Wohngeld: Mieter droht Wohnungsverlust doch der Eilantrag scheitert

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Der Mieter benötigte Geld, um seine Wohnung zu halten. Doch selbst eine Nachzahlung hätte die Kündigung nicht vollständig beseitigt. Genau daran scheiterte sein Eilantrag auf Wohngeld: Er konnte die Richter nämlich nicht überzeugen, dass die vorläufige Zahlung den Wohnraum noch sichern würde.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies seine Beschwerde mit Beschluss vom 15. September 2026 zurück. Entscheidend war die fortbestehende ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (Az. 2 ME 111/26).

Zwei Kündigungen – eine Nachzahlung reicht nicht

Nach dem veröffentlichten Fallbericht hatte der Mann seit Dezember 2025 keine Miete mehr gezahlt. Der Vermieter kündigte außerordentlich und zusätzlich ordentlich.

Der Mieter wollte die Wohngeldbehörde im Eilverfahren zur vorläufigen Zahlung verpflichten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte ab; das Oberverwaltungsgericht blieb bei dieser Entscheidung.

Die Richter hielten den Rettungsplan des Mieters für haltlos: Selbst wenn eine Zahlung die fristlose Kündigung unwirksam gemacht hätte, wäre die ordentliche Kündigung wirksam geblieben.

Das OVG erwartete zudem nicht, dass der Vermieter auf eine Kündigung verzichten würde. Damit war es unwahrscheinlich, das Mietverhältnis zu erhalten, ob mit oder ohne Zahlung.

Geld direkt an den Vermieter löst das Kündigungsproblem nicht

Der Mieter verwies darauf, dass die Behörde das Wohngeld direkt an den Vermieter zahlen könne. Eine solche Überweisung kann zwar sicherstellen, dass der Zuschuss tatsächlich für die Wohnkosten ankommt. Sie verpflichtet den Vermieter aber nicht, ein wirksam gekündigtes Mietverhältnis fortzusetzen.

Deshalb überzeugte dieses Argument das Gericht nicht. Der Zahlungsweg beantwortete nicht die Kernfrage: Warum sollte der Mieter durch das vorläufige Wohngeld in seiner Wohnung bleiben, wenn der Vermieter an der ordentlichen Kündigung festhielt?

Die Schonfrist schützt nur begrenzt

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden kann eine Schonfristzahlung helfen. Grundsätzlich müssen dafür alle Mietrückstände und die fällige Nutzungsentschädigung ausgeglichen sein: und zwar spätestens zwei Monate nach Eintritt des Räumungsanspruchs.

Diese Frist beginnt in aller Regel mit der Zustellung der Räumungsklage. Alternativ kann sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung verpflichten. Die fristlose Kündigung wird dadurch grundsätzlich unwirksam.

Die Regel greift allerdings nicht, wenn innerhalb der vorherigen zwei Jahre bereits eine weitere Kündigung auf diesem Weg unwirksam geworden ist. Eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung wird durch die Schonfristzahlung ohnehin nicht aufgehoben.

Wer allein auf die Nachzahlung vertraut, kann also seine Wohnung verlieren, obwohl er die Mietschulden ausgeglichen hat.

Wann ein Eilantrag auf Wohngeld Aussicht auf Erfolg hat

Für einen Eilantrag nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung müssen Sie zwei Voraussetzungen glaubhaft machen: einen voraussichtlichen Wohngeldanspruch und eine akute Notlage, die ein Abwarten auf das reguläre Verfahren unzumutbar macht.

Juristisch heißen diese Voraussetzungen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund.

Zum Anspruch gehören Nachweise über Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten. Die Dringlichkeit können Sie etwa durch aktuelle Kontoauszüge, Mietrückstände, Mahnungen oder eine Kündigung belegen. Eine lange Bearbeitungszeit allein genügt jedoch nicht.

Das Gericht muss nachvollziehen können, wie die beantragte Zahlung die drohenden Nachteile abwendet. Soll das Wohngeld eine bereits gekündigte Wohnung retten, müssen Sie deshalb konkret darlegen, unter welchen Bedingungen Sie dort bleiben können.

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Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter und ein belegbarer Plan zum Ausgleich der Rückstände können dafür entscheidend sein. Sie müssen nicht erst eine Räumungsklage abwarten, aber die Gefahr und den Nutzen der sofortigen Zahlung greifbar machen.

Was für und gegen einen erfolgreichen Eilantrag spricht

Die folgenden Punkte helfen, die Erfolgsaussichten einzuordnen. Kein einzelner Nachweis garantiert eine gerichtliche Zahlungsanordnung; entscheidend bleibt, ob Anspruch und Dringlichkeit zusammen ausreichend glaubhaft gemacht sind.

Chance auf Eilverfahren Eilverfahren vermutlich erfolglos
Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten sind belegt; ein Wohngeldanspruch erscheint wahrscheinlich. Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen bleiben ungeklärt oder sprechen gegen einen Wohngeldanspruch.
Kontoauszüge, Mahnungen oder Kündigung belegen eine akute Notlage. Der Antrag verweist nur auf lange Bearbeitungszeiten, ohne konkrete drohende Nachteile darzulegen.
Die beantragte Zahlung kann den drohenden Wohnungsverlust nachvollziehbar abwenden. Es bleibt unklar, wie die Zahlung den Wohnungsverlust noch verhindern könnte.
Der Vermieter erklärt schriftlich, das Mietverhältnis bei Ausgleich der Rückstände fortzusetzen. Eine wirksame ordentliche Kündigung bleibt bestehen und der Vermieter lehnt die Fortsetzung ab.
Der Ausgleich der Rückstände und die Finanzierung der laufenden Miete sind nachvollziehbar gesichert. Trotz möglicher Wohngeldzahlung bleibt eine Finanzierungslücke, die den Wohnungserhalt verhindert.
Bei gekündigtem Mietverhältnis stützen konkrete Vereinbarungen den Wohnungserhalt. Der Antragsteller setzt allein darauf, dass eine Direktzahlung an den Vermieter die Kündigung erledigt.

Kein pauschaler Wohngeldverlust nach jeder Kündigung

Das OVG entschied über den konkreten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Es erließ keine allgemeine Regel, nach der eine Kündigung zwangsläufig jeden Wohngeldanspruch beendet.

Wer weiterhin in der Wohnung lebt, sollte deshalb einen Zahlungsstopp nicht allein wegen der Kündigung hinnehmen. Warum die tatsächliche Nutzung der Wohnung entscheidend bleibt, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Trotz Kündigung und Räumungsklage: Wohngeld darf vom Amt nicht einfach gestoppt werden“.

Ob Wohngeld grundsätzlich zustehen kann und ob eine vorläufige Zahlung den Wohnraum noch sichert, sind unterschiedliche Fragen. Ein gescheiterter Eilantrag beantwortet nicht sämtliche Fragen zum regulären Leistungsanspruch.

Bereits bewilligtes Wohngeld: Zahlungsstopp gesondert prüfen

Ist Wohngeld bereits bewilligt, überweist die Behörde aber plötzlich nichts mehr, sollten Sie den Grund und die Rechtsgrundlage schriftlich erfragen. Eine vorläufige Zahlungseinstellung darf nicht unbegrenzt andauern. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen muss die Behörde nach zwei Monaten die einbehaltenen Beträge nachzahlen.

Welche Entscheidungen das Amt innerhalb dieser Zeit treffen muss und welche Ausnahmen gelten, erklärt der Beitrag „Wohngeld gestoppt: Diese Frist begrenzt das Amt“. Diese Zweimonatsfrist betrifft den behördlichen Zahlungsstopp. Sie ist von der mietrechtlichen Schonfrist zu unterscheiden und beseitigt eine Kündigung nicht.

Mietschulden erfordern mehr als einen Wohngeldantrag

Wenn Rückstände und Kündigungen zusammenkommen, sollten Sie parallel die kommunale Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einschalten. Der Sozialhilfeträger kann Mietschulden übernehmen. § 36 SGB XII ermöglicht dafür Beihilfen oder Darlehen.

Auch diese Hilfe muss aber die Unterkunft noch sichern können.

Ein Beratungstermin allein schließt die Finanzierungslücke allerdings nicht. Welche zusätzlichen Anträge bei drohendem Wohnungsverlust wichtig werden, zeigt Gegen-Hartz im Beitrag „Mietschulden und Kündigung: Wer zu spät beantragt, verliert die Wohnung endgültig“.

Klären Sie frühzeitig sowohl die Übernahme der Rückstände als auch die Bereitschaft des Vermieters, das Mietverhältnis fortzusetzen. Wer jedoch nur auf Wohngeld wartet, während die ordentliche Kündigung bestehen bleibt, scheitert vermutlich am entscheidenden Problem.

FAQ: Wohngeld nach einer Kündigung

Endet Wohngeld automatisch mit der Kündigung?

Nein. Kündigung und Aufgabe der Wohnung sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Ob Wohngeld weiter zusteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Verhältnissen ab.

Warum scheiterte der Mieter trotz drohenden Wohnungsverlusts?

Er konnte nicht überzeugend darlegen, dass vorläufiges Wohngeld seine Wohnung noch sichern würde. Die ordentliche Kündigung blieb nach Einschätzung des OVG bestehen; eine Rücknahme durch den Vermieter war nicht zu erwarten.

Welche Nachweise können im Eilverfahren helfen?

Neben Einkommen, Wohnkosten und akuter Notlage sollten Betroffene einen konkreten Weg zum Wohnungserhalt belegen. Dazu können gesicherte Zahlungen und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter über die Fortsetzung des Mietverhältnisses gehören.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch, § 569 Absatz 3 Nummer 2
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. September 2026 – 2 ME 111/26; verfügbare Entscheidungsauszüge bei dejure.org
Rechtsanwälte Kotz, Fallbericht „Vorläufige Bewilligung von Wohngeld bei gekündigtem Mietverhältnis abgelehnt“, veröffentlicht auf Verzeichnis-Recht.de