Fünf Dinge, mit denen Sie Ihr Wohngeld erhöhen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Fehlende Freibeträge, unvollständige Mietangaben oder ein inzwischen gesunkenes Einkommen können dazu führen, dass Sie weniger Wohngeld erhalten, als Ihnen zusteht. Prüfen Sie deshalb die Berechnung im Bescheid.

Welche Angaben dabei häufig Probleme bereiten, erläutert unser Beitrag über vier häufige Fehler bei der Wohngeldberechnung. Für eine Erhöhung müssen Sie nicht immer bis zum nächsten Weiterleistungsantrag warten.

Diese fünf Punkte zeigen, wo sich ein genauer Blick lohnt.

1. Gesunkenes Einkommen: Erhöhung rechtzeitig beantragen

Arbeiten Sie inzwischen weniger, fällt ein regelmäßiger Verdienst weg oder wechseln Sie vom Gehalt ins niedrigere Krankengeld, kann Ihr Wohngeld steigen. Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen, das Sie im Bewilligungszeitraum voraussichtlich erzielen.

Frühere Lohnabrechnungen dürfen eine bereits absehbare Einkommensänderung nicht verdecken.

Sinkt das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen im laufenden Bewilligungszeitraum um mehr als zehn Prozent und ergibt sich dadurch höheres Wohngeld, können Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Entscheidend ist das berechnete Gesamteinkommen des Haushalts, nicht allein Ihr persönlicher Nettolohn. Reichen Sie aktuelle Abrechnungen oder den Bescheid über die Ersatzleistung ein.

2. Höhere Miete und kalte Betriebskosten berücksichtigen lassen

Prüfen Sie, ob das Amt neben der Nettokaltmiete auch die umlagefähigen kalten Betriebskosten berücksichtigt hat. Dazu zählen zum Beispiel Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer. Wer nur die reine Kaltmiete angibt, kann seinen Anspruch zu niedrig ansetzen lassen.

Legen Sie den Mietvertrag und aktuelle Nachweise über die Vorauszahlungen vor.

Steigt die Miete im Bewilligungszeitraum um mehr als zehn Prozent, kann ein Erhöhungsantrag ebenfalls helfen. Für diese Schwelle bleibt die Heizkostenentlastung außen vor; außerdem begrenzen Höchstbeträge die anrechenbare Miete.

Eine höhere Zahlung an den Vermieter führt deshalb nicht zwangsläufig zu mehr Wohngeld. Warum die Warmmiete allein nicht ausschlaggebend ist, zeigt unser Beitrag „Höhere Miete, gleiches Wohngeld“.

Tatsächliche Heizkosten, Warmwasserkosten, Haushaltsstrom und Garagenmiete zählen nicht zur wohngeldfähigen Miete. Für Heizkosten sieht das Gesetz stattdessen eine pauschale Komponente vor.

3. Berufliche Ausgaben und Versicherungsabzüge prüfen

Bei Beschäftigten berücksichtigt die Wohngeldberechnung grundsätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich. Liegen Ihre anerkennungsfähigen beruflichen Ausgaben darüber, sollten Sie die höheren Werbungskosten nachweisen.

Das können Fahrtkosten zur Arbeit sei, und auch Arbeitsmittel oder berufliche Fortbildungen.

Prüfen Sie außerdem die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Das Wohngeldgesetz sieht jeweils zehn Prozent vor für Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.

Zusammen sind bis zu 30 Prozent möglich. Das Amt zieht dabei Pauschalen ab. Den Unterschied zwischen Bruttoverdienst und maßgeblichem Einkommen erklärt unser Beitrag zu den Einkommensgrenzen beim Wohngeld.

Auch freiwillige oder private Versicherungsbeiträge können einen Abzug begründen. Legen Sie Beitragsnachweise vor, wenn diese Absicherung aus den Einkommensunterlagen nicht hervorgeht.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

4. Freibeträge für Behinderung und Familie ausschöpfen

Bei einem Grad der Behinderung von 100 steht einem berücksichtigten Haushaltsmitglied ein Freibetrag von 1.800 Euro jährlich zu. Bei einem GdB unter 100 setzt dieser Freibetrag zusätzlich zur Schwerbehinderung Pflegebedürftigkeit und häusliche oder teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege voraus.

