Stand: April 2026
Wie hoch wird deine Rente? Diese Frage beschäftigt Millionen Menschen in Deutschland – und die Antwort hängt von mehr ab als nur den Beitragsjahren. Mit unserem kostenlosen Renten-Rechner berechnest du deine voraussichtliche Altersrente auf Basis der aktuellen Werte für 2026: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert und die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis zeigt dir sowohl die Bruttorente als auch die tatsächliche Nettorente, die monatlich auf deinem Konto landet.
Renten-Rechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche monatliche Rente (brutto und netto nach KV/PV).
1 Ihre Rentenpunkte
Woher kennen Sie Ihre Entgeltpunkte?
2 Renteneintritt
Ihr Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze. Früherer Eintritt führt zu Abschlägen.
3 Abzüge
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von der Bruttorente abgezogen.
Wie funktioniert die Rentenberechnung?
Die gesetzliche Rente berechnet sich nach einer festen Formel, die vier Faktoren miteinander multipliziert: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert. Diese Rentenformel gilt seit der großen Rentenreform 1992 und ist in § 64 SGB VI verankert.
Die Entgeltpunkte sind das Herzstück der Berechnung. Du sammelst sie über dein gesamtes Erwerbsleben: Wer in einem Jahr exakt den Bundesdurchschnittsverdienst (2026 vorläufig 51.944 Euro) verdient, erhält genau 1,0 Entgeltpunkte. Wer doppelt so viel verdient, bekommt 2,0 Punkte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr 2026. Wer weniger verdient, sammelt entsprechend weniger. Am Ende der Erwerbszeit stehen alle Punkte der einzelnen Jahre als Summe in deiner Renteninformation.
Der Zugangsfaktor spiegelt wider, wann du in Rente gehst. Wer genau zum Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Wer früher geht, bekommt pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent – bei drei Jahren Frührente sind das dauerhaft 10,8 Prozent weniger. Wer später in Rente geht, erhält dafür einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat.
Der Rentenartfaktor ist für die Altersrente immer 1,0. Bei der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente gelten andere Werte.
Den aktuellen Rentenwert legt die Bundesregierung jährlich fest. Zum 1. Juli 2026 steigt er von 40,79 Euro auf 42,52 Euro – ein Plus von 4,24 Prozent. Wer 45 Entgeltpunkte gesammelt hat und pünktlich zur Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält ab Juli 2026 eine Standardrente von 1.913,40 Euro brutto pro Monat.
Entgeltpunkte: Woher bekommst du sie?
Die Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung jährlich verschickt, enthält deine bisher gesammelten Entgeltpunkte. Wenn du noch keine Renteninformation hast oder eine aktuelle Schätzung brauchst, kannst du die Punkte auch selbst grob berechnen: Dividiere dein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen durch den Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres – das Ergebnis ist die Punktzahl pro Beitragsjahr.
Nicht nur Beschäftigungszeiten bringen Entgeltpunkte. Kindererziehungszeiten werden mit bis zu drei Jahren pro Kind angerechnet, was 3,0 Entgeltpunkte pro Kind ergibt. Pflege von Angehörigen kann ebenfalls rentenrechtlich relevant sein. Zeiten der Krankheit mit Krankengeld, Zeiten der Arbeitslosigkeit mit ALG 1 und Phasen der Wehrpflicht fließen ebenfalls in die Entgeltpunkte ein – allerdings in unterschiedlicher Höhe. Der Rechner oben berücksichtigt diese Sonderfälle nicht automatisch; für eine genaue Auskunft ist die persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung die verlässlichere Quelle.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Wer mehr als 101.400 Euro im Jahr verdient, zahlt auf den Teil darüber hinaus keine Rentenversicherungsbeiträge – und sammelt auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze deckt 2026 ungefähr das Doppelte des Durchschnittsverdiensts ab. Das Maximum an Entgeltpunkten, das du in einem Jahr sammeln kannst, liegt damit bei etwa 1,9522 (101.400 ÷ 51.944).
Regelaltersgrenze: Wann darfst du in Rente?
Die Regelaltersgrenze hängt von deinem Geburtsjahr ab. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde die Grenze schrittweise angehoben – um jeweils einen bis zwei Monate pro Jahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren.
Der Rechner zeigt dir deine persönliche Regelaltersgrenze automatisch an, sobald du dein Geburtsjahr einträgst. Das ist die Marke, ab der du ohne Abzüge in Rente gehen kannst.
Frührente und Abschläge
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen – dauerhaft, nicht nur vorübergehend. Pro Monat des früheren Renteneintritts werden 0,3 Prozent von der Bruttorente abgezogen. Wer zwei Jahre früher in Rente geht, verliert damit permanent 7,2 Prozent seiner monatlichen Rente. Bei drei Jahren Frührente sind es 10,8 Prozent – auf die gesamte Rentenlaufzeit.
Die meisten Rentenarten erlauben einen Renteneintritt frühestens ab 63 Jahren, wenn bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Die „Rente für besonders langjährig Versicherte” (nach 45 Beitragsjahren) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze.
Spätrente und Zuschläge
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und den Rentenantrag aufschiebt, erhält pro Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Das ist mehr als der Abschlag – arbeiten bis 68 statt 67 bringt 6 Prozent mehr Rente. Für wen das attraktiv ist, hängt von der persönlichen Lebens- und Arbeitssituation ab.
Von Brutto zu Netto: Welche Abzüge fallen an?
Die Bruttorente, die der Rechner ausgibt, ist noch nicht das, was du monatlich überwiesen bekommst. Rentner zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – aber keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung mehr.
Zur Krankenversicherung zahlen Rentner den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2026 bei etwa 2,9 Prozent. Damit ergibt sich ein Gesamtsatz von rund 8,75 Prozent, den Rentner zur Krankenversicherung abführen.
Zur Pflegeversicherung zahlen Rentner den vollen Beitragssatz von 3,6 Prozent. Wer keine Kinder hat oder hatte, zahlt seit 2023 einen Zuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,2 Prozent.
Die Einkommensteuer berücksichtigt unser Rechner bewusst nicht, weil sie von zu vielen individuellen Faktoren abhängt – Gesamteinkünfte, Familienstand, weitere Einkunftsarten. Für Neurentner, die 2026 erstmals Rente beziehen, gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent (16 Prozent Rentenfreibetrag nach § 22 EStG). Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt davon ab, ob die Summe deiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt.
Rentenwert 2026: Die Rentenerhöhung ab Juli
Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 4,24 Prozent. Für jemanden mit 38 Entgeltpunkten bedeutet das: Die Bruttorente steigt von 1.550,02 Euro auf 1.615,76 Euro – ein Plus von knapp 66 Euro monatlich.
Die Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres. Das Rentenanpassungsgesetz (§ 68 SGB VI) schreibt vor, wie der neue Rentenwert berechnet wird. Sinken die Löhne, gibt es eine Schutzklausel: Die Renten dürfen nicht sinken, auch wenn die Formel einen negativen Wert ergäbe.
Für die weitere Zukunft gilt: Die nächste planmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Juli 2027. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Lohnentwicklung im Jahr 2026 ab.
Renteninformation lesen: Wo stehen deine Entgeltpunkte?
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation einmal jährlich an alle Versicherten ab 27 Jahren, die mindestens fünf Beitragsjahre haben. Das Dokument enthält auf der ersten Seite unter „Ihre voraussichtliche Altersrente” eine Zahl in Euro – das ist aber nur eine Schätzung, keine Garantie. Wichtiger für den Rechner oben ist die Angabe der bisher erworbenen Entgeltpunkte, die weiter hinten im Dokument aufgeführt ist.
Alternativ kannst du dein Rentenkonto jederzeit online abrufen: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung gibt es ein Serviceportal, über das du nach einmaliger Registrierung deinen aktuellen Kontostand mit allen gesammelten Entgeltpunkten siehst.
Renteninformation nicht erhalten?
Wer keine Renteninformation bekommt, kann eine Rentenauskunft direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das ist kostenlos und funktioniert per Post, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Auskunft enthält dann auch Aussagen zu Wartezeiten und möglichen Rentenarten.
Aktuelle Änderungen 2026
Zum 1. Januar 2026 wurden die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 101.400 Euro angehoben (West und Ost sind seit 2025 angeglichen). Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig teilen.
Die wichtigste Änderung des Jahres ist die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das ist die stärkste Rentenanpassung seit mehreren Jahren und übersteigt die Inflationsrate – die Kaufkraft der Renten nimmt damit real zu.
Für das zweite Halbjahr 2026 ist außerdem eine Reform der Grundsicherung geplant: Ab Juli 2026 soll das neue Bürgergeld-Nachfolgesystem gelten, das auch Auswirkungen auf Rentner haben kann, die ergänzende Grundsicherung im Alter beziehen.
Praktische Tipps zur Rentenplanung
Wer früh mit der Planung anfängt, hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Ein paar Punkte, die sich auf die spätere Rentenhöhe auswirken:
Freiwillige Beiträge: Selbstständige und Personen mit Lücken im Versicherungsverlauf können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei 100,07 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Freiwillige Beiträge können sich lohnen, sind aber nicht in jedem Fall die beste Altersvorsorge-Option.
