Weiterbewlligungsantrag auf Bürgergeld stellen – Darauf ist zu achten

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Normalerweise bewilligt das Jobcenter einen Bürgergeld-Antrag über eine Laufzeit von 12 Monaten. In manchen Fällen sind es nur 6 Monate. Endet der Bewilligungszeitraum, müssen Bürgergeld-Beziehende einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um die finanzielle Unterstützung nahtlos aufrechtzuerhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann und wie Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Weiterbewilligungsantrag: Das Wichtigste in Kürze

Der Weiterbewilligungsantrag ist für Bürgergeld-Beziehende äußerst wichtig, um den Bewilligungszeitraum von Bürgergeld-Leistungen zu verlängern. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Der Weiterbewilligungsantrag sollte idealerweise ein bis zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden.
  • Spätestens sollte der Antrag am letzten Tag des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
  • Eine rückwirkende Beantragung von Leistungen durch einen Weiterbewilligungsantrag ist nicht möglich.
  • Sie müssen dem Jobcenter alle relevanten Änderungen über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft mitteilen.
  • Der Antrag kann online, per E-Mail, per Post oder persönlich im Jobcenter eingereicht werden.
  • In der Regel erinnert Sie das Jobcenter rechtzeitig daran, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
  • Sie können gegen die Entscheidung des Jobcenters über einen Weiterbewilligungsantrag Widerspruch einlegen.

Erstantrag auf Bürgergeld

Bürgergeld ist eine grundlegende Sozialleistung in Deutschland, die darauf abzielt, das Existenzminimum von Personen, die arbeitssuchend sind oder aus anderen Gründen Unterstützung benötigen, zu sichern. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen müssen Hilfsbedürftige zunächst einen Bürgergeld-Antrag bei dem zuständigen Jobcenter stellen. Wie Sie einen Bürgergeld-Erstantrag stellen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Bürgergeld-Antrag stellen: Alle Anträge, Formulare und Ratgeber“.

Der Weiterbewilligungsantrag sichert die Bürgergeld-Leistungen

Das Jobcenter bewilligt in der Regel Bürgergeld-Leistungen über 12 Monate. In speziellen Fällen werden die Leistungen nur über 6 Monate bewilligt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft als unangemessen bewertet (siehe „Bürgergeld: Miete zu hoch – Was passiert bei unangemessener Miete?“).

Am Ende des Bewilligungszeitraumes müssen Bürgergeld-Beziehende einen sogenannten Weiterbewilligungsantrag stellen, damit Sie die Bürgergeld-Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen können.

Der Weiterbewilligungsantrag ist somit ein entscheidender Schritt für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, um die Unterstützung über den ursprünglichen Bewilligungszeitraum hinaus zu verlängern.

Wann einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

Um eine nahtlose Weiterzahlung der Bürgergeld-Leistungen zu gewährleisten, sollten Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wenn

  1. der Bewilligungszeitraum für ihre Bürgergeld-Leistungen endet,
  2. Sie in einem Schreiben vom Jobcenter aufgefordert werden, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Um eine nahtlose Weiterzahlung der Bürgergeld-Leistungen zu gewähren, sollten Sie einen Weiterbewilligungsantrag ein bis zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einreichen. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Zahlung des Bürgergeldes ohne Unterbrechung fortgesetzt wird.

Theoretisch können Sie den Weiterbewilligungsantrag aber auch noch am letzten Tag des Bewilligungszeitraumes einreichen. Schicken Sie den Antrag per Post, zählt das Datum des Posteingangs. Aufgrund der Bearbeitungszeit müssen Sie dann jedoch damit rechnen, dass die Zahlungen vom Jobcenter nicht zum gewohnten Zeitpunkt auf Ihrem Konto eintreffen.

Notwendige Angaben für den Weiterbewilligungsantrag

Der Weiterbewilligungsantrag ist an keine Form gebunden. Er kann grundsätzlich entweder persönlich, per Post oder online eingereicht werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Antrag alle Angaben und Belege enthält, die das Jobcenter für die Bewilligung benötigt.

Viele Jobcenter bieten für die Weiterbewilligung ein entsprechendes Formular an. Falls Sie den Antrag online stellen, welches die einfachste und schnellste Möglichkeit darstellt, werden Sie Schritt für Schritt zu allen relevanten Punkten befragt.

Damit Ihr Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld reibungslos bewilligt wird, sollten Sie in dem Antrag alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen und entsprechende Belege hinterlegen. Dazu zählen:

  • Persönliche Daten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
  • Einzüge in die Bedarfsgemeinschaft.
  • Auszüge aus der Bedarfsgemeinschaft.
  • Allgemeine Angaben zum Haushalt.
  • Kosten für Unterkunft und Heizung.
  • Belege über Mietkosten, Nebenkosten und Heizkosten.
  • Informationen zu allen relevanten Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Einkommensverhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, darunter Arbeitseinkommen, Renten und Unterhaltszahlungen.
  • Belege über vorhandene Einkommen.
  • Angaben zu Änderungen in den Vermögensverhältnissen.
  • Absetzungen von Werbungskosten (mit Beleg), die beispielsweise durch Arbeitsverhältnisse, Bewerbungen, Fahrten oder Unterhaltszahlungen entstanden sind.
  • Informationen zu allen relevanten Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse bei allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft.
  • Informationen zu Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Personen unter 25 Jahren.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft.

Achtung: Reichen Sie keine originalen Dokumente und Belege beim Jobcenter ein, sondern nur Kopien. Das Jobcenter digitalisiert ihre eingereichten Unterlagen und vernichtet diese nach einer Aufbewahrungsfrist von acht Wochen.

Achten Sie auf die Richtigkeit der Angaben

Wie die Bundesagentur in einer fachlichen Weisung bekanntgibt, behält sich das Jobcenter auch bei einem Weiterbewilligungsantrag vor, alle Angaben der antragstellenden Person sowie aller Mitglieder der Bedarfsgemeinsschaft erneut zu überprüfen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

Weiterbewilligungsantrag versäumt? Was nun?

Gemäß § 46 Absatz 1 SGB I stellt ein nicht eingereichter Weiterbewilligungsantrag keinen Verzicht auf laufende Bürgergeld-Leistungen dar. Es handelt sich dann lediglich um eine Unterbrechung des Leistungsbezugs.

Sie können noch bis zu sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um die Bürgergeld-Leistungen wieder in Anspruch zu nehmen.

Beachten Sie jedoch dabei, dass es in der Regel nicht möglich ist, einen Weiterbewilligungsantrag rückwirkend zu stellen. Genau wie beim Erstantrag auf Bürgergeld besteht ein Anspruch der Leistungen nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Fragen und Antworten zum Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld

Was ist ein Weiterbewilligungsantrag?

Der Weiterbewilligungsantrag ist ein Antrag auf Fortsetzung von Bürgergeld-Leistungen nach Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums.

Wann sollte ich den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Idealerweise sollten Sie mindestens vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, der Antrag kann online, aber auch per E-Mail, per Post oder persönlich im Jobcenter eingereicht werden.

>Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät einreiche?

Eine verspätete Antragstellung kann zu einer Unterbrechung der Zahlungen führen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis erneut ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt wurde.

Muss ich bei jeder Antragstellung die gleichen Informationen erneut einreichen?

Ja, Sie müssen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei jedem Antrag erneut einreichen, da sich Ihre Umstände seit der letzten Bewilligung geändert haben könnten.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, aber in der Regel sollten Sie innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des Antrags eine Antwort erhalten.

Was passiert, wenn sich meine Umstände nach Einreichung des Antrags ändern?

Sie sollten das Jobcenter umgehend über jegliche Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse informieren, da jede Änderung Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben kann.

Kann ich Widerspruch einlegen, falls mein Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wird?

Ja, wie bei allen Bescheiden haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einzulegen, wenn Sie mit der Ablehnung des Antrags nicht einverstanden sind.

Quellen

  • Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum „Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II § 37 Antragserfordernis“ (PDF)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 37 Antragserfordernis (SGB II § 37)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 46 Verzicht (SGB I § 46)