Bürgergeld Erstausstattung für die Wohnung beantragen

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Wer Bürgergeld bezieht und in eine neue Wohnung umzieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräten. Jedoch bekommen nicht alle Bürgergeld-Empfangenden eine komplette Wohnungsausstattung vom Jobcenter finanziert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer eine Erstausstattung für die Wohnung bekommen kann und wie diese beantragt wird.

Erstausstattung für die Wohnung: Das Wichtigste in Kürze

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können bei einem Umzug in eine neue Wohnung eine Erstausstattung für Möbel und Haushaltsgeräte beantragen, wenn die Betroffenen die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Eine Erstausstattung wird nur gewährt, wenn vorher keine Möbel oder Haushaltsgeräte vorhanden waren.
  • Das ist am häufigsten nach einer Trennung der Fall oder wenn junge Menschen aus dem Elternhaus ausziehen.
  • Vorhandene kaputte oder zerstörte Möbel können nicht über die Erstausstattung-Regelung ersetzt werden.
  • Bei einem „normalen“ Umzug von einer Wohnung in eine andere wird keine neue Erstausstattung finanziert.
  • Die Erstausstattung muss vor dem Erwerb beim zuständigen Jobcenter beantragt und bewilligt werden.
  • Die Regelungen für Erstausstattungen unterscheiden sich von Jobcenter zu Jobcenter.
  • Das Jobcenter trägt entweder die realen Kosten, zahlt eine Pauschale, stellt Gutscheine zur Verfügung oder erbringt Sachleistungen.
  • Die gesetzliche Grundlage für Erstausstattungen basiert auf dem zweiten Sozialgesetzbuch § 24.

Gesetzliche Grundlage für Erstausstattungen

Erstausstattungen für eine Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten müssen in bestimmten Fällen nicht über den Regelsatz finanziert werden. Laut dem zweiten Sozialgesetzbuch § 24 „erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung“.

Wer hat Anspruch auf eine Erstausstattung der Wohnung

Das Jobcenter gewährt nicht bei jedem Umzug eine Erstausstattung der Wohnung, sondern nur in bestimmten Fällen, wie beispielsweise

  • nach einer Trennung oder Scheidung,
  • wenn junge Menschen aus dem Elternhaus oder einer sozialen Einrichtung in die erste eigene Wohnung ziehen (weitere Informationen: Bürgergeld unter 25 Jahre),
  • nach einer Wohnungslosigkeit,
  • nach einer Haftentlassung,
  • nach einem Wechsel von einer möblierten Wohnung in eine unmöblierte,
  • bei Verlust des Hausrats durch Brand, Diebstahl oder Überschwemmung,
  • wenn andere plausible Gründe vorliegen, warum Sie über keine eigenen Möbel verfügen.

Wer hat keinen Anspruch auf eine Erstausstattung?

Keinen Anspruch auf eine Erstausstattung haben Bürgergeld-Empfangende, die bereits über eigene Möbel und Haushaltsgeräte verfügen. Das zählt auch, wenn die Möbel bereits alt oder kaputt sind. Denn aktuell sind 6,09 % des Regelsatzes pro Monat für die Innenausstattung sowie für Haushaltsgeräte vorgesehen.

Bei einem Eckregelsatz von 502 € im Jahr 2023 sind das 30,57 €. Mit diesem Geld sollen Bürgergeld-Beziehende neue Möbel anschaffen oder kaputte Geräte instand setzen.

Was umfasst die Erstausstattung?

Die Erstausstattung umfasst die vollständige Bestückung der Wohnung mit notwendigen Möbeln, Geräten und Haushaltsgegenständen. Wer eine Erstausstattung beantragt, sollte unbedingt vorab klären, welche Unterlagen das Jobcenter hierfür benötigt. Manche Jobcenter verlangen eine detaillierte Auflistung der benötigten Gegenstände, andere zahlen einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung.

Eine generelle Aussage dazu, was eine Erstausstattung umfasst, lässt sich leider nicht treffen.

Das macht die Bundesagentur für Arbeit in einer fachlichen Weisung zum § 24 SGB II folgendermaßen deutlich: „Wegen der Zuständigkeit der kommunalen Träger werden keine Weisungen hierzu herausgegeben.“ Mit anderen Worten: Da die jeweilige Kommune für die Regelung der Erstausstattung zuständig ist, gibt es keine bundesweite Vorgehensweise, wie die Erstausstattung der Wohnung abgewickelt wird. Jedes Jobcenter hat hierfür eine eigene Regelung.

Wie wird die Erstausstattung finanziert?

Das Jobcenter entscheidet selbst, ob Sie eine Geldleistung oder Sachleistungen erhalten, um die Wohnung zu möblieren. Bei Pauschalen orientiert sich das Jobcenter an den Kosten für günstige Möbel und Haushaltsgeräte, die die Grundbedürfnisse einer eigenen Wohnung abdecken. In einigen Fällen werden auch Gutscheine für das örtliche Sozialkaufhaus ausgestellt.

Wichtig: Informieren Sie immer das Jobcenter, bevor Sie Geld ausgeben. Eine Erstausstattung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Sie bleiben ansonsten gegebenenfalls auf den Kosten für alle Möbel und Haushaltsgeräte sitzen, die Sie vor einem bewilligten Antrag auf Erstausstattung anschaffen.

Wie wird die Erstausstattung beantragt?

Einmalige Zusatzleistungen wie eine Erstausstattung der Wohnung bekommen Sie nur, wenn Sie bei dem zuständigen Jobcenter einen Antrag dafür stellen. Wer beispielsweise nach einer Scheidung in eine neue Wohnung zieht und keinen Antrag auf eine Erstausstattung stellt, bekommt vom Jobcenter auch keine Hilfe.

Das Amt geht dann davon aus, dass Sie die Situation aus eigener Kraft gemeistert haben. Sie können also nicht davon ausgehen, dass das Jobcenter Sie auf diese Möglichkeit hinweisen wird.

Um eine Erstausstattung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen formlosen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Ein vorgefertigtes Formular für Erstausstattungen gibt es nicht. Fragen Sie im Zweifelsfall bei ihrem Jobcenter nach, welche Unterlagen benötigt werden. Ein Antrag auf Erstausstattung für eine Wohnung könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:

(Kopfzeile mit Adresse des Jobcenters, eigener Adresse und Bedarfsgemeinschaftsnummer)

Betreff: Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für meine Wohnung gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II.

Zum (Datum des Einzugs) ziehe ich erstmals in eine eigene Wohnung um und benötige eine Grundausstattung an Möbeln und Haushaltsgeräten. Da ich bisher keine entsprechenden Gegenstände besitze, bitte ich um Unterstützung durch das Jobcenter. Eine detaillierte Liste der benötigten Gegenstände lege ich diesem Schreiben bei.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bitte um eine zeitnahe Bearbeitung meines Antrags. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)

Welche Möbel und Haushaltsgeräte werden übernommen?

Folgende Möbel und Haushaltsgeräte sind beispielsweise Teil der Grundausstattung, insofern sie nicht in der neuen Wohnung vorhanden sind, und können nach einem bewilligten Antrag auf Erstausstattung vom Jobcenter finanziert werden:

  • Schlafmöglichkeit wie Bett oder Schlafcouch inklusive Lattenrost, Matratze und Bettgarnitur,
  • Tisch mit Stühlen,
  • Couchgarnitur,
  • Schreibtisch,
  • Gardinen,
  • Küchenarmatur,
  • Waschmaschine,
  • Mülleimer,
  • Besen und Kehrblech,
  • Staubsauger,
  • Kleiderschrank,
  • Kommode,
  • Schuhregal,
  • Spiegel,
  • Wandhaken,
  • Bücherregal,
  • Badezimmerschrank,
  • Handtücher,
  • Wäscheständer,
  • Kühlschrank mit Gefrierfach,
  • Herd,
  • Lampen,
  • Wasserkocher,
  • Kaffeemaschine,
  • Toaster,
  • Fernseher (gebraucht).

Wie viel Geld zahlt das Jobcenter für eine Erstausstattung?

Was das Jobcenter für eine Erstausstattung für eine Wohnung zahlt ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann sowohl von Region zu Region als auch von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Grundsätzlich soll die Leistung alle Kosten decken, die für eine Wohnungserstausstattung inklusive Haushaltsgeräte anfällt. Die Antragstellenden müssen die Möbel und Geräte jedoch kostengünstig anschaffen, beispielsweise in einem Sozialkaufhaus.

Als Faustregel können Antragstellende grob davon ausgehen, dass das Jobcenter rund 1.000 Euro für eine Erstausstattung für einen Ein-Personen-Haushalt bewilligt. Falls größere Haushaltsgeräte wie eine Waschmaschine angeschafft werden müssen, kann der Betrag auch höher ausfallen.

Umzugskosten gesondert beantragen

Neben der Erstausstattung kann Sie das Jobcenter auch finanziell beim Umzug unterstützen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie für die Umzugskosten einen gesonderten Antrag stellen müssen. Welche Kosten das Jobcenter übernimmt und wie Sie einen Antrag auf die Übernahme der Kosten stellen, erfahren Sie in dem Ratgeber „Umzugskosten: Umzug beim Bürgergeld – Das zahlt das Jobcenter“.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen (§ 24 SGB II)
  • Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II, Fachliche Weisungen § 24 SGB II, Abweichende Erbringung von Leistungen (PDF)