Tabelle zeigt: So viele Rentenpunkte bringt Ihr aktuelles Jahresgehalt für die Rente

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Wer wissen will, wie stark das eigene Gehalt die spätere gesetzliche Rente beeinflusst, stößt schnell auf einen Begriff: Entgeltpunkte. Umgangssprachlich werden sie meist Rentenpunkte genannt. Sie zeigen, wie das eigene beitragspflichtige Einkommen im Vergleich zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten steht.

Für das Jahr 2026 gilt ein vorläufiges Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung von 51.944 Euro. Wer genau diesen Betrag brutto verdient und darauf Rentenbeiträge zahlt, erhält für dieses Jahr genau einen Rentenpunkt. Wer weniger verdient, sammelt entsprechend weniger Punkte; wer mehr verdient, erhält mehr Punkte, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Diese Grenze liegt 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 101.400 Euro im Jahr beziehungsweise 8.450 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die Rentenansprüche nicht weiter. Deshalb kann man 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung höchstens rund 1,9521 Rentenpunkte erwerben.

Wie Rentenpunkte berechnet werden

Die Rechnung ist vergleichsweise einfach. Das beitragspflichtige Brutto-Jahreseinkommen wird durch das vorläufige Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt. Für 2026 lautet die Rechnung daher: Jahresbrutto geteilt durch 51.944.

Ein Beispiel macht das deutlich. Wer 40.000 Euro brutto im Jahr verdient, kommt auf rund 0,77 Rentenpunkte. Wer 60.000 Euro verdient, erhält rund 1,16 Rentenpunkte.

Entscheidend ist dabei nicht das Nettogehalt, sondern das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entspricht das häufig dem Bruttoarbeitslohn, soweit er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sonderfälle können sich etwa bei Minijobs, Beschäftigung in Teilzeit, mehreren Jobs oder Zeiten ohne reguläres Erwerbseinkommen ergeben.

Was Ihr Jahresgehalt 2026 ungefähr an Rentenpunkten bringt

Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Rentenpunkte verschiedene Brutto-Jahresgehälter im Jahr 2026 ungefähr bringen. Grundlage ist das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Die Werte sind gerundet.

Brutto-Jahresgehalt 2026 Rentenpunkte im Jahr 2026
20.000 Euro 0,3850 Rentenpunkte
25.972 Euro 0,5000 Rentenpunkte
30.000 Euro 0,5775 Rentenpunkte
40.000 Euro 0,7700 Rentenpunkte
50.000 Euro 0,9626 Rentenpunkte
51.944 Euro 1,0000 Rentenpunkte
60.000 Euro 1,1551 Rentenpunkte
70.000 Euro 1,3476 Rentenpunkte
80.000 Euro 1,5401 Rentenpunkte
90.000 Euro 1,7326 Rentenpunkte
101.400 Euro 1,9521 Rentenpunkte
120.000 Euro 1,9521 Rentenpunkte

Warum höhere Gehälter nicht unbegrenzt mehr Rente bringen

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Für 2026 sind das in der allgemeinen Rentenversicherung 101.400 Euro im Jahr. Wer darüber liegt, zahlt auf den darüberhinausgehenden Teil keine zusätzlichen Rentenbeiträge.

Das bedeutet auch: Ein Brutto-Jahresgehalt von 120.000 Euro führt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu mehr Rentenpunkten als ein Gehalt von 101.400 Euro. Beide Einkommen erreichen 2026 den rechnerischen Höchstwert von rund 1,9521 Rentenpunkten. Für sehr gut Verdienende ist das ein wichtiger Hinweis, weil ein wachsendes Einkommen oberhalb der Grenze nicht automatisch eine entsprechend höhere gesetzliche Rente erzeugt.

Für Beschäftigte mit Einkommen unterhalb des Durchschnittsentgelts zeigt die Tabelle dagegen, wie deutlich sich niedrigere Löhne auf die spätere Rente auswirken. Wer etwa 30.000 Euro brutto verdient, kommt 2026 auf rund 0,58 Rentenpunkte. Über viele Erwerbsjahre kann sich daraus ein spürbarer Abstand ergeben.

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Was ein Rentenpunkt später wert ist

Rentenpunkte allein sagen noch nicht aus, wie hoch die spätere Monatsrente tatsächlich ausfällt. Dafür werden die gesammelten Entgeltpunkte später mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser Rentenwert wird regelmäßig angepasst.

Für die persönliche Einschätzung ist deshalb wichtig, zwischen zwei Fragen zu unterscheiden. Die erste Frage lautet, wie viele Rentenpunkte man in einem Jahr sammelt. Die zweite Frage lautet, welchen monatlichen Rentenbetrag diese Punkte zum Rentenbeginn wert sein werden.

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Trotzdem ist die Rentenpunkt-Tabelle hilfreich. Sie zeigt auf einen Blick, ob das aktuelle Einkommen ungefähr dem Durchschnitt entspricht, darunterliegt oder deutlich darüberliegt. Damit wird greifbarer, wie ein einzelnes Arbeitsjahr in die spätere Rentenberechnung einfließt.

Teilzeit, Minijob und schwankende Einkommen

Bei Teilzeitbeschäftigten fallen die Rentenpunkte entsprechend geringer aus, sofern das Jahreseinkommen niedriger ist. Wer beispielsweise durch Teilzeit nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts erreicht, bekommt für dieses Jahr etwa einen halben Rentenpunkt. Das kann durch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder spätere Vollzeitjahre teilweise ausgeglichen werden, sollte aber bei der Altersvorsorge bedacht werden.

Bei Minijobs kommt es darauf an, ob Rentenversicherungspflicht besteht oder ob man sich davon befreien lässt. Wer auf eigene Beiträge verzichtet, kann spätere Rentenansprüche verlieren oder nur eingeschränkt aufbauen. Gerade bei längeren Minijob-Phasen lohnt ein genauer Blick auf die Auswirkungen.

Auch schwankende Einkommen sind in der Rentenversicherung normal. Entscheidend ist am Ende nicht ein einzelnes Jahr, sondern die Summe aller rentenrechtlichen Zeiten und Entgeltpunkte. Dennoch kann jedes Jahr die spätere Rente messbar verändern.

Warum die Werte jedes Jahr neu betrachtet werden müssen

Das Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze ändern sich regelmäßig. Deshalb ist eine Tabelle für 2026 nicht automatisch auf spätere Jahre übertragbar. Schon im Folgejahr können andere Rechengrößen gelten.

Das ist besonders wichtig bei Gehaltserhöhungen. Eine Lohnerhöhung kann zwar mehr Rentenpunkte bringen, doch der Vergleich erfolgt immer mit dem jeweiligen Durchschnittsentgelt. Steigt der Durchschnittsverdienst ebenfalls, fällt der zusätzliche Effekt geringer aus, als es auf den ersten Blick erscheint.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze kann steigen. Dann werden höhere Einkommen stärker in die Beitragsberechnung einbezogen. Zugleich können dadurch auch höhere Rentenansprüche entstehen, solange das Einkommen bislang oberhalb der alten Grenze lag.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin verdient 2026 voraussichtlich 48.000 Euro brutto im Jahr. Teilt man dieses Einkommen durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro, ergibt sich ein Wert von rund 0,9241 Rentenpunkten. Sie sammelt in diesem Jahr also etwas weniger als einen vollen Rentenpunkt.

Erhält sie später eine Gehaltserhöhung auf 60.000 Euro, steigt der Jahreswert auf rund 1,1551 Rentenpunkte. Der Unterschied beträgt etwa 0,231 Rentenpunkte für dieses eine Jahr. Über mehrere Jahre kann sich ein solcher Unterschied deutlich bemerkbar machen.

Für die persönliche Altersvorsorge reicht der Blick auf ein einzelnes Jahr aber nicht aus. Wer wissen möchte, wie sich die eigene Erwerbsbiografie insgesamt auswirkt, sollte die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Dort sind die bisher gespeicherten Zeiten und die bislang erreichten Rentenansprüche aufgeführt.

Fazit

Das aktuelle Jahresgehalt hat direkten Einfluss darauf, wie viele Rentenpunkte Beschäftigte in einem Jahr sammeln. Für 2026 gilt: Ein Bruttoeinkommen von 51.944 Euro bringt genau einen Rentenpunkt. Bei 101.400 Euro ist in der allgemeinen Rentenversicherung der Höchstwert von rund 1,9521 Punkten erreicht.

Die Tabelle macht sichtbar, wie stark sich Einkommensunterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung niederschlagen. Sie ersetzt keine individuelle Rentenberatung, bietet aber eine gute Orientierung. Wer Teilzeit arbeitet, längere Auszeiten plant oder dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sollte die eigene Vorsorge besonders sorgfältig prüfen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Entgeltpunkte und Berechnungsbeispiele für 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026.
Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen seit 1. Januar 2026.