Ein Pflegegrad allein genügt dafür nicht. Weitere Hinweise finden Sie im Beitrag über den Wohngeld-Freibetrag bei Schwerbehinderung.

Für Alleinerziehende kommen 1.320 Euro jährlich infrage. Voraussetzung ist, dass Sie ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen und mindestens eines davon minderjährig ist und Kindergeld oder eine gesetzlich gleichgestellte Leistung erhält.

Ein mitwohnender Partner kann diesen Freibetrag ausschließen.

Verdient ein berücksichtigtes Kind unter 25 Jahren eigenes Geld durch Erwerbstätigkeit, sieht das Gesetz außerdem einen Freibetrag bis zu 1.200 Euro jährlich vor, höchstens in Höhe dieser Einnahmen.

Reichen Sie die jeweils passenden Nachweise ein.

5. Als Rentner den Freibetrag für 33 Grundrentenjahre nutzen

Haben Sie 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, können Sie einen zusätzlichen Freibetrag erhalten. Dafür müssen Sie keinen Grundrentenzuschlag beziehen.

Welche Zeiten zählen und wie der Nachweis hilft, erläutert unser Beitrag zum Wohngeld für Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten.

Von der gesetzlichen Rente bleiben rechnerisch zunächst 100 Euro monatlich und zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags anrechnungsfrei.

Der Freibetrag ist 2026 auf 281,50 Euro monatlich begrenzt.

Fiktives Beispiel: Natalie aus Dillenburg prüft ihren Bescheid

Natalie ist 28 Jahre alt und lebt mit ihrer fünfjährigen Tochter in Dillenburg in Hessen. Sie arbeitet in Teilzeit, erhält für ihre Tochter Kindergeld und bezieht Wohngeld. Als sie ihren Bescheid prüft, entdeckt sie, dass das Amt den Freibetrag für Alleinerziehende nicht berücksichtigt hat, obwohl keine weitere Person in der Wohnung lebt.

Natalie reicht die Nachweise ein und verlangt die Korrektur der Berechnung. Der Freibetrag beträgt 1.320 Euro jährlich und senkt das angerechnete Einkommen damit rechnerisch um 110 Euro monatlich. Wie stark ihr Zuschuss steigt, hängt von der vollständigen Berechnung ab.

Zugleich kontrolliert sie ihre Mietangaben: Das Amt muss auch kalte Betriebskosten einbeziehen. Für Natalie lohnt sich der Abgleich von Mietvertrag, Vorauszahlungen und Berechnungsbogen.

FAQ: Mehr Wohngeld bekommen

Muss ich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums warten?

Nein. Bei den beschriebenen Einkommens- oder Mietänderungen ermöglicht § 27 WoGG eine Neuberechnung auf Antrag. Auch ein zusätzliches berücksichtigungsfähiges Haushaltsmitglied kann dafür Anlass sein, wenn sich dadurch das Wohngeld erhöht.

Ab wann kann ich mehr Wohngeld bekommen?

Grundsätzlich zählt der Antragsmonat, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Warten Sie deshalb mit dem Erhöhungsantrag nicht unnötig. Bei rückwirkenden Mieterhöhungen gelten besondere Regeln und Antragsfristen.

Bekomme ich durch einen Freibetrag immer mehr Geld?

Nein. Hat das Amt ihn bereits korrekt berücksichtigt, entsteht daraus kein zusätzlicher Anspruch. Fehlt er, verlangen Sie eine Prüfung und beachten Sie bei einem bereits ergangenen Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Wohngeldgesetz, insbesondere §§ 9, 11, 15–17a, 25 und 27
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundrente und Grundrenten-Freibeträge
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld-Plus – Rechner und Erläuterungen