Anspruch auf Übergangsgeld – Wer zahlt es und wer bekommt es?

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Übergangsgeld bezeichnet die Zahlungen in Zeiten ohne Einkommen für folgende Situationen: Teilnahme an Maßnahmen zur Prävention, medizinische und berufliche Rehabilitation, Nachsorge sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wer es zahlt, hängt von der Hauptleistung ab.

Übergangsgeld gilt nur, wenn es keinen Anspruch auf Entgeltfortsetzung gibt.

Wie hoch ist das Übergangsgeld

Die Höhe unterscheidet sich je nach dem Einkommen zuvor und liegt bei rund zwei Drittel des ehemaligen Nettoeinkommens. Renten- und Unfallversicherung, Träger der sozialen Entschädigung oder die Agentur für Arbeit haben jeweils eigene Bedingungen.

Was ist die Voraussetzung, um Übergangsgeld zu beziehen?

Übergang wird nur gezahlt, wenn der Arbeitgeber das Einkommen nicht mehr überweist. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung. Diese tritt gewöhnlich nach vier Wochen in Kraft. Dann entfällt im Krankheitsfall der Anspruch auf Entgeltfortsetzung. Für Übergangsgeld müssen Betroffene einen Antrag stellen.

Wann zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld?

Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld, wenn eine Maßnahme nicht berufsbegleitend möglich ist, also mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst.

Bei medizinischer Rehabilitation zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, wenn sie dazu dient, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten.

Welche Maßnahmen zahlt die Rentenkasse?

Die Rentenkasse bewilligt als Hauptleistungen, die mehr als 15 Stunden pro Woche dauern, Übergangsgeld für medizinische Rehabilitation, Prävention, Nachsorge und Teilhabe, außerdem bei Arbeitserprobungen, die kaum oder nicht entlohnt werden.

Auf welcher Grundlage zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld?

Voraussetzung für Übergangsgeld ist, in die Rentenkasse eingezahlt zu haben. Lohnersatzleistungen zahlt die Kasse in Form von Krankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld auf der Basis des Erwerbseinkommens, mit dem Beiträge an die Kasse geleistet wurden.

Bürgergeld oder Übergangsgeld?

Betroffene, die die Bedingungen nicht erfüllen, aber an einer Rehabilitation teilnehmen, können Bürgergeld beantragen. Statt Übergangsgeld kann das Jobcenter Maßnahmen mit Bürgergeld bezahlen.

Wer einen Anspruch auf Bürgergeld hat, kann nur dann Übergangsgeld erhalten, wenn die Hauptleistung der Rentenversicherung Maßnahmen mit mehr als 15 Wochenstunden umfasst. Damit ist keine ganztägige Erwerbsarbeit möglich, und die Betroffenen sind nicht mehr voll erwerbsfähig.

Weniger als 15 Wochenstunden bei ambulanter Nachsorge

Bei ambulanter Nachsorge nach einer medizinischen Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld auch, wenn diese weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

Der Versicherte muss dabei innerhalb von einem Vierteljahr an zumindest einer Behandlungseinheit teilnehmen und von Ende der Reha bis zur ersten Teilnahme an der Nachsorge arbeitsunfähig sein.

In diesem Fall zahlt die Krankenkasse Krankengeld und fordert es von der Rentenversicheurng zurück.

Wann zahlt die Agentur für Arbeit Übergangsgeld?

Die Agentur für Arbeit zahlt bei ergänzenden Leistungen der Bildung bei Behinderungen. Dazu zählen Berufsausbildung, Berufsvorbereitung, Berufsbildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und vergleichbare Leistungen.

Die Agentur für Arbeit zahlt auch bei beruflichen Weiterbildungen, für die besondere Leistungen erbracht wurden, bei einem mindestens zwölf Monate dauernden versicherungspflichtigen Arbeitsplatz, bei Anspruch und Antrag auf Arbeitslosengeld.

Wer muss keine Vorbeschäftigung nachweisen?

Keine Vorbeschäftigungszeit nachweisen müssen bei der Agentur für Arbeit für Übergangsgeld Menschen mit Behinderungen, die Erwerbsarbeit unterbrachen, um Kinder zu erziehen sowie Menschen mit Behinderungen, die über die Agentur eine anerkannte Berufsausbildung abschlossen.

Übergangsgeld statt Arbeitslosengeld

Bei Bildungen, die nicht behinderungsspezifisch sind, an denen indessen Menschen mit Behinderungen teilnehmen, zahlt die Agentur dann Übergangsgeld, wenn es erstens keinen Anspruch gibt auf Arbeitslosengeld, aber zweitens ein Anspruch auf Übergangsgeld für eine behinderungsspezifische Maßnahme bestünde.

Die Höhe des Übergangsgeldes ist in diesem Fall identisch mit dem Arbeitslosengeld.

Übergangsgeld der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt Übergangsgeld bei Versicherungsfällen wie Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder Unfällen auf dem Weg zur Arbeit.

Übergangsgeld als soziale Entschädigung

Träger der sozialen Entschädigung zahlen Übergangsgeld zum Beispiel für Opfer von Gewalttaten. Wenn diese kaum bis kein Einkommen aus Arbeit beziehen als Folge der Gewalt, und / oder wegen ihrer Verletzungen rehabilitiert werden, dann kann Übergangsgeld als soziale Entschädigung geleistet werden.

Wie wird Übergangsgeld berechnet?

Die Träger haben verschiedene Maßstäbe. Als Faustregel gelten rund 60-80 Prozent Prozent des letzten Bruttolohns. Weiteres spielt hinein, zum Beispiel, ob die Betroffenen Kinder versorgen.

Müssen Beiträge gezahlt werden?

Übergangsgeld ist beitragsfrei. Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zahlt der Träger zusätzlich. Trotzdem muss Übergangsgeld über 410 Euro in der Steuererklärung angegeben werden, denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

Das Übergangsgeld wird gezahlt für die Dauer der medizinischen Reha und der stufenweisen Wiedereingliederung, bei einer beruflichen Reha maximal sechs Wochen bei Arbeitsunterbrechung.

Anschlussgeld und Zwischenübergangsgeld

Anschlussgeld wird maximal drei Monate bei anschließender Arbeitslosigkeit gezahlt, in der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Zwischenübergangsgeld gibt es bei Arbeitsunfähigkeit in einer Zwischenzeit ohne Anspruch auf Krankengeld oder Vermittelbarkeit in eine zumutbare Beschäftigung.