Der Grad der Behinderung, kurz GdB, gibt an, in welchem Ausmaß eine Person dauerhaft in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine Schwerbehinderung beeinträchtigt ist. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben, wobei höhere Werte eine stärkere Beeinträchtigung darstellen.
In diesem Ratgeber erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Grad der Behinderung (GdB). Wir erläutern, was der GdB genau bedeutet, wie er festgestellt wird und bieten praxisnahe Informationen zur Beantragung des GdB.
Zudem erläutern wir die relevanten gesetzlichen Regelungen und geben Tipps, wie Betroffene ihre Ansprüche effektiv durchsetzen können.
Grad der Behinderung: Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis
Hier die wichtigsten Punkte zum Thema Grad der Behinderung (GdB) in Deutschland auf einen Blick:
- Gesetzliche Grundlage: Der GdB basiert auf dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt.
- Versorgungsmedizin-Verordnung: Die spezifischen Bewertungsrichtlinien für den GdB sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt, die detaillierte Kriterien für die Einstufung von Behinderungen enthält.
- Zweck des GdB: Der GdB bewertet die Auswirkungen einer Behinderung auf die allgemeine Lebensführung, nicht speziell auf die Arbeitsfähigkeit.
- Berechnung des GdB: Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 gemessen, wobei höhere Werte eine stärkere Beeinträchtigung darstellen.
- Schwerbehindertenausweis: Bei einem GdB von mindestens 50 können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglicht.
- Nachteilsausgleiche: Zu den Nachteilsausgleichen zählen unter anderem Steuererleichterungen, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr und besondere Parkrechte.
- Recht auf Widerspruch: Betroffene haben das Recht, gegen die Feststellung des GdB Widerspruch einzulegen, falls sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Was ist der Grad der Behinderung?
Der Grad der Behinderung ist eine Maßzahl, mit der das Ausmaß einer Behinderung bewertet wird. Zudem gibt der Wert eine Einschätzung darüber, wie stark Betroffene an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind. Der niedrigste GdB beginnt bei 20 Punkten und steigt dann in 10er Schritten bis maximal 100 Punkte.
Je höher der GdB, desto stärker sind die Einschränkungen der Betroffenen bei der Teilhabe am öffentlichen Leben. 20 bis 40 Punkte spiegeln dabei eine Funktionseinschränkung wider, die die Teilhabe nur geringfügig einschränkt.
Schwerbehinderung ab GbB 50
Bei einem GdB von 50 oder höher liegt eine Schwerbehinderung vor. Ab diesem Grad können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen und schrittweise verschiedene Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche geltend machen.
Der Grad der Behinderung ist keine prozentuale Einschränkung, sondern nur ein Wert, der sich ausschließlich auf die allgemeinen Lebensverhältnisse bezieht. Mehrere Behinderungen addieren sich daher auch nicht, sondern es wird immer die Gesamtsituation bewertet.
Um den GdB festzustellen, prüft das zuständige Amt die vorliegenden medizinischen Befunde nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die Teil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Beurteilung berücksichtigt alle gesundheitlichen Probleme in ihrer Gesamtheit, nicht nur isolierte Diagnosen.
Gesetzliche Grundlage
Der GdB in Deutschland basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regelt. Das SGB IX definiert den Begriff der Behinderung und legt fest, wie der Grad der Behinderung ermittelt wird.
Zusätzlich wird der GdB durch die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) weiter spezifiziert, die genaue Richtlinien zur Bewertung einzelner Gesundheitsstörungen und ihrer Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft enthält.
Die VersMedV enthält die sogenannten “Versorgungsmedizinischen Grundsätze”, die als Anlage zur Verordnung die spezifischen Kriterien für die Bewertung des GdB bei verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen festlegen.
Unterscheid zwischen GdB und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
Der GdB ist nicht mit dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zu verwechseln, obwohl beide nach ähnlichen Prinzipien bemessen werden. Der entscheidende Unterschied liegt in ihrem Anwendungsbereich:
- Grad der Behinderung (GdB): Dieses Maß findet im allgemeinen Schwerbehindertenrecht Anwendung und betrachtet alle Arten von Behinderungen, unabhängig von ihrer Ursache. Der GdB wird im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) verwendet, das sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst.
- Grad der Schädigungsfolgen (GdS): Der GdS wird speziell im sozialen Entschädigungsrecht verwendet und bewertet die Folgen von Gesundheitsschäden, die aufgrund einer besonderen Ursache wie Kriegsverletzungen, Gewalttaten oder Impfschäden entstanden sind. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV).
