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Bürgergeld: Jobcenter stoppt rechtswidrig Mietzahlungen

Beitragsbild von: Bürgergeld: Jobcenter stoppt rechtswidrig Mietzahlungen

7. Dezember 2024

Wir sind bei gegen-hartz.de leider vertraut mit fragwürdigen Praktiken von Jobcentern, die Mieten nur teilweise übernehmen, oder Angemessenheitsgrenzen viel zu niedrig ansetzen. Das Jobcenter Rotenburg / Wümme ging über derlei Methoden aber weit hinaus. Es stoppte Leistungsberechtigten die Mietzahlungen, sodass diese die Gesamtmiete aus dem Regelsatz leisten mussten. Als die Behörde dann die Miete doch wieder überwies, schickte sie diese gegen die ausdrückliche Aufforderung der Leistungsberechtigten rückwirkend an den Vermieter. Der Vermieter bekam also eine Doppelzahlung, und die Leistungsberechtigten, die die Miete bereits bezahlt hatten, bekamen die von ihnen geleisteten Kosten nicht zurück. Unwirksame Kündigung nach Versäumnissen des Vermieters Wir nennen die Betroffene Stefanie Behrens, was nicht ihr wirklicher Name ist. Frau Behrens und ihr Partner waren im Bürgergeld-Bezug. Sie mieteten ein Haus in Rotenburg-Wümme. Frau Behrens zufolge kam der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, worauf sie als Mieter die Miete minderten. Der Vermieter habe sie fristlos kündigen lassen. Die Kündigung kam aber nicht durch. Frau Behrens und ihr Partner leben weiter in dem Haus. Das Jobcenter stoppt die Mietzahlungen Das Jobcenter stoppte die Mietüberweisungen an die Familie Behrens, obwohl die Kündigung bis heute nicht rechtskräftig ist, und die Betroffenen nach wie vor in dem Haus wohnen und Miete zahlen. Stefanie Behrens musste deshalb die Miete aus dem Regelsatz bezahlen. "Unterdeckung der Miete durch Zahlungsstopp des Jobcenters" Stefanie Behrens zufolge kam es durch die Einstellung der Mietzahlungen zur Unterversorgung, da sie die Miete aus den Mitteln für den Lebensunterhalt zahlen musste. Sie und ihr Mann klagten gegen das Jobcenter. Die Gründe für die Klage waren: Unberechtigtes Einbehalten der Leistungen und deren Nicht Ausbezahlen durch das Jobcenter. Dieses Vorgehen hätte die Behörde mit falschen Begründungen wie einer nicht vorhandenen rechtsgültigen Kündigung und einem nicht existierendem Räumungsurteil begründet. Frau Behrens zufolge handle es sich bei der Begründung des Jobcenters für das Einstellen der Mietzahlungen um erfundene Szenarien. Diese hätte, in Behrens Augen, das Jobcenter bewusst und gezielt aufgebaut, um Leistungsberechtigten zu schädigen. Sie sieht beim Jobcenter deshalb die Tatbestände der "Verleumdung, Nötigung, Unterschlagung und des Diebstahls". Ihr und ihrem Partner sei nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein persönlicher Schaden zugefügt worden. Überzahlung an den Vermieter, Unterdeckung der Leistungsberechtigten Zwar bewilligte das Jobcenter letztlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im April 2024. Gegen die ausdrückliche Aufforderung der Familie Behrens leistete die Behörde diese Zahlungen aber direkt an den Vermieter. Familie Behrens hatte hingegen, so ihre Aussage, diese Mietzahlungen bereits selbst an den Vermieter geleistet. Die zusätzliche Direktzahlung an den Vermieter wäre faktisch eine Unterdeckung der Mietkosten von Familie Behrens und eine Überzahlung beim Vermieter. Der Anwalt der Familie Behrens fordert deshalb beim Landessozialgericht eine Auszahlung der Mietkosten in Höhe von 260,00 Euro monatlich an die Familie für die Monate zumindest für April bis Juni 2024. Klage vor dem Sozialgericht Die Begründung der Klage vor dem Sozialgericht lautete „rechtswidrige Direktzahlung der Miete an den Vermieter ohne Zustimmung der Mieter und unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen“. Die Rechtswidrigkeit der Handlung des Jobcenters erklärte der Anwalt folgendermaßen: Weder hätten die Mieter eine Direktzahlung an den Vermieter beantragt noch stehe die Sicherung der Mietzahlungen infrage, denn die Leistungsberechtigten hätten diese nachweislich erbracht. Bewusste Verzögerungstaktiken Frau Behrens sieht ein strukturelles Ungleichgewicht im Rechtssystem. Berechtigte Ansprüche würden durch bewusste Verzögerungstaktiken systematisch unterlaufen. Sie schreibt: „Besonders alarmierend ist, dass das Jobcenter (...) Erfolgsaussichten einer Klage infrage stellt, um die Prozesskostenhilfe zu verhindern, obwohl ein Anwalt den Erfolg auf Grundlage der geltenden Gesetze bereits bestätigt hat.“ Sie sieht Anzeichen für eine bewusste Manipulation des Verfahrens, für Rechtsverletzung und Amtsmissbrauch. Widerstand gegen Missstände ist notwendig Das Fazit der Betroffenen geht über ihre eigene Situation weit hinaus. Sie schließt: „Ein aktiver Widerstand gegen solche Missstände ist dringend erforderlich. Derartige Verstöße gegen fundamentale Rechtsprinzipien dürfen nicht zugelassen werden.“ Wir bei Gegen Hartz stimmen diesem Fazit zu und sehen es als unsere Aufgabe an, genau die Rechtsverstöße der Jobcenter an die Öffentlichkeit zu bringen.

Aktuelles

Beitragsbild von: Jobcenter können alle Konten von Bürgergeld-Beziehern abfragen

7. Dezember 2024

Jobcenter dürfen nicht nur Kontoauszüge vom Leistungsberechtigten einfordern, sondern können bei einem bloßen Verdacht auf die Kontodaten zugreifen. Was bedeutet das für Bürgergeld Beziehende? Bloße Annahme reicht für Kontendaten-Abfrage aus Bereits im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. Keine Informationspflicht gegenüber der überprüften Person Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. Welche Konten können abgefragt werden? Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz - KWG): Kontonummer Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten Ist die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen möglich? Die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen, also der einzelnen Buchungen und deren Beträgen, ist damit nicht möglich. Allerdings ist eine pauschale Abfrage bzw. Abgleich der Daten in der Form bei welchen gemeldeten Konten ist Person XYZ Kontoinhaber oder wirtschaftlich Berechtigter möglich. Abfrage der Kontobewegungen bei konkretem Verdacht einer Straftat Ergibt sich ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere Straftaten, kann die ermittelnde Behörde den Kontoinhaber zur freiwilligen Auskunft über bestimmte Kontobewegungen auffordern. Wird die Auskunft nicht erbracht und besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Straftat, kann die Behörde die Kontostände und Kontobewegungen abfragen. Geschäftsanweisung Nr. 27 der BA zum Kontenabrufverfahren Unabhängig davon kann das Jobcenter bei jedem Bürgergeld-Antrag Kontoauszüge der letzten 3 Monate fordern (siehe Ratgeber Kontoauszüge). Hat das Jobcenter "Zweifel" an den dortigen Angaben, kann es gemäß § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB II direkt von der Bank eine Stichtagsauskunft zu geführten Konten und Guthaben des Antragstellers einholen. Jobcenter darf Auskunft über die Anzahl der Konten einfordern Außerdem kann das Jobcenter bei begründetem Verdacht bei der kontoführenden Bank Auskunft über die Anzahl der Konten des Leistungsberechtigten und der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die Höhe der Guthaben und deren Kapitalerträge fordern (§ 60 Abs. 2 S. 1 SGB II). Wichtig: Voraussetzung ist, dass ein "konkreter Missbrauchsverdacht oder Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen bestehen". Das Jobcenter kann also nur Auskunft zur Überprüfung der bereits vom Leistungsberechtigten gemachten Angaben fordern, jedoch nicht Daten sofort bei der Bank erheben, anstelle beim Leistungsberechtigten. Bürgergeld Bezieher unter Generalverdacht Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Leistungsbeziehende gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Bürgergeld angewiesen zu sein mache verdächtig", so Sebastian Bertram von "gegen-hartz.de". (fm, sb)

Beitragsbild von: Rente: Mindestbeitrag steigt - Beitragszahlungen nur noch 2024 günstiger

