Schwerbehinderung: Diese Vorteile haben die Merkzeichen G und aG

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Bei bestimmten Einschrรคnkungen bekommen Sie ein oder auch mehrere Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis notiert. Diese berechtigen zu weiteren Nachteilsausgleichen. Viele Betroffene verwirrt, dass es fรผr โ€žerhebliche Gehbehinderungโ€œ und โ€žauรŸergewรถhnliche Gehbehinderungโ€œ zwei verschiedene Merkzeichen gibt, nรคmlich G und aG.

Wir erklรคren Ihnen die unterschiedlichen Voraussetzungen fรผr die beiden Merkzeichen, sowie die jeweiligen Nachteilsausgleiche, die Sie mit dem entsprechenden Merkzeichen beanspruchen kรถnnen. AuรŸerdem zeigen wir, was Sie tun kรถnnen, wenn das Versorgungsamt Ihnen ein Merkzeichen nicht zugesteht, obwohl Sie รผberzeugt sind, einen Anspruch zu haben.

Was bedeutet Merkzeichen G?

Das Merkzeichen G ist vorgesehen fรผr โ€žPersonen mit erheblicher Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im StraรŸenverkehrโ€œ. Dies umfasst nicht nur Einschrรคnkungen des Bewegungsapparats durch Beeintrรคchtigungen in Beinen, Knien, Lendenwirbelsรคule oder Rรผcken.

Es bezieht sich auch zum Beispiel auf innere Leiden, hirnorganische Schรคden, Beeintrรคchtigungen der Sinne oder geistige Behinderungen. Diese kรถnnen ebenfalls dazu fรผhren, dass Sie erheblich im StraรŸenverkehr beeintrรคchtigt sind.

Erheblich beeintrรคchtigt bedeutet, dass Sie eine Strecke von zwei Kilometern,die ein gesunder Mensch in einer halben Stunden bewรคltigen kรถnnte, nicht ohne Gefahr fรผr sich oder andere zu FuรŸ zurรผcklegen kรถnnen.

Darรผber hinaus muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Sie erst ab diesem Grad, und erst dann kรถnnen Sie รผberhaupt ein Merkzeichen im Ausweis erhalten.

Was bedeutet auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG fรผr โ€žauรŸergewรถhnliche Gehbehinderungโ€œ, bedeutet, dass ihr Gehvermรถgen stรคrker beeintrรคchtigt ist als beim Merkzeichen G. Es wird Ihnen zuerkannt, wenn Sie sich auรŸerhalb Ihres Kraftfahrzeugs nur mit fremder Hilfe oder groรŸer Anstrengung bewegen kรถnnen.

Das trifft zu, wenn allein die Beeintrรคchtigung ihrer Mobilitรคt einen Grad der Behinderung von mindestens 80 bedingt.

In der Regel gilt dies dann, wenn Sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, und das selbst fรผr sehr kurze Strecken. Bei Behinderungen an den Beinen berechtigt zum Beispiel eine doppelte Oberschenkelamputation zu diesem Kennzeichen, bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose schwere Auswirkungen und ein fortgeschrittener Verlauf. Auch bei schweren Stรถrungen der Herzkreislaufs und des Atmungssystems wie bei einer sehr ausgeprรคgten COPD oder arteriellen Verschlusserkrankungen wird dieses Merzeichen anerkannt.

Achtung: Wenn Sie zwar einen Rollator (oder mit diesem vergleichbare Gehhilfen) benรถtigen, damit aber mobil sind, dann haben Sie keinen Anspruch auf das Merkzeichen aG.

Welche Nachteilsausgleiche ermรถglicht das Kennzeichen aG?

Mit diesem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf kostenlose Befรถrderung im รถffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder auf eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (nicht aber auf beides zugleich).

Sie kรถnnen bei der Steuer 4.5000 Euro pro Jahr als behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale absetzen.

Sie haben Anspruch auf kostenlosen Fahrdienst in vielen Gemeinden. Dies ist in den jeweiligen Kommunen geregelt. Die Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen รผbernimmt bei Ihnen die Krankenkasse.

Sie dรผrfen den blauen Parkausweis nutzen, also auf Behindertenparkplรคtzen ihr Auto abstellen, zusรคtzlich zu allen Vergรผnstigungen, die Sie auch mit dem orangen Parkausweis hรคtten.

Wenn Sie Sozialhilfe oder Bรผrgergeld empfangen oder im Regelrentenalter sind sowie bei voller Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf von 17 Prozent.

Sie kรถnnen ihre berufsbedingten Fahrtkosten voll von der Steuer absetzen, und bei Ihnen gilt keine Beschrรคnkung wegen der Pendlerpauschale.

Welche Vergรผnstigungen gibt es beim Merkzeichen G

Auch beim Merkzeichen G gibt es Vergรผnstigungen beim Parken, der KFZ-Steuer und dem Fahren mit รถffentlichen Verkehrsmitteln. Diese sind aber geringer als beim Merkzeichen aG. Sie kรถnnen ebenfalls beim Erwerb einer Wertmarke die รถffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Alternativ sind Sie zwar nicht wie beim Merkzeichen aG von der KFZ-Steuer befreit, zahlen aber nur die Hรคlfte.

Ab einem Grad der Behinderung von 70 kรถnnen Sie private Fahrtkosten von der Steuer absetzen, bis zu einem Betrag von 900,00 Euro.

Der Mehrbedarf von 17 Prozent gilt bei Ihnen ebenso wie beim Merkzeichen aG.

Bei bestimmten weiteren Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf den orangenen Parkausweis.Mit diesem dรผrfen Sie im eingeschrรคnkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplรคtzen bis zu drei Stunden parken, und sie dรผrfen im Zonenhalteverbot sowie in Parkbereichen mit Parkzeitbegrenzung die zugelassene Parkdauer รผberschreiten.

Sie dรผrfen auรŸerdem in FuรŸgรคngerzonen wรคhrend der Ladezeit parken und in verkehrsberuhigten Bereichen auรŸerhalb der gekennzeichneten Flรคchen, wenn Sie den Verkehr nicht behindern. An Parkuhren und Parkscheinautomaten dรผrfen Sie maximal 24 Stunden parken, ohne Gebรผhr zu bezahlen.

Diese Sonderrechte gelten nur dann, wenn in zumutbarer Entfernung kein regulรคrer Parkplatz vorhanden ist. Sie dรผrfen mit dem orangen Parkausweis ihr Auto aber nicht auf Behindertenparkplรคtzen abstellen.

Kein Merkzeichen zugesprochen? Was kรถnnen Sie tun?

Besonders beim Anerkennen des Merkzeichens aG verhalten sich die zustรคndigen Versorgungsbehรถrden oft streng, und bisweilen auch ungerechtfertigt hart, sodass erst Sozialgerichte Betroffenen zu den entsprechenden Nachteilsausgleichen verhelfen.

Kaum Probleme gibt es vermutlich bei klaren kรถrperlichen Einschrรคnkungen wie einer doppelten Amputation beider Oberschenkel. Bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Parkinson und auch bei Erkrankungen der Atemwege und des Herzsystems kommt es hingegen auf den Einzelfall an – und damit auf die entsprechenden รคrztlichen Gutachten.

Hier sollten Sie bereits vor Ihrem Antrag genau mit Ihren behandelnden ร„rzten, im gegebenen Fall auch mit Reha-Kliniken und Pflegepersonal absprechen, dass die genauen Formulierungen, die im Behindertenrecht zu dem entsprechenden Merkzeichen berechtigen, in den Befunden aufgefรผhrt sind.

Dies gilt besonders, wenn verschiedene Einschrรคnkungen (zum Beispiel Verlust des Gleichgewichtssinns wegen einer Multiplen Sklerose verbunden mit einer schweren Erkrankung der Atmungsorgane) die negativen Auswirkungen auf ihre Bewegungsfรคhigkeit verstรคrken.

Drรคngen Sie im Zweifelsfall darauf, dass Ihr Arzt die genauen Definitionen des Merkzeichens studiert, damit Ihnen nicht wegen ungewollt unzureichenden Formulierungen das Merkzeichen verweigert wird.

Widerspruch und Klage

Wird es Ihnen doch verweigert, dann legen Sie umgehend Widerspruch bei der Behรถrde ein und untermauern diesen am besten mit zusรคtzlichen รคrztlichen Befunden und Gutachten. Wird der Widerspruch abgelehnt, dann nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf, der sich mit Behindertenrecht auskennt und lassen diesen prรผfen, ob Sie bei einer Klage vor dem Sozialgericht Aussicht auf Erfolg hรคtten.

Wenn der Experte dieses bejaht, dann wird er seine Klage gut begrรผnden, die Schwรคchen der Entscheidung des Versorgungsamtes herausarbeiten und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Argumente finden, damit Sie das entsprechende Merkzeichen bekommen.