Krankengeld – Anspruch, Dauer und Höhe

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Krankengeld ist eine Leistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht in der Lage sind zu arbeiten.

Es dient dazu, Ihr Einkommen während dieser Zeit teilweise zu ersetzen, sodass Sie sich ohne größere finanzielle Sorgen auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70% Ihres Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90% Ihres letzten Nettoarbeitsentgelts.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten können, ist das Krankengeld eine Unterstützung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

In diesem Ratgeber erläutern wir alles Wissenswerte rund um das Krankengeld in Deutschland. Ebenso werden wir aufzeigen, wie sich der Bezug von Krankengeld verhält, wenn Sie bereits andere soziale Leistungen wie das Arbeitslosengeld oder das Bürgergeld beziehen.

Krankengeld: Das Wichtigste in Kürze

Hier die wichtigsten Fakten zum Krankengeld übersichtlich zusammengefasst:

  • Das Krankengeld beträgt in der Regel rund 70% Ihres Bruttoarbeitsentgelts.
  • Maximal werden jedoch 90% des letzten Nettoarbeitsentgelts ausgezahlt.
  • Krankengeld wird für maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit gezahlt.
  • Krankengeld kann für dieselbe Krankheit erst wieder nach drei Jahren beansprucht werden.
  • Das Krankengeld greift in der Regel erst nach der sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Der maximale Tagessatz beim Krankengeld beträgt 120,75 Euro, was einem monatlichen Maximum von 3.622,50 Euro entspricht.
  • Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat Anspruch auf Krankengeld, verliert aber dann für die Dauer des Krankengeld-Bezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  • Bürgergeld-Beziehende erhalten kein Krankengeld, sondern beziehen auch im Krankheitsfall weiterhin Bürgergeld, bis die Erwerbsfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst überprüft wird.

Was ist das Krankengeld?

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten können.

Ziel des Krankengeldes ist es, das Einkommen des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit teilweise zu ersetzen, damit man eine gewisse Zeit nicht in das Bürgergeld rutscht.

Es wird gezahlt, wenn die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgelts des Versicherten.

Dies dient dazu, den Lebensstandard der Empfängerinnen und Empfänger während der Krankheit in gewissem Maße zu erhalten, ohne den Druck, sofort wieder arbeiten zu müssen.

Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen

Krankengeld unterscheidet sich in mehreren wichtigen Punkten von anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld oder dem Arbeitslosengeld.

Zunächst dient das Krankengeld speziell dazu, Einkommensverluste durch zeitweise Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls zu kompensieren, während Bürgergeld und Arbeitslosengeld darauf abzielen, Einkommensverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit zu mildern.

Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt erhalten haben. Für Arbeitslosengeld und Bürgergeld müssen Sie in der Regel arbeitsfähig und bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sein.

Krankengeld kann für maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt werden.

Arbeitslosengeld I wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt, abhängig von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Empfängers. Bürgergeld wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Höhe des Krankengeldes ist an das vorherige Einkommen gekoppelt, während das Bürgergeld nach festgelegten Sätzen ausgezahlt wird, die sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen orientieren.

Voraussetzungen für den Anspruch

Fast alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf Krankengeld. Dies umfasst Arbeitnehmer, bestimmte Selbstständige und Künstler, die in der Künstlersozialkasse versichert sind.

Hier sind die vier grundlegenden Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld:

  • Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Dazu zählen auch die Familienversicherten, sofern sie ein eigenes Einkommen haben.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Eine offizielle Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit durch einen zugelassenen Arzt ist erforderlich. Diese muss der Krankenkasse vorgelegt werden, um den Anspruch zu belegen.
  • Ausschöpfung der Lohnfortzahlung: In der Regel müssen Sie die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bereits ausgeschöpft haben. Nach dieser Periode tritt das Krankengeld in Kraft.
  • Kein Ausschluss durch andere Leistungen: Sie dürfen nicht gleichzeitig Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Verletztengeld beziehen.

Hinweise für privat Versicherte und Selbstständige

Die Anspruchsberechtigung auf Krankengeld kann für privat Versicherte oder Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, unterschiedlich sein.

Personen, die privat krankenversichert sind, haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld.

Sie müssen eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Die Bedingungen und die Höhe des Krankengeldes können individuell variieren, je nachdem, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen oft einen zusätzlichen Tarif zahlen, um Krankengeldansprüche ab der siebten Woche der Krankheit zu erhalten.

Berechnung des Krankengeldes

Das Krankengeld wird als Prozentsatz Ihres regulären Einkommens berechnet, basierend auf Ihrem Bruttoarbeitsentgelt. Es beträgt 70% des Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90% des Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden ebenfalls miteinbezogen, sofern sie regelmäßig ausgezahlt werden.

Beispielrechnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen

Um die Berechnung des Krankengeldes zu veranschaulichen, betrachten wir drei fiktive Szenarien mit unterschiedlichen Einkommen:

Niedriges Einkommen

  • Bruttoarbeitsentgelt: 1.500 Euro monatlich
  • Nettoarbeitsentgelt: 1.200 Euro monatlich
  • Berechnung: 70% von 1.500 Euro = 1.050 Euro; 90% von 1.200 Euro = 1.080 Euro
  • Krankengeld: 1.050 Euro (da dies weniger als 90% des Nettos beträgt)

Mittleres Einkommen

  • Bruttoarbeitsentgelt: 3.000 Euro monatlich
  • Nettoarbeitsentgelt: 2.400 Euro monatlich
  • Berechnung: 70% von 3.000 Euro = 2.100 Euro; 90% von 2.400 Euro = 2.160 Euro
  • Krankengeld: 2.100 Euro (da dies weniger als 90% des Nettos beträgt)

Hohes Einkommen

  • Bruttoarbeitsentgelt: 5.000 Euro monatlich
  • Nettoarbeitsentgelt: 3.500 Euro monatlich
  • Berechnung: 70% von 5.000 Euro = 3.500 Euro; 90% von 3.500 Euro = 3.150 Euro
  • Krankengeld: 3.150 Euro (da 90% des Nettos weniger als 70% des Bruttos beträgt)

Diese vereinfachten Beispiele verdeutlichen, wie das Krankengeld in Abhängigkeit von Ihrem regulären Einkommen berechnet wird. Beachten Sie, dass der tatsächlich ausgezahlte Betrag nicht mehr als das reguläre Nettoeinkommen überschreiten darf, um finanzielle Überkompensation zu vermeiden.

Krankengeld-Obergrenze 2024

Das Krankengeld wird durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze auf ein Maximum begrenzt. Im Jahr 2024 liegt diese bei einem Brutto-Einkommen von 5.175 Euro monatlich. Verdienen Sie mehr, bleibt die Höhe des Krankengeldes auf diese Grenze beschränkt.

Daraus ergibt sich ein höchstmöglicher Tages-Betrag von 120,75 Euro, was einem monatlichen Maximum von 3.622,50 Euro entspricht. Diese Regelung stellt sicher, dass das Krankengeld stets innerhalb festgelegter Grenzen bleibt und ein gerechtes Ausgleichsmaß nicht überschreitet.

Bezugsdauer des Krankengeldes

Die Dauer, für die Krankengeld bezogen werden kann, ist gesetzlich begrenzt, um eine langfristige Abhängigkeit von dieser Leistung zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums.

Sie können für eine durchgehende oder wiederkehrende Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung Krankengeld erhalten. Dieser Zeitraum hilft, eine ausreichende Erholungsphase zu gewährleisten, ohne dass langfristige Sozialleistungen erforderlich sind.

Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld bestehen spezielle Regelungen hinsichtlich des Krankengeldanspruchs.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitsunfähig werden, zahlt die Agentur für Arbeit weiterhin Arbeitslosengeld für bis zu sechs Wochen.

Nach diesem Zeitraum haben Sie Anspruch auf Krankengeld, sofern Ihre Krankenversicherung den Krankengeldbezug einschließt. Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigt und der Krankenkasse gemeldet wird.

Das Krankengeld basiert auf Ihrem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt vor der Arbeitslosigkeit.

Es ist daher wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag, aufbewahren.

Achtung: Sie verlieren nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie nach der Erkrankung wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie sich erneut bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.

Krankengeldanspruch beim Bürgergeld-Bezug

Personen, die Bürgergeld beziehen, sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V zwar versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch ist der Anspruch auf Krankengeld für diesen Personenkreis gemäß § 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen.

Konkret bedeutet dies: Bürgergeld-Empfänger erhalten weiterhin die Leistungen von der Agentur für Arbeit, sofern sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.

Falls aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass die Betroffenen voraussichtlich länger als sechs Monate arbeitsunfähig sein werden oder andere Indizien auf eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit hinweisen, wird dies durch die zuständigen Behörden geprüft. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber „Bürgergeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit“.

Wichtige Fristen beim Krankengeldanspruch

Um Krankengeld von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, ist die Einhaltung bestimmter Fristen und Vorgaben unerlässlich. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen besteht das Risiko, dass kein Krankengeld ausgezahlt wird oder bestimmte Zeiträume nicht finanziert werden.

Das Wichtigste dabei ist eine nahtlose Krankschreibung. Der Arzt bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit in der AU-Bescheinigung. Nach Ablauf einer Bescheinigung muss unmittelbar eine Anschlussbescheinigung ausgestellt werden.

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen werden kleine Lücken zwischen zwei AU-Bescheinigungen akzeptiert, beispielsweise wenn Sie erst ein oder zwei Tage nach Ablauf der ersten Bescheinigung einen Arzttermin bekommen können. Ein Wechsel des Arztes oder der Gang zum Notdienst aus diesem Grund wird als unzumutbar angesehen (Az. L 1 KR 125/20, Az. L 1 KR 179/20).

Pünktliche Meldung bei der Krankenkasse

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb einer Woche nach Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Versäumen Sie diese Frist, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld, bis die Bescheinigung vorliegt.

Wenn Ihr Arzt die AU-Bescheinigung verspätet ausstellt, darf die Krankenkasse das Krankengeld deswegen jedoch nicht kürzen. Dies bestätigte das Sozialgericht München in einem Fall, in dem die Ausstellung der Bescheinigung fünf Tage verzögert wurde. Die Verantwortung für das korrekte Verhalten der Vertragsärzte liegt bei der Krankenkasse, nicht beim Versicherten (Az. S 7 KR 1719/19).

Für Versicherte, deren Mitgliedschaft in der Krankenkasse direkt vom Krankengeldanspruch abhängt, wie z.B. erkrankte Arbeitnehmer, die während ihrer Krankheit ihre Arbeit verlieren, gibt es eine erweiterte Frist: Eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens innerhalb eines Monats ausgestellt werden, um den weiteren Bezug des Krankengeldes zu gewährleisten. Für den Zeitraum einer eventuellen Lücke wird jedoch kein Krankengeld gezahlt.

Antrag auf Krankengeld stellen

Sobald Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben sind, übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. In seltenen Fällen bekommen Sie einen Ausdruck mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. Diesen müssen Sie dann zeitnah selbst bei der Krankenkasse einreichen.

Bei einer Krankschreibung von über sechs Wochen erhalten Sie in der Regel eine Mitteilung von Ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung, einen Antrag zum Krankengeld auszufüllen.

Dieser kann in der Regel online gestellt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenversicherung nach, wie Sie genau vorgehen müssen, um einen Antrag auf Krankengeld zu stellen.

Falls Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, informieren Sie umgehend die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über Ihren Gesundheitszustand.

Bewahren Sie alle medizinischen Dokumente und Korrespondenzen mit der Krankenkasse sorgfältig auf. Dies kann bei möglichen Diskrepanzen oder Nachfragen hilfreich sein. Eine offene und zeitnahe Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und ggf. der Agentur für Arbeit ist entscheidend, um Unterbrechungen oder Fehler bei der Auszahlung zu vermeiden.

Rechte und Pflichten während des Krankengeldbezugs

Während Sie Krankengeld beziehen, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie beachten müssen, um den Anspruch auf diese Leistung nicht zu gefährden. Dazu zählt beispielsweise, dass Sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Obwohl das Krankengeld in der Regel beitragsfrei zur Krankenversicherung ist, fallen weiterhin Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Diese Beiträge werden direkt von Ihrem Krankengeld abgezogen.

Sie sind darüber hinaus dazu verpflichtet, jede Veränderung in Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer beruflichen Situation, die Einfluss auf Ihren Anspruch auf Krankengeld haben könnte, unverzüglich Ihrer Krankenkasse zu melden. Dazu gehören beispielsweise die Wiederaufnahme der Arbeit oder eine Veränderung des Wohnortes.

Die Einhaltung aller relevanten Fristen, wie die pünktliche Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ist entscheidend, um Ihren Krankengeldanspruch aufrechtzuerhalten.

Urlaub während des Krankengeld-Bezuges?

Wenn Sie Krankengeld beziehen, dürfen Sie unter bestimmten Umständen auch ins EU-Ausland reisen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil bestätigt. Arbeitnehmende, die Krankengeld erhalten, können demnach grundsätzlich Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen muss einem solchen Urlaub zustimmen, solange kein Missbrauch der Leistungen vorliegt (Urteil vom 4. Juni 2019, Az.: B 3 KR 23/18 R).

Sie müssen jedoch Ihren Auslandsaufenthalt vorher bei der Krankenkasse anmelden und genehmigen lassen. Eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht, kann dabei unterstützend wirken.

Sollte die Krankenkasse Sie während Ihres Auslandsaufenthalts zu einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung auffordern, sind Sie verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Missachten Sie die Anforderungen Ihrer Krankenkasse, kann dies zu Problemen bei der Weiterzahlung des Krankengeldes führen.

Was passiert bei dauerhafter Erwerbsminderung?

Das Krankengeld ist für Menschen ausgelegt, die über einen gewissen Zeitraum hinweg (maximal 78 Wochen) eine finanzielle Unterstützung aufgrund einer Erkrankung benötigen. Es kann nicht als dauerhafte Leistung bezogen werden.

Sollte sich während des Bezuges von Krankengeld herausstellen, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, kommt vielleicht eine Erwerbsminderungsrente infrage. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber „Erwerbsminderungsrente beantragen: Anspruch und Höhe“.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 44 Krankengeld (SGB V § 44)
  • Urteil Bundessozialgericht Kassel vom 04.06.2019 (B 3 KR 23/18 R)
  • Urteil SG München vom 17.06.2020 (S 7 KR 1719/19)
  • Urteil Hessisches LSG vom 24.09.2020 (L 1 KR 125/20)