Rente: Teilrente statt Altersteilzeit -Doppel­verdiener­trick bringt mehr Vorteile

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Die Altersteilzeit ist ein spezielles Arbeitsmodell. Arbeitgeber bieten dies oft vor einer Altersrente an. Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres Einkommens, arbeiten voll weiter und nehmen dafür eine bezahlte Phase der Freizeit vor der Rente in Anspruch.

Ab dem 55.Lebensjahr ist Altersteilzeit möglich. Neben dem skizzierten Blockmodell ist auch ein Gleichverteilungsmodell möglich.

Bei diesem entfällt die Ruhephase vor der Rente, und stattdessen wird die Arbeitszeit halbiert (täglich, wöchentlich oder pro Monat). Das Blockmodell ist allerdings die gängige Methode, und 90 Prozent aller Altersteilzeiten werden auf diese Art umgesetzt.

Wann endet die Altersteilzeit?

Diese Altersteilzeit endet immer mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente, also entweder zur Regelaltersgrenze, oder vorgezogen bei der Altersrente für langjährig Versicherte.

Altersteilzeit führt zu weniger Einkommen und weniger Rente

Dieses Modell wirkt für viele verlockend, denn so kann man bereits im Übergang zur Rente in eine Art Ruhestand übergehen. Es hat aber auch gravierende Nachteile. Die Verluste an Altersrente sind zwar nicht extrem, aber vorhanden. Hinzu kommt ein Einkommensverlust.

Der Arbeitgeber zahlt in der gesamten Altersteilzeit 50 Prozent des Bruttoeinkommens. Er muss allerdings um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsgeldes aufstocken sowie zusätzliche Rentenbeiträge von mindestens 80 Prozent leisten, und dazu zählen auch die Arbeitnehmeranteile.

Der Ausgleich reicht oft nicht

In vielen Fällen der Alterszeit verpflichtet der Tarifvertrag den Arbeitgeber, für die Rentenabschläge einen Ausgleich zu bezahlen. Dieser entspricht jedoch selten den gesamten Abschlägen. Er mindert die finanziellen Verluste also, hebt sie aber nicht auf.

Nebenbeschäftigung nur als Minijob

Der Rentenexperte Peter Knöppel zeigt außerdem einen entscheidenden Nachteil der Altersteilzeit. In der Freizeitphase ist eine Beschäftigung nur auf Basis eines Minijobs erlaubt, aber nicht darüber hinaus. Und hier kommt, laut Knöppel, die Teilrente ins Spiel, die diesbezüglich weit mehr Spielraum bietet.

Flexirente ermöglicht Vollverdienst

Eine Teil- oder Flexirente bedeutet, dass Sie weiterarbeiten und ihre Rente nur teilweise beziehen. Der Prozentsatz der Teilrente ist ausgedehnt, er muss mindestens zehn Prozent der Vollrente betragen, maximal aber 99,99 Prozent.

0,01 Prozent der Altersrente sind eine nahezu symbolische Summe. Im Unterschied zur Altersteilzeit können Sie also fast die volle Rente beziehen und trotzdem so viel weiterverdienen, wie Sie können und wollen.

Sie haben also eine so gut wie volle Altersrente auf dem Konto und dazu, wenn Sie wollen -und der Arbeitgeber mitspielt-, ein volles Gehalt.

Teilrente ermöglicht mehr Selbstbestimmung

Der höhere mögliche Verdienst ist also ein Vorteil, und ein weiterer großer Vorteil ist im Vergleich zur Altersteilzeit die größere Selbstbestimmung. Denn Sie selbst entscheiden, wie lange Sie neben der Altersrente arbeiten wollen und wieviele Stunden pro Woche Sie tätig sind.

Teilrente erhöht die Rente

Wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus Teilrente beziehen und weiterarbeiten, profitieren Sie zudem arbeitsrechtlich. Obwohl Sie bereits Rente beziehen, sammeln Sie zusätzliche Rentenpunkte an.

Gehen Sie aber nach einer Altersteilzeit regulär in Altersvollrente, dann zahlen Sie keine weiteren Beiträge für die Rentenversicherung und können die Rente nicht auf diese Art zusätzlich erhöhen.

Anspruch auf Krankengeld

Bei Arbeit während einer regulären Altersvollrente verfällt zudem der Anspruch auf Krankengeld, der in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmern zusteht.

Bei Weiterarbeit während einer Teilrente werden Sie aber in dieser Hinsicht rechtlich wie ein Arbeitnehmer behandelt. Werden Sie nämlich nach Beginn der Teilrente länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, dann können Sie Krankengeld beantragen.

Welche Bedingungen gelten für die Teilrente?

Eine Teilrente kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen besteht, also frühestens mit 63 Jahren.

Die Abschläge bleiben auch bei der Teilrente erhalten. Je höher also der Teil der Rente ist, den Sie sich auszahlen lassen, umso höher sind die Abschläge. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Weiterarbeit während der Teilrente zusätzliche Entgeltpunkte sammeln und damit die Abschläge zumindest teilweise kompensieren.

Die Teilrente wird kaum genutzt – warum?

Die Teilrente hat also deutliche Vorteile gegenüber der Altersteilzeit. Trotzdem wird sie nur selten genutzt. Gerhard Bäcker und Ernst Kistler erörtern für die Bundeszentrale für politische Bildung mögliche Gründe.

Wesentlich ist den Autoren zufolge, dass es sich um ein spätes Gleitmodell handelt. Die Teilrente kann frühestens ab dem 63. Lebensjahr genutzt werden. Sie ist dazu gedacht, die Erwerbszeit zu verlängern.

Diejenigen, für die dieses Modell in Frage kommt, wollen dies aber nicht, merken Bäcker und Kistler an.

Kurz gesagt: Die meisten derjenigen, die mit einer Altersrente für langjährig Versicherte in Frührente gehen und dafür Abschläge in Kauf nehmen, tun dies, weil sie nicht länger arbeiten wollen.

Ein weiteres Manko sind die unzureichenden Möglichkeiten, dieses Modell zu nutzen. Denn weitere Arbeit bei Teilrente ist nur dann möglich, wenn die jeweiligen Betriebe eine solche Teilzeitbeschäftigung für ältere Arbeitnehmer anbieten.