Beide Werte, GdB und GdS, werden nach denselben medizinischen Kriterien bewertet und geben an, in welchem Maß die Teilhabemöglichkeiten einer Person durch gesundheitliche Einschränkungen vermindert sind. Sie dienen dazu, die Bedürfnisse der betroffenen Personen in Bezug auf Unterstützung und Ausgleichsmaßnahmen zu identifizieren und zu erfüllen.
GdB: Feststellung und Beantragung
Den Grad der Behinderung können Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern oder den Ämtern für Soziale Angelegenheiten beantragen. Der Antrag auf Feststellung des GdB ist ein formaler Schritt, der notwendig ist, um offiziell als schwerbehindert anerkannt zu werden und entsprechende Rechte sowie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.
Für den Antrag auf Feststellung eines GdB sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich, die Ihre Behinderung und deren Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben dokumentieren. Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:
- Antragsformular: Das offizielle Formular erhalten Sie direkt beim zuständigen Versorgungsamt oder online auf den Webseiten der entsprechenden Behörden. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Medizinische Unterlagen: Dazu gehören aktuelle ärztliche Atteste, Befundberichte und, falls vorhanden, ein Schwerbehindertenausweis. Diese Unterlagen sollten detaillierte Informationen über Ihre Diagnosen, die Behandlungshistorie, aktuelle Behandlungspläne sowie Prognosen enthalten.
- Nachweise über bisherige Rehabilitationen und Therapien: Dokumente, die frühere und laufende rehabilitative Maßnahmen oder Therapien belegen, können ebenfalls relevant sein, um den Grad Ihrer Behinderung zu bestimmen.
- Funktionsbeeinträchtigungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung darüber, wie Ihre Beeinträchtigungen Ihre Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, konkret einschränken, kann für die Beurteilung des GdB hilfreich sein.
- Persönliche Erklärung: Eine persönliche Stellungnahme, in der Sie beschreiben, wie Ihre Behinderung Ihren Alltag beeinflusst, kann die Entscheidung der Behörde zusätzlich unterstützen.
Die sorgfältige Zusammenstellung dieser Unterlagen ist entscheidend für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Antrags. Die Behörden können basierend auf diesen Informationen den GdB festlegen, der die Grundlage für die weiteren Ansprüche bildet. Viele Beratungsstellen bieten Hilfe bei der Erstellung des Antrags an, falls Sie diesbezüglich Hilfe benötigen.
Bewertungskriterien und Berechnung des GdB
Die Berechnung des Grades der Behinderung erfolgt nach festgelegten Kriterien, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung und ihren Anlagen, insbesondere den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, festgelegt sind. Der GdB spiegelt das Ausmaß wider, in dem eine Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.
Die Bewertung bezieht sich nicht auf die Beeinträchtigung einer spezifischen beruflichen Tätigkeit, sondern auf das allgemeine Leben.
Jede festgestellte Behinderung erhält zunächst einen Einzel-GdB, der dann in die Bewertung des Gesamt-GdB einfließt. Die Einzelwerte werden jedoch nicht einfach addiert. Stattdessen wird beurteilt, wie sich die Beeinträchtigungen in ihrer Kombination auf die Lebensführung der betroffenen Person insgesamt auswirken.
Hier einige Beispiele für verschiedene Behinderungen und deren Bewertung:
- Bewegungseinschränkung: Eine Person mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit in den Beinen, die etwa durch eine chronische Erkrankung wie rheumatoide Arthritis verursacht wird, kann einen GdB von 50 oder höher erhalten, je nach Schweregrad der Mobilitätseinschränkung und den damit verbundenen täglichen Beeinträchtigungen.
- Hörverlust: Ein vollständiger Hörverlust auf beiden Ohren führt in der Regel zu einem GdB von 80. Geringere Beeinträchtigungen, wie ein teilweiser Hörverlust, erhalten entsprechend niedrigere Bewertungen, abhängig von der Reduktion der Hörfähigkeit in typischen Alltagssituationen.
- Psychische Erkrankungen: Bei schweren psychischen Störungen wie einer schweren Depression oder einer Schizophrenie kann der GdB zwischen 50 und 100 liegen, abhängig von der Intensität der Symptome und deren Einfluss auf die Alltagsfunktionen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Krankheit oder Behinderung mit welchem GdB beurteilt werden kann. Bedenken Sie jedoch dabei, dass jede Situation individuell betrachtet wird und es bei der gleichen Krankheit von Fall zu Fall zu Abweichungen kommen kann.
GdB | Krankheiten/Diagnosen |
---|---|
50 | Schlaf-Apnoe-Syndrom, Verlust einer kompletten Hand, Verlust des Penis, schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1, vollständige Harninkontinenz, massive Entstellung des Gesichts, gänzlicher Verlust der Nase, Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen), Artikulationsstörung, Kleinwuchs (120 cm – 130 cm), Endoprothesen mit beidseitiger Prothese im Kniegelenk, schwere Endometriose, Migräne mit schweren Verläufen, erhebliche Gleichgewichtsstörungen, ausgeprägte Depressionen, Hämophilie, HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung |
60 | Ausfall der Gesichtsfeldhälften, vollständiger Nervenausfall, epileptische Anfälle, affektive Psychose, Fehlen einer Niere mit Beeinträchtigung der zweiten Niere, Verlust der Gebärmutter oder Sterilität, Hodgkin-Krankheit, Kleinwuchs bis 120 cm |
70 | Hüftkopfnekrose, Verlust des Kehlkopfes, Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk, schwere Hirnschäden mit psychischen Störungen, Morbus Crohn mit schwerster Auswirkung |
80 | Verlust beider Beine (Unterschenkel), Versteifung der Kniegelenke, Verlust eines Armes im Schultergelenk, Nierenfunktionseinschränkungen schweren Grades, Lymphödem, Mukoviszidose, Versteifung der Hüftgelenke, schwere Störungen wie schwere Zwangskrankheit |
90 | Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation, schwere Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen, Muskelkrankheiten, häufige epileptische Anfälle, reizloses Tracheostoma |
100 | Verlust beider Hände oder Arme, Verlust eines Armes und eines Beines, Lungentuberkulose, Leukämie, Rückenmarkschäden, LKG-Spalte, AIDS, Taubheit |
Bewertung von multiplen Beeinträchtigungen
Bei Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen wird nicht jede einzelne Behinderung separat bewertet und die Werte dann summiert, sondern es wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. Diese Gesamtbewertung berücksichtigt, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken oder abschwächen können.
So soll ein realistisches Bild der Gesamtsituation der betroffenen Person entstehen. Beispielsweise könnte eine Person mit moderatem Hörverlust (GdB 30) und einer mäßigen Bewegungseinschränkung (GdB 40) einen Gesamt-GdB von 50 erhalten und nicht von 70.
Ein Wert von 70 könnte hingegegen eine Person bekommen, die einen Arm verloren hat. Der Verlust eines Armes stellt jedoch eine größere Einschränkung im Alltag dar, als ein moderater Hörverlust in Kombination mit einer mäßigen Bewegungseinschränkung.
Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis wird Personen ausgestellt, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Der Antrag dafür wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt, nachdem der GdB offiziell festgestellt wurde. Dieser Ausweis dient als Nachweis der Behinderung und ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche.
Merkzeichen und deren Bedeutung
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis geben an, welche spezifischen Beeinträchtigungen vorliegen und welche besonderen Rechte dem Inhaber zustehen. Hier sind einige der wichtigsten Merkzeichen und ihre Bedeutungen:
- G: Erhebliche Gehbehinderung, berechtigt zur Nutzung von Parkerleichterungen.
- aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung, berechtigt zur Nutzung spezieller Parkplätze und zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
- H: Hilflosigkeit, berechtigt zu weiteren finanziellen Unterstützungen und zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
- Bl: Blindheit, berechtigt zu steuerlichen Erleichterungen und zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
- Gl: Gehörlosigkeit, berechtigt zu speziellen kommunikativen Unterstützungen.
- B: Notwendigkeit ständiger Begleitung, berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr ohne zusätzliche Kosten.
- TBl: Taubblindheit, führt zu spezifischen Unterstützungen in der Kommunikation und Orientierung.
Diese Merkzeichen sind entscheidend für die Beantragung und Gewährung von spezifischen Nachteilsausgleichen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind. Durch die genaue Kenntnis und den richtigen Einsatz dieser Merkzeichen können Betroffene und ihre Familien eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität erreichen.
Rechte und Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche sind spezielle Rechte und Hilfen, die Menschen mit einem anerkannten GdB zur Verfügung stehen, um Nachteile durch ihre Behinderung auszugleichen. Diese Ausgleiche umfassen eine Vielzahl von Unterstützungen in verschiedenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel:
- Steuerliche Erleichterungen: Reduzierung der Einkommensteuer durch Pauschbeträge.
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr: Ermäßigung oder Freifahrt.
- Parkerleichterungen: Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr: Für bestimmte Merkzeicheninhaber.
- Kündigungsschutz: Erweiterter Schutz bei Arbeitsverhältnissen.
