Bürgergeld: Führerschein und Auto vom Jobcenter finanzieren lassen

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Das Jobcenter bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld-Beziehenden einen Führerschein oder sogar ein Auto oder Fahrrad. Diese Leistungen sind jedoch an Bedingungen geknüpft und werden vor allem dann bewilligt, wenn die Betroffenen durch die Finanzierung bessere Chancen haben, einen Job zu bekommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann das Jobcenter Auto und Führerschein finanziert.

Finanzierung von Auto und Führerschein – das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, bezahlt Ihnen das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen einen Führerschein oder sogar ein Auto. Folgende wichtige Aspekte sollten Sie dabei in Betracht ziehen:

  • Das Jobcenter zahlt Führerschein, Auto oder Fahrrad nur, wenn es für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung notwendig ist.
  • Stehen alternative Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, wird die Führerschein-Finanzierung in der Regel nicht bewilligt.
  • § 44 SGB III, § 16 SGB II und § 16f SGB II stellen die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Führerschein und Auto dar.
  • Eine Finanzierung von Führerschein und/oder Auto muss formlos beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
  • Der Antrag sollte eine ausführliche Begründung enthalten, warum die Finanzierung notwendig für die Eingliederung ins Berufsleben ist.
  • Förderungen aus dem Vermittlungsbudget umfassen unter anderem die Finanzierung von Führerschein, PKW, Motorroller, Fahrrad und Erste-Hilfe-Kurs.

Führerschein für die berufliche Wiedereingliederung

Die Mobilität spielt für viele Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld eine zentrale Rolle bei der Jobsuche. Viele Arbeitgebende setzen für eine Anstellung voraus, dass die Arbeitnehmenden einen Führerschein und ggf. auch ein Auto haben.

Sollte ein fehlender Führerschein oder ein nicht vorhandenes Auto dazu führen, dass Bürgergeld-Beziehende keinen Job finden, besteht die Möglichkeit der Finanzierung eines Führerscheins oder eines Autos durch das Jobcenter.

Der Zugang zu einem Fahrzeug oder einem Führerschein kann entscheidend sein, um Arbeitsplätze zu erreichen, die sonst unzugänglich wären, besonders in Gebieten mit eingeschränkter öffentlicher Verkehrsanbindung. Die Mobilität kann somit eine Schlüsselrolle bei der Arbeitssuche und der beruflichen Eingliederung spielen.

Rechtliche Grundlage zur Finanzierung von Führerschein und Auto

Die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Führerschein und Auto durch das Jobcenter basiert auf § 44 SGB III sowie auf § 16 SGB II und auf § 16f SGB II.

Gemäß § 44 SGB III kann die Agentur für Arbeit Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung anstreben, finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget gewähren, wenn dies für die berufliche Eingliederung erforderlich ist. Dies kann die Übernahme von Kosten für einen Führerschein einschließen, wenn die Fahrerlaubnis als notwendig für die Aufnahme einer Arbeit angesehen wird.

Darüber hinaus ermöglicht § 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und § 16f SGB II freie Förderungen, die durch die Agentur für Arbeit erbracht werden können. Diese Regelungen können ebenfalls die Grundlage für die Finanzierung eines Führerscheins oder eines Autos bilden, wenn dies als wesentlich für die berufliche Integration des Einzelnen angesehen wird.

Laut einer fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III erfüllt der Führerschein den Tatbestandsvoraussetzungen für eine Förderung aus dem VB, wenn „wegen der räumlichen Lage und des Mangels an öffentlichen Verkehrsmitteln ein Pkw notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu erreichen“.

Ebenfalls förderfähig ist demnach ein „dafür erforderlicher Erste-Hilfe-Kurs und/oder ein Fahrzeug“ wie beispielsweise ein Fahrrad, Mofa oder Pkw.

Bedingungen für die Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit finanziert ein Auto oder ein Führerschein für Bürgergeld-Beziehende in der Regel nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Notwendigkeit eines Führerscheins oder Autos muss für die berufliche Eingliederung unabdingbar sein.
  2. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, orientiert sich am Vermittlungsbudget und muss die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen.

Einen Anspruch auf die Finanzierung gibt es nicht. Das Jobcenter trifft die Entscheidung über eine Bewilligung immer auf Basis der individuellen Situation der Antragstellenden.

