Arbeitsunfall abgelehnt: Bescheid darf nicht einfach übergangen werden

25. Oktober 2026
Erst bewilligt die Berufsgenossenschaft Leistungen nach einem Unfall. Später behauptet sie plötzlich, dass es gar kein Arbeitsunfall gewesen sei. Doch so einfach kann sie ihre frühere Entscheidung nicht übergehen. Mit der Bewilligung kann sie den Arbeitsunfall bereits verbindlich anerkannt haben. Genau um diese Frage ging es vor dem Thüringer Landessozialgericht. Die Richter entschieden am 4. Juni 2026, welche Bedeutung eine frühere Leistungsbewilligung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls hat. Das Urteil (L 1 U 14/23) zeigt, warum Betroffene ihre bisherigen Bescheide genau prüfen sollten. Diese Formulierungen sprechen für eine Anerkennung Die veröffentlichten Leitsätze nennen Leistungen „wegen der Folgen Ihres Versicherungsfalles“ beziehungsweise „wegen Ihres Versicherungsfalles“. Das Gericht wertet solche Bewilligungen als Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das Wort „Anerkennung“ ist dafür also nicht unbedingt erforderlich. Entscheidend bleibt, wie der Empfänger den Bescheid in der konkreten Situation verstehen durfte. Streit unter Kollegen kann versichert sein Das Verfahren betraf einen Streit mit Schlägerei zwischen Arbeitskollegen. Nach den Leitsätzen kann ein dabei erlittener Unfall versichert sein, wenn der Konflikt unmittelbar aus der Betriebsarbeit entstand und dies den Motor des Handelns bildete. Das LSG wies die Berufung der Unfallversicherung gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg zurück. Der Arbeitsplatz allein reicht nicht Nach § 8 SGB VII muss der Unfall mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Für Betroffene kommt es darauf an, den Anlass und Verlauf einer Auseinandersetzung genau zu beschreiben. Arbeitsaufträge, Absprachen und Zeugenaussagen machen den Bezug zur Beschäftigung nachvollziehbar. Wie stark der Schutz von der konkreten Tätigkeit abhängt, zeigen auch Entscheidungen zu Unfällen während der Mittagspause im Homeoffice. Selbst bei einer Probearbeit kann gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen, obwohl noch kein reguläres Arbeitsverhältnis begonnen hat. Warum die Berufsgenossenschaft ihren Bescheid nicht übergehen darf Ein wirksamer Verwaltungsakt bleibt nach § 39 SGB X bestehen, solange und soweit ihn die Behörde nicht wirksam aufhebt oder er sich auf andere Weise erledigt. Enthält eine Bewilligung zugleich die Anerkennung des Arbeitsunfalls, muss die Berufsgenossenschaft diese rechtliche Wirkung beachten. Sie kann die weitere Prüfung nicht führen, als hätte es die Anerkennung nie gegeben. Hält die Behörde eine begünstigende Entscheidung von Anfang an für rechtswidrig, richtet sich deren Rücknahme nach § 45 SGB X. Dabei können Vertrauensschutz, Fristen und die Umstände der ursprünglichen Bewilligung einer Rücknahme entgegenstehen. Nicht jede Zahlung entscheidet über den Arbeitsunfall Aus einer Überweisung allein sollten Sie keine verbindliche Anerkennung ableiten. Prüfen Sie, ob eine entsprechende Entscheidung vorliegt und welchen Inhalt die Behörde Ihnen gegenüber bekannt gegeben hat. Bewahren Sie nicht nur Kontoauszüge auf, sondern auch sämtliche Bewilligungen und Begleitschreiben. Bei widersprüchlichen Entscheidungen kann ein älteres Schreiben wichtig werden. Was Sie prüfen sollten Warum es wichtig ist Wortlaut der ursprünglichen Bewilligung Er zeigt, welche Entscheidung die Behörde Ihnen gegenüber getroffen hat. Bezeichnung des Ereignisses und Datum Damit lässt sich zuordnen, auf welchen Unfall sich die Bewilligung bezieht. Inhalt des späteren Bescheids Eine Ablehnung weiterer Leistungen ist von der Aufhebung einer früheren Anerkennung zu unterscheiden. Begründung einer Rücknahme Die Behörde muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beseitigung einer begünstigenden Entscheidung beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Sie informiert darüber, wie und innerhalb welcher Frist Sie die Entscheidung angreifen können. Anerkennung bedeutet noch nicht Anspruch auf jede Leistung Die Anerkennung des Arbeitsunfalls und der Anspruch auf eine bestimmte Leistung sind unterschiedliche Fragen. Auch bei anerkanntem Unfall gibt es oft Streit um die Unfallfolgen, die Behandlung oder eine Rente. Eine Verletztenrente gleicht zudem nicht den Beruf aus. Das erläutert die Entscheidung Arbeitsunfall beendet Beruf: Trotzdem gibt es keine höhere Unfallrente. Für länger erkrankte Beschäftigte kann die richtige Zuordnung der Geldleistung erheblich sein. Welche Unterschiede bestehen, erklärt der Beitrag über Krankengeld und Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall. Bei außergewöhnlichen Belastungen kommen ergänzende Hilfen infrage. Dazu gehört die Härtefallhilfe nach einem Arbeitsunfall. Bei einer Ablehnung alte und neue Bescheide vergleichen Lehnt die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall später ab, sollten Sie den neuen Bescheid neben die bisherigen Bewilligungen legen. Benennen Sie im Widerspruch das Datum des früheren Schreibens und die Formulierung, aus der Sie eine Anerkennung ableiten. Verlangen Sie eine Erklärung, ob die Behörde die frühere Entscheidung aufheben will und auf welche Vorschrift sie sich dabei stützt. Damit richten Sie den Blick auf die bereits getroffene Regelung und deren rechtlichen Fortbestand. Beantragen Sie Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Wie sich fehlende Unterlagen auf ein Verfahren auswirken können, zeigt der Fall Verschleppter Widerspruch und falsch abgelegte Akte: Behörde muss zahlen. Widerspruchsfrist nicht wegen der Akteneinsicht verstreichen lassen Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Warten Sie damit nicht, bis die Berufsgenossenschaft sämtliche angeforderten Unterlagen übersandt hat. Bezeichnen Sie den angegriffenen Bescheid eindeutig und reichen Sie den Widerspruch auf einem zulässigen Weg ein; die ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Auch bei einer rückwirkenden Entscheidung über den Krankenversicherungsschutz ist diese Trennung zwischen Fristwahrung und späterer Begründung wichtig. Bleibt während des Streits der Lebensunterhalt ungedeckt, sollten Sie klären lassen, welcher Träger vorläufig leisten muss. Hinweise dazu enthält unser Beitrag Krankengeld zahlt nicht: Diese Rechte schützen Versicherte vor Geldnot. Sechs Fragen und Antworten zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls Muss ein Bescheid ausdrücklich „Anerkennung“ heißen? Nein, auch der Inhalt einer Leistungsbewilligung kann eine Anerkennung ausdrücken. Entscheidend sind der Wortlaut und die Umstände des Einzelfalls. Ist jede Zahlung der Berufsgenossenschaft eine Anerkennung? Nein, eine Zahlung allein beantwortet die Frage nach einer verbindlichen Entscheidung nicht. Prüfen Sie die zugehörigen Bescheide und Schreiben. Ist jede Verletzung am Arbeitsplatz ein Arbeitsunfall? Nein, nach § 8 SGB VII muss der erforderliche Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit bestehen. Der Unfallort allein genügt dafür nicht. Kann die Berufsgenossenschaft eine Anerkennung zurücknehmen? Das kann unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Eine bloße Neubewertung ersetzt aber keine wirksame Aufhebung der früheren Entscheidung. Bekomme ich nach der Anerkennung zwingend eine Unfallrente? Nein, für eine Verletztenrente müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anerkennung des Ereignisses entscheidet noch nicht über sämtliche Leistungsansprüche. Verlängert ein Antrag auf Akteneinsicht die Widerspruchsfrist? Nein, legen Sie den Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ein. Ergänzen Sie Ihre Begründung nach Prüfung der Unterlagen. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Was sind Arbeitsunfälle? Gesetze im Internet: § 8 SGB VII; §§ 25, 39 und 45 SGB X; § 84 SGG. Thüringer Landessozialgericht: Urteil vom 04.06.2026 – L 1 U 14/23, veröffentlichte Leitsätze und Entscheidungstenor, abrufbar bei Steuer-Telex.
Aktuelles
25. Oktober 2026
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll möglicherweise doch nicht abgeschafft werden. Doch ein neuer Kompromissvorschlag aus Teilen der Union könnte für viele Versicherte erhebliche Nachteile bringen. Denn Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen sollen in Zukunft weniger oder gar nicht mehr angerechnet werden. Wer wegen seiner Kinder oder pflegebedürftiger Eltern längere Zeit nicht gearbeitet hat, könnte den Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn verlieren. Besonders betroffen wären Menschen, die ihre 45 Versicherungsjahre bislang nur mithilfe solcher Zeiten erreichen. Union diskutiert neue Bedingungen für die Rente mit 63 Im Streit um die sogenannte Rente mit 63 wird ein weiterer Reformvorschlag diskutiert. Nach Medienberichten vom 20. Oktober 2026 wird innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darüber gesprochen, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren grundsätzlich beizubehalten. Allerdings sollen die Voraussetzungen deutlich schärfer werden Während heute Kindererziehung und Angehörigenpflege berücksichtigt werden, könnten demnach Beschäftigungsjahre in den Mittelpunkt rücken. Nach den Berichten ist im Gespräch, Erziehungs- und Pflegezeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt anzurechnen. Eine abschließende Regelung, welche Zeiten genau wegfallen sollen, liegt allerdings noch nicht vor. Damit handelt es sich um einen Vorschlag und nicht um eine beschlossene Änderung. Für Versicherte gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften des Rentenrechts. Bisher zählen auch Kindererziehung und Pflege zu den 45 Jahren Die sogenannte Rente mit 63 heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt nach § 38 SGB VI grundsätzlich eine Wartezeit von 45 Jahren und das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze voraus. Für diese 45 Jahre sind nicht ausschließlich Zeiten einer regulären Beschäftigung entscheidend. Nach § 51 Absatz 3a SGB VI können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, versicherte Zeiten der Angehörigenpflege sowie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch freiwillige Beiträge können zählen. Nach § 57 SGB VI können Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehntem Geburtstag bei einem Elternteil berücksichtigt werden. Diese Zeiten sind jedoch nicht mit zehn zusätzlichen Versicherungsjahren für jedes Kind gleichzusetzen. Überschneidet sich Kindererziehung mit einer Beschäftigung oder mit der Erziehung weiterer Kinder, wird der Monat nicht mehrfach gezählt. Warum der Vorschlag besonders Mütter treffen könnte Viele Frauen haben ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung zeitweise unterbrochen oder reduziert. Andere haben Angehörige gepflegt und konnten deshalb nicht durchgehend einer Beschäftigung nachgehen. Nach dem derzeitigen Rentenrecht können diese Zeiten dazu beitragen, die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen. Genau diesen Vorteil würde der diskutierte Unionsvorschlag zumindest einschränken. Die Folgen wären vor allem dort spürbar, wo Versicherte ihre erforderlichen 45 Jahre nur knapp erreichen. Werden bisher anrechenbare Monate ausgeschlossen, könnte der Anspruch auf eine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente entfallen. Das betrifft ebenso Männer, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Wegen der ungleichen Verteilung familiärer Betreuungs- und Pflegearbeit könnten die Auswirkungen bei Frauen jedoch besonders häufig auftreten. Der diskutierte Vorschlag betrifft zunächst die Anrechnung von Zeiten für den Zugang zur abschlagsfreien Rente und bedeutet nicht, dass andere Rentenansprüche aus Kindererziehung oder Pflege gestrichen würden. Beispiel: Vier Jahre Angehörigenpflege könnten den Rentenbeginn verändern Wie stark sich eine solche Änderung auswirken könnte, zeigt eine einfache Modellrechnung. Eine Versicherte hat bis zum geplanten Rentenbeginn 41 Jahre aus Beschäftigung und zusätzlich vier anrechenbare Jahre der Angehörigenpflege gesammelt, die sich zeitlich nicht überschneiden. Nach geltendem Recht könnte sie damit auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen. Erreicht sie außerdem die maßgebliche Altersgrenze, wäre die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich. Würden diese vier Pflegejahre künftig vollständig von der Wartezeit ausgeschlossen, blieben nur 41 anrechenbare Jahre. Damit wäre die Voraussetzung von 45 Jahren für diese Altersrente nicht mehr erfüllt. Der Vorschlag ist bislang nicht so konkret ausgestaltet, dass sich die Auswirkungen verbindlich berechnen ließen. Ohne die 45 Jahre könnten dauerhafte Rentenabschläge drohen Wer die 45 Versicherungsjahre nicht erreicht, kann unter Umständen auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen. Für diese Rentenart reichen 35 anrechenbare Versicherungsjahre aus. Allerdings ist ein früherer Bezug mit Abschlägen verbunden. Nach derzeit geltendem Recht werden für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Für Menschen ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 65 Jahren bezieht, muss nach geltendem Recht deshalb einen dauerhaften Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Bei einer Bruttorente von 1.600 Euro würde dieser Abschlag 115,20 Euro monatlich betragen. Statt 1.600 Euro blieben vor Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern nur 1.484,80 Euro. Die tatsächliche Rentenhöhe hängt zusätzlich von den erworbenen Entgeltpunkten, dem individuellen Rentenbeginn und möglichen weiteren Versicherungszeiten ab. Wichtig ist außerdem, dass die 35-Jahre-Rente selbst Teil der Reformdebatte ist. