Erreichbarkeit im Bürgergeld – auch per Post, Telefon oder Email?

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Die Regelung selbst werktäglich den Briefkasten öffnen zu müssen ist entfallen – weder in Gesetz noch in der Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) ist eine Form der werktäglichen Erreichbarkeit für Mitteilungen und Aufforderungen vorgegeben.

Es wäre daher gesetzlich jede Form der Erreichbarkeit, sowohl schriftlich, telefonisch als auch elektronisch ausreichend.

Eine postalische Erreichbarkeit scheint aber noch immer gewollt zu sein. Der tägliche Gang zum Briefkasten bleibt also normalerweise erhalten.

Indirekte Erreichbarkeit

Um die kommunikative Erreichbarkeit zu erhalten wird explizit die Möglichkeit aufgeführt, die Post durch Dritte im Empfang nehmen zu lassen, die dann den Betroffenen informieren. Deren Adresse kann auch als abweichende Postadresse angegeben werden.

Die abweichende Postadresse bei Freunden oder Familie, die die Info an den Leistungsberechtigten weitergeben, ist eine Möglichkeit für Menschen mit Angst vor dem Briefkasten, die diesen nicht regelmäßig öffnen können, ihre Jobcenter-Briefe sicher und regelmäßig zu erhalten.

Es ist folglich endlich auch legal möglich Nachbarn, Verwandte oder auch Partner mit der Öffnung des Briefkastens zu beauftragen, die dann die Info weitergeben (zB. per Messenger). So ist die kommunikative Erreichbarkeit auf jeden Fall gesichert.

Keine Mitteilungspflicht bei Aufenthalt im näheren Bereich

Wer sich mit einer solchen Kenntnisnahme über Dritte im näheren Bereich aufhält (egal wie lang) für den gibt es keinen Grund, das Jobcenter überhaupt darüber zu informieren. Es handelt sich durch den Aufenthalt im näheren Bereich auch nicht um eine Ortsabwesenheit.

Beispiel:
Ein 6 wöchiger Besuch bei den 2 Std. entfernt lebenden Eltern mit Öffnung der Post durch die Nachbarin ist keine Ortsabwesenheit da die Fahrt unter 2,5 Stunden dauert. Durch die Postöffnung ist die kommunikative Erreichbarkeit gesichert.
➡️ Erreichbarkeit besteht

Einladung zu Terminen

Bei Einladungen des Jobcenters zu Terminen muss diesen aber selbstverständlich auch bei einem Aufenthalt im näheren Bereich nachgekommen werden. Auch wenn dies einen größeren Aufwand (und Kosten) bedeutet.

Werktägliche Erreichbarkeit

Werktägliche Erreichbarkeit bedeutet in diesem Zusammenhang eine Erreichbarkeit von Montag bis Samstag.

Bei Zugang am Samstag, Sonntag oder Feiertag reicht eine Kenntnisnahme am nächsten Werktag.

Wer also Freitag morgen in den Briefkasten schaut und Montag Abend wieder war durchgängig kommunikativ erreichbar. Für diese Zeit muss also noch kein Dritter zur Postöffnung organisiert werden.

Verbindlichkeit der Regelungen

Große Teile dieser Regelungen zur kommunikativen Erreichbarkeit stehen auf sehr wackligen Beinen – denn die Verordnungsermächtigung in §13 Abs 3 SGB II umfasst nur Regelungen zum näheren Bereich und erlaubten Ortsabwesenheit, nicht aber zur kommunikativen Erreichbarkeit.

Digitale Erreichbarkeit

Laut der Gesetzesbegründung zu §7b SGB II gibt es neben der Postöffnung eindeutig auch die Möglichkeit, die Erreichbarkeit digital sicherzustellen.
Auch die Weisung sieht diese Möglichkeit explizit vor in FW 7b.14 und 7b.17.

Auf welchem Weg Leistungsberechtigte für das Jobcenter erreichbar sein wollen, ist ihnen selbst überlassen.
Sie müssen es dem Jobcenter allerdings klar mitteilen – dieses muss dem Wunsch dann auch folgen.

Wurde elektronisch besprochen, kann von einer postalischen Erreichbarkeit nicht ausgegangen werden.
Bei elektronischer Übermittlung gilt hier die Bekanntgabe am dritten Tag nach elektronischem Versand als gegeben.

Aber Vorsicht nur digital geht doch nicht:
Postalisch zugehende Bescheide gelten trotzdem nach §37 SGB X trotzdem am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Das ist wichtig in Bezug auf Widersprüche.

Rechtsgrundlagen

§7b SGB II – Erreichbarkeit
§2 ErrV – Möglichkeit der werktäglichen Kenntnisnahme

Fachliche Weisung zu §7b SGB II

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit

Weitere Teile dieser Artikel-Serie zur Erreichbarkeit im Bürgergeld findest du im Einführungsartikel verlinkt.

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