Bürgergeld-Antrag stellen: Alle Anträge, Formulare und Ratgeber

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Einen Antrag auf Bürgergeld-Leistungen zu stellen ist zunächst einfach. Das kann mündlich, telefonisch oder online geschehen. Im Folgenden wird allerdings das Jobcenter zahlreiche Auskünfte verlangen. Wir geben Hinweise zur Antragstellung und stellen alle Formulare online zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue Form der Grundsicherung für hilfebedürftige Menschen in Deutschland. Das Bürgergeld stellt nicht nur eine Veränderung des Regelsatzes dar, sondern auch viele Neuerungen, die zum Teil erst ab dem 1. Juli 2023 gelten.

In diesem Hilfeartikel erfahren Sie, wie Sie das Bürgergeld beantragen können und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Der Antrag auf Bürgergeld – Wo und wie?

Um das Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts wenden.

Die Zuständigkeit liegt in den Jobcentern, daher müssen Sie den Antrag dort stellen. Ohne Antrag wird kein Bürgergeld ausgezahlt, und eine rückwirkende Zahlung ist nur sehr begrenzt möglich. Grundsätzlich wird das Bürgergeld ab dem Tag der Antragstellung oder möglicherweise ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Antrag auf Bürgergeld kann zunächst laut §9 SGB X formlos gestellt werden, entweder mündlich oder schriftlich per Brief oder E-Mail. Das eigentliche Antragsformular, der Fragebogen, kann später ausgefüllt werden.

Merke: Es ist jedoch ratsam, den Antrag und den Zeitpunkt der Antragstellung nachweisen zu können. Dies kann beispielsweise durch einen Einschreibebrief erfolgen.

Alternativ kann der Bürgergeld-Antrag zunächst formlos auch am Schalter im Eingangsbereich des Jobcenters abgegeben werden. Auch hier ist wichtig, dass die Abgabe des Antrags seitens des Jobcenter-Mitarbeiter quittiert wird, damit der Eingang bestätigt wird.

Alle Bürgergeld-Anträge in der Übersicht:

Zunächst die wichtigsten Anträge, um einen Bürgergeld-Antrag stellen zu können. Alle Dateien sind zum Download in PDF und zum Teil am Rechner ausfüllbar.

Die weiteren Anträge können in Frage kommen, wenn das Jobcenter danach verlangt oder ein Anspruch besteht. Auch diese Anträge sind alle zum Download und als PDF.

Wenn das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ablehnt

Wenn das Jobcenter die Antragsstellung ablehnt, weil vorangige Leistungen wie Wohngeld beantragt werden soll, lassen Sie sich nicht abwimmeln. Das Jobcenter muss den Antrag annehmen. Denn die Bearbeitung eines Wohngeld-Antrages kann Monate andauern.

Wo der Antrag auf Bürgergeld abgeben wird, ist übrigens auch egal. Die Verwaltungsvorschriften besagen, dass jedes Amt zunächst zuständig ist und den Antrag entsprechend an die zuständige Behörde weiterleiten muss. Mehr zu diesem Thema auch in diesem Artikel: Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe: Wo der Antrag gestellt wird ist am Ende egal

Wichtig: Erst ab dem Tag der Antragstellung (rückwirkend) wird das Bürgergeld gezahlt. Wenn zunächst erst alle Formulare ausgefüllt werden, vergeht meist zu viel Zeit und Sie verlieren Ansprüche! Vor allem dann, wenn Sie im eigentlichen Monat einen Anspruch hätten, aber durch das Ausfüllen der Anträge zu viel Zeit verloren ging und Sie die Formulare als Antrag erst im Folgemonat abgeben.

Bürgergeld-Antragsformulare – Einfacher Zugang zur Online-Beantragung

Auf der offiziellen Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Antragsformulare zum Bürgergeld sowie weitere Informationen und Hinweise zum Ausfüllen.

Früher waren Anträge auf Hartz IV mit viel Bürokratie, Papierkram und persönlichen Terminen im Jobcenter verbunden. Mit dem Bürgergeld hat sich das Verfahren jedoch vereinfacht und ist unbürokratischer geworden. Der Antrag auf Bürgergeld kann online über den eService der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Vorteile der Online-Beantragung

Der Online-Antrag auf Bürgergeld bietet den Vorteil, dass Sie sich in aller Ruhe mit dem Antragsformular befassen und ihn von jedem Ort und zu jeder Zeit stellen können.

Sie müssen zunächst ein Benutzerkonto auf der Website der Bundesagentur für Arbeit erstellen, um den Online-Bürgergeld-Antrag stellen zu können. Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion. Falls Sie keine Online-Funktion besitzen, müssen Sie sich bei Ihrem örtlichen Jobcenter registrieren.

Ein praktischer Tipp für das Hochladen von Dokumenten wie Bewerbungen oder Verlängerungsanträgen. Die Website des Arbeitsamtes ist nicht so klar strukturiert, dass man sofort sieht, wie man Anträge hochlädt.

Wenn man das noch nie gemacht hat, weiß man auch nicht, ob es funktioniert. Man kann aber am nächsten Tag im Jobcenter anrufen
anrufen und unter Angabe der BG-Nummer nachfragen, ob die elektronisch eingereichten Unterlagen angekommen sind.

