Der Grad der Behinderung wird in einer Skala von 20 bis 100 in Zehnerschritten angegeben, wobei 100 den schwersten Grad der Behinderung zeigt.
In einer Tabelle haben wir eine Übersicht erstellt, in der erkenntlich ist, wann und warum ein Grad der Behinderung anerkannt wird. Doch zunächst zum Grundsätzlichem.
Wann liegt eine Behinderung vor?
Inhaltsverzeichnis
Der GdB umfasst sämtliche körperlichen, psychischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die länger als sechs Monate zu Einschränkungen im täglichen Leben führen.
Wichtig: der Grad der Behinderung berücksichtigt nicht nur die Art der Behinderung, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Betroffenen.
Wie wird der GdB bestimmt?
Die Festlegung des GdB erfolgt auf Antrag durch versorgungsärztliche Gutachter/innen. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie körperliche, geistige, seelische und soziale Beeinträchtigungen eines Schwerbehinderten berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt gemäß der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, welche die rechtliche Grundlage für die Feststellung des GdB bilden.
Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Bewertung des GdB genau und gerecht erfolgt und den individuellen Unterstützungsbedarf angemessen widerspiegelt.
Die Bewertung des GdB ist nicht einfach
Bei Vorliegen mehrerer Behinderungen oder Krankheiten ist die Berechnung des GdB kein einfacher Additionsvorgang der Einzel-GdB-Werte.
Vielmehr handelt es sich um einen komplexen Prozess, der die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Krankheiten berücksichtigt. Ziel ist es, eine genaue und gerechte Bewertung des individuellen Unterstützungsbedarfs sicherzustellen.
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
Menschen mit einem Gesamt-GdB von mindestens 50 gelten als schwerbehindert.
Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen verschiedene Rechte und Vergünstigungen gewährt, wie beispielsweise Fahrpreisermäßigungen.
Die Beantragung dieses Ausweises ist jedoch komplex, der Wissen erfordert, weshalb eine vorige Beratung zum Beispiel bei einem Sozialverband, sehr wichtig ist.
Gleichstellung von Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50
Es können auch Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50 Schwerbehinderten in einigen Bereichen gleichgestellt werden.
Dies bedeutet, dass sie einige Rechte wie Schwerbehinderte haben, jedoch keinen Schwerbehindertenausweis erhalten. Die Beantragung zur Gleichstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit.
GdB-Tabelle und ihre Bedeutung
In der beigefügten GdB-Tabelle sind die häufigsten Krankheiten und Behinderungen mit ihren jeweiligen Grad der Behinderung aufgeführt.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich die Kriterien und Verfahren zur Feststellung des GdB im Laufe der Zeit ändern können.
Daher ist es ratsam, sich bei spezifischen Fragen oder Anliegen bezüglich des GdB an die zuständigen Behörden oder Organisationen zu wenden.
GdB bei Geistige Behinderung oder chromosomale Abweichung
Geistige Behinderung oder chromosomale Abweichung | Grad der Behinderung |
---|---|
Geistige Behinderung, leicht (IQ 50-70) | 50-70 |
Geistige Behinderung, mittel (IQ 35-50) | 70-90 |
Geistige Behinderung, schwer (IQ unter 35) | 90-100 |
Trisomie 21 | 50-100 |
Williams-Beuren-Syndrom | 50-100 |
GdB bei Chronischen Krankheiten
Chronische Krankheiten | Grad der Behinderung |
---|---|
Adipositas, leicht | 10-20 |
Adipositas, mittel | 20-30 |
Adipositas, schwer | 30-40 |
Leichte Allergien, z.B. Heuschnupfen | 10-20 |
– Schwere Allergien (anaphylaktischer Schock) | 30-50 |
Bronchialasthma | 0-50 |
Leichte, chronische Schmerzen (z.B. gelegentliche Rückenschmerzen) | 10-20 |
Mittelschwere chronische Schmerzen (z.B. Fibromyalgie) | 30-50 |
Schwere chronische Schmerzen, z.B. fortwährende Schmerzen | 50-70 |
Demenz, frühes Stadim | 50-70 |
Demenz, mittleres Stadium | 70-90 |
Demenz, spätes Stadium | 90-100 |
Diabetes, Typ 1 | 50-70 |
Diabetes, Typ 2 | 30-50 |
Dystonie, leicht | 20-30 |
Dystonie, mittel | 30-50 |
Dystonie, schwer | 50-70 |
Epilepsie, seltene Anfälle mit mehreren Monaten Pause dazwischen | 30-40 |
Epilepsie, häufigere Anfälle mit mehrwöchigen Pausen | 40-50 |
Epilepsie, häufige Anfälle mit mehrtägigen Pausen | 60-80 |
Epilepsie, fast tägliche oder sehr schwere Anfälle | 90-100 |
Fatigue-Syndrom | 30-50 |
Gelenkschmerzen, leichte (z.B. Arthrose) | 10-20 |
Gelenkschmerzen, mittelschwer (z.B. Rheumatoide Arthritis) | 30-50 |
Herz- und Kreislaufkrankheiten | |
– Herzleistung, Einschränkung bei mittelschwerer Belastung | 20-40 |
– Herzleistung, Einschränkung bei alltäglicher leichter Belastung | 40-80 |
– Herzleistung, Einschränkung ohne Belastung | 90-100 |
Hoher Blutdruck, Hypertonie | 10-20 |
Krebs im Frühstadium | 30-50 |
Krebs im fortgeschrittenen Stadium | 50-80 |
