Wer Grundsicherung mit berücksichtigten Unterkunftskosten erhält, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Welche Hilfe zu Ihrer Lage passt, hängt von einer konkreten Berechnung ab. Unser Beitrag Grundsicherung oder Wohngeld bei kleiner Rente erläutert die Unterschiede. Grundrente ist keine garantierte Mindestrente Der Grundrentenzuschlag hebt nicht jede kleine Rente auf einen  Mindestbetrag an. Neben Versicherungszeiten beeinflussen die früheren Verdienste und die Einkommensprüfung den Anspruch. Sehr geringe versicherte Verdienste können zwar für die Mindestdauer von 33 Jahren mitzählen, bleiben aber beim Zuschlag unberücksichtigt. Das betrifft Zeiten mit weniger als 30 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Wer Grundsicherung im Alter benötigt, muss dagegen selbst einen Antrag stellen. Bei erfüllten Voraussetzungen beginnt die Leistung mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Prüfen Sie Ihr Rentenkonto frühzeitig Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie fehlende Beschäftigungszeiten oder andere anrechenbare Zeiten durch eine Kontenklärung ergänzen. Eine Kontenklärung ersetzt keine fehlenden Beiträge, kann aber verhindern, dass vorhandene Ansprüche unberücksichtigt bleiben. Wer seine Arbeitszeit  reduziert, sollte sich die Folgen für die voraussichtliche Rente berechnen lassen. Fiktives Beispiel: Fritz, 28, aus Lüdenscheid Fritz ist 28 Jahre alt, lebt in Lüdenscheid und arbeitet in Teilzeit. Für dieses vereinfachte Rechenbeispiel verdient er jährlich genau die Hälfte des Durchschnittsentgelts und erwirbt damit 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr. Bleibt dieses Verhältnis zehn Jahre lang gleich, sammelt Fritz in diesem Zeitraum fünf Rentenpunkte. Bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts wären es zehn Punkte. Die Differenz von fünf Punkten entspricht beim Rentenwert von 42,52 Euro einer monatlichen Bruttoaltersrente von 212,60 Euro, gerechnet ohne Zu- oder Abschläge. Das ist ein Vergleich mit heutigen Rechenwerten und keine Vorhersage seiner späteren Auszahlung. Fritz lässt sich beraten, bevor er seine Teilzeit festschreibt. Dabei kann er abwägen, ob mehr Arbeitsstunden möglich sind und welche Absicherung sein Einkommen erlaubt. Sechs Fragen und Antworten zur kleinen Rente Wie viel Rente erhält Richard Bargel? Nach seinen im Bericht wiedergegebenen Angaben erhält er knapp 400 Euro monatlich. Eine vollständige Übersicht seiner finanziellen Verhältnisse liegt damit nicht vor. Warum kann trotz langer Berufstätigkeit eine kleine Rente entstehen? Die Rentenhöhe hängt wesentlich vom versicherten Einkommen und den erworbenen Entgeltpunkten ab. Viele Arbeitsjahre mit niedrigen Beiträgen ergeben deshalb nicht zwingend eine ausreichende Altersversorgung. Führt Teilzeit immer zu weniger Rente? Entscheidend ist das beitragspflichtige Einkommen. Verdienen Sie durch Teilzeit weniger als bei einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung, erwerben Sie aus dieser Beschäftigung grundsätzlich weniger Rentenpunkte. Erhält jeder mit einer kleinen Rente einen Grundrentenzuschlag? Nein, dafür müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen vorliegen. Eine geringe Rentenzahlung genügt nicht. Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter? Wenden Sie sich an Ihr örtliches Sozialamt. Es prüft Ihren Bedarf sowie das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen. Was kann ich bereits in jungen Jahren tun? Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie die Folgen längerer Phasen mit geringem Verdienst berechnen. So können Sie Ihre Arbeitszeit und Ihre finanziellen Möglichkeiten auf einer verlässlicheren Grundlage planen. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Künstlersozialversicherung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundrente und Grundrenten-Freibeträge. Deutsche Rentenversicherung: Einfach, schnell und sicher: Kontenklärung online, 6. Juli 2026. Deutsche Rentenversicherung: Die Grundsicherung für Bedürftige. Deutsche Rentenversicherung: Rentenschätzer: Rentenformel und aktueller Rentenwert.

Beitragsbild von: Vorsicht Betrug: Rentenversicherung warnt vor gefälschten E-Mails

24. Oktober 2026

Eine angebliche Nachricht der Rentenversicherung kann Sie Geld und sensible Daten kosten. Die Deutsche Rentenversicherung warnt mit Stand vom 16. Oktober 2026 vor gefälschten E-Mails, die Versicherte auf betrügerische Internetseiten führen. Sicherheitsupdate oder Erstattung: Der Köder wechselt Mal sollen Sie wegen eines Sicherheitsupdates Angaben bestätigen, mal verspricht die Nachricht eine Renteninformation oder eine Beitragserstattung nach einer angeblichen Fehlbuchung. Über einen Link sollen Sie persönliche Angaben oder Zahlungsdaten hinterlegen. Die DRV stellt klar: Sie fordert persönliche Daten nicht per E-Mail an. Auch über Datenschutz als Vorwand für betrügerische Renten-Mails hat gegen-hartz.de bereits berichtet. Ein vertrautes Logo beweist nichts Die Täter kopieren Gestaltung und Sprachstil der Rentenversicherung, auch mithilfe künstlicher Intelligenz. Deshalb können sowohl die Nachricht als auch die verlinkte Seite glaubwürdig wirken. Prüfen Sie die vollständige Absenderadresse statt nur des angezeigten Namens. Versprochene Geldbeträge gegen Bankdaten und kurze Fristen sind weitere Warnsignale; gegen-hartz.de berichtete bereits über eine gefälschte Renten-Mail mit einem Geldversprechen. Prüfen Sie Ihr Anliegen auf einem unabhängigen Weg Öffnen Sie die offizielle Internetseite der Rentenversicherung selbst und nutzen Sie von dort die Online-Services. Übernehmen Sie den Zugang nicht aus der verdächtigen Nachricht. Auch Suchergebnisse verdienen einen prüfenden Blick: Die Rentenversicherung Rheinland warnt vor gewerblichen Angeboten, deren Gestaltung dem offiziellen Auftritt ähnelt. Solche Dienste können Kosten verursachen, obwohl Sie Ihr Anliegen direkt bei der Rentenversicherung erledigen können. Verdächtige Mails gehören in den Spam-Ordner; klicken Sie keine Links an und folgen Sie keinen Aufforderungen. Vermeintliche Betrugsversuche können Sie der DRV über deren offizielles Kontaktformular melden. Bereits geklickt? Entscheidend ist, was Sie preisgegeben haben Ein Klick bedeutet nicht unbedingt, dass Ihr Konto leergeräumt wurde. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass präparierte Seiten Schadsoftware verbreiten können, und empfiehlt eine Untersuchung des Geräts mit aktuellem Virenschutz sowie die Prüfung der Sicherheitsupdates. Was passiert ist Was Sie jetzt tun sollten Sie haben die Seite geöffnet, aber nichts eingegeben. Seite schließen und Gerät auf Schadsoftware prüfen; bei Unsicherheit fachkundige Hilfe suchen. Sie haben Adresse oder Telefonnummer angegeben. Bei anschließenden Anrufen und Schreiben besonders misstrauisch bleiben. Sie haben Bank- oder Kreditkartendaten übermittelt. Sofort die Bank informieren und notwendige Sperren abstimmen; Kontobewegungen kontrollieren. Sie haben ein Passwort eingegeben. Den betroffenen Zugang absichern und das Passwort über den echten Anbieter ändern. Ein gestohlenes Passwort kann weitere Konten gefährden Nutzen Sie dasselbe Passwort bei mehreren Diensten, müssen Sie auch diese Zugänge absichern. Richten Sie, soweit verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentisierung ein und prüfen Sie, ob Fremde bereits Einstellungen verändert haben. Kommen Sie nicht mehr in Ihr Konto, wenden Sie sich an den tatsächlichen Anbieter. Dokumentieren Sie den Vorfall und erstatten Sie bei einem erfolgten Datenmissbrauch Anzeige bei der Polizei. Fiktives Beispiel: Ingrid prüft nach, bevor sie handelt Ingrid, 69 Jahre, aus Celle erhält eine vermeintliche DRV-Mail, die eine Beitragserstattung ankündigt. Das Logo kommt ihr bekannt vor, doch vor der Auszahlung soll sie über einen Button ihre Bankverbindung bestätigen. Ingrid öffnet den Link nicht und ruft die Internetseite der Rentenversicherung selbst auf. Dort findet sie die Warnung vor dieser Masche und verschiebt die Nachricht in den Spam-Ordner. Sechs Fragen und Antworten zu falschen Renten-Mails Betrifft die Warnung nur Menschen, die bereits Rente beziehen? Nein, auch Versicherte können solche Nachrichten erhalten. Eine angebliche Beitragserstattung kann ebenso Beschäftigte ansprechen. Beweist ein korrektes Logo die Echtheit? Nein, Kriminelle können Logos und das Erscheinungsbild offizieller Nachrichten kopieren. Sollte ich auf die verdächtige Nachricht antworten? Nutzen Sie zur Klärung die unabhängig aufgerufenen offiziellen Kontaktwege. Die verdächtige Mail bietet keinen verlässlichen Zugang zur Rentenversicherung. Reicht es nach einer Dateneingabe, die Mail zu löschen? Nein, dadurch verschwinden Ihre Angaben nicht bei den Tätern. Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, hängt von den übermittelten Daten ab. Was mache ich, wenn mein Online-Konto gesperrt oder verändert wurde? Kontaktieren Sie den echten Anbieter und lassen Sie den Zugang prüfen. Halten Sie fest, welche Änderungen und verdächtigen Vorgänge Sie bemerkt haben. Was hilft, wenn ich mein Passwort mehrfach verwendet habe? Ändern Sie es bei allen betroffenen Diensten und vergeben Sie jeweils ein eigenes Passwort. Sichern Sie verfügbare Zugänge zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Quellen Deutsche Rentenversicherung: Warnung: Phishing-Mails im Stil der DRV im Umlauf, Stand 16. Oktober 2026. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Rentenversicherung warnt vor Betrugsmasche, 23. März 2026. Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten. Verbraucherzentrale: Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen.

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Amt zahlt auch außergewöhnliche Hilfen

24. Oktober 2026

Wer gehörlos ist, kann mitten in einer Familienfeier sitzen und trotzdem von fast jedem Gespräch ausgeschlossen bleiben. Für solche besonderen Anlässe kann die Eingliederungshilfe Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen finanzieren. Der Anspruch beschränkt sich nicht auf Arztbesuche und Behördenkontakte. Er hängt aber vom persönlichen Teilhabebedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. § 82 SGB IX sieht ausdrücklich Leistungen zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. In der Eingliederungshilfe gehört diese Unterstützung nach § 113 Absatz 2 Nummer 6 und Absatz 3 SGB IX zur sozialen Teilhabe. Sie ist damit ein eigener Leistungsbereich neben den verschiedenen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Fiktives Beispiel: Raffaela möchte die Hochzeit ihrer Tochter miterleben Raffaela ist 48 Jahre alt und lebt in Landau in der Pfalz. Sie ist gehörlos und verständigt sich in Deutscher Gebärdensprache. Ihre Tochter heiratet. Nach der Trauung plant die Familie eine Feier mit gemeinsamem Essen, Ansprachen und Gesprächen. Viele Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Raffaela möchte die Reden verstehen, selbst etwas sagen und mit den Angehörigen sprechen. Ihre Tochter kann im Alltag manches vermitteln. Auf ihrer eigenen Hochzeitsfeier kann sie jedoch nicht fortlaufend dolmetschen. Kurze Notizen auf einem Handy reichen Raffaela für wechselnde Gruppengespräche und persönliche Ansprachen nicht aus. Sie beantragt deshalb für die private Feier einen Gebärdensprachdolmetscher. Raffaela legt den Ablauf, die benötigten Kommunikation ebenso vor wie einen Kostenvoranschlag. Es geht ausschließlich um Unterstützung, die ihr wegen der Hörbehinderung eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen soll. Ob und in welchem Umfang der Träger die Leistung bewilligt, muss er anhand ihres individuellen Bedarfs prüfen. Was ein besonderer Anlass sein kann Eine Hochzeit oder eine andere Familienfeier kann einen besonderen Anlass darstellen. Auch eine Trauerfeier kommt in Betracht. Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache nennt solche familiären Ereignisse als mögliche Einsatzbereiche der Verständigungshilfe im privaten Bereich. Erklären Sie, welche Bedeutung der Anlass für Ihre sozialen Beziehungen hat und welche Verständigung dort erforderlich ist. Bei Raffaela geht es darum, an einem wichtigen Ereignis im Leben ihrer Tochter aktiv teilzunehmen, statt nur körperlich anwesend zu sein. § 82 SGB IX erfasst anlassbezogene Hilfe. Daraus folgt kein pauschaler Anspruch auf Dolmetschung sämtlicher Alltagsgespräche. Das spielt auch bei Streitigkeiten über Gebärdensprachkurse für Pflegeeltern eine Rolle. Ein anderer Unterstützungsbedarf ist möglich, dafür gelten allerdings auch andere Vorschriften. Der Schwerbehindertenausweis ersetzt keine Bedarfsprüfung Die Eingliederungshilfe setzt grundsätzlich eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe voraus. Ein bestimmter Grad der Behinderung oder der Ausweis allein entscheidet deshalb nicht über die beantragte Kommunikationshilfe. Maßgeblich sind die persönlichen Voraussetzungen nach § 99 SGB IX und der konkrete Bedarf. Der Träger muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen. Dazu gehören die Art der Kommunikationsbarriere, das Teilhabeziel und geeignete Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Weshalb eine sorgfältige Bedarfsermittlung wichtig ist, zeigt auch der Beitrag über Ablehnungen von Eingliederungshilfe ohne ausreichende Gesamtplanung. Welche Kommunikationshilfe benötigen Sie tatsächlich? Das Gesetz nennt neben Gebärdensprachdolmetschern auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Nicht jeder Mensch mit einer Hör- oder Sprachbehinderung nutzt dieselbe Verständigungsform. Beschreiben Sie daher, welche Hilfe für Sie funktioniert und weshalb mögliche Alternativen den Bedarf nicht ausreichend decken. Raffaela erläutert beispielsweise, dass sie Ansprachen und spontane Gespräche in Gebärdensprache verfolgen möchte. Der pauschale Hinweis auf Lippenlesen oder gelegentliche schriftliche Zusammenfassungen beantwortet diesen Bedarf nicht. Auch eine Versorgung mit Hörgeräten ist eine andere Leistung und ersetzt nicht in jedem Fall die notwendige Verständigungshilfe. So begründen Sie den Antrag für eine private Feier Stellen Sie den Antrag möglichst früh beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Nennen Sie § 113 Absatz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 82 SGB IX und beschreiben Sie die gewünschte Unterstützung. Das Gesetz sieht für Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich einen Antrag vor. Warten Sie deshalb nicht, bis die Feier vorbei und die Rechnung bereits gestellt ist. Angabe im Antrag Raffaelas konkrete Begründung Anlass und persönliche Bedeutung Private Hochzeitsfeier ihrer Tochter; Teilnahme an Ansprachen und familiären Gesprächen. Kommunikationsbarriere Raffaela ist gehörlos; die meisten Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Benötigte Hilfe Dolmetschung zwischen Deutscher Gebärdensprache und Lautsprache, damit sie verstehen und selbst sprechen beziehungsweise gebärden kann. Zeitraum und Umfang Datum, Ort und begründete Einsatzdauer anhand des geplanten Ablaufs. Kosten und Alternativen Kostenvoranschlag sowie Erklärung, weshalb Handynotizen oder gelegentliche Hilfe der Tochter nicht ausreichen. Der Kostenvoranschlag sollte die Einsatzdauer und gegebenenfalls Fahrtkosten oder eine fachlich erforderliche Doppelbesetzung nachvollziehbar ausweisen. Klären Sie vor einer verbindlichen Beauftragung, welche Kosten der Träger anerkennt. Eine eigenständige Buchung begründet keinen Erstattungsanspruch. Einkommen und Vermögen können eine Rolle spielen Bei Leistungen zur sozialen Teilhabe können die Einkommens- und Vermögensregeln der Eingliederungshilfe greifen. Ein anerkannter Bedarf bedeutet daher nicht in jedem Fall, dass Sie keinen eigenen Beitrag leisten müssen. Lassen Sie sich die Berechnung und die angewandten Freibeträge erläutern; Hintergründe finden Sie zu den Freibeträgen der Eingliederungshilfe 2026. Wenn Sie Unterstützung selbst organisieren möchten, können Sie außerdem die Leistungsform ansprechen. Ein Persönliches Budget statt einer Sachleistung kann unter den jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen. Es schafft jedoch keinen zusätzlichen Anspruch auf eine Leistung, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Arzttermine und Sozialleistungsverfahren folgen anderen Regeln Bei der Ausführung von Sozialleistungen, etwa ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, schützt § 17 Absatz 2 SGB I das Recht auf geeignete Kommunikation. Die dafür zuständigen Leistungsträger müssen die entsprechenden Kosten tragen. § 82 SGB IX lässt diese Regel ausdrücklich unberührt. Ordnen Sie deshalb den Anlass richtig zu. Die private Hochzeitsfeier betrifft einen anderen Bedarf als ein Behandlungsgespräch oder ein Termin im Sozialleistungsverfahren. Für verschiedene Teile desselben Tages können zudem unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, etwa für die amtliche Trauung und die anschließende private Feier. Was Sie bei einer Ablehnung tun können Verlangen Sie einen begründeten Bescheid. Prüfen Sie, ob der Träger Ihre tatsächlichen Kommunikationsmöglichkeiten, den Anlass und den benötigten Umfang berücksichtigt hat. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung kann Ihnen helfen, den Bedarf zu beschreiben und das Verfahren zu verstehen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Deutschland Widerspruch einlegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist. Beantragen Sie bei Bedarf Akteneinsicht; wie Sie Widersprüche zwischen Akteninhalt und Ablehnung erkennen, ist auch für die Vorbereitung Ihrer Begründung hilfreich. Warten Sie mit dem Widerspruch nicht auf die Akte. Steht die Feier unmittelbar bevor, kann ein Eilverfahren beim Sozialgericht zu prüfen sein. Dafür müssen Sie sowohl den wahrscheinlichen Leistungsanspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft machen. Der bevorstehende Termin an sich reicht dafür in der Regel nicht aus. FAQ: Gebärdensprachdolmetscher für private Anlässe Bezahlt die Eingliederungshilfe jede Familienfeier? Nein. Der Träger prüft den besonderen Anlass, den individuellen Teilhabebedarf und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Es geht um erforderliche Verständigungshilfe, nicht um die gewöhnlichen Kosten der Feier. Muss ich einen Gebärdensprachdolmetscher beantragen? Sie sollten die Hilfe beantragen, die Ihre Verständigung tatsächlich ermöglicht. § 82 SGB IX erfasst auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Reicht es, nach der Feier die Rechnung einzureichen? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Beantragen Sie die Leistung rechtzeitig und klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der verbindlichen Beauftragung. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen nach dem SGB IX. Gesetze im Internet: § 17 SGB I – Ausführung der Sozialleistungen. Gesetze im Internet: § 82 SGB IX – Leistungen zur Förderung der Verständigung. Gesetze im Internet: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung. Gesetze im Internet: § 104 SGB IX – Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles. Gesetze im Internet: § 108 SGB IX – Antragserfordernis. Gesetze im Internet: § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache und Gehörlose: Kosten und Kostenübernahme, Abschnitt „Privater Bereich“.

Beitragsbild von: Rente: So können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

24. Oktober 2026

18,36 Euro im Monat, 220,32 Euro im Jahr. Für Rentner mit wenig Geld ist der Rundfunkbeitrag eine spürbare Ausgabe. Wer ergänzend Grundsicherung erhält oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt, kann sich davon befreien lassen. Dafür braucht es einen gesonderten Antrag beim Beitragsservice. Allein der Rentenbeginn beendet die Beitragspflicht nicht. Auch eine niedrige Rente genügt für sich genommen nicht, kann aber Anlass sein, einen Anspruch auf Grundsicherung oder eine Härtefallbefreiung prüfen zu lassen. Entscheidend ist die persönliche Situation, nicht eine feste Rentengrenze, die für alle gilt. Mit Grundsicherung können Rentner den vollen Beitrag sparen Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Befreiungsberechtigten. Der Bewilligungsbescheid dient als Nachweis, muss aber zusammen mit einem Befreiungsantrag eingereicht werden. Die Bewilligung der Grundsicherung allein erledigt diesen Schritt nicht. Auch Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII können eine Befreiung begründen. Das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist damit nicht gleichzusetzen. Ein Pflegegrad oder die monatliche Zahlung der Pflegekasse reichen für diesen Befreiungsgrund nicht aus. Knapp über der Grundsicherung kann ein Härtefall vorliegen Eine abgelehnte Grundsicherung bedeutet nicht zwingend, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags regelt ausdrücklich einen Härtefall, wenn die Sozialleistung wegen einer zu geringen Einkommensüberschreitung versagt wurde. Der Betrag oberhalb der persönlichen Bedarfsgrenze muss niedriger sein als der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro. Ein fiktives Beispiel zeigt die Wirkung. Das Sozialamt lehnt die Grundsicherung einer Rentnerin ab, weil ihr anrechenbares Einkommen den ermittelten Bedarf um zehn Euro monatlich übersteigt. Diese Ablehnung kann sie für einen gesonderten Antrag auf Härtefallbefreiung verwenden, denn die Überschreitung liegt unter 18,36 Euro. Der Ablehnungsbescheid sollte erkennen lassen, weshalb die Leistung nicht bewilligt wurde und wie hoch die Überschreitung ausfällt. Eine eigene Gegenüberstellung von Rente und laufenden Rechnungen ersetzt diesen Nachweis nicht. Für diesen gesetzlich beschriebenen Härtefall wird die Befreiung für ein Jahr gewährt. Der Antrag braucht den passenden Nachweis Das offizielle Formular für die Befreiung oder Ermäßigung lässt sich auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen. Anschließend wird es ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht. Wer bereits angemeldet ist, gibt seine neunstellige Beitragsnummer an. Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungsbezugs genügt grundsätzlich eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder eine entsprechende Behördenbescheinigung. Daraus müssen Name, Leistungsart und Bewilligungszeitraum hervorgehen. Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden, weil der Beitragsservice deren Rücksendung nicht zusichert. Vor dem Versand lohnt sich ein Abgleich mit dem Beitragskonto. Stimmen Name, Anschrift und Beitragsnummer, und deckt der Nachweis den beantragten Zeitraum ab? Kopien des Antrags und der beigefügten Unterlagen sollten bei den eigenen Papieren bleiben. Bis zu drei Jahre können rückwirkend berücksichtigt werden Wer trotz bestehender Voraussetzungen weitergezahlt hat, muss nicht sämtliche Beiträge als verloren ansehen. Eine Befreiung oder Ermäßigung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre zurückreichen. Die Voraussetzungen müssen allerdings während der betreffenden Monate bestanden haben und nachgewiesen werden. Bei einem Antrag im Oktober 2026 kommt nach der gesetzlichen Regelung frühestens ein Beginn am 1. Oktober 2023 infrage. Wurde Grundsicherung erst ab Januar 2025 bewilligt, lässt sich für die davorliegenden Monate nicht allein wegen dieses Bescheids eine Befreiung verlangen. Der nachgewiesene Anspruchszeitraum begrenzt die Rückwirkung. Bei 36 Monaten zu jeweils 18,36 Euro geht es rechnerisch um 660,96 Euro. Das ist keine garantierte Erstattung, sondern der mögliche Beitragsbetrag für diesen Zeitraum. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur rückwirkenden Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wird die Befreiung rückwirkend anerkannt, sollte das Beitragskonto überprüft werden. Ohne rechtlichen Grund gezahlte Beiträge können zurückverlangt werden; ein entstandenes Guthaben kann allerdings zunächst mit anderen fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden. Der Beitragsservice nennt für eine Erstattungsanfrage sein Kontaktformular. Mit Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro Für Rentner mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen kommt eine Ermäßigung infrage. Wer das Merkzeichen RF nachweist, zahlt auf Antrag ein Drittel des regulären Beitrags und damit derzeit 6,12 Euro monatlich. Ein hoher Grad der Behinderung allein ersetzt das Merkzeichen nicht. Die Ersparnis beträgt gegenüber dem vollen Beitrag 12,24 Euro monatlich beziehungsweise 146,88 Euro im Jahr. Wer zusätzlich Grundsicherung bezieht, sollte jedoch die vollständige Befreiung beantragen. Auch bei Taubblindheit oder beim Bezug von Blindenhilfe kann eine vollständige Befreiung möglich sein. Für die Ermäßigung werden etwa der Schwerbehindertenausweis mit RF oder die entsprechende behördliche Bescheinigung benötigt. Welche Nachteilsausgleiche neben dem Ausweis weitere Voraussetzungen verlangen, zeigt unsere Übersicht zu Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Beim Umzug ins Pflegeheim ist häufig eine Abmeldung richtig Wer dauerhaft vollstationär in einem entsprechend zugelassenen Alten- oder Pflegeheim versorgt wird, muss für sein Zimmer keinen eigenen Rundfunkbeitrag anmelden. Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, kann das alte Beitragskonto abgemeldet werden. Ein Befreiungsantrag ist für das Heimzimmer dann nicht erforderlich. Der Beitragsservice stellt dafür ein eigenes Formular bereit, dessen Angaben die Pflegeeinrichtung bestätigen muss. Angehörige oder Betreuer können die Abmeldung ebenfalls veranlassen. Bleibt die bisherige Wohnung bestehen, muss deren Beitragspflicht gesondert geklärt werden. Betreutes Wohnen ist davon zu unterscheiden. Ein selbstständiges Apartment kann weiterhin eine beitragspflichtige Wohnung sein, auch wenn Unterstützung angeboten wird. Die Bezeichnung „Seniorenresidenz“ allein sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob Beiträge anfallen. Eine Bewilligung gilt nicht unbegrenzt Die Dauer der Befreiung richtet sich grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Nachweis. Auch bei einem unbefristeten Leistungsbescheid befristet der Beitragsservice die Befreiung auf drei Jahre. Wer danach weiterhin berechtigt ist, muss erneut einen Antrag stellen. Deshalb sollten Rentner nicht nur den Beginn, sondern auch das Ende im Befreiungsbescheid kontrollieren. Entfallen die Voraussetzungen vorzeitig, muss dies mitgeteilt werden. Eine weiterlaufende Befreiung trotz weggefallener Berechtigung kann später zu Beitragsforderungen führen. Häufige Fragen zur Rundfunkbeitragsbefreiung für Rentner Reicht der Bezug von Wohngeld für eine Befreiung? Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, die für sich genommen einen Befreiungsanspruch begründen. Wer es zusätzlich zur Rente erhält, kann aber prüfen lassen, ob ein besonderer Härtefall oder ein anderer Befreiungsgrund vorliegt. Allein der Wohngeldbescheid genügt dafür nicht. Gilt die Befreiung auch für meinen Ehepartner? Innerhalb derselben Wohnung erstreckt sich eine gewährte Befreiung auch auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Weitere erwachsene Mitbewohner werden nicht allein wegen der gemeinsamen Anschrift erfasst. Für sie gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa die Berücksichtigung ihres Einkommens und Vermögens bei der bewilligten Sozialleistung. Muss ich ohne Fernseher oder Radio trotzdem zahlen? Grundsätzlich ja, denn der Beitrag knüpft an die Wohnung und nicht an vorhandene Geräte an. Auch der Verzicht auf Fernsehen oder Radio beendet die Beitragspflicht daher nicht. Pro Wohnung fällt allerdings nur ein Beitrag an, nicht ein eigener Beitrag für jeden Bewohner. Quellen § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Beitragspflicht im privaten Bereich. § 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über den Wohnungsbegriff und die Ausnahmen für bestimmte Einrichtungen. § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über Befreiungen und Ermäßigungen. § 10 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Erstattung ohne rechtlichen Grund gezahlter Beiträge. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Informationen für Empfänger von Sozialleistungen.

Beitragsbild von: Pflegekasse antwortet nicht: Nach dieser Frist gilt der Umbauzuschuss als genehmigt

24. Oktober 2026

Der Kostenvoranschlag liegt bei der Pflegekasse, der Badumbau ist dringend nötig – doch eine Entscheidung bleibt aus. Das müssen Sie nicht unbegrenzt hinnehmen. Für Anträge auf Zuschüsse zu sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten gesetzliche Entscheidungsfristen. Versäumt die Pflegekasse die maßgebliche Frist, ohne rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund mitzuteilen, kann die beantragte Leistung als genehmigt gelten. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium in seiner Information zur Wohnungsanpassung mit Stand vom 14. September 2026 hin. Es geht um bestehendes Recht, nicht um eine neue Förderung. Entscheidend sind Ihr konkreter Antrag, sein Eingang bei der Pflegekasse und die Frage, was Ihnen die Kasse innerhalb der Frist mitgeteilt hat. Für welche Umbauten die Regel gilt Die Vorschrift betrifft Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Die Pflegekasse kann damit beispielsweise eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder fest eingebaute Rampen fördern. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Einen solchen Umbauzuschuss gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Eine Diagnose oder ein Schwerbehindertenausweis allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Beschreiben Sie deshalb, welche Barriere Sie im Alltag behindert und was sich durch den Umbau konkret verbessert. Wenn die Wohnung nicht mehr zur Behinderung passt, hängt der zuständige Kostenträger auch vom Zweck der benötigten Hilfe ab. Drei Wochen sind die Regel, fünf Wochen die Ausnahme Nach § 40 Absatz 7 SGB XI muss die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Beteiligt sie zur Prüfung der Notwendigkeit eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, beträgt die Frist fünf Wochen. Das BMG beschreibt dies für Wohnungsanpassungen als Verlängerung bei einem notwendigen medizinischen Gutachten. Die fünf Wochen laufen ebenfalls ab Antragseingang. Es kommen also nicht fünf weitere Wochen zur Drei-Wochen-Frist hinzu. Eine interne Weitergabe an eine andere Sachbearbeitung schafft für sich genommen ebenfalls keine neue Frist. Situation Bedeutung für Ihren Antrag Prüfung ohne entsprechende Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes Grundsätzlich drei Wochen ab Antragseingang. Entsprechende fachliche oder medizinische Prüfung Grundsätzlich fünf Wochen ab Antragseingang. Rechtzeitige schriftliche Mitteilung eines hinreichenden Verzögerungsgrundes Der bloße Ablauf der ursprünglichen Frist löst die Genehmigungsfiktion nicht ohne Weiteres aus. Fristablauf ohne eine solche Mitteilung und ohne rechtzeitige Entscheidung Die gesetzliche Genehmigungsfiktion kann greifen. Der Eingang zählt – nicht das Datum auf Ihrem Brief Bewahren Sie eine vollständige Kopie des Antrags und aller Anlagen auf. Bei einem Online-Antrag sichern Sie die Eingangsbestätigung und die übermittelten Dokumente. Bei persönlicher Abgabe lassen Sie den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Bei Postversand sollten Sie neben einem Zustellnachweis auch festhalten können, welche Unterlagen Sie verschickt haben. Formulieren Sie möglichst genau, welchen Zuschuss Sie für welche Arbeiten beantragen. Fügen Sie einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag bei und erklären Sie den Pflegebezug. Fotos oder eine Skizze können die Situation verdeutlichen. Gerade beim Antrag auf einen notwendigen Wohnungsumbau hilft eine konkrete Beschreibung mehr als der allgemeine Wunsch nach einem neuen Badezimmer. Das Gesetz knüpft an den Antragseingang an. Fehlende Unterlagen bedeuten deshalb nicht, dass die Pflegekasse den Fristbeginn beliebig verschieben darf. Reichen Sie berechtigt angeforderte Nachweise dennoch zügig nach. Ob fehlende Informationen einen hinreichenden Verzögerungsgrund bilden, hängt vom Einzelfall ab. Eine Eingangsbestätigung rechtfertigt noch keine Verzögerung Prüfen Sie jedes Schreiben der Pflegekasse auf seinen Inhalt. „Ihr Antrag ist eingegangen“ bestätigt zunächst nur den Empfang. Auch der Hinweis „Ihr Anliegen wird bearbeitet“ erklärt noch nicht, weshalb eine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist unmöglich ist. § 40 Absatz 7 SGB XI verlangt einen hinreichenden Grund. Die Kasse muss Ihnen die Verzögerung rechtzeitig schriftlich mitteilen. Ein Telefonat allein erfüllt diese Vorgabe nicht. Notieren Sie deshalb bei jedem Schreiben das Zugangsdatum und bewahren Sie den Umschlag auf. Fragen Sie bei einer unklaren Nachricht nach, welches konkrete Hindernis besteht und bis wann die Kasse entscheiden will. Nicht jede Nachricht verhindert die Genehmigungsfiktion. Fiktives Beispiel: Charlotte wartet auf ihren Badumbau Charlotte ist 56 Jahre alt, lebt in Nürnberg und hat Multiple Sklerose, und Pflegegrad 2. Der hohe Einstieg in ihre Badewanne lässt sich für sie nur noch mit Hilfe bewältigen. Eine bodengleiche Dusche soll den Transfer erleichtern. Der Kostenvoranschlag beträgt 7.600 Euro; Charlotte beantragt dafür einen Zuschuss von 4.180 Euro. Ihr Antrag samt Kostenvoranschlag geht nachweislich am Montag, dem 7. September 2026, bei der Pflegekasse ein. Diese beteiligt weder den Medizinischen Dienst noch eine Pflegefachperson. Die Drei-Wochen-Frist endet damit am Montag, dem 28. September 2026. Bis dahin erhält Charlotte weder eine Entscheidung noch eine schriftliche Mitteilung mit einem hinreichenden Verzögerungsgrund. Charlotte beruft sich nun schriftlich auf die Genehmigungsfiktion. Sie nennt das Eingangsdatum, legt die Bestätigung erneut bei und verlangt die Umsetzung des beantragten Zuschusses. Sie verlangt nicht die gesamten 7.600 Euro: Ihr Antrag betrifft 4.180 Euro. Die verbleibenden 3.420 Euro muss sie anderweitig finanzieren. Möglichkeiten, Zuschüsse für die Wohnraumanpassung zu kombinieren, sollte sie vor der Auftragsvergabe prüfen. Genehmigungsfiktion bedeutet keinen unbegrenzten Umbauetat Der gesetzliche Höchstzuschuss beträgt derzeit 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Der von 4.000 auf 4.180 Euro erhöhte Zuschuss ist keine Zusage, jede Handwerkerrechnung vollständig zu übernehmen. Maßgeblich bleibt, welche Leistung Sie konkret beantragt haben. Erweitern Sie die Arbeiten später um zusätzliche, bisher nicht beantragte Leistungen, sollten Sie dafür keine automatische Deckung unterstellen. Auch ist der Höchstbetrag kein jährlich neu verfügbares Guthaben. Verändert sich die Pflegesituation und werden deshalb weitere Anpassungen erforderlich, kann allerdings ein erneuter Umbauzuschuss infrage kommen. Nach Fristablauf die Leistung ausdrücklich einfordern Stellen Sie den Ablauf schriftlich zusammen. Antragseingang, beantragte Arbeiten, Zuschusshöhe, fachliche Begutachtung und sämtliche Nachrichten der Kasse. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung, dass die beantragte Leistung wegen Fristablaufs als genehmigt gilt, sowie um Angaben zur Abrechnung. Eine zusätzliche Mahnung ist nach dem Gesetz keine Voraussetzung für den Eintritt der Fiktion; sie hilft Ihnen aber, die Leistung tatsächlich durchzusetzen. Dass eine Fristversäumnis finanzielle Folgen haben kann, zeigt auch der auf gegen-hartz.de dargestellte Fall „Pflegekasse verpasst Drei-Wochen-Frist: Mann bekommt 4.000 Euro“. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, müssen Sie anhand Ihres eigenen Verfahrens prüfen. Bestreitet die Kasse den Fristablauf oder die Genehmigungsfiktion, lassen Sie die Unterlagen vor einem finanziell bindenden Umbauauftrag sozialrechtlich prüfen. Eine Bestätigung macht einen bereits eingetretenen Anspruch nicht erst wirksam. Sie kann aber verhindern, dass Sie den Zuschuss vorfinanzieren und anschließend darüber streiten müssen. Eine spätere Ablehnung nicht einfach abheften Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag nachträglich ab, ignorieren Sie den Bescheid nicht. Legen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Begründen Sie sowohl den pflegerischen Bedarf als auch den aus Ihrer Sicht maßgeblichen Fristablauf. Fordern Sie gegebenenfalls Unterlagen an, aus denen sich die behauptete Beteiligung des Medizinischen Dienstes ergibt. Die Prüfung des Umbauzuschusses ist von der Einstufung in einen Pflegegrad zu unterscheiden. Falls bereits die Einstufung falsch erscheint, finden Sie ergänzende Hinweise zum Widerspruch gegen einen abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad. Bei Mietwohnungen bleibt die Umbauerlaubnis ein eigenes Thema Eine Leistung der Pflegekasse ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung Ihres Vermieters zu baulichen Veränderungen. § 554 BGB kann Ihnen einen Anspruch auf Erlaubnis verschaffen; dabei kommt es unter anderem auf die Zumutbarkeit an. Klären Sie deshalb Finanzierung und bauliche Erlaubnis rechtzeitig. Wie wichtig die konkrete Ausführung ist, zeigt der Beitrag zum Streit um einen behindertengerechten Umbau in einer Mietwohnung. Reicht die bestehende Wohnung trotz Umbauten dauerhaft nicht aus, kann eine andere Wohnlösung sinnvoll sein. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse auch an einem Umzug in eine pflegegerechte Wohnung. Die hier erläuterte Fristprüfung ersetzt jedoch keine Prüfung des jeweils beantragten Zuschusses. FAQ: Umbauantrag und Entscheidungsfrist Zählen bei den drei Wochen nur Arbeitstage? Nein, es handelt sich um Kalenderwochen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich grundsätzlich auf den nächsten Werktag. Maßgeblich ist § 26 SGB X. Verhindert jedes Schreiben der Pflegekasse die Genehmigungsfiktion? Nein. Eine bloße Eingangsbestätigung genügt dafür nicht. Entscheidend ist eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung mit einem hinreichenden Grund für die Verzögerung. Muss ich den Umbau vollständig selbst bezahlen, wenn die Kasse schweigt? Nicht zwangsläufig. Prüfen Sie die Genehmigungsfiktion und fordern Sie den beantragten Zuschuss ein. Aus dem Schweigen folgt aber keine pauschale Übernahme sämtlicher Umbaukosten. Quellen AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Stand: 14. September 2026. Gesetze im Internet: § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz. Gesetze im Internet: § 26 SGB X – Fristen und Termine. Gesetze im Internet: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, besonders Absätze 4 und 7. Gesetze im Internet: § 84 SGG – Frist und Form des Widerspruchs.

Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen

Um zu erfahren, wie hoch der Anspruch auf Bürgergeld ausfällt, kann unser neuer Bürgergeld-Rechner behilflich sein. Einfach alle wichtigen Daten eintragen und der Bürgergeld-Rechner rechnet den aktuellen Bedarf für 2026 aus! Bürgergeld Rechner

Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

Forum zum Bürgergeld

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Hier hast Du die Möglichkeit Dich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Bürgergeld zu stellen.

Hier geht es zum Bürgergeld-Forum!

Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

Weiteres

Regelleistungen 2026 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

Forum zum ALG II

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Sie haben die Möglichkeit, sich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmern zu diskutieren, sowei wichtige Fragen zum Arbeitslosengeld zu erörtern.

Wichtige Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden Fragen. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen für Sie zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten.

News

Mütterrente 3: So hoch werden die Nachzahlungen für pro Kind sein

Beitragsbild von: Mütterrente 3: So hoch werden die Nachzahlungen für pro Kind sein

25. Oktober 2026

Mehr Rente ab 2027, das Geld aber erst 2028: Bei der Mütterrente III müssen viele Eltern auf die Auszahlung warten. Für ein vor 1992 geborenes Kind ergeben sich beim heutigen Rentenwert rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate, bei drei Kindern sind es 765,36 Euro. Diese Beträge sind eine Orientierung, noch keine abschließende Zahlungszusage für jeden Einzelfall. Wie hoch die Nachzahlung tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Rentenanpassung 2027, dem Beginn der Rente und den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ab. Die Nachzahlung ist aufgeschobene Rente Die Mütterrente III verbessert die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Statt bisher bis zu zweieinhalb Jahren werden künftig bis zu drei Jahre berücksichtigt, womit die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber später geborenen Kindern entfällt. Für bestehende Renten wird die Verbesserung über einen zusätzlichen Zuschlag umgesetzt, der bei vollständigem Anspruch einen halben persönlichen Entgeltpunkt je Kind beträgt. Die Nachzahlung gleicht aus, dass dieses Rentenplus für 2027 erst später überwiesen wird. Wer über mehrere Hundert Euro Nachzahlung liest, sollte deshalb wissen: Dahinter stehen angesammelte Monatsbeträge. Die größere Überweisung entsteht gerade dadurch, dass das Geld zuvor im laufenden Haushalt gefehlt hat. Warum die Auszahlung erst 2028 beginnt Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfordert die Umsetzung umfangreiche technische Anpassungen. Deshalb wird das zusätzliche Geld für 2027 erst im Jahr 2028 rückwirkend ausgezahlt. Für Renten, die bereits Ende 2026 bestehen, kann der Zuschlag ab Januar 2027 berücksichtigt werden. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres 2027, setzt auch der zusätzliche Anspruch frühestens mit diesem Rentenbeginn ein. Ein für alle Berechtigten verbindlicher Überweisungstag lässt sich aus der Ankündigung „Auszahlung 2028“ nicht ableiten. Wer auf das Geld angewiesen ist, sollte deshalb keine fällige Rechnung mit einer fest eingeplanten Januarüberweisung kalkulieren. So ergeben sich 255,12 Euro brutto pro Kind Seit Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber persönlicher Entgeltpunkt erhöht eine volle Altersrente damit rechnerisch um 21,26 Euro brutto im Monat. Für zwölf Monate lautet die Rechnung: 21,26 Euro mal zwölf ergibt 255,12 Euro. Bei mehreren berücksichtigten Kindern vervielfacht sich der Betrag entsprechend. Die folgende Tabelle zeigt eine eigene Modellrechnung für eine volle Altersrente mit dem vollständigen zusätzlichen Zuschlag je Kind und einem Anspruch während des gesamten Jahres 2027. Sie unterstellt für alle zwölf Monate den heutigen Rentenwert von 42,52 Euro und berücksichtigt keine Abzüge oder Einkommensanrechnung. Berücksichtigte Kinder, geboren vor 1992 Zusätzlich pro Monat beim heutigen Rentenwert, brutto Rechnerische Nachzahlung für zwölf Monate 2027, brutto 1 Kind 21,26 Euro 255,12 Euro 2 Kinder 42,52 Euro 510,24 Euro 3 Kinder 63,78 Euro 765,36 Euro 4 Kinder 85,04 Euro 1.020,48 Euro 5 Kinder 106,30 Euro 1.275,60 Euro Die Tabelle erfasst ausschließlich den zusätzlichen Anspruch für 2027. Die laufende höhere Rente im Jahr 2028 kommt für die jeweiligen Anspruchsmonate hinzu. Warum der tatsächliche Jahresbetrag höher ausfallen kann Für Januar bis Juni 2027 lässt sich bei den genannten Voraussetzungen mit jeweils 21,26 Euro rechnen, zusammen also mit 127,56 Euro pro Kind. Ab Juli 2027 zählt der dann geltende Rentenwert, dessen Höhe derzeit noch nicht verbindlich feststeht. Steigt der Rentenwert zum Juli 2027, erhöht sich auch die Nachzahlung für die zweite Jahreshälfte. Eine solche Erhöhung darf jedoch nicht rückwirkend für Januar bis Juni angesetzt werden. Ebenso wäre es falsch, die gesamte Nachzahlung für 2027 einfach mit einem späteren Rentenwert aus dem Jahr 2028 zu berechnen. Entscheidend ist, für welche Monate das zusätzliche Geld zusteht. Nicht jede Mutter bekommt den vollen Tabellenbetrag Der Begriff Mütterrente klingt nach einer Leistung ausschließlich für Frauen, tatsächlich können auch Väter profitieren. Entscheidend ist die rentenrechtliche Zuordnung der Kindererziehung. Außerdem entsteht durch die Reform kein Anspruch auf Rentenzahlungen für Monate vor dem eigenen Rentenbeginn. Wer beispielsweise erst ab Oktober 2027 eine Altersrente erhält, kann für dieses Jahr lediglich die zusätzlichen Beträge für Oktober, November und Dezember bekommen. Bei unverändertem Rentenwert wären das für ein Kind 63,78 Euro brutto. Wegen der möglichen Rentenanpassung im Juli 2027 ist auch dieser Betrag nur eine Modellrechnung. Für ab 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente III keinen weiteren halben Rentenpunkt zusätzlich zu den bereits möglichen drei Jahren Kindererziehungszeit. Auch bei anderen Rentenarten oder einer Teilrente lässt sich die Tabelle nicht ungeprüft übernehmen. Brutto ist nicht der Betrag auf dem Konto Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt grundsätzlich auch aus der zusätzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb fällt die tatsächliche Überweisung regelmäßig niedriger aus als der ausgewiesene Bruttobetrag. Eine für alle gültige Nettosumme lässt sich heute nicht nennen. Dafür unterscheiden sich die Versicherungsverhältnisse, außerdem können sich Beitragssätze bis zur Abrechnung verändern. Auch steuerlich ist die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente. Ob die Erhöhung tatsächlich zusätzliche Einkommensteuer auslöst, hängt von den persönlichen Einkünften und den steuerlichen Freibeträgen ab. Auch die Witwenrente kann sich verändern Wer zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhält, sollte beide Renten zusammen betrachten: Steigt die eigene Altersrente durch die Mütterrente III, kann dadurch die Hinterbliebenenrente sinken. Das geschieht, wenn das anrechenbare eigene Einkommen den geltenden Freibetrag übersteigt; vom übersteigenden Betrag werden grundsätzlich 40 Prozent angerechnet. Betroffene sollten deshalb bei der Rentenversicherung prüfen lassen, wie viel vom zusätzlichen Rentenbetrag nach dieser Anrechnung tatsächlich übrig bleibt. Bei Grundsicherung kann vom Rentenplus wenig bleiben Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter erhält, sollte die höhere Rente nicht automatisch als vollständig verfügbares Extra betrachten. Zusätzliches anrechenbares Renteneinkommen kann den Anspruch gegenüber dem Sozialamt vermindern. Ein Teil kann über den Grundrentenfreibetrag geschützt sein, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten vorliegen. Ist dessen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, wächst der Freibetrag durch die zusätzliche Mütterrente nicht weiter. Wie diese Berechnung funktioniert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zum Rentenfreibetrag bei Grundsicherung. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Leistungsanspruch verändern, wobei die Kürzung nicht automatisch Euro für Euro erfolgt. Weitere Hintergründe beschreibt der Artikel zur Anrechnung der Mütterrente bei Grundsicherung und Wohngeld. Wie eine Nachzahlung im Einzelfall mit bereits bezogenen Leistungen abzurechnen ist, muss gesondert geprüft werden. Was Betroffene jetzt prüfen können Die Rentenversicherung will die Mütterrente III bei bestehenden Renten weitgehend automatisch berechnen und auszahlen. Ein gesonderter Antrag auf die neue Leistung ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich. Das ersetzt allerdings keine Prüfung, wenn Kindererziehungszeiten fehlen oder einem falschen Elternteil zugeordnet erscheinen. Hinweise dazu enthält der Gegen-Hartz-Beitrag Mütterrente: Berechnung und Antrag. Beim späteren Bescheid lohnt ein Abgleich der berücksichtigten Kinder und des Nachzahlungszeitraums. Auch die Abzüge sollten nachvollziehbar sein, denn ein niedrigerer Überweisungsbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Kind vergessen wurde. Bei Fehlern im Bescheid rechtzeitig widersprechen Fehlt im neuen Rentenbescheid ein berücksichtigungsfähiges Kind oder stimmt der Nachzahlungszeitraum nicht, können Betroffene grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein unterschriebener Brief mit Versicherungsnummer, Datum des Bescheids und der Erklärung, dass dagegen Widerspruch eingelegt wird. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden; der Widerspruch muss rechtzeitig bei der Rentenversicherung eingehen. Praxisbeispiel: Drei Kinder bringen rechnerisch 765,36 Euro Die Rentnerin Marianne bezieht seit 2024 eine volle Altersrente und hat drei Kinder, die 1978, 1982 und 1986 geboren wurden. Für jedes Kind erfüllt sie die Voraussetzungen für den vollständigen zusätzlichen Zuschlag. Beim heutigen Rentenwert erhöht sich ihre monatliche Bruttorente rechnerisch um 63,78 Euro. Für das gesamte Jahr 2027 ergibt das eine 2028 auszuzahlende Nachzahlung von 765,36 Euro brutto, sofern der Rentenwert unverändert bliebe. Eine Rentenerhöhung im Juli 2027 würde den Betrag für die zweite Jahreshälfte vergrößern. Als gesetzlich pflichtversicherte Rentnerin muss Marianne jedoch mit Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Sechs Fragen und Antworten zur Nachzahlung der Mütterrente III Wie viel wird 2028 pro Kind nachgezahlt? Beim heutigen Rentenwert sind es rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate 2027, wenn der vollständige zusätzliche Zuschlag in einer vollen Altersrente zusteht. Die endgültige Summe hängt unter anderem vom Rentenwert ab Juli 2027 und dem persönlichen Anspruchszeitraum ab. Warum kommt das Geld nicht schon 2027? Die Rentenversicherung benötigt nach eigenen Angaben Zeit für die technischen Anpassungen. Die zusätzlichen Ansprüche für 2027 werden deshalb erst 2028 rückwirkend ausgezahlt. Muss ich die Nachzahlung beantragen? Bei bestehenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Fehlen Kindererziehungszeiten oder bestehen Unklarheiten bei ihrer Zuordnung, sollten Betroffene diese mit der Rentenversicherung klären. Bekommen auch Väter die Mütterrente III? Ja, auch Väter können profitieren, wenn ihnen die betreffenden Erziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind. Die Bezeichnung Mütterrente schließt Männer nicht aus. Was gilt, wenn meine Rente erst 2028 beginnt? Dann soll die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten unmittelbar in die Rentenberechnung einfließen. Ohne Rentenanspruch im Jahr 2027 entsteht keine Nachzahlung für dieses Jahr. Bleibt die Nachzahlung vollständig bei mir? Die genannten Beträge sind Bruttowerte, von denen je nach Versicherungsstatus Beiträge abgehen können. Zusätzlich sind mögliche steuerliche Folgen und bei ergänzenden Sozialleistungen die Regeln zur Einkommensanrechnung zu beachten. Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Mütterrente III, rechtliche Erläuterungen zu § 307d SGB VI, Bundesarbeitsministerium zum Rentenwert 2026, Rentenversicherung zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und eigene Berechnungen.

News

Das Finanzamt kennt seit Oktober den Kontostand

Beitragsbild von: Das Finanzamt kennt seit Oktober den Kontostand

25. Oktober 2026

Ein Sparbuch in Österreich, ein Depot im Ausland oder ein vergessenes Konto aus früheren Arbeitsjahren: Solche Geldanlagen können dem deutschen Finanzamt automatisch gemeldet werden. Für Rentner kann das unangenehme Nachfragen auslösen, wenn die dazugehörigen Erträge in der Steuererklärung fehlen. Keine neue Kontomeldung für alle Rentner seit Oktober Der automatische Austausch von Finanzkontoinformationen nach dem Common Reporting Standard, kurz CRS, läuft bereits seit 2017. Nach § 27 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz findet der internationale Austausch jährlich zum 30. September für das vorherige Kalenderjahr statt. Beim Austausch 2026 geht es damit grundsätzlich um Daten aus 2025. Der Termin bedeutet weder, dass jedes Finanzamt sämtliche Meldungen schon ausgewertet hat, noch dass im Oktober eine besondere Überwachung ausschließlich für Rentner begonnen hätte. Bei Auslandskonten können auch Guthaben gemeldet werden Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und ein meldepflichtiges Konto in einem teilnehmenden Staat unterhält, kann vom Informationsaustausch erfasst werden. Das ausländische Finanzinstitut meldet die Daten an die dortige Steuerbehörde, von der sie an die deutsche Steuerverwaltung gelangen. Zu den Informationen gehören insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Kontonummer sowie der Kontosaldo oder Kontowert zum Jahresende. Abhängig von der Kontoart werden außerdem Zinsen, Dividenden und bestimmte weitere Erträge oder Bruttoverkaufserlöse übermittelt. Die Meldung enthält damit mehr als die bloße Nachricht, dass ein Konto existiert. Sie ist aber kein vollständiger Kontoauszug und eröffnet keinen laufenden Zugriff auf jede Überweisung; zudem sind gemeldete Verkaufserlöse nicht mit steuerpflichtigen Gewinnen gleichzusetzen. Ein Auslandskonto muss kein Schweizer Nummernkonto sein Betroffen sein können auch gewöhnliche Sparkonten, ein Konto für die Ferienwohnung oder ein Depot bei einem ausländischen Finanzinstitut. Bei über Plattformen vermittelten Geldanlagen lohnt sich deshalb ein Blick darauf, welches Institut das Konto tatsächlich führt und welche Steuerunterlagen es bereitstellt. Ob eine Meldung erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der steuerlichen Ansässigkeit. Der Bezug einer Rente ist weder Voraussetzung für die Meldung noch eine Ausnahme davon. Was die unterschiedlichen Verfahren offenlegen Verfahren Welche Informationen erfasst werden Was Betroffene wissen sollten Internationaler Finanzkontenaustausch Bei meldepflichtigen Konten unter anderem Jahresendbestand und bestimmte Erträge Jährliches Verfahren bei entsprechendem Auslandsbezug Automatisierter Kontenabruf Kontenstammdaten und Zuordnung zu Personen Keine Kontostände und keine einzelnen Buchungen Anforderung von Kontoauszügen Guthaben sowie Einnahmen und Ausgaben des betreffenden Zeitraums Die Anforderung braucht eine rechtliche Grundlage und muss erforderlich sein Kryptowerte-Meldungen Bestimmte zusammengefasste Transaktionsdaten und Angaben zu Nutzern Erste Meldungen an das BZSt 2027 für das Jahr 2026 Deutsches Konto: Der Kontenabruf zeigt keine Kontostände Beim automatisierten Kontenabruf können gesetzlich berechtigte Stellen feststellen, welche Konten oder Depots einer Person zugeordnet sind. Nach den Informationen des BZSt werden dabei keine Kontostände und keine Kontobewegungen übermittelt. Die Behörde erfährt also zunächst, dass eine Bankverbindung besteht, aber nicht automatisch, wie viel Geld darauf liegt. Berechtigt sein können etwa Finanz- und Sozialbehörden oder Gerichtsvollzieher, wobei die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Guthaben dauerhaft verborgen bleiben: Eine rechtmäßige Anforderung weiterer Unterlagen kann wesentlich mehr offenlegen. Wie sich Kontenabruf und Kontoauszüge unterscheiden, erläutert auch der Beitrag darüber, wann das Jobcenter ein Konto prüfen darf. Beim Sozialamt gelten andere Fragen als beim Finanzamt Wer Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege beantragt, muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, soweit sie für den Anspruch erheblich sind. Auch ein steuerlich unauffälliges Guthaben kann für eine bedürftigkeitsabhängige Leistung relevant sein. Steuerfreiheit bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Einkommen oder Vermögen beim Sozialamt unbeachtlich wäre. Zur Prüfung kann die Behörde erforderliche Kontoauszüge verlangen; die Vorlagepflicht bei Sozialhilfe und Grundsicherung kann auch bei einer Weiterbewilligung bestehen. 1.000 Euro sind kein Freibetrag pro Konto Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 Euro. Er gilt für die entsprechenden Kapitalerträge insgesamt und steht nicht bei jeder Bank oder für jedes Land erneut zur Verfügung. Wer beispielsweise Zinsen in Deutschland und Österreich erhält, darf deshalb nicht beide Beträge isoliert mit jeweils 1.000 Euro vergleichen. Für die steuerliche Beurteilung müssen die betreffenden inländischen und ausländischen Kapitalerträge zusammen betrachtet werden. Ebenso falsch ist aber die pauschale Aussage, oberhalb von 1.000 Euro müsse immer eine Anlage KAP abgegeben werden. Hat eine deutsche Bank die Kapitalertragsteuer bereits korrekt einbehalten, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Ausländische Zinsen können eine Steuererklärung erforderlich machen Steuerpflichtige Kapitalerträge, die keinem deutschen Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, müssen nach § 32d Absatz 3 Einkommensteuergesetz in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das betrifft häufig Zinsen und Dividenden bei ausländischen Banken, für die regelmäßig die Anlage KAP benötigt wird. Die automatische Bankmeldung ersetzt diese Erklärungspflicht nicht. Umgekehrt bedeutet eine Meldung allein noch keine Steuernachzahlung, weil unter anderem Freibeträge und die konkrete steuerliche Behandlung zu berücksichtigen sind. Für Rentner mit niedrigen steuerpflichtigen Einkünften kann außerdem eine beantragte Günstigerprüfung vorteilhaft sein. Sie kann zu einer geringeren Belastung oder einer Erstattung führen, wie der Beitrag über Steuerabzüge der Banken bei Rentnernerläutert. Bereits im Ausland gezahlte Steuern berücksichtigen Hat eine ausländische Bank bereits Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden einbehalten, sollten Rentner auch diesen Steuerabzug in ihrer deutschen Steuererklärung angeben. Nach § 32d Absatz 5 Einkommensteuergesetz kann die ausländische Steuer innerhalb der gesetzlichen Grenzen auf die deutsche Steuer angerechnet werden; dabei sind mögliche Erstattungsansprüche im Ausland und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Ein über den anrechenbaren Betrag hinausgehender Abzug lässt sich deshalb nicht automatisch vollständig in Deutschland verrechnen und muss gegebenenfalls im Herkunftsstaat zurückgefordert werden. Bankabrechnungen über die Erträge und die einbehaltenen Steuern sollten Betroffene dafür aufbewahren. Bundesfinanzhof bestätigt Datenaustausch Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23. Januar 2024, Aktenzeichen IX R 36/21, den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen im entschiedenen Fall als verfassungsgemäß bestätigt. Die Kläger wollten erreichen, dass aus der Schweiz übermittelte Daten über ihre Konten nicht weiter verarbeitet und gelöscht werden. Das Gericht hielt den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung für gerechtfertigt. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis für beliebige Datenabfragen außerhalb der gesetzlichen Befugnisse. Das Steuergeheimnis besteht weiterhin Auch die Behauptung, § 30 der Abgabenordnung sei abgeschafft worden, ist falsch: Die Vorschrift regelt weiterhin das Steuergeheimnis. Aufgehoben wurde 2017 § 30a AO, der besondere Beschränkungen bei Ermittlungen im Verhältnis zwischen Banken und ihren Kunden vorsah. Behörden dürfen Steuerdaten deshalb nicht beliebig offenlegen oder verwenden. Die Befugnis, Informationen zu erhalten, und die Pflicht, sie vor unbefugter Nutzung zu schützen, bestehen nebeneinander. 2027 kommen erste Kryptowerte-Meldungen Eine tatsächliche Erweiterung betrifft den Informationsaustausch über Kryptowerte: Meldepflichtige Anbieter müssen nach Angaben des BZSt erstmals zum 31. Juli 2027 zusammengefasste Transaktionsdaten für 2026 übermitteln. Die Regeln betreffen entsprechende Kryptowerte-Geschäfte und schaffen keine allgemeine Kontostandsmeldung für sämtliche Rentner. Bargeld: Herkunftsnachweis und Obergrenze unterscheiden Bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro verlangen Banken nach den Vorgaben der BaFin bereits heute regelmäßig einen Herkunftsnachweis. Diese Prüfung durch die Bank ist etwas anderes als der jährliche steuerliche Austausch von Auslandskontodaten. Ab dem 10. Juli 2027 begrenzt die EU Barzahlungen im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich auf höchstens 10.000 Euro, wobei niedrigere nationale Grenzen möglich bleiben. Zusammenhängende Teilzahlungen werden dabei mitberücksichtigt. Für Zahlungen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln, enthält die Verordnung eine Ausnahme. Der private Kauf eines gebrauchten Autos von einer anderen Privatperson fällt deshalb nicht allein wegen eines Preises über 10.000 Euro unter diese EU-Obergrenze. Fehlende Angaben berichtigen, statt auf die Bankmeldung zu vertrauen Sinnvoll ist ein Abgleich der Jahresunterlagen sämtlicher Banken mit den abgegebenen Steuererklärungen. Dabei sollten auch ältere Auslandskonten und geerbte Geldanlagen berücksichtigt werden, die im Alltag kaum noch beachtet werden. Wer nachträglich erkennt, dass eine Erklärung fehlerhaft oder unvollständig war und dadurch Steuern verkürzt wurden oder werden können, muss die Berichtigungspflicht nach § 153 AO beachten. Bei möglicherweise vorsätzlich verschwiegenen Erträgen sollte unverzüglich fachkundiger steuerrechtlicher Rat eingeholt werden, weil für eine strafbefreiende Selbstanzeige strenge Voraussetzungen gelten. Ein später nachgereichtes Formular garantiert keine Straffreiheit. Insbesondere eine bereits entdeckte Tat kann die Wirkung einer Selbstanzeige ausschließen, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Quellen § 8 FKAustG, § 27 FKAustG, BZSt zum CRS-Verfahren, BZSt zum Kontenabruf, § 60 SGB I, § 20 EStG, § 43 EStG, § 32d EStG, BFH zum Urteil IX R 36/21, § 30 AO, BZSt zu Kryptowerte-Meldungen, BaFin zu Bargeldeinzahlungen, Verordnung (EU) 2024/1624, Artikel 80 und 90, § 153 AOund § 371 AO.

News

Nur knapp 400 Euro Rente: Richard muss mit 75 weiterarbeiten

Beitragsbild von: Nur knapp 400 Euro Rente: Richard muss mit 75 weiterarbeiten

24. Oktober 2026

Seit Jahrzehnten steht Richard Bargel als Bluesmusiker auf der Bühne. Doch trotz seiner langen Karriere bekommt der Kölner nach eigenen Angaben gerade einmal knapp 400 Euro Rente im Monat. Mit 75 Jahren tritt er deshalb weiterhin auf, weil er die Musik liebt, aber auch, weil er das Geld braucht. Sein Beispiel zeigt, dass selbst jahrzehntelange Arbeit und beruflicher Erfolg nicht unbedingt vor finanziellen Sorgen im Alter schützen. Eine lange Karriere, eine geringe Rentenzahlung Bargel spricht offen über seine finanzielle Lage. „Ich bekomme knapp 400 Euro Rente, davon kann kein Mensch leben“, erklärte der Musiker. Bargel begann seine Karriere als Bluesmusiker 1970 und erhielt mehrfach den Preis der Deutschen Schallplattenkritik. Trotzdem kann er nach eigener Aussage nicht aufhören zu arbeiten. Er kritisiert, dass Künstler ungern über ihre Gagen sprechen und die Auftrittsmöglichkeiten für Blues geschrumpft seien. Hinter dem öffentlichen Erfolg steht damit eine Frage, die weit über den Kulturbetrieb hinausreicht: Was bleibt im Alter von jahrzehntelanger Arbeit? Warum ein langes Arbeitsleben keine auskömmliche Rente garantiert Die gesetzliche Rente richtet sich nach den versicherten Einkommen und den daraus erworbenen Entgeltpunkten. Berufliches Ansehen, Auszeichnungen oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden schlagen sich nicht direkt im Rentenanspruch nieder. Wer wenig beitragspflichtiges Einkommen erzielt, baut geringe Ansprüche auf. Auch Zeiten ohne Rentenbeiträge können die spätere Absicherung schwächen. Welche Umstände Bargels Rentenhöhe im Einzelnen erklären, geht aus dem Bericht nicht hervor. Sein Versicherungsverlauf, mögliche weitere Alterseinkünfte und sein Vermögen sind dort nicht offengelegt. Künstlersozialversicherung garantiert keine hohe Rente Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialversicherung abgesichert sein. Dabei tragen Versicherte etwa die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge; die übrige Finanzierung erfolgt über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss. Das erleichtert den Zugang zur Absicherung, ersetzt aber kein ausreichendes versichertes Einkommen. Niedrige Gewinne können zu geringen Rentenansprüchen führen. Teilzeit: Weniger Einkommen wirkt bis in den Ruhestand Für Beschäftigte besteht ein ähnliches Problem, wenn sie über längere Zeit wenig verdienen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung zählt für die Rentenhöhe das beitragspflichtige Einkommen. Sinkt bei gleichem Stundenlohn die Arbeitszeit, sinken meist auch die jährlich erworbenen Rentenpunkte. Wie sich das über mehrere Jahre auswirken kann, erläutert auch unser Beitrag über Teilzeit und fehlende Rentenpunkte. Ein Jahr in Höhe des Durchschnittsentgelts bringt einen Entgeltpunkt. Bei der Hälfte dieses Verdienstes entsteht ein halber Punkt – auch wenn die Beschäftigung das ganze Jahr besteht. Kleine Rente: Welche Unterstützung infrage kommt Wenn Ihre Einkünfte im Alter nicht reichen, sollten Sie ergänzende Leistungen prüfen. Eine niedrige Rente allein entscheidet noch nicht über einen Anspruch, weil auch weitere Einkünfte, Vermögen und die Lebenssituation zählen. Leistung Was Sie dazu wissen sollten Grundrentenzuschlag Er setzt mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen voraus. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch ohne gesonderten Antrag. Grundsicherung im Alter Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann sie einen ungedeckten Lebensunterhalt absichern. Das Sozialamt prüft auf Antrag den Bedarf sowie anrechenbares Einkommen und Vermögen. Wohngeld Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann bei geringem Einkommen infrage kommen. Wer Grundsicherung mit berücksichtigten Unterkunftskosten erhält, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Welche Hilfe zu Ihrer Lage passt, hängt von einer konkreten Berechnung ab. Unser Beitrag Grundsicherung oder Wohngeld bei kleiner Rente erläutert die Unterschiede. Grundrente ist keine garantierte Mindestrente Der Grundrentenzuschlag hebt nicht jede kleine Rente auf einen  Mindestbetrag an. Neben Versicherungszeiten beeinflussen die früheren Verdienste und die Einkommensprüfung den Anspruch. Sehr geringe versicherte Verdienste können zwar für die Mindestdauer von 33 Jahren mitzählen, bleiben aber beim Zuschlag unberücksichtigt. Das betrifft Zeiten mit weniger als 30 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Wer Grundsicherung im Alter benötigt, muss dagegen selbst einen Antrag stellen. Bei erfüllten Voraussetzungen beginnt die Leistung mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Prüfen Sie Ihr Rentenkonto frühzeitig Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie fehlende Beschäftigungszeiten oder andere anrechenbare Zeiten durch eine Kontenklärung ergänzen. Eine Kontenklärung ersetzt keine fehlenden Beiträge, kann aber verhindern, dass vorhandene Ansprüche unberücksichtigt bleiben. Wer seine Arbeitszeit  reduziert, sollte sich die Folgen für die voraussichtliche Rente berechnen lassen. Fiktives Beispiel: Fritz, 28, aus Lüdenscheid Fritz ist 28 Jahre alt, lebt in Lüdenscheid und arbeitet in Teilzeit. Für dieses vereinfachte Rechenbeispiel verdient er jährlich genau die Hälfte des Durchschnittsentgelts und erwirbt damit 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr. Bleibt dieses Verhältnis zehn Jahre lang gleich, sammelt Fritz in diesem Zeitraum fünf Rentenpunkte. Bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts wären es zehn Punkte. Die Differenz von fünf Punkten entspricht beim Rentenwert von 42,52 Euro einer monatlichen Bruttoaltersrente von 212,60 Euro, gerechnet ohne Zu- oder Abschläge. Das ist ein Vergleich mit heutigen Rechenwerten und keine Vorhersage seiner späteren Auszahlung. Fritz lässt sich beraten, bevor er seine Teilzeit festschreibt. Dabei kann er abwägen, ob mehr Arbeitsstunden möglich sind und welche Absicherung sein Einkommen erlaubt. Sechs Fragen und Antworten zur kleinen Rente Wie viel Rente erhält Richard Bargel? Nach seinen im Bericht wiedergegebenen Angaben erhält er knapp 400 Euro monatlich. Eine vollständige Übersicht seiner finanziellen Verhältnisse liegt damit nicht vor. Warum kann trotz langer Berufstätigkeit eine kleine Rente entstehen? Die Rentenhöhe hängt wesentlich vom versicherten Einkommen und den erworbenen Entgeltpunkten ab. Viele Arbeitsjahre mit niedrigen Beiträgen ergeben deshalb nicht zwingend eine ausreichende Altersversorgung. Führt Teilzeit immer zu weniger Rente? Entscheidend ist das beitragspflichtige Einkommen. Verdienen Sie durch Teilzeit weniger als bei einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung, erwerben Sie aus dieser Beschäftigung grundsätzlich weniger Rentenpunkte. Erhält jeder mit einer kleinen Rente einen Grundrentenzuschlag? Nein, dafür müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen vorliegen. Eine geringe Rentenzahlung genügt nicht. Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter? Wenden Sie sich an Ihr örtliches Sozialamt. Es prüft Ihren Bedarf sowie das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen. Was kann ich bereits in jungen Jahren tun? Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie die Folgen längerer Phasen mit geringem Verdienst berechnen. So können Sie Ihre Arbeitszeit und Ihre finanziellen Möglichkeiten auf einer verlässlicheren Grundlage planen. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Künstlersozialversicherung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundrente und Grundrenten-Freibeträge. Deutsche Rentenversicherung: Einfach, schnell und sicher: Kontenklärung online, 6. Juli 2026. Deutsche Rentenversicherung: Die Grundsicherung für Bedürftige. Deutsche Rentenversicherung: Rentenschätzer: Rentenformel und aktueller Rentenwert.

News

Vorsicht Betrug: Rentenversicherung warnt vor gefälschten E-Mails

Beitragsbild von: Vorsicht Betrug: Rentenversicherung warnt vor gefälschten E-Mails

24. Oktober 2026

Eine angebliche Nachricht der Rentenversicherung kann Sie Geld und sensible Daten kosten. Die Deutsche Rentenversicherung warnt mit Stand vom 16. Oktober 2026 vor gefälschten E-Mails, die Versicherte auf betrügerische Internetseiten führen. Sicherheitsupdate oder Erstattung: Der Köder wechselt Mal sollen Sie wegen eines Sicherheitsupdates Angaben bestätigen, mal verspricht die Nachricht eine Renteninformation oder eine Beitragserstattung nach einer angeblichen Fehlbuchung. Über einen Link sollen Sie persönliche Angaben oder Zahlungsdaten hinterlegen. Die DRV stellt klar: Sie fordert persönliche Daten nicht per E-Mail an. Auch über Datenschutz als Vorwand für betrügerische Renten-Mails hat gegen-hartz.de bereits berichtet. Ein vertrautes Logo beweist nichts Die Täter kopieren Gestaltung und Sprachstil der Rentenversicherung, auch mithilfe künstlicher Intelligenz. Deshalb können sowohl die Nachricht als auch die verlinkte Seite glaubwürdig wirken. Prüfen Sie die vollständige Absenderadresse statt nur des angezeigten Namens. Versprochene Geldbeträge gegen Bankdaten und kurze Fristen sind weitere Warnsignale; gegen-hartz.de berichtete bereits über eine gefälschte Renten-Mail mit einem Geldversprechen. Prüfen Sie Ihr Anliegen auf einem unabhängigen Weg Öffnen Sie die offizielle Internetseite der Rentenversicherung selbst und nutzen Sie von dort die Online-Services. Übernehmen Sie den Zugang nicht aus der verdächtigen Nachricht. Auch Suchergebnisse verdienen einen prüfenden Blick: Die Rentenversicherung Rheinland warnt vor gewerblichen Angeboten, deren Gestaltung dem offiziellen Auftritt ähnelt. Solche Dienste können Kosten verursachen, obwohl Sie Ihr Anliegen direkt bei der Rentenversicherung erledigen können. Verdächtige Mails gehören in den Spam-Ordner; klicken Sie keine Links an und folgen Sie keinen Aufforderungen. Vermeintliche Betrugsversuche können Sie der DRV über deren offizielles Kontaktformular melden. Bereits geklickt? Entscheidend ist, was Sie preisgegeben haben Ein Klick bedeutet nicht unbedingt, dass Ihr Konto leergeräumt wurde. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass präparierte Seiten Schadsoftware verbreiten können, und empfiehlt eine Untersuchung des Geräts mit aktuellem Virenschutz sowie die Prüfung der Sicherheitsupdates. Was passiert ist Was Sie jetzt tun sollten Sie haben die Seite geöffnet, aber nichts eingegeben. Seite schließen und Gerät auf Schadsoftware prüfen; bei Unsicherheit fachkundige Hilfe suchen. Sie haben Adresse oder Telefonnummer angegeben. Bei anschließenden Anrufen und Schreiben besonders misstrauisch bleiben. Sie haben Bank- oder Kreditkartendaten übermittelt. Sofort die Bank informieren und notwendige Sperren abstimmen; Kontobewegungen kontrollieren. Sie haben ein Passwort eingegeben. Den betroffenen Zugang absichern und das Passwort über den echten Anbieter ändern. Ein gestohlenes Passwort kann weitere Konten gefährden Nutzen Sie dasselbe Passwort bei mehreren Diensten, müssen Sie auch diese Zugänge absichern. Richten Sie, soweit verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentisierung ein und prüfen Sie, ob Fremde bereits Einstellungen verändert haben. Kommen Sie nicht mehr in Ihr Konto, wenden Sie sich an den tatsächlichen Anbieter. Dokumentieren Sie den Vorfall und erstatten Sie bei einem erfolgten Datenmissbrauch Anzeige bei der Polizei. Fiktives Beispiel: Ingrid prüft nach, bevor sie handelt Ingrid, 69 Jahre, aus Celle erhält eine vermeintliche DRV-Mail, die eine Beitragserstattung ankündigt. Das Logo kommt ihr bekannt vor, doch vor der Auszahlung soll sie über einen Button ihre Bankverbindung bestätigen. Ingrid öffnet den Link nicht und ruft die Internetseite der Rentenversicherung selbst auf. Dort findet sie die Warnung vor dieser Masche und verschiebt die Nachricht in den Spam-Ordner. Sechs Fragen und Antworten zu falschen Renten-Mails Betrifft die Warnung nur Menschen, die bereits Rente beziehen? Nein, auch Versicherte können solche Nachrichten erhalten. Eine angebliche Beitragserstattung kann ebenso Beschäftigte ansprechen. Beweist ein korrektes Logo die Echtheit? Nein, Kriminelle können Logos und das Erscheinungsbild offizieller Nachrichten kopieren. Sollte ich auf die verdächtige Nachricht antworten? Nutzen Sie zur Klärung die unabhängig aufgerufenen offiziellen Kontaktwege. Die verdächtige Mail bietet keinen verlässlichen Zugang zur Rentenversicherung. Reicht es nach einer Dateneingabe, die Mail zu löschen? Nein, dadurch verschwinden Ihre Angaben nicht bei den Tätern. Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, hängt von den übermittelten Daten ab. Was mache ich, wenn mein Online-Konto gesperrt oder verändert wurde? Kontaktieren Sie den echten Anbieter und lassen Sie den Zugang prüfen. Halten Sie fest, welche Änderungen und verdächtigen Vorgänge Sie bemerkt haben. Was hilft, wenn ich mein Passwort mehrfach verwendet habe? Ändern Sie es bei allen betroffenen Diensten und vergeben Sie jeweils ein eigenes Passwort. Sichern Sie verfügbare Zugänge zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Quellen Deutsche Rentenversicherung: Warnung: Phishing-Mails im Stil der DRV im Umlauf, Stand 16. Oktober 2026. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Rentenversicherung warnt vor Betrugsmasche, 23. März 2026. Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten. Verbraucherzentrale: Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen.

