Bürgergeld: Anspruch auf Extrageld für Schulbedarf vom Jobcenter 2026

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Das Bildungspaket wurde speziell für Familien mit Kindern und Jugendlichen entwickelt, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ziel der Leistung ist es, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Leistungen des Bildungspakets: Das Wichtigste in Kürze

Das Bildungspaket bietet Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche in Deutschland, indem es Leistungen für Schulbedarf, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten bereitstellt. Hier die wichtigsten Fakten zu den Leistungen des Bildungspakets:

  • Das Bildungspaket richtet sich insbesondere an Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
  • Auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben.
  • Der Leistungsträger erkennt beim persönlichen Schulbedarf derzeit insgesamt 195 Euro pro Schuljahr an, ausgezahlt in zwei Raten.
  • Kostenübernahme für Lernförderung (Nachhilfe) ist möglich, wenn die Schule bestätigt, dass sie erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen, und schulische Angebote hierfür nicht ausreichen.
  • Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket können eine Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kitas, Horten oder bei Kindertagespflege erhalten.
  • Fahrtkosten zur Schule können übernommen werden, wenn der Schulweg nicht zumutbar zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigt werden kann und keine andere Stelle (z. B. Schulträger) vorrangig leistet.
  • Die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten können ebenfalls über das Bildungspaket übernommen werden.
  • Für Freizeitaktivitäten in Vereinen, Kulturgruppen oder Musikschulen sieht der Leistungsträger eine Pauschale von monatlich 15 Euro vor.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungspaket in Deutschland unterstützt Familien mit geringem Einkommen, indem es Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht. Anspruch auf diese Leistungen haben vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder bestimmte andere existenzsichernde Leistungen beziehen beziehungsweise in einem Haushalt leben, in dem die Eltern diese Leistungen erhalten.

Das ist entweder der Fall, wenn die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen selbst Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder wenn die Eltern entsprechende Leistungen empfangen und die Kinder im gleichen Haushalt leben.

Ebenso können Kinder und Jugendliche, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, von diesen Leistungen profitieren. Weiterhin kann sich der Anspruch auch auf Familien erstrecken, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Bildungsleistungen richten sich an Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, ohne eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Für jüngere Kinder, die Kindertagesstätten (Kitas) oder die Kindertagespflege besuchen, stehen ebenfalls Teile dieser Leistungen zur Verfügung.

Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Persönlicher Schulbedarf

Das Bildungspaket bietet eine finanzielle Unterstützung für Familien, um sicherzustellen, dass ihre Kinder mit den notwendigen Schulmaterialien ausgestattet sind. Der persönliche Schulbedarf ist eine Kernleistung des Pakets.

Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf dient dazu, die Kosten für Schulmaterialien wie Stifte, Hefte, Taschenrechner und ähnliche notwendige Artikel zu decken. Der Leistungsträger will so sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulalltag haben.

Wie viel wird für den Schulbedarf vom Jobcenter gezahlt?

Insgesamt erkennt der Leistungsträger derzeit einen persönlichen Schulbedarf von 195 Euro an. Die Leistung wird häufig auch als Schulstarterpaket bezeichnet. Eltern sollen durch den Bonus bei den oft kostenintensiven Anschaffungen zum Schulstart finanziell entlastet werden. Darunter fallen etwa die Kosten für:

  • Schulranzen,
  • Hefte und Blöcke,
  • Stifte und Füller,
  • Taschenrechner,
  • Zeichenmaterialien wie Zirkel, Lineal und Geodreieck,
  • Umschläge und Buchhüllen.

Auszahlungstermine für den Schulbedarf

Der persönliche Schulbedarf wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Üblich ist eine erste Rate zu Beginn des Schuljahres (meist im August) und eine zweite Rate zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (meist im Februar). Die genaue Auszahlung kann je nach zuständiger Stelle organisatorisch leicht variieren.

Lernförderung: Kostenübernahme für Nachhilfe

Die Lernförderung, auch bekannt als Nachhilfe, ist ein weiterer wichtiger Baustein des Bildungspakets. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die Schule bestätigt, dass Lernförderung erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen, und die vorhandenen schulischen Angebote hierfür nicht ausreichen.

Um Lernförderung für Ihr Kind zu beantragen, müssen Sie in der Regel einen Antrag bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder kommunale BuT-Stelle) stellen. Sie benötigen eine Bestätigung der Schule, die den Bedarf für Lernförderung begründet. Wichtig ist, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten, damit die Prüfung zügig erfolgen kann.

Zuschüsse für Mittagessen in Bildungseinrichtungen

Das Bildungspaket sieht vor, dass Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten, Horten oder bei Kindertagespflege erhalten können.

Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie während des Schul- oder Kitatages eine gemeinsame Mittagsverpflegung erhalten können, soweit eine entsprechende gemeinschaftliche Verpflegung angeboten und abgerechnet wird.

Zuschuss für Mittagsverpflegung beantragen

Kinder und Jugendliche, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Anspruch auf diesen Zuschuss haben. Ob dafür ein eigener Antrag nötig ist oder die Leistung im Rahmen des laufenden Leistungsbezugs mit beantragt wird, hängt von der örtlichen Organisation ab.

Das zuständige Jobcenter, Sozialamt oder die kommunale BuT-Stelle bearbeitet den Antrag und informiert über die Abrechnung. Bei Bewilligung werden die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen im Rahmen der Regelungen übernommen; möglich sind dabei je nach Region unterschiedliche Abwicklungswege über die Einrichtung oder über Leistungsnachweise.

Fahrtkostenzuschuss zur Schule

Der Fahrtkostenzuschuss soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche ihre Bildungseinrichtungen erreichen können. Die Leistung kommt insbesondere in Betracht, wenn Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene geeignete Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und keine andere Stelle vorrangig für die Beförderungskosten zuständig ist.

Wichtig: Übernommen werden in der Regel die notwendigen und angemessenen Kosten der Schülerbeförderung, häufig etwa in Form eines Schülertickets beziehungsweise einer Zeitkarte.

Fahrtkostenzuschuss beantragen

Um den Fahrtkostenzuschuss zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder kommunale BuT-Stelle). In der Praxis sind häufig Nachweise zur Entfernung, zur Schulzuordnung und zur Notwendigkeit der Beförderung erforderlich. Die zuständige Stelle stellt die Formulare bereit und informiert über die regionalen Voraussetzungen.

Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten

Das Bildungspaket sieht vor, dass die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten von Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege übernommen werden können.

Für eintägige Ausflüge ist je nach Einrichtung eine Sammelabrechnung möglich, was die Abwicklung vereinfacht. Bei mehrtägigen Ausflügen und Klassenfahrten wird häufig eine Kostenübernahme nach Nachweis der Kosten (z. B. Schreiben der Schule) geprüft. In der Praxis ist es sinnvoll, die Kostenfrage frühzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären.

Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten

Die Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Bildungspakets. Dieser Bereich umfasst die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeitgestaltung, etwa in Vereinen, Kulturgruppen oder anderen Angeboten.

Der Leistungsträger sieht hierfür eine Pauschale von 15 Euro pro Monat vor. Die Leistung kann beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikunterricht oder Teilnahmegebühren an kulturellen Angeboten verwendet werden.

Unterstützung zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten beantragen

Um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben, müssen die Kinder und Jugendlichen in Familien leben, die Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder in vergleichbaren Anspruchskonstellationen nach den einschlägigen Regelungen erfasst sind.

Die Beantragung erfolgt über das zuständige Jobcenter, Sozialamt oder eine kommunale BuT-Stelle. Häufig sind Nachweise über die Teilnahme an den Aktivitäten erforderlich, etwa eine Mitgliedsbescheinigung des Vereins oder eine Anmeldebestätigung.

Hinweise zur Beantragung von Leistungen des Bildungspakets

Da die Umsetzung des Bildungspakets vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert wird, kann das Verfahren zur Beantragung je nach Region unterschiedlich sein.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist in vielen Fällen das Jobcenter die erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie auch Informationen, falls die Verwaltung des Bildungspakets in Ihrer Region außerhalb des Jobcenters organisiert wird.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind je nach örtlicher Organisation Sozialamt oder kommunale BuT-Stellen zuständig. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie häufig über das Rathaus, Bürgeramt oder die Kreisverwaltung.

Quellen

§ 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 34 SGB XII – Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 34a SGB XII – Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 6b BKGG – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Familienportal des Bundes: Bildung und Teilhabe
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 / Schulbedarf 130 € + 65 €