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, ihren Beginn künftig von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Rente mit 63 gibt es für jüngere Jahrgänge längst nicht mehr Die Bezeichnung Rente mit 63 führt heute häufig zu Missverständnissen. Einen abschlagsfreien Rentenbeginn mit genau 63 Jahren konnten bei dieser Rentenart nur Versicherte nutzen, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Bei den Jahrgängen 1962 und 1963 liegt sie nach geltendem Recht bei 64 Jahren und acht Monaten beziehungsweise 64 Jahren und zehn Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung bleibt die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Diese besondere Altersrente lässt sich auch nicht einfach früher mit Abschlägen beziehen. Wer das maßgebliche Lebensalter noch nicht erreicht hat, kann sie selbst bei erfüllten 45 Versicherungsjahren nicht vorzeitig beantragen. Die aktuellen Altersgrenzen und die bereits bestehenden Reformvorschläge erläutert unser Beitrag „Rente nach 45 Jahren vor dem Aus? Übergangsregeln bleiben ungeklärt“. Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Positionen Die Alterssicherungskommission hatte im Juni 2026 zunächst empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vollständig abzuschaffen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform aufzugreifen. Gegen die vollständige Abschaffung regte sich jedoch Widerstand, auch innerhalb der CDU. Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, bezeichnete das Modell, stärker auf tatsächliche Arbeitsjahre abzustellen, als möglichen Kompromiss. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Pascal Reddig sprach sich weiterhin für die Umsetzung der Kommissionsempfehlung aus. Ein endgültiger Gesetzentwurf mit verbindlichen Vorgaben zur Anrechnung von Pflege- und Erziehungszeiten liegt noch nicht vor. SPD will Kindererziehungszeiten weiterhin berücksichtigen Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt betonte, dass zur langjährigen Versicherungsbiografie Kindererziehung gehöre. Für ihre Partei sei die Rente nach 45 Versicherungsjahren Ausdruck der Anerkennung von Lebensleistung. Schmidt kündigte an, sich für den Erhalt der bisherigen Berücksichtigung von Kindererziehung einzusetzen. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer hatte sich bereits am 17. Oktober 2026 für einen politischen Kompromiss in der Rentendebatte ausgesprochen. Für Versicherte bedeutet das, dass verschiedene Modelle gleichzeitig diskutiert werden. Neben der vollständigen Abschaffung steht nun auch eine Verschärfung der Voraussetzungen für die bisherige Rentenart im Raum. Ob ältere Jahrgänge geschützt werden, ist weiterhin offen Besonders schwierig ist die Lage für Menschen, die ihren Ruhestand bereits geplant haben. Viele haben sich auf den abschlagsfreien Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren eingestellt. Sollten die Zugangsvoraussetzungen geändert werden, müsste der Gesetzgeber auch entscheiden, ab wann die neuen Regeln gelten. Dabei könnten Übergangsfristen oder Schutzbestimmungen für rentennahe Jahrgänge vorgesehen werden. Verbindliche Stichtage sind für den aktuellen Kompromissvorschlag aber noch nicht bekannt. Deshalb lässt sich auch nicht seriös behaupten, bestimmte Geburtsjahrgänge wären bereits sicher von einer Verschärfung ausgenommen. Welche Bedeutung der Vertrauensschutz haben könnte, erläutern wir im Beitrag „Reform bei der Rente: Diese Jahrgänge haben noch einen Vertrauensschutz“. Warum Versicherte jetzt ihr Rentenkonto prüfen sollten Unabhängig von der politischen Entwicklung sollten Beschäftigte klären, wie viele Versicherungsjahre sie tatsächlich erreicht haben. Besonders wichtig ist das für Menschen mit längeren Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung kann anhand des Versicherungskontos feststellen, welche Monate bisher für die unterschiedlichen Wartezeiten anerkannt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten vollständig erfasst sind. Fehlen Angaben, kann eine Kontenklärung notwendig sein. Dadurch lassen sich Lücken oder Fehler frühzeitig erkennen und korrigieren. Auch eine aktuelle Rentenauskunft ist sinnvoll, wenn der Ruhestand in den kommenden Jahren geplant ist. Vor einer Kündigung oder verbindlichen Altersteilzeitvereinbarung sollte feststehen, wann die Voraussetzungen der gewünschten Rentenart nach geltendem Recht erfüllt werden. Eine voreilige Änderung der Rentenplanung aufgrund des politischen Vorschlags wäre riskant. Erst ein verabschiedetes Gesetz kann verbindlich festlegen, welche Zeiten künftig zählen und ob Übergangsregelungen vorgesehen werden. FAQ zum neuen Unionsvorschlag zur Rente mit 63 Sollen Kindererziehungszeiten künftig nicht mehr für die 45 Jahre zählen? Nach Medienberichten wird in Teilen der Union darüber diskutiert, Kindererziehungszeiten bei der Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente weniger oder gar nicht mehr zu berücksichtigen. Beschlossen ist das nicht, sodass diese Zeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin angerechnet werden. Können pflegende Angehörige durch die Rentenreform später in Rente gehen müssen? Das wäre möglich, falls bislang anrechenbare Pflegezeiten künftig ausgeschlossen oder eingeschränkt würden. Besonders betroffen wären Versicherte, die ohne diese Zeiten die erforderlichen 45 Versicherungsjahre nicht erreichen und deshalb auf eine andere Rentenart oder einen späteren Rentenbeginn ausweichen müssten. Kann ich mit 45 Versicherungsjahren weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen? Ja, nach derzeit geltendem Recht besteht der Anspruch weiterhin, sofern die maßgebliche Altersgrenze erreicht ist. Für Menschen ab Jahrgang 1964 liegt diese bei 65 Jahren; eine gesetzliche Verschärfung der Wartezeit ist bislang nicht beschlossen, Quellen Deutsche Rentenversicherung – Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte Deutsche Rentenversicherung – Rentenlexikon: Wartezeit Bundesregierung – Empfehlungen für eine große Rentenreform § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte § 50 SGB VI – Gesetzliche Wartezeiten § 51 SGB VI – Anrechenbare Versicherungszeiten § 57 SGB VI – Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
24. Oktober 2026
Seit Jahrzehnten steht Richard Bargel als Bluesmusiker auf der Bühne. Doch trotz seiner langen Karriere bekommt der Kölner nach eigenen Angaben gerade einmal knapp 400 Euro Rente im Monat. Mit 75 Jahren tritt er deshalb weiterhin auf, weil er die Musik liebt, aber auch, weil er das Geld braucht. Sein Beispiel zeigt, dass selbst jahrzehntelange Arbeit und beruflicher Erfolg nicht unbedingt vor finanziellen Sorgen im Alter schützen. Eine lange Karriere, eine geringe Rentenzahlung Bargel spricht offen über seine finanzielle Lage. „Ich bekomme knapp 400 Euro Rente, davon kann kein Mensch leben“, erklärte der Musiker. Bargel begann seine Karriere als Bluesmusiker 1970 und erhielt mehrfach den Preis der Deutschen Schallplattenkritik. Trotzdem kann er nach eigener Aussage nicht aufhören zu arbeiten. Er kritisiert, dass Künstler ungern über ihre Gagen sprechen und die Auftrittsmöglichkeiten für Blues geschrumpft seien. Hinter dem öffentlichen Erfolg steht damit eine Frage, die weit über den Kulturbetrieb hinausreicht: Was bleibt im Alter von jahrzehntelanger Arbeit? Warum ein langes Arbeitsleben keine auskömmliche Rente garantiert Die gesetzliche Rente richtet sich nach den versicherten Einkommen und den daraus erworbenen Entgeltpunkten. Berufliches Ansehen, Auszeichnungen oder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden schlagen sich nicht direkt im Rentenanspruch nieder. Wer wenig beitragspflichtiges Einkommen erzielt, baut geringe Ansprüche auf. Auch Zeiten ohne Rentenbeiträge können die spätere Absicherung schwächen. Welche Umstände Bargels Rentenhöhe im Einzelnen erklären, geht aus dem Bericht nicht hervor. Sein Versicherungsverlauf, mögliche weitere Alterseinkünfte und sein Vermögen sind dort nicht offengelegt. Künstlersozialversicherung garantiert keine hohe Rente Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialversicherung abgesichert sein. Dabei tragen Versicherte etwa die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge; die übrige Finanzierung erfolgt über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss. Das erleichtert den Zugang zur Absicherung, ersetzt aber kein ausreichendes versichertes Einkommen. Niedrige Gewinne können zu geringen Rentenansprüchen führen. Teilzeit: Weniger Einkommen wirkt bis in den Ruhestand Für Beschäftigte besteht ein ähnliches Problem, wenn sie über längere Zeit wenig verdienen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung zählt für die Rentenhöhe das beitragspflichtige Einkommen. Sinkt bei gleichem Stundenlohn die Arbeitszeit, sinken meist auch die jährlich erworbenen Rentenpunkte. Wie sich das über mehrere Jahre auswirken kann, erläutert auch unser Beitrag über Teilzeit und fehlende Rentenpunkte. Ein Jahr in Höhe des Durchschnittsentgelts bringt einen Entgeltpunkt. Bei der Hälfte dieses Verdienstes entsteht ein halber Punkt – auch wenn die Beschäftigung das ganze Jahr besteht. Kleine Rente: Welche Unterstützung infrage kommt Wenn Ihre Einkünfte im Alter nicht reichen, sollten Sie ergänzende Leistungen prüfen. Eine niedrige Rente allein entscheidet noch nicht über einen Anspruch, weil auch weitere Einkünfte, Vermögen und die Lebenssituation zählen. Leistung Was Sie dazu wissen sollten Grundrentenzuschlag Er setzt mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen voraus. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch ohne gesonderten Antrag. Grundsicherung im Alter Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann sie einen ungedeckten Lebensunterhalt absichern. Das Sozialamt prüft auf Antrag den Bedarf sowie anrechenbares Einkommen und Vermögen. Wohngeld Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann bei geringem Einkommen infrage kommen. Wer Grundsicherung mit berücksichtigten Unterkunftskosten erhält, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Welche Hilfe zu Ihrer Lage passt, hängt von einer konkreten Berechnung ab. Unser Beitrag Grundsicherung oder Wohngeld bei kleiner Rente erläutert die Unterschiede. Grundrente ist keine garantierte Mindestrente Der Grundrentenzuschlag hebt nicht jede kleine Rente auf einen Mindestbetrag an. Neben Versicherungszeiten beeinflussen die früheren Verdienste und die Einkommensprüfung den Anspruch. Sehr geringe versicherte Verdienste können zwar für die Mindestdauer von 33 Jahren mitzählen, bleiben aber beim Zuschlag unberücksichtigt. Das betrifft Zeiten mit weniger als 30 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes. Wer Grundsicherung im Alter benötigt, muss dagegen selbst einen Antrag stellen. Bei erfüllten Voraussetzungen beginnt die Leistung mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Prüfen Sie Ihr Rentenkonto frühzeitig Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie fehlende Beschäftigungszeiten oder andere anrechenbare Zeiten durch eine Kontenklärung ergänzen. Eine Kontenklärung ersetzt keine fehlenden Beiträge, kann aber verhindern, dass vorhandene Ansprüche unberücksichtigt bleiben. Wer seine Arbeitszeit reduziert, sollte sich die Folgen für die voraussichtliche Rente berechnen lassen. Fiktives Beispiel: Fritz, 28, aus Lüdenscheid Fritz ist 28 Jahre alt, lebt in Lüdenscheid und arbeitet in Teilzeit. Für dieses vereinfachte Rechenbeispiel verdient er jährlich genau die Hälfte des Durchschnittsentgelts und erwirbt damit 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr. Bleibt dieses Verhältnis zehn Jahre lang gleich, sammelt Fritz in diesem Zeitraum fünf Rentenpunkte. Bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts wären es zehn Punkte. Die Differenz von fünf Punkten entspricht beim Rentenwert von 42,52 Euro einer monatlichen Bruttoaltersrente von 212,60 Euro, gerechnet ohne Zu- oder Abschläge. Das ist ein Vergleich mit heutigen Rechenwerten und keine Vorhersage seiner späteren Auszahlung. Fritz lässt sich beraten, bevor er seine Teilzeit festschreibt. Dabei kann er abwägen, ob mehr Arbeitsstunden möglich sind und welche Absicherung sein Einkommen erlaubt. Sechs Fragen und Antworten zur kleinen Rente Wie viel Rente erhält Richard Bargel? Nach seinen im Bericht wiedergegebenen Angaben erhält er knapp 400 Euro monatlich. Eine vollständige Übersicht seiner finanziellen Verhältnisse liegt damit nicht vor. Warum kann trotz langer Berufstätigkeit eine kleine Rente entstehen? Die Rentenhöhe hängt wesentlich vom versicherten Einkommen und den erworbenen Entgeltpunkten ab. Viele Arbeitsjahre mit niedrigen Beiträgen ergeben deshalb nicht zwingend eine ausreichende Altersversorgung. Führt Teilzeit immer zu weniger Rente? Entscheidend ist das beitragspflichtige Einkommen. Verdienen Sie durch Teilzeit weniger als bei einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung, erwerben Sie aus dieser Beschäftigung grundsätzlich weniger Rentenpunkte. Erhält jeder mit einer kleinen Rente einen Grundrentenzuschlag? Nein, dafür müssen mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und weitere Voraussetzungen vorliegen. Eine geringe Rentenzahlung genügt nicht. Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter? Wenden Sie sich an Ihr örtliches Sozialamt. Es prüft Ihren Bedarf sowie das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen. Was kann ich bereits in jungen Jahren tun? Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie die Folgen längerer Phasen mit geringem Verdienst berechnen. So können Sie Ihre Arbeitszeit und Ihre finanziellen Möglichkeiten auf einer verlässlicheren Grundlage planen. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Künstlersozialversicherung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundrente und Grundrenten-Freibeträge. Deutsche Rentenversicherung: Einfach, schnell und sicher: Kontenklärung online, 6. Juli 2026. Deutsche Rentenversicherung: Die Grundsicherung für Bedürftige. Deutsche Rentenversicherung: Rentenschätzer: Rentenformel und aktueller Rentenwert.
24. Oktober 2026
Eine angebliche Nachricht der Rentenversicherung kann Sie Geld und sensible Daten kosten. Die Deutsche Rentenversicherung warnt mit Stand vom 16. Oktober 2026 vor gefälschten E-Mails, die Versicherte auf betrügerische Internetseiten führen. Sicherheitsupdate oder Erstattung: Der Köder wechselt Mal sollen Sie wegen eines Sicherheitsupdates Angaben bestätigen, mal verspricht die Nachricht eine Renteninformation oder eine Beitragserstattung nach einer angeblichen Fehlbuchung. Über einen Link sollen Sie persönliche Angaben oder Zahlungsdaten hinterlegen. Die DRV stellt klar: Sie fordert persönliche Daten nicht per E-Mail an. Auch über Datenschutz als Vorwand für betrügerische Renten-Mails hat gegen-hartz.de bereits berichtet. Ein vertrautes Logo beweist nichts Die Täter kopieren Gestaltung und Sprachstil der Rentenversicherung, auch mithilfe künstlicher Intelligenz. Deshalb können sowohl die Nachricht als auch die verlinkte Seite glaubwürdig wirken. Prüfen Sie die vollständige Absenderadresse statt nur des angezeigten Namens. Versprochene Geldbeträge gegen Bankdaten und kurze Fristen sind weitere Warnsignale; gegen-hartz.de berichtete bereits über eine gefälschte Renten-Mail mit einem Geldversprechen. Prüfen Sie Ihr Anliegen auf einem unabhängigen Weg Öffnen Sie die offizielle Internetseite der Rentenversicherung selbst und nutzen Sie von dort die Online-Services. Übernehmen Sie den Zugang nicht aus der verdächtigen Nachricht. Auch Suchergebnisse verdienen einen prüfenden Blick: Die Rentenversicherung Rheinland warnt vor gewerblichen Angeboten, deren Gestaltung dem offiziellen Auftritt ähnelt. Solche Dienste können Kosten verursachen, obwohl Sie Ihr Anliegen direkt bei der Rentenversicherung erledigen können. Verdächtige Mails gehören in den Spam-Ordner; klicken Sie keine Links an und folgen Sie keinen Aufforderungen. Vermeintliche Betrugsversuche können Sie der DRV über deren offizielles Kontaktformular melden. Bereits geklickt? Entscheidend ist, was Sie preisgegeben haben Ein Klick bedeutet nicht unbedingt, dass Ihr Konto leergeräumt wurde. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch, dass präparierte Seiten Schadsoftware verbreiten können, und empfiehlt eine Untersuchung des Geräts mit aktuellem Virenschutz sowie die Prüfung der Sicherheitsupdates. Was passiert ist Was Sie jetzt tun sollten Sie haben die Seite geöffnet, aber nichts eingegeben. Seite schließen und Gerät auf Schadsoftware prüfen; bei Unsicherheit fachkundige Hilfe suchen. Sie haben Adresse oder Telefonnummer angegeben. Bei anschließenden Anrufen und Schreiben besonders misstrauisch bleiben. Sie haben Bank- oder Kreditkartendaten übermittelt. Sofort die Bank informieren und notwendige Sperren abstimmen; Kontobewegungen kontrollieren. Sie haben ein Passwort eingegeben. Den betroffenen Zugang absichern und das Passwort über den echten Anbieter ändern. Ein gestohlenes Passwort kann weitere Konten gefährden Nutzen Sie dasselbe Passwort bei mehreren Diensten, müssen Sie auch diese Zugänge absichern. Richten Sie, soweit verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentisierung ein und prüfen Sie, ob Fremde bereits Einstellungen verändert haben. Kommen Sie nicht mehr in Ihr Konto, wenden Sie sich an den tatsächlichen Anbieter. Dokumentieren Sie den Vorfall und erstatten Sie bei einem erfolgten Datenmissbrauch Anzeige bei der Polizei. Fiktives Beispiel: Ingrid prüft nach, bevor sie handelt Ingrid, 69 Jahre, aus Celle erhält eine vermeintliche DRV-Mail, die eine Beitragserstattung ankündigt. Das Logo kommt ihr bekannt vor, doch vor der Auszahlung soll sie über einen Button ihre Bankverbindung bestätigen. Ingrid öffnet den Link nicht und ruft die Internetseite der Rentenversicherung selbst auf. Dort findet sie die Warnung vor dieser Masche und verschiebt die Nachricht in den Spam-Ordner. Sechs Fragen und Antworten zu falschen Renten-Mails Betrifft die Warnung nur Menschen, die bereits Rente beziehen? Nein, auch Versicherte können solche Nachrichten erhalten. Eine angebliche Beitragserstattung kann ebenso Beschäftigte ansprechen. Beweist ein korrektes Logo die Echtheit? Nein, Kriminelle können Logos und das Erscheinungsbild offizieller Nachrichten kopieren. Sollte ich auf die verdächtige Nachricht antworten? Nutzen Sie zur Klärung die unabhängig aufgerufenen offiziellen Kontaktwege. Die verdächtige Mail bietet keinen verlässlichen Zugang zur Rentenversicherung. Reicht es nach einer Dateneingabe, die Mail zu löschen? Nein, dadurch verschwinden Ihre Angaben nicht bei den Tätern. Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, hängt von den übermittelten Daten ab. Was mache ich, wenn mein Online-Konto gesperrt oder verändert wurde? Kontaktieren Sie den echten Anbieter und lassen Sie den Zugang prüfen. Halten Sie fest, welche Änderungen und verdächtigen Vorgänge Sie bemerkt haben. Was hilft, wenn ich mein Passwort mehrfach verwendet habe? Ändern Sie es bei allen betroffenen Diensten und vergeben Sie jeweils ein eigenes Passwort. Sichern Sie verfügbare Zugänge zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Quellen Deutsche Rentenversicherung: Warnung: Phishing-Mails im Stil der DRV im Umlauf, Stand 16. Oktober 2026. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: Rentenversicherung warnt vor Betrugsmasche, 23. März 2026. Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten. Verbraucherzentrale: Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen.
24. Oktober 2026
Wer gehörlos ist, kann mitten in einer Familienfeier sitzen und trotzdem von fast jedem Gespräch ausgeschlossen bleiben. Für solche besonderen Anlässe kann die Eingliederungshilfe Gebärdensprachdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen finanzieren. Der Anspruch beschränkt sich nicht auf Arztbesuche und Behördenkontakte. Er hängt aber vom persönlichen Teilhabebedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. § 82 SGB IX sieht ausdrücklich Leistungen zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. In der Eingliederungshilfe gehört diese Unterstützung nach § 113 Absatz 2 Nummer 6 und Absatz 3 SGB IX zur sozialen Teilhabe. Sie ist damit ein eigener Leistungsbereich neben den verschiedenen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Fiktives Beispiel: Raffaela möchte die Hochzeit ihrer Tochter miterleben Raffaela ist 48 Jahre alt und lebt in Landau in der Pfalz. Sie ist gehörlos und verständigt sich in Deutscher Gebärdensprache. Ihre Tochter heiratet. Nach der Trauung plant die Familie eine Feier mit gemeinsamem Essen, Ansprachen und Gesprächen. Viele Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Raffaela möchte die Reden verstehen, selbst etwas sagen und mit den Angehörigen sprechen. Ihre Tochter kann im Alltag manches vermitteln. Auf ihrer eigenen Hochzeitsfeier kann sie jedoch nicht fortlaufend dolmetschen. Kurze Notizen auf einem Handy reichen Raffaela für wechselnde Gruppengespräche und persönliche Ansprachen nicht aus. Sie beantragt deshalb für die private Feier einen Gebärdensprachdolmetscher. Raffaela legt den Ablauf, die benötigten Kommunikation ebenso vor wie einen Kostenvoranschlag. Es geht ausschließlich um Unterstützung, die ihr wegen der Hörbehinderung eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen soll. Ob und in welchem Umfang der Träger die Leistung bewilligt, muss er anhand ihres individuellen Bedarfs prüfen. Was ein besonderer Anlass sein kann Eine Hochzeit oder eine andere Familienfeier kann einen besonderen Anlass darstellen. Auch eine Trauerfeier kommt in Betracht. Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache nennt solche familiären Ereignisse als mögliche Einsatzbereiche der Verständigungshilfe im privaten Bereich. Erklären Sie, welche Bedeutung der Anlass für Ihre sozialen Beziehungen hat und welche Verständigung dort erforderlich ist. Bei Raffaela geht es darum, an einem wichtigen Ereignis im Leben ihrer Tochter aktiv teilzunehmen, statt nur körperlich anwesend zu sein. § 82 SGB IX erfasst anlassbezogene Hilfe. Daraus folgt kein pauschaler Anspruch auf Dolmetschung sämtlicher Alltagsgespräche. Das spielt auch bei Streitigkeiten über Gebärdensprachkurse für Pflegeeltern eine Rolle. Ein anderer Unterstützungsbedarf ist möglich, dafür gelten allerdings auch andere Vorschriften. Der Schwerbehindertenausweis ersetzt keine Bedarfsprüfung Die Eingliederungshilfe setzt grundsätzlich eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe voraus. Ein bestimmter Grad der Behinderung oder der Ausweis allein entscheidet deshalb nicht über die beantragte Kommunikationshilfe. Maßgeblich sind die persönlichen Voraussetzungen nach § 99 SGB IX und der konkrete Bedarf. Der Träger muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen. Dazu gehören die Art der Kommunikationsbarriere, das Teilhabeziel und geeignete Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Weshalb eine sorgfältige Bedarfsermittlung wichtig ist, zeigt auch der Beitrag über Ablehnungen von Eingliederungshilfe ohne ausreichende Gesamtplanung. Welche Kommunikationshilfe benötigen Sie tatsächlich? Das Gesetz nennt neben Gebärdensprachdolmetschern auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Nicht jeder Mensch mit einer Hör- oder Sprachbehinderung nutzt dieselbe Verständigungsform. Beschreiben Sie daher, welche Hilfe für Sie funktioniert und weshalb mögliche Alternativen den Bedarf nicht ausreichend decken. Raffaela erläutert beispielsweise, dass sie Ansprachen und spontane Gespräche in Gebärdensprache verfolgen möchte. Der pauschale Hinweis auf Lippenlesen oder gelegentliche schriftliche Zusammenfassungen beantwortet diesen Bedarf nicht. Auch eine Versorgung mit Hörgeräten ist eine andere Leistung und ersetzt nicht in jedem Fall die notwendige Verständigungshilfe. So begründen Sie den Antrag für eine private Feier Stellen Sie den Antrag möglichst früh beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Nennen Sie § 113 Absatz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 82 SGB IX und beschreiben Sie die gewünschte Unterstützung. Das Gesetz sieht für Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich einen Antrag vor. Warten Sie deshalb nicht, bis die Feier vorbei und die Rechnung bereits gestellt ist. Angabe im Antrag Raffaelas konkrete Begründung Anlass und persönliche Bedeutung Private Hochzeitsfeier ihrer Tochter; Teilnahme an Ansprachen und familiären Gesprächen. Kommunikationsbarriere Raffaela ist gehörlos; die meisten Gäste beherrschen keine Gebärdensprache. Benötigte Hilfe Dolmetschung zwischen Deutscher Gebärdensprache und Lautsprache, damit sie verstehen und selbst sprechen beziehungsweise gebärden kann. Zeitraum und Umfang Datum, Ort und begründete Einsatzdauer anhand des geplanten Ablaufs. Kosten und Alternativen Kostenvoranschlag sowie Erklärung, weshalb Handynotizen oder gelegentliche Hilfe der Tochter nicht ausreichen. Der Kostenvoranschlag sollte die Einsatzdauer und gegebenenfalls Fahrtkosten oder eine fachlich erforderliche Doppelbesetzung nachvollziehbar ausweisen. Klären Sie vor einer verbindlichen Beauftragung, welche Kosten der Träger anerkennt. Eine eigenständige Buchung begründet keinen Erstattungsanspruch. Einkommen und Vermögen können eine Rolle spielen Bei Leistungen zur sozialen Teilhabe können die Einkommens- und Vermögensregeln der Eingliederungshilfe greifen. Ein anerkannter Bedarf bedeutet daher nicht in jedem Fall, dass Sie keinen eigenen Beitrag leisten müssen. Lassen Sie sich die Berechnung und die angewandten Freibeträge erläutern; Hintergründe finden Sie zu den Freibeträgen der Eingliederungshilfe 2026. Wenn Sie Unterstützung selbst organisieren möchten, können Sie außerdem die Leistungsform ansprechen. Ein Persönliches Budget statt einer Sachleistung kann unter den jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen. Es schafft jedoch keinen zusätzlichen Anspruch auf eine Leistung, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Arzttermine und Sozialleistungsverfahren folgen anderen Regeln Bei der Ausführung von Sozialleistungen, etwa ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, schützt § 17 Absatz 2 SGB I das Recht auf geeignete Kommunikation. Die dafür zuständigen Leistungsträger müssen die entsprechenden Kosten tragen. § 82 SGB IX lässt diese Regel ausdrücklich unberührt. Ordnen Sie deshalb den Anlass richtig zu. Die private Hochzeitsfeier betrifft einen anderen Bedarf als ein Behandlungsgespräch oder ein Termin im Sozialleistungsverfahren. Für verschiedene Teile desselben Tages können zudem unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, etwa für die amtliche Trauung und die anschließende private Feier. Was Sie bei einer Ablehnung tun können Verlangen Sie einen begründeten Bescheid. Prüfen Sie, ob der Träger Ihre tatsächlichen Kommunikationsmöglichkeiten, den Anlass und den benötigten Umfang berücksichtigt hat. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung kann Ihnen helfen, den Bedarf zu beschreiben und das Verfahren zu verstehen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Deutschland Widerspruch einlegen, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist. Beantragen Sie bei Bedarf Akteneinsicht; wie Sie Widersprüche zwischen Akteninhalt und Ablehnung erkennen, ist auch für die Vorbereitung Ihrer Begründung hilfreich. Warten Sie mit dem Widerspruch nicht auf die Akte. Steht die Feier unmittelbar bevor, kann ein Eilverfahren beim Sozialgericht zu prüfen sein. Dafür müssen Sie sowohl den wahrscheinlichen Leistungsanspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft machen. Der bevorstehende Termin an sich reicht dafür in der Regel nicht aus. FAQ: Gebärdensprachdolmetscher für private Anlässe Bezahlt die Eingliederungshilfe jede Familienfeier? Nein. Der Träger prüft den besonderen Anlass, den individuellen Teilhabebedarf und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Es geht um erforderliche Verständigungshilfe, nicht um die gewöhnlichen Kosten der Feier. Muss ich einen Gebärdensprachdolmetscher beantragen? Sie sollten die Hilfe beantragen, die Ihre Verständigung tatsächlich ermöglicht. § 82 SGB IX erfasst auch andere geeignete Kommunikationshilfen. Reicht es, nach der Feier die Rechnung einzureichen? Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Beantragen Sie die Leistung rechtzeitig und klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der verbindlichen Beauftragung. Quellen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen nach dem SGB IX. Gesetze im Internet: § 17 SGB I – Ausführung der Sozialleistungen. Gesetze im Internet: § 82 SGB IX – Leistungen zur Förderung der Verständigung. Gesetze im Internet: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung. Gesetze im Internet: § 104 SGB IX – Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles. Gesetze im Internet: § 108 SGB IX – Antragserfordernis. Gesetze im Internet: § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache und Gehörlose: Kosten und Kostenübernahme, Abschnitt „Privater Bereich“.
24. Oktober 2026
18,36 Euro im Monat, 220,32 Euro im Jahr. Für Rentner mit wenig Geld ist der Rundfunkbeitrag eine spürbare Ausgabe. Wer ergänzend Grundsicherung erhält oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt, kann sich davon befreien lassen. Dafür braucht es einen gesonderten Antrag beim Beitragsservice. Allein der Rentenbeginn beendet die Beitragspflicht nicht. Auch eine niedrige Rente genügt für sich genommen nicht, kann aber Anlass sein, einen Anspruch auf Grundsicherung oder eine Härtefallbefreiung prüfen zu lassen. Entscheidend ist die persönliche Situation, nicht eine feste Rentengrenze, die für alle gilt. Mit Grundsicherung können Rentner den vollen Beitrag sparen Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Befreiungsberechtigten. Der Bewilligungsbescheid dient als Nachweis, muss aber zusammen mit einem Befreiungsantrag eingereicht werden. Die Bewilligung der Grundsicherung allein erledigt diesen Schritt nicht. Auch Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII können eine Befreiung begründen. Das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist damit nicht gleichzusetzen. Ein Pflegegrad oder die monatliche Zahlung der Pflegekasse reichen für diesen Befreiungsgrund nicht aus. Knapp über der Grundsicherung kann ein Härtefall vorliegen Eine abgelehnte Grundsicherung bedeutet nicht zwingend, dass der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags regelt ausdrücklich einen Härtefall, wenn die Sozialleistung wegen einer zu geringen Einkommensüberschreitung versagt wurde. Der Betrag oberhalb der persönlichen Bedarfsgrenze muss niedriger sein als der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro. Ein fiktives Beispiel zeigt die Wirkung. Das Sozialamt lehnt die Grundsicherung einer Rentnerin ab, weil ihr anrechenbares Einkommen den ermittelten Bedarf um zehn Euro monatlich übersteigt. Diese Ablehnung kann sie für einen gesonderten Antrag auf Härtefallbefreiung verwenden, denn die Überschreitung liegt unter 18,36 Euro. Der Ablehnungsbescheid sollte erkennen lassen, weshalb die Leistung nicht bewilligt wurde und wie hoch die Überschreitung ausfällt. Eine eigene Gegenüberstellung von Rente und laufenden Rechnungen ersetzt diesen Nachweis nicht. Für diesen gesetzlich beschriebenen Härtefall wird die Befreiung für ein Jahr gewährt. Der Antrag braucht den passenden Nachweis Das offizielle Formular für die Befreiung oder Ermäßigung lässt sich auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen. Anschließend wird es ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht. Wer bereits angemeldet ist, gibt seine neunstellige Beitragsnummer an. Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungsbezugs genügt grundsätzlich eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder eine entsprechende Behördenbescheinigung. Daraus müssen Name, Leistungsart und Bewilligungszeitraum hervorgehen. Originalunterlagen sollten nicht verschickt werden, weil der Beitragsservice deren Rücksendung nicht zusichert. Vor dem Versand lohnt sich ein Abgleich mit dem Beitragskonto. Stimmen Name, Anschrift und Beitragsnummer, und deckt der Nachweis den beantragten Zeitraum ab? Kopien des Antrags und der beigefügten Unterlagen sollten bei den eigenen Papieren bleiben. Bis zu drei Jahre können rückwirkend berücksichtigt werden Wer trotz bestehender Voraussetzungen weitergezahlt hat, muss nicht sämtliche Beiträge als verloren ansehen. Eine Befreiung oder Ermäßigung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre zurückreichen. Die Voraussetzungen müssen allerdings während der betreffenden Monate bestanden haben und nachgewiesen werden. Bei einem Antrag im Oktober 2026 kommt nach der gesetzlichen Regelung frühestens ein Beginn am 1. Oktober 2023 infrage. Wurde Grundsicherung erst ab Januar 2025 bewilligt, lässt sich für die davorliegenden Monate nicht allein wegen dieses Bescheids eine Befreiung verlangen. Der nachgewiesene Anspruchszeitraum begrenzt die Rückwirkung. Bei 36 Monaten zu jeweils 18,36 Euro geht es rechnerisch um 660,96 Euro. Das ist keine garantierte Erstattung, sondern der mögliche Beitragsbetrag für diesen Zeitraum. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur rückwirkenden Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wird die Befreiung rückwirkend anerkannt, sollte das Beitragskonto überprüft werden. Ohne rechtlichen Grund gezahlte Beiträge können zurückverlangt werden; ein entstandenes Guthaben kann allerdings zunächst mit anderen fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden. Der Beitragsservice nennt für eine Erstattungsanfrage sein Kontaktformular. Mit Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro Für Rentner mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen kommt eine Ermäßigung infrage. Wer das Merkzeichen RF nachweist, zahlt auf Antrag ein Drittel des regulären Beitrags und damit derzeit 6,12 Euro monatlich. Ein hoher Grad der Behinderung allein ersetzt das Merkzeichen nicht. Die Ersparnis beträgt gegenüber dem vollen Beitrag 12,24 Euro monatlich beziehungsweise 146,88 Euro im Jahr. Wer zusätzlich Grundsicherung bezieht, sollte jedoch die vollständige Befreiung beantragen. Auch bei Taubblindheit oder beim Bezug von Blindenhilfe kann eine vollständige Befreiung möglich sein. Für die Ermäßigung werden etwa der Schwerbehindertenausweis mit RF oder die entsprechende behördliche Bescheinigung benötigt. Welche Nachteilsausgleiche neben dem Ausweis weitere Voraussetzungen verlangen, zeigt unsere Übersicht zu Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Beim Umzug ins Pflegeheim ist häufig eine Abmeldung richtig Wer dauerhaft vollstationär in einem entsprechend zugelassenen Alten- oder Pflegeheim versorgt wird, muss für sein Zimmer keinen eigenen Rundfunkbeitrag anmelden. Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, kann das alte Beitragskonto abgemeldet werden. Ein Befreiungsantrag ist für das Heimzimmer dann nicht erforderlich. Der Beitragsservice stellt dafür ein eigenes Formular bereit, dessen Angaben die Pflegeeinrichtung bestätigen muss. Angehörige oder Betreuer können die Abmeldung ebenfalls veranlassen. Bleibt die bisherige Wohnung bestehen, muss deren Beitragspflicht gesondert geklärt werden. Betreutes Wohnen ist davon zu unterscheiden. Ein selbstständiges Apartment kann weiterhin eine beitragspflichtige Wohnung sein, auch wenn Unterstützung angeboten wird. Die Bezeichnung „Seniorenresidenz“ allein sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob Beiträge anfallen. Eine Bewilligung gilt nicht unbegrenzt Die Dauer der Befreiung richtet sich grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Nachweis. Auch bei einem unbefristeten Leistungsbescheid befristet der Beitragsservice die Befreiung auf drei Jahre. Wer danach weiterhin berechtigt ist, muss erneut einen Antrag stellen. Deshalb sollten Rentner nicht nur den Beginn, sondern auch das Ende im Befreiungsbescheid kontrollieren. Entfallen die Voraussetzungen vorzeitig, muss dies mitgeteilt werden. Eine weiterlaufende Befreiung trotz weggefallener Berechtigung kann später zu Beitragsforderungen führen. Häufige Fragen zur Rundfunkbeitragsbefreiung für Rentner Reicht der Bezug von Wohngeld für eine Befreiung? Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, die für sich genommen einen Befreiungsanspruch begründen. Wer es zusätzlich zur Rente erhält, kann aber prüfen lassen, ob ein besonderer Härtefall oder ein anderer Befreiungsgrund vorliegt. Allein der Wohngeldbescheid genügt dafür nicht. Gilt die Befreiung auch für meinen Ehepartner? Innerhalb derselben Wohnung erstreckt sich eine gewährte Befreiung auch auf den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Weitere erwachsene Mitbewohner werden nicht allein wegen der gemeinsamen Anschrift erfasst. Für sie gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa die Berücksichtigung ihres Einkommens und Vermögens bei der bewilligten Sozialleistung. Muss ich ohne Fernseher oder Radio trotzdem zahlen? Grundsätzlich ja, denn der Beitrag knüpft an die Wohnung und nicht an vorhandene Geräte an. Auch der Verzicht auf Fernsehen oder Radio beendet die Beitragspflicht daher nicht. Pro Wohnung fällt allerdings nur ein Beitrag an, nicht ein eigener Beitrag für jeden Bewohner. Quellen § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Beitragspflicht im privaten Bereich. § 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über den Wohnungsbegriff und die Ausnahmen für bestimmte Einrichtungen. § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über Befreiungen und Ermäßigungen. § 10 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag über die Erstattung ohne rechtlichen Grund gezahlter Beiträge. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Informationen für Empfänger von Sozialleistungen.