- Zusätzlicher Urlaub: Zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
- Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung: Je nach Merkzeichen.
GdB: Übersicht der Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche 2024
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit von dem GdB:
GdB | Nachteilsausgleiche | Steuerliche Vorteile | Zusätzliche Vorteile |
---|---|---|---|
20 | Definition als Behinderung | Keine spezifischen steuerlichen Vorteile | Keine zusätzlichen Vorteile |
30/40 | Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich | GdB 30: 620 €, GdB 40: 860 € | Kündigungsschutz bei Gleichstellung |
50 | Schwerbehindertenausweis, bevorzugte Einstellung, Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit, eine Arbeitswoche Zusatzurlaub, Abschlagsfreie Altersrente möglich | 1.140 € | Beitragsermäßigung bei Automobilclubs |
60 | Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | 1.440 € | Oranger Parkausweis bei bestimmten Behinderungen |
70 | Wahlweise Entfernungspauschale oder tatsächliche Aufwendungen für den Weg zur Arbeit absetzbar, ermäßigte BahnCard | 1.780 € | Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 € |
80 | Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Freibetrag beim Wohngeld | 2.120 € | Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege: 1.800 € |
90 | Preisnachlass bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern | 2.460 € | Ermäßigung oder Befreiung bei Kurtaxen |
100 | Erhöhter Pauschbetrag, Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung von Beamten | 2.840 € | Steuerlich absetzbare behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 € |
GdB bei Kindern und Jugendlichen
Der GdB wird bei Kindern und Jugendlichen nach denselben Kriterien wie bei Erwachsenen festgestellt, allerdings wird besondere Rücksicht auf die Entwicklungsaspekte und das Wachstum genommen. Kinder können Beeinträchtigungen erleben, die ihre Entwicklung und Lernfähigkeit anders beeinflussen als bei Erwachsenen.
Die Bewertungen werden daher regelmäßiger aktualisiert, um Änderungen in der Entwicklung oder im Gesundheitszustand des Kindes zu berücksichtigen.
Verschlechterung oder Verbesserung der Gesundheit
Der GdB ist nicht statisch und kann sich im Laufe der Zeit ändern, wenn sich der Zustand einer Person verbessert oder verschlechtert. Personen mit einem anerkannten GdB haben das Recht, eine Neubewertung zu beantragen, wenn sich ihre gesundheitlichen Bedingungen signifikant ändern.
Dies ist wichtig, da der GdB direkte Auswirkungen auf die Anspruchsberechtigung für bestimmte Sozialleistungen und Nachteilsausgleiche hat. Ein Antrag auf Neufeststellung sollte eingereicht werden, begleitet von aktueller medizinischer Dokumentation, die die Änderungen im Gesundheitszustand belegt.
Lesen Sie unbedingt aber dazu diesen Artikel:
– Schwerbehinderung und unbefristeter GdB: Verschlimmerungsantrag könnte von Nachteil sein
Heilungsbewährung und deren Einfluss auf den GdB
Der Begriff „Heilungsbewährung“ bezieht sich auf einen Zeitraum nach einer medizinischen Behandlung, in dem beobachtet wird, ob und wie sich der Gesundheitszustand eines Menschen stabilisiert. Dies kommt häufig bei Krebserkrankungen vor, wo nach einer erfolgreichen Behandlung eine bestimmte Zeit abgewartet wird, um sicherzustellen, dass keine Rückfälle auftreten.
Während dieser Zeit kann der GdB höher angesetzt werden, um das Risiko von Rückfällen und die Notwendigkeit regelmäßiger medizinischer Überwachung widerzuspiegeln.
Nach Ablauf der Heilungsbewährung wird der GdB in der Regel neu bewertet, was zu einer Verringerung führen kann, wenn der Gesundheitszustand stabil bleibt und keine weiteren Behandlungen notwendig sind.
Widerspruchsverfahren: Was tun, wenn der GdB nicht anerkannt wird?
Wenn Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes oder der zuständigen Behörde bezüglich Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich erfolgen
In Ihrem Widerspruch sollten Sie klar und detailliert darlegen, warum Sie die Bewertung für unzutreffend halten und welche medizinischen Beweise oder Dokumente dies unterstützen.
Viele Anwaltskammern und gemeinnützige Organisationen bieten kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen an. Nutzen Sie diese Angebote, um Unterstützung zu erhalten.
Verbände wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen an, einschließlich Widerspruchsverfahren. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob diese die Kosten für ein Widerspruchsverfahren im Bereich des Sozialrechts abdeckt.
Quelle
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234); SGB IX
- Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV)