Bürgergeld: Nachhilfe beim Jobcenter beantragen

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Das Problem kennen fast alle Eltern: Kinder kommen aus der Schule und stellen Fragen zu Themen, die für sie genauso schwierig sind wie für die Eltern. Besonders schwierig wird dies, wenn es sich um Hauptfächer handelt, in denen Arbeiten geschrieben werden, und die Noten über die Versetzung entscheiden können. In solchen Fällen kann oft nur noch Nachhilfe Abhilfe schaffen, um die Schulleistungen zu verbessern. Können Eltern, die Bürgergeld beziehen, Nachhilfe beim Jobcenter beantragen? Wir geben Antworten.

Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsleistungen

Seit 2011 bietet das sogenannte “Bildungspaket” eine Lösung. Gemäß § 28 des Sozialgesetzbuches II kann auf Antrag beim Jobcenter auch Nachhilfe übernommen werden.

Diese Regelung zielt darauf ab, schulische Angebote angemessen zu ergänzen, wenn diese erforderlich sind, um wesentliche Lernziele gemäß schulrechtlicher Bestimmungen zu erreichen.

Beantragung von Nachhilfeleistungen beim Jobcenter

1. Bescheinigung von der Schule: Erhalten Sie von der Schule eine Bescheinigung über die Leistungen des Kindes, wobei nicht zwingend eine schlechte Note vorliegen muss. Bereits eine 4 im letzten Zeugnis genügt.

2. Schulische Nachhilfeangebote: Erkundigen Sie sich an der Schule nach vorhandenen Nachhilfeangeboten. Viele Schulen organisieren solche Angebote, die gegen eine geringe Gebühr in Anspruch genommen werden können. Fordern Sie schriftliche Bestätigungen über die Verfügbarkeit, Häufigkeit und Kosten der Nachhilfe an, die Sie für den Antrag beim Jobcenter benötigen.

Einreichung beim Jobcenter: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter in Kopie ein, begleitet von einem kurzen Schreiben mit Ihrer Adresse, der BG-Nummer und dem Antrag auf Kostenübernahme für die Nachhilfe.

Übernahme von Kosten für private Nachhilfeangebote

Die Übernahme von Kosten für private Nachhilfe ist grundsätzlich möglich, wenn schulische Angebote nicht ausreichen oder fehlen. Eine genaue Bescheinigung über die schulische Nachhilfe ist entscheidend.

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Bevor ein Vertrag mit einem privaten Anbieter abgeschlossen wird, sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt und der Vertrag erst nach Genehmigung durch das Jobcenter unterzeichnet werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Dauer der Kostenübernahme und mögliche Ablehnung

Das Jobcenter überprüft regelmäßig, ob die Lernförderung weiterhin notwendig ist. Hierzu sind regelmäßige Leistungsnachweise, mindestens in Form von Zeugnissen, erforderlich. Die Ablehnung eines Antrags kann angefochten werden. Ein Widerspruch muss jedoch innerhalb eines Monats nach dem Ablehnungsbescheid beim Jobcenter eingereicht werden.

Rechtliche Unterstützung bei Ablehnung

Im Falle einer Ablehnung ist es möglich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Als Bürgergeld-Bezieher können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins stellen, um die Kosten für die rechtliche Beratung zu decken.

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