Grundsicherung: 2027 wird der maximale Freibetrag noch schneller erreicht

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Schon ab 25 Wochenstunden verpufft die Mehrarbeit bei vielen Leistungsberechtigten. Wer Grundsicherung bezieht und arbeitet, darf zwar einen Teil seines Erwerbseinkommens behalten.

Doch dieser Vorteil ist schnell keiner mehr. Eltern mit minderjährigen Kindern erreichen den maximalen Erwerbstätigenfreibetrag bereits bei 1.500 Euro Bruttolohn.

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind dafür nur rund 25 Wochenstunden nötig. Wer anschließend mehr arbeitet, bekommt zwar mehr Lohn. Solange aber noch Anspruch auf Grundsicherung besteht, rechnet das Jobcenter den zusätzlichen Nettoverdienst auf die Leistung an.

Der Freibetrag endet bei 1.500 Euro

§ 11b SGB II bestimmt, wie viel Erwerbseinkommen anrechnungsfrei bleibt. Die ersten 100 Euro bleiben grundsätzlich frei.

Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro dürfen Leistungsbezieher weitere 20 Prozent behalten. Zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent. Vom Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro bleiben noch zehn Prozent frei.

Wer mindestens ein minderjähriges Kind hat oder mit einem solchen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt diesen Zehn-Prozent-Freibetrag bis 1.500 Euro.

Damit beträgt der maximale Erwerbstätigenfreibetrag 378 Euro. Wer mehr als 1.500 Euro brutto verdient, bekommt keinen zusätzlichen Freibetrag.

Denkbeispiel: Alba erreicht den Deckel schon mit rund 25 Stunden

Alba ist 42 Jahre alt und lebt zusammen mit ihren Töchtern Martina, 11 Jahre, und Linda, 9 Jahre. Die Familie bezieht ergänzende Grundsicherung. Alba arbeitet für 13,90 Euro pro Stunde in einem Cafe.

Bei 25 Wochenstunden verdient sie rund 1.506 Euro brutto im Monat. Damit hat sie den Erwerbstätigenfreibetrag ausgeschöpft.

Ihr Arbeitgeber bietet ihr jetzt 30 Wochenstunden an. Dann steigt ihr Bruttolohn auf rund 1.807 Euro. Alba verdient also gut 300 Euro brutto mehr. Ihr Erwerbstätigenfreibetrag steigt trotzdem nicht über 378 Euro.

Das Jobcenter berücksichtigt zwar weiterhin Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und zulässige Abzüge. Was Alba netto zusätzlich verdient, erhöht aber ihr anrechenbares Einkommen.

Bleibt der Leistungsanspruch der Familie hoch genug, sinkt die Grundsicherung entsprechend. Alba arbeitet dann fünf Stunden pro Woche mehr, ohne dass ihr Haushaltsbudget mitwächst.

Mehr Lohn heißt nicht automatisch deutlich mehr Geld

Die 1.500-Euro-Grenze bedeutet zwar nicht, dass eine Familie dann keine Grundsicherung mehr bekommt. Sie bestimmt aber, dass der Erwerbstätigenfreibetrag nicht weiter steigt.

Eine Mutter mit zwei Kindern kann wegen der Regelbedarfe und hoher Wohnkosten auch bei deutlich mehr als 1.500 Euro brutto noch ergänzende Leistungen benötigen.

Genau deshalb verpufft Mehrarbeit oft finanziell: Der Arbeitgeber zahlt zwar mehr, gleichzeitig kürzt das Jobcenter aber die Grundsicherung.

Das ist eine zusätzliche Hürde für Familien, deren Einkommen trotz zusätzlicher Arbeitsstunden noch nicht reicht, um nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen zu sein.

Ohne minderjährige Kinder endet der Vorteil noch früher

Bei Leistungsbeziehern ohne minderjähriges Kind endet die Freibetragsstaffel bereits bei 1.200 Euro brutto. Der maximale Erwerbstätigenfreibetrag liegt dann bei 348 Euro.

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro reichen dafür rund 86 Arbeitsstunden im Monat. Das entspricht knapp 20 Wochenstunden.

Wieviel Mehrarbeit sich finanziell lohnt, hängt ab vom Stundenlohn, die Zahl der Kinder und der Höhe der verbleibenden Grundsicherung.

Höherer Stundenlohn, weinger Arbeitszeit

Nicht die Arbeitszeit begrenzt den Freibetrag, sondern der Bruttolohn. Verdient Alba zum Beispiel 20 Euro pro Stunde, erreicht sie die Grenze von 1.500 Euro schon nach 75 Arbeitsstunden im Monat. Das entspricht rund 17 Wochenstunden.

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Ein höherer Stundenlohn kann den Ausstieg aus der Grundsicherung erleichtern. Innerhalb des verbleibenden Leistungsbezugs wächst der Freibetrag aber nicht mit.

Fahrtkosten können die Rechnung verändern

Notwendige Ausgaben für die Arbeit können das anrechenbare Einkommen zusätzlich mindern. Wer mehr als 400 Euro verdient, kann berufliche Aufwendungen geltend machen, wenn diese den pauschal berücksichtigten Betrag übersteigen. Das sind zum Beispiel notwendige Fahrtkosten.

Mehrarbeit kann trotzdem den Ausstieg ermöglichen

Sollten Sie zusätzliche Arbeitsstunden ablehnen, weil Sie finanziell beim Grundsicherungsgeld keinen Vorteil bringen? Grundsätzlich nicht, es kommt auf allerdings ihre individuelle Situation an.

Das Grundsicherungsgeld ist eine Rentenfalls, denn Sie zahlen dabei nicht in die Rentenversicherung ein. Ein höheres sozialversicherungspflichtiges Einkommen erhöht jedoch die Rentenansprüche.

Grundsicherung ist nicht als Dauerzustand angelegt, und die meisten Leistungsbezieher würden lieber gestern als morgen nicht mehr darauf angewiesen sein. Der zusätzliche Lohn kann ein Schlüssel sein, um dem Jobcenter Adieu zu sagen.

Wenn Sie die Schwelle zur Grundsicherung überschreiten, haben Sie trotzdem Anspruch auf Sozialleistungen. Und bei denen sind die Pflichten für ihre Mitwirkung weit großzügiger angelegt als beim Grundsicherungsgeld.

Höchstwahrscheinlich haben Sie Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie zwar ihren Lebensunterhalt allein stemmen können, aber nicht die Miete. Bei jemand wie Alba mit minderjährigen Kindern kommt dann noch der Kinderzuschlag hinzu.

Sie müssen dann keine Termine beim Jobcenter mehr wahrnehmen, sich nicht auf Stellenangebote bewerben, nicht an Maßnahmen zur Arbeitsförderung teilnehmen, und auch die Prüfung von Einkommen und Vermögen bietet viel größere Freiräume.

Der finanzielle Effekt von Mehrarbeit kann zwar zunächst klein sein, steigt aber später deutlich, sobald die Abhängigkeit von Grundsicherung entfällt.

2027 wird der Freibetrag noch schneller erreicht

Zum 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro steigen. Die Einkommensgrenzen von 1.200 und 1.500 Euro steigen jedoch nicht automatisch mit.

Bei 14,60 Euro Stundenlohn erreichen Eltern die 1.500-Euro-Grenze schon mit rund 23,7 Wochenstunden. Ohne minderjähriges Kind reichen rund 19 Wochenstunden bis zur Grenze von 1.200 Euro.

Steigt der Mindestlohn, ohne dass die Freibeträge mitwachsen, ist die Grenze also immer früher erreicht.

Rechnen Sie genau

Wer ergänzende Grundsicherung bekommt und mehr Stunden angeboten bekommt, sollte nicht nur auf den neuen Bruttolohn schauen.

Prüfen Sie, ob Sie die Grenze von 1.200 beziehungsweise 1.500 Euro bereits erreicht haben. Vergleichen Sie den zusätzlichen Nettolohn mit der voraussichtlich sinkenden Grundsicherung. Machen Sie Fahrtkosten und andere zulässige Abzüge vollständig geltend.

Familien sollten zusätzlich prüfen, ob höheres Einkommen zusammen mit Kinderzuschlag und Wohngeld bereits ausreicht, um die Grundsicherung zu verlassen.

FAQ: Zusätzliche Arbeit bei Aufstockern

Bekomme ich oberhalb von 1.500 Euro keinen zusätzlichen Lohn?

Doch. Der Arbeitgeber bezahlt jede Arbeitsstunde. Der Erwerbstätigenfreibetrag steigt bei Eltern mit minderjährigen Kindern oberhalb von 1.500 Euro brutto aber nicht weiter. Zusätzliches Nettoeinkommen kann deshalb die Grundsicherung mindern.

Gilt die 1.500-Euro-Grenze für alle?

Nein. Die höhere Grenze gilt für Erwerbstätige mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Sonst endet die Staffel bei 1.200 Euro.

Sollte ich zusätzliche Stunden ablehnen?

Nicht unbedingt, prüfen Sie die individuelle Situation . Mehr Einkommen kann höhere Rentenansprüche bringen und den Ausstieg aus der Grundsicherung ermöglichen. Familien sollten Kinderzuschlag und Wohngeld mitprüfen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Einkommen und Grundsicherung
Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesetzlicher Mindestlohn
Gesetze im Internet: § 11b SGB II