News

Schwerbehinderung: Amt zahlt auch außergewöhnliche Hilfen

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Amt zahlt auch außergewöhnliche Hilfen

24. Oktober 2026

Wer gehörlos ist, kann mitten in einer Familienfeier sitzen und trotzdem von fast jedem Gespräch ausgeschlossen bleiben. Für solche besonderen Anlässe kann die Eingliederungshilfe Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen finanzieren. Der Anspruch beschränkt sich nicht auf Arztbesuche und Behördenkontakte. Er hängt aber vom persönlichen Teilhabebedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. § 82 SGB IX sieht ausdrücklich Leistungen zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. In der Eingliederungshilfe gehört diese Unterstützung nach § 113 Absatz 2 Nummer 6 und Absatz 3 SGB IX zur sozialen Teilhabe. Sie ist damit ein eigener Leistungsbereich neben den verschiedenen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Fiktives Beispiel: Raffaela möchte die Hochzeit ihrer Tochter miterleben Raffaela ist 48 Jahre alt und lebt in Landau in der Pfalz. Sie ist gehörlos und verständigt sich in Deutscher Gebärdensprache. Ihre Tochter heiratet. Nach der Trauung plant die Familie eine Feier mit gemeinsamem Essen, Ansprachen und Gesprächen. Viele Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Raffaela möchte die Reden verstehen, selbst etwas sagen und mit den Angehörigen sprechen. Ihre Tochter kann im Alltag manches vermitteln. Auf ihrer eigenen Hochzeitsfeier kann sie jedoch nicht fortlaufend dolmetschen. Kurze Notizen auf einem Handy reichen Raffaela für wechselnde Gruppengespräche und persönliche Ansprachen nicht aus. Sie beantragt deshalb für die private Feier einen Gebärdensprachdolmetscher. Raffaela legt den Ablauf, die benötigten Kommunikation ebenso vor wie einen Kostenvoranschlag. Es geht ausschließlich um Unterstützung, die ihr wegen der Hörbehinderung eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen soll. Ob und in welchem Umfang der Träger die Leistung bewilligt, muss er anhand ihres individuellen Bedarfs prüfen. Was ein besonderer Anlass sein kann Eine Hochzeit oder eine andere Familienfeier kann einen besonderen Anlass darstellen. Auch eine Trauerfeier kommt in Betracht. Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache nennt solche familiären Ereignisse als mögliche Einsatzbereiche der Verständigungshilfe im privaten Bereich. Erklären Sie, welche Bedeutung der Anlass für Ihre sozialen Beziehungen hat und welche Verständigung dort erforderlich ist. Bei Raffaela geht es darum, an einem wichtigen Ereignis im Leben ihrer Tochter aktiv teilzunehmen, statt nur körperlich anwesend zu sein. § 82 SGB IX erfasst anlassbezogene Hilfe. Daraus folgt kein pauschaler Anspruch auf Dolmetschung sämtlicher Alltagsgespräche. Das spielt auch bei Streitigkeiten über Gebärdensprachkurse für Pflegeeltern eine Rolle. Ein anderer Unterstützungsbedarf ist möglich, dafür gelten allerdings auch andere Vorschriften. Der Schwerbehindertenausweis ersetzt keine Bedarfsprüfung Die Eingliederungshilfe setzt grundsätzlich eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe voraus. Ein bestimmter Grad der Behinderung oder der Ausweis allein entscheidet deshalb nicht über die beantragte Kommunikationshilfe. Maßgeblich sind die persönlichen Voraussetzungen nach § 99 SGB IX und der konkrete Bedarf. Der Träger muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen. Dazu gehören die Art der Kommunikationsbarriere, das Teilhabeziel und geeignete Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Weshalb eine sorgfältige Bedarfsermittlung wichtig ist, zeigt auch der Beitrag über Ablehnungen von Eingliederungshilfe ohne ausreichende Gesamtplanung. Welche Kommunikationshilfe benötigen Sie tatsächlich? Das Gesetz nennt neben Gebärdensprachdolmetschern auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Nicht jeder Mensch mit einer Hör- oder Sprachbehinderung nutzt dieselbe Verständigungsform. Beschreiben Sie daher, welche Hilfe für Sie funktioniert und weshalb mögliche Alternativen den Bedarf nicht ausreichend decken. Raffaela erläutert beispielsweise, dass sie Ansprachen und spontane Gespräche in Gebärdensprache verfolgen möchte. Der pauschale Hinweis auf Lippenlesen oder gelegentliche schriftliche Zusammenfassungen beantwortet diesen Bedarf nicht. Auch eine Versorgung mit Hörgeräten ist eine andere Leistung und ersetzt nicht in jedem Fall die notwendige Verständigungshilfe. So begründen Sie den Antrag für eine private Feier Stellen Sie den Antrag möglichst früh beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Nennen Sie § 113 Absatz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 82 SGB IX und beschreiben Sie die gewünschte Unterstützung. Das Gesetz sieht für Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich einen Antrag vor. Warten Sie deshalb nicht, bis die Feier vorbei und die Rechnung bereits gestellt ist. Angabe im Antrag Raffaelas konkrete Begründung Anlass und persönliche Bedeutung Private Hochzeitsfeier ihrer Tochter; Teilnahme an Ansprachen und familiären Gesprächen. Kommunikationsbarriere Raffaela ist gehörlos; die meisten Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Benötigte Hilfe Dolmetschung zwischen Deutscher Gebärdensprache und Lautsprache, damit sie verstehen und selbst sprechen beziehungsweise gebärden kann. Zeitraum und Umfang Datum, Ort und begründete Einsatzdauer anhand des geplanten Ablaufs. Kosten und Alternativen Kostenvoranschlag sowie Erklärung, weshalb Handynotizen oder gelegentliche Hilfe der Tochter nicht ausreichen. Der Kostenvoranschlag sollte die Einsatzdauer und gegebenenfalls Fahrtkosten oder eine fachlich erforderliche Doppelbesetzung nachvollziehbar ausweisen. Klären Sie vor einer verbindlichen Beauftragung, welche Kosten der Träger anerkennt. Eine eigenständige Buchung begründet keinen Erstattungsanspruch. Einkommen und Vermögen können eine Rolle spielen Bei Leistungen zur sozialen Teilhabe können die Einkommens- und Vermögensregeln der Eingliederungshilfe greifen. Ein anerkannter Bedarf bedeutet daher nicht in jedem Fall, dass Sie keinen eigenen Beitrag leisten müssen. Lassen Sie sich die Berechnung und die angewandten Freibeträge erläutern; Hintergründe finden Sie zu den Freibeträgen der Eingliederungshilfe 2026. Wenn Sie Unterstützung selbst organisieren möchten, können Sie außerdem die Leistungsform ansprechen. Ein Persönliches Budget statt einer Sachleistung kann unter den jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen. Es schafft jedoch keinen zusätzlichen Anspruch auf eine Leistung, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Arzttermine und Sozialleistungsverfahren folgen anderen Regeln Bei der Ausführung von Sozialleistungen, etwa ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, schützt § 17 Absatz 2 SGB I das Recht auf geeignete Kommunikation. Die dafür zuständigen Leistungsträger müssen die entsprechenden Kosten tragen. § 82 SGB IX lässt diese Regel ausdrücklich unberührt. Ordnen Sie deshalb den Anlass richtig zu. Die private Hochzeitsfeier betrifft einen anderen Bedarf als ein Behandlungsgespräch oder ein Termin im Sozialleistungsverfahren. Für verschiedene Teile desselben Tages können zudem unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, etwa für die amtliche Trauung und die anschließende private Feier. Was Sie bei einer Ablehnung tun können Verlangen Sie einen begründeten Bescheid. Prüfen Sie, ob der Träger Ihre tatsächlichen Kommunikationsmöglichkeiten, den Anlass und den benötigten Umfang berücksichtigt hat. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung kann Ihnen helfen, den Bedarf zu beschreiben und das Verfahren zu verstehen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Deutschland Widerspruch einlegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist. Beantragen Sie bei Bedarf Akteneinsicht; wie Sie Widersprüche zwischen Akteninhalt und Ablehnung erkennen, ist auch für die Vorbereitung Ihrer Begründung hilfreich. Warten Sie mit dem Widerspruch nicht auf die Akte. Steht die Feier unmittelbar bevor, kann ein Eilverfahren beim Sozialgericht zu prüfen sein. Dafür müssen Sie sowohl den wahrscheinlichen Leistungsanspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft machen. Der bevorstehende Termin an sich reicht dafür in der Regel nicht aus. FAQ: Gebärdensprachdolmetscher für private Anlässe Bezahlt die Eingliederungshilfe jede Familienfeier? Nein. Der Träger prüft den besonderen Anlass, den individuellen Teilhabebedarf und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Es geht um erforderliche Verständigungshilfe, nicht um die gewöhnlichen Kosten der Feier. Muss ich einen Gebärdensprachdolmetscher beantragen? Sie sollten die Hilfe beantragen, die Ihre Verständigung tatsächlich ermöglicht. § 82 SGB IX erfasst auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Reicht es, nach der Feier die Rechnung einzureichen? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Beantragen Sie die Leistung rechtzeitig und klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der verbindlichen Beauftragung. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen nach dem SGB IX. Gesetze im Internet: § 17 SGB I – Ausführung der Sozialleistungen. Gesetze im Internet: § 82 SGB IX – Leistungen zur Förderung der Verständigung. Gesetze im Internet: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung. Gesetze im Internet: § 104 SGB IX – Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles. Gesetze im Internet: § 108 SGB IX – Antragserfordernis. Gesetze im Internet: § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache und Gehörlose: Kosten und Kostenübernahme, Abschnitt „Privater Bereich“.

News

Rente: So können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Beitragsbild von: Rente: So können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

24. Oktober 2026

18,36 Euro im Monat, 220,32 Euro im Jahr. Für Rentner mit wenig Geld ist der Rundfunkbeitrag eine spürbare Ausgabe. Wer ergänzend Grundsicherung erhält oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt, kann sich davon befreien lassen. Dafür braucht es einen gesonderten Antrag beim Beitragsservice. Allein der Rentenbeginn beendet die Beitragspflicht nicht. Auch eine niedrige Rente genügt für sich genommen nicht, kann aber Anlass sein, einen Anspruch auf Grundsicherung oder eine Härtefallbefreiung prüfen zu lassen. Entscheidend ist die persönliche Situation, nicht eine feste Rentengrenze, die für alle gilt. Mit Grundsicherung können Rentner den vollen Beitrag sparen Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Befreiungsberechtigten. Der Bewilligungsbescheid dient als Nachweis, muss aber zusammen mit einem Befreiungsantrag eingereicht werden. Die Bewilligung der Grundsicherung allein erledigt diesen Schritt nicht. Auch Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII können eine Befreiung begründen. Das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist damit nicht gleichzusetzen. Ein Pflegegrad oder die monatliche Zahlung der Pflegekasse reichen für diesen Befreiungsgrund nicht aus. Knapp über der Grundsicherung kann ein Härtefall vorliegen Eine abgelehnte Grundsicherung bedeutet nicht zwingend, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags regelt ausdrücklich einen Härtefall, wenn die Sozialleistung wegen einer zu geringen Einkommensüberschreitung versagt wurde. Der Betrag oberhalb der persönlichen Bedarfsgrenze muss niedriger sein als der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro. Ein fiktives Beispiel zeigt die Wirkung. Das Sozialamt lehnt die Grundsicherung einer Rentnerin ab, weil ihr anrechenbares Einkommen den ermittelten Bedarf um zehn Euro monatlich übersteigt. Diese Ablehnung kann sie für einen gesonderten Antrag auf Härtefallbefreiung verwenden, denn die Überschreitung liegt unter 18,36 Euro. Der Ablehnungsbescheid sollte erkennen lassen, weshalb die Leistung nicht bewilligt wurde und wie hoch die Überschreitung ausfällt. Eine eigene Gegenüberstellung von Rente und laufenden Rechnungen ersetzt diesen Nachweis nicht. Für diesen gesetzlich beschriebenen Härtefall wird die Befreiung für ein Jahr gewährt. Der Antrag braucht den passenden Nachweis Das offizielle Formular für die Befreiung oder Ermäßigung lässt sich auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen. Anschließend wird es ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht. Wer bereits angemeldet ist, gibt seine neunstellige Beitragsnummer an. Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungsbezugs genügt grundsätzlich eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder eine entsprechende Behördenbescheinigung. Daraus müssen Name, Leistungsart und Bewilligungszeitraum hervorgehen. Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden, weil der Beitragsservice deren Rücksendung nicht zusichert. Vor dem Versand lohnt sich ein Abgleich mit dem Beitragskonto. Stimmen Name, Anschrift und Beitragsnummer, und deckt der Nachweis den beantragten Zeitraum ab? Kopien des Antrags und der beigefügten Unterlagen sollten bei den eigenen Papieren bleiben. Bis zu drei Jahre können rückwirkend berücksichtigt werden Wer trotz bestehender Voraussetzungen weitergezahlt hat, muss nicht sämtliche Beiträge als verloren ansehen. Eine Befreiung oder Ermäßigung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre zurückreichen. Die Voraussetzungen müssen allerdings während der betreffenden Monate bestanden haben und nachgewiesen werden. Bei einem Antrag im Oktober 2026 kommt nach der gesetzlichen Regelung frühestens ein Beginn am 1. Oktober 2023 infrage. Wurde Grundsicherung erst ab Januar 2025 bewilligt, lässt sich für die davorliegenden Monate nicht allein wegen dieses Bescheids eine Befreiung verlangen. Der nachgewiesene Anspruchszeitraum begrenzt die Rückwirkung. Bei 36 Monaten zu jeweils 18,36 Euro geht es rechnerisch um 660,96 Euro. Das ist keine garantierte Erstattung, sondern der mögliche Beitragsbetrag für diesen Zeitraum. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur rückwirkenden Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wird die Befreiung rückwirkend anerkannt, sollte das Beitragskonto überprüft werden. Ohne rechtlichen Grund gezahlte Beiträge können zurückverlangt werden; ein entstandenes Guthaben kann allerdings zunächst mit anderen fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden. Der Beitragsservice nennt für eine Erstattungsanfrage sein Kontaktformular. Mit Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro Für Rentner mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen kommt eine Ermäßigung infrage. Wer das Merkzeichen RF nachweist, zahlt auf Antrag ein Drittel des regulären Beitrags und damit derzeit 6,12 Euro monatlich. Ein hoher Grad der Behinderung allein ersetzt das Merkzeichen nicht. Die Ersparnis beträgt gegenüber dem vollen Beitrag 12,24 Euro monatlich beziehungsweise 146,88 Euro im Jahr. Wer zusätzlich Grundsicherung bezieht, sollte jedoch die vollständige Befreiung beantragen. Auch bei Taubblindheit oder beim Bezug von Blindenhilfe kann eine vollständige Befreiung möglich sein. Für die Ermäßigung werden etwa der Schwerbehindertenausweis mit RF oder die entsprechende behördliche Bescheinigung benötigt. Welche Nachteilsausgleiche neben dem Ausweis weitere Voraussetzungen verlangen, zeigt unsere Übersicht zu Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Beim Umzug ins Pflegeheim ist häufig eine Abmeldung richtig Wer dauerhaft vollstationär in einem entsprechend zugelassenen Alten- oder Pflegeheim versorgt wird, muss für sein Zimmer keinen eigenen Rundfunkbeitrag anmelden. Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, kann das alte Beitragskonto abgemeldet werden. Ein Befreiungsantrag ist für das Heimzimmer dann nicht erforderlich. Der Beitragsservice stellt dafür ein eigenes Formular bereit, dessen Angaben die Pflegeeinrichtung bestätigen muss. Angehörige oder Betreuer können die Abmeldung ebenfalls veranlassen. Bleibt die bisherige Wohnung bestehen, muss deren Beitragspflicht gesondert geklärt werden. Betreutes Wohnen ist davon zu unterscheiden. Ein selbstständiges Apartment kann weiterhin eine beitragspflichtige Wohnung sein, auch wenn Unterstützung angeboten wird. Die Bezeichnung „Seniorenresidenz“ allein sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob Beiträge anfallen. Eine Bewilligung gilt nicht unbegrenzt Die Dauer der Befreiung richtet sich grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Nachweis. Auch bei einem unbefristeten Leistungsbescheid befristet der Beitragsservice die Befreiung auf drei Jahre. Wer danach weiterhin berechtigt ist, muss erneut einen Antrag stellen. Deshalb sollten Rentner nicht nur den Beginn, sondern auch das Ende im Befreiungsbescheid kontrollieren. Entfallen die Voraussetzungen vorzeitig, muss dies mitgeteilt werden. Eine weiterlaufende Befreiung trotz weggefallener Berechtigung kann später zu Beitragsforderungen führen. Häufige Fragen zur Rundfunkbeitragsbefreiung für Rentner Reicht der Bezug von Wohngeld für eine Befreiung? Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, die für sich genommen einen Befreiungsanspruch begründen. Wer es zusätzlich zur Rente erhält, kann aber prüfen lassen, ob ein besonderer Härtefall oder ein anderer Befreiungsgrund vorliegt. Allein der Wohngeldbescheid genügt dafür nicht. Gilt die Befreiung auch für meinen Ehepartner? Innerhalb derselben Wohnung erstreckt sich eine gewährte Befreiung auch auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Weitere erwachsene Mitbewohner werden nicht allein wegen der gemeinsamen Anschrift erfasst. Für sie gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa die Berücksichtigung ihres Einkommens und Vermögens bei der bewilligten Sozialleistung. Muss ich ohne Fernseher oder Radio trotzdem zahlen? Grundsätzlich ja, denn der Beitrag knüpft an die Wohnung und nicht an vorhandene Geräte an. Auch der Verzicht auf Fernsehen oder Radio beendet die Beitragspflicht daher nicht. Pro Wohnung fällt allerdings nur ein Beitrag an, nicht ein eigener Beitrag für jeden Bewohner. Quellen § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Beitragspflicht im privaten Bereich. § 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über den Wohnungsbegriff und die Ausnahmen für bestimmte Einrichtungen. § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über Befreiungen und Ermäßigungen. § 10 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Erstattung ohne rechtlichen Grund gezahlter Beiträge. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Informationen für Empfänger von Sozialleistungen.

News

Rente für Jahrgänge zwischen 1961 und 1981: So hoch ist die Rente dann nach der Reform

Beitragsbild von: Rente für Jahrgänge zwischen 1961 und 1981: So hoch ist die Rente dann nach der Reform

24. Oktober 2026

Die geplante Rentenreform trifft die Jahrgänge nicht gleichermaßen. Vor allem der Abstand zwischen dem eigenen 65. Geburtstag und dem Start der neuen Regeln entscheidet darüber, wie groß das finanzielle Risiko ausfällt. Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem das Ende der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren und eine spätere Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung. Eine Einteilung in drei Gruppen zeigt, wer vergleichsweise sicher planen kann und wer besonders genau hinschauen sollte. Der zugrunde liegende Ausgangstext verwendet ebenfalls diese Drei-Kohorten-Logik. Jahrgänge 1961 bis 1963: Der Rentenstart liegt schon sehr nah Die erste Gruppe umfasst die Jahrgänge 1961 bis 1963. Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte dieser Jahrgänge nach 45 Versicherungsjahren noch vor dem 65. Geburtstag abschlagsfrei in Altersrente gehen. Für den Jahrgang 1963 liegt diese Altersgrenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 erlaubt das geltende Recht den abschlagsfreien Zugang nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren. Für die älteren Jahrgänge spricht vor allem die Zeit. Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren zur Reform bis Ende 2026 abschließen. Die Kommission fordert zugleich Vertrauensschutz für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Jahrgänge 1964 bis 1966: Hier entscheidet die Übergangsregel Für die Jahrgänge 1964 bis 1966 wächst die Unsicherheit. Nach heutigem Recht dürfen sie mit 45 Versicherungsjahren ab 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Die Rentenkommission möchte genau diesen abschlagsfreien Rentenzugang abschaffen. Gleichzeitig verlangt sie einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz. Noch fehlen jedoch konkrete Stichtage und Übergangsregeln. Deshalb entscheidet bei diesen Jahrgängen erst das kommende Gesetz darüber, wer die bisherige Regel noch nutzen kann. Ab Jahrgang 1967 steigt das Risiko deutlich Jüngere Versicherte sollten vorsichtiger rechnen. Die Kommission schlägt nicht nur das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor. Ab 2032 möchte sie außerdem die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen nach dem Vorschlag acht Monate auf eine längere Erwerbsphase und vier Monate auf eine längere Rentenphase entfallen. Nach heutigen Annahmen könnte die Regelaltersgrenze dadurch innerhalb von zehn Jahren um ungefähr sechs Monate steigen. Damit drohen jüngeren Jahrgängen zwei Veränderungen: Sie könnten den abschlagsfreien Zugang mit 65 verlieren und später zusätzlich eine höhere Regelaltersgrenze erreichen. Denkbeispiel: Oskar aus Rosenheim verliert rund 26.500 Euro Oskar aus Rosenheim kam 1968 zur Welt und begann mit 20 Jahren zu arbeiten. Mit 65 erreicht er 45 Versicherungsjahre. Nach geltendem Recht könnte er dann grundsätzlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag nutzen. Nehmen wir für das Denkbeispiel 42,5 Entgeltpunkte an. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2026 genau 42,52 Euro. Oskar käme damit nach heutigem Rentenwert auf rund 1.807 Euro Bruttorente im Monat. Fällt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren weg und nimmt Oskar stattdessen mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte, rechnen wir vereinfacht mit einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenstarts zieht die Rentenversicherung nach geltendem Recht 0,3 Prozent ab. Bei 24 Monaten ergeben sich 7,2 Prozent. Von 1.807,10 Euro entsprechen 7,2 Prozent rund 130,11 Euro monatlich. Bleibt dieser Abschlag über beispielsweise 17 Rentenjahre bestehen, summiert er sich auf: 130,11 Euro × 204 Monate = rund 26.543 Euro. Oskar verliert in diesem vereinfachten Denkbeispiel also mehr als 26.500 Euro Bruttorente. Künftige Rentenerhöhungen, Steuern, Beiträge sowie zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt die Rechnung nicht. Auch die bisherige Rente ab 63 soll sich verändern Die Kommission nimmt zusätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren ins Visier. Sie empfiehlt, das frühestmögliche Eintrittsalter von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll diese Grenze zusammen mit der Regelaltersgrenze steigen. Damit verschiebt sich für viele Versicherte nicht nur die abschlagsfreie Variante. Auch der frühestmögliche Rentenstart mit Abschlägen könnte später beginnen. Jetzt zählt vor allem eine vollständige Rentenbiografie Versicherte sollten ihre Rentenauskunft prüfen und fehlende Zeiten möglichst früh klären. Die Deutsche Rentenversicherung nennt in der ausführlichen Rentenauskunft unter anderem die bereits erreichten Versicherungszeiten und die Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten. Ein vorschneller Rentenantrag aus Angst vor der Reform schafft dagegen Fakten: Wer eine Altersrente mit Abschlägen beantragt, trägt diese Abschläge grundsätzlich dauerhaft. 45 Versicherungsjahre sind nicht automatisch 45 Arbeitsjahre Für die abschlagsfreie Rente zählen nach geltendem Recht neben Beschäftigungszeiten auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege und des Krankengeldbezugs. Schul- und Studienzeiten werden dagegen auf die erforderlichen 45 Jahre grundsätzlich nicht angerechnet. Wer den früheren Rentenstart plant, sollte deshalb von der Rentenversicherung prüfen lassen, wann die 540 anrechenbaren Versicherungsmonate tatsächlich erreicht sind. Ein früher Rentenantrag sichert die bisherigen Regeln nicht Wer aus Sorge vor der Reform seinen Rentenantrag besonders früh stellt, sichert sich damit nicht automatisch die bisherigen Altersgrenzen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass grundsätzlich die gesetzlichen Regeln zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gelten; ein vorgezogener Antrag allein schafft keinen zusätzlichen Vertrauensschutz. Versicherte sollten deshalb vor einer Kündigung oder einer Vereinbarung über das Ausscheiden aus dem Beruf ihren möglichen Rentenbeginn und die finanziellen Folgen individuell prüfen lassen. Ob eine spätere Übergangsregelung sie schützt, hängt vom endgültigen Gesetz ab. FAQ: Rentenreform und Folgen in den jeweiligen Jahrgängen Welche Jahrgänge tragen nach dem bisherigen Reformfahrplan das größte Risiko? Vor allem jüngere Jahrgänge müssen mit stärkeren Änderungen rechnen. Ab 2032 möchte die Kommission zusätzlich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung koppeln. Konkrete Übergangsregeln für die Abschaffung der 45-Jahre-Rente fehlen bislang. Hat der Gesetzgeber die Reform schon beschlossen? Nein. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung strebt ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 an. Quellenverzeichnis Bundesregierung: „FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission“, 2. Juli 2026. (Bundesregierung.de) Alterssicherungskommission: „Empfehlungen der Alterssicherungskommission“, Juni 2026. (Bundesregierung.de) Deutsche Rentenversicherung: „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“, Stand 2026. (Deutsche Rentenversicherung) Deutsche Rentenversicherung: „Werte der Rentenversicherung“, Stand 1. Juli 2026. (Deutsche Rentenversicherung)