Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben die Mรถglichkeit, sich zwischen der klassischen Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting zu entscheiden. Beim Rentensplitting werden die wรคhrend der Ehe oder Partnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Diese Form der Altersvorsorge ermรถglicht eine gleichmรครigere Verteilung der Rentenansprรผche und kann fรผr Partner mit geringeren Rentenanwartschaften vorteilhaft sein. Allerdings bedeutet das Rentensplitting den vollstรคndigen Verzicht auf eine spรคtere Hinterbliebenenrente.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Rentensplitting?
Der Begriff “Splitting” stammt aus dem Englischen und bedeutet “teilen”. Beim Rentensplitting werden die wรคhrend der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte der Partner gleichmรครig aufgeteilt. Dadurch entsteht eine gleichmรครigere Rentenverteilung zwischen beiden Partnern.
Voraussetzungen fรผr das Rentensplitting
Die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen worden sein.
Falls die Ehe bereits vor diesem Datum bestand, mรผssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
Beide Partner mรผssen mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten aufweisen. Dazu zรคhlen Pflichtbeitrรคge, freiwillige Beitrรคge, Anrechnungszeiten (z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit) und Berรผcksichtigungszeiten fรผr Kindererziehung.
Die Splittingzeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschlieรung und endet in der Regel mit dem letzten Tag des Monats, in dem der jรผngere Partner die Regelaltersgrenze erreicht.
Ein gemeinsamer Antrag kann frรผhestens sechs Monate vor Abschluss des Versicherungslebens beider Partner gestellt werden.
Rentensplitting oder Hinterbliebenenrente
Die Entscheidung fรผr oder gegen das Rentensplitting hรคngt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einkommenssituation der Partner und der voraussichtlichen Rentenhรถhe.
Vorteile des Rentensplittings:
- Beide Partner erhalten eigene Rentenansprรผche, die nicht an den Tod des anderen gekoppelt sind.
- Die eigene Rente ist in der Regel hรถher, insbesondere fรผr den Partner mit geringeren Rentenanwartschaften.
- Die Rente bleibt unabhรคngig von einer erneuten Heirat bestehen, wรคhrend eine Hinterbliebenenrente entfรคllt, wenn der รผberlebende Partner erneut heiratet.
- Es erfolgt keine Einkommensanrechnung auf die Rente, was bei der Hinterbliebenenrente der Fall ist.
Nachteile des Rentensplittings:
- Nach einem durchgefรผhrten Rentensplitting gibt es keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
- Die geteilten Entgeltpunkte kรถnnen dazu fรผhren, dass die Rente des Partners mit den hรถheren Ansprรผchen spรผrbar sinkt.
- Falls der Partner mit der hรถheren Rente frรผh verstirbt, kann das Rentensplitting fรผr den รผberlebenden Partner nachteilig sein, da er keine Hinterbliebenenrente erhรคlt.
Beispielberechnung: Auswirkungen des Rentensplittings
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein Rentensplitting auf die Entgeltpunkte beider Partner auswirken kann:
Partner | Entgeltpunkte vor Splitting | Entgeltpunkte nach Splitting |
Partner A | 40 | 30 |
Partner B | 10 | 20 |
Der Partner mit den geringeren Anwartschaften (Partner B) erhรคlt einen Ausgleich aus dem Rentensplitting, wรคhrend Partner A entsprechend weniger Rentenansprรผche hat.
Rentensplitting nach dem Tod eines Partners
Falls das Rentensplitting zu Lebzeiten nicht durchgefรผhrt wurde, kann der รผberlebende Partner es unter bestimmten Bedingungen nachholen:
Die Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen oder beide Partner sind nach dem 1. Januar 1962 geboren.
Der รผberlebende Partner muss die Mindestwartezeit von 25 Jahren erfรผllen.
Der Antrag auf Rentensplitting muss innerhalb von zwรถlf Monaten nach dem Tod des Partners gestellt werden.
Ein nachtrรคgliches Rentensplitting kann sich insbesondere dann lohnen, wenn der รผberlebende Partner dadurch eigene Rentenansprรผche erwirbt oder eine bestehende Altersrente erhรถht.
Auswirkungen auf die Rentenhรถhe
Das Rentensplitting fรผhrt zu einer Umverteilung der Rentenansprรผche:
- Der Partner mit geringeren Ansprรผchen erhรคlt zusรคtzliche Entgeltpunkte, die seine spรคtere Rente erhรถhen.
- Der Partner mit hรถheren Ansprรผchen gibt Entgeltpunkte ab und erhรคlt entsprechend eine geringere Rente.
Die Rentenversicherung stellt auf Antrag Probeberechnungen bereit, um die individuellen Auswirkungen eines Rentensplittings auf die Rentenhรถhe zu ermitteln.
Wann lohnt sich das Rentensplitting?
Eine pauschale Empfehlung fรผr oder gegen das Rentensplitting gibt es nicht. Die folgende Tabelle zeigt typische Szenarien:
Szenario | Rentensplitting sinnvoll? |
Beide Partner haben รคhnliche Rentenansprรผche | Nein |
Ein Partner hat erheblich geringere Ansprรผche | Ja |
Hohe Einkรผnfte des รผberlebenden Partners | Ja |
Frรผher Tod des wirtschaftlich stรคrkeren Partners | Nein |
Da jede Situation individuell ist, empfiehlt sich eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, die individuelle Berechnungen zur Verfรผgung stellt.
Sonderregelungen und Hรคrtefallregelung
In Ausnahmefรคllen kann die Kรผrzung der Rente durch das Rentensplitting wieder aufgehoben werden:
Stirbt der begรผnstigte Partner innerhalb von 36 Monaten nach Beginn des Rentensplittings, kann die Kรผrzung fรผr den verbleibenden Partner entfallen.
Diese Regelung gilt nicht fรผr ein Rentensplitting nach dem Tod eines Partners.
Ein Antrag auf Prรผfung der Hรคrteregelung ist erforderlich.
Rentensplitting fรผr eingetragene Lebenspartner
Seit 2005 ist das Rentensplitting auch fรผr eingetragene Lebenspartnerschaften mรถglich. Die Bedingungen sind identisch mit denen fรผr Ehepaare. Seit der Einfรผhrung der Ehe fรผr alle kรถnnen eingetragene Lebenspartner ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Rentensplitting, da die Splittingzeit weiterhin mit der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft beginnt.