7. Dezember 2024

Bis Ende 2024 haben Versicherte die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung Kosten zu sparen. Ab 2025 wird der monatliche Mindestbeitrag um 3,35 Prozent ansteigen. Wer in die Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte dies jetzt tun, um von den aktuellen Beitragsregelungen zu profitieren. Rentenversicherung 2024: Günstigere Beitragszahlung für Versicherte Ab 2025 wird der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Dies betrifft alle Versicherten, die freiwillige Beiträge leisten möchten. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird der Mindestbeitrag ab Januar 2025 auf 103,42 Euro pro Monat steigen – ein Anstieg um 3,35 Prozent im Vergleich zu den derzeitigen 100,07 Euro monatlich. Dieser Unterschied macht sich über die Jahre bemerkbar, insbesondere für Personen, die regelmäßig einzahlen möchten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen oder die Mindestversicherungszeiten zu erfüllen. Versicherte, die bis Ende 2024 ihre Beiträge für das laufende Jahr leisten, können zwischen einem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro pro Monat wählen. Diese Beitragsoption bleibt auch bis zum 31. März 2025 verfügbar – allerdings muss ab dann der erhöhte Mindestbetrag von 103,42 Euro je Monat gezahlt werden, falls die Beitragszahlung erst nach dem Jahreswechsel erfolgt. Der Höchstbeitrag bleibt von der Änderung unberührt. Welche Vorteile bringen freiwillige Beitragszahlungen? Freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten verschiedene Möglichkeiten für Versicherte, die ihre Rentenansprüche optimieren möchten. Diese Beiträge können genutzt werden, um Rentenlücken zu schließen, die beispielsweise durch Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen, die persönliche Rentenhöhe zu erhöhen, die erforderliche Mindestversicherungszeit zu erfüllen, um einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben. Besonders relevant ist dies für Menschen, die nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Hausfrauen oder Hausmänner. Sie können durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie später eine Rente beziehen können, auch wenn sie aktuell nicht in ein reguläres Angestelltenverhältnis eingebunden sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben und nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können freiwillige Beiträge leisten, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Beitragsgestaltung und Flexibilität bei freiwilligen Einzahlungen Wichtig ist jedoch, dass bei der Überweisung alle notwendigen Angaben korrekt sind. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Beitragsüberweisung zwingend folgende Angaben enthalten muss: Versicherungsnummer Vor- und Nachname des Versicherten Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind Fehlende Angaben können dazu führen, dass die Beiträge nicht korrekt zugeordnet werden können. Um die Beitragszahlung zu erleichtern, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite www.ihre-vorsorge.de einen Online-Rechner zur Verfügung. Damit können Interessierte schnell und einfach berechnen, wie sich die freiwilligen Einzahlungen auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Beitragszahlungen auch bei vorgezogener Altersrente möglich Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Beitragszahlung ist, dass auch Rentner, die bereits eine vorgezogene Altersvollrente beziehen, weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen können. Dies ist bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich. Auf diese Weise kann die persönliche Rente weiter erhöht werden, selbst wenn bereits eine Rentenzahlung erfolgt. Diese Möglichkeit ist besonders für Menschen attraktiv, die trotz vorgezogener Rente noch erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Rentenansprüche weiter auszubauen. Die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen in diesem Kontext bietet die Gelegenheit, die Rentenhöhe aufzustocken und somit die finanzielle Situation im späteren Ruhestand zu verbessern. Wer sollte freiwillige Beiträge in Betracht ziehen? Freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung sind insbesondere für folgende Personengruppen interessant: Selbstständige: Da sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig sind, können sie durch freiwillige Beiträge sicherstellen, dass sie im Alter eine gesetzliche Rente beziehen können. Hausfrauen und Hausmänner: Personen, die keine eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, können auf diese Weise Ansprüche aufbauen. Deutsche im Ausland: Auch im Ausland lebende Deutsche, die nicht in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können weiterhin Beiträge leisten, um ihre Rentenansprüche zu sichern. Personen mit Rentenlücken: Wer aufgrund von Auszeiten, wie einer längeren Erkrankung oder Kindererziehungszeiten, Lücken im Versicherungsverlauf hat, kann diese durch freiwillige Beiträge schließen. Bezieher vorgezogener Altersrenten: Auch wer bereits eine vorgezogene Rente erhält, kann weiterhin Beiträge einzahlen, um die Rentenhöhe bis zum regulären Renteneintritt zu steigern.

Beitragsbild von: Vorzeitige Rente: Dieser Fehler kann teuer werden

7. Dezember 2024

Viele Arbeitnehmer streben einen möglichst frühen Ruhestand an, sofern es finanziell sinnvoll ist. Der häufigste und gravierendste Fehler liegt in der Berechnung der Rentenabschläge. Wie eine solche Rechnung funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Beispiel. Beliebtheit der Rente mit 63 Die Rente mit 63 erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Mehr Menschen als ursprünglich erwartet nutzen die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands, was jedoch oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Denn die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente sind 45 Beitragsjahre, die viele nicht erfüllen. Abschläge bei vorzeitiger Rente Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Ein häufiger Fehler besteht darin, den falschen Ausgangswert für die Berechnung der Abschläge zu verwenden, was zu geringeren Rentenzahlungen als erwartet führt. Beispielrechnung für die Rente mit 63 Angenommen, jemand ist im Dezember 1986 geboren und könnte regulär am 1. Januar 2054 in Rente gehen. Wenn diese Person vier Jahre früher, also 2050, in Rente gehen möchte, und dabei keine 45 Beitragsjahre vorweisen kann, müsste sie Abschläge in Kauf nehmen. Mit 35 Beitragsjahren wäre sie zwar berechtigt, aber eben mit Abschlägen. Berechnungsfehler bei der vorzeitigen Rente Die Berechnung der Rentenhöhe wird oft fehlerhaft durchgeführt. Ein Rentenbescheid könnte zum Beispiel eine monatliche Rente von 2.058,17 EUR bei Erreichen der Regelaltersgrenze anzeigen. Ein Abschlag von 14,4 Prozent (0,3 Prozent pro Monat für 48 Monate) ergibt 1.761,79 EUR, wenn man vier Jahre früher in Rente geht. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass man bei einem früheren Renteneintritt auch weniger Beitragsjahre hat, was den Rentenanspruch mindert. Der tatsächliche Rentenbetrag könnte daher nur 1.582,01 EUR betragen, was eine Differenz von 476,16 EUR gegenüber dem regulären Renteneintritt ausmacht. Auswirkungen der Rentenanpassungen Die jährlichen Rentenanpassungen zum 1. Juli, die im Durchschnitt zwei Prozent betragen, sind in solchen Berechnungen oft nicht berücksichtigt. Diese Anpassungen erhöhen die Rente jährlich, was bedeutet, dass die Differenz zwischen der vorzeitigen und der regulären Rente noch größer wird. Nutzung von Online-Rechnern Um den individuellen Rentenanspruch bei vorzeitigem Renteneintritt genau zu berechnen, empfiehlt sich der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dieser hilft, die genaue Rentenhöhe unter Berücksichtigung aller Abschläge und Beitragsjahre zu ermitteln. Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 10,95 Prozent abgezogen. Auch die Einkommensteuer kann je nach Rentenhöhe anfallen, wobei ein Rentenfreibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Ausgleich von Rentenabschlägen Um die Abschläge zu kompensieren, kann man zusätzliche Beiträge einzahlen. Hierfür bietet die Deutsche Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft an, die zeigt, wie hoch die Abschläge sind und wie viel man einzahlen muss, um diese auszugleichen. Rentenpunkte können sozusagen gekauft werden, um die reguläre Rentenhöhe zu erreichen. Anrechnungszeiten berücksichtigen Zeiten, die man in einer allgemeinbildenden Schule, Fachschule, Hochschule oder an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen verbracht hat, können als Anrechnungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Diese helfen, Lücken im Rentenkonto zu schließen und die Mindestversicherungszeit zu erreichen. Diese detaillierte Betrachtung zeigt, wie wichtig eine korrekte und umfassende Berechnung der vorzeitigen Rente ist, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Rentenberatung und die digitalen Angebote der Deutschen Rentenversicherung, um optimal vorbereitet in den Ruhestand zu gehen.

Beitragsbild von: Gleichstellung wie bei Schwerbehinderung bei GdB 30 wie bei GdB 50 - Urteil

