Viele Menschen sind verunsichert, sobald es um die vorzeitige Altersrente geht. Wer keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, hört oft von unterschiedlichen Optionen, beispielsweise der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Dabei wird schnell die Frage laut, welche Variante günstiger ist oder ob beide Möglichkeiten sogar kombiniert werden können. Die Komplexität ergibt sich vor allem daraus, dass das deutsche Rentensystem verschiedene Wartezeiten und Altersgrenzen kennt, die sich manchmal überschneiden und manchmal strikt auseinanderhalten.
35 und 45 Versicherungsjahre
Die Unterscheidung zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren ist einer der zentralen Aspekte für die Entscheidung, ob jemand früher in Rente gehen kann und ob dabei Abschläge anfallen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte erfordert mindestens 35 Beitragsjahre und ermöglicht den Renteneintritt bereits mit 63. Wer diese Variante wählt, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen, da jeder Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, mit einer Kürzung von 0,3 Prozent verbunden ist.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt hingegen 45 Beitragsjahre voraus. Wer diese Bedingung erfüllt, darf zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, und zwar ohne Abschläge.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass die zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze oft nicht ausreichen, wenn man bereits mit 63 aufhören möchte. Im Ergebnis bleibt für viele die Überlegung, ob man vielleicht beide Rentenformen geschickt miteinander kombinieren kann, um den Abschlag zu reduzieren.
Ist es möglich, beide Rentenarten gleichzeitig zu beantragen?
Die Idee, mit 45 Jahren Wartezeit zwar grundsätzlich abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen, diesen Zeitpunkt jedoch noch weiter vorzuziehen und die dadurch entstehenden Abschläge lediglich auf die Differenz bis zur abschlagsfreien Variante anzuwenden, ist für viele Rentenversicherte verlockend.
Theoretisch klingt es plausibel, da ein Teil der Anwartschaft für langjährig Versicherte (35 Jahre) und ein weiterer Teil für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) erfüllt ist. Tatsächlich ist eine Kombination beider Rentenarten jedoch nicht möglich.
Das Rentenrecht sieht vor, dass man sich für eine Rentenart entscheiden muss und die jeweilige Wartezeit nicht miteinander „verrechnet“ werden kann. Wer also mit 45 Versicherungsjahren eigentlich nur einen Abschlag für den Zeitraum zwischen dem gewünschten Renteneintritt und der zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze zahlen möchte, wird enttäuscht.
Denn der Abschlag berechnet sich nicht ausgehend von den besonders langjährig Versicherten, sondern immer ausgehend vom regulären Renteneintritt.
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Welche Konsequenz hat die Entscheidung?
Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Soll dieser Schritt aber noch weiter vorgezogen werden, muss eine andere Rentenart in Anspruch genommen werden, nämlich die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit.
Dann werden Abschläge vom regulären Eintrittsalter an berechnet. Die Konsequenz ist, dass sich das System entweder für einen Rentenstart ohne Abschläge etwas später entscheidet oder bei einem Rentenbeginn noch früher die Abschläge entsprechend höher ausfallen. Die Abwägung zwischen früherem Rentenbeginn und lebenslangen Einbußen bei der Rentenhöhe ist eine persönliche Entscheidung, die jeder individuell treffen sollte.
Rente mit einem Schwerbehindertenausweis
Eine Ausnahmeregelung existiert lediglich für Menschen mit Schwerbehinderung. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann in manchen Fällen Abschläge auf Basis einer für ihn günstigeren Rentenart berechnen lassen.
Für Betroffene kann das in der Tat bedeuten, dass sie einen Zeitraum wählen, in dem ihre Rente deutlich weniger oder gar nicht gekürzt wird, auch wenn der Start vor der Regelaltersgrenze liegt. Für alle anderen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, entfällt diese Kombination jedoch.
Wie kann man sich beraten lassen?
Der erste Schritt ist, sich eingehend zu informieren und die persönliche Rentenauskunft zu studieren. Dort lässt sich genau ablesen, welche Rentenoptionen infrage kommen und wie hoch potenzielle Abschläge ausfallen. Sollte das Thema weiterhin Fragen aufwerfen, ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder in spezialisierten Beratungsstellen oft sinnvoll. Eine neutrale und fachkundige Auskunft kann helfen, den besten Zeitpunkt für den Renteneintritt zu ermitteln und finanzielle Einbußen durch Abschläge möglichst gering zu halten.
Ein gleichzeitiger Bezug zweier Rentenarten ist nicht möglich. Wer 45 Beitragsjahre erfüllt, hat zwar den Vorteil, zwei Jahre früher ohne Abschläge gehen zu können. Doch wer statt dieser zwei Jahre lieber vier Jahre früher die Rente genießen möchte, muss wieder in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln und Abschläge vom regulären Rentenalter hinnehmen.




