Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld: Anspruch, Höhe und Voraussetzung

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Eine Weiterbildung kann für Bürgergeld-Bezieher neue Jobchancen eröffnen. Als zusätzlichen Anreiz zahlt das Jobcenter 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme.

Dieser Artikel zeigt eine Übersicht über die Möglichkeiten und Vorteile des Weiterbildungsgeldes im Rahmen des Bürgergeldes. Wir erklären, wer Anspruch auf diese Förderung hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Weitergeld beantragt werden kann und wie die Auszahlung funktioniert.

Weiterbildungsgeld: Das Wichtigste in Kürze

Das Weiterbildungsgeld soll einen Anreiz für Leistungsbeziehende schaffen, die während des Bezuges von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld (ALG I) eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen. Folgendes ist wichtig zu wissen:

  • Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird anrechnungsfrei zusätzlich zum Bürgergeld ausgezahlt.
  • Es kann über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
  • Die Leistung wird vor allem für Weiterbildungen gewährt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
  • Die gesetzliche Grundlage für das Weiterbildungsgeld ist im § 16 Absatz 1 SGB II festgelegt.
  • Der Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich für Maßnahmen, die nicht zu einem Berufsabschluss beitragen, wurde zum 31. März 2024 abgeschafft.
  • Empfänger des Weiterbildungsgeldes können eine einmalige Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro beim Bestehen der Zwischenprüfung und von 1.500 Euro beim erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung erhalten.

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Bürgergeld-Empfänger erhalten können, um ihre berufliche Qualifikation zu verbessern. Dieses Geld wird monatlich anrechnungsfrei zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt und soll Anreize schaffen, an abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Das Ziel des Weiterbildungsgeldes ist es, Bürgergeld-Empfänger dabei zu unterstützen, einen Berufsabschluss zu erwerben oder ihre vorhandenen beruflichen Qualifikationen zu erweitern. Dadurch sollen langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und die Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert werden.

Weiterbildungsgeld wird insbesondere für Weiterbildungen gewährt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Beispiele hierfür sind Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen.

Es richtet sich sowohl an Arbeitslose als auch an Beschäftigte, die zusätzlich Bürgergeld beziehen und deren berufliche Kenntnisse nicht mehr aktuell sind oder die sich beruflich umorientieren möchten (siehe: aufstockende Bürgergeld-Leistungen).

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für das Weiterbildungsgeld findet sich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 87a Absatz 2 SGB III. Diese Bestimmungen legen fest, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die an abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld erhalten können.

Laut § 16 SGB II sind Leistungen zur Eingliederung in Arbeit definiert, zu denen auch die berufliche Weiterbildung zählt. § 87a SGB III konkretisiert, dass das Weiterbildungsgeld unabhängig vom Arbeitslosenstatus allen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen gezahlt wird, die die Voraussetzungen erfüllen.

Diese gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass Bürgergeld-Bezieher durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen ihre berufliche Qualifikation verbessern können, um somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu erhöhen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes

Das Weiterbildungsgeld richtet sich an verschiedene Gruppen von Leistungsberechtigten. Anspruch haben sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Arbeitnehmer, die ergänzend Bürgergeld beziehen, weil ihr Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, haben ebenfalls Anspruch auf das Weiterbildungsgeld bei der Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme.

Um das Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
  2. Die Maßnahme muss mindestens acht Wochen dauern.
  3. Die Teilnahme an der Weiterbildung muss durch entsprechende Nachweise belegt werden. Hierzu gehören Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate.
  4. Vor Beginn der Weiterbildung sollte eine Beratung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erfolgen. Hier wird geprüft, ob die Maßnahme förderfähig ist und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhe und Dauer der Unterstützung

Das Weiterbildungsgeld beträgt monatlich 150 Euro und wird anrechnungsfrei zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt. Dies bedeutet, dass dieser Betrag nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird und vollständig zur Verfügung steht.

Die finanzielle Unterstützung soll Bürgergeld-Empfängern die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen erleichtern und ihnen ermöglichen, sich auf ihre berufliche Qualifizierung zu konzentrieren, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung durch das Weiterbildungsgeld richtet sich nach der Länge der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme und kann bis zu drei Jahre betragen. Diese maximale Förderdauer ermöglicht es den Teilnehmern, auch längere Bildungsmaßnahmen wie Umschulungen oder mehrstufige Qualifikationen vollständig abzuschließen. Während dieser Zeit erhalten die Berechtigten die monatliche Unterstützung von 150 Euro.