Renteninformation prüfen: Fehler im Rentenkonto kommen vor. Wer seinen Versicherungsverlauf regelmäßig prüft, kann Lücken oder falsch gebuchte Zeiten rechtzeitig korrigieren lassen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Kontenklärungen an.
Kindererziehungszeiten beantragen: Für Elternteile, die Kinder erzogen haben, können Kindererziehungszeiten nachträglich angerechnet werden. Das gilt auch für Geburten, die schon länger zurückliegen – ein Antrag lohnt sich in fast allen Fällen.
Rentenantrag rechtzeitig stellen: Der Rentenantrag sollte drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Wer den Termin verpasst, verliert keine Rente dauerhaft – aber es kann zu Verzögerungen bei der ersten Zahlung kommen.
Ergänzende Altersvorsorge prüfen: Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente und private Vorsorge sollten frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Renten-Rechner
Wie genau ist der Renten-Rechner?
Der Rechner liefert eine gute Orientierung, aber keine verbindliche Rentenauskunft. Er berücksichtigt Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert und KV/PV-Abzüge – nicht aber Einkommensteuer, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrente, Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder komplexe Versicherungsverläufe. Für eine verbindliche Auskunft ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Das Dokument kommt einmal im Jahr per Post. Die Entgeltpunkte sind dort im hinteren Teil aufgeführt. Alternativ gibt es die Auskunft auch über das Online-Serviceportal der Deutschen Rentenversicherung unter rentenbescheid.de oder persönlich in einer Beratungsstelle.
Was ist der Rentenwert 2026?
Bis zum 30. Juni 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 42,52 Euro. Der Rentenwert bestimmt, wie viel Euro eine Entgeltpunkt wert ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Was bedeutet Zugangsfaktor?
Der Zugangsfaktor gibt an, ob du früher oder später als vorgesehen in Rente gehst. Wer pünktlich zur Regelaltersgrenze in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Früherer Eintritt senkt den Faktor um 0,003 pro Monat (Abschlag), späterer Eintritt erhöht ihn um 0,005 pro Monat (Zuschlag). Der Zugangsfaktor ist dauerhaft – er ändert sich nicht, wenn man später noch länger arbeitet.
Kann ich mit dem Rechner auch die Erwerbsminderungsrente berechnen?
Nein. Der Rechner ist auf die Altersrente ausgelegt. Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich anders, weil dabei Zurechnungszeiten berücksichtigt werden – als wärst du bis zur Regelaltersgrenze weiter versichert gewesen. Für die Erwerbsminderungsrente gibt es einen eigenen Leitfaden auf dieser Website.
Wie hoch ist der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag 2026?
Der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Das ist aber nur ein Mittelwert – die tatsächlichen Sätze reichen von unter 2 bis über 4 Prozent. Den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse findest du auf deren Website oder dem Mitgliedsausweis.
Muss ich als Rentner noch Steuern zahlen?
Das hängt von deiner Gesamtrente und anderen Einkünften ab. Für Neurentner 2026 werden 84 Prozent der Bruttorente besteuert – 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Ob tatsächlich Steuer anfällt, richtet sich danach, ob dein steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 11.784 Euro) liegt. Viele Rentner mit einer durchschnittlichen Rente zahlen keine oder nur geringe Einkommensteuer.
Was ist die Standardrente?
Die Standardrente ist ein Vergleichswert: Sie entspricht der Rente einer Person, die 45 Jahre lang exakt den Durchschnittsverdienst aller Versicherten verdient hat und pünktlich zur Regelaltersgrenze in Rente geht. Ab Juli 2026 beträgt die Standardrente 1.913,40 Euro brutto pro Monat.
Warum zeigt der Rechner zwei verschiedene Rentenwerte?
Weil 2026 eine Rentenerhöhung zum 1. Juli stattfindet. Der Rechner zeigt dir den Vergleich: wie hoch deine Rente bis 30. Juni 2026 (Rentenwert 40,79 Euro) gewesen wäre und wie hoch sie ab 1. Juli 2026 mit dem neuen Rentenwert (42,52 Euro) ist. So siehst du direkt, wie viel mehr du durch die Rentenanpassung bekommst.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente und Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenberechnung
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere § 64 (Rentenformel), § 68 (Rentenanpassung), § 77 (Zugangsfaktor)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 Nr. 1 Satz 3 (Besteuerung von Leibrenten)
- Bundesregierung: Rente – Aktuelle Informationen