Verschiedene Förderungsmöglichkeiten

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III sowie die Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGBII sind vor allem für Ausbildungsuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende gedacht, die durch einen Führerschein oder ein Auto ihre Chancen zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung verbessern.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Jobcenter zu dem Schluss kommt, dass diese Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Die freie Förderung nach § 16f SGBII richtet sich vor allem an Langzeitarbeitslose sowie an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist.

Die Agentur für Arbeit kann mithilfe der freien Förderung die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen erweitern, was die Finanzierung eines Führerscheins beinhalten kann.

Wann betrachtet das Jobcenter einen Führerschein als notwendig?

Die Notwendigkeit des Führerscheins muss für die berufliche Eingliederung klar erkennbar sein. Eine Finanzierung des Autos oder des Führerscheins wird dann vom Jobcenter als notwendig erachtet, wenn die Betroffenen nur stark eingeschränkte Möglichkeiten haben, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Es sollten daher keine anderen zumutbaren Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsplatz zu erreichen. Eine weitere Notwendigkeit besteht, wenn das Autofahren Teil des Jobs ist, wie beispielsweise beim Taxifahren.

Eine Führerschein-Finanzierung könnte vom Jobcenter beispielsweise bewilligt werden, wenn der oder die Antragstellende ein Arbeitsangebot in einer ländlichen Region wahrnehmen könnte, das Ziel aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann.

Ein weiteres Beispiel für eine Notwendigkeit für die Finanzierung eines Führerscheins liegt vor, wenn Arbeitssuchende einen Job mit Arbeitszeiten annehmen könnten, die außerhalb der Betriebszeiten öffentlicher Verkehrsmittel liegen. Das kann beispielsweise bei Nachtschichten der Fall sein.

Ebenfalls liegt eine Notwendigkeit vor, wenn für den Job an sich ein Führerschein notwendig ist, da während der Arbeitszeit Materialien oder Personen befördert werden müssen.

Antrag auf Kostenübernahme für Führerschein oder Auto

Sie können einen formlosen Antrag auf die Kostenübernahme für einen Führerschein oder ein Auto bei dem zuständigen Jobcenter einreichen. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Geburtsdatum),
  • Datum der Antragstellung,
  • Betreff,
  • klare Darstellung, dass der Antrag auf Kostenübernahme für einen Führerschein oder ein Auto gestellt wird,
  • detaillierte Erklärung, warum der Führerschein oder das Auto für die berufliche Eingliederung erforderlich ist,
  • Beschreibung der persönlichen Arbeitssituation, inklusive etwaiger Arbeitsangebote, die einen Führerschein erfordern,
  • Informationen über die Unzulänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel,
  • Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen,
  • Unterschrift.

Wie viel Geld zahlt das Jobcenter für Führerschein und Auto?

Die Agentur für Arbeit fördert einen Führerschein oder ein Auto nur unter den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Was das konkret heißt, kann von Jobcenter zu Jobcenter oder von Region zu Region unterschiedlich ausfallen.

Aus einer fachlichen Weisung des Jobcenters Landkreis Harburg geht beispielsweise hervor, dass die Förderung für einen Führerschein bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € erfolgen kann. Das Geld überweist das Jobcenter in dem Fall nach bewilligtem Antrag direkt an die Fahrschule.

Laut der fachlichen Weisung unterstützt das Jobcenter ggf. auch beim Kauf eines Autos. Dazu müssen die Antragstellenden nach einem bewilligten Antrag den Kaufvertrag für das Auto einreichen, der vorzugsweise mit einem gewerbsmäßigen Händler abzuschließen ist. Auch hier nennt das Jobcenter Landkreis Harburg einen Förderungshöchstbetrag von 2.000 €.

Fahrrad kann ebenfalls über das Jobcenter gefördert werden

Es muss nicht immer ein Auto sein. Falls die Gegebenheiten hergeben, dass ein potenzieller Arbeitsplatz gut mit einem Fahrrad zu erreichen ist, können Sie über die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die Finanzierung eines Fahrrads beantragen. Der Prozess ist dabei der gleiche, wie bei der Kostenübernahe für einen PKW.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 16 Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 16f Freie Förderung (§ 16f SGB II)
  • Fachliche Weisungen SGB II Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III, Stand: 20.09.2017 (PDF)
  • Ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Landkreis Harburg zum § 16f SGB II Freie Förderung, Stand Mai 2021 (PDF)