Witwenrente: Diese Alternative bringt echte Vorteile

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Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, sich zwischen der klassischen Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting zu entscheiden. Beim Rentensplitting werden die während der Ehe oder Partnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Diese Form der Altersvorsorge ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung der Rentenansprüche und kann für Partner mit geringeren Rentenanwartschaften vorteilhaft sein. Allerdings bedeutet das Rentensplitting den vollständigen Verzicht auf eine spätere Hinterbliebenenrente.

Was ist das Rentensplitting?

Der Begriff “Splitting” stammt aus dem Englischen und bedeutet “teilen”. Beim Rentensplitting werden die während der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte der Partner gleichmäßig aufgeteilt. Dadurch entsteht eine gleichmäßigere Rentenverteilung zwischen beiden Partnern.

Voraussetzungen für das Rentensplitting

Die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen worden sein.
Falls die Ehe bereits vor diesem Datum bestand, müssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten aufweisen. Dazu zählen Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten (z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit) und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung.
Die Splittingzeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet in der Regel mit dem letzten Tag des Monats, in dem der jüngere Partner die Regelaltersgrenze erreicht.
Ein gemeinsamer Antrag kann frühestens sechs Monate vor Abschluss des Versicherungslebens beider Partner gestellt werden.

Rentensplitting oder Hinterbliebenenrente

Die Entscheidung für oder gegen das Rentensplitting hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einkommenssituation der Partner und der voraussichtlichen Rentenhöhe.

Vorteile des Rentensplittings:

  • Beide Partner erhalten eigene Rentenansprüche, die nicht an den Tod des anderen gekoppelt sind.
  • Die eigene Rente ist in der Regel höher, insbesondere für den Partner mit geringeren Rentenanwartschaften.
  • Die Rente bleibt unabhängig von einer erneuten Heirat bestehen, während eine Hinterbliebenenrente entfällt, wenn der überlebende Partner erneut heiratet.
  • Es erfolgt keine Einkommensanrechnung auf die Rente, was bei der Hinterbliebenenrente der Fall ist.

Nachteile des Rentensplittings:

  • Nach einem durchgeführten Rentensplitting gibt es keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
  • Die geteilten Entgeltpunkte können dazu führen, dass die Rente des Partners mit den höheren Ansprüchen spürbar sinkt.
  • Falls der Partner mit der höheren Rente früh verstirbt, kann das Rentensplitting für den überlebenden Partner nachteilig sein, da er keine Hinterbliebenenrente erhält.

Beispielberechnung: Auswirkungen des Rentensplittings

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein Rentensplitting auf die Entgeltpunkte beider Partner auswirken kann:

Partner Entgeltpunkte vor Splitting Entgeltpunkte nach Splitting
Partner A 40 30
Partner B 10 20

Der Partner mit den geringeren Anwartschaften (Partner B) erhält einen Ausgleich aus dem Rentensplitting, während Partner A entsprechend weniger Rentenansprüche hat.

Rentensplitting nach dem Tod eines Partners

Falls das Rentensplitting zu Lebzeiten nicht durchgeführt wurde, kann der überlebende Partner es unter bestimmten Bedingungen nachholen:
Die Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen oder beide Partner sind nach dem 1. Januar 1962 geboren.

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Der überlebende Partner muss die Mindestwartezeit von 25 Jahren erfüllen.
Der Antrag auf Rentensplitting muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Partners gestellt werden.

Ein nachträgliches Rentensplitting kann sich insbesondere dann lohnen, wenn der überlebende Partner dadurch eigene Rentenansprüche erwirbt oder eine bestehende Altersrente erhöht.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Das Rentensplitting führt zu einer Umverteilung der Rentenansprüche:

  • Der Partner mit geringeren Ansprüchen erhält zusätzliche Entgeltpunkte, die seine spätere Rente erhöhen.
  • Der Partner mit höheren Ansprüchen gibt Entgeltpunkte ab und erhält entsprechend eine geringere Rente.

Die Rentenversicherung stellt auf Antrag Probeberechnungen bereit, um die individuellen Auswirkungen eines Rentensplittings auf die Rentenhöhe zu ermitteln.

Wann lohnt sich das Rentensplitting?

Eine pauschale Empfehlung für oder gegen das Rentensplitting gibt es nicht. Die folgende Tabelle zeigt typische Szenarien:

Szenario Rentensplitting sinnvoll?
Beide Partner haben ähnliche Rentenansprüche Nein
Ein Partner hat erheblich geringere Ansprüche Ja
Hohe Einkünfte des überlebenden Partners Ja
Früher Tod des wirtschaftlich stärkeren Partners Nein

Da jede Situation individuell ist, empfiehlt sich eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, die individuelle Berechnungen zur Verfügung stellt.

Sonderregelungen und Härtefallregelung

In Ausnahmefällen kann die Kürzung der Rente durch das Rentensplitting wieder aufgehoben werden:

Stirbt der begünstigte Partner innerhalb von 36 Monaten nach Beginn des Rentensplittings, kann die Kürzung für den verbleibenden Partner entfallen.
Diese Regelung gilt nicht für ein Rentensplitting nach dem Tod eines Partners.
Ein Antrag auf Prüfung der Härteregelung ist erforderlich.

Rentensplitting für eingetragene Lebenspartner

Seit 2005 ist das Rentensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich. Die Bedingungen sind identisch mit denen für Ehepaare. Seit der Einführung der Ehe für alle können eingetragene Lebenspartner ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Rentensplitting, da die Splittingzeit weiterhin mit der Begründung der Lebenspartnerschaft beginnt.