24. Oktober 2026
Der Kostenvoranschlag liegt bei der Pflegekasse, der Badumbau ist dringend nötig – doch eine Entscheidung bleibt aus. Das müssen Sie nicht unbegrenzt hinnehmen. Für Anträge auf Zuschüsse zu sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten gesetzliche Entscheidungsfristen. Versäumt die Pflegekasse die maßgebliche Frist, ohne rechtzeitig schriftlich einen hinreichenden Grund mitzuteilen, kann die beantragte Leistung als genehmigt gelten. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium in seiner Information zur Wohnungsanpassung mit Stand vom 14. September 2026 hin. Es geht um bestehendes Recht, nicht um eine neue Förderung. Entscheidend sind Ihr konkreter Antrag, sein Eingang bei der Pflegekasse und die Frage, was Ihnen die Kasse innerhalb der Frist mitgeteilt hat. Für welche Umbauten die Regel gilt Die Vorschrift betrifft Zuschüsse nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Die Pflegekasse kann damit beispielsweise eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder fest eingebaute Rampen fördern. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Einen solchen Umbauzuschuss gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Eine Diagnose oder ein Schwerbehindertenausweis allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Beschreiben Sie deshalb, welche Barriere Sie im Alltag behindert und was sich durch den Umbau konkret verbessert. Wenn die Wohnung nicht mehr zur Behinderung passt, hängt der zuständige Kostenträger auch vom Zweck der benötigten Hilfe ab. Drei Wochen sind die Regel, fünf Wochen die Ausnahme Nach § 40 Absatz 7 SGB XI muss die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Beteiligt sie zur Prüfung der Notwendigkeit eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst, beträgt die Frist fünf Wochen. Das BMG beschreibt dies für Wohnungsanpassungen als Verlängerung bei einem notwendigen medizinischen Gutachten. Die fünf Wochen laufen ebenfalls ab Antragseingang. Es kommen also nicht fünf weitere Wochen zur Drei-Wochen-Frist hinzu. Eine interne Weitergabe an eine andere Sachbearbeitung schafft für sich genommen ebenfalls keine neue Frist. Situation Bedeutung für Ihren Antrag Prüfung ohne entsprechende Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes Grundsätzlich drei Wochen ab Antragseingang. Entsprechende fachliche oder medizinische Prüfung Grundsätzlich fünf Wochen ab Antragseingang. Rechtzeitige schriftliche Mitteilung eines hinreichenden Verzögerungsgrundes Der bloße Ablauf der ursprünglichen Frist löst die Genehmigungsfiktion nicht ohne Weiteres aus. Fristablauf ohne eine solche Mitteilung und ohne rechtzeitige Entscheidung Die gesetzliche Genehmigungsfiktion kann greifen. Der Eingang zählt – nicht das Datum auf Ihrem Brief Bewahren Sie eine vollständige Kopie des Antrags und aller Anlagen auf. Bei einem Online-Antrag sichern Sie die Eingangsbestätigung und die übermittelten Dokumente. Bei persönlicher Abgabe lassen Sie den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Bei Postversand sollten Sie neben einem Zustellnachweis auch festhalten können, welche Unterlagen Sie verschickt haben. Formulieren Sie möglichst genau, welchen Zuschuss Sie für welche Arbeiten beantragen. Fügen Sie einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag bei und erklären Sie den Pflegebezug. Fotos oder eine Skizze können die Situation verdeutlichen. Gerade beim Antrag auf einen notwendigen Wohnungsumbau hilft eine konkrete Beschreibung mehr als der allgemeine Wunsch nach einem neuen Badezimmer. Das Gesetz knüpft an den Antragseingang an. Fehlende Unterlagen bedeuten deshalb nicht, dass die Pflegekasse den Fristbeginn beliebig verschieben darf. Reichen Sie berechtigt angeforderte Nachweise dennoch zügig nach. Ob fehlende Informationen einen hinreichenden Verzögerungsgrund bilden, hängt vom Einzelfall ab. Eine Eingangsbestätigung rechtfertigt noch keine Verzögerung Prüfen Sie jedes Schreiben der Pflegekasse auf seinen Inhalt. „Ihr Antrag ist eingegangen“ bestätigt zunächst nur den Empfang. Auch der Hinweis „Ihr Anliegen wird bearbeitet“ erklärt noch nicht, weshalb eine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist unmöglich ist. § 40 Absatz 7 SGB XI verlangt einen hinreichenden Grund. Die Kasse muss Ihnen die Verzögerung rechtzeitig schriftlich mitteilen. Ein Telefonat allein erfüllt diese Vorgabe nicht. Notieren Sie deshalb bei jedem Schreiben das Zugangsdatum und bewahren Sie den Umschlag auf. Fragen Sie bei einer unklaren Nachricht nach, welches konkrete Hindernis besteht und bis wann die Kasse entscheiden will. Nicht jede Nachricht verhindert die Genehmigungsfiktion. Fiktives Beispiel: Charlotte wartet auf ihren Badumbau Charlotte ist 56 Jahre alt, lebt in Nürnberg und hat Multiple Sklerose, und Pflegegrad 2. Der hohe Einstieg in ihre Badewanne lässt sich für sie nur noch mit Hilfe bewältigen. Eine bodengleiche Dusche soll den Transfer erleichtern. Der Kostenvoranschlag beträgt 7.600 Euro; Charlotte beantragt dafür einen Zuschuss von 4.180 Euro. Ihr Antrag samt Kostenvoranschlag geht nachweislich am Montag, dem 7. September 2026, bei der Pflegekasse ein. Diese beteiligt weder den Medizinischen Dienst noch eine Pflegefachperson. Die Drei-Wochen-Frist endet damit am Montag, dem 28. September 2026. Bis dahin erhält Charlotte weder eine Entscheidung noch eine schriftliche Mitteilung mit einem hinreichenden Verzögerungsgrund. Charlotte beruft sich nun schriftlich auf die Genehmigungsfiktion. Sie nennt das Eingangsdatum, legt die Bestätigung erneut bei und verlangt die Umsetzung des beantragten Zuschusses. Sie verlangt nicht die gesamten 7.600 Euro: Ihr Antrag betrifft 4.180 Euro. Die verbleibenden 3.420 Euro muss sie anderweitig finanzieren. Möglichkeiten, Zuschüsse für die Wohnraumanpassung zu kombinieren, sollte sie vor der Auftragsvergabe prüfen. Genehmigungsfiktion bedeutet keinen unbegrenzten Umbauetat Der gesetzliche Höchstzuschuss beträgt derzeit 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Der von 4.000 auf 4.180 Euro erhöhte Zuschuss ist keine Zusage, jede Handwerkerrechnung vollständig zu übernehmen. Maßgeblich bleibt, welche Leistung Sie konkret beantragt haben. Erweitern Sie die Arbeiten später um zusätzliche, bisher nicht beantragte Leistungen, sollten Sie dafür keine automatische Deckung unterstellen. Auch ist der Höchstbetrag kein jährlich neu verfügbares Guthaben. Verändert sich die Pflegesituation und werden deshalb weitere Anpassungen erforderlich, kann allerdings ein erneuter Umbauzuschuss infrage kommen. Nach Fristablauf die Leistung ausdrücklich einfordern Stellen Sie den Ablauf schriftlich zusammen. Antragseingang, beantragte Arbeiten, Zuschusshöhe, fachliche Begutachtung und sämtliche Nachrichten der Kasse. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung, dass die beantragte Leistung wegen Fristablaufs als genehmigt gilt, sowie um Angaben zur Abrechnung. Eine zusätzliche Mahnung ist nach dem Gesetz keine Voraussetzung für den Eintritt der Fiktion; sie hilft Ihnen aber, die Leistung tatsächlich durchzusetzen. Dass eine Fristversäumnis finanzielle Folgen haben kann, zeigt auch der auf gegen-hartz.de dargestellte Fall „Pflegekasse verpasst Drei-Wochen-Frist: Mann bekommt 4.000 Euro“. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, müssen Sie anhand Ihres eigenen Verfahrens prüfen. Bestreitet die Kasse den Fristablauf oder die Genehmigungsfiktion, lassen Sie die Unterlagen vor einem finanziell bindenden Umbauauftrag sozialrechtlich prüfen. Eine Bestätigung macht einen bereits eingetretenen Anspruch nicht erst wirksam. Sie kann aber verhindern, dass Sie den Zuschuss vorfinanzieren und anschließend darüber streiten müssen. Eine spätere Ablehnung nicht einfach abheften Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag nachträglich ab, ignorieren Sie den Bescheid nicht. Legen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Begründen Sie sowohl den pflegerischen Bedarf als auch den aus Ihrer Sicht maßgeblichen Fristablauf. Fordern Sie gegebenenfalls Unterlagen an, aus denen sich die behauptete Beteiligung des Medizinischen Dienstes ergibt. Die Prüfung des Umbauzuschusses ist von der Einstufung in einen Pflegegrad zu unterscheiden. Falls bereits die Einstufung falsch erscheint, finden Sie ergänzende Hinweise zum Widerspruch gegen einen abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad. Bei Mietwohnungen bleibt die Umbauerlaubnis ein eigenes Thema Eine Leistung der Pflegekasse ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung Ihres Vermieters zu baulichen Veränderungen. § 554 BGB kann Ihnen einen Anspruch auf Erlaubnis verschaffen; dabei kommt es unter anderem auf die Zumutbarkeit an. Klären Sie deshalb Finanzierung und bauliche Erlaubnis rechtzeitig. Wie wichtig die konkrete Ausführung ist, zeigt der Beitrag zum Streit um einen behindertengerechten Umbau in einer Mietwohnung. Reicht die bestehende Wohnung trotz Umbauten dauerhaft nicht aus, kann eine andere Wohnlösung sinnvoll sein. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse auch an einem Umzug in eine pflegegerechte Wohnung. Die hier erläuterte Fristprüfung ersetzt jedoch keine Prüfung des jeweils beantragten Zuschusses. FAQ: Umbauantrag und Entscheidungsfrist Zählen bei den drei Wochen nur Arbeitstage? Nein, es handelt sich um Kalenderwochen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich grundsätzlich auf den nächsten Werktag. Maßgeblich ist § 26 SGB X. Verhindert jedes Schreiben der Pflegekasse die Genehmigungsfiktion? Nein. Eine bloße Eingangsbestätigung genügt dafür nicht. Entscheidend ist eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung mit einem hinreichenden Grund für die Verzögerung. Muss ich den Umbau vollständig selbst bezahlen, wenn die Kasse schweigt? Nicht zwangsläufig. Prüfen Sie die Genehmigungsfiktion und fordern Sie den beantragten Zuschuss ein. Aus dem Schweigen folgt aber keine pauschale Übernahme sämtlicher Umbaukosten. Quellen AOK: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Stand: 14. September 2026. Gesetze im Internet: § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz. Gesetze im Internet: § 26 SGB X – Fristen und Termine. Gesetze im Internet: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, besonders Absätze 4 und 7. Gesetze im Internet: § 84 SGG – Frist und Form des Widerspruchs.
24. Oktober 2026
Die Nebenkosten sind jeden Monat überwiesen, doch in der Jahresabrechnung fehlt ein Teil der Vorauszahlungen. Wer deshalb eine überhöhte Nachforderung bezahlt, kann das Geld unter Umständen nicht mehr zurückverlangen. Auch fehlende Abschläge müssen Mieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung beanstanden. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem Mieter wegen einer verspäteten Beanstandung 700 Euro nicht zurückerhielten. Für die Prüfung sind deshalb drei Angaben besonders wichtig: die nachgewiesenen Zahlungen, die angerechneten Vorauszahlungen und der Zugangstag der Abrechnung. Wie fehlende Vorauszahlungen die Nachforderung erhöhen In der Betriebskostenabrechnung werden die auf die Wohnung entfallenden Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Berücksichtigt der Vermieter zu wenig, fällt eine Nachforderung zu hoch oder ein Guthaben zu niedrig aus. Das kann selbst dann passieren, wenn alle monatlichen Überweisungen pünktlich eingegangen sind. Deshalb sollten Mieter nicht ausschließlich Heizkosten, Hausreinigung oder Gartenpflege prüfen. Ebenso wichtig ist die Summe, die unter „Vorauszahlungen“, „Abschläge“ oder einer vergleichbaren Bezeichnung abgezogen wird. Schon eine fehlende Monatszahlung kann das Ergebnis deutlich verändern. Warum Mieter im BGH-Verfahren 700 Euro verloren Im Verfahren VIII ZR 209/15 vom 11. Mai 2016 hatte der Vermieter nur 2.100 Euro Vorauszahlungen angerechnet, obwohl die Mieter 2.800 Euro geleistet hatten. Zusätzlich enthielt die Abrechnung nicht umlagefähige Eigentümerkosten. Die Mieter bezahlten zunächst die verlangte Nachforderung. Erst rund 22 Monate nach Erhalt der Abrechnung beanstandeten sie die Fehler und verlangten insgesamt 1.489,35 Euro zurück. Hinsichtlich der fehlenden Vorauszahlungen von 700 Euro blieben sie erfolglos. Der BGH entschied, dass auch dieser Fehler innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist hätte gerügt werden müssen. Welche Frist Mieter einhalten müssen Nach § 556 Absatz 3 BGB müssen Mieter ihre Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Anschließend sind Beanstandungen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Mieter die Verspätung zu vertreten hat. Die spätere Entdeckung des Fehlers setzt keine neue Frist in Gang. Geht eine formell ordnungsgemäße Abrechnung beispielsweise am 15. Oktober 2026 zu, müssen Einwendungen grundsätzlich spätestens am 15. Oktober 2027 beim Vermieter eingegangen sein. Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben. Mieter sollten den tatsächlichen Eingang dokumentieren und einen deutlich früheren Termin für die Prüfung vormerken. Die Abrechnungsfrist des Vermieters läuft anders Auch für Vermieter gilt eine Zwölfmonatsfrist, allerdings mit einem anderen Ausgangspunkt. Sie müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Bei einer Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 endet diese Frist regelmäßig am 31. Dezember 2026. Die Einwendungsfrist des Mieters richtet sich dagegen nach dem Zugang der Abrechnung und endet deshalb nicht automatisch an Silvester. Der interne Ratgeber zur rechtzeitigen Zustellung der Nebenkostenabrechnung erläutert zusätzlich, weshalb der Poststempel für die Vermieterfrist nicht genügt. Frist Beginn und Bedeutung Abrechnungsfrist des Vermieters Grundsätzlich zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Einwendungsfrist des Mieters Grundsätzlich zwölf Monate ab Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung. Innerhalb dieser Zeit müssen konkrete Beanstandungen beim Vermieter eingehen. Die Einwendungsfrist ist keine Zahlungsfrist. Eine berechtigte Nachforderung kann bereits vorher fällig sein. Warum ein falscher Betrag die Frist nicht stoppt Eine Abrechnung kann nachvollziehbar aufgebaut und trotzdem inhaltlich falsch sein. Der BGH unterscheidet deshalb zwischen der formellen Ordnungsgemäßheit und der inhaltlichen Richtigkeit. Nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt die Einwendungsfrist in Gang. Zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen sind nach der Entscheidung jedoch ein inhaltlicher Fehler. Sie verhindern den Fristbeginn nicht allein deshalb, weil die Summe falsch ist. Auch ein offensichtlicher Fehler sollte daher umgehend beanstandet werden. So gleichen Mieter die Abrechnung mit ihren Zahlungen ab Für die Prüfung gehören Mietvertrag, Abrechnung und Kontoauszüge nebeneinander. Zunächst muss feststehen, welcher Teil der monatlichen Überweisung auf die Kaltmiete und welcher auf Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen entfällt. Anschließend werden die für den abgerechneten Zeitraum tatsächlich geleisteten Abschläge zusammengerechnet. Änderungen während des Jahres müssen dabei berücksichtigt werden. Wurde die Vorauszahlung beispielsweise ab Juli erhöht, darf nicht mit zwölf gleich hohen Monatsbeträgen gerechnet werden. Auch Rückbuchungen, Zusatzüberweisungen und getrennte Abrechnungen für Heizung und sonstige Betriebskosten können die Zuordnung beeinflussen. Wer die gesamte Warmmiete in einem Betrag überweist, sollte die Aufteilung anhand des Mietvertrags und späterer Änderungsmitteilungen nachvollziehen. Die vollständige Warmmiete darf nicht mit der Vorauszahlungssumme der Betriebskostenabrechnung verglichen werden. Bleiben Differenzen unklar, sollte der Vermieter erläutern, wie er die Zahlungen verbucht hat. Wie eine konkrete Beanstandung aussehen kann Das Schreiben sollte den Abrechnungszeitraum, die angerechnete Vorauszahlungssumme und den nach eigener Prüfung richtigen Betrag nennen. Passende Zahlungsnachweise erleichtern die Klärung. Eine pauschale Beanstandung lässt dagegen offen, welcher Fehler korrigiert werden soll. Bei einer Differenz von 600 Euro könnte die Mitteilung lauten: „In der Betriebskostenabrechnung für 2025 wurden nur 1.800 Euro Vorauszahlungen berücksichtigt. Tatsächlich habe ich für diesen Zeitraum 2.400 Euro geleistet, wie die beigefügten Zahlungsnachweise zeigen. Ich beanstande den fehlenden Abzug von 600 Euro und bitte um eine korrigierte Abrechnung sowie die Erstattung einer bereits geleisteten Überzahlung.“ Mieter sollten eine Kopie und einen Nachweis über den Zugang beim Vermieter aufbewahren. Innerhalb der Einwendungsfrist muss die konkrete Beanstandung mitgeteilt werden; eine Klage ist zur Wahrung dieser Frist grundsätzlich nicht erforderlich. Für die spätere Durchsetzung eines Rückzahlungsanspruchs gelten allerdings eigene Verjährungsregeln. Warum eine Bitte um Belege allein nicht genügt Der Vermieter muss auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege gewähren. Er darf diese auch elektronisch bereitstellen. Wer Unterlagen benötigt, sollte sie frühzeitig anfordern. Eine bloße Bitte um Belege ersetzt keine konkrete Beanstandung bereits erkennbarer Fehler. Fehlen nach dem Vergleich mit den Kontoauszügen Vorauszahlungen, sollte dieser Punkt ausdrücklich gerügt werden. Auf eine allgemeine Prüfankündigung sollten sich Mieter deshalb nicht verlassen. Weitere Prüfansätze enthält der Beitrag über typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen. Der Zahlungsabgleich lässt sich häufig schon durchführen, bevor die zugrunde liegenden Rechnungen eingesehen werden. Welche Ausnahmen nach Fristablauf bestehen Verspätete Einwendungen bleiben möglich, wenn der Mieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Er muss nachvollziehbar darlegen können, weshalb ihm die verspätete Beanstandung nicht vorzuwerfen ist. Dass die Abrechnung lediglich erst spät geprüft wurde, genügt für sich genommen nicht. Grundsätzlich müssen Mieter auch Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten rechtzeitig beanstanden, obwohl diese nicht als Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Im BGH-Verfahren erhielten die Mieter dennoch 789,35 Euro wegen solcher Positionen zurück. Das beruhte auf einer Besonderheit der beigefügten Unterlagen. Die Eigentümerabrechnung bezeichnete Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Rücklagenpositionen ausdrücklich als nicht umlagefähig. Weil der Vermieter sich auf diese Unterlagen bezogen hatte, durfte er sich hinsichtlich dieser Beträge nach Treu und Glauben nicht auf den Fristablauf berufen. Für die fehlenden Vorauszahlungen von 700 Euro half diese Ausnahme den Mietern dagegen nicht. Beispiel aus der Praxis: Aus 500 Euro Nachzahlung werden 100 Euro Guthaben Frau Berger hat im abgerechneten Jahr zwölfmal 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung überwiesen, insgesamt also 2.400 Euro. Ihr Vermieter setzt Kosten von 2.300 Euro an, zieht aber nur 1.800 Euro Vorauszahlungen ab. Dadurch verlangt er eine Nachzahlung von 500 Euro. Frau Berger entdeckt die fehlenden 600 Euro beim Vergleich mit ihren Kontoauszügen und beanstandet sie rechtzeitig. Sind die übrigen Angaben korrekt, ergibt sich tatsächlich ein Guthaben von 100 Euro. Hat sie die geforderten 500 Euro bereits überwiesen, muss der Vermieter insgesamt 600 Euro erstatten. Fragen und Antworten zu fehlenden Vorauszahlungen Muss ich bereits überwiesene Vorauszahlungen rechtzeitig beanstanden? Ja. Berücksichtigt der Vermieter tatsächlich geleistete Abschläge nicht vollständig, muss dieser Fehler grundsätzlich innerhalb der zwölfmonatigen Einwendungsfrist mitgeteilt werden. Beginnt die Frist erst mit der Entdeckung des Fehlers? Nein. Sie beginnt mit dem Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung. Der Eingangstag sollte deshalb dokumentiert werden. Reichen Kontoauszüge nach Ablauf der Frist aus? Sie belegen die Zahlung, verhindern aber nicht automatisch den Einwendungsausschluss. Eine verspätete Beanstandung kann deshalb trotz eindeutiger Zahlungsnachweise scheitern. Kann ich eine bereits bezahlte Nachforderung noch beanstanden? Ja. Die Zahlung allein schließt spätere Einwendungen nicht automatisch aus. Fehler sollten innerhalb der Einwendungsfrist konkret mitgeteilt und überzahlte Beträge zurückgefordert werden. Muss ich innerhalb der zwölf Monate klagen? Zur Wahrung der Einwendungsfrist muss grundsätzlich die konkrete Beanstandung beim Vermieter eingehen. Eine Klage ist dafür nicht erforderlich, die spätere gerichtliche Durchsetzung unterliegt aber eigenen Verjährungsregeln. Darf ich zwölf Monate mit der Nachzahlung warten? Nein. Die Frist für Beanstandungen ist keine Zahlungsfrist. Wer eine falsche Vorauszahlungssumme entdeckt, sollte den Fehler sofort nachweisbar mitteilen und eine korrigierte Abrechnung verlangen.
