Krankengeld ist eine Leistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht in der Lage sind zu arbeiten.
Es dient dazu, Ihr Einkommen wรคhrend dieser Zeit teilweise zu ersetzen, sodass Sie sich ohne grรถรere finanzielle Sorgen auf Ihre Genesung konzentrieren kรถnnen.
Das Krankengeld betrรคgt in der Regel etwa 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 % Ihres letzten Nettoarbeitsentgelts.
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kรถnnen, ist das Krankengeld eine Unterstรผtzung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
In diesem Ratgeber erlรคutern wir alles Wissenswerte rund um das Krankengeld in Deutschland. Ebenso werden wir aufzeigen, wie sich der Bezug von Krankengeld verhรคlt, wenn Sie bereits andere soziale Leistungen wie das Arbeitslosengeld oder das Bรผrgergeld beziehen.
Krankengeld: Das Wichtigste in Kรผrze
Inhaltsverzeichnis
Hier die wichtigsten Fakten zum Krankengeld รผbersichtlich zusammengefasst:
- Das Krankengeld betrรคgt in der Regel rund 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts.
- Maximal werden jedoch 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts ausgezahlt.
- Krankengeld wird fรผr maximal 78 Wochen fรผr dieselbe Krankheit gezahlt.
- Krankengeld kann fรผr dieselbe Krankheit erst wieder nach drei Jahren beansprucht werden.
- Das Krankengeld greift in der Regel erst nach der sechswรถchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Der maximale Tagessatz beim Krankengeld betrรคgt 120,75 Euro, was einem monatlichen Maximum von 3.622,50 Euro entspricht.
- Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat Anspruch auf Krankengeld, verliert aber dann fรผr die Dauer des Krankengeld-Bezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Bรผrgergeld-Beziehende erhalten kein Krankengeld, sondern beziehen auch im Krankheitsfall weiterhin Bรผrgergeld, bis die Erwerbsfรคhigkeit durch den รrztlichen Dienst รผberprรผft wird.
Was ist das Krankengeld?
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kรถnnen.
Ziel des Krankengeldes ist es, das Einkommen des Versicherten wรคhrend der Zeit der Arbeitsunfรคhigkeit teilweise zu ersetzen, damit man eine gewisse Zeit nicht in das Bรผrgergeld rutscht.
Es wird gezahlt, wenn die sechswรถchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Arbeitsunfรคhigkeit weiterhin besteht. Die Hรถhe des Krankengeldes betrรคgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts des Versicherten.
Dies dient dazu, den Lebensstandard der Empfรคngerinnen und Empfรคnger wรคhrend der Krankheit in gewissem Maรe zu erhalten, ohne den Druck, sofort wieder arbeiten zu mรผssen.
Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen
Krankengeld unterscheidet sich in mehreren wichtigen Punkten von anderen Sozialleistungen wie dem Bรผrgergeld oder dem Arbeitslosengeld.
Zunรคchst dient das Krankengeld speziell dazu, Einkommensverluste durch zeitweise Arbeitsunfรคhigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls zu kompensieren, wรคhrend Bรผrgergeld und Arbeitslosengeld darauf abzielen, Einkommensverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit zu mildern.
Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung von einem Arzt erhalten haben. Fรผr Arbeitslosengeld und Bรผrgergeld mรผssen Sie in der Regel arbeitsfรคhig und bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sein.
Krankengeld kann fรผr maximal 78 Wochen fรผr dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt werden.
Arbeitslosengeld I wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt, abhรคngig von der vorherigen Beschรคftigungsdauer und dem Alter des Empfรคngers. Bรผrgergeld wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, solange die Voraussetzungen erfรผllt sind.
Die Hรถhe des Krankengeldes ist an das vorherige Einkommen gekoppelt, wรคhrend das Bรผrgergeld nach festgelegten Sรคtzen ausgezahlt wird, die sich an den persรถnlichen und wirtschaftlichen Verhรคltnissen orientieren.
Voraussetzungen fรผr den Anspruch
Fast alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf Krankengeld. Dies umfasst Arbeitnehmer, bestimmte Selbststรคndige und Kรผnstler, die in der Kรผnstlersozialkasse versichert sind.
Hier sind die vier grundlegenden Voraussetzungen fรผr den Anspruch auf Krankengeld:
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie mรผssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Dazu zรคhlen auch die Familienversicherten, sofern sie ein eigenes Einkommen haben.
- Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung: Eine offizielle Bescheinigung รผber die Arbeitsunfรคhigkeit durch einen zugelassenen Arzt ist erforderlich. Diese muss der Krankenkasse vorgelegt werden, um den Anspruch zu belegen.
- Ausschรถpfung der Lohnfortzahlung: In der Regel mรผssen Sie die sechswรถchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bereits ausgeschรถpft haben. Nach dieser Periode tritt das Krankengeld in Kraft.
- Kein Ausschluss durch andere Leistungen: Sie dรผrfen nicht gleichzeitig Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Verletztengeld beziehen.
Hinweise fรผr Privatversicherte und Selbststรคndige
Die Anspruchsberechtigung auf Krankengeld kann fรผr Privatversicherte oder Selbststรคndige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, unterschiedlich sein.
Personen, die privat krankenversichert sind, haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld.
Sie mรผssen eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Die Bedingungen und die Hรถhe des Krankengeldes kรถnnen individuell variieren, je nachdem, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Selbststรคndige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, mรผssen oft einen zusรคtzlichen Tarif zahlen, um Krankengeldansprรผche ab der siebten Woche der Krankheit zu erhalten.
Berechnung des Krankengeldes
Das Krankengeld wird als Prozentsatz Ihres regulรคren Einkommens berechnet, basierend auf Ihrem Bruttoarbeitsentgelt. Es betrรคgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden ebenfalls einbezogen, sofern sie regelmรครig ausgezahlt werden.
Beispielrechnungen fรผr unterschiedliche Einkommensgruppen
Um die Berechnung des Krankengeldes zu veranschaulichen, betrachten wir drei fiktive Szenarien mit unterschiedlichen Einkommen:
Niedriges Einkommen
- Bruttoarbeitsentgelt: 1.500 Euro monatlich
- Nettoarbeitsentgelt: 1.200 Euro monatlich
- Berechnung: 70 % von 1.500 Euro = 1.050 Euro; 90 % von 1.200 Euro = 1.080 Euro
- Krankengeld: 1.050 Euro (da dies weniger als 90 % des Nettos betrรคgt)
Mittleres Einkommen
- Bruttoarbeitsentgelt: 3.000 Euro monatlich
- Nettoarbeitsentgelt: 2.400 Euro monatlich
- Berechnung: 70 % von 3.000 Euro = 2.100 Euro; 90 % von 2.400 Euro = 2.160 Euro
- Krankengeld: 2.100 Euro (da dies weniger als 90 % des Nettos betrรคgt)
Hohes Einkommen
- Bruttoarbeitsentgelt: 5.000 Euro monatlich
- Nettoarbeitsentgelt: 3.500 Euro monatlich
- Berechnung: 70 % von 5.000 Euro = 3.500 Euro; 90 % von 3.500 Euro = 3.150 Euro
- Krankengeld: 3.150 Euro (da 90 % des Nettos weniger als 70 % des Bruttos betrรคgt)
Diese vereinfachten Beispiele verdeutlichen, wie das Krankengeld in Abhรคngigkeit von Ihrem regulรคren Einkommen berechnet wird. Beachten Sie, dass der tatsรคchlich ausgezahlte Betrag nicht mehr als das regulรคre Nettoeinkommen รผberschreiten darf, um finanzielle รberkompensation zu vermeiden.
Krankengeld-Obergrenze 2025
Das Krankengeld wird durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze auf ein Maximum begrenzt. Im Jahr 2025 liegt diese bei einem Brutto-Einkommen von 5.512,50 Euro monatlich. Verdienen Sie mehr, bleibt die Hรถhe des Krankengeldes auf diese Grenze beschrรคnkt.
Daraus ergibt sich ein hรถchstmรถglicher Tages-Betrag von 128,63 Euro, was einem monatlichen Maximum von 3.858,90 Euro entspricht. Diese Regelung stellt sicher, dass das Krankengeld stets innerhalb festgelegter Grenzen bleibt und ein gerechtes Ausgleichsmaร nicht รผberschreiten wird.
Bezugsdauer des Krankengeldes
Die Dauer, fรผr die Krankengeld bezogen werden kann, ist gesetzlich begrenzt, um eine langfristige Abhรคngigkeit von dieser Leistung zu vermeiden. Grundsรคtzlich gilt: maximal 78 Wochen fรผr dieselbe Krankheit innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums.
Sie kรถnnen fรผr eine durchgehende oder wiederkehrende Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab dem ersten Tag der Arbeitsunfรคhigkeitsfeststellung Krankengeld erhalten. Dieser Zeitraum hilft, eine ausreichende Erholungsphase zu gewรคhrleisten, ohne dass langfristige Sozialleistungen erforderlich sind.
Krankengeld bei Bezug von Arbeitslosengeld
Fรผr Empfรคngerinnen und Empfรคnger von Arbeitslosengeld und Bรผrgergeld bestehen spezielle Regelungen hinsichtlich des Krankengeldanspruchs.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitsunfรคhig werden, zahlt die Agentur fรผr Arbeit weiterhin Arbeitslosengeld fรผr bis zu sechs Wochen.
Nach diesem Zeitraum haben Sie Anspruch auf Krankengeld, sofern Ihre Krankenversicherung den Krankengeld-Bezug einschlieรt. Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass Ihre Arbeitsunfรคhigkeit durch einen Arzt bescheinigt und der Krankenkasse gemeldet wird.
Das Krankengeld basiert auf Ihrem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt vor der Arbeitslosigkeit.
Es ist daher wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag, aufbewahren.
Achtung: Sie verlieren nach sechs Wochen Arbeitsunfรคhigkeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie nach der Erkrankung wieder arbeitsfรคhig sind, mรผssen Sie sich erneut bei der Bundesagentur fรผr Arbeit arbeitslos melden.
Krankengeldanspruch beim Bรผrgergeld-Bezug
Personen, die Bรผrgergeld beziehen, sind nach ยง 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V zwar versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch ist der Anspruch auf Krankengeld fรผr diesen Personenkreis gemรคร ยง 44 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen.
Konkret bedeutet dies: Bรผrgergeld-Empfรคnger erhalten weiterhin die Leistungen von der Agentur fรผr Arbeit, sofern sie krankheitsbedingt arbeitsunfรคhig sind. Voraussetzung hierfรผr ist die Vorlage einer รคrztlichen Bescheinigung รผber die Arbeitsunfรคhigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
Falls aus der รคrztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass die Betroffenen voraussichtlich lรคnger als sechs Monate arbeitsunfรคhig sein werden oder andere Indizien auf eine dauerhafte Erwerbsunfรคhigkeit hinweisen, wird dies durch die zustรคndigen Behรถrden geprรผft. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber โBรผrgergeld bei Arbeitsunfรคhigkeit und Erwerbsunfรคhigkeitโ.
Wichtige Fristen beim Krankengeldanspruch
Um Krankengeld von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, ist die Einhaltung bestimmter Fristen und Vorgaben unerlรคsslich. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen besteht das Risiko, dass kein Krankengeld ausgezahlt wird oder bestimmte Zeitrรคume nicht finanziert werden.
Das Wichtigste dabei ist eine nahtlose Krankschreibung. Der Arzt bestรคtigt Ihre Arbeitsunfรคhigkeit in der AU-Bescheinigung. Nach Ablauf einer Bescheinigung muss unmittelbar eine Anschlussbescheinigung ausgestellt werden.
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen werden kleine Lรผcken zwischen zwei AU-Bescheinigungen akzeptiert, beispielsweise wenn Sie erst ein oder zwei Tage nach Ablauf der ersten Bescheinigung einen Arzttermin bekommen kรถnnen. Ein Wechsel des Arztes oder der Gang zum Notdienst aus diesem Grund wird als unzumutbar angesehen (Az. L 1 KR 125/20, Az. L 1 KR 179/20).
Pรผnktliche Meldung bei der Krankenkasse
Die Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung muss innerhalb einer Woche nach Beginn der festgestellten Arbeitsunfรคhigkeit bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Versรคumen Sie diese Frist, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld, bis die Bescheinigung vorliegt.
Wenn Ihr Arzt die AU-Bescheinigung verspรคtet ausstellt, darf die Krankenkasse das Krankengeld deswegen jedoch nicht kรผrzen. Dies bestรคtigte das Sozialgericht Mรผnchen in einem Fall, in dem die Ausstellung der Bescheinigung fรผnf Tage verzรถgert wurde. Die Verantwortung fรผr das korrekte Verhalten der Vertragsรคrzte liegt bei der Krankenkasse, nicht beim Versicherten (Az. S 7 KR 1719/19).
Fรผr Versicherte, deren Mitgliedschaft in der Krankenkasse direkt vom Krankengeldanspruch abhรคngt, wie z. B. erkrankte Arbeitnehmer, die wรคhrend ihrer Krankheit ihre Arbeit verlieren, gibt es eine erweiterte Frist: Eine neue Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung muss spรคtestens innerhalb eines Monats ausgestellt werden, um den weiteren Bezug des Krankengeldes zu gewรคhrleisten. Fรผr den Zeitraum einer eventuellen Lรผcke wird jedoch kein Krankengeld gezahlt.
