Pflegegrad 4 wird festgestellt, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Im Begutachtungsverfahren müssen dafür mindestens 70 und weniger als 90 gewichtete Punkte erreicht werden.
Der hohe Unterstützungsbedarf eröffnet umfangreiche Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung. Welche Leistung tatsächlich passt, hängt davon ab, ob Angehörige, ein Pflegedienst oder eine Einrichtung die Versorgung übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
800 Euro Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
Wird die Pflege zu Hause überwiegend von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen übernommen, zahlt die Pflegekasse 2026 monatlich 800 Euro Pflegegeld. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann grundsätzlich frei verwendet werden.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 einmal pro Vierteljahr einen Beratungseinsatz abrufen. Dabei prüft eine Pflegefachkraft, ob die Versorgung gesichert ist, und berät zu Entlastungsmöglichkeiten. Werden die Termine wiederholt versäumt, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und schließlich entziehen.
Pflegedienst erhält bis zu 1.859 Euro im Monat
Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Versorgung, stehen bei Pflegegrad 4 monatlich bis zu 1.859 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Reicht der Betrag nicht aus, müssen Betroffene die Mehrkosten grundsätzlich selbst tragen.
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung verbinden. Wird etwa nur die Hälfte des Sachleistungsbudgets verbraucht, bleibt grundsätzlich die Hälfte des Pflegegeldes erhalten. Dadurch können Angehörige und Pflegedienst die Aufgaben untereinander aufteilen.
3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Das Budget kann flexibel auf beide Leistungen verteilt werden.
Die Verhinderungspflege greift, wenn die übliche Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder eines Termins ausfällt. Die Kurzzeitpflege findet dagegen vorübergehend in einer stationären Einrichtung statt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation.
Beide Leistungen sind grundsätzlich für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich. Währenddessen wird zuvor bezogenes Pflegegeld regelmäßig bis zur Hälfte weitergezahlt.
Übernehmen nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt die Verhinderungspflege, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Bei Pflegegrad 4 sind das 1.600 Euro.
Nachgewiesene notwendige Aufwendungen, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können den Erstattungsbetrag im Rahmen des gemeinsamen Jahresbudgets erhöhen.
Tagespflege und Entlastungsbetrag zusätzlich nutzbar
Für Tages- oder Nachtpflege übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro monatlich. Diese teilstationäre Versorgung kann zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Sachleistungen genutzt werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen sind jedoch häufig selbst zu zahlen.
Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern dient der Erstattung anerkannter Angebote, beispielsweise für Betreuung, Hilfe im Haushalt oder bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes.
Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
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Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnungsumbau
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel stehen monatlich bis zu 42 Euro bereit. Technische Pflegehilfsmittel können ebenfalls übernommen werden, wobei abhängig vom Hilfsmittel eine Zuzahlung entstehen kann.
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Förderfähig können etwa eine bodengleiche Dusche, verbreiterte Türen oder ein Treppenlift sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich.
Pflegeheim: 1.855 Euro plus Zuschlag zum Eigenanteil
Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse für Pflegegrad 4 monatlich 1.855 Euro. Damit sind die Heimkosten jedoch meist nicht vollständig gedeckt. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ein Teil der Pflegekosten bleiben beim Bewohner.
Zusätzlich beteiligt sich die Pflegeversicherung am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege. Der Zuschlag beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.
Reichen Einkommen, Rente und Vermögen nicht aus, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.
Pflegende Angehörige können sozial abgesichert sein
Wer eine Person mit Pflegegrad 4 regelmäßig zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung erhalten und ist gesetzlich unfallversichert. Entscheidend sind unter anderem der zeitliche Umfang der Pflege und die eigene Erwerbstätigkeit.
Beschäftigte dürfen sich in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernhalten. Für den Verdienstausfall kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Der Anspruch besteht je pflegebedürftiger Person für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Was Betroffene zuerst beantragen sollten
Nach der Feststellung von Pflegegrad 4 sollten Sie mit der Pflegekasse die konkrete Organisation der Versorgung klären. Achten Sie besonders auf die Entscheidung zwischen Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination, auf die Nutzung des gemeinsamen Jahresbudget, und denken Sie an mögliche Anträge auf Hilfsmittel und Anpassung des Wohnraums.
Ganz wichtig: Die Pflegekasse zahlt viele Leistungen nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen diese beantragt und / oder durch Rechnungen nachweisen. Lassen Sie sich frühzeitig von ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten.
FAQ: Die drei wichtigsten Fragen zu Pflegegrad 4
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen beträgt das Pflegegeld 800 Euro monatlich.
Können Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig genutzt werden?
Ja. Bei der Kombinationsleistung wird das verbleibende Pflegegeld anteilig danach berechnet, in welchem Umfang das Budget für Pflegesachleistungen ausgeschöpft wurde.
Wie viel gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Für beide Leistungen steht 2026 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Es kann je nach Bedarf flexibel aufgeteilt werden.
Quellenverzeichnis
Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick.
Bundesgesundheitsministerium: Online-Ratgeber Pflege – Leistungen der Pflegeversicherung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie soziale Absicherung von Pflegepersonen.
Gesetze im Internet: Sozialgesetzbuch XI, insbesondere §§ 36 bis 45b.




