Sind Leistungsberechtigte aus einem wichtigen Grund ortsabwesend, erhalten sie weiter Bürgergeld, wenn das Jobcenter zugestimmt hat.
Ohne Zustimmung besteht kein Leistungsanspruch.
Rund um diese Zustimmung gibt es einige wichtige Formalitäten einzuhalten und einige wesentliche Fragen zu klären, dies soll in diesem Artikel erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtzeitige Antragsstellung
Der Antrag auf die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit muss rechtzeitig, mindestens 5 Werktage vorher (Sa zählt auch als Werktag) gestellt werden.
Ist dies erfolgt, muss das Jobcenter auch innerhalb von dieser Frist entscheiden und die Entscheidung dem Betroffenen auch noch wirksam zugehen lassen. Folglich bleiben für diese Entscheidung eigentlich nur 2 Tage.
2. Abwesenheit nur am Wochenende/Feiertag
Bei Abwesenheit an einzelnen Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist kein Antrag und keine Zustimmung erforderlich.
Wer also das Wochenende von Fr Morgen-Mo Abend aus wichtigem Grund abwesend ist, muss dafür keinen Antrag stellen.
3. Nachträgliche Antragsstellung
Eine nachträgliche Anerkennung der Nichterreichbarkeit ist bei nachträglichem Antrag möglich, wenn ein rechtzeitiger Antrag vor der Ortsabwesenheit nicht oder erst zu spät möglich war.
Dieser Antrag muss allerdings direkt nach Wegfall des Grundes erfolgen, also auch aus der Abwesenheit heraus und nicht erst nach der Rückkehr.
Erfolgt nachträglich keine Zustimmung erhält der Bürgergeld-Empfänger für diese Zeit keine Leistungen. Wird ohne Zustimmung der nähere Bereich verlassen, liegt das Risiko somit zu 100% beim Leistungsberechtigten.
4. Kontaktmöglichkeit hinterlegt
Nach §4 Abs3 ErrV ist die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit aus wichtigem Grund nur zu gewähren, wenn eine Kontaktmöglichkeit beim Jobcenter angegeben wurde.
Diese muss aber nicht zwingend in der Angabe der Aufenthaltsadresse als abweichende Postanschrift erfolgen.
Es reicht völlig aus dem Jobcenter eine andere Kontaktmöglichkeit z.B. über Dritte oder auch Telefonisch oder Digital anzugeben.
Die Anforderungen dürfen hier nicht höher liegen, als bei der kommunikativen Erreichbarkeit, sondern sind eher geringer zu sehen.
So wäre es möglich anzugeben, dass ein Freund Briefe öffnet und dessen Adresse als abweichende Postanschrift mit c/o anzugeben.
5. „Automatische“ Zustimmung (§4 Abs4 S2 ErrV)
Bei Erwerbsfähigen, für die keine Pflicht zur Ortsanwesenheit gilt, weil sie gleichzeitig weder arbeitslos noch erwerbstätig sind, gilt die Zustimmung als bei Antragsstellung bereits als erteilt.
Das betrifft insbesondere Schüler und Menschen denen nach §10 SGB II keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist.
Dabei handelt es sich auch um Eltern in Elternzeit und Betreuende Elternteile mit Kind unter 3 Jahren ohne andere Betreuungsoption.
Außerdem können Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Tätige in einer Arbeitsgelegenheit(AGH) nach §16d SGB II von einer “automatischen” Zustimmung ausgehen, da auch sie weder als arbeitslos noch als erwerbstätig gelten.
Formulierungsvorschlag für einen Antrag auf Zustimmung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Ortsabwesenheit aus wichtigem Grund nach §7b Abs 2 SGB II vom … bis zum … .
Ich werde in dieser Zeit (wichtigen Grund beschreiben)
Sie erreichen mich in dieser Zeit (auswählen welche Option passt:)
Direkte Kommunikation:
– postalisch an meiner Aufenthaltsadresse: …
– per Mail an …. / telefonisch unter… Diese Möglichkeit ist nach den Fachlichen Weisungen zu §7b SGB II – Randnummer 7b.22 zulässig.
Indirekte Kommunikation:
– postalisch über … , die dafür zu verwendende Postadresse lautet: …
– telefonisch über …, sie erreichen ihn/sie unter folgender Nummer: …
– per Mail an …, sie erreichen ihn/sie unter folgender E-Mailadresse: ….
Ergänzung zur indirekten Kommunikation:
Ich verweise hierzu auf §2 Abs1 S2 ErrV, die die Möglichkeit der Erreichbarkeit über Dritte explizit vorsieht, sowie auf die Fachlichen Weisungen zu §7b SGB II unter Randnummer 7b.22.
Ich bitte Sie, innerhalb der nächsten 5 Tage über meinen Antrag zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsgrundlagen
§7b Abs2 SGB II – Abwesenheit aus wichtigem Grund
§4 ErrV – Verfahren zur Zustimmungserklärung
Fachliche Weisung zu §7b SGB II
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit
Weitere Teile dieser Artikel-Serie zur Erreichbarkeit im Bürgergeld findest du im Einführungsartikel verlinkt.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de