7. Dezember 2024

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, aber weniger als 50, können einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gleichstellung ist dann vor allem wichtig, wenn die Behinderung die wesentliche Ursache dafür ist, dass ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Doch wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer bereits einen geeigneten Arbeitsplatz hat, aber aufgrund eines Unternehmensverkaufs eine Kündigung befürchtet? Der Fall vor dem Sozialgericht Berlin Der DGB Rechtsschutz in Berlin vertrat vor dem Sozialgericht Berlin einen Maschinenbediener, der bei der Bosch AG angestellt war und  einen Antrag auf Gleichstellung wegen Gefährdung des Arbeitsplatzes stellte. Der betroffene Mann stellte Ende 2018 einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, um gleichgestellt zu werden. Ein GdB von 30 war bei ihm festgestellt worden. Der Antrag wurde vor dem Hintergrund eines Angebots des Arbeitgebers gestellt, das eine Abfindung für das Ausscheiden aus dem Unternehmen vorsah. Dies weckte bei ihm die Sorge, dass sein aktueller Arbeitsplatz gefährdet und damit auch seine Beschäftigungssituation unsicher sei. Die Arbeitsagentur, wie es üblich ist, befragte den Arbeitgeber, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung und lehnte den Antrag ab. Unterstützung durch den Sozialberater des Arbeitgebers Im Widerspruchsverfahren holte die Arbeitsagentur eine Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch ein. Der Sozialberater verwies auf geplante Anpassungen des Unternehmens an den technischen Wandel, die schlechtere Chancen für Mitarbeiter mit Einschränkungen und vielen Fehlzeiten bedeuteten. Trotz dieser Einschätzung blieb die Arbeitsagentur bei ihrer Ablehnung. Sie argumentierte, dass der Mann bereits einen behindertengerechten Arbeitsplatz habe und die Gleichstellung nicht dazu dienen solle, behinderte Menschen bei betriebswirtschaftlichen Veränderungen zu begünstigen. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Das zahlt der Staat extra - Schwerbehinderung trotz gegenteiligem Gutachten anerkannt Klage beim Sozialgericht Berlin Der Maschinenbediener legte Klage beim Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 58 AL 1336/19) ein. Er argumentierte, dass der anstehende Verkauf des Unternehmens und die damit verbundenen Veränderungen seinen Arbeitsplatz gefährden könnten. Trotz seines aktuellen, geeigneten Arbeitsplatzes war ungewiss, wie die Veränderungsprozesse seine Beschäftigungssituation beeinflussen würden. Entscheidung des Sozialgerichts: Schutz der Gleichstellung Das Sozialgericht Berlin entschied zugunsten des Klägers. Der Richter und die beiden ehrenamtlichen Richterinnen stellten fest, dass dem Kläger der Schutz der Gleichstellung zusteht, um seinen bestehenden, leidensgerechten Arbeitsplatz zu behalten. Die Richter stimmten der Einschätzung des Sozialberaters zu, dass der Kläger aufgrund seiner Behinderung schlechtere Chancen habe, seinen Arbeitsplatz zu behalten, wenn das Unternehmen an den technischen Wandel angepasst und möglicherweise verkauft würde. Nachteile durch den technischen Wandel Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das auch in einem Fall, in dem der Antragsteller als Beamter unkündbar war, einen Anspruch auf Gleichstellung anerkannte. Entscheidend war die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des Antragstellers. Ähnlich sei die Situation des Klägers, der durch die anstehenden Veränderungen im Unternehmen benachteiligt werde. Insbesondere bei Tätigkeiten, die schnelle Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit an sich schnell wandelnde Arbeitsbedingungen erfordern, sei der Kläger im Nachteil. Häufige Ablehnung von Gleichstellungsanträgen Oft werden Anträge auf Gleichstellung abgelehnt, wenn der Arbeitgeber angibt, dass der Arbeitsplatz nicht gefährdet sei. Solche Angaben sind jedoch häufig nicht aussagekräftig. Arbeitgeber geben selten offen zu, dass sie einen Mitarbeiter loswerden möchten. In diesem Fall hatte die Arbeitsagentur die Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch eingeholt, dessen unterstützende Worte jedoch als Bestätigung für die Ablehnung des Antrags gewertet. Die Entscheidung der Sozialrichter, diese Einschätzung als maßgeblich anzusehen, war daher von besonderer Bedeutung. Vorteile einer Gleichstellung Mit der Gleichstellung erlangt der Kläger nicht nur den besonderen Kündigungsschutz. Weitere Vorteile sind Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und die Betreuung durch spezielle Fachdienste. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen zählt allerdings nicht zu den Vorteilen einer Gleichstellung.

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: 2 Fristen beim Schwerbehindertenausweis - Welche gilt?

7. Dezember 2024

Die Befristung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Thema, das bei Erkrankungen wie Krebs relevant wird. In solchen Fällen spricht man von der sogenannten Heilungsbewährung. Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird direkt auf dem Dokument ausgewiesen. Dennoch kann es zu Unklarheiten kommen, wenn im zugehörigen Bescheid abweichende Fristen genannt werden. Was bedeutet Heilungsbewährung im Kontext der Schwerbehinderung? Heilungsbewährung bezeichnet den Zeitraum, in dem die weitere Stabilisierung des Gesundheitszustands abgewartet wird. Bei Erkrankungen wie Krebs wird der Grad der Behinderung (GdB) vorläufig festgelegt. Nach Ablauf der Heilungsbewährung wird der GdB basierend auf den verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen neu bewertet. Dies kann dazu führen, dass der GdB herabgesetzt wird, falls keine weiteren Komplikationen auftreten. Ein Beispiel: Bei einer Brustkrebserkrankung wird eine vorübergehende Schwerbehinderung anerkannt, da der Verlauf der Erkrankung und die Heilung abgewartet werden müssen. Der Bescheid des zuständigen Landesamts für soziale Dienste weist in solchen Fällen darauf hin, dass der GdB während der Heilungsbewährung befristet ist und nach Ablauf der Frist neu bewertet wird. Diskrepanz zwischen Ausweis und Bescheid: Wichtige Unterscheidungen Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird auf dem Dokument selbst angegeben. Gleichzeitig kann der zugehörige Bescheid eine Überprüfungsfrist enthalten, die Verwirrung stiften kann. Beispiel eines Falls: Ausweisgültigkeit: Mai 2029. Bescheid: Eine Überprüfung ist für Oktober 2028 vorgesehen. Diese scheinbare Unstimmigkeit lässt sich einfach erklären: Der im Bescheid angegebene Termin dient der Planung einer Überprüfung, um festzustellen, ob die Schwerbehinderung weiterhin vorliegt. Das bedeutet nicht, dass der Schwerbehindertenausweis automatisch mit Ablauf dieser Frist ungültig wird. Vielmehr bleibt der im Ausweis genannte Gültigkeitstermin bindend, solange keine gegenteilige Entscheidung getroffen wird. Bedeutung der Überprüfungsfristen Die im Bescheid aufgeführte Frist gibt den Zeitpunkt an, zu dem das Landesamt für soziale Dienste eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands anstrebt. Diese Frist ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis weiterhin gegeben sind. Dabei werden mehrere Schritte unternommen: Anforderung von Befundberichten: Das Landesamt kontaktiert die behandelnden Ärzte und fordert medizinische Berichte an. Gesundheitliche Stellungnahme: Der Betroffene wird gebeten, Angaben zu seinem aktuellen Gesundheitszustand zu machen. Neubewertung des GdB: Auf Basis der eingereichten Berichte entscheidet das Amt über die Fortführung, Änderung oder Aufhebung der Schwerbehinderung. Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises: Relevanz für Rentenanträge Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ist besonders wichtig, wenn Altersrenten für schwerbehinderte Menschen beantragt werden. Diese Rentenform kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Ausweis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist. Daher sollte die Gültigkeitsdauer des Ausweises genau beachtet werden. Falls der Schwerbehindertenausweis kurz vor der Beantragung der Rente ausläuft, ist eine rechtzeitige Verlängerung erforderlich, um den Rentenanspruch nicht zu gefährden. Verlängerung des Schwerbehindertenausweises: So funktioniert es Falls die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises endet, kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dieser Prozess umfasst folgende Schritte: Antragstellung: Der Antrag kann schriftlich oder online beim zuständigen Landesamt eingereicht werden. Aktuelle Befundberichte: Es ist wichtig, aktuelle medizinische Unterlagen bereitzustellen, die den Gesundheitszustand dokumentieren. Prüfung durch das Landesamt: Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet das Amt über die Verlängerung des Ausweises. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, bleibt der Schwerbehindertenausweis bis zur Entscheidung des Amts gültig. Unterschiedliche Szenarien bei einer Herabsetzung des GdB Falls der GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung herabgesetzt wird, können folgende Schritte eingeleitet werden: Widerspruch einlegen: Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist kann gegen die Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Ergänzende Gutachten: Zusätzliche ärztliche Gutachten können die Argumentation im Widerspruchsverfahren stützen. Klage vor dem Sozialgericht: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen.

Beitragsbild von: Schwerbehinderung: Dieser Mehrbedarf bei Behinderung wird häufig vergessen

7. Dezember 2024

Bürgergeld und Grundsicherung sind zwei Sozialleistungen in Deutschland, die häufig verwechselt werden, aber unterschiedliche Zielgruppen haben. Das Bürgergeld richtet sich hauptsächlich an Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, aber derzeit keinen Job haben. Die Grundsicherung unterstützt Menschen, die nicht mehr arbeiten können, sei es wegen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen. Obwohl es Ähnlichkeiten, wie die Höhe der Regelsätze, gibt, bestehen wichtige Unterschiede, hauptsächlich beim Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung. Regelsätze und Mehrbedarf ab 2024/2025: Überblick Die Regelsätze für das Bürgergeld und die Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2024 angepasst, um den aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Beträge sind wie folgt: Alleinstehende Personen: 563 Euro (vorher: 502 Euro) Paare je Partner: 506 Euro (vorher: 451 Euro) Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro (vorher: 402 Euro) Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro (vorher: 420 Euro) Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro (vorher: 348 Euro) Kinder (0–5 Jahre): 357 Euro (vorher: 318 Euro) Diese Erhöhungen helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die sagen, dass dadurch die Motivation zur Arbeit abnehmen könnte. Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung: Anspruch und Höhe Ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes und der Grundsicherung ist der sogenannte Mehrbedarf. Dieser dient dazu, Menschen in besonderen Lebenssituationen zusätzlich zu unterstützen. Menschen mit Behinderungen können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mehrbedarf hängt davon ab, ob jemand Bürgergeld oder Grundsicherung erhält, und auch davon, wie stark die Einschränkungen sind. Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Behinderungen Menschen mit Behinderung können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn jemand erhebliche Schwierigkeiten hat, sich fortzubewegen. Zu den gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Merkzeichen führen können, gehören: Sehprobleme Herz- und Kreislauferkrankungen Einschränkungen der Beine oder Füße Kognitive Probleme, die die Orientierung erschweren Mit dem Merkzeichen G kann eine Person mit Behinderung den Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarf soll helfen, die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Höhe des Mehrbedarfs im Jahr 2024 Die Höhe des Mehrbedarfs für Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich je nach der Art der Sozialleistung: Bürgergeld-Bezieher: Menschen, die Bürgergeld erhalten und das Merkzeichen G haben, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 34 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person mit Behinderung zusätzlich etwa 191 Euro pro Monat erhält. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes. Für eine alleinstehende Person sind das etwa 96 Euro monatlich zusätzlich. Diese niedrigere Unterstützung liegt daran, dass Menschen, die theoretisch arbeiten könnten, höhere Kosten haben, zum Beispiel durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Weitere Mehrbedarfe im Rahmen des Bürgergeldes Neben dem Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen gibt es weitere Arten von Mehrbedarfen, die im Rahmen des Bürgergeldes gewährt werden können. Diese sind unter anderem: Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder Mehrbedarf für Menschen in Ausbildung, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht Mehrbedarf aufgrund von besonderer Ernährung, zum Beispiel bei bestimmten Krankheiten Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung Jeder dieser Mehrbedarfe soll sicherstellen, dass die besonderen Umstände der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden und die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Beispielrechnung: Bürgergeld und Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung Um die finanzielle Unterstützung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel. Eine alleinstehende Person mit Behinderung, die das Merkzeichen G besitzt, erhält im Jahr 2024: Regelsatz: 563 Euro Mehrbedarf (34 %): 191 Euro Insgesamt bekommt diese Person also 754 Euro monatlich, zusätzlich zur Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Dieser Betrag deckt grundlegende Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere alltägliche Bedürfnisse.

