Schwerbehinderung: Steuervorteil für das Auto – auch für Angehörige

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Ihre Tochter erledigt mit Ihrem steuerbefreiten Auto den Einkauf, während Sie zu Hause bleiben? Das kann erlaubt sein. Bei einem wegen Schwerbehinderung steuerbegünstigten Fahrzeug müssen Sie nicht auf jeder Fahrt dabei sein. Entscheidend ist, ob die Fahrt Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung dient.

Ein eigener Wochenendausflug der Angehörigen fällt dagegen nicht darunter und kann die volle Kfz-Steuer für mindestens einen Monat auslösen.

Der Zweck der Fahrt entscheidet

§ 3a Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz erlaubt keine uneingeschränkte Nutzung als Familienauto. Die Vorschrift schließt Fahrten anderer Personen von der Vergünstigung aus, wenn sie keinen Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person haben.

Umgekehrt setzt eine zulässige Besorgungsfahrt nicht voraus, dass die berechtigte Person selbst im Wagen sitzt.

Das gilt sowohl bei einer vollständigen Befreiung als auch bei einer Ermäßigung der Kfz-Steuer. Angehörige dürfen Sie beispielsweise zum Arzt bringen oder Lebensmittel für Ihren Haushalt besorgen. Die Verwandtschaft allein verschafft ihnen jedoch kein eigenes Nutzungsrecht im Rahmen der Steuervergünstigung.

Einen Überblick über die Voraussetzungen bietet der Beitrag zur Befreiung oder 50-prozentigen Ermäßigung bei der Kfz-Steuer.

Fiktives Beispiel: Greta bleibt zu Hause, Ramona kauft ein

Greta ist 56 Jahre alt, lebt in Duderstadt und hat Multiple Sklerose. Ihre Erkrankung beeinträchtigt ihre Gehfähigkeit erheblich. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass ihr das Merkzeichen aG zuerkannt wurde und das Hauptzollamt ihr auf sie zugelassenes Auto vollständig von der Kfz-Steuer befreit hat.

Die Diagnose Multiple Sklerose allein würde dafür nicht ausreichen.

Ihre Tochter Ramona, 29 Jahre, unterstützt sie im Alltag. An einem Tag, an dem Greta stark erschöpft ist, fährt Ramona mit Gretas Auto zum Supermarkt. Sie kauft Lebensmittel für die Mutter, holt deren Medikamente in der Apotheke ab und bringt alles zu ihr nach Hause.

Diese Fahrten dienen Gretas Haushaltsführung. Greta muss dafür nicht mitfahren.

Anders wäre es, wenn Ramona das Auto anschließend für einen Wochenendausflug mit einer Freundin ausleiht und Greta zu Hause bleibt. Dieser Ausflug dient Ramonas eigener Freizeitgestaltung. Dass sie ihrer Mutter regelmäßig hilft, macht daraus keine begünstigte Fahrt.

Für die steuerliche Entlastung zählt der konkrete Nutzungszweck.

Welche Fahrten sind begünstigt?

Grundsätzlich begünstigte Nutzung Nutzung außerhalb der Vergünstigung
Ramona fährt Greta zum Arzt und bringt sie anschließend nach Hause. Ramona fährt ohne Bezug zu Gretas Versorgung zu ihrem eigenen Arzttermin.
Ramona besorgt Lebensmittel und Medikamente für Greta. Ramona nutzt das Auto ausschließlich für Einkäufe für ihren eigenen, getrennten Haushalt.
Ramona holt Greta nach einem Besuch bei einer Freundin ab. Ramona fährt allein zu einer Freundin, um dort das Wochenende zu verbringen.
Ramona fährt Greta zu einem gemeinsam geplanten Ausflug. Ramona leiht sich den Wagen für einen eigenen Urlaub ohne Greta.

Die begünstigte Fortbewegung beschränkt sich nicht auf Arztbesuche oder Therapien. Auch Gretas soziale Kontakte und Freizeit können Anlass einer Fahrt sein. Das Auto soll ihre Mobilität ermöglichen.

Welche weiteren Hilfen damit zusammenhängen, erläutert der Überblick zu Merkzeichen, Pflegegrad und Nachteilsausgleichen.

Ein Einkauf macht nicht jeden privaten Umweg zulässig

Schwieriger wird die Abgrenzung, wenn Angehörige mehrere Zwecke verbinden. Ein Einkauf für Greta ist kein Freibrief, das Auto danach beliebig privat zu nutzen. Ebenso wenig wird ein eigener Wochenendurlaub dadurch zur Haushaltsfahrt, dass Ramona auf dem Rückweg eine Packung Kaffee für ihre Mutter mitbringt.

Bei regelmäßig gemischten Fahrten sollten Sie den tatsächlichen Ablauf vorab dem zuständigen Hauptzollamt schildern: Wer fährt wohin, für wen und aus welchem Anlass?

Halten Sie bei strittigen Besorgungsfahrten Zweck und Datum fest und bewahren Sie geeignete Belege auf. Das hilft, den Zusammenhang mit Ihrem Haushalt nachvollziehbar zu machen.

Welche Merkzeichen ermöglichen die Steuervergünstigung?

Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung kommt regelmäßig bei den Merkzeichen H, Bl oder aG in Betracht. Bei G oder Gl ist unter den weiteren Voraussetzungen eine Ermäßigung um 50 Prozent möglich. Ein hoher Grad der Behinderung allein genügt nicht.

Die Unterschiede zwischen G und aG sind deshalb auch finanziell wichtig.

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Bei der hälftigen Ermäßigung müssen Sie auf die unentgeltliche Beförderung mit Wertmarke verzichten. Prüfen Sie daher, ob Ihnen die Steuerersparnis oder die Nutzung des Nahverkehrs mit einer Wertmarke mehr bringt. Weitere Rechte erklärt der Beitrag über die Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen G.

Bei einer vollständigen Befreiung wegen aG, H oder Bl besteht dieses Wahlrecht zwischen Steuerermäßigung und Wertmarke nicht: Kfz-Steuerbefreiung und unentgeltliche Beförderung können nebeneinander möglich sein. Ob die Wertmarke selbst kostenfrei ist, richtet sich nach zusätzlichen Voraussetzungen.

Auch bei mehreren Merkzeichen im Ausweis müssen Sie die Bedingungen des jeweiligen Nachteilsausgleichs getrennt prüfen.

Das Auto muss auf die berechtigte Person zugelassen sein

Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Im Beispiel ist Greta die Halterin. Wäre der Wagen auf Ramona zugelassen, könnte Ramona Gretas Steuerbefreiung nicht einfach für ihr eigenes Auto beanspruchen.

Die Vergünstigung steht der berechtigten Person nur für ein Fahrzeug zu.

Sie müssen die Entlastung beantragen, etwa über das Zoll-Portal oder mit dem Formular 3809 beim Hauptzollamt. Der Schwerbehindertenausweis mit den maßgeblichen Merkzeichen gehört zu den erforderlichen Nachweisen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein neuer Antrag erforderlich.

Ein privater Ausflug kann mindestens einen Monat Steuer kosten

Eine zweckfremde Nutzung müssen Sie dem Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. Dafür bietet das Zoll-Portal eine eigene Funktion. Bei einer nur vorübergehenden Nutzung außerhalb der begünstigten Zwecke entfällt die Vergünstigung für deren Dauer, mindestens jedoch für einen Monat.

Die Behörde setzt die volle Kfz-Steuer für diesen Zeitraum fest.

Für Greta bedeutet das: Nutzt Ramona den Wagen nur an einem Wochenende für ihren eigenen Ausflug, beschränkt sich die Steuerpflicht nicht auf diese beiden Tage. Steuerschuldnerin bleibt Greta als Halterin.

Die Behörde wendet sich wegen der Steuer also an sie, auch wenn ihre Tochter gefahren ist.

Eine einzelne vorübergehende zweckfremde Nutzung beendet die Vergünstigung nicht automatisch für immer. Fallen die Voraussetzungen dauerhaft weg, müssen Sie dagegen auch dies unverzüglich anzeigen.

Beachten Sie diese Nutzungsgrenzen ebenso wie die Voraussetzungen anderer Befreiungen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung.

Steuerbefreiung ersetzt keinen Parkausweis

Die Erlaubnis, für Greta einzukaufen, beantwortet nur die Frage der steuerbegünstigten Fahrzeugnutzung. Sie verschafft Ramona keine allgemeine Berechtigung, Behindertenparkplätze zu benutzen. Dafür gelten eigenständige Regeln und Nachweise.

Verwechseln Sie deshalb die Kfz-Steuerbefreiung nicht mit den Voraussetzungen für einen Schwerbehinderten-Parkausweis.

Auch blauer und orangefarbener Parkausweis eröffnen unterschiedliche Rechte. Klären Sie bei Fahrten durch Angehörige daher getrennt, ob die Fahrt steuerlich begünstigt ist und welche Parkerleichterungen tatsächlich genutzt werden dürfen.

FAQ: Angehörige am Steuer

Muss ich bei einer Einkaufsfahrt dabei sein?

Nein. Besorgt eine andere Person mit Ihrem begünstigten Fahrzeug Dinge für Ihre Haushaltsführung, müssen Sie nicht mitfahren. Eine ausschließlich eigene Besorgung dieser Person fällt dagegen nicht darunter.

Dürfen nur Familienmitglieder das Auto fahren?

Nein. Entscheidend ist der Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung, nicht die Verwandtschaft. Auch die Fahrt einer anderen unterstützenden Person kann begünstigt sein.

Reicht meine Zustimmung für einen privaten Ausflug meiner Tochter?

Nein. Ihre Zustimmung zur Nutzung ersetzt die steuerlichen Voraussetzungen nicht. Ein eigener Ausflug Ihrer Tochter ohne entsprechenden Zusammenhang bleibt zweckfremd und muss angezeigt werden.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen, Bundesportal: Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz – Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beantragen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beenden
Generalzolldirektion: Zweckfremde Benutzung / zweckwidrige Verwendung mitteilen