Eine Abschaffung der Witwenrente zugunsten eines verpflichtenden Rentensplittings könnte viele Ehepaare teuer treffen. Nach einer neuen Modellrechnung des ifo Instituts würden Ehepaare in fast allen untersuchten Konstellationen über den gesamten Lebensverlauf Geld verlieren – in einzelnen Fällen sogar sechsstellige Beträge.
Die Studie vom 11. September 2026 zeigt: Während einzelne Ehepartner durch zusätzliche eigene Rentenansprüche profitieren können, fällt die gemeinsame Bilanz für das Paar meist schlechter aus.
Der mögliche Effekt reicht je nach Modell von rund 153.000 Euro Vorteil bis zu rund 152.000 Euro Nachteil. Gleichzeitig könnte die Rentenversicherung durch niedrigere Ausgaben profitieren.
Beschlossen ist keine Abschaffung der Witwen- und Witwerrente. Die Alterssicherungskommission hat im Juni nur empfohlen, die Hinterbliebenenversorgung zu reformieren. Ein verpflichtendes Rentensplitting ist eine mögliche Variante. Das ifo Institut hat diese jetzt durchgerechnet.
Witwenrente gegen Rentensplitting: Hier entsteht der Verlust
Beim heutigen System behält jeder Ehepartner zunächst seine selbst erworbenen Rentenansprüche. Stirbt einer von beiden, kann der andere zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Eigenes Einkommen kann die Leistung mindern. Seit Juli 2026 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.122,53 Euro. Einkommen darüber wird teilweise angerechnet.
Ein verpflichtendes Rentensplitting würde anders funktionieren: Die während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche würden zwischen den Partnern geteilt. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt Rentenpunkte ab, der andere erhält zusätzliche Punkte.
Die spätere Witwen- oder Witwerrente würde entfallen. Genau dadurch kann die gemeinsame Rentenleistung des Ehepaares deutlich sinken.
Anette und Horst-Dieter: Mehr eigene Rente, aber weniger Geld für beide
Anette erhält in unserem Beispiel eine eigene Monatsrente von 850 Euro. Horst-Dieter kommt auf 1.400 Euro. Damit orientiert sich das Beispiel an einer in der Berichterstattung zur ifo-Studie ausgewerteten typischen Rentenkonstellation.
Beim Rentensplitting würde Anette von Horst-Dieters höheren Ansprüchen profitieren. Ihre eigene Rente würde steigen. Horst-Dieters Rente würde entsprechend sinken.
Auf den ersten Blick erscheint das für Anette günstig. Entscheidend ist aber, was nach dem Tod von Horst-Dieter passiert. Im heutigen System könnte Anette zusätzlich zu ihrer eigenen Rente eine Witwenrente beanspruchen. Im Splittingmodell gäbe es diese zusätzliche Leistung nicht mehr.
Für eine vergleichbare Modellkonstellation summiert sich der Verlust des Ehepaares über den gesamten Lebensverlauf auf rund 26.500 bis 39.100 Euro. Wie hoch die Differenz ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wann die Ehe geschlossen wurde.
Ein Ehepartner kann durch das Splitting persönlich mehr eigene Rentenansprüche erhalten und das Paar zusammen trotzdem Geld verlieren.
Bei großen Einkommensunterschieden drohen sechsstellige Verluste
Noch drastischer werden die Ergebnisse, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen, die Ehe später geschlossen wurde oder ein größerer Altersunterschied besteht.
Das ifo Institut kommt zu dem Ergebnis, dass Ehepaare beim verpflichtenden Rentensplitting im Lebensverlauf teilweise einen sechsstelligen Betrag verlieren würden. Die Rentenversicherung spart entsprechend Ausgaben.
Die häufig genannten rund 152.000 Euro müssen allerdings richtig eingeordnet werden. In der detaillierten Auswertung bezeichnet diese Größenordnung den möglichen Nachteil eines einzelnen Ehepartners. Je nach Ehekonstellation reicht dieser individuelle Effekt von einem Vorteil von rund 153.000 Euro bis zu einem Nachteil von rund 152.000 Euro.