24. Oktober 2026
Nach einer schweren Krankheit oder einer Operation reicht die Kraft manchmal noch nicht für den Alltag zu Hause. Wer vorübergehend pflegerische Hilfe benötigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege erhalten – auch ohne anerkannten Pflegegrad. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dafür bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt ist. Auch mit Pflegegrad 1 kommt die Leistung infrage. Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechnete Investitionskosten müssen allerdings grundsätzlich selbst getragen werden. Wann bezahlt die Krankenkasse Kurzzeitpflege? Nach § 39c SGB V übernimmt die Krankenkasse erforderliche Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit, wenn häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht ausreicht. Das Gesetz nennt insbesondere die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Ein vorheriger stationärer Klinikaufenthalt ist damit keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend sind der krankheitsbedingte Hilfebedarf und die Frage, ob die notwendige Versorgung zu Hause gewährleistet werden kann. Der bloße Wunsch, sich nach einer Behandlung in einer Einrichtung zu erholen, genügt dagegen nicht. Warum ein fehlender Pflegegrad kein Ausschlussgrund ist Der reguläre Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI beginnt bei Pflegegrad 2. Für die hier beschriebene Versorgung ohne Pflegegrad 2 bis 5 ist dagegen die Krankenkasse zuständig. Die pauschale Auskunft „Ohne Pflegegrad gibt es keine Kurzzeitpflege“ greift deshalb zu kurz. Die Barmer erläutert den Anspruch ausdrücklich für Versicherte ohne Pflegegrad und mit Pflegegrad 1. Betroffene sollten daher gezielt nach einer Prüfung gemäß § 39c SGB V fragen. Davon zu unterscheiden ist der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung, der bereits bei Pflegegrad 1 für bestimmte Kosten der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Weitere Informationen bietet unser Beitrag zu Unterstützung und Entlastungsleistungen im Pflegealltag. Bis zu 3.539 Euro für höchstens acht Wochen Die DAK nennt für diese Leistung eine Kostenübernahme von bis zu 3.539 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Bezahlt werden erstattungsfähige Pflege- und Betreuungsleistungen. Eine frei verfügbare Auszahlung des Höchstbetrags ist nicht vorgesehen. Für Dauer und Höhe verweist § 39c SGB V auf die Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 SGB XI. Deren finanzielle Obergrenze richtet sich nach dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Diese Verweisung eröffnet keinen zusätzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Höchstdauer von acht Wochen garantiert keine vollständige Finanzierung dieses Zeitraums. Bei höheren täglichen Pflegekosten kann der verfügbare Betrag früher aufgebraucht sein. Weitere Pflegekosten sind dann durch diese Leistung nicht mehr gedeckt. Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Die Kostenübernahme umfasst pflegebedingte Hilfen, medizinische Behandlungspflege und Betreuung. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen und Anziehen oder notwendige Verbandwechsel. Andere Bestandteile der Heimrechnung bleiben grundsätzlich selbst zu zahlen. Kostenbestandteil Finanzierung bei bewilligter Kurzzeitpflege Pflegebedingte Hilfen, etwa beim Waschen und Anziehen Durch die Krankenkasse innerhalb des verfügbaren Höchstbetrags Medizinische Behandlungspflege und Betreuung Durch die Krankenkasse innerhalb des verfügbaren Höchstbetrags Unterkunft und Verpflegung Grundsätzlich selbst zu tragen Gesondert berechnete Investitionskosten Grundsätzlich selbst zu tragen Pflegekosten oberhalb des verfügbaren Budgets Nicht durch die Kostenübernahme nach § 39c SGB V gedeckt Worauf es bei der Prüfung der einzelnen Rechnungspositionen ankommt, erläutert unser Beitrag zu Kosten und Abrechnungsfallen bei der Kurzzeitpflege. Wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht Häusliche Krankenpflege kann bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Für diese Unterstützung sieht § 37 Absatz 1a SGB V grundsätzlich bis zu vier Wochen je Krankheitsfall vor. In begründeten Ausnahmefällen ist eine längere Bewilligung möglich. Reicht diese Versorgung nicht aus, kommt Kurzzeitpflege infrage. Versicherte müssen eine ambulante Versorgung dafür nicht erst erfolglos ausprobieren. Bereits die medizinische und pflegerische Einschätzung kann zeigen, dass die notwendige Hilfe zu Hause nicht ausreichend gewährleistet werden könnte. Für den Antrag sollte konkret beschrieben werden, welche Unterstützung erforderlich ist und weshalb sie zu Hause nicht genügt. Benötigt die betroffene Person beispielsweise wiederholt Hilfe beim Aufstehen oder bei Toilettengängen, sollte dies dokumentiert werden. Die allgemeine Aussage, dass der Alltag nach der Operation schwerfällt, beschreibt den notwendigen Pflegeumfang dagegen nur unzureichend. Wie Betroffene die Kurzzeitpflege beantragen Ansprechpartner ist die gesetzliche Krankenkasse. Fragen Sie ausdrücklich nach „Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V“. So lässt sich vermeiden, dass Ihr Anliegen ausschließlich nach den Voraussetzungen der Pflegeversicherung beurteilt wird. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem dafür vorgesehenen Formular. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, weshalb häusliche Krankenpflege nicht genügt und für welchen Zeitraum die stationäre Versorgung voraussichtlich erforderlich ist. Klären Sie möglichst vor der Aufnahme, ob die ausgewählte Einrichtung für die Leistung geeignet ist und welche Kostenübernahme die Krankenkasse bewilligt. Lassen Sie sich von der Einrichtung eine schriftliche Aufstellung geben, die Pflegekosten und voraussichtliche Eigenanteile getrennt ausweist. Ein Gesamtpreis pro Tag reicht für eine verlässliche Finanzplanung nicht aus. Nach dem Krankenhaus hilft das Entlassmanagement Zeichnet sich während eines Klinikaufenthalts ab, dass die Versorgung zu Hause nicht ausreichen wird, sollte die Anschlussversorgung vor der Entlassung angesprochen werden. Der Sozialdienst beziehungsweise das Entlassmanagement des Krankenhauses kann dabei unterstützen. Nach § 39 Absatz 1a SGB V gehört die Unterstützung beim Übergang in die weitere Versorgung zur Krankenhausbehandlung. Das Gesetz bezieht die Kurzzeitpflege nach § 39c ausdrücklich ein. Auch gegenüber der Krankenkasse besteht ein Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements. Was gilt, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist? Kann eine notwendige Anschlussversorgung nach einer Krankenhausbehandlung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand organisiert werden, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Übergangspflege infrage. Dieser eigenständige Anspruch ist auf längstens zehn Tage begrenzt. Die Übergangspflege nach § 39e SGB V umfasst unter anderem Grund- und Behandlungspflege sowie Unterkunft und Verpflegung. Letztere gehören hier zum Leistungsumfang; gesetzliche Zuzahlungen können dennoch anfallen. Das Krankenhaus muss die Voraussetzungen nachvollziehbar dokumentieren. Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt? Verlangen Sie bei einer Ablehnung einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Daraus sollte hervorgehen, ob die Krankenkasse beispielsweise den medizinischen Bedarf verneint oder eine Versorgung durch häusliche Krankenpflege für ausreichend hält. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Beachten Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung; die reguläre Frist ergibt sich aus § 84 Sozialgerichtsgesetz. Ergänzende ärztliche Angaben sollten gezielt erklären, warum die von der Krankenkasse angenommene Versorgung nicht ausreicht. Praxisbeispiel: Drei Wochen Pflege nach einer Operation Eine 68-jährige Versicherte benötigt nach einer Operation vorübergehend Hilfe beim Aufstehen, Anziehen und Waschen. Ein Pflegegrad ist nicht festgestellt. Die behandelnde Ärztin bestätigt, dass häusliche Krankenpflege nicht ausreicht, und die Krankenkasse bewilligt drei Wochen Kurzzeitpflege. Im vereinfachten Rechenbeispiel berechnet die Einrichtung täglich 120 Euro für erstattungsfähige Pflege- und Betreuungsleistungen. Für 21 Tage entstehen damit 2.520 Euro, die innerhalb des noch vollständig verfügbaren Höchstbetrags liegen. Zusätzlich fallen täglich 45 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an, insgesamt also 945 Euro Eigenanteil. Die angenommenen Tagessätze dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Entscheidend für die tatsächliche Belastung sind das konkrete Angebot der Einrichtung und die Kostenübernahme der Krankenkasse. Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad Kann ich ohne Pflegegrad Kurzzeitpflege bekommen? Ja. Die gesetzliche Krankenkasse kann bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung erforderliche Kurzzeitpflege übernehmen, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt ist. Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1? Ja. Pflegegrad 1 schließt die Leistung nach § 39c SGB V nicht aus. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein. Bekomme ich die 3.539 Euro ausgezahlt? Es handelt sich um eine Kostenübernahme für erstattungsfähige Leistungen. Nicht benötigte Beträge werden nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Sind acht Wochen vollständig bezahlt? Das ist nicht garantiert. Neben der Höchstdauer gilt die finanzielle Obergrenze. Je nach Pflegekosten kann der verfügbare Betrag früher ausgeschöpft sein. Bezahlt die Krankenkasse Unterkunft und Essen? Diese Kosten gehören grundsätzlich nicht zur Kostenübernahme nach § 39c SGB V. Auch gesondert berechnete Investitionskosten müssen als Eigenanteil eingeplant werden. Muss ich vorher im Krankenhaus gewesen sein? Nein. Auch nach einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung ohne vorherigen stationären Aufenthalt kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist, dass die erforderliche Versorgung durch häusliche Krankenpflege nicht ausreicht.
24. Oktober 2026
Wer Möbel und Haushaltsgeräte von seiner früheren Ehefrau dauerhaft nutzen kann, hat für diese Gegenstände keinen Anspruch auf eine Wohnungserstausstattung vom Jobcenter. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, weil keine ernsthafte Rückgabeverpflichtung bestand und der Bedarf durch die überlassene Einrichtung bereits gedeckt war (Urteil vom 31. Januar 2024, Az. L 4 AS 628/22). Entscheidend war dabei nicht allein, dass die Beteiligten die Überlassung als Leihe bezeichneten. Das Gericht prüfte vielmehr, ob der Kläger tatsächlich mit einer Rückforderung rechnen musste. Erstausstattung setzt einen ungedeckten Bedarf voraus Leistungen für eine Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten werden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II gesondert erbracht. Voraussetzung ist, dass notwendige Einrichtungsgegenstände fehlen und ein Erstausstattungsbedarf besteht, etwa nach einer Trennung. Der gewöhnliche Ersatz verschlissener Möbel oder Haushaltsgeräte fällt grundsätzlich nicht darunter. Ein Anspruch kann auch dann noch bestehen, wenn Leistungsberechtigte notwendige Anschaffungen zunächst unterlassen und bereits längere Zeit in einer teilweise unmöblierten Wohnung gelebt haben. Der bloße Zeitablauf schließt eine Erstausstattung nicht aus. Im vorliegenden Fall verfügte der Kläger jedoch über die benötigten Möbel und Haushaltsgeräte. Nach Auffassung des Gerichts fehlte deshalb ein ungedeckter Bedarf. Kläger verlangte Geld für die überlassenen Möbel Das Jobcenter hatte dem Kläger zunächst einen Warengutschein für Einrichtungsgegenstände sowie 102 Euro für die Hausratgrundausstattung bewilligt. Der Kläger nutzte den Gutschein nicht und verlangte im gerichtlichen Verfahren weitere 1.111 Euro als Geldleistung. Er trug vor, seine frühere Ehefrau habe ihm die benötigten Gegenstände lediglich bis zur gerichtlichen Entscheidung überlassen. Vor dem Sozialgericht erklärte er, mit dem verlangten Geld die Möbel von ihr kaufen zu wollen. Das Sozialgericht Halle wies seine Klage mit Urteil vom 12. Oktober 2022 ab (Az. S 16 AS 117/21). Auch seine Berufung vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt blieb erfolglos. Warum das Gericht keine ernsthafte Rückgabeverpflichtung erkannte Nach den übereinstimmenden Angaben des Klägers und seiner früheren Ehefrau war die neue Wohnung mit den überlassenen Gegenständen vollständig eingerichtet. Dazu gehörten eine Küche und die sonstigen notwendigen Möbel. Das Landessozialgericht war außerdem davon überzeugt, dass der Kläger keinem ernsthaften Rückgabeverlangen ausgesetzt war. Die frühere Ehefrau konnte nicht genau angeben, welche Gegenstände sie ihm überlassen hatte. Gegen die Ernsthaftigkeit der behaupteten Rückgabeverpflichtung sprach aus Sicht des Senats auch ihr Umgang mit einer defekten Waschmaschine. Obwohl sie selbst Ersatz benötigte, lieh sie sich Geld bei einer Freundin, statt die vom Kläger genutzte Waschmaschine zurückzuverlangen. Sie begründete dies damit, eine Auseinandersetzung vermeiden zu wollen und die Rückforderung als zu umständlich anzusehen. Ein offenes Leihende allein schließt den Anspruch nicht aus Bereits das Sozialgericht hatte berücksichtigt, dass kein konkretes Ende der Überlassung vereinbart worden war. Es ging davon aus, dass der Kläger die Einrichtung auf Dauer nutzen konnte. Daraus lässt sich jedoch kein allgemeiner Ausschluss für sämtliche unbefristeten Leihgaben ableiten. Ausschlaggebend waren die gesamten Umstände des Einzelfalls, aufgrund derer das Gericht eine ernsthafte Rückgabeverpflichtung verneinte. Die bloße Bezeichnung als „Leihe“ genügte deshalb nicht, um einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zu begründen. Umgekehrt folgt aus der Entscheidung nicht, dass überlassene Möbel automatisch in das Eigentum des Leistungsberechtigten übergehen. Geplanter Verkauf überzeugte das Gericht nicht Die frühere Ehefrau hatte erklärt, die Möbel möglicherweise zurücknehmen und verkaufen zu wollen. Einen konkreten Verkaufswillen erkannten die Gerichte darin jedoch nicht. Die Gegenstände stammten aus der gemeinsamen Ehezeit und waren teilweise bereits 1998 angeschafft worden. Weitere Möbel lagerten seit Jahren ungenutzt in einem alten Bauernhaus, ohne dass ernsthafte Verkaufsversuche unternommen worden waren. Vor diesem Hintergrund überzeugte das Landessozialgericht die Darstellung nicht, ausgerechnet die vom Kläger benötigte Einrichtung solle zurückgefordert und verwertet werden. Es lehnte die verlangte zusätzliche Geldleistung deshalb ab. Was Betroffene bei vorübergehend geliehenen Möbeln beachten sollten Wer Möbel tatsächlich nur zur Überbrückung erhält, sollte die überlassenen Gegenstände und die vereinbarten Rückgabebedingungen nachvollziehbar dokumentieren. Hilfreich sind konkrete Angaben dazu, wann oder unter welchen Umständen die Sachen zurückgegeben werden müssen. Eine schriftliche Vereinbarung allein garantiert allerdings keine Bewilligung. Das Jobcenter und gegebenenfalls das Gericht prüfen auch, ob die behauptete Rückgabeverpflichtung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Sind nur einzelne benötigte Gegenstände dauerhaft vorhanden, rechtfertigt das keine pauschale Ablehnung der gesamten Erstausstattung. Betroffene sollten deshalb im Antrag genau benennen, welche notwendigen Möbel und Haushaltsgeräte fehlen und weshalb hierfür ein Erstausstattungsbedarf besteht.
