Wenn die Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann ergรคnzend Grundsicherung beantragt werden. Was kรถnnen Rentnerinnen und Rentner beantragen, um ihre Rente aufzustocken? In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die Grundsicherung ist, wer sie bekommt und wie hoch sie ist.
Inhaltsverzeichnis
Grundsicherung: Das Wichtigste in Kรผrze
Die Grundsicherung soll Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland sowie Personen mit voller Erwerbsminderung einen menschenwรผrdigen Lebensstandard ermรถglichen. Folgende Aspekte spielen in diesem Bezug eine wichtige Rolle:
- Die Hauptzielgruppe fรผr die Grundsicherung sind Rentnerinnen und Rentner sowie voll erwerbsgeminderte Personen.
- Die Grundsicherung soll Berechtigten einen menschenwรผrdigen Lebensstandard sichern, wenn die Rente oder andere Einkรผnfte nicht ausreichen.
- Die rechtliche Grundlage fรผr die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im 4. Kapitel des SGB XII verankert.
- Anspruch auf Grundsicherung besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Person Anspruch auf Rente hat oder wenn eine volle Erwerbsminderung besteht.
- Die Grundsicherung dient zur Deckung des Lebensunterhalts sowie der Kosten fรผr Unterkunft und Heizung als auch zur Deckung bestimmter Mehrbedarfe.
- Der Wohnsitz und der gewรถhnliche Aufenthaltsort mรผssen in Deutschland liegen.
- Bei der Berechnung der Grundsicherung werden รคhnliche Kriterien wie beim Bรผrgergeld verwendet.
- Regelmรครige Einkommen und Vermรถgen รผber 10.000 Euro werden auf den Anspruch unter Berรผcksichtigung bestimmter Freibetrรคge angerechnet.
- Die Grundsicherung wird nur auf Antrag gewรคhrt. Eine automatische Aufstockung erfolgt nicht.
- Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Rente reicht oft nicht aus
In den letzten Jahren hat das Thema Grundsicherung zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere fรผr Rentnerinnen und Rentner. Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die darauf abzielt, รคlteren Menschen und Personen mit voller Erwerbsminderung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, wenn ihre Rente oder sonstige Einkรผnfte fรผr die Deckung des grundlegenden Lebensbedarfs nicht ausreichen.
Diese staatliche Unterstรผtzung wird aus Steuermitteln finanziert und dient dazu, Menschen zu helfen, die aufgrund unzureichender Rentenansprรผche nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu bewรคltigen.
Statistische Daten unterstreichen die wachsende Relevanz dieses Themas: Im Jahr 2023 waren in Deutschland รผber 684.000 Menschen im Alter auf Grundsicherung angewiesen.
Die steigenden Lebensunterhaltungskosten stellen viele Rentnerinnen und Rentner vor weitere finanzielle Herausforderungen. Besonders hรคufig sind Frauen betroffen, die den grรถรten Teil der Grundsicherungsempfangenden ausmachen. Die Grundsicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekรคmpfung von Altersarmut und stellt eine wichtige Sรคule im sozialen Sicherungsnetz dar.
Was ist Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialleistung in Deutschland, die dazu dient, Personen im Rentenalter oder mit voller Erwerbsminderung finanziell zu unterstรผtzen, wenn ihre eigenen Mittel fรผr den grundlegenden Lebensbedarf nicht ausreichen. Diese Leistung ist im vierten Kapitel des Zwรถlften Sozialgesetzbuchs (SGB XII) geregelt.
Der Zweck der Grundsicherung ist es, รคlteren Menschen und voll erwerbsgeminderten Personen ein menschenwรผrdiges Leben zu ermรถglichen. Sie soll sicherstellen, dass die grundlegenden Bedรผrfnisse wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft und medizinische Versorgung gedeckt sind, wenn die eigenen Einkรผnfte, wie zum Beispiel eine geringe Rente, hierfรผr nicht ausreichen.
Ziel der Grundsicherung ist es somit, Altersarmut zu verhindern und Betroffenen ein Mindestmaร an finanzieller Sicherheit zu gewรคhrleisten. Sie spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem Deutschlands und hilft dabei, soziale Ungleichheit im Alter oder bei Erwerbsminderung zu verringern.
In diesem Kontext wird deutlich, dass die Grundsicherung nicht nur eine finanzielle Unterstรผtzung darstellt, sondern auch einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leistet.
Voraussetzungen fรผr den Anspruch auf Grundsicherung
Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, mรผssen bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sein. Dabei spielen insbesondere die folgenden drei Kriterien eine wichtige Rolle:
- Altersgrenze
- Volle Erwerbsminderung
- Wohnsitz
Bei der Antragstellung werden diese Kriterien sorgfรคltig geprรผft, um eine faire und gerechte Verteilung der Sozialleistungen zu gewรคhrleisten.
Altersgrenze
Die Grundsicherung im Alter kann beantragt werden, wenn eine Person die Regelaltersgrenze erreicht hat. Diese Altersgrenze ist identisch mit dem Zeitpunkt, zu dem regulรคr die Altersrente bezogen werden kann.
Da die Altersgrenze fรผr die Rente schrittweise angehoben wurde, kann dieser Zeitpunkt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren liegen. Personen, die das Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen fรผr den Lebensunterhalt nicht ausreicht, sollten ihren Anspruch auf Grundsicherung prรผfen.
Volle Erwerbsminderung
Neben dem Alter gibt es die Mรถglichkeit, Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung zu beantragen. Hierfรผr muss eine Person dauerhaft voll erwerbsgemindert sein, was bedeutet, dass sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag einer Erwerbstรคtigkeit nachzugehen. Die volle Erwerbsminderung muss durch die Deutsche Rentenversicherung oder im Auftrag des Sozialhilfetrรคgers festgestellt werden.
Wohnsitz
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Wohnsitz. Um Grundsicherung in Deutschland zu erhalten, muss die antragstellende Person ihren gewรถhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie mรผssen also in Deutschland gemeldet sein und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, um einen Anspruch auf Grundsicherung geltend zu machen.
Achtung: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die Zahlungen fรผr Grundsicherungsleistungen eingestellt, sobald Sie sich lรคnger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten.
Berechnung der Grundsicherung
Die Hรถhe der Grundsicherung wird von Fall zu Fall individuell berechnet und hรคngt von mehreren Faktoren ab. Zentral sind hierbei das Einkommen und das Vermรถgen der Antragstellenden. Ferner spielt auch das Einkommen der Kinder und Eltern eine Rolle, insofern dieses รผber einem Jahresgehalt von 100.000 Euro liegt.
Einkommen
Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Grundsicherung wird zuerst das Einkommen der Antragstellenden betrachtet. Hierunter fallen alle regelmรครigen Einnahmen wie
- Renten,
- Pensionen,
- Erwerbseinkommen,
- Miet- und Pachteinnahmen,
- Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern,
- Elterngeld รผber 300 Euro,
- Kindergeld,
- Krankengeld,
- Zinsen.
Es gibt allerdings auch Einkรผnfte, die nicht zur Grundsicherung angerechnet werden. Dazu zรคhlen beispielsweise bestimmte Freibetrรคge bei Erwerbseinkommen oder Leistungen aus einer zusรคtzlichen Altersvorsorge bis zu einem Hรถchstbetrag.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass seit 2018 ein Betrag von 100 Euro, beispielsweise der Riesterrente, anrechnungsfrei bleibt. Darรผber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Hรถchstbetrag frei. Folgende Einkommensarten werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet:
- 30 Prozent des Einkommens aus selbststรคndiger oder nichtselbststรคndiger Tรคtigkeit, hรถchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (also derzeit 281,50 Euro),
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Unterhaltsansprรผche gegenรผber Kindern oder Eltern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt,
- Elterngeld bis 300 Euro,
- bis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tรคtigkeiten (beispielsweise Ehrenamt),
- Pflegegeld,
- Leistungen aus einer zusรคtzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Hรถchstbetrag), hierzu gehรถrt auch die Rente aus freiwilligen Beitrรคgen,
- 224,50 Euro der Bruttorente, wenn mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfรผllt sind.
Vermรถgen
Neben dem Einkommen spielt das Vermรถgen eine Rolle bei der Berechnung der Grundsicherung. Hierzu zรคhlen Bargeld, Wertpapiere, Haus- und Grundvermรถgen sowie Sparguthaben. Allerdings wird nicht jedes Vermรถgen angerechnet. So gibt es einen Vermรถgensfreibetrag, der aktuell bei 10.000 Euro pro Person liegt. Das bedeutet, dass ein Vermรถgen bis zu dieser Hรถhe keinen Einfluss auf den Anspruch oder die Hรถhe der Grundsicherung hat. Auch bei der Grundsicherung werden bestimmte Freibetrรคge berรผcksichtigt, wie beispielsweise der Grundrentenfreibetrag, der angewendet wird, wenn jemand 33 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Zum Vermรถgen zรคhlt nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung:
- Bargeld,
- Wertpapiere,
- Sparguthaben,
- Haus- und Grundvermรถgen (auรer bei Eigennutzung),
- Pkw.
Nicht zum Vermรถgen zรคhlen hingegen:
- Kleinere Barbetrรคge bis zu einem Schonvermรถgen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und von 20.000 Euro bei Verheirateten oder Partnern,
- Familien- oder Erbstรผcke, wenn deren ideeller Wert den Verkaufswert deutlich รผbersteigt,
- angemessener Hausrat,
- ein angemessenes und selbst genutztes Hausgrundstรผck oder eine Wohnung,
- gefรถrdertes Altersvorsorgevermรถgen einer Riesterrente (wird die Riesterrente ausgezahlt, wird sie jedoch teilweise als Einkommen berรผcksichtigt).
Leistungen der Grundsicherung
Der Leistungsumfang der Grundsicherung ist mit dem Bรผrgergeld vergleichbar. Dabei berรผcksichtigt der Leistungstrรคger verschiedende Leistungsarten, die darauf abzielen, den Antragstellenden ein angemessenes Leben zu ermรถglichen. Die Leistungen decken die folgenden drei grundlegenden Bereiche ab:
- Lebensunterhalt
- Kosten fรผr Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe
Lebensunterhalt
Die Grundlage der Grundsicherung bildet die Deckung des notwendigen Lebensunterhalts. Dazu gehรถren Ausgaben fรผr Nahrung, Kleidung, Kรถrperpflege, Hausrat, persรถnliche Bedรผrfnisse des tรคglichen Lebens sowie in manchen Fรคllen auch Beitrรคge fรผr Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Hรถhe dieser Leistungen wird anhand der gleichen Regelbedarfsstufen ermittelt, die auf fรผr Bรผrgergeld-Empfangende gelten. Fรผr Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) ist der monatliche Regelbedarf fรผr das Jahr 2024 auf 563 Euro festgelegt. Paare (Regelbedarfsstufe 2) erhalten pro Kopf 506 Euro.
Weitere Informationen รผber Regelbedarfe hierzu finden Sie in dem Ratgeber โBรผrgergeld-Regelsatz 2024 โ Regelbedarf, Mehrbedarf und Mietkostenโ.
Unterkunft und Heizung
Ein wesentlicher Bestandteil der Grundsicherung ist die รbernahme der Kosten fรผr Unterkunft und Heizung. Dies umfasst Miete, Nebenkosten sowie die Kosten fรผr die Heizung der Wohnung. Die Hรถhe dieser Leistungen variiert je nach รถrtlichen Gegebenheiten und der Grรถรe der angemessenen Wohnflรคche.
Wichtig dabei ist, dass die Mietkosten angemessen sein mรผssen. Einen รberblick, was der Leistungstrรคger als angemessen anerkennt, erhalten Sie in unserem Ratgeber โBรผrgergeld Miete โ Tabelle fรผr 2023 und alle Mietobergrenzenโ.
Mehrbedarf
In bestimmten Situationen kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dazu zรคhlen beispielsweise besondere Bedรผrfnisse von Schwangeren, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die aus medizinischen Grรผnden spezielle Ernรคhrung benรถtigen.
Der Mehrbedarf wird zusรคtzlich zum Regelbedarf gewรคhrt und soll spezifische Bedรผrfnisse abdecken, die durch den Regelbedarf nicht ausreichend berรผcksichtigt werden. Weitere Informationen รผber Mehrbedarfe finden Sie in unserem Ratgeber โMehrbedarf im Bรผrgergeld โ Anspruch und Hรถhe vom Jobcenterโ.
Antragstellung
Um die Grundsicherung in Anspruch nehmen zu kรถnnen, mรผssen Sie bei dem zustรคndigen Sozialamt einen Antrag einreichen, da die Grundsicherung nicht automatisch gewรคhrt wird, sondern aktiv beantragt werden muss. In der Regel stellen die รmter Formulare fรผr die Beantragung der Grundsicherung bereit. In den meisten Fรคllen ist die Beantragung mittlerweile auch online mรถglich. Folgende Unterlagen benรถtigen Sie fรผr die Beantragung von Grundsicherung:
- Persรถnliche Identifikationsdokumente (Personalausweis oder Reisepass).
- Nachweise รผber Einkommen und Vermรถgen (z.B. Rentenbescheid, Kontoauszรผge).
- Nachweise รผber Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise รผber Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge).
- Gegebenenfalls medizinische Nachweise bei Erwerbsminderung.
In vielen Gemeinden ist es mรถglich, den Antrag auf Grundsicherung auch online einzureichen. Dies kann รผber die offiziellen Webseiten der Sozialรคmter oder รผber spezielle Online-Portale erfolgen. Die elektronische Antragsstellung erleichtert den Prozess und ermรถglicht eine schnellere Bearbeitung.
Vor der Antragstellung kann es durchaus sinnvoll sein, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Viele Sozialรคmter und gemeinnรผtzige Organisationen bieten kostenlose Beratungen an, um Interessenten bei der Antragstellung zu unterstรผtzen und Fragen zu klรคren. Hier kรถnnen auch individuelle Besonderheiten des Einzelfalls besprochen werden.
Wie lange bekomme ich Grundsicherung?
Genau wie beim Bรผrgergeld bekommen Leistungsempfangende in der Regel eine Bewilligung รผber 12 Monate. Im Anschluss muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die rรผckwirkende Beantragung dieser Leistung ist nicht mรถglich. Der Anspruch gilt immer erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Dabei zรคhlt immer der volle Monat, selbst wenn Sie den Antrag am letzten Tag eines Monats einreichen.
Rechenbeispiel
Peter F. ist 67 Jahre alt, alleinstehend und lebt in Niedersachen. Er bekommt eine monatliche Rente von 850 Euro brutto und hat รผber 33 Jahre Grundrentenzeiten erfรผllt. Er hat daher einen Anspruch auf Freibetrรคge. รber ein Vermรถgen รผber 10.000 Euro verfรผgt Peter nicht. Seine Miete betrรคgt monatlich 350 Euro.
Fรผr Heizkosten werden 40 Euro und fรผr Nebenkosten 55 Euro fรคllig. Als Alleinstehender wird Peter der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet. Er hat somit einen Regelbedarf von 563 Euro.
Zusammen mit der Miete, den Heizkosten und den Nebenkosten betrรคgt der monatliche Bedarf von Peter 1008 Euro (563 Euro Regelbedarf + 350 Euro Miete + 55 Euro Nebenkosten + 40 Euro Heizkosten.
Auf diesen Bedarf wird seine Rente von 850 Euro als Einkommen angerechnet. Als genereller Freibetrag gelten hier 100 Euro. Von den restlichen 750 Euro werden 30 Prozent als Freibetrag gewรคhrt, da Peter รผber 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. 30 Prozent von 750 Euro sind 225 Euro. Insgesamt hรคtte Peter somit einen Freibetrag von 325 Euro. Der maximale Freibetrag darf jedoch nur 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 betragen und ist somit auf 281,50 Euro gedeckelt.
Darรผber hinaus werden die Beitrรคge fรผr die Kranken- und Pflegeversicherung als Freibetrag angerechnet. Bei Peter sind das 94 Euro pro Monat. Demensprechend werden bei Peter 375,50 Euro als Freibetrag auf seine Rente gewรคhrt (281,50 Euro Freibetrag auf die Rente + 94 Euro Beitrรคge fรผr Kranken- und Pflegeversicherung). Als Einkommen werden 474,50 Euro angerechnet (850 Euro Rente – 375,50 Euro Freibetrag).
Nun wird das anrechenbare Einkommen (474,50 Euro) von Peters Bedarf (1008 Euro) abgezogen. Daraus ergibt sich dann ein Anspruch von 533,50 Euro Grundsicherung pro Monat, die Peter zusรคtzlich zu seiner Rente erhรคlt.
Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwรถlftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) (4. Kapitel SGB XII)