Bürgergeld-Rechner 2026: Ihren Anspruch kostenlos berechnen
Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie online schnell und anonym Ihren Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter berechnen. Die Anwendung ist kostenfrei und enthält alle aktuellen Regelbedarfssätze aus 2026.
Bürgergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende.
1 Ihr Haushalt
Wählen Sie Ihre Lebenssituation und fügen Sie ggf. Kinder hinzu.
2 Wohnkosten
Tragen Sie Ihre monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung ein.
3 Besondere Bedarfe
Treffen folgende Situationen auf Sie zu?
4 Einkommen
Einkommen wird nach Abzug von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet.
Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?
Das Bürgergeld besteht grundsätzlich aus vier Positionen:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Nebenkosten
- Heizkosten
- Mehrbedarfe (bei besonderen Lebensumständen)
Mindernd wirken sich dagegen aus:
- Regelmäßiges Einkommen
- Vermögen oberhalb des Schonvermögens
- Unangemessene Kosten für Wohnung und Heizung
- Sanktionen durch das Jobcenter
- Darlehensrückzahlungen
Warum den Bürgergeld-Anspruch selbst berechnen?
Ein Bürgergeld-Bescheid ist eine komplexe Zusammensetzung aus Berechnungen, Belehrungen und Tabellen. Nur die wenigsten können im Detail nachvollziehen, was das Jobcenter ausgerechnet hat. Doch eine Überprüfung lohnt sich: Auch Behörden machen Fehler – und wer seinen eigenen Anspruch kennt, merkt schnell, wenn das Jobcenter zu wenig überweist.
Wenn das Jobcenter zu wenig berechnet
Weicht der Bescheid des Jobcenters von Ihrer eigenen Berechnung ab, sollten die Alarmglocken läuten. Im Umgang mit Behörden gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem Rechner und legen Sie bei Abweichungen fristgerecht Widerspruch ein.
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Sie können den Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen – auch digital über die Website der Agentur für Arbeit. Das Jobcenter ist verpflichtet, Ihnen beim Ausfüllen zu helfen.
Leben Sie mit einem Partner zusammen oder haben Kinder, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Der Anspruch wird dann gemeinschaftlich berechnet – ein gesonderter Antrag für jedes Familienmitglied ist nicht notwendig.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld.
Regelbedarfssätze 2026
Der Regelbedarf ist ein monatlicher Pauschalbetrag, der die Grundkosten des Lebens abdecken soll: Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Für 2026 wurden die Sätze gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und bleiben auf dem Stand von 2025:
| Regelbedarfsstufe | Monatsbetrag 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende (Stufe 1) | 563 € |
| Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2) | 506 € |
| Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern (Stufe 3) | 451 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre (Stufe 4) | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre (Stufe 5) | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre (Stufe 6) | 357 € |
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Bürgergeld-Regelsatz 2026 – Regelbedarf, Mehrbedarf und Mietkosten.
Was zahlt das Jobcenter für die Wohnung?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten, sofern diese als angemessen gelten. Was angemessen ist, richtet sich nach der Region. In München liegen die akzeptierten Mietobergrenzen erheblich höher als etwa in Wilhelmshaven. Einen Überblick bietet unsere Tabelle der Mietobergrenzen.
Ist die Miete zu hoch, fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf – durch Umzug oder Untervermietung. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges gilt jedoch eine Karenzzeit: In diesem Zeitraum werden die tatsächlichen Mietkosten übernommen, unabhängig von ihrer Höhe.
Heizkosten und Nebenkosten
Neben- und Heizkosten werden in angemessener Höhe vom Jobcenter vollständig übernommen. Stromkosten sind hingegen im Regelsatz eingepreist und werden grundsätzlich nicht gesondert erstattet. Ausnahmen gelten bei Elektroheizungen und bei elektrischer Warmwasserbereitung – in letzterem Fall kann ein Mehrbedarf von 2,3 Prozent auf den Regelbedarf geltend gemacht werden. Weitere Informationen: Bürgergeld-Mehrbedarf für Warmwasser.
Mehrbedarfe beim Bürgergeld
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mehrbedarfe den monatlichen Anspruch erhöhen:
- Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung – 17 Prozent auf den Regelbedarf.
- Alleinerziehende: Höhe richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder.
- Dezentrale Warmwasserbereitung: Pauschaler Zuschlag bei Durchlauferhitzern in der Wohnung.
- Bildung und Teilhabe (BuT): Leistungen für Schulbedarf, Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen und Lernförderung.
- Behinderung / Teilhabe am Arbeitsleben: 35 Prozent auf den Regelsatz für die Dauer der Maßnahme.
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G: 17 Prozent auf den Regelsatz.
- Kostenaufwendige Ernährung: Aus medizinischen Gründen – Höhe richtet sich nach der Erkrankung.
- Regelmäßige Sonderkosten: Zum Beispiel Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts.
Weiterführende Informationen: Mehrbedarf im Bürgergeld – Anspruch und Höhe.
Vermögen und Schonvermögen
Vorhandenes Vermögen – darunter Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere und nicht selbst genutztes Wohneigentum – muss grundsätzlich vor dem Bürgergeld-Bezug aufgebraucht werden. Das Gesetz gewährt jedoch ein Schonvermögen:
- Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges: 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft, je 15.000 Euro für jede weitere Person.
- Ab dem zweiten Jahr: Das Schonvermögen der ersten Person sinkt auf 15.000 Euro.
Weitere Informationen: Bürgergeld und Vermögen – diese Ersparnisse bleiben erhalten.
Wie wird Einkommen angerechnet?
Zum Einkommen zählen Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit, aber auch Kapital- und Zinserträge sowie private Renten. Die Anrechnung erfolgt stufenweise:
- Die ersten 100 Euro brutto monatlich sind anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
- Zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
- Zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei.
- Der verbleibende Betrag wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.
Rechenbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 2.000 Euro Bürgergeld nimmt einen Teilzeitjob mit 1.200 Euro Bruttoverdienst an. Nach Abzug aller Freibeträge (100 + 84 + 144 + 20 = 348 Euro) werden 852 Euro auf den Anspruch angerechnet. Ihr verbleibendes Gesamteinkommen: 2.348 Euro monatlich.
Weitere Informationen: Aufstockende Bürgergeld-Leistungen – Anspruch und Höhe.
Darlehen und Sanktionen
Für bestimmte unabweisbare Bedarfe – etwa Stromkostennachzahlungen – kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von in der Regel 5 Prozent des Regelbedarfs.
Darüber hinaus darf das Jobcenter den Regelsatz kürzen, wenn Beziehende ihren Pflichten nicht nachkommen – etwa das Erscheinen zu Pflichtterminen verweigern, zumutbare Arbeit ablehnen oder bei der Stellensuche nicht aktiv mitwirken. Bei Pflichtverletzungen sind Kürzungen von 10 bis 30 Prozent möglich, gestaffelt nach Erst-, Zweit- und Drittverstoß.
Ausführliche Informationen: Sanktionen und Strafen im Bürgergeld.