24. Oktober 2026
Die Kinder haben schulfrei, doch der Arbeitgeber lehnt den Urlaub ab. Für berufstätige Eltern kann das die gesamte Ferienplanung zerstören. Einen pauschalen Anspruch auf Urlaub in den Schulferien haben Eltern zwar nicht, ihr Arbeitgeber darf ihren Antrag aber auch nicht nach Belieben zurückweisen. Es gilt dabei, die individuelle familiäre Situation zu berücksichtigen. Entscheidend sind die konkreten Gründe, die Interessen anderer Beschäftigter und mögliche dringende betriebliche Hindernisse. Urlaub ist kein Entgegenkommen des Arbeitgebers Nach § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz muss Ihr Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche bei der zeitlichen Planung berücksichtigen. Dagegen können dringende betriebliche Belange sprechen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Fehlen solche entgegenstehenden Gründe, darf der Betrieb Ihren gewünschten Zeitraum nicht einfach ablehnen. Diese Vorgabe gilt bei der Urlaubsplanung für das gesamte Jahr. Dass Eltern keinen uneingeschränkten Vorrang haben, bedeutet nicht umgekehrt, dass der Arbeitgeber willkürlich entscheiden könnte. Schulpflichtige Kinder sind ein wichtiges soziales Argument Mit schulpflichtigen Kindern können Sie einen gemeinsamen Familienurlaub regelmäßig nur während der Ferien verbringen. Zusätzlich kann eine Betreuungslücke entstehen, wenn Schule und Hort schließen. Beides gehört in die Prüfung Ihres Antrags. Dabei geht es nicht ausschließlich darum, ob Sie eine Reise gebucht haben. Auch Urlaub zu Hause kann der gemeinsamen Erholung und Betreuung dienen. Eltern erhalten deshalb aber nicht sämtliche gewünschte Ferienwochen. Auch Beschäftigte ohne Kinder können an bestimmte Termine gebunden sein, etwa weil ihre Partner nur während festgelegter Betriebsferien Urlaub bekommen. Ebenso kann zählen, wer in den Vorjahren zurückstecken musste. Eine gerechte Entscheidung verlangt den Blick auf die tatsächlichen Umstände. Fiktives Beispiel: Jens und Frauke planen die Osterferien Jens, 34 Jahre, und Frauke, 36 Jahre, leben mit ihren Töchtern Ronja, 12 Jahre, und Klara, 8 Jahre, in Elmshorn in Schleswig-Holstein. Beide Eltern arbeiten. Für eine Woche der Osterferien möchten sie gemeinsam freinehmen. Fraukes Arbeitgeber hat ihren Antrag bereits bewilligt. Für Klara steht in dieser Woche keine passende Ferienbetreuung zur Verfügung. Jens beantragt denselben Zeitraum. Sein Vorgesetzter lehnt ab: Ein Kollege habe seinen Urlaubswunsch früher eingetragen. Dessen Antrag ist allerdings ebenfalls noch nicht genehmigt. Weitere Gründe nennt der Betrieb zunächst nicht. Diese Begründung reicht allein nicht aus. Wenn tatsächlich nur einer der beiden Beschäftigten fehlen kann, muss der Arbeitgeber ihre sozialen Interessen vergleichen. Jens sollte deshalb auf die Schulferien seiner Töchter, Fraukes bereits bewilligten Urlaub und die fehlende Betreuung hinweisen. Der frühere Eingang des anderen Antrags ersetzt diese Prüfung nicht. Ein sicherer Anspruch für Jens folgt daraus noch nicht: Auch der Kollege könnte gewichtige Gründe haben. Im fiktiven Beispiel prüft der Arbeitgeber die Anträge erneut. Der Kollege kann seinen Urlaub ohne größere Nachteile verschieben und stimmt dem zu. Jens erhält die gewünschte Woche. Entscheidend war, dass die Familie ihre Situation konkret erläutert hat. „Wer zuerst kommt“ ersetzt keine soziale Abwägung Ein früher Antrag hilft bei der Organisation. Er verschafft aber bei noch offenen, miteinander konkurrierenden Anträgen nicht den Vorrang. Ebenso wenig darf der Arbeitgeber pauschal festlegen, dass Beschäftigte ohne Kinder in den Ferien grundsätzlich leer ausgehen. Anders liegt es bei bereits bewilligtem Urlaub: Eine erteilte Genehmigung ist grundsätzlich verbindlich. Ein späterer Antrag von Eltern führt nicht einfach dazu, dass ein Kollege seinen Urlaub wieder verliert. Deshalb sollten Sie bei der betrieblichen Urlaubsplanung und Genehmigung zwischen einem Wunscheintrag und einer verbindlichen Zusage unterscheiden. Wann der Betrieb den Ferienurlaub ablehnen darf Dringende betriebliche Belange können einer Freistellung entgegenstehen. Denkbar sind erhebliche personelle Engpässe, durch die notwendige Arbeiten nicht mehr erledigt werden könnten. Ein allgemeiner Hinweis auf viel Arbeit erklärt jedoch noch nicht, weshalb gerade Ihr Urlaub im beantragten Zeitraum unmöglich sein soll. Bitten Sie um eine konkrete Erläuterung: Welche Aufgaben würden ausfallen, welche Besetzung braucht der Betrieb, und warum lässt sich keine Vertretung organisieren? Dabei müssen Sie nicht selbst die Personalplanung übernehmen. Die Nachfrage hilft aber, eine nachvollziehbare Entscheidung von einer pauschalen Absage zu unterscheiden. Situation Bedeutung für den Urlaubsantrag Schulpflichtige Kinder und fehlende Ferienbetreuung Wichtige soziale Gründe, die der Arbeitgeber berücksichtigen muss. Der Partner kann nur im beantragten Zeitraum Urlaub nehmen Kann den Wunsch nach gemeinsamem Urlaub zusätzlich stützen. Mehrere Eltern beantragen dieselbe Ferienwoche Die jeweiligen Umstände müssen verglichen werden; Elternschaft allein löst den Konflikt nicht. Ein Kollege hat seinen Antrag früher eingereicht Bei noch offenen Anträgen ersetzt die Reihenfolge nicht die soziale Abwägung. Der Urlaub eines Kollegen ist bereits genehmigt Diese Zusage ist grundsätzlich verbindlich und lässt sich nicht einfach zugunsten eines späteren Antrags aufheben. Dringende betriebliche Belange stehen entgegen Eine Ablehnung kann auch gegenüber Eltern mit schulpflichtigen Kindern zulässig sein. So reagieren Sie auf eine Ablehnung Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh und nachvollziehbar, etwa per E-Mail oder über das betriebliche Urlaubssystem. Nennen Sie den gewünschten Zeitraum und erläutern Sie Ihre Bindung an die Schulferien. Bewahren Sie Antrag und Antwort auf. Gibt es eine Ablehnung, bitten Sie um deren Gründe und eine erneute Prüfung Ihrer familiären Situation. Schalten Sie ggf. einen vorhandenen Betriebsrat ein. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 5 Betriebsverfassungsgesetz bestimmt er bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und beim Urlaubsplan mit. Sein Mitbestimmungsrecht erfasst auch die zeitliche Lage des Urlaubs einzelner Beschäftigter, wenn darüber keine Einigung mit dem Arbeitgeber zustande kommt. Bleibt der Konflikt bestehen und rückt der Ferienbeginn näher, können Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung helfen. Unter entsprechenden Voraussetzungen kommt ein Eilantrag beim Arbeitsgericht infrage. Warten Sie damit nicht bis zum geplanten Reisebeginn. Ohne Genehmigung losfahren kann den Arbeitsplatz kosten Auch eine möglicherweise rechtswidrige Ablehnung berechtigt Sie nicht dazu, sich selbst Urlaub zu geben. Eigenmächtiges Fernbleiben kann eine Kündigung auslösen. Wie schwer die Folgen ausfallen können, zeigt der Fall einer fristlosen Kündigung wegen vier eigenmächtig genommenen Urlaubstagen. Schweigt der Arbeitgeber, sollten Sie ebenfalls nicht ohne Weiteres von einer Genehmigung ausgehen. Fragen Sie nach einer eindeutigen Entscheidung. Eine bereits bezahlte Ferienwohnung zwingt den Betrieb nicht zur Bewilligung. Verbindliche Reisebuchungen sollten Sie deshalb erst nach der Zusage vornehmen. Resturlaub und Krankheit können die Planung verändern Wollen Sie für die Osterferien noch Urlaubstage aus dem Vorjahr einsetzen, klären Sie deren Bestand und mögliche Fristen vorher. Resturlaub steht nicht automatisch unbegrenzt zur Verfügung. Zugleich hängt ein Verfall häufig davon ab, ob der Arbeitgeber seine Hinweis- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Näheres erläutert der Beitrag zum möglichen Verfall offener Urlaubstage. Wer selbst während des bewilligten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht als Urlaubstage. Sie dürfen den Urlaub anschließend aber nicht eigenmächtig verlängern. Die Voraussetzungen erklärt der Beitrag „Krank im Urlaub: Diese Tage muss der Arbeitgeber zurückgeben“. Beziehen Sie Krankengeld oder ergänzende Leistungen vom Jobcenter, können für eine Reise zusätzliche Regeln gelten. Prüfen Sie deshalb gegebenenfalls die Voraussetzungen für Urlaub trotz Krankengeld beziehungsweise die Zustimmung des Jobcenters zu einer Abwesenheit. FAQ: Urlaub für Eltern in den Osterferien Haben Eltern in jeder Ferienwoche Vorrang? Nein. Schulpflichtige Kinder sind ein wichtiges soziales Kriterium. Der Arbeitgeber muss aber auch entgegenstehende betriebliche Belange und die Interessen anderer Beschäftigter prüfen. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass immer nur ein Elternteil Urlaub nimmt? Eine solche pauschale Vorgabe ersetzt keine Einzelfallprüfung. Auch der Wunsch nach gemeinsamer Erholung mit Partner und Kindern muss berücksichtigt werden. Ein uneingeschränkter Anspruch auf gleichzeitigen Urlaub bei beiden Arbeitgebern entsteht dadurch allerdings nicht. Gilt mein Antrag nach zwei Wochen ohne Antwort als genehmigt? Eine solche allgemeine gesetzliche Genehmigungsfiktion gibt es nicht. Verlassen Sie sich nicht auf bloßes Schweigen, sondern verlangen Sie eine eindeutige Entscheidung. Quellen Bürger & Geld: Haben Eltern Anspruch auf Urlaub in den Ferien?, 11. Oktober 2026 Deutscher Gewerkschaftsbund: Urlaub – Anspruch, Dauer, Verjährung, Erreichbarkeit, Stand 16. September 2026 Gesetze im Internet: § 87 Betriebsverfassungsgesetz – Mitbestimmungsrechte Gesetze im Internet: § 7 Bundesurlaubsgesetz – Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs IG BAU: Urlaubsüberschneidung – Ist die Ablehnung meines Urlaubs rechtens? Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein: Urlaubskonflikte im Büro – „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt nicht, 1. Juni 2026
Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen
Um zu erfahren, wie hoch der Anspruch auf Bürgergeld ausfällt, kann unser neuer Bürgergeld-Rechner behilflich sein. Einfach alle wichtigen Daten eintragen und der Bürgergeld-Rechner rechnet den aktuellen Bedarf für 2026 aus! Bürgergeld Rechner
Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten
Forum zum Bürgergeld
Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Hier hast Du die Möglichkeit Dich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Bürgergeld zu stellen.
Selbstverständnis
Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!