Für das Paar insgesamt bleibt die Bilanz in den untersuchten Konstellationen trotzdem regelmäßig negativ. Auch wenn der Partner mit der niedrigeren eigenen Rente durch das Splitting gewinnt, verliert der andere Ansprüche und zusätzlich fällt die Hinterbliebenenrente weg.
Warum vor allem die Rentenversicherung profitieren würde
Das Rentensplitting verteilt zunächst Rentenansprüche zwischen zwei Menschen. Dadurch allein spart die Rentenversicherung noch kein Geld: Was einer erhält, verliert der andere.
Der finanzielle Vorteil für die Rentenkasse entsteht , weil sie nach dem Tod eines Partners keine zusätzliche Witwen- oder Witwerrente zahlen muss.
Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, bringt das Ergebnis deshalb auf einen klaren Nenner: Selbst wenn ein Partner vom Splitting profitiert, verliert das Ehepaar als Ganzes in fast allen untersuchten Fällen. Gleichzeitig würden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich sinken.
Wer vom Rentensplitting trotzdem profitieren kann
Für einzelne Menschen kann das Splitting durchaus Vorteile haben. Das gilt besonders, wenn ein Partner während der Ehe sehr wenig verdient hat und deshalb nur geringe eigene Rentenansprüche besitzt.
Die zusätzlichen Rentenpunkte gehören ihm dauerhaft. Anders als eine Witwenrente werden diese eigenen Ansprüche nicht wegen eines hohen eigenen Einkommens gekürzt. Auch eine spätere Wiederheirat nimmt dem Betroffenen die durch das Splitting erworbenen Rentenpunkte nicht wieder weg.
Besonders günstig kann das Modell nach den ifo-Berechnungen für einen Partner ausfallen, der früh geheiratet, lange deutlich weniger verdient und nur eine geringe eigene Rente aufgebaut hat.
Was Anette allerdings durch zusätzliche Rentenpunkte gewinnt, verliert Horst-Dieter teilweise durch die Abgabe seiner Ansprüche. Fällt anschließend auch noch die Witwenrente weg, wird die gemeinsame Lebenszeitbilanz negativ.
Was heute gilt
Für Rentner und Ehepaare ändert sich durch die neue Studie zunächst nichts. Die gesetzliche Witwen- und Witwerrente besteht weiter.
Auch das Rentensplitting gibt es bereits, allerdings nicht als generellen Zwang. Berechtigte Ehe- und Lebenspartner können sich gemeinsam dafür entscheiden. Ein einmal wirksam durchgeführtes Splitting lässt sich nicht wieder rückgängig machen.
Die politische Debatte geht jetzt jedoch weiter. Die Alterssicherungskommission hat ausdrücklich empfohlen, Reformen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Kommission aufzugreifen.
Damit ist die Witwenrente politisch tatsächlich auf dem Prüfstand: ein konkretes Gesetz zur Abschaffung zugunsten eines verpflichtenden Rentensplittings liegt derzeit aber nicht vor.
Warum die 152.000 Euro keine normale Verlustprognose sind
Die Forscher vergleichen Modellbiografien mit Heiratsaltern, Einkommensunterschieden und Altersabständen. Sie berechnen den Barwert der erwarteten Rentenzahlungen und diskontieren künftige Zahlungen mit zwei Prozent pro Jahr.
Die Werte zeigen damit den finanziellen Unterschied zwischen zwei Rentensystemen über einen ganzen Lebensverlauf.
Für Betroffene zählt die Grundbotschaft: Wer die Witwenrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt, streicht eine Hinterbliebenenleistung. Genau dadurch kann der gemeinsame Rentenanspruch eines Ehepaares erheblich sinken.
Quellen
Alterssicherungskommission: Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung, Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene; Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente, 2026, ifo Institut: Ragnitz, Joachim / Thum, Marcel: „Rentensplitting statt Witwenrente: Wer gewinnt, wer verliert?“, ifo Schnelldienst 79/2026, Nr. 9




