Wohngeld und Kinderzuschlag: 195 Euro für Schulsachen und weitere Hilfen – aber nur auf Antrag

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195 Euro für Schulsachen, Unterstützung für den Sportverein und die Übernahme der Klassenfahrt: Das Bildungspaket entlastet Familien mit wenig Einkommen. Auch wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Ihre Kinder Anspruch haben.

Entscheidend ist, dass Sie die einzelnen Bedarfe nachweisen und den erforderlichen Antrag stellen.

Wer Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten kann

Das Bildungspaket richtet sich unter anderem an Kinder aus Familien mit Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommt ein Anspruch infrage.

Die Hilfen treten neben die Unterstützung für den Lebensunterhalt. Einen Überblick bietet unser Beitrag über zusätzliche Zuschüsse zur Grundsicherung.

Selbst ohne laufenden Bezug dieser Leistungen lohnt sich eine Prüfung: Reicht Ihr Einkommen zwar für den Alltag, aber nicht für bestimmte Bildungs- und Teilhabebedarfe, kann dadurch ein Anspruch nach dem SGB II oder SGB XII entstehen.

Eine Klassenfahrt müssen Sie deshalb nicht vorschnell absagen, nur weil Sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter erhalten.

195 Euro Schulbedarf für jedes berechtigte Schulkind

Für den persönlichen Schulbedarf gelten 2026 insgesamt 195 Euro je berechtigtem Schulkind. Davon entfallen 130 Euro auf das erste und 65 Euro auf das zweite Schulhalbjahr. Im SGB II berücksichtigt das Jobcenter die Beträge regelmäßig zum 1. August und zum 1. Februar.

Die Pauschale unterstützt Sie etwa beim Kauf von Schulranzen, Heften, Stiften und Sportzeug. Haben Sie zwei anspruchsberechtigte Schulkinder, ergeben sich für 2026 zusammen 390 Euro, sofern die Voraussetzungen zu beiden Leistungsterminen vorliegen.

Die Schulbedarfspauschale ersetzt nicht die weiteren Leistungen des Bildungspakets.

Welche Kosten das Bildungspaket abdeckt

Leistung Umfang und Voraussetzungen
Schulbedarf 2026 insgesamt 195 Euro je berechtigtem Schulkind, aufgeteilt in 130 und 65 Euro.
Ausflüge und Klassenfahrten Tatsächliche Kosten für schulische Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen; entsprechende Hilfen auch für Kita und Kindertagespflege.
Gemeinsames Mittagessen Übernahme der Kosten in Schule, Kita oder Kindertagespflege. Für Schulkinder muss das Angebot in schulischer Verantwortung stattfinden oder auf einer entsprechenden Kooperation beruhen.
Schülerbeförderung Erforderliche Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit kein anderer Träger zahlt. Besondere Schulprofile können berücksichtigt werden.
Lernförderung Angemessene, geeignete und zusätzlich erforderliche Förderung zum Erreichen wesentlicher Lernziele. Eine gefährdete Versetzung ist keine Voraussetzung.
Sport, Musik und gemeinsame Freizeit Pauschal 15 Euro monatlich für berechtigte Kinder unter 18 Jahren bei entsprechenden Aktivitäten mit anfallenden Kosten.

Fiktives Beispiel: Juanita und ihre Kinder aus Konstanz

Juanita, 32, lebt mit Juan, 12, und Valentina, 8, in Konstanz. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass die Familie Wohngeld erhält und beide Kinder die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Juan soll mit seiner Klasse für 320 Euro verreisen. Für Valentinas Schulausflug verlangt die Schule 25 Euro. Beide Kinder essen in der Schulmensa und möchten im Sportverein bleiben.

Juanita kann neben insgesamt 390 Euro Schulbedarf für 2026 die Übernahme der 345 Euro für die beiden Schulveranstaltungen beantragen. Dafür reicht sie die Schreiben der Schulen mit Kosten und Zahlungsterminen ein.

Taschengeld für Juan gehört nicht zu den erstattungsfähigen Kosten der Klassenfahrt.

Für das gemeinschaftliche Schulmittagessen legt sie die verlangten Teilnahme- und Kostenunterlagen vor. Für die Vereinsaktivitäten kommen je Kind 15 Euro monatlich hinzu.

Bei durchgehendem Anspruch über zwölf Monate ergeben sich für beide Kinder zusammen 360 Euro. Das Geld ist für die Teilhabe bestimmt und kein frei verfügbares zusätzliches Kindergeld.

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Nachhilfe gibt es auch ohne drohendes Sitzenbleiben

Juan hat außerdem Schwierigkeiten in Mathematik. Juanita muss nicht warten, bis die Schule seine Versetzung infrage stellt. Entscheidend ist, ob die zusätzliche Förderung erforderlich und geeignet ist, damit er wesentliche Lernziele erreicht, und ob schulische Angebote dafür ausreichen.

Sie spricht zunächst mit seiner Mathematiklehrkraft und lässt sich den Förderbedarf bestätigen. Anschließend legt sie der zuständigen Stelle ein passendes Nachhilfeangebot vor.

Klären Sie Umfang, Kosten und Bewilligung möglichst vor einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss. Der bloße Wunsch nach besseren Noten begründet noch keinen Anspruch.

Wo Juanita in Konstanz den Antrag stellt

Für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag nennt der Landkreis Konstanz das Kreissozialamt als zuständige Stelle. Juanita wendet sich deshalb an das Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1.

Auf der Internetseite des Landkreises stehen der Antrag sowie ergänzende Formulare für Klassenfahrten, Schulausflüge und Lernförderung bereit.

Bei Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter zuständig, und für Sozialhilfe das Sozialamt.

Warum Sie trotz Leistungsbescheid aktiv werden müssen

Beim SGB II umfasst der Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag grundsätzlich auch das Bildungspaket. Lernförderung müssen Sie jedoch gesondert beantragen. Die Behörde erfährt durch den allgemeinen Antrag außerdem noch nicht, wann die Klassenfahrt stattfindet oder welchen Verein Ihr Kind besucht.

Reichen Sie diese Angaben und die erforderlichen Belege nach.

Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen Sie Bildungs- und Teilhabeleistungen gesondert beantragen. Halten Sie den Bewilligungsbescheid, Schulbescheinigungen soweit verlangt sowie Kosten- und Teilnahmebestätigungen bereit. Je nach örtlichem Verfahren zahlt die Behörde an den Anbieter, gibt einen Gutschein aus oder erbringt eine Geldleistung.

Rechnen Sie deshalb nicht automatisch mit einer Überweisung sämtlicher Beträge auf Ihr Konto.

FAQ: Drei wichtige Fragen zum Bildungspaket

Reicht der Bezug von Kindergeld allein aus?

Nein. Kindergeld allein begründet keinen Anspruch. Anders liegt es etwa bei Kinderzuschlag oder Wohngeld; auch ein zusätzlicher Anspruch wegen eines ungedeckten Bildungsbedarfs kann geprüft werden.

Enden sämtliche Leistungen mit dem 18. Geburtstag?

Nein. Die Grenze gilt für soziale und kulturelle Teilhabe. Bildungsleistungen nach dem SGB II können Schüler ohne Ausbildungsvergütung bis zum 25. Geburtstag erhalten. Im SGB XII besteht diese starre Altersgrenze für Bildungsleistungen nicht.

Zahlt das Bildungspaket auch das Pausenbrot?

Die Leistung für Mittagessen betrifft die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das selbst mitgebrachte Pausenbrot oder ein privat gekauftes Essen fällt nicht darunter.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Leistungen des Bildungspakets.
Familienportal des Bundes: Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Gesetze im Internet: § 6b BKGG und § 9 BKGG.
Gesetze im Internet: § 28 SGB II und § 37 SGB II.
Gesetze im Internet: § 34 SGB XII und Anlage zu § 34 SGB XII – Schulbedarf 2026.
Landkreis Konstanz: Bildungs- und Teilhabepaket, Zuständigkeiten und Antragsformulare.