Lange Zeit gab es das Überbrückungsgeld vom Jobcenter, das mittlerweile durch das Einstiegsgeld abgelöst wurde.
Inhaltsverzeichnis
Was war das Überbrückungsgeld und warum wurde es abgeschafft?
Das Überbrückungsgeld diente als Unterstützung für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollten.
Das Überbrückungsgeld wurde von den Agenturen für Arbeit ausgezahlt und sollte dabei helfen, den Übergang in eine selbstständige Erwerbstätigkeit abzusichern.
Die ursprüngliche Idee war, den Gründern in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit eine gewisse finanzielle Stabilität zu bieten, um die Zeit bis zum Erreichen eines tragfähigen Einkommens zu überbrücken.
Die Abschaffung des Überbrückungsgeldes im Jahr 2006 erfolgte im Rahmen der Hartz-IV-Reformen. Es wurde durch das Einstiegsgeld ersetzt, das flexiblere Fördermöglichkeiten versprach. Das Einstiegsgeld ist im Prinzip dem Überbrückungsgeld sehr ähnlich.
Was ist das Einstiegsgeld und wie unterscheidet es sich vom Überbrückungsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine überbrückende Unterstützung für Bürgergeld-Bezieher, die eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Allerdings ist es eine Kannleistung und kann beispielsweise nicht eingeklagt werden.
Unterschiede zwischen Überbrückungsgeld und Einstiegsgeld
- Zielgruppe: Während das Überbrückungsgeld primär auf die Unterstützung von Gründern abzielte, ist das Einstiegsgeld breiter angelegt und kann auch für die Aufnahme einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verwendet werden.
- Flexibilität: Das Einstiegsgeld ist flexibler und berücksichtigt die individuellen Umstände des Antragsstellers stärker. Es wird nicht nur auf Basis eines festen Satzes berechnet, sondern kann je nach Bedarf angepasst werden.
- Dauer: Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate lang gewährt werden, während das Überbrückungsgeld in der Regel auf sechs Monate begrenzt war.
Wer hat Anspruch auf das Einstiegsgeld?
Anspruch auf Einstiegsgeld haben Bürgergeld-Bezieher, die entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder eine selbstständige Tätigkeit beginnen möchten. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass die Gewährung im Ermessen des Jobcenters liegt. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen:
- Langzeitarbeitslosigkeit: Der Antragsteller sollte in der Regel seit längerer Zeit arbeitslos sein und Bürgergeld beziehen. Die genaue Dauer der Arbeitslosigkeit kann je nach Jobcenter variieren.
- Vermittlungshemmnisse: Das Einstiegsgeld wird bevorzugt Personen gewährt, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dazu können unter anderem ein höheres Alter, gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Qualifikationen gehören.
- Nachhaltigkeit der Beschäftigung: Das Jobcenter prüft, ob die angestrebte Beschäftigung oder Selbstständigkeit langfristig eine finanzielle Unabhängigkeit vom Bürgergeld ermöglicht. Dies umfasst eine Einschätzung des Geschäftsplans bei Selbstständigkeit oder der Stabilität des Arbeitsplatzes.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell berechnet und richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
- Grundbetrag: Der Grundbetrag liegt bei bis zu 50 % des maßgeblichen Regelsatzes des Bürgergeldes. Dies bedeutet, dass ein Single etwa 220 Euro monatlich zusätzlich zu seinem regulären Bürgergeld erhalten könnte.
- Zuschläge: Es können weitere Zuschläge gewährt werden, beispielsweise wenn Kinder im Haushalt leben oder besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen.
- Maximale Förderdauer: Wie bereits erwähnt, kann das Einstiegsgeld bis zu 24 Monate lang gewährt werden, was deutlich länger ist als das ehemalige Überbrückungsgeld.
Wie beantragt man das Einstiegsgeld?
Der Antrag auf Einstiegsgeld muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Standardleistung, sondern um eine Ermessensleistung.
Wie erwähnt muss das Jobcenter einem Antrag nicht zustimmen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht daher nicht. Daher ist es ratsam, sich gut vorzubereiten und alle relevanten Unterlagen einzureichen.
- Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung ist unerlässlich. Bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit sollte ein detaillierter Geschäftsplan vorgelegt werden, der die Rentabilität des Vorhabens darlegt. Auch Informationen zur Marktanalyse, Finanzplanung und zu eventuell vorhandenen Fördermöglichkeiten sollten bereitgestellt werden.
- Beratung: Eine Beratung durch das Jobcenter kann hilfreich sein, um die Erfolgsaussichten des Antrags zu verbessern. Es gibt auch externe Beratungsstellen, die bei der Erstellung eines Geschäftsplans oder der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützen können.
- Einreichung des Antrags: Der Antrag auf Einstiegsgeld wird schriftlich beim Jobcenter gestellt. Dazu gehört in der Regel ein formloser Antrag, in dem die geplante Tätigkeit beschrieben wird, sowie alle erforderlichen Unterlagen, die die Erfolgsaussichten belegen.
Was sind die Vor- und Nachteile des Einstiegsgelds?
Das Einstiegsgeld bietet zahlreiche Vorteile, aber es gibt auch einige Aspekte, die kritisch betrachtet werden sollten.
Vorteile:
- Individuelle Anpassung: Das Einstiegsgeld ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse des Antragstellers abgestimmt werden.
- Langfristige Unterstützung: Die Möglichkeit, das Einstiegsgeld über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zu beziehen, bietet eine langfristige finanzielle Sicherheit während der Startphase.
- Förderung von Selbstständigkeit: Es bietet einen Anreiz für Bürgergeld-Bezieher, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen, was langfristig die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen reduzieren kann.
Nachteile:
- Ermessensleistung: Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, besteht keine Garantie auf Bewilligung, was Unsicherheit für den Antragsteller bedeutet.
- Hoher Verwaltungsaufwand: Die Beantragung des Einstiegsgeldes kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sein, insbesondere bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
- Abhängigkeit von Jobcenter-Entscheidungen: Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim Jobcenter, was bedeutet, dass subjektive Faktoren eine Rolle spielen können.
Mehr Infos zum Einstiegsgeld hier.
Quellen:
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.