Die Miete ist in der Regel am Monatsanfang fällig – und genau dort entsteht beim Wechsel zwischen Wohngeld und Bürgergeld-KdU die teuerste Lücke. Wer den Job verliert, wessen Einkommen schwankt oder wer gerade aus dem Bürgergeld herausfällt, denkt oft: „Dann springt eben die andere Stelle ein.“
In der Realität springt erst einmal niemand – weil Wohngeld und Bürgergeld nach unterschiedlichen Logiken laufen, Zuständigkeiten ungeklärt sind und Anträge im falschen Monat gestellt werden. Das Ergebnis ist der berüchtigte Zwischenmonat: ein Monat, in dem die Wohnung bezahlt werden muss, aber die Leistung noch nicht fließt.
Inhaltsverzeichnis
Der häufigste Denkfehler: „Nahtloser Wechsel“ statt Monatsprinzip
Beim Bürgergeld gilt: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Wer also im Januar beantragt, beantragt grundsätzlich ab 1. Januar.
Beim Wohngeld gilt ebenfalls eine harte Monatslogik: Der Bewilligungszeitraum wird vom Monat der Antragstellung an gerechnet, praktisch entscheidend ist also, ob der Antrag rechtzeitig im richtigen Monat eingeht.
Der Denkfehler ist deshalb so teuer, weil er dazu führt, dass Menschen zu spät reagieren – nicht weil sie keinen Anspruch hätten, sondern weil sie den falschen Monat „verschenken“.
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus – und genau das macht Übergänge riskant
Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Bürgergeld bezogen wird. Das ist kein Detail, sondern die Grundspannung im System: Wer sich im Übergang „irgendwie absichern“ will, muss aufpassen, dass er nicht zwischen Ausschluss (Wohngeld) und noch ungeklärter Bewilligung (Jobcenter) landet.
Wichtig ist dabei die saubere Formulierung: Der rechtliche Ausschluss knüpft an den Bezug an – nicht an das bloße Nachdenken oder einen Entwurf. In der Praxis entstehen Probleme aber oft schon dann, wenn Verfahren parallel laufen, Informationen nicht abgeglichen werden oder Behörden Nachweise abwarten, während die Miete längst fällig ist.
Wer Wohngeld bezieht, muss Änderungen ohnehin zeitnah melden, damit es nicht zu Rückforderungen oder Unterbrechungen kommt.
Drei Übergänge, ein Risiko: der Zwischenmonat Drei Übergänge, ein Risiko: der Zwischenmonat
1) Job verloren – Einkommen bricht weg, Wohngeld reicht nicht mehr
Hier wird Bürgergeld schnell zur notwendigen Brücke, weil es den Lebensunterhalt plus Unterkunft sichern soll. Die entscheidende Weiche ist der Monat der Antragstellung: Wird zu spät beantragt, fehlt im schlimmsten Fall genau der Monat, in dem die erste Miete ohne Lohn fällig wird.
2) Einkommen schwankt – die Behörde „prüft noch“
Das ist die klassische Lücke bei Aufstockung, Stundenwechsel, unregelmäßigen Zuflüssen oder Start in einen neuen Job mitten im Monat. Genau dafür gibt es im SGB II die vorläufige Entscheidung:
Wenn zur Feststellung der Voraussetzungen oder der Höhe voraussichtlich Zeit benötigt wird, soll vorläufig entschieden werden.
Wer in dieser Lage nur hört „wir können noch nichts machen“, verliert oft den Monat – obwohl das Gesetz gerade für solche Fälle ein Instrument vorsieht.
3) Mehr Einkommen – Bürgergeld endet, Wohngeld soll übernehmen
Der teuerste Fehler lautet hier: erst dann Wohngeld beantragen, wenn das Jobcenter bereits eingestellt hat. Dann ist der Monat schnell weg, weil Wohngeld nicht „automatisch“ anspringt, sondern an die rechtzeitige Antragstellung gekoppelt ist.
Doppelbeantragung: Nicht doppelt kassieren – aber Übergänge doppelt absichern
Doppelbezug ist nicht das Ziel, aber in Übergängen ist es oft rational, frühzeitig beide Verfahren so anzuschieben, dass keine Mietlücke entsteht. Entscheidend ist Transparenz: gleiche Angaben zu Haushalt, Miete und Einkommen, keine widersprüchlichen Darstellungen – und vor allem keine Wartehaltung nach dem Motto „mal sehen, wer zuerst zahlt“.
Wenn zwischen Behörden streitig ist, wer zuständig ist, enthält das Sozialrecht zudem eine wichtige Sicherungsidee: Bei Zuständigkeitsstreit kann ein Leistungsträger vorläufig leisten, damit Betroffene nicht ohne Geld dastehen. Das ersetzt keine Strategie, zeigt aber: Das System kennt den Gedanken „nicht auf dem Rücken der Betroffenen“.
Wenn es schon brennt: drei Hebel, die den Mietmonat retten können
1) Antrag zählt auch bei der falschen Stelle
Anträge auf Sozialleistungen werden auch von anderen Leistungsträgern und Gemeinden entgegengenommen und müssen weitergeleitet werden. Für den Zwischenmonat kann das den Unterschied machen, weil der Eingang im richtigen Monat zählt – nicht die perfekte Zuständigkeit.
2) Vorschuss statt Schwebezustand
Besteht ein Anspruch dem Grunde nach und dauert die Feststellung der Höhe länger, kann ein Vorschuss verlangt werden. Das ist der praktische Hebel, wenn die Behörde Nachweise sammelt, während Konto und Vermieter keine Zeit haben.
3) Mietrückstand: Unterkunft sichern, bevor die Kündigung kommt
Wenn Bürgergeld für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Das ist kein Freibrief, aber ein zentraler Rettungsanker, wenn die Lücke bereits entstanden ist und Wohnungslosigkeit droht.
Und wenn existenziell nichts mehr geht, ist Eilrechtsschutz im Sozialrecht das formelle „Notausgang“-System: Das Gericht kann vorläufige Regelungen treffen, um schwere Nachteile abzuwenden.
Was im Übergang wirklich zählt
| Wohngeld (WoGG) | Bürgergeld/KdU (SGB II) |
| Zuschuss zu Wohnkosten für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst tragen | Existenzsicherung inkl. Unterkunft/Heizung als Bedarf, soweit angemessen |
| Bewilligungslogik hängt am Antragsmonat (Bewilligungszeitraum ab Antragstellung) | Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück |
| Ausschluss bei Bezug von Bürgergeld | Vorläufige Entscheidung möglich, wenn Voraussetzungen/Höhe noch nicht feststehen |
| Pflicht, Änderungen mitzuteilen, sonst drohen Brüche/Rückforderungen | Vorschuss möglich, wenn Anspruch dem Grunde nach besteht, aber die Höhe Zeit braucht |
| Übergangsfalle: zu spät beantragt → Monat verloren | Übergangsfalle: „Prüfung“ statt vorläufiger Bewilligung → Miete ungesichert |
| Wenn schon Rückstand: keine eigene „Mietschulden-Logik“ im Wohngeldsystem | Mietschulden können übernommen werden, um Unterkunft zu sichern |
FAQ
Was ist der Zwischenmonat in einem Satz?
Der Monat, in dem die Miete fällig ist, aber Wohngeld noch nicht bewilligt oder Bürgergeld noch nicht ausgezahlt wurde – meist, weil der Antrag im falschen Monat gestellt wurde.
Warum ist „ich warte erst mal ab“ so riskant?
Weil beide Systeme am Monat hängen: Wer den Monat verpasst, repariert das später nicht mit guten Argumenten, sondern höchstens mit Notlösungen.
Kann Wohngeld laufen, während Bürgergeld bezogen wird?
Grundsätzlich nein, weil Wohngeld bei Bürgergeldbezug ausgeschlossen ist.
Was ist bei schwankendem Einkommen die wichtigste Korrektur?
Nicht auf „endgültige“ Zahlen warten, sondern eine vorläufige Entscheidung im SGB II nutzen, wenn die Feststellung Zeit braucht.
Was, wenn die Behörde zu langsam ist und die Miete sofort fällig wird?
Vorschuss prüfen lassen; er ist genau für Situationen gedacht, in denen der Anspruch dem Grunde nach klar ist, aber die Höhe noch Zeit benötigt.
Was, wenn bereits Mietrückstände entstanden sind?
Dann ist „Unterkunft sichern“ das Prioritätsziel; im SGB II können Mietschulden übernommen werden, wenn das zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist.
Quellenliste
- Wohngeldgesetz (WoGG) § 7 Ausschluss vom Wohngeld
- Wohngeldgesetz (WoGG) § 25 Bewilligungszeitraum
- Wohngeldgesetz (WoGG) Mitteilungspflichten (Änderungen)
- Sozialgesetzbuch II (SGB II) § 37 Antragserfordernis (Rückwirkung auf Monatsersten)
- Sozialgesetzbuch II (SGB II) § 41a Vorläufige Entscheidung
- Sozialgesetzbuch II (SGB II) § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung (insb. Schuldenübernahme)
- Sozialgesetzbuch I (SGB I) § 16 Antragstellung/Weiterleitung
- Sozialgesetzbuch I (SGB I) § 42 Vorschüsse
- Sozialgesetzbuch I (SGB I) § 43 Vorläufige Leistung bei Zuständigkeitsstreit
- Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 86b einstweiliger Rechtsschutz




