Bürgergeld – Nichterreichbarkeit ohne wichtigen Grund (Urlaub)

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Bürgergeld-Leistungsberechtigte dürfen sich bis zu 3 Wochen ohne Angabe einer Kontaktmöglichkeit außerhalb des näheren Bereichs aufhalten, wenn das Jobcenter zuvor zugestimmt hat.

Inhaltsverzeichnis

Länger als 3 Wochen weg?

Bei den 3 Wochen handelt es sich um eine „soll“-Vorschrift.
Im begründeten Einzelfall kann das Jobcenter daher auch eine längere Zeit genehmigen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand bereits vor Eintritt in den Leistungsbezug schon eine 4-wöchige Reise gebucht hat.

Bei Erkrankung während der Reise ist eine längere Ortsabwesenheit anzuerkennen, wenn die Rückreise nicht möglich (Nichttransportfähigkeit) oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich ist, diese muss nachgewiesen werden – idealerweise mit einem ärztlichen Attest.

Sozialversicherungspflichtig Arbeitende

Sozialversicherungspflichtig Tätige dürfen die Dauer ihres kompletten Jahresurlaubs ortsabwesend sein. Dies gilt auch, wenn die 3-Wochen-Grenze überschritten wird.
Sie müssen das Jobcenter lediglich informieren, mit dem „Antrag“ gilt die Zustimmung als erteilt.

Vorsicht für Familien und Paare!
Die Zustimmungsfiktion und auch die erlaubte längere Dauer gilt ausschließlich für die erwerbstätige Person, nicht für arbeitslose Partner/Kinder gleich mit.

Empfänger von Arbeitslosengeld 1

Wer parallel Arbeitslosengeld 1 und aufstockend Bürgergeld bezieht, der muss seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.
Stimmt diese zu, gilt auch die Zustimmung des Jobcenters als erteilt.
Bei Ablehnung muss das Jobcenter aber selbst noch einmal prüfen.

Voraussetzung der Zustimmung zum “Urlaub”

Die Abwesenheit ohne wichtigen Grund darf die Eingliederung in Arbeit nicht wesentlich behindern.
Das Jobcenter muss bei der Zustimmung zur Ortsabwesenheit eine Prognoseentscheidung treffen, ob diese der Eingliederung in Arbeit wesentlich beeinträchtigen wird.

Dabei sind in den Weisungen folgende Faktoren genannt:

  •  zu Beginn des Leistungsbezugs ist eine Vermittlung wahrscheinlicher
  • bei einer Suche nach einer Tätigkeit mit saisonalen Schwankungen sind diese zu berücksichtigen
  • regionale Großveranstaltungen, die einen erhöhten Arbeitskräftemangel hervorrufen sollen bei passendem Suchprofil berücksichtigt werden

Beispiel 1:
Im Winter werden so gut wie nie Menschen im Baugewerbe eingestellt – daher ist in dieser Zeit die Vermittlung eines Maurers kaum zu erwarten.

Beispiel 2:
Bei der Ausbildungssuche gibt es Zeiträume in denen die Plätze vergeben werden, spätestens mit Beginn des Ausbildungsjahres ist ein Einstieg in eine Ausbildung dann aber eher unwahrscheinlich.

Fristen für den Antrag auf Zustimmung

Der Antrag auf eine Ortsabwesenheit soll spätestens 5 Werktage (inkl. Samstag) vor der geplanten Reise erfolgen, diese Zeit muss dem Amt zur Entscheidung reichen.
Eine Zustimmung ist bis zu 3 Monate im Voraus möglich.

Abwesenheit am Wochenende

Für Abwesenheiten außerhalb des näheren Bereichs an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist kein Antrag erforderlich. Es muss nur sichergestellt sein, dass gegebenenfalls Mitteilungen des Jobcenters am nächsten Werktag gelesen werden können.

Da Erreichbarkeit nicht bedeutet 24 Stunden für das Jobcenter erreichbar zu sein, sondern nur werktäglich, wäre aus meiner Sicht eine Abwesenheit von Freitagmorgen bis Montagabend völlig unproblematisch.

Berechnung der 3 Wochen

Ortsabwesenheiten aus wichtigem Grund, oder ohne Zustimmung nur übers Wochenende oder an Feiertagen werden bei den 21 Tagen nicht mitgezählt. Liegen Wochenenden aber innerhalb des “Urlaubs” werden sie üblicherweise mitgerechnet.
Wochenenden am Rand des Urlaubs unterschiedlich gesehen. Viele Sachbearbeiter rechnen diese mit – ich halte dies für fragwürdig, da an diesen ohnehin keine Erwartungen an den Leistungsberechtigten bestehen.

Formulierungsvorschlag für einen Antrag auf Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Ortsabwesenheit nach §7 Abs3 SGB II.
Ich gehe davon aus, dass durch meine Ortsabwesenheit meine Vermittlung nicht wesentlich behindert wird. (evtl. Begründung ergänzen)
Ich bitte Sie, über diesen Antrag innerhalb des üblichen Geschäftslaufs, also innerhalb von 5 Werktagen (siehe §4 Abs1 S1 ErrV und Fachliche Weisung 7b.55) zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Formulierungsvorschlag “Antrag” für sozialversicherungpflichtig Tätige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund vom … bis zum … .
In dieser Zeit hat mir mein Arbeitgeber Erholungsurlaub gewährt.
Da ich sozialversicherungspflichtig arbeite, gehe ich von einer Zustimmung nach §7 Abs2 SGB II aus.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen

§7b Abs 3 SGB II – Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund
§7 ErrV – Regelungen der Erreichbarkeitsverordnung

Fachliche Weisung

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit

Weitere Teile dieser Artikel-Serie zur Erreichbarkeit im Bürgergeld findest du im Einführungsartikel verlinkt.

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