Bürgergeld: Zuverdienstregeln sollen verschärft werden

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Die nächste Verschärfungsrunde wird bereits vorbereitet, obwohl das Bürgergeld politisch noch nicht einmal vollständig abgeräumt ist: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, die Zuverdienstregeln in der Grundsicherung so umzubauen, dass sich ein paar Stunden Arbeit neben dem Leistungsbezug finanziell nicht mehr lohnen.

Wer „nur wenige Stunden“ arbeite, solle künftig keinen Vorteil mehr aus Freibeträgen ziehen – das Einkommen würde dann vollständig angerechnet. Erst bei deutlich mehr Arbeitszeit soll wieder ein spürbarer Zuverdienst-Effekt entstehen.

Das ist keine technische Korrektur, sondern ein Eingriff in ein Grundprinzip der bisherigen Grundsicherung: Arbeit soll sich auch im Leistungsbezug lohnen, damit Menschen überhaupt den Schritt in Beschäftigung gehen – selbst wenn es zunächst nur Teilzeit oder Minijob ist.

Worum es Linnemann geht: „Wenig arbeiten“ soll sich nicht mehr lohnen

Linnemann argumentiert, das aktuelle System setze falsche Anreize. Es gebe Menschen, die fünf bis zehn Stunden arbeiten und mit Leistungen aufstocken. Das sei legal, werde aber als „Systemausnutzung“ dargestellt. Sein Vorschlag zielt auf eine Umkehr der Logik: Nicht die erste Arbeitsstunde soll sich lohnen, sondern erst ein größerer Arbeitsumfang.

Was dabei auffällt: Der Vorstoß kommt ausdrücklich „nach“ der ohnehin laufenden Reform. Linnemann spricht davon, dass weitere Gesetze folgen müssten. Damit wird klar: Hier geht es nicht um die Reform, die bereits im Bundestag beraten wird, sondern um ein mögliches Zusatzpaket.

Was heute gilt: Freibeträge sind gesetzlich geregelt

Aktuell sind die Zuverdienstregeln im SGB II fest verankert. Das Prinzip ist simpel, aber für Betroffene entscheidend: Erwerbseinkommen wird zwar angerechnet, doch ein Teil bleibt anrechnungsfrei, damit der Schritt in Arbeit nicht sofort ins Leere läuft.

Konkret gibt es einen Grundfreibetrag und weitere prozentuale Freibeträge in Stufen. Das steht nicht in einem Merkblatt, das man politisch „umdrehen“ kann, sondern im Gesetz. Wer daran drehen will, muss das SGB II ändern. Genau deshalb wäre Linnemanns Forderung eine echte Systemänderung: Es ginge nicht um strengere Kontrollen, sondern um neue Rechenregeln.

Mini-Fall 1: „Sie will arbeiten – aber nur so viel, wie das Leben gerade zulässt“

Nehmen wir eine Alleinerziehende, deren Kind häufig krank ist. Sie findet einen Job für wenige Stunden pro Woche. Heute bedeutet das: Ein Teil ihres Verdienstes bleibt ihr, sie gewinnt Luft im Alltag, baut Berufserfahrung auf und bleibt überhaupt im Arbeitsrhythmus. Die Botschaft lautet: Jeder Schritt zählt.

Unter einem Modell, das bei „wenigen Stunden“ vollständig anrechnet, wäre die Rechnung brutal: Sie arbeitet, organisiert Betreuung, bezahlt Fahrten, investiert Kraft – und am Ende landet der Verdienst praktisch komplett in der Anrechnung. Die Konsequenz ist absehbar: Der Einstieg wird unattraktiv, weil die reale Verbesserung ausbleibt, obwohl die Belastung steigt.

Konsequenz: Wer kleine Arbeitsumfänge pauschal entwertet, trifft nicht „Trickser“, sondern oft Menschen mit eingeschränkter Belastbarkeit.

Mini-Fall 2: „Er stockt auf, weil der Lohn nicht reicht“

Viele Aufstocker sind keine „Nichtarbeiter“, sondern arbeiten – nur eben in Branchen und Arbeitszeitmodellen, in denen Einkommen und Lebenshaltungskosten nicht zusammenpassen. Genau hier wird die Debatte politisch scharf: Die eine Seite nennt es Fehlanreiz, die andere Seite nennt es Niedriglohn-Realität.

Wenn der Staat künftig bei niedrigen Stundenumfängen härter anrechnet, wird nicht automatisch mehr Vollzeit daraus. Häufig wird schlicht der Druck erhöht, obwohl gesundheitliche Gründe, Pflegeverpflichtungen oder fehlende Betreuungsplätze die echte Stellschraube sind.

Konsequenz: Wer an der Anrechnung dreht, ohne Betreuung, Gesundheit und Arbeitsmarkt mitzudenken, verschiebt das Problem – er löst es nicht.

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Was die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ab 1. Juli 2026 ändert – und was nicht

Parallel läuft die große Reform: Das Bürgergeld soll nach Plänen der Bundesregierung durch eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt werden. Der Zeitplan sieht vor, dass Regelungen schrittweise ab dem 1. Juli 2026 greifen. In den Gesetzesmaterialien steht eine klare Stoßrichtung: stärkerer Vermittlungsfokus, mehr Verbindlichkeit, strengere Regeln in einzelnen Bereichen.

Wichtig ist aber die saubere Trennung: Nach dem derzeitigen Stand der Bundestagsunterlagen ist gerade keine neue Zuverdienstformel als zentrale Änderung ersichtlich. Linnemanns Forderung ist daher eher das politische „Nächstes kommt auch noch“, nicht der bereits beschlossene Kern der Reform.

Konsequenz: Betroffene sollten nicht auf Schlagzeilen reagieren, als sei die Vollanrechnung kleiner Jobs bereits beschlossen – sie ist es derzeit nicht.

Die Kritik: Diakonie warnt vor Druck auf die Falschen

Wohlfahrtsverbände halten dagegen. Die Diakonie Deutschland weist darauf hin, dass viele Leistungsberechtigte nicht einfach „mehr arbeiten“ können, weil Krankheit, Pflege oder Alleinerziehung Grenzen setzen. Aus ihrer Sicht ist Zuverdienst nicht der Trick im System, sondern oft der erste Schritt zurück in Erwerbstätigkeit.

Dieser Konflikt ist für die Einordnung entscheidend: Wer Zuverdienst-Freibeträge kürzt, trifft nicht nur Randfälle, sondern greift in einen Mechanismus ein, der Übergänge in Arbeit ermöglichen soll.

Konsequenz: Eine Verschärfung der Freibeträge kann den Arbeitsanreiz für genau jene zerstören, die ohnehin am schwersten zu vermitteln sind.

Was jetzt wichtig wird: Wie könnte eine Umsetzung aussehen?

Wenn die Forderung politisch ernsthaft verfolgt wird, tauchen im Gesetzgebungsprozess typische Marker auf:

Erstens müsste es konkrete Formulierungen geben, die das Stundenmodell definieren: Was sind „wenige Stunden“ – fünf, zehn, zwölf? Wird nach Wochenstunden, Monatsstunden oder Einkommen abgegrenzt? Ohne harte Definition wäre die Regel hoch streitanfällig.

Zweitens müsste das SGB II angepasst werden, weil die Freibetragslogik gesetzlich geregelt ist. Technisch wäre es möglich, eine zusätzliche Bedingung einzubauen, die Freibeträge erst ab einem bestimmten Arbeitsumfang oder ab bestimmten Einkommensschwellen greift. Politisch wäre das ein Paradigmenwechsel: Weg vom Einstiegsvorteil, hin zur „Belohnung“ erst bei größerem Umfang.

Drittens wäre mit mehr Streit im Jobcenter-Alltag zu rechnen: Abgrenzungen, Nachweise, schwankende Stunden, befristete Verträge, kurzfristige Mehrarbeit – all das kann bei einer stundenbasierten Logik zu neuen Konflikten führen.

Einordnung: Verschärfung ist möglich – aber noch nicht beschlossen

Die politische Lage ist dynamisch, die Tonlage wird härter. Linnemanns Vorstoß zeigt, wohin die Debatte gehen soll: weniger Schutz bei niedriger Erwerbstätigkeit, mehr Druck Richtung höheren Arbeitsumfang. Ob daraus Gesetz wird, ist offen. Klar ist aber: Wer heute aufstockt, sollte die Diskussion aufmerksam verfolgen, denn Änderungen an Freibeträgen wirken sofort im Portemonnaie.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-neue-grundsicherung-2399562
https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf
https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0764-25.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-buergergeld_ba043375.pdf
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/buergergeld-grundsicherung-verschaerfungen-linnemann-100.html
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/februar/diakonie-zitat-aeusserungen-von-carsten-linnemann-zu-zuverdienstregeln-beim-buergergeld-loesen-keine-probleme
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-B%C3%BCrgergeld-Aufstocker.pdf
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202407/iiia7/grusi-in-zahlen/grusi-in-zahlen-d-0-202407-pdf.pdf?__blob=publicationFile