Wer mit 60 Jahren feststellt, dass die erwartete gesetzliche Rente deutlich niedriger ausfällt als erhofft, muss sich nicht zwangsläufig damit abfinden. Zwar lässt sich eine jahrzehntelang fehlende Altersvorsorge kurz vor Rentenbeginn kaum noch vollständig ausgleichen.
Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, mit denen Versicherte ihre spätere Monatsrente noch erheblich steigern können: zusätzliche Einzahlungen in die Rentenversicherung und ein späterer Rentenbeginn.
Im Extremfall kann die spätere Rente gegenüber einem sehr frühen Renteneintritt sogar ungefähr doppelt so hoch ausfallen. Dafür sind allerdings erhebliche finanzielle Mittel oder mehrere zusätzliche Arbeitsjahre erforderlich. Eine Garantie für eine Verdopplung gibt es deshalb nicht.
Yasmeena aus Brunsbüttel ist 60 und erschrickt über ihre Rentenauskunft
Yasmeena aus Brunsbüttel ist 60 Jahre alt. Sie hat in ihrem Berufsleben unterschiedlich viel verdient und zeitweise auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Eine größere private Altersvorsorge konnte sie nicht aufbauen.
Als sie ihre Rentenauskunft genauer betrachtet, ist sie enttäuscht. Sie hatte mit einer deutlich höheren Altersrente gerechnet und überlegt deshalb, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Yasmeena erfüllt die dafür erforderliche Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren.
Doch genau der frühe Rentenbeginn würde ihre Altersrente zusätzlich vermindern. Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte zwar ab 63 Jahren beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze werden jedoch dauerhaft 0,3 Prozent abgezogen. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 Prozent.
Mit 63 können Yasmeena 14,4 Prozent dauerhaft fehlen
Für jüngere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Beginnt Yasmeena ihre Rente bereits vier Jahre vorher mit 63, liegen zwischen beiden Zeitpunkten 48 Monate. Multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt das einen Abschlag von 14,4 Prozent.
Dieser Abschlag verschwindet später nicht wieder. Yasmeena bekommt also nicht plötzlich mit 67 die volle Rente, sondern die Kürzung wirkt grundsätzlich dauerhaft weiter. Deshalb lohnt es sich, einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand verschiedene Varianten berechnen zu lassen.
Möglichkeit 1: Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen
Eine wichtige Möglichkeit bietet die gesetzliche Rentenversicherung bereits ab dem 50. Lebensjahr. Wer voraussichtlich die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann zusätzliche Beiträge zahlen, um die dadurch entstehenden Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
Yasmeena müsste dafür zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft beantragen. Darin wird ausgewiesen, wie hoch die voraussichtliche Rentenminderung bei ihrem gewünschten Rentenbeginn wäre und welcher Betrag notwendig wäre, um diese Minderung auszugleichen.
Sie muss den errechneten Höchstbetrag nicht vollständig bezahlen. Auch Teilzahlungen sind möglich. Die Sonderzahlungen können zudem über mehrere Jahre verteilt werden.
Sonderzahlung bedeutet nicht, dass Yasmeena mit 63 gehen muss
Ein wichtiger Punkt wird häufig missverstanden. Entscheidet sich Yasmeena für eine Sonderzahlung zum Ausgleich ihrer geplanten Abschläge, verpflichtet sie sich damit nicht, tatsächlich mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Arbeitet sie später doch länger, gehen die zusätzlichen Beiträge nicht verloren. Sie erhöhen dann grundsätzlich ihren späteren Rentenanspruch. Deshalb kann eine solche Zahlung auch für Versicherte interessant sein, die sich den tatsächlichen Rentenbeginn noch offenhalten wollen.
Allerdings können dafür beträchtliche Summen notwendig werden. Wer über Ersparnisse, eine Abfindung oder anderes Vermögen verfügt, sollte deshalb genau prüfen, ob eine Sonderzahlung zur persönlichen finanziellen Situation passt. Entscheidend ist die individuelle Berechnung der Rentenversicherung.
Möglichkeit 2: Rentenbeginn nach hinten verschieben
Die zweite Stellschraube kostet zunächst kein zusätzliches Kapital, verlangt aber etwas anderes: Zeit. Wer länger arbeitet, zahlt normalerweise weitere Beiträge und erwirbt dadurch zusätzliche Rentenansprüche.
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze hat jeder zusätzliche Monat einen weiteren Vorteil. Der Abschlag für einen vorzeitigen Rentenbeginn reduziert sich um 0,3 Prozent. Wartet Yasmeena bis zu ihrer Regelaltersgrenze, fällt der Abschlag schließlich vollständig weg.
Besonders interessant wird es, wenn sie sogar über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Altersrente zunächst nicht beansprucht.
Nach der Regelaltersgrenze gibt es 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat
Wer die Regelaltersrente trotz erfüllter Voraussetzungen noch nicht beansprucht, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein Jahr späterer Rentenbeginn erhöht den Rentenanspruch damit um sechs Prozent, bei fünf Jahren sind es bereits 30 Prozent.
Arbeitet Yasmeena in dieser Zeit versicherungspflichtig weiter, kommen außerdem die Rentenansprüche aus den weiteren Beiträgen hinzu. Es wirken also zwei Effekte zusammen: zusätzliche Beitragszeiten und der Zuschlag für den späteren Rentenbeginn.
So kann aus einer kleinen Rente eine deutlich höhere Rente werden
Vergleicht Yasmeena eine stark gekürzte Altersrente mit 63 mit einer erst viele Jahre später beginnenden Rente, kann der Unterschied enorm werden. Mit 63 müsste sie möglicherweise einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen und würde gleichzeitig mehrere Jahre keine weiteren Rentenansprüche aus einer Beschäftigung erwerben.
Arbeitet sie dagegen bis 67 weiter, entfallen die Abschläge und zusätzliche Beitragsjahre erhöhen den Anspruch. Verschiebt sie den Rentenbeginn anschließend beispielsweise noch bis 72, kommen weitere Beitragszeiten und insgesamt 30 Prozent Zuschlag für die fünf Jahre nach der Regelaltersgrenze hinzu.
Unter günstigen Voraussetzungen kann sich die spätere Monatsrente dadurch gegenüber der sehr frühen Rente annähernd verdoppeln. Genau deshalb ist die Aussage, man könne selbst mit 60 noch viel an seiner gesetzlichen Rente verändern, grundsätzlich richtig.
Eine Verdoppelung ist jedoch ein Extrembeispiel und keineswegs für jeden Versicherten erreichbar.
Eine höhere Monatsrente hat ihren Preis
Die Rechnung hat eine entscheidende Kehrseite. Wer seine Rente fünf Jahre nach der Regelaltersgrenze aufschiebt, verzichtet in diesen fünf Jahren auf sämtliche Rentenzahlungen, die er ansonsten bereits erhalten hätte.
Eine höhere Monatsrente bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sich der spätere Rentenbeginn finanziell für jeden Menschen lohnt. Gesundheit, Lebenserwartung, Einkommen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie vorhandenes Vermögen können die Entscheidung erheblich beeinflussen.
Auch Yasmeena sollte deshalb nicht allein danach entscheiden, wie hoch ihre maximale Monatsrente sein könnte. Entscheidend ist, welcher Rentenbeginn zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation passt.
Mit 60 ist es für die Rentenplanung noch nicht zu spät
Das Beispiel von Yasmeena zeigt, dass Versicherte auch wenige Jahre vor dem ursprünglich geplanten Rentenbeginn noch Handlungsmöglichkeiten haben. Besonders wichtig ist zunächst eine aktuelle Rentenauskunft, damit verschiedene Rententermine miteinander verglichen werden können.
Wer früher in Rente möchte, kann außerdem prüfen lassen, wie hoch eine Sonderzahlung zum Ausgleich der Abschläge ausfallen würde. Wer dagegen gesundheitlich und beruflich länger arbeiten kann und möchte, kann seine Rente durch weitere Beitragsjahre und einen späteren Rentenbeginn deutlich erhöhen.
Die entscheidende Erkenntnis lautet deshalb nicht, dass jeder bis 70 oder noch länger arbeiten sollte. Vielmehr lohnt es sich, vor dem Rentenantrag verschiedene Varianten durchzurechnen.
Zwischen einer frühen Rente mit hohen Abschlägen und einem späteren Rentenbeginn können immerhin dauerhaft mehrere hundert Euro im Monat liegen.
FAQ zur Rentenerhöhung kurz vor dem Ruhestand
Kann ich mit 60 noch zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen?
Ja. Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen sind grundsätzlich bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden können. Zuvor sollte eine besondere Rentenauskunft beantragt werden.
Wie stark steigt die Rente bei einem späteren Rentenbeginn?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es für jeden Monat, in dem die Rente noch nicht beansprucht wird, einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein Jahr Aufschub entspricht damit sechs Prozent.
Kann man seine Rente mit 60 wirklich noch verdoppeln?
In besonderen Konstellationen kann die spätere Monatsrente gegenüber einer stark gekürzten vorzeitigen Rente ungefähr doppelt so hoch ausfallen. Dafür sind jedoch in der Regel mehrere zusätzliche Arbeitsjahre, weitere Beitragszahlungen und gegebenenfalls Sonderzahlungen erforderlich.
Quellenverzeichnis
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte; Informationen zu Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn. (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Hinausschieben des Rentenbeginns sowie Zuschläge bei einem Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze. (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Mit Sonderzahlungen Rentenminderung ausgleichen, Informationen zu Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr und zur besonderen Rentenauskunft. (Deutsche Rentenversicherung)




