Rente für besonders langjährig Versicherte – Anspruch, Voraussetzungen und Abschläge

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Die Altersrente für langjährige Versicherte ermöglicht es Menschen, die über viele Jahre hinweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, vorzeitig und unter bestimmten Voraussetzungen in den Ruhestand zu gehen.

Die Rentenart richtet sich an Menschen, die mindestens 35 Versicherungsjahre gesammelt haben, wobei nicht nur die Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit zählen, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit.

Die Rente für langjährig bzw. für besonders langjährig Versicherte unterscheidet sich von der Regelaltersrente durch die speziellen Zugangsvoraussetzungen und die möglichen Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt.

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Altersrente für langjährige Versicherte informieren möchten. Dabei gehen wir unter anderem auf die Unterschiede zwischen der Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte ein sowie auf die jeweiligen Voraussetzungen, die für diese Rentenarten erfüllt sein müssen.

Was ist die Altersrente für langjährige Versicherte?

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine spezielle Form der gesetzlichen Altersrente in Deutschland, die es Versicherten ermöglicht, bereits vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen.

Sie kommt für diejenigen infrage, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder entsprechende Ersatzzeiten vorweisen können. Wer sogar 45 Jahre oder mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann von der Altersrente für besonders langjährige Versicherte profitieren.

Welche Vorteile bringt die Altersrente für langjährige Versicherte?

Die Betroffenen können in Abhängigkeit von ihrem Geburtsdatum ab einem Alter von 63 bis 65 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Sie müssen dann jedoch Abschläge in Kauf nehmen, die von der monatlichen Rente abgezogen werden.

Besonders langjährige Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können die Rente ab 63 beanspruchen, ohne dass Abschläge auf die Rentenauszahlung erhoben werden.

Diese Rentenarten honorieren lange Beitragszeiten und die kontinuierliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sind eine Anerkennung für Menschen, die über viele Jahre hinweg gearbeitet und Beiträge geleistet haben.

Unterschied zur Regelaltersrente und anderen Altersrenten

Die Altersrente für langjährige Versicherte unterscheidet sich von der Regelaltersrente und anderen Altersrenten in mehreren wichtigen Punkten:

  • Regelaltersrente: Diese Rente kann in der Regel ohne Abschläge ab dem Erreichen der regulären Altersgrenze bezogen werden, die stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Für langjährig Versicherte liegt die reguläre Altersgrenze ebenfalls bei 67 Jahren, aber sie können früher mit Abschlägen in Rente gehen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Rentenart erfordert mindestens 45 Beitragsjahre und ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Dieses wird nun bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Diese Rente ist für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorgesehen und ermöglicht einen früheren Renteneintritt mit geringeren Abschlägen (siehe: Rente bei Schwerbehinderung – Anspruch, Berechnung und Voraussetzungen).
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Diese spezielle Rente richtet sich an Bergleute, die lange unter Tage gearbeitet haben, und ermöglicht ebenfalls einen früheren Rentenbeginn.

Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung

Um die Altersrente für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten ist die Mindestversicherungszeit. Die Versicherten müssen mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Diese Zeiten setzen sich aus verschiedenen Beitragszeiten zusammen, wie z.B.:

  • Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
  • Freiwillige Beiträge, die eigenständig gezahlt wurden.
  • Zeiten der Kindererziehung (in der Regel die ersten 2,5 bis 3 Lebensjahre des Kindes).
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung oder aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten, z.B. Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten, wie Zeiten von Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Strengere Voraussetzungen bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Für die Anerkennung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre oder mehr) gelten verschärfte Regeln. Folgende Zeiten werden für diese Rentenart laut der Deutschen Rentenversicherung nicht anerkannt:

  • Pflichtbeiträge, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe entrichtet wurden.
  • Zeiten, die durch einen Versorgungsausgleich nach einer Scheidung entstanden sind.
  • Zeiten, die durch ein Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern entstanden sind.
  • Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wie z.B. aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium.
  • Arbeitslosengeld, wenn dieses die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn gezahlt wurde. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit ist auf eine Insolvenz oder vollständige Betriebsaufgabe des Arbeitgebers zurückzuführen.

Frühester Renteneintritt

Der früheste Renteneintritt ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Wer weniger als 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen kann, bekommt Abschläge auf die Rente ab 63. Für jeden Monat, den die Rente vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch genommen wird, reduziert sich die Rentenhöhe um 0,3 Prozent. Diese Abschläge gelten dauerhaft.

Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wer z.B. 1961 geboren ist, kann die reguläre Altersrente mit 66 Jahren und 6 Monaten beziehen. Welches Eintrittsalter für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Geburtsjahr Abschlagfreie Rente Rente mit Abschlägen (ab 63)
1956 65 Jahre + 10 Monate 63 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate 63 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate 64 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate 64 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate
1964 und später 67 Jahre 65 Jahre

Anmerkung: Besonders langjährig Versicherte, die 45 oder mehr Beitragsjahre angesammelt haben, können auch die Rente ab 63 abschlagfrei in Anspruch nehmen.

Wichtige Änderungen bezüglich des Renteneintritts 2024

Zum Jahresbeginn 2024 traten einige bedeutende Neuerungen in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Änderungen bekannt gegeben, die insbesondere die Altersgrenzen und Abschläge betreffen.

Zum 1. Januar 2024 wurde die reguläre Altersgrenze auf 66 Jahre angehoben. Dies betrifft alle, die im Jahr 1958 oder früher geboren wurden. Für alle nach 1958 Geborenen steigt das Renteneintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter an, bis im Jahr 2031 die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht wird.

Diese schrittweise Erhöhung trägt dazu bei, die Rentenkassen langfristig zu sichern und die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung zu berücksichtigen.

„Rente ab 63“ wird schrittweise zur „Rente ab 65“

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch „Rente ab 63“ genannt, erfährt ebenfalls eine Erhöhung der Altersgrenze. Für Personen des Jahrgangs 1960 steigt das Eintrittsalter auf 64 Jahre und 4 Monate. Diese Grenze wird für später Geborene in den folgenden Jahren schrittweise weiter angehoben, bis sie 2029 bei 65 Jahren liegt.

Diese Rentenart steht nur denen zur Verfügung, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nicht möglich, auch nicht mit Abschlägen.

Steigende Abschläge für langjährig Versicherte

Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ab dem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Diese Rente ist jedoch mit Abschlägen verbunden, die für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent betragen.

Da das reguläre Rentenalter bis 2031 auf 67 Jahre steigt, erhöht sich auch der maximale Abschlag. Für den Jahrgang 1961, der 2024 das Alter von 63 Jahren erreicht, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 6 Monaten. Der Abschlag beträgt somit 12,6 Prozent bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren. Zum Vergleich: Für den Jahrgang 1960 lag der maximale Abschlag noch bei 12,0 Prozent.

Rente frühzeitig beantragen

Damit Sie Rente beziehen können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wer pünktlich zum Rentenbeginn die Leistung erhalten möchte, sollte den Antrag etwas drei Monate vor dem Rentenbeginn einreichen.

Hinzuverdienstmöglichkeiten

Seit dem 01. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrente aufgehoben. Rentnerinnen und Rentner können nun unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes die Rente in voller Höhe beziehen.

Wie wirkt sich ein Bürgergeld-Bezug auf die spätere Rente aus?

Das Bürgergeld kann sich auf die spätere Rentenhöhe auswirken, allerdings hängt dies von der spezifischen Situation der Betroffenen ab. Um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, müssen mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten in der Rentenversicherung nachgewiesen werden. Hierbei wird der Bezug von Bürgergeld nicht berücksichtigt.

Bürgergeld und Altersrente für langjährig Versicherte

Wer 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen.

Zu diesen Versicherungsjahren wird auch das Bürgergeld berücksichtigt, wodurch es sich positiv auf die Berechnung der Versicherungszeiten auswirkt. Dies gilt auch für die Erwerbsminderungsrente und die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte.

Bürgergeld und Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Für eine abschlagsfreie Rente müssen mindestens 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Diese Rente kann zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter bezogen werden. Allerdings zählt die Zeit des Bürgergeldbezugs hier nicht mit, weshalb diese Phase nicht zur Erreichung der 45 Jahre beiträgt.

Auswirkungen des Bürgergelds auf die Rentenhöhe

Eine weitere wichtige Frage ist, ob das Bürgergeld die Höhe der späteren Rentenzahlungen beeinflusst. Die kurze Antwort lautet: Nein.

Während des Bezugs von Bürgergeld werden keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet. Daher erhöht sich der Rentenbetrag während dieser Zeit nicht. Die Rentenhöhe basiert ausschließlich auf den Jahren, in denen tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.