So lange wird das Bürgergeld gezahlt – Bewilligungszeitraum und Anspruch

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Das Jobcenter bewilligt das Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II, früher Hartz IV) in der Regel für 12 Monate. In bestimmten Fällen werden die Leistungen aber auch nur für 6 Monate gewährt. Das hängt in erster Linie mit der Lebenssituation der Antragstellenden zusammen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über den Bewilligungszeitraum beim Bürgergeld.

Bürgergeld-Bewilligungszeitraum: Das Wichtigste in Kürze

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, befindet sich in einer finanziellen Notlage. Für Leistungsempfangende ist es daher von großer Bedeutung, wie lange sie sich auf die Zahlungen vom Jobcenter verlassen können. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Bewilligungszeitraum beim Bürgergeld beträgt 6 bis 12 Monate.
  • Die Situation der Antragstellenden entscheidet über den Bewilligungszeitraum.
  • In den meisten Fällen gewährt das Jobcenter das Bürgergeld für 12 Monate.
  • Endet der Bewilligungszeitraumes müssen die Beziehenden einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
  • Der Weiterbewilligungsantrag ist an keine Form gebunden und kann online, per Post, telefonisch oder persönlich gestellt werden.
  • Das Jobcenter prüft dann, ob der Anspruch auf Bürgergeld weiterhin besteht.
  • Sie finden ihren genauen Bewilligungszeitraum in dem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter.

Wie lange wird das Bürgergeld bewilligt?

Rund jede dritte Person in Deutschland kann in Notsituationen nicht auf eigene Ersparnisse zurückgreifen. Wer also längere Zeit arbeitslos ist oder mit der Arbeit nicht genug verdient, um den Lebensunterhalt zu decken, gerät schnell in eine finanzielle Notlage.

Mit dem Bürgergeld können Betroffene solche Notlagen überbrücken. Doch wie lange können sich Empfängerinnen und Empfänger auf die staatlichen Leistungen verlassen und was passiert, wenn die Bewilligung ausläuft?

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Webseite, dass Leistungsberechtigte das Bürgergeld in Normalfall zunächst für zwölf Monate bewilligt bekommen. Ihren genauen Bewilligungszeitraum sowie die Höhe der bewilligten Leistung können Sie aus ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.

Den Bescheid bekommen Sie vom Jobcenter zugeschickt, nachdem ihr Antrag auf Bürgergeld bearbeitet wurde.

In welchen Fällen nur 6 Monate Bürgergeld bewilligt werden

Bei einigen Antragstellenden gewährt das Jobcenter statt 12 Monaten Bürgergeld nur 6 Monate. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es absehbar ist, dass sich die Lebenssituation des Antragstellers oder der Antragstellerin schnell wieder ändern kann. Gründe hierfür sind beispielsweise:

  • Selbstständigkeit,
  • schwankende Einkünfte,
  • die Miete der Antragstellenden ist zu hoch,
  • die Heizkosten sind nicht angemessen.

Was passiert, wenn der Bewilligungszeitraum endet?

Wenn der Bewilligungszeitraum endet, können Sie einen sogenannten Weiterbewilligungsantrag stellen. Sie erhalten von Ihrem Jobcenter hierzu ein Schreiben, in dem Sie darauf hingewiesen werden, dass der Bewilligungszeitraum bald ausläuft.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist der Weiterbewilligungsantrag an keine Form gebunden. Sie können ihn online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.

Der einfachste Weg ist, den Antrag online über ihren Account bei der Bundesagentur einzureichen. Entsprechende Nachweise können direkt hochladen geladen werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Als Nachweise fordert das Jobcenter zum Beispiel:

  • Kontoauszüge aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
  • Nachweise zu Unterhaltszahlungen,
  • eventuell vorhandene Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate,
  • Jahresabrechnung der Mietnebenkosten und Heizkosten.

Anhand der Angaben im Weiterbewilligungsantrag überprüft das Jobcenter dann, ob weiterhin ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Dafür ist unter anderem wichtig, dass Sie immer noch erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.

Wichtig: Um eine lückenlose Bewilligung des Bürgergeldes sicherzustellen, sollten Sie den Antrag auf Weiterbewilligung so früh wie möglich stellen, also direkt, nachdem Sie den entsprechenden Schrieb vom Jobcenter erhalten haben.

Wann endet der Anspruch auf Bürgergeld

Grundsätzlich können Sie Bürgergeld weiter beziehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Sie sind in Deutschland gemeldet und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie sind in der Lage, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
  • Sie sind hilfebedürftig, also das Einkommen oder die Ersparnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, haben Sie weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. Eine Maximallaufzeit gibt es nicht.

Wichtig: Bedenken Sie jedoch dabei, dass Sie verpflichtet sind, daran mitzuarbeiten, den Zustand der Hilfsbedürftigkeit zu überwinden. Sollte das Jobcenter den Eindruck bekommen, dass Sie die Hilfsbedürftigkeit absichtlich aufrechterhalten, können Sanktionen und Strafen auferlegt werden.