Beitragsbild von: Rente mit Schwerbehinderung: So gelingt der vorzeitige Ruhestand

7. Dezember 2024

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen früher in den Ruhestand gehen. Diese Regelung ist für diejenigen besonders wichtig, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können. Voraussetzungen für die Altersrente bei Schwerbehinderung Um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Grad der Behinderung (GdB): Ein nachgewiesener GdB von mindestens 50. Zuständig für die Feststellung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind die Versorgungsämter. Der GdB bewertet die Auswirkungen einer gesundheitlichen Einschränkung und reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Erforderliche Versicherungszeit: Mindestens 35 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen nicht nur Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch: Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr (maximal acht Jahre) Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes Pflege von Angehörigen Krankengeld und Arbeitslosengeld-Bezüge Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2010 Zeiten politischer Verfolgung in der DDR Beiträge über den Versorgungsausgleich nach Scheidungen Frühzeitige Rente ohne Abschläge: Das Renteneintrittsalter im Überblick Menschen mit Schwerbehinderung können bis zu zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ohne dass Rentenabschläge anfallen. Entscheidend ist der Geburtsjahrgang: Jahrgang Rentenalter (Jahre + Monate) Rentenbeginn (Monat/Jahr) 1960 64 + 4 05/2024–05/2025 1961 64 + 6 07/2025–07/2026 1962 64 + 8 09/2026–09/2027 1963 64 + 10 11/2027–11/2028 Ab 1964 65 Ab 01/2029 Ab dem Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Abschläge bei früherem Renteneintritt Wer früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorgezogen wird. Ein Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Januar 1964, erreicht regulär mit 67 Jahren die allgemeine Altersgrenze. Als Schwerbehinderter kann er ohne Abschläge bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Möchte er jedoch drei Jahre früher in Rente gehen, also mit 62 Jahren, wird ein Abschlag von insgesamt 10,8 Prozent fällig (0,3 % × 36 Monate). Finanzielle Auswirkungen der Frührente Auch ohne Abschläge müssen Menschen mit Schwerbehinderung niedrigere Renten in Kauf nehmen. Dies liegt daran, dass sie durch den früheren Renteneintritt weniger Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Laut aktuellen Berechnungen haben schwerbehinderte Rentner dadurch im Schnitt 79 Euro weniger Brutto-Rente pro Monat. Bei freiwilligem Vorziehen der Rente können die Abschläge die Rentenhöhe erheblich reduzieren. Erwerbsminderungsrente als Alternative Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten können, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, das sowohl vom behandelnden Arzt als auch von einem Amtsarzt bestätigt wird. Werkstattbeschäftigte, die über 20 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, auch wenn sie weiterhin in der Werkstatt arbeiten. Diese Rente wird automatisch in eine Altersrente umgewandelt, sobald das Rentenalter erreicht ist. Besondere Regelungen für Werkstattbeschäftigte Werkstattbeschäftigte, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden können, profitieren von speziellen Regelungen. Für sie übernehmen der Staat und die Werkstattträger die Rentenbeiträge. Diese Menschen haben häufig bereits vor dem regulären Renteneintrittsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Beitragsbild von: So kann das Krankengeld verlängert werden

7. Dezember 2024

Was passiert, wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft? Dieser Beitrag zeigt die Regelungen, Fristen und Ansprüche für Krankengeld, erklärt die sogenannte Blockfrist und gibt Ratschläge, wie Betroffene vorgehen können, wenn sie erneut Krankengeld beziehen müssen. Wie lange hat man Anspruch auf Krankengeld? Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Diese 78 Wochen umfassen bereits die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit bleiben in der Regel 72 Wochen, die als Krankengeld gezahlt werden. Dabei beginnt die Zahlung erst, wenn die Lohnfortzahlung beendet ist. Was ist die Blockfrist und wann beginnt sie? Die sogenannte Blockfrist ist ein Zeitraum von drei Jahren, in dem die 78 Wochen Krankengeld aufgebraucht werden können. Sie beginnt mit dem ersten Arztbesuch, bei dem die Krankheit diagnostiziert wird und eine Krankmeldung erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Blockfrist unabhängig davon, ob der Betroffene während der gesamten Zeit krankgeschrieben ist oder nicht. Die Blockfrist ist daher eine Art unsichtbare Grenze für den Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Wann endet der Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist? Wenn die 78 Wochen Krankengeld innerhalb der dreijährigen Blockfrist aufgebraucht sind, endet der Anspruch auf Krankengeld für diese Erkrankung. Ein neuer Anspruch kann jedoch unter bestimmten Bedingungen entstehen. Wichtig ist dabei: Die Blockfrist endet automatisch nach drei Jahren und eine neue Blockfrist kann unmittelbar darauf beginnen, unabhängig davon, ob der Betroffene aktuell krankgeschrieben ist oder nicht. Was sind die Voraussetzungen für einen erneuten Krankengeldanspruch? Damit nach Ablauf der ersten Blockfrist ein erneuter Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Erkrankung besteht, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss mindestens sechs Monate lang sozialversicherungspflichtige Beiträge gezahlt haben. Er darf in diesem Zeitraum nicht wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben gewesen sein. Diese Regelungen stellen sicher, dass nur dann erneut Krankengeld gewährt wird, wenn der Betroffene zwischenzeitlich eine gewisse Stabilität in Bezug auf seine Gesundheit und seine Versicherungsbeiträge erreicht hat. Wie beginnt eine neue Blockfrist? Nach Ablauf der ersten Blockfrist startet eine neue Blockfrist von drei Jahren. Diese beginnt direkt am Tag nach dem Ende der vorherigen Blockfrist. Das bedeutet, dass es für Betroffene keinen „Puffer“ zwischen den Blockfristen gibt. Innerhalb dieser neuen Blockfrist kann der Betroffene erneut Krankengeld für dieselbe Erkrankung beziehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie auch: Nach dem Krankengeld weiter krank - Das kannst Du tun Wie wird Krankengeld bei einer neuen Erkrankung berechnet? Anders verhält es sich, wenn während oder nach der ersten Erkrankung eine neue, unabhängige Krankheit auftritt. Ein typisches Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der nach einer Krebserkrankung wieder arbeitsfähig ist, aber später durch einen Unfall erneut erkrankt. In solchen Fällen entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld, da die Erkrankungen als unabhängig voneinander betrachtet werden. Die Krankenkasse prüft in solchen Fällen, ob zum Zeitpunkt der neuen Erkrankung keine Krankmeldung für die ursprüngliche Erkrankung vorlag. Ist dies der Fall, wird für die neue Krankheit eine separate Blockfrist und ein neuer Krankengeldanspruch gewährt. Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft? Viele Versicherte sind besorgt, wenn das Ende des Krankengeldes naht. Nach der sogenannten „Aussteuerung“, also dem Ende des Krankengeldanspruchs, ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit der nächste Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Betroffene Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn sie eigentlich noch krankgeschrieben sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird dabei auf Grundlage des Einkommens berechnet, das der Betroffene vor der Krankheit hatte.

Beitragsbild von: Rentenkasse muss Fahrtkosten bei Wiedereingliederung zahlen

7. Dezember 2024

Die Rentenversicherung muss auch die Fahrtkosten für den Arbeitsweg übernehmen, wenn der Betroffene sich in einer stufenweisen Wiedereingliederung befindet. Das entschied das Sozialgericht Bremen (S 14 R 125/19). Rechtliche Richtlinien für die stufenweise Eingliederung Eine stufenweise Wiedereingliederung ist eine Reha-Maßnahme. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: "Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, teil arbeitsfähige Versicherte nach einer Krankheit schonend an ihre bisherige Arbeitsbelastung heranzuführen." Diese stufenweise Wiedereingliederung ist in der Regel der nächste Schritt nach der medizinischen Rehabilitation. So schreibt die Rentenkasse: "Wir sind verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist und die Voraussetzungen dafür vorliegen." In diesem Fall wird das Übergangsgeld bis zu deren Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt." Stufenweise Wiedereingliederung Nach einer Krankheit oder einem Unfall kehren Menschen oft in ihre Erwerbsarbeit zurück, obwohl sie noch nicht vollständig genesen sind. Zunächst arbeiten sie für einige Stunden, dann steigern sie schrittweise ihre Arbeitszeit. Wenn der Prozess reibungslos verläuft, können sie schließlich wieder regulär arbeiten und die Wiedereingliederung gilt als erfolgreich abgeschlossen. Ablauf der Eingliederung Zuerst einmal bescheinigt Ihr behandelnder Arzt, dass Sie erstens teilweise wieder belastbar sind und zweitens vermutlich am Ende der Maßnahme wieder voll in ihrem Beruf tätig sein können. Sie gelten jedoch während der Dauer der Wiedereingliederung nach wie vor als arbeitsunfähig und haben Anspruch auf Reha-Leistungen. Wer ist an der Wiedereingliederung beteiligt? Ihr behandelnder Arzt, Ihr Reha-Träger, Ihr Arbeitgeber und auch Sie selbst können dieses Verfahren vorschlagen. Die Zustimmung liegt jedoch ausschließlich bei Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Der behandelnde Arzt und der Reha-Träger beraten Sie in der Regel, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in Ihrem Fall sinnvoll und / oder überhaupt möglich ist. Sie erstellen zusammen einen Stufenplan. Darin sind die Aufgaben jeder Phase festgelegt und die Wochenstunden. Beide weiten sich mit jeder Stufe aus. Rentenversicherung lehnt Zahlung der Fahrkosten ab Soweit ist das erst einmal klar. Zu rechtlichen Konflikten kommt es allerdings bisweilen bei der Frage, was denn alles in den Rahmen der Wiedereingliederung gehört. In diesem Fall zahlte die Rentenversicherung zwar die Reha-Maßnahme und die stufenweise Wiedereingliederung, lehnte es aber ab, dem Betroffenen auf dessen Antrag hin die Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu erstatten. Das Sozialgericht gibt dem Kläger Recht Der Betroffene klagte deshalb vor dem Sozialgericht, und dieses sah ihn im Recht. Denn, so das Gericht, die Wiedereingliederung sei eine einmalige Reha-Leistung, um eine Behinderung von Menschen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Die Fahrtkosten ergänzten die Reha-Leistung und gehörten deshalb zu den Kosten, die die Rentenversicherung übernehmen müsse.

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Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

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EM-Rente beantragt: Was passiert mit Überstunden und Urlaubsansprüchen?

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7. Dezember 2024

Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist oft ein langwieriger Prozess, der nicht von heute auf morgen erfolgt. Oftmals sind Phasen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorangegangen, in denen der Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen konnte und Überstunden sowie Urlaubsansprüche angesammelt hat. Dieser Artikel erklärt, wie mit diesen offenen Ansprüchen verfahren wird, wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Vergütung von Überstunden und die Hinzuverdienstgrenze Bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente stellt sich die Frage, wie angesammelte Überstunden behandelt werden. Diese Überstunden gelten als Arbeitsentgelt und werden als Hinzuverdienst betrachtet. Die aktuell geltende Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner liegt bei 6.300 Euro pro Jahr. Werden angesammelte Überstunden ausgezahlt, fallen sie unter diese Grenze. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der Überstunden zu einer Kürzung der Rente führen kann, wenn die Grenze überschritten wird. Auch wenn die Überstunden aus einer Zeit stammen, in der der Arbeitnehmer noch gesund war, gelten sie bei Auszahlung als Hinzuverdienst. Daher sollten Betroffene sorgfältig prüfen, ob eine Vergütung der Überstunden sinnvoll ist oder ob dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Abgeltung von Urlaubsansprüchen: Was ist zu beachten? Auch offene Urlaubsansprüche spielen bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente eine wichtige Rolle. Wenn Urlaubsansprüche in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden sollen, ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Erwerbsminderung festgestellt wurde. Dabei ist der Zeitpunkt der Feststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung. War der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch gültig, wird eine Einmalzahlung aus Urlaubsansprüchen ebenfalls als Hinzuverdienst gewertet und fällt unter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs Oft bleibt das Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Krankengeld formal bestehen, auch wenn es ruht. Dies ist relevant, da eine Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst angerechnet wird, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung noch bestand. Rückwirkende Rentenfeststellung: Auswirkungen auf Krankengeld und Arbeitslosengeld Rückwirkende Feststellung der Erwerbsminderung In vielen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente rückwirkend festgestellt. Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung einen Rentenbeginn festlegt, der in der Vergangenheit liegt. Dadurch können sich auch Konsequenzen für Leistungen ergeben, die in der Zwischenzeit von der Krankenkasse oder der Arbeitsagentur bezogen wurden. Rückförderung von Krankengeld und Arbeitslosengeld Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird, kann es dazu kommen, dass Krankenkasse oder Arbeitsagentur bereits geleistete Zahlungen teilweise zurückfordern. Dies liegt daran, dass diese Zahlungen für einen Zeitraum erbracht wurden, in dem bereits ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestand. Dadurch können finanzielle Belastungen entstehen, die Betroffene berücksichtigen sollten. Wichtige Punkte zu Überstunden und Urlaubsansprüchen bei Erwerbsminderungsrente Überstunden Überstunden werden als Arbeitsentgelt betrachtet und zählen als Hinzuverdienst. Die Auszahlung der Überstunden fällt unter die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr. Auch Überstunden aus der Zeit vor der Erkrankung können zu einer Kürzung der Rentenzahlung führen. Urlaubsansprüche Urlaubsansprüche, die nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden, zählen als Hinzuverdienst. Entscheidend ist, ob der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch bestanden hat. Eine Anrechnung erfolgt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung noch bestand. Rückwirkende Rentenfeststellung Die rückwirkende Feststellung der Erwerbsminderung kann zu Rückförderungen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld führen. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Planung der Auszahlung von Überstunden und Urlaubsansprüchen Betroffene sollten prüfen, welche Auswirkungen die Auszahlung von Überstunden und Urlaubsansprüchen auf ihre Erwerbsminderungsrente hat. Die Regelungen sind komplex und unterscheiden sich je nach Einzelfall. Daher empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Fachanwälte für Sozialrecht oder Rentenberater können dabei helfen, die individuellen Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.

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1.500 Euro Rente: Soviel bleibt am Ende von der Rente übrig

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7. Dezember 2024

Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro stellt sich die Frage, wie viel nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt. Dieser Artikel erklärt die Faktoren, die Einfluss auf die Nettorente haben, und zeigt auf, welche Abzüge zu erwarten sind. Steigende Steuerpflicht für Rentner Seit der Reform des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 unterliegen Renten einer schrittweisen Besteuerung. Für Neurentner des Jahres 2024 sind bereits 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil erhöht sich jährlich um einen Prozentpunkt, sodass ab dem Jahr 2040 die Rente vollständig besteuert wird. Der steuerfreie Anteil wird als fester Betrag ermittelt und bleibt für den Rentner lebenslang unverändert. Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils Bei einer Jahresbruttorente von 18.000 Euro (1.500 Euro monatlich) im Jahr 2024 sind 84 Prozent, also 15.120 Euro, steuerpflichtig. Der steuerfreie Betrag liegt demnach bei 2.880 Euro. Dieser Freibetrag wird in den Folgejahren nicht angepasst, auch wenn die Rente durch jährliche Rentenanpassungen steigt. Zusätzliche Rentenerhöhungen erhöhen somit direkt das zu versteuernde Einkommen. Sozialabgaben: Kranken- und Pflegeversicherung Rentner müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung entrichten. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt 14,6 Prozent, wovon die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich bei 1,6 Prozent liegt; auch hier teilt sich der Rentner den Beitrag mit der Rentenversicherung. Die Pflegeversicherungsbeiträge trägt der Rentner allein. Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent, für Kinderlose erhöht er sich um einen Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten. Insgesamt ergeben sich somit durchschnittliche Abzüge von rund 11 Prozent der Bruttorente für Rentner mit Kindern und etwa 11,5 Prozent für Kinderlose. Beispielrechnung: Netto-Rente bei 1.500 Euro Ein Rentner mit einer Bruttorente von 1.500 Euro und Kindern muss folgende Sozialabgaben leisten: Krankenversicherung: 7,3 % (allgemeiner Beitragssatz) + 0,8 % (hälftiger Zusatzbeitrag) = 8,1 % von 1.500 Euro = 121,50 Euro Pflegeversicherung: 3,05 % von 1.500 Euro = 45,75 Euro Insgesamt werden 167,25 Euro abgezogen, sodass eine Netto-Rente von 1.332,75 Euro verbleibt. Steuerliche Freibeträge und zu versteuerndes Einkommen Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil können Rentner zusätzlich Werbungskostenpauschbetrag (102 Euro) und Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) abziehen. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen. Wann fällt Einkommensteuer an? Ob Einkommensteuer gezahlt werden muss, hängt vom verbleibenden zu versteuernden Einkommen ab. Bei einer steuerpflichtigen Rente von 15.120 Euro und Abzügen durch Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge kann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Zusätzliche Einkünfte können jedoch dazu führen, dass Steuern gezahlt werden müssen. Einfluss weiterer Einkünfte auf die Steuerlast Rentner, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte haben, erhöhen ihr zu versteuerndes Einkommen. Zu diesen Einkünften zählen Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese zusätzlichen Einnahmen können dazu führen, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und Einkommensteuer anfällt. Besteuerung von Betriebsrenten Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig und unterliegen ebenfalls Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es in der GKV einen Freibetrag von 169,75 Euro (im Jahr 2024), bis zu dem keine Beiträge aus Betriebsrenten erhoben werden. Die darüber liegenden Beträge sind beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gibt es hingegen nur eine Freigrenze; wird diese überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Beiträge zur Betriebsrente aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Wurden sie steuerfrei angespart, ist die Betriebsrente im Alter voll zu versteuern. Andernfalls wird nur der Ertragsanteil besteuert. Riester- und Rürup-Renten: Voll versteuert im Alter Auszahlungen aus Riester- und Rürup-Verträgen sind im Rentenalter voll steuerpflichtig. Die Beiträge wurden während der Ansparphase steuerlich gefördert, weshalb die Leistungen im Alter besteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Riester-Renten in der Regel nicht an, es sei denn, der Rentner ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Private Rentenversicherungen: Besteuerung des Ertragsanteils Private Renten, die aus bereits versteuertem Einkommen finanziert wurden, werden im Alter nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 Prozent. Eine monatliche Rente von 200 Euro führt somit zu einem steuerpflichtigen Betrag von 36 Euro. Besonderheiten bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Beiträge auf alle Einkünfte zahlen, die nicht aus der gesetzlichen Rente stammen. Dazu zählen Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Auch Riester- und Rürup-Renten unterliegen dann der Beitragspflicht. Sinkende Freibeträge erhöhen die Steuerbelastung Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt für jeden neuen Rentnerjahrgang. Gleichzeitig steigen die Renten durch Anpassungen, was dazu führt, dass der steuerpflichtige Teil der Rente wächst. Rentner müssen daher damit rechnen, dass ihre Steuerlast im Laufe der Jahre steigt, auch wenn ihre Rentenhöhe unverändert bleibt. Forderungen nach Anpassungen in der Rentenbesteuerung Angesichts der wachsenden steuerlichen Belastung für Rentner gibt es Forderungen nach Reformen. Es wird diskutiert, ob die Rentenbesteuerung für kleinere Renten reduziert oder gänzlich abgeschafft werden sollte, um Rentner finanziell zu entlasten und Altersarmut vorzubeugen.

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Kündigung: Hohe Abfindung auch im Kleinbetrieb möglich

Beitragsbild von: Kündigung: Hohe Abfindung auch im Kleinbetrieb möglich

6. Dezember 2024

Der Kündigungsschutz ist in Deutschland stark. Allerdings sind die Regeln für Kleinbetriebe lockerer als die für große Firmen. Ist es überhaupt möglich, bei einer Kündigung in einem Kleinbetrieb eine Abfindung zu erstreiten? Das erklären wir in diesem Beitrag. In Kleinbetrieben gilt ein geringerer Kündigungsschutz Das Kündigungsschutzgesetz regelt im Paragrafen 23, dass es für Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb nicht gilt. Ihr Arbeitgeber im Kleinbetrieb darf Sie also ohne Kündigungsgrund entlassen und muss für eine wirksame Kündigung auch keine sozialen Aspekte berücksichtigen. Was gilt als Kleinbetrieb? Generell gilt ein Betrieb als Kleinbetrieb, wenn dort in der Regel höchstens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Diese Faustregel gilt jedoch nicht absolut, sondern auch Voll- oder Teilzeit spielen in die Berechnung hinein. So kann auch ein Unternehmen, dass elf oder zwölf Beschäftigte bezahlt, als Kleinbetrieb gelten, wenn diese nicht in Vollzeit arbeiten. Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, wird als halbe Arbeitskraft gezählt, wer zwischen 21 und 30 Stunden pro Woche tätig ist, gilt als Dreiviertelarbeitskraft - erst mit mehr als 30 Stunden pro Woche werden Sie als Vollarbeitskraft gewichtet. Kommt bei der Gesamtberechnung der Teil-, Dreiviertel- und Vollzeitstellen zehn oder weniger heraus, dann liegt ein Kleinbetrieb vor. Besteht ein Anspruch auf Abfindung? Zuerst einmal: Im deutschen Arbeitsrecht ist kein genereller Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung definiert. Im Kündigungsschutz gibt es aber gewisse Leitlinien, wann eine Abfindung gerechtfertigt ist, und auch Orientierung darüber, wie hoch diese ausfallen müsste. Da der gesetzliche Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitstellen gilt, fällt es schwerer, in Kleinbetrieben eine Abfindung durchzusetzen als in Großunternehmen. Warum haben Kleinbetriebe einen gesetzlichen Freiraum? Begründet wird der geringere Kündigungsschutz damit, dass Kleinbetriebe unter größerem Druck stehen, sich wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sowie kaum finanzielle Ressourcen haben, Krisen aufzufangen. Es gilt der Mindestschutz Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Arbeitnehmer in Kleinbetrieben bei Kündigungen rechtlos wären. Denn auch hier gilt ein Mindestschutz. Ein Sonderkündigungsschutz besteht also auch dann, wenn eine Firma nur wenige Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt hat. Für wen gilt der Sonderkündigungsschutz? Das bedeutet: Der "normale" Kündigungsschutz, auf den sich Arbeitnehmer in Großbetrieben berufen können, um eine Abfindung zu erreichen, bindet Kleinbetriebe zwar nicht. Doch unter Sonderbedingungen gilt auch hier ein Kündigungsschutz (und damit eine Erfolgsaussicht bei Verhandlungen über eine Abfindung). Zu diesen Fällen gehören zum Beispiel Elternzeit, Schwangerschaft oder Schwerbehinderung. Auch für Kleinbetriebe gelten Regeln Dass der gesetzliche Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben nicht zur Geltung kommt, bedeutet nicht, dass die generellen Regelungen des Arbeitsrechts keine Gültigkeit hätten. Liegt ein nachweisbarer Missbrauch durch den Arbeitgeber bei der Kündigung vor oder ist diese treuwidrig? Dann verstößt sie gegen geltendes Recht. Auch wenn die Kündigung formale Mängel enthält und Formulierungen oder Auslassungen, die rechtswidrig sind, sind die Chancen gut, eine Abfindung zu erhalten. Sind mögliche Abfindungen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich daran zu halten. Was können Sie tun? Wenn Sie in einem Kleinbetrieb gekündigt werden, schwanger, schwerbehindert oder in Elternzeit sind, dann setzen Sie sich am besten sofort mit einem Anwalt zusammen. Ein Beispiel aus der Praxis Herr Müller ist seit 15 Jahren als Facharbeiter in einem Familienunternehmen mit acht Vollzeitbeschäftigten tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten sieht sich der Inhaber gezwungen, Herrn Müller zu kündigen. Obwohl das Kündigungsschutzgesetz in diesem Kleinbetrieb nicht greift, erhebt Herr Müller Kündigungsschutzklage. Im Rahmen des Verfahrens einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich: Herr Müller erhält eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro und verzichtet im Gegenzug auf eine Weiterbeschäftigung. Erläuterung: In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Dennoch sind Arbeitgeber nicht völlig frei in ihren Entscheidungen; Kündigungen dürfen nicht willkürlich oder aus diskriminierenden Gründen erfolgen. Zudem kann eine lange Betriebszugehörigkeit, wie im Fall von Herrn Müller, zu einer stärkeren sozialen Bindung führen, die bei Kündigungen berücksichtigt werden sollte. Durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer auch in Kleinbetrieben eine Abfindung verhandeln, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen langwierigen Rechtsstreit vermeiden möchte. Wichtige Hinweise: Verhandlungsspielraum nutzen: Auch ohne gesetzlichen Anspruch können Abfindungen durch Verhandlungen oder im Rahmen von Kündigungsschutzklagen erreicht werden. Formale Anforderungen beachten: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und dürfen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei Kündigungen in Kleinbetrieben ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Dieses Beispiel zeigt, dass auch in Kleinbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungen möglich sind, insbesondere wenn beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.

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Erst krank, dann arbeitslos und dann Rente - So ist dann der sicherste Weg

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6. Dezember 2024

Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente hängen oft eng zusammen. Jemand kann wegen einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, fällt unter Arbeitslosengeld oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente. Dr. Utz Anhalt: So ist der richtige Weg Oder die Krankheit geht über in eine Arbeitsunfähigkeit, und nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit ist das Rentenalter erreicht. Wichtig ist es, im sozialen System der Bundesrepublik die unterschiedliche Verantwortung der jeweiligen Leistungsträger zu kennen. Lohnfortzahlung bei Krankheit In einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall laut dem Entgeldfortzahlungsgesetz Anspruch darauf, bei einer Erkrankung ihr sonstiges Gehalt von ihren Arbeitgeber:innen weiterzubekommen. Das gilt nicht unbegrenzt, sondern für sechs Wochen. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach den ersten sechs Wochen statt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld. Dieses wird, wenn nötig, für weitere 72 Wochen gewährleistet. Dieses Krankengeld gibt es auch, wenn jemand während der Krankenzeit arbeitslos wird. Der Anspruch entsteht nämlich mit dem Beginn der Krankheit. Krank und arbeitslos? Wer bereits länger als sechs Wochen krank war, bevor sein Arbeitsverhältnis endete und weiterhin krank geschrieben ist, erhält ebenfalls weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Denn er oder sie bezog bereits Krankengeld, als das Arbeitsverhältnis noch bestand. Frühzeitig Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Betroffene sollten sich bereits arbeitslos melden, wenn sie noch Krankengeld beziehen und bei Gesundung nicht wieder in ihren alten Job eintreten. Wenn diese Erkrankten wieder gesund und arbeitsfähig sind, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und können dieses beantragen. Lesen Sie auch: - Rentenzuschlag zum 01.07.2024. Warum fällt er unterschiedlich hoch aus? Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Betroffene erhalten Arbeitslosengeld aber nicht nur, wenn sie wieder gesunden, sondern auch, wenn die 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse vorüber sind. Die Krankenkassen informieren rund drei Monate vor dem Einstellen des Krankengeldes über das Ende des Auszahlung. Das ist die richtige Zeit, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu beantragen. Arbeitslosengeld nach Krankengeld liegt bei 60 Prozent des Nettogehalts vor der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitslosigkeit um Leistungslücken zu stopfen Arbeitslosengeld kann auch zur Überbrückung gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente wegen Beeinträchtigung beantragt hat, der Antrag vom Rentenversicherungsträger aber noch nicht entschieden ist. Hier kann die Agentur für Arbeit einspringen. Die Betroffenen bekommen in der Zeit der Überbrückung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit und auch die Krankenkasse wird von der Agentur getragen. Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente Ist jemand chronisch erkrankt, arbeitsunfähig und arbeitslos, dann kommt auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Die ist möglich, wenn Betroffene die Regelaltersgrenze für eine Altersrente noch nicht erreicht haben. Außerdem ist Bedingung, mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, bevor die Erwerbsminderung eintrat. In den fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung müssen drei Jahre oder mehr belegt sein, in denen die Betroffenen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zahlten. Arbeitslosengeld und Frührente Ab 63 Jahren ist es möglich, in Frührente zu gehen und eine Altersrente für langjährig Versicherte zu bekommen. Das ist nur möglich, wenn die Betroffenen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, und es bedeutet immer eine Minderung der Rente. Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Rente wird nicht als Versicherungsjahre berechnet. Insofern kann es für Betroffene besser sein, vor der Altersrente Arbeitslosengeld I statt Frührente zu beantragen. Denn oft ist das ALG I höher als die spätere Altersrente, und der Rentenabschlag ist geringer als bei einer Frührente. Die Agentur für Arbeit darf niemand dazu zwingen, Frührente statt Arbeitslosengeld I zu beantragen. Ein Beispiel aus der Praxis Herr Schmidt, 58 Jahre alt, arbeitete seit über 30 Jahren als Maschinenbauingenieur. Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung wurde er arbeitsunfähig und erhielt zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Anschließend bezog er für die maximale Dauer von 72 Wochen Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Drei Monate vor dem Ende des Krankengeldbezugs informierte ihn seine Krankenkasse über das bevorstehende Auslaufen der Zahlungen. Da Herr Schmidt weiterhin nicht arbeitsfähig war, meldete er sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit und beantragte Arbeitslosengeld unter der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Diese Regelung ermöglicht es, Arbeitslosengeld zu beziehen, auch wenn man dem Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit nicht zur Verfügung stehen kann. GEGEN HARTZ Während des Bezugs von Arbeitslosengeld stellte Herr Schmidt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach eingehender Prüfung wurde ihm eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Da er die Voraussetzungen erfüllte, darunter mindestens fünf Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, konnte er diese Leistung in Anspruch nehmen. GEGEN HARTZ Durch dieses Vorgehen – zunächst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und schließlich die Erwerbsminderungsrente – konnte Herr Schmidt finanzielle Engpässe vermeiden und war während seiner gesamten Krankheitsphase sozial abgesichert. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger zu kennen und rechtzeitig die notwendigen Anträge zu stellen, um nahtlose Übergänge zwischen den Leistungen zu gewährleisten.

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Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann schwere Folgen für die Frührente haben

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6. Dezember 2024

Menschen mit Schwerbehinderung haben in Deutschland die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu treten. Allerdings kann schon ein kleiner Fehler bei der Antragstellung gravierende Folgen haben und den geplanten Ruhestand verzögern oder verteuern. Der entscheidende Fehler bei der Antragstellung: Schwerbehindertenausweis rechtzeitig beantragen Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglicht, bis zu zwei Jahre früher und ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen. Ein häufiger und folgenschwerer Fehler besteht jedoch darin, dass der Antrag auf die Altersrente gestellt wird, bevor der Schwerbehindertenausweis ausgestellt ist. Sollte der Antrag vor Ausstellung des Ausweises gestellt werden, verfällt das Recht, früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die Betroffenen müssen dann die regulären Abschläge tragen, die für die Frührente ohne Schwerbehinderung vorgesehen sind. Nachträgliche Anpassung der Rente nicht möglich Eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich, sobald der Antrag ohne den anerkannten Schwerbehindertenstatus bewilligt wurde. Einmal bewilligt, kann die Rente nicht mehr in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgewandelt werden. Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) weist darauf hin, dass ein Wechsel in eine andere Art der Altersrente nach Bewilligung nicht mehr durchgeführt werden kann. Voraussetzungen für die Altersrente mit Schwerbehinderung Um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Grad der Behinderung: Der Antragsteller muss einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen. Dieser wird von den zuständigen Versorgungsämtern festgestellt. Erreichen des erforderlichen Alters: Der Antragsteller muss das individuell festgelegte Alterslimit erreicht haben. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang. Mindestversicherungszeit von 35 Jahren: Die sogenannte Wartezeit von 35 Versicherungsjahren muss erfüllt sein. Diese Wartezeit umfasst Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten und andere versicherungsrelevante Zeiträume. Versicherungszeiten, die für die Altersrente zählen Zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können verschiedene Zeiten angerechnet werden, darunter: Kindererziehungszeiten: Bis zu drei Jahre pro Kind. Versorgungsausgleich bei Scheidung: Berücksichtigung der aus einem Versorgungsausgleich resultierenden Monate. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld: Diese Zeiten zählen zur Mindestversicherungszeit. Rentensplitting: Gilt für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Ersatzzeiten: Beispielsweise Monate politischer Verfolgung in der DDR. Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Freiwillige Beiträge: Selbst eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge. Berücksichtigungszeiten: Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr. Wichtige Hinweise für befristete Schwerbehindertenausweise Ist der Schwerbehindertenausweis nur vorübergehend gültig, kann die Altersrente für Schwerbehinderte dennoch beantragt werden, sofern der Antrag innerhalb der Gültigkeitsdauer des Ausweises gestellt wird. Auch wenn die Befristung des Ausweises später endet, bleibt der Anspruch auf die Altersrente bestehen, solange die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag. Der Verlust der Schwerbehinderung nach Rentenbeginn hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch. Rehabilitation vor Rente: Das Prinzip "Reha vor Rente" Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf die Bedeutung von Rehabilitation vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hin. Unter dem Grundsatz "Reha vor Rente" prüft der Rentenversicherungsträger, ob vorrangig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erbracht werden können. Ziel ist es, durch entsprechende Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Wird die Rehabilitation abgelehnt, weil bereits eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, gilt der gestellte Antrag automatisch als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch wenn die Rehabilitation erfolglos bleibt und die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, wird der Antrag entsprechend umgewandelt. Rentenauskunft: Frühzeitige Planung durch Informationen der Deutschen Rentenversicherung Ab dem 50. Lebensjahr erhalten Versicherte eine Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rentenauskunft ist besonders wichtig für Menschen mit Schwerbehinderung, da sie alle relevanten Informationen über den Versicherungsverlauf, die voraussichtliche Rentenhöhe und die erfüllten Wartezeiten liefert. Die Rentenauskunft hilft dabei, den Rentenbeginn zu planen und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig den Schwerbehindertenausweis beantragen und sich gegebenenfalls beraten lassen.

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Umwandlung in ein P-Konto wenn noch Minus auf dem Konto ist

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6. Dezember 2024

Wer ein Minus auf dem Konto hat, hatte es in der Vergangenheit schwer, sein Girokonto mit der Zusatzfunktion Pfändungsschutz (P-Konto) auszustatten. Banken dürfen die Einrichtung eines P-Kontos nicht mehr - wie in der Vergangenheit häufig geschehen - verweigern. Doch was passiert mit dem Minus? Recht auf ein P-Konto auch wenn ein Minus besteht Auch Konten im Minus können in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat diese Regelung in §§ 850k Abs. 1 S. 2, 901 ZPO neu gefasst. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht. Was passiert mit dem Minus, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird? Die Bank hat ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot nach § 901 ZPO zu beachten. Wurde das Konto in ein P-Konto umgewandelt, dürfen Zahlungseingänge nicht mehr mit Forderungen verrechnet werden. Das bedeutet, dem Schuldner muss ein Guthaben entsprechend seines Freibetrages zur Verfügung stehen. Den Zeitpunkt der Umwandlung bzw. Berechtigung (Siehe P-Konto Bescheinigung) sollte nachwiesen sein. Am besten die Erklärung wird kopiert! Achtung: Kreditraten, die vor der Umwandlung mit der Bank vereinbart wurden, können nicht im Nachhinein geändert werden. Hier greift das Aufrechnungsverbot leider nicht. Damit der volle Freibetrag dennoch genutzt werden kann, muss die Kreditraten-Vereinbarung aktiv beendet werden. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kann dabei helfen (Siehe Schuldnerberatung). Wenn das Konto im Minus gepfändet wurde Wenn das Konto bereits ein Minus aufweist, greift auch dann der § 901 ZPO. Damit der Freibetrag bei Gutschriften genutzt werden kann, sollte bei ein Kontopfändung innerhalb eines Monats das Konto in ein P-Konto umgewandelt sein. Lesen Sie auch: - Was tun, wenn die Bank das P-Konto kündigt Was passiert mit dem Dispo? Wer bisher ein Girokonto hatte, hat oft auch einen Dispo bei der Bank. Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, endet auch der Dispo. Denn nach § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO ist ein P-Konto ein reines Guthabenkonto. Kreditkarten werden ebenfalls gekündigt, sofern es sich nicht um Prepaid-Karten handelt. Bei einem P-Konto lässt die Bank keine Überziehungen mehr zu. Das gilt auch bei kleinsten Beträgen. Was aber geschieht mit dem zuvor genutztem Dispo-Kredit? Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, muss die Bank den bestehenden Soll-Betrag, der durch den Dispo entstanden ist, getrennt verbuchen, damit das P-Konto ein Guthabenkonto ist. Nur so kann das P-Konto auch als Guthabenkonto geführt werden. Der Soll-Betrag wird auf ein zweites Buchungs-Konto verbucht. Wie die Banken diesen technischen Vorgang umsetzen, hat der Gesetzgeber auch nach einer Reform im Dezember 2021 nicht eindeutig geregelt. Daher sind die Regelungen hierfür von Bank zu Bank unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat auch nicht geregelt, in welcher Höhe Zinsen auf den Sollbetrag des Dispokredits zu zahlen sind. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Auffassung, dass die Dispozinsen nicht mehr gelten dürfen. Denn diese sind in der Regel deutlich höher als bei regulären Krediten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt es sich nicht mehr um einen Verfügungsrahmen, den die Bank dem Kunden zur Verfügung stellt, sondern um eine ausgebuchte Forderung der Bank gegenüber dem Kunden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss daher die gesetzliche Schadensminderungspflicht greifen, so dass nur noch der gesetzliche Verzugszins von der Bank in Rechnung gestellt werden darf. Muss eine Rückzahlungsvereinbarung mit meiner Bank getroffen werden? Bisher gab es nur einen sehr eingeschränkten Aufrechnungsschutz für P-Konten im Minus. Die Banken verlangten von den Kunden Zahlungsvereinbarungen, um den Sollbetrag eines Dispos zu reduzieren. Nach einer Umwandlung des P-Kontos besteht dieses Recht der Bank nicht mehr. Es kann aber sinnvoll sein, eine solche Vereinbarung mit der Bank zu treffen, um die Schulden bei der Bank abzubauen. Ob eine solche Vereinbarung sinnvoll ist, hängt von der Situation des Schuldners ab. Betroffene sollten sich daher vorher von einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn unpfändbares Einkommen zur Tilgung der Schulden verwendet werden soll oder gar ein neuer Kredit aufgenommen werden soll.

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Bürgergeld: 14 Bewerbungen und dennoch Sanktionen - Gericht weist Jobcenter zurecht

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6. Dezember 2024

Das Sozialgericht (SG) Speyer hat entschieden, dass eine Leistungskürzung des Jobcenters gegenüber einem Bürgergeldempfänger unrechtmäßig war. Der Fall drehte sich um die Nichtwahrnehmung eines Vermittlungsvorschlags, obwohl der Kläger sich auf die Mehrzahl der angebotenen Stellen beworben hatte. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Grundlage für eine Sanktionierung in diesem Fall nicht gegeben war. (Az: S 3 AS 113/20) Rechtslage bei Pflichtverletzungen im Bürgergeld Grundlage für Sanktionen im Rahmen des Bürgergeldes sind § 31 und § 31a SGB II. Diese Vorschriften regeln, wann eine Pflichtverletzung vorliegt und welche Folgen daraus resultieren. Pflichtverletzungen können etwa auftreten, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte: sich weigern, einer Aufforderung nachzukommen, eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme nicht antreten, abbrechen oder verhindern, ihre Verpflichtungen zur beruflichen Eingliederung missachten. Dabei setzt eine Sanktion voraus, dass die Betroffenen schriftlich über die möglichen Rechtsfolgen belehrt wurden oder diese kannten. Bei wiederholten Pflichtverletzungen darf die Leistung um 30 % gekürzt werden. Der konkrete Fall: Vermittlungsvorschläge und Sanktionen Der Kläger bezog Leistungen nach SGB II und erhielt im Zeitraum Oktober 2017 bis März 2018 einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, da sein Einkommen bislang nicht vollständig festgestellt werden konnte. Während dieser Zeit minderte das Jobcenter die Leistungen des Klägers für drei Monate um 30 %. Grund dafür war die Nichtbewerbung auf einen einzelnen Vermittlungsvorschlag, obwohl ihm insgesamt 14 Stellenangebote unterbreitet wurden. Fünf davon gab der Kläger zurück, da sie nicht geeignet waren. Das Jobcenter argumentierte, dass der Kläger bereits mehrfach Vermittlungsvorschläge abgelehnt hat und deshalb erneut sanktioniert werden müsse. Insgesamt wurde behauptet, er habe vier Pflichtverletzungen begangen. Gerichtliche Bewertung: Maßstäbe für die Sanktionierung Das SG Speyer bewertete die Sanktionierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und des Einzelfalls. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Sanktion nicht vorlagen. Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 31 SGB II sei restriktiv auszulegen. Voraussetzungen einer Pflichtverletzung Das Gericht stellte klar, dass eine Pflichtverletzung nur dann vorliegt, wenn der Bürgergeldempfänger sich ausdrücklich weigert, an seiner beruflichen Eingliederung mitzuwirken. Eine solche Weigerung setzt eine ablehnende Haltung voraus, die über eine bloße Unterlassung hinausgeht. Im Fall des Klägers hatte dieser sich auf die Mehrzahl der Vermittlungsvorschläge beworben, was gegen eine solche ablehnende Haltung spricht. Bewertung der Anbahnung einer Arbeitsaufnahme Das Gericht betonte, dass die Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses denselben Maßstäben unterliegt wie die Weigerung zur Arbeitsaufnahme. Dabei sei stets eine Gesamtbetrachtung erforderlich. Wenn ein Leistungsberechtigter beispielsweise 100 Vermittlungsvorschläge erhält und sich auf einen einzigen nicht bewirbt, kann dies nicht als Pflichtverletzung gewertet werden. Umgekehrt sei es jedoch problematisch, wenn sich jemand nur auf eine von 100 Stellen bewirbt. Im Fall des Klägers stellte das Gericht fest, dass keine Anbahnungsverhinderung vorlag, da er sich auf die Mehrheit der Stellenangebote beworben hatte. Das Verhalten des Klägers wies keine hartnäckige Verweigerungshaltung auf, sondern zeigte lediglich, dass sein Bewerbungsverhalten nicht optimal war. Restriktive Auslegung der Sanktionsvorschriften Das Gericht betonte, dass § 31 SGB II restriktiv auszulegen ist, da das Gesetz keine Abstufungen für weniger schwerwiegende Fälle vorsieht. Die Richter argumentierten, dass eine starre Anwendung der Vorschrift in Fällen wie diesem unverhältnismäßig sei. Die Sanktionierung sollte nur in Fällen erfolgen, in denen eine klare und konsequente Verweigerung vorliegt. Einzelfallprüfung und Gesamtbewertung Die Entscheidung des SG Speyer basierte auf einer Einzelfallprüfung. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Kläger sich auf die Mehrzahl der Stellen beworben hatte und keine klare ablehnende Haltung zeigte. Auch die Frage, ob das Stellenangebot zumutbar war oder der Kläger die formalen Anforderungen erfüllte, spielte keine Rolle mehr. Das Gericht entschied, dass es bei der Gesamtbetrachtung des Sachverhalts nicht auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes ankam. Strengere Sanktionen ab 2025 Ab dem 1. Januar 2025 können die Ablehnung von zumutbarer Arbeit, unentschuldigtes Fernbleiben von Terminen und Schwarzarbeit zu einer Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate führen. Das Urteil des Sozialgerichts (SG) Speyer verdeutlicht die Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung der Vorschriften und einer Einzelfallprüfung, um ungerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden. Es dient als Orientierungshilfe, um sicherzustellen, dass verschärfte Sanktionen nicht unangemessen angewendet werden. Sanktionen sind nur bei klarer Weigerung gerechtfertigt.