Antrag auf Krankengeld stellen
Sobald Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben sind, รผbermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. In seltenen Fรคllen bekommen Sie einen Ausdruck mit dem Hinweis โZur Vorlage bei der Krankenkasseโ. Diesen mรผssen Sie dann zeitnah selbst bei der Krankenkasse einreichen.
Bei einer Krankschreibung von รผber sechs Wochen erhalten Sie in der Regel eine Mitteilung von Ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung, einen Antrag zum Krankengeld auszufรผllen.
Dieser kann in der Regel online gestellt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenversicherung nach, wie Sie genau vorgehen mรผssen, um einen Antrag auf Krankengeld zu stellen.
Falls Sie Arbeitslosengeld I oder Bรผrgergeld beziehen, informieren Sie umgehend die Agentur fรผr Arbeit oder das Jobcenter รผber Ihren Gesundheitszustand.
Bewahren Sie alle medizinischen Dokumente und Korrespondenzen mit der Krankenkasse sorgfรคltig auf. Dies kann bei mรถglichen Diskrepanzen oder Nachfragen hilfreich sein. Eine offene und zeitnahe Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und ggf. der Agentur fรผr Arbeit ist entscheidend, um Unterbrechungen oder Fehler bei der Auszahlung zu vermeiden.
Rechte und Pflichten wรคhrend des Krankengeld-Bezuges
Wรคhrend Sie Krankengeld beziehen, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie beachten mรผssen, um den Anspruch auf diese Leistung nicht zu gefรคhrden. Dazu zรคhlt beispielsweise, dass Sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Obwohl das Krankengeld in der Regel beitragsfrei zur Krankenversicherung ist, fallen weiterhin Beitrรคge fรผr die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Diese Beitrรคge werden direkt von Ihrem Krankengeld abgezogen.
Sie sind darรผber hinaus dazu verpflichtet, jede Verรคnderung in Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer beruflichen Situation, die Einfluss auf Ihren Anspruch auf Krankengeld haben kรถnnte, unverzรผglich Ihrer Krankenkasse zu melden. Dazu gehรถren unter anderem die Wiederaufnahme der Arbeit oder eine Verรคnderung des Wohnortes.
Die Einhaltung aller relevanten Fristen, wie die pรผnktliche Einreichung der Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen, ist entscheidend, um Ihren Krankengeldanspruch aufrechtzuerhalten.
Urlaub wรคhrend des Krankengeld-Bezuges?
Wenn Sie Krankengeld beziehen, dรผrfen Sie unter bestimmten Umstรคnden auch ins EU-Ausland reisen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil bestรคtigt. Arbeitnehmende, die Krankengeld erhalten, kรถnnen demnach grundsรคtzlich Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen mรผssen einem solchen Urlaub zustimmen, solange kein Missbrauch der Leistungen vorliegt (Urteil vom 4. Juni 2019, Az.: B 3 KR 23/18 R).
Sie mรผssen jedoch Ihren Auslandsaufenthalt vorher bei der Krankenkasse anmelden und genehmigen lassen. Eine รคrztliche Bescheinigung, die bestรคtigt, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht, kann dabei unterstรผtzend wirken.
Sollte die Krankenkasse Sie wรคhrend Ihres Auslandsaufenthalts zu einer รคrztlichen Untersuchung oder Behandlung auffordern, sind Sie verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Missachten Sie die Anforderungen Ihrer Krankenkasse, kann dies zu Problemen bei der Weiterzahlung des Krankengeldes fรผhren.
Was passiert bei dauerhafter Erwerbsminderung?
Das Krankengeld ist fรผr Menschen ausgelegt, die รผber einen gewissen Zeitraum hinweg (maximal 78 Wochen) eine finanzielle Unterstรผtzung aufgrund einer Erkrankung benรถtigen. Es kann nicht als dauerhafte Leistung bezogen werden.
Sollte sich wรคhrend des Bezuges von Krankengeld herausstellen, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, kommt vielleicht eine Erwerbsminderungsrente infrage. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber โErwerbsminderungsrente beantragen: Anspruch und Hรถheโ.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fรผnftes Buch โ Gesetzliche Krankenversicherung โ (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) ยง 44 Krankengeld (SGB V ยง 44)
- Urteil Bundessozialgericht Kassel vom 04.06.2019 (B 3 KR 23/18 R)
- Urteil SG Mรผnchen vom 17.06.2020 (S 7 KR 1719/19)
- Urteil Hessisches LSG vom 24.09.2020 (L 1 KR 125/20)