Migräne, leicht | 10-20 |
Migräne, mittel | 20-30 |
Multiple Sklerose im Frühstadium | 50-70 |
Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium | 70-100 |
Parkinson-Krankheit im Frühstadium | 50-70 |
Parkinson Krankheit im fortgeschrittenes Stadium | 70-100 |
Periphere Arterielle Verschlusskrankheit | 30-50 |
Schlaganfall, leicht | 50-60 |
Schlaganfall, mittel | 60-80 |
Schlaganfall, schwer | 80-100 |
Grad der Behinderungen bei körperlichen Behinderungen
Körperliche Behinderungen | Grad der Behinderung |
---|---|
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) im Frühstadium | 50-70 |
ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) im fortgeschrittenen Stadium | 70-100 |
Amputation eines Armes | 50-80 |
Amputation eines Beins | 40-60 |
Amputation beider Beine am Oberschenkel | 60-80 |
Amputation einer Hand und eines Beins | 70-90 |
Amputation beider Hände | 80-100 |
Aphasie, Sprachverlust | 30-50 |
Cerebralparese, leicht | 30-50 |
Cerebralparese, mittel | 50-70 |
Cerebralparese, schwer | 70-100 |
Darmfunktionsstörungen | 20-40 |
Inkontinenz, leicht | 20-30 |
Inkontinenz, mittel | 30-50 |
Inkontinenz, schwer | 50-70 |
Muskeldystrophie, frühes Stadium | 30-50 |
Muskeldystrophie, fortgeschrittenes Stadium | 50-70 |
Rückenmarkschaden, leichte unvollständige Halsmarkschädigungen. Keine Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. | 30-60 |
Rückenmarkschaden, unvollständige Brustmarkschädigungen oder Lendenmarkschädigung (Teillähmung beider Beine). Keine Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. | 30-60 |
Rückenmarkschaden, unvollständige Brustmarkschädigungen oder Lendenmarkschädigung (Teillähmung beider Beine) und Störung der Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion | 60-80 |
Rückenmarkschaden, unvollständige bis vollständige Halsmarkschädigung oder Brustmarkschädigung mit Lähmungen von Armen und Beinen sowie Mastdarmfunktion oder Blasenfunktion. | 100 |
Osteoporose | 20-40 |
Schädel-Hirn-Trauma, leicht | 20-40 |
Schädel-Hirn-Trauma, mittel | 40-60 |
Schädel-Hirn-Trauma, schwer | 60-80 |
Sialorrhoe, vermehrter Speichelfluss | 10-20 |
Grad der Behinderung bei Neurologischen Einschränkungen
Neurologische Einschränkungen | Grad der Behinderung |
---|---|
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) | 30-70 |
ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) | 30-80 |
Autismus-Spektrum-Störung, leicht | 50-80 |
Autismus-Spektrum-Störung, mittel-schwer | 100 |
Dyslexie (Lese-Rechtschreibstörung), Legasthenie mit Konzentrationsstörungen | 20-40 |
Dyslexie (Lese-Rechtschreibstörung), Legasthenie mit starken Auswirkungen auf Schulleistung und des Weiteren | 50 |
Dyskalkulie (Rechenstörung, RS) | 20-40 |
GdB bei psychischen Erkrankungen
Psychische Krankheit oder Behinderung. | Grad der Behinderung |
---|---|
Umfasst Depression, Burnout, Zwangsstörung, affektive Störungen, affektive Psychose, Schizophrenie, Trauma, Post-Traumatische Belastungsstörung und Ähnliches. | |
Leichte psychische Störung (z. B. leichte Depressionen oder leichte soziale Anpassungsstörungen). | 0-20 |
Mittlere psychische Störung (z. B. phobische Störungen oder affektive Psychose mit bis zu zwei Phasen im Jahr) | 30-40 |
Starke psychische Störung (z. B. starke Zwangsstörungen) | 50-100 |
Gdb bei Seheinschränkungen und Höreinschränkungen
Sehbehinderung | Grad der Behinderung |
---|---|
Farbenblindheit | 10-20 |
Schwere Sehbehinderung auf einem Auge | 20-30 |
Blindheit auf einem Auge | 30-40 |
Sehbehinderung (beide Augen) | 40-70 |
Schwere Sehbehinderung (beide Augen) | 50-80 |
Hörsehbehinderung (z.B. Hörsehbeeinträchtigung bei Taubblindheit) | 50-100 |
Komplette Blindheit | 100 |
Hörbehinderung | |
Tinnitus (chronisches Ohrgeräusch) | 10-40 |
Geringe Schwerhörigkeit (ein Ohr) | 0 |
Geringe Schwerhörigkeit (beide Ohren) | 15-20 |
Mittelgradige Schwerhörigkeit (ein Ohr) | 10 |
Mittelgradige Schwerhörigkeit (beide Ohren) | 30-40 |
Hochgradige Schwerhörigkeit (ein Ohr) | 10-15 |
Hochgradige Schwerhörigkeit (beide Ohren) | 50-80 |
Taubheit (ein Ohr) | 20 |
Taubheit (beide Ohren) | 80-100 |
Taubblindheit | |
Usher-Syndrom (Typ I) | 70-100 |
Usher-Syndrom (Typ II) | 50-80 |
Usher-Syndrom (Typ III) | 30-60 |
Progressive Taubblindheit | 60-80 |
Erworbene Taubheit mit Sehbehinderung | 70-90 |
Erworbene Taubblindheit | 80-100 |
Angeborene Taubheit mit Sehbehinderung | 80-100 |
Kongenitale Taubblindheit | 100 |
Die Einstufung der Behinderung ist wichtig
Abschließend lässt sich sagen, dass der Grad der Behinderung eine wichtige Rolle im Leben von Menschen mit Schwerbehinderungen spielt, da er ihre Ansprüche auf Unterstützung und soziale Leistungen maßgeblich beeinflusst.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Feststellung des GdB sorgfältig und gerecht erfolgt, um eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.