Arten der förderfähigen Weiterbildungen

Das Weiterbildungsgeld richtet sich an Personen, die an abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die beruflichen Qualifikationen der Teilnehmer zu erweitern und ihnen zu einem anerkannten Berufsabschluss zu verhelfen.

Zu den förderfähigen abschlussbezogenen Weiterbildungen gehören Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen.

Umschulungen

Umschulungen verfolgen das Ziel, neue berufliche Qualifikation in einem anderen Berufsfeld zu erlangen. Sie sind besonders für Personen geeignet, die sich beruflich neu orientieren möchten oder deren ursprünglicher Beruf keine Perspektiven mehr bietet.

Teilqualifizierungen

Teilqualifizierungen ermöglichen es, schrittweise berufliche Qualifikationen zu erwerben. Diese modularen Bildungsangebote richten sich oft an Personen, die keinen vollständigen Berufsabschluss haben und ihre Qualifikationen in bestimmten Fachbereichen verbessern möchten.

Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen

Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen bereiten auf Prüfungen vor, die von Personen abgelegt werden, die bereits berufliche Erfahrungen gesammelt haben, aber keinen formalen Abschluss besitzen. Die Externenprüfung ermöglicht es, einen anerkannten Berufsabschluss nachträglich zu erwerben.

Nicht-förderfähige Maßnahmen

Nicht alle Weiterbildungen sind förderfähig. Maßnahmen, die nicht unter das Weiterbildungsgeld fallen, umfassen Lehrgänge, die weniger als acht Wochen dauern sowie Kurse und Schulungen, die nicht auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielen.

Dazu gehören allgemeine Weiterbildungskurse, Hobbykurse oder Soft-Skill-Trainings, die keine berufliche Qualifikation bieten. Auch Weiterbildungen ohne anerkannte Zertifikate sind nicht förderfähig. Die Weiterbildung sollte daher von einer akkreditierten Institution durchgeführt werden.

Bürgergeld-Bonus wurde zum 31. März 2024 gestrichen

Der Bürgergeld-Bonus war eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-Empfänger, die an Maßnahmen teilnahmen, die ihre Beschäftigungschancen verbessern sollten, aber nicht zu einem Berufsabschluss führen.

Hierfür zahlte der Leistungsträger 75 Euro monatlich anrechnungsfrei zusätzlich zum Regelbedarf. Der Bürgergeld-Bonus wurde jedoch zum 31. März 2024 abgeschafft. Maßnahmen, die vor diesem Datum begonnen wurden, werden noch bis zum Abschluss der Maßnahme gefördert.

Weiterbildungsprämie

Neben dem Weiterbildungsgeld bietet der Leistungsträger weitere finanzielle Anreize, um die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver zu gestalten.

Die Weiterbildungsprämie soll Teilnehmer motivieren, ihre Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich abzuschließen. Die Prämie für eine bestandene Zwischenprüfung beträgt 1.000 Euro. Bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung wird eine weitere Prämie in Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.

Beantragung und Auszahlung

Eine der wesentlichen Erleichterungen beim Bezug des Weiterbildungsgeldes ist die automatische Auszahlung. Bezieher von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um das Weiterbildungsgeld zu erhalten.

Sobald die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildungsmaßnahme genehmigt ist, wird das Weiterbildungsgeld automatisch ausgezahlt.

Im Vorfeld muss das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zugestimmt haben, dass die Maßnahme förderfähig ist. Sie sollten daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle durchführen, bevor Sie mit der Weiterbildung beginnen.

Fazit: Besserer Fokus auf langfristige Qualifikationsmaßnahmen

Die Einführung des Weiterbildungsgeldes und die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus zum 31. März 2024 markieren wichtige Schritt in der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik.

Der Fokus liegt nun stärker auf langfristigen Qualifikationsmaßnahmen anstatt auf kurzfristigen Beschäftigungsförderungen.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 16 Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 87a Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III)
  • Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen § 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (PDF; Stand 01.04.2024)