GEZ Befreiung

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) zahlen. Hartz IV-Bezieher sind von der GEZ-Zahlung jedoch befreit. Der entsprechende Befreiungsantrag ist jedem Hartz IV-Bescheid beigefügt. 

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

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Seit dem 01.01.2013 muss jeder Haushalt dieselbe Summe als Rundfunkbeitrag entrichten. Es spielt daher keine Rolle mehr, welche, wieviele und ob überhaupt Geräte im Haushalt vorhanden sind. Der monatliche Beitrag beträgt 17,50 €. Vorteil an dieser Regelung ist, dass nun nur noch ein Haushaltsmitglied bei der GEZ gemeldet sein muss.

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Wer kann sich befreien lassen? 

Der jährliche Beitrag für die GEZ-Gebühren beträgt insgesamt 210 €. Für Personen, die ohnehin über wenig Geld verfügen, ist dies eine beträchtliche Summe. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Hartz IV-Bezieher
  • Sozialhilfeempfänger
  • BaföG-Bezieher
  • Blinde
  • Pflegebedürftige
  • Asylbewerber

Antrag auf GEZ-Befreiung

Da grundsätzlich erstmal jeder den GEZ-Beitrag zahlen muss, müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen. Den Antrag auf Befreiung finden Sie online über den Beitragsservice von ARD und ZDF. 

Wenn Sie sich im Hartz IV-Bezug befinden und einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren stellen, müssen Sie zudem einen Nachweis vom Jobcenter beifügen. Dieser Nachweis liegt jedem Bewilligungsbescheid bei. 

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum des Hartz IV-Bescheides. Endet Ihr Hartz IV-Bezug, endet auch Ihre Befreiung von der GEZ-Gebühr. Sie müssen dann erneut einen Befreiungsantrag stellen. 

Gibt es eine rückwirkende Befreiung?

Sie werden in der Regel nur vom GEZ-Beitrag befreit, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Es ist daher ratsam, direkt bei Erhalt des Hartz IV-Bescheides auch einen Antrag auf GEZ-Befreiung zu stellen. Eine nachträgliche Befreiung ist nur für die letzten beiden Monate möglich. 

 

Quellen: