Antragsflut wegen Kinderzuschlag
Derzeit kursiert eine WhatsApp Nachricht, nach der alle Eltern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, auch gleichzeitig einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen kรถnnen. Bei den Arbeitsagenturen wurde durch unten stehende Rund-SMS ein wahrer Antragsansturm ausgelรถst.
Folgende Rundmail wird derzeit via WhatsApp gesendet:
โEgal wieviel sie verdienen, fรผr max 6 Monate haben Sie den vollen Kinderzuschlag fรผr jedes Kind.โ
Kinderzuschlag nur unter gewissen Vorraussetzungen
Dem ist allerdings nicht so. Einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben nur diejenigen, deren Einkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern, nicht jedoch denen der Kinder. Zwar wurde zum Beginn des Jahres die starre Einkommensgrenze aufgehoben, allerdings ist das Einkommen und Vermรถgen der Eltern weiterhin ausschlaggebend, ob ein Anspruch besteht. Der Kinderzuschlag sollen eben NICHT ALLEN zustehen, sondern nur bedรผrftigen Kindern.
Kein pauschaler Betrag
Der Anspruch auf einen Kinderzuschlag verringert sich auch je nachdem wie viel die Eltern fรผr sich selbst benรถtigen, bis der Anspruch faktisch erlischt. Demnach existiert auch kein pauschaler Anspruch.
Der Kinderzuschlag kann, je nach Einkommen pro Kind maximal 185 EUR im Monat betragen. Diese Vorrausetzungen mรผssen erfรผllt sein:
- Das eigene Kind lebt im gleichen Haushalt und ist unter 25 Jahre alt und nicht
- Es besteht Anspruch auf Kindergeld fรผr das Kind
- Das Bruttoeinkommen der Familie betrรคgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Man hรคtte ausreichend Geld fรผr den Unterhalt der Familie, wenn man zusรคtzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten wรผrde.
Ganz wichtig: Der Kinderzuschlag gilt nur fรผr bedรผrftige Familien. Er gilt, wenn man bisher kein Arbeitslosengeld II bezog und mit dem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld hรถchstens 100 EUR fehlen, um eine Hilfebedรผrftigkeit nach dem SGB II (Hartz IV) zu vermeiden. Wer Hartz IV Leistungen bezieht, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Alles weitere, auch mit Rechenbeispielen in unserem Grundlagenartikel:ย Kinderzuschlag oder Hartz IV?