Unterlagen online bei der Arbeitsagentur (Jobcenter.digital) hochladen

  1. Konto bei der Agentur für Arbeit einrichten (arbeitsagentur.de),
  2. einloggen, Menüpunkt “Aktionen > Änderungen melden” wählen
  3. “Unterlagen und Anlagen jetzt nachreichen” anklicken.
  4. Auf der nun erscheinenden Seite ’01 – Bedarfsgemeinschaft’ auf “Nein, ich möchte nur etwas hochladen” klicken.
  5. auf der nun erscheinenden Seite “Dokumente nachreichen” auf “Dokument hochladen” klicken.

Es erscheint das normale Menü zur Auswahl der Dokumente. Wählen Sie alle Dokumente aus, die Sie hochladen möchten und klicken Sie auf “Weiter”.

Welche Unterlagen werden für den Bürgergeld-Antrag benötigt?

Sobald Sie sich erfolgreich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit registriert haben, können Sie den Antrag auf Bürgergeld online stellen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen und Nachweise:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Informationen zum bisherigen Arbeitseinkommen
  • Informationen zu sonstigen Einkommen (z.B. Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld)
  • Nachweise zur Wohnung (Miete, Heizkosten)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag,
  • Heiz- und Nebenkostennachweis; die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Vermiers,
  • Nachweise, wenn zutreffend des früheren Hartz IV bzw. Bürgergeld-Leistungsbezugs, auch bei einem anderen Jobcenter; also der Bewilligungsbescheid.

Wenn der Antrag auf Bürgergeld im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gestellt wird

Wenn der Bürgergeld-Antrag im Anschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gestellt wird, müssen bestimmte Arbeitsdokumente wie Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag und eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.

Diese Nachweise können jedoch nachgereicht werden und müssen nicht zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter übermittelt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass über den Bürgergeldantrag erst entschieden werden kann, wenn alle Nachweise vorliegen. Daher ist es im Interesse des Antragstellers, die Nachweise so früh wie möglich einzureichen.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass der Antragsteller hilfebedürftig ist. Hilfsbedürftigkeit wird durch das Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt.

Es gibt festgelegte Vermögens- und Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Das Vermögen wird erst oberhalb bestimmter Grenzen und nach einer gewissen Zeit des Bezugs von Bürgergeld berücksichtigt.

Bürgergeld oder Sozialhilfe?

Des Weiteren gibt es auch Voraussetzungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit. Erwerbsfähigkeit bezieht sich darauf, ob eine Person unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung absehbar für absehbare Zeit nicht in der Lage sind, diese Anforderung zu erfüllen, gelten als erwerbsunfähig.

Auch Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, gelten als erwerbsunfähig. Diese Betroffenen müssen dann einen Antrag auf Sozialhilfe stellenbzw. einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung stellen.

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, haben unter bestimmten Umständen ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld, allerdings unter vereinfachten Bedingungen. Dazu gehören Personen unter 15 Jahren, Personen über 67 Jahren und Altersrentner unter 67 Jahren.

Diese Personengruppe gelten nach gesetzlicher Definition als nicht erwerbsfähig und haben daher bei Bedürftigkeit (nur als Teil einer Bedarfsgemeinschaft) einen vereinfachten Anspruch auf Bürgergeld, ohne die üblichen Voraussetzungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit erfüllen zu müssen.

Wer kann kein Bürgergeld beantragen?

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Dies gilt sowohl für Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland als auch für Deutsche, die im Ausland leben.

Auch EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Bürgergeld. Asylbewerber haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Wie viel Leistungen können beantragt werden?

Die Bürgeld-Regelleistungen sind gestaffelt. Je nachdem wie ihre Lebens- und Wohnsituation ist, werden die Regelleistungen plus den Kosten der Unterkunft bewilligt. Zusätzlich können auch Mehrbedarfe und Zuschüsse beantragt werden, sofern ein Anspruch besteht. Wie hoch die Leistungen ausfallen können Sie in diesem Ratgeber lesen: Bürgergeld-Regelsatz 2023 – Regelbedarf, Mehrbedarfe und Mietkosten
Hilfreiche Links zu diesem Thema:
Mehrbedarf im Bürgergeld – Anspruch und Höhe vom Jobcenter
Bürgergeld: So einen Antrag auf Zuschuss für eine Küche stellen

Neue Regelungen bei Beginn des Bürgergeldbezugs

Seit dem 01.01.2023 gibt es eine neue Regelung für den Beginn des Bürgergeldbezugs. In den ersten zwölf Monaten, die als Karenzzeit bezeichnet werden, gelten bestimmte Vereinfachungen und Änderungen.

Während dieser zwölfmonatigen Phase werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft ohne Prüfung auf Angemessenheit erstattet. Die Heizkosten hingegen werden weiterhin entsprechend der Wohnungsgröße angemessen vom Jobcenter übernommen. Zusätzlich gelten während der Karenzzeit auch Vereinfachungen bei der Berücksichtigung des Vermögens.

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs gelten für den Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 40.000 Euro als unschädliches Vermögen. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft liegt dieser Betrag bei 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit reduziert sich der Betrag für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft auf 15.000 Euro.

Diese neuen Regelungen sollen den Einstieg in den Bürgergeldbezug erleichtern und den Menschen eine gewisse finanzielle Sicherheit bieten. Durch die Erstattung der tatsächlichen Unterkunftskosten in der Karenzzeit entfällt die Prüfung auf Angemessenheit, was den Verwaltungsaufwand verringert und den Antragstellern eine schnellere finanzielle Unterstützung ermöglicht.

Nach Erhalt des Bürgergeld-Bescheides sollte dieser immer überprüft werden, da häufig Anspruchs- und Berechnungsfehler der Jobcenter zu Ungunsten des Leistungsbeziehers passieren. Dazu mehr hier.