Sozialministerin warnt vor Erhöhung der Zusatzbeiträge durch Kranken- und Pflegeversicherungsreform

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Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht finanziell unter extremem Druck. Der Bund plant, sich zu entlasten, indem er seine Kosten den Versicherten, Pflegebedürftigen, Angehörigen und Kommunen auflädt. Davor warnt Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

Die Ministerin kritisiert besonders die unzureichende Finanzierung der Krankenversicherung von Beziehern der Grundsicherung (SGB II) durch den Bund.

Krankenkassenbeiträge für Grundsicherung nicht ausreichend finanziert

Wer Grundsicherungsgeld  bezieht, ist grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Die hierfür gezahlten Beiträge übernimmt der Bund. Krankenkassen kritisieren seit Jahren, dass diese Pauschalen die realen Kosten nicht decken.

Die Beitragszahler fĂĽllen die LĂĽcke

Es entsteht also eine Lücke, die das System ausgleichen muss. Dies erhöht mittelbar den Druck auf die Zusatzbeiträge, und diese tragen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zusätzliche Belastungen für Versicherte

Grimm-Benne kritisiert, dass der Bund bei den geplanten Reformen nur einen winzigen Schritt in Richtung einer kostendeckenden Finanzierung unternehmen wolle. Gleichzeitig müssten Krankenkassen, Versicherte und medizinische Leistungserbringer zusätzliche Belastungen übernehmen.

Nach Auffassung der Ministerin zieht sich der Bund damit aus seiner finanziellen Zuständigkeit zurück und drückt die eigene Verantwortung anderen auf: Versicherungen, Versicherten, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Versicherte durch höhere Beiträge belastet

Versicherungsfremde Ausgaben, die nicht mit Steuern finanziert werden, gehen den Krankenkassen als Einnahmen verloren. Kurzfristig lässt sich das zwar kompensieren, langfristig erhöhen die Krankenkassen aber voraussichtlich die Zusatzbeiträge, um die fehlenden Gelder zu erhalten.

Druck auf Ärzte und Krankenhäuser

Dies geht einher mit wachsendem finanziellen Druck auf medizinische Leistungsträger: Arztpraxen, Apotheken und Kliniken.  Versorgungsangebote müssen vermutlich eingespart werden. Medizinische Einrichtungen können nicht mehr sicher planen.

Versprechen des Sozialstaats auch einlösen

Grimm-Benne fordert, dass eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung als grundlegendes Versprechen des Sozialstaats behandelt wird. Einsparungen dürften deshalb nicht einseitig zulasten der Versicherten und der medizinischen Versorgung gehen.

LeistungskĂĽrzungen trotz realem Pflegebedarfs

Auch die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung bewertet die Sozialministerin kritisch. Vorgesehen sind Leistungseinschränkungen und strengere Voraussetzungen für bestimmte Ansprüche. Solche Maßnahmen könnten die Ausgaben der Pflegeversicherung zwar rechnerisch senken. Der tatsächliche Pflegebedarf der Betroffenen verschwindet dadurch jedoch nicht.

Finanzierung nicht gelöst, sondern verschoben

Benötigte Unterstützung müssten dann noch stärker die Pflegebedürftigen selbst oder pflegende Angehörige finanzieren und erbringen. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, führt dies zu höheren Kosten der kommunalen Sozialhilfe sowie der Länder und Kommunen.

Statt die Finanzierung der Pflege zu lösen, würde diese lediglich von der Pflegeversicherung in andere Bereiche abgeschoben.

Besonders Pflegebedürftige und Angehörige wären betroffen

Werden Leistungen der Pflegeversicherung gekürzt oder erst später gewährt, müssen Pflegebedürftige einen größeren Teil der Kosten selbst tragen.

Reichen Einkommen, Rente und Vermögen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Die Kosten tragen dann allerdings kommunale Sozialhilfeträger.

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Auch pflegenden Angehörigen drohen noch größere Zumutungen. Eingeschränkte professionelle Pflegeleistungen bedeuten zusätzliche Betreuungen für Familien oder das Zahlen von Leistungen aus eigener Tasche.

“Stabilisierung” auf Kosten anderer

Die Ministerin warnt deshalb vor einer vermeintlichen Stabilisierung, die letztlich auf Kosten anderer erfolgt. Betroffen wären nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch Versicherte, Angehörige, Kommunen und Länder.

Eigenanteile im Pflegeheim sollen gesetzlich begrenzt werden

Im Zentrum der Kritik stehen die hohen Eigenanteile in Pflegeheimen. Die Pflegeversicherung übernimmt bei einer stationären Unterbringung nicht sämtliche Kosten.

Betroffene müssen unter anderem für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und einen Teil der pflegebedingten Aufwendungen selbst aufkommen. Zwar gibt es gestaffelte Leistungszuschläge, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen. Einen festen gesetzlichen Höchstbetrag für die gesamte Eigenbelastung gibt es jedoch nicht.

Grimm-Benne fordert deshalb erneut eine gesetzliche Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege.

In Sachsen-Anhalt lag die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung fĂĽr einen Pflegeheimplatz Anfang 2026 nach Angaben des Landes bei rund 2.720 Euro. Im Vorjahresvergleich entsprach dies einem Anstieg um 277 Euro.

Für viele Rentner sind solche Beträge aus dem laufenden Einkommen unmöglich zu finanzieren. Sie brauchen deshalb innerhalb kurzer Zeit ihr Vermögen auf.  Anschließend kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege notwendig werden.

LeistungskĂĽrzungen beseitigen den Pflegebedarf nicht

Ein Mensch benötigt nicht weniger Pflege, nur weil die Pflegeversicherung weniger zahlt. Werden Ansprüche eingeschränkt, entstehen die Kosten an anderer Stelle. Entweder müssen Pflegebedürftige und ihre Familien mehr zahlen oder Sozialhilfeträger übernehmen die Ausgaben.

Eine nachhaltige Reform müsste daher grundsätzlich die  Finanzierung der Pflege absichern. Dazu gehört nach Auffassung der Ministerin auch eine stärkere Beteiligung des Bundes.

FAQ: Die drei wichtigsten Fragen

MĂĽssen Menschen im Grundsicherungsgeld kĂĽnftig ihre Krankenversicherung selbst bezahlen?

Nein. Während jemand Grundsicherungsgeld erhält, übernimmt  die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin prinzipiell der zuständige Leistungsträger.

Können die Krankenkassenbeiträge wegen der Reform steigen?

Ja. Das Abschieben der Verantwortung durch den Bund kann den Druck auf die Zusatzbeiträge erhöhen. Ob und in welcher Höhe einzelne Krankenkassen ihre Beiträge anpassen, hängt allerdings von ihrer jeweiligen Finanzlage und der gesetzlichen Ausgestaltung der Reform ab.

Was passiert, wenn Pflegebedürftige den Eigenanteil im Pflegeheim nicht bezahlen können?

Zunächst müssen Betroffene in der Regel das eigene Einkommen und verwertbares Vermögen einsetzen. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Ob Angehörige zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Quellenverzeichnis

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt: „Sozialministerin warnt vor Kostenverlagerung in Kranken- und Pflegeversicherung“, Pressemitteilung vom 25. Juni 2026.
Bundesrat: „BundesratKOMPAKT – 1066. Sitzung am 12. Juni 2026“, Informationen zu den Beratungen über die geplante Krankenkassenreform
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt: „Bundesrat: Grimm-Benne fordert fairen Lastenausgleich bei Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“, 12. Juni 2026.
Angaben des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt zur Entwicklung der Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen, veröffentlicht im Mai 2026.