Am 1. Januar 2023 wurde Hartz IV, bzw. das Arbeitslosengeld II, durch das Bürgergeld abgelöst. Neben der Namensänderung gibt es einige grundlegende Änderungen bei den Leistungen. In unserem Bürgergeld-Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Beantragung sowie wichtige Hinweise zu Mehrbedarfen und weitere Möglichkeiten zur Aufstockung des Bürgergelds.
Übersicht über das Bürgergeld
Viele Leistungsempfänger schöpfen ihre Ansprüche nicht aus oder wissen nicht, dass sie an der einen oder anderen Stelle Anspruch auf weitere Leistungen haben. Informieren Sie sich in unserem Bürgergeld-Ratgeber selbst über Ihre Ansprüche, damit Sie nicht auf den guten Willen des Jobcenters abgewiesen sind.
Hier erfahren Sie unter anderem alles über:
- den Bürgergeld-Antrag,
- den Bürgergeld-Regelsatz 2025,
- Miete und Bürgergeld – so hoch dürfen die Wohnkosten sein,
- die Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld,
- den Mehrbedarf im Bürgergeld,
- Bürgergeld und Vermögen – welche Ersparnisse Ihnen erhalten bleiben.
Ansonsten gibt Ihnen unser Bürgergeld-Rechner vorab eine Einschätzung darüber, welche monatlichen Leistungen Sie erwarten und was Sie unternehmen können, wenn Ihnen das Jobcenter zu wenig berechnet hat. Machen Sie die Leistungen geltend, die Ihnen zustehen.
Bürgergeld – was ist das?
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats, mit der eine Grundsicherung für Arbeitsuchende sichergestellt werden soll. Das Bürgergeld wird durch das Grundgesetz garantiert, welches besagt, dass jede Person in Deutschland Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben hat.
Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Menschen, die nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen für ihren Lebensunterhalt haben, unterstützt werden.
Zusätzlich zur finanziellen Absicherung erhalten Bürgergeldberechtigte Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Weiterbildung. Ziel des Bürgergelds ist es, langfristige und nachhaltige Beschäftigung bei den Leistungsempfängern zu fördern.
Anders als bei Hartz IV sollen beim Bürgergeld-Bezug Anreize für Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, indem der Vorrang bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen abgeschafft wurde. Zudem gibt es finanzielle Boni für Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer bekommt Bürgergeld?
Bürgergeld wird nur an Personen gezahlt, die erwerbsfähig sind, aber nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Wenn andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen, kann Bürgergeld beantragt werden. Die Jobcenter stehen dabei beratend zur Seite.
Auch Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber Bürgergeld-Empfangenden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Bürgergeld erhalten. Ebenso haben alle Menschen, die vor dem ersten 1. Januar 2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Bürgergeld im Allgemeinen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Anspruch und Höhe
Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld
Mehrbedarf im Bürgergeld – Anspruch und Höhe vom Jobcenter
Bürgergeld-Regelsatz 2025 Tabelle nach SGB II: Regelbedarfe & Regelleistungen
Anrechnung des Überbrückungsgeldes beim Bürgergeld
Bürgergeld Familie
Schwangerschaft und Bürgergeld | Mehrbedarf und Anspruch auf Zuschüsse
Elterngeld und Bürgergeld – Anspruch und Höhe
Kinderzuschlag – Anspruch und Höhe
Bürgergeld Wohnung
Bürgergeld-Mehrbedarf für Warmwasser
Miete und Bürgergeld 2025: So hoch dürfen die Wohnkosten sein
Umzugskosten: Umzug beim Bürgergeld – Das zahlt das Jobcenter
Bürgergeld Beruf
Aufstockende Bürgergeld Leistungen – Anspruch und Höhe
Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Behinderte
Ein-Euro-Job: Arbeitsgelegenheit vom Jobcenter
Ausbildung: Dann besteht ein Bürgergeld-Anspruch
Wie bewerbe ich mich?
Jobsuche
Bürgergeld Alltag
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