Grad der Behinderung: Gesamte Tabelle 2024

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Der Grad der Behinderung wird in einer Skala von 20 bis 100 in Zehnerschritten angegeben, wobei 100 den schwersten Grad der Behinderung zeigt.

In einer Tabelle haben wir eine Übersicht erstellt, in der erkenntlich ist, wann und warum ein Grad der Behinderung anerkannt wird. Doch zunächst zum Grundsätzlichem.

Wann liegt eine Behinderung vor?

Der GdB umfasst sämtliche körperlichen, psychischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die länger als sechs Monate zu Einschränkungen im täglichen Leben führen.

Wichtig: der Grad der Behinderung berücksichtigt nicht nur die Art der Behinderung, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Betroffenen.

Wie wird der GdB bestimmt?

Die Festlegung des GdB erfolgt auf Antrag durch versorgungsärztliche Gutachter/innen. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie körperliche, geistige, seelische und soziale Beeinträchtigungen eines Schwerbehinderten berücksichtigt.

Die Bewertung erfolgt gemäß der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, welche die rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB bilden.

Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Bewertung des GdB genau und gerecht erfolgt und den individuellen Unterstützungsbedarf angemessen widerspiegelt.

Die Bewertung des GdB ist nicht einfach

Bei Vorliegen mehrerer Behinderungen oder Krankheiten ist die Berechnung des GdB kein einfacher Additionsvorgang der Einzel-GdB-Werte.

Vielmehr handelt es sich um einen komplexen Prozess, der die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Krankheiten berücksichtigt. Ziel ist es, eine genaue und gerechte Bewertung des individuellen Unterstützungsbedarfs sicherzustellen.

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis

Menschen mit einem Gesamt-GdB von mindestens 50 gelten als schwerbehindert.

Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Rechte und Vergünstigungen gewährt, wie beispielsweise Fahrpreisermäßigungen.

Die Beantragung dieses Ausweises ist jedoch komplex, der Wissen erfordert, weshalb eine vorige Beratung zum Beispiel bei einem Sozialverband, sehr wichtig ist.

Gleichstellung von Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50

Es können auch Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50 Schwerbehinderten in einigen Bereichen gleichgestellt werden.

Dies bedeutet, dass sie einige Rechte wie Schwerbehinderte haben, jedoch keinen Schwerbehindertenausweis erhalten. Die Beantragung zur Gleichstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit.

GdB-Tabelle und ihre Bedeutung

In der beigefügten GdB-Tabelle sind die häufigsten Krankheiten und Behinderungen mit ihren jeweiligen Grad der Behinderung aufgeführt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich die Kriterien und Verfahren zur Feststellung des GdB im Laufe der Zeit ändern können.

Daher ist es ratsam, sich bei spezifischen Fragen oder Anliegen bezüglich des GdB an die zuständigen Behörden oder Organisationen zu wenden.

GdB bei Geistige Behinderung oder chromosomale Abweichung

Geistige Behinderung oder chromosomale Abweichung Grad der Behinderung
Geistige Behinderung, leicht (IQ 50-70) 50-70
Geistige Behinderung, mittel (IQ 35-50) 70-90
Geistige Behinderung, schwer (IQ unter 35) 90-100
Trisomie 21 50-100
Williams-Beuren-Syndrom 50-100

GdB bei Chronischen Krankheiten

Chronische Krankheiten Grad der Behinderung
Adipositas, leicht 10-20
Adipositas, mittel 20-30
Adipositas, schwer 30-40
Leichte Allergien, z.B. Heuschnupfen 10-20
– Schwere Allergien (anaphylaktischer Schock) 30-50
Bronchialasthma 0-50
Leichte, chronische Schmerzen (z.B. gelegentliche Rückenschmerzen) 10-20
Mittelschwere chronische Schmerzen (z.B. Fibromyalgie) 30-50
Schwere chronische Schmerzen, z.B. fortwährende Schmerzen 50-70
Demenz, frühes Stadim 50-70
Demenz, mittleres Stadium 70-90
Demenz, spätes Stadium 90-100
Diabetes, Typ 1 50-70
Diabetes, Typ 2 30-50
Dystonie, leicht 20-30
Dystonie, mittel 30-50
Dystonie, schwer 50-70
Epilepsie, seltene Anfälle mit mehreren Monaten Pause dazwischen 30-40
Epilepsie, häufigere Anfälle mit mehrwöchigen Pausen 40-50
Epilepsie, häufige Anfälle mit mehrtägigen Pausen 60-80
Epilepsie, fast tägliche oder sehr schwere Anfälle 90-100
Fatigue-Syndrom 30-50
Gelenkschmerzen, leichte (z.B. Arthrose) 10-20
Gelenkschmerzen, mittelschwer (z.B. Rheumatoide Arthritis) 30-50
Herz- und Kreislaufkrankheiten
– Herzleistung, Einschränkung bei mittelschwerer Belastung 20-40
– Herzleistung, Einschränkung bei alltäglicher leichter Belastung 40-80
– Herzleistung, Einschränkung ohne Belastung 90-100
Hoher Blutdruck, Hypertonie 10-20
Krebs im Frühstadium 30-50
Krebs im fortgeschrittenen Stadium 50-80
Migräne, leicht 10-20
Migräne, mittel 20-30
Multiple Sklerose im Frühstadium 50-70
Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium 70-100
Parkinson-Krankheit im Frühstadium 50-70
Parkinson Krankheit im fortgeschrittenes Stadium 70-100
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit 30-50
Schlaganfall, leicht 50-60
Schlaganfall, mittel 60-80
Schlaganfall, schwer 80-100

Grad der Behinderungen bei körperlichen Behinderungen

Körperliche Behinderungen Grad der Behinderung
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) im Frühstadium 50-70
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) im fortgeschrittenen Stadium 70-100
Amputation eines Armes 50-80
Amputation eines Beins 40-60
Amputation beider Beine am Oberschenkel 60-80
Amputation einer Hand und eines Beins 70-90
Amputation beider Hände 80-100
Aphasie, Sprachverlust 30-50
Cerebralparese, leicht 30-50
Cerebralparese, mittel 50-70
Cerebralparese, schwer 70-100
Darmfunktionsstörungen 20-40
Inkontinenz, leicht 20-30
Inkontinenz, mittel 30-50
Inkontinenz, schwer 50-70
Muskeldystrophie, frühes Stadium 30-50
Muskeldystrophie, fortgeschrittenes Stadium 50-70
Rückenmarkschaden, leichte unvollständige Halsmarkschädigungen. Keine Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. 30-60
Rückenmarkschaden, unvollständige Brustmarkschädigungen oder Lendenmarkschädigung (Teillähmung beider Beine). Keine Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. 30-60
Rückenmarkschaden, unvollständige Brustmarkschädigungen oder Lendenmarkschädigung (Teillähmung beider Beine) und Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion 60-80
Rückenmarkschaden, unvollständige bis vollständige Halsmarkschädigung oder Brustmarkschädigung mit Lähmungen von Armen und Beinen sowie Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. 100
Osteoporose 20-40
Schädel-Hirn-Trauma, leicht 20-40
Schädel-Hirn-Trauma, mittel 40-60
Schädel-Hirn-Trauma, schwer 60-80
Sialorrhoe, vermehrter Speichelfluss 10-20

Grad der Behinderung bei Neurologischen Einschränkungen

Neurologische Einschränkungen Grad der Behinderung
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) 30-70
ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) 30-80
Autismus-Spektrum-Störung, leicht 50-80
Autismus-Spektrum-Störung, mittel-schwer 100
Dyslexie (Lese-Rechtschreibstörung), Legasthenie mit Konzentrationsstörungen 20-40
Dyslexie (Lese-Rechtschreibstörung), Legasthenie mit starken Auswirkungen auf Schulleistung und des Weiteren 50
Dyskalkulie (Rechenstörung, RS) 20-40

GdB bei psychischen Erkrankungen

Psychische Krankheit oder Behinderung. Grad der Behinderung
Umfasst Depression, Burnout, Zwangsstörung, affektive Störungen, affektive Psychose, Schizophrenie, Trauma, Post-Traumatische Belastungsstörung und Ähnliches.
Leichte psychische Störung (z. B. leichte Depressionen oder leichte soziale Anpassungsstörungen). 0-20
Mittlere psychische Störung (z. B. phobische Störungen oder affektive Psychose mit bis zu zwei Phasen im Jahr) 30-40
Starke psychische Störung (z. B. starke Zwangsstörungen) 50-100

Gdb bei Seheinschränkungen und Höreinschränkungen

Sehbehinderung Grad der Behinderung
Farbenblindheit 10-20
Schwere Sehbehinderung auf einem Auge 20-30
Blindheit auf einem Auge 30-40
Sehbehinderung (beide Augen) 40-70
Schwere Sehbehinderung (beide Augen) 50-80
Hörsehbehinderung (z.B. Hörsehbeeinträchtigung bei Taubblindheit) 50-100
Komplette Blindheit 100
Hörbehinderung
Tinnitus (chronisches Ohrgeräusch) 10-40
Geringe Schwerhörigkeit (ein Ohr) 0
Geringe Schwerhörigkeit (beide Ohren) 15-20
Mittelgradige Schwerhörigkeit (ein Ohr) 10
Mittelgradige Schwerhörigkeit (beide Ohren) 30-40
Hochgradige Schwerhörigkeit (ein Ohr) 10-15
Hochgradige Schwerhörigkeit (beide Ohren) 50-80
Taubheit (ein Ohr) 20
Taubheit (beide Ohren) 80-100
Taubblindheit
Usher-Syndrom (Typ I) 70-100
Usher-Syndrom (Typ II) 50-80
Usher-Syndrom (Typ III) 30-60
Progressive Taubblindheit 60-80
Erworbene Taubheit mit Sehbehinderung 70-90
Erworbene Taubblindheit 80-100
Angeborene Taubheit mit Sehbehinderung 80-100
Kongenitale Taubblindheit 100

Die Einstufung der Behinderung ist wichtig

Abschließend lässt sich sagen, dass der Grad der Behinderung eine wichtige Rolle im Leben von Menschen mit Schwerbehinderungen spielt, da er ihre Ansprüche auf Unterstützung und soziale Leistungen maßgeblich beeinflusst.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Feststellung des GdB sorgfältig und gerecht erfolgt, um eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.