68.000 Euro mehr Altersrente: Rente mit 63 plus Teilzeit – Ich rechne es durch

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Rente mit 63 und Teilzeit? Diese Kombination kann sich finanziell lohnen. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen lässt sich eine vorgezogene Altersrente flexibel mit einer Beschäftigung verbinden. Sinnvoll kann eine Kombination aus Teilzeit und Teilrente sein.

Sie begrenzt die Abschläge auf den Rentenanteil, den Sie tatsächlich vorzeitig abrufen, bringt weitere Rentenpunkte und kann ab 2027 sogar beim Krankengeld entscheidend werden.

Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent frei wählen

Seit 2023 dürfen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Gleichzeitig können Versicherte ihre Altersrente weiterhin als Teilrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung erlaubt einen Anteil zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente. Die Höhe lässt sich für die Zukunft auch wieder verändern.

Damit können Beschäftigte beispielsweise ihre Arbeitszeit halbieren und gleichzeitig 50 Prozent ihrer vorgezogenen Altersrente beziehen. Anders als früher müssen sie nicht mehr darauf achten, ob das Arbeitsentgelt eine Hinzuverdienstgrenze überschreitet.

Allerdings eignet sich diese Gestaltung nur für Menschen, die bereits Anspruch auf eine Altersrente haben. Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ meint dabei meist die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür müssen mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Beim Jahrgang 1964 kann diese Rente ab 63 beginnen, dann allerdings mit dem maximalen Abschlag von 14,4 Prozent.

Denkbeispiel: Halbe Stelle und halbe Rente

Nehmen wir Hansjörg, Jahrgangs 1964 mit 45 Entgeltpunkten. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entsprechen diese Punkte rechnerisch einer monatlichen Bruttorente von rund 1.913 Euro. Der aktuelle Rentenwert gilt seit dem 1. Juli 2026.

Beginnt Hansjörg die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63, beträgt der Abschlag 14,4 Prozent. Würde er sofort die gesamte Rente beziehen, blieben nach diesem Abschlag rechnerisch rund 1.638 Euro brutto.

Entscheidet er sich stattdessen für eine Teilrente von 50 Prozent, ruft er zunächst nur die Hälfte seines Rentenanspruchs ab. Auf diesen vorzeitig bezogenen Anteil wirkt der Abschlag. In unserem vereinfachten Beispiel ergeben sich damit zunächst rund 819 Euro Teilrente im Monat.

Arbeitet Hansjörg gleichzeitig für beispielsweise 2.250 Euro brutto in Teilzeit weiter, verbindet er also Arbeitseinkommen mit rund 819 Euro Bruttorente.

Wie viel netto davon bleibt, hängt stark von Steuerklasse, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und weiteren Einkünften ab. Im Internet kursieren pauschale Nettoversprechen von mehreren Zehntausend Euro über das gesamte Rentnerleben. Diese können niemals einen individuellen Vergleich ersetzen.

Der Abschlag trifft nur den früh abgerufenen Rententeil

Der vielleicht wichtigste Vorteil der Teilrente steckt in den Rentenabschlägen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass der zunächst nicht in Anspruch genommene Rentenanteil später einen geringeren oder sogar keinen Abschlag erhalten kann.

Wer mit 63 nur 50 Prozent seiner Rente abruft und die andere Hälfte erst mit Erreichen der regulären Altersgrenze beansprucht, muss deshalb nicht automatisch die gesamte spätere Rente mit dem Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen.

Der bereits mit 63 bezogene Teil bleibt dauerhaft gekürzt. Für den zunächst aufgeschobenen Anteil kann der Abschlag dagegen geringer ausfallen oder vollständig entfallen, wenn der Versicherte ihn erst zum maßgeblichen regulären Rentenbeginn beansprucht.

Genau hier unterscheidet sich die Teilrente erheblich von einer vollständig vorgezogenen Altersrente.

Teilzeit bringt weitere Rentenpunkte

Hinzu kommt ein zweiter Effekt. Wer neben einer vorgezogenen Altersrente weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, zahlt weiterhin Rentenbeiträge. Diese Beiträge verschwinden nicht.

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die daraus erworbenen Entgeltpunkte mit Erreichen der Regelaltersgrenze und anschließend jeweils zum 1. Juli rentensteigernd.

Wer vier Jahre lang mit halber Stelle weiterarbeitet, erhöht damit also seine spätere Altersrente. Wie groß der Zuschlag ausfällt, hängt vom tatsächlichen Arbeitsentgelt und vom jeweiligen Durchschnittsentgelt der Versicherten ab.

Das macht den Vergleich differenzierter: Wer mit 63 vollständig aufhört, erhält zwar unmittelbar mehr Rente als jemand mit einer 50-Prozent-Teilrente. Der Teilzeitbeschäftigte verdient aber weiter Arbeitsentgelt, sammelt zusätzliche Rentenpunkte und schützt einen Teil seiner Rente vor dem frühen Abschlag.

Ab 2027 wird die Höhe der Teilrente beim Krankengeld wichtig

Eine zusätzliche Bedeutung bekommt die Teilrente ab dem 1. Januar 2027. Der Gesetzgeber ändert dann § 50 SGB V.

Wer eine Altersvollrente oder eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, verliert grundsätzlich den Krankengeldanspruch. Die bislang häufig gewählte 99,99-Prozent-Teilrente schützt arbeitende Rentner deshalb ab 2027 nicht mehr vor dem Krankengeldausschluss.

Eine Teilrente von 50 Prozent überschreitet diese Grenze dagegen nicht. Wer mit einer solchen Teilrente sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verliert den Krankengeldanspruch also nicht allein wegen der Höhe seiner Altersrente. Die übrigen Voraussetzungen für Krankengeld müssen selbstverständlich vorliegen.

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Für Beschäftigte, die mehrere Jahre bis zur Regelaltersgrenze überbrücken wollen, ist das ein erheblicher Vorteil. Werden sie länger krank, endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers regelmäßig nach sechs Wochen. Danach kann Krankengeld die Einkommenslücke abfedern.

Vorsicht bei 66,67 Prozent Teilrente

Wer die Krankengeldregel gezielt nutzen möchte, sollte die neue Grenze genau beachten. Das Gesetz spricht von einer Teilrente von „mehr als zwei Dritteln“ der Vollrente.

Zwei Drittel entsprechen mathematisch 66,666… Prozent. Eine Teilrente von 66,67 Prozent liegt damit bereits geringfügig darüber. 66,66 Prozent unterschreiten die Grenze.

Betroffene sollten vorab mit der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung klären, welche indivduelle Teilrente noch Krankengeld ermöglicht. Auch Beschäftigung und Status bei der Krankenversicherung müssen stimmen.

Anspruch auf Teilzeit kann gegen den Arbeitgeber bestehen

Nicht jeder Arbeitgeber freut sich darüber, wenn ein langjähriger Vollzeitbeschäftigter mit 63 nur noch halbtags arbeiten möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz Beschäftigten aber einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung.

Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Beschäftigte muss seinen Wunsch spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn in Textform geltend machen. Der Arbeitgeber darf die Verringerung ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 8 TzBfG).

Damit besteht kein uneingeschränkter Anspruch auf jedes gewünschte Arbeitszeitmodell. In vielen Fällen können ältere Beschäftigte eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit aber rechtlich durchsetzen.

Steuerlich zählt Teilrente anders als Arbeitslohn

Auch die Steuer kann die Kombination interessant machen. Arbeitsentgelt und gesetzliche Altersrente unterliegen nicht identischen steuerlichen Regeln.

Beginnt eine gesetzliche Rente im Jahr 2026, liegt der maßgebliche Besteuerungsanteil bei 84 Prozent. Das bedeutet allerdings nicht, dass pauschal 16 Prozent jeder monatlichen Rentenzahlung dauerhaft steuerfrei bleiben. Das Finanzamt ermittelt aus dem ersten vollen Rentenjahr einen persönlichen Rentenfreibetrag, der anschließend grundsätzlich als fester Eurobetrag fortgeführt wird.

Wer gleichzeitig Arbeitslohn und Rente erhält, muss beide Einkünfte bei seiner Steuerplanung berücksichtigen. Gerade deshalb sollten Beschäftigte nicht einfach das bisherige Netto halbieren und die Teilrente hinzuaddieren. Die tatsächliche Steuerbelastung kann erheblich davon abweichen.

Volle Rente plus Teilzeit kann kurzfristig mehr Geld bringen

Die 50-Prozent-Teilrente besitzt noch einen wichtigen Haken. Seit 2023 darf ein Beschäftigter auch eine volle vorgezogene Altersrente beziehen und unbegrenzt weiterarbeiten.

Wer ausschließlich auf die ersten Jahre schaut, kann deshalb mit voller vorgezogener Rente plus Teilzeitarbeit zunächst mehr Geld erhalten als mit halber Rente plus Teilzeit.

Die Teilrente verfolgt ein anderes Ziel: Ein Teil des Rentenanspruchs bleibt zunächst unangetastet und kann später mit geringerem oder ohne vorzeitigen Abschlag beginnen. Hinzu kommen Flexibilität und die Möglichkeit, den Krankengeldanspruch nicht allein durch die Rentenhöhe zu verlieren.

Welche Variante insgesamt günstiger ausfällt, hängt deshalb auch davon ab, wie lange jemand lebt.

Vor dem Rentenantrag drei Varianten vergleichen

Beschäftigte sollten deshalb vor dem Rentenbeginn mindestens drei Varianten durchrechnen lassen: vollständiger Ausstieg mit vorgezogener Vollrente, Teilzeit mit voller vorgezogener Rente sowie Teilzeit mit einer Teilrente.

Dabei zählen nicht nur die monatlichen Einnahmen bis zur Regelaltersgrenze. Wichtig sind ebenso die lebenslangen Abschläge, zusätzliche Rentenpunkte, Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der mögliche Krankengeldanspruch.

Die Kombination aus Teilrente und Teilzeit kann ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, wenn Beschäftigte vor der Regelaltersgrenze Arbeitszeit gegen Freizeit tauschen möchten, ohne vollständig aus dem Berufsleben auszusteigen.

FAQ zu Teilrente und Teilzeit

Kann ich mit 63 eine Teilrente beziehen und weiterarbeiten?

Ja, wenn Sie bereits die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Wird bei einer 50-Prozent-Teilrente die gesamte spätere Rente gekürzt?

Nein. Der Abschlag betrifft zunächst den vorzeitig bezogenen Rentenanteil. Der aufgeschobene Anteil kann bei späterem Beginn einen geringeren oder keinen Abschlag haben.

Bleibt bei 50 Prozent Teilrente ab 2027 Krankengeld möglich?

Die neue Sperre des § 50 SGB V greift bei einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln. Eine 50-Prozent-Teilrente schließt Krankengeld daher nicht allein wegen ihrer Höhe aus. Die sonstigen Voraussetzungen müssen trotzdem erfüllt sein.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rentenanpassung 2026 und aktueller Rentenwert von 42,52 Euro (BMAS.de)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetze im Internet)
Deutsche Rentenversicherung, „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“, Stand 2026 (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung, FAQ zu Teilrente und Hinzuverdienst (Deutsche Rentenversicherung)