Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht fรผr eine erhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im Straรenverkehr. Gemeint sind Menschen, die รผbliche Wegstrecken im Nahbereich โ etwa bis zu zwei Kilometern โ nicht mehr in ungefรคhr einer halben Stunde zu Fuร bewรคltigen kรถnnen, ohne dass dabei erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren fรผr sie selbst oder andere entstehen.
Wichtig ist: Es muss sich nicht zwingend um eine reine Gehbehinderung handeln. Auch Erkrankungen des Herzens oder der Lunge, neurologische Leiden, innere Krankheiten oder eine stark eingeschrรคnkte Belastbarkeit kรถnnen dazu fรผhren, dass die Bewegungsfรคhigkeit so eingeschrรคnkt ist, dass das Merkzeichen G zuerkannt wird.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen: Wer das Merkzeichen G bekommen kann
Rechtliche Grundlage sind das Sozialgesetzbuch IX und die Versorgungsmedizin-Verordnung. In der Praxis gilt: In der Regel muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen, damit รผberhaupt ein Schwerbehindertenausweis und damit auch ein Merkzeichen vergeben werden kann.
Fรผr das Merkzeichen G selbst kommt es darauf an, dass die Fortbewegung im Straรenverkehr deutlich eingeschrรคnkt ist.
Behรถrden und Gerichte orientieren sich an typischen Kriterien: Wer eine Wegstrecke von rund zwei Kilometern nur unter groรen Mรผhen, mit hรคufigen Pausen, unter Schmerzen oder nur mit Hilfsmitteln (Rollator, Gehhilfen) bewรคltigen kann, erfรผllt oft die Anforderungen. Auch hรคufige Anfรคlle oder eine massive Stรถrung der Orientierungsfรคhigkeit kรถnnen berรผcksichtigt werden.
Gerade in den letzten Jahren haben Gerichte immer wieder entschieden, dass auch weniger โtypischeโ oder seltene Erkrankungen zum Merkzeichen G fรผhren kรถnnen, wenn sie in der Summe eine erhebliche Einschrรคnkung der Bewegungsfรคhigkeit bewirken.
Tabelle: Alle Ausgleiche mit dem Merkzeichen G
| Vorteil | Beschreibung 2026 |
|---|---|
| Unentgeltliche Befรถrderung im รPNV (Freifahrt) mit Wertmarke | Mit Merkzeichen G besteht Anspruch auf unentgeltliche Befรถrderung im รถffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr (Bus, Straรenbahn, U-Bahn, S-Bahn, RB, RE, IRE), wenn zum Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit Wertmarke gelรถst wird. Die Eigenbeteiligung liegt seit 1. Januar 2025 bei 104ย โฌ pro Jahr bzw. 53ย โฌ fรผr ein halbes Jahr; diese Regelung soll 2026 unverรคndert fortgelten. Die Wertmarke wird beim Versorgungsamt bzw. der zustรคndigen Kommunalverwaltung beantragt und der Ausweis ist bei der Fahrt mitzufรผhren. |
| Kostenlose Wertmarke bei Bezug bestimmter Sozialleistungen | Personen mit Merkzeichen G, die Bรผrgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder vergleichbare Sozialleistungen beziehen, erhalten die Wertmarke kostenfrei. In diesen Fรคllen fallen fรผr den Nahverkehr keine Ticketkosten an, solange der Schwerbehindertenausweis mit gรผltiger Wertmarke vorliegt. |
| Wahlrecht: Freifahrt oder Kfz-Steuerermรครigung | Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flรคchenaufdruck im Ausweis kรถnnen wรคhlen, ob sie die unentgeltliche Befรถrderung im รPNV mit Wertmarke nutzen oder stattdessen eine Ermรครigung der Kraftfahrzeugsteuer beanspruchen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Freifahrt und Kfz-Steuerermรครigung ist auch 2026 ausgeschlossen; ein Wechsel fรผr die Zukunft ist jedoch mรถglich. |
| Kfz-Steuerermรครigung um 50ย % | Wer sich gegen die รPNV-Freifahrt entscheidet, kann mit Merkzeichen G eine Ermรครigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50ย % fรผr ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug erhalten. Das Fahrzeug muss รผberwiegend fรผr den Transport der berechtigten Person genutzt werden. Der Antrag erfolgt beim zustรคndigen Hauptzollamt. Die Steuervergรผnstigung gilt grundsรคtzlich dauerhaft, solange die Voraussetzungen (u. a. Merkzeichen G, Schwerbehinderung, Fahrzeugzuordnung) erfรผllt sind. |
| Mehrbedarf von 17ย % im Bรผrgergeld bei nicht erwerbsfรคhigen Personen | Nicht erwerbsfรคhige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (z.ย B. Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente), die Bรผrgergeld erhalten und das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis nachweisen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf in Hรถhe von 17ย % des maรgeblichen Regelbedarfs, sofern kein anderer Mehrbedarf vorrangig gewรคhrt wird. Dieser Nachteilsausgleich ist in den Mehrbedarfsregelungen des SGBย II verankert und wird nach derzeitigem Stand auch 2026 weitergefรผhrt. |
| Mehrbedarf von 17ย % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBย XII) | Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Beziehende von Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung kรถnnen bei Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17ย % des maรgeblichen Regelbedarfs erhalten. Voraussetzung ist, dass das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist und nicht bereits ein anderer behinderungsbedingter Mehrbedarf fรผr denselben Zweck berรผcksichtigt wird. Der Mehrbedarf wird beim zustรคndigen Sozialamt beantragt und gilt auch 2026, solange die gesetzlichen Grundlagen unverรคndert bleiben. |
| Anerkennung eines erhรถhten Wohnraumbedarfs im Bรผrgergeld | Fรผr schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder aG kann beim Bรผrgergeld ein erhรถhter Wohnraumbedarf berรผcksichtigt werden. In der sozialrechtlichen Praxis werden bei Vorliegen einer erheblichen Gehbehinderung hรคufig bis zu 15ย mยฒ zusรคtzliche Wohnflรคche als angemessen anerkannt, etwa weil mehr Platz fรผr Hilfsmittel, Bewegungsflรคchen oder Pflegepersonen benรถtigt wird. Die konkrete Umsetzung ist kommunal unterschiedlich, orientiert sich aber auch 2026 an der besonderen Mobilitรคtseinschrรคnkung, die durch Merkzeichen G dokumentiert ist. |
| Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer (typisch bei Merkzeichen G mit GdBย โฅย 50) | Das Merkzeichen G ist regelmรครig mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 verbunden. Ab GdBย 50 steht ein jรคhrlicher Behinderten-Pauschbetrag von mindestens 1.140ย โฌ zu; bei hรถherem GdB steigt er stufenweise bis 2.840ย โฌ bei GdBย 100. Die Pauschbetrรคge nach ยงย 33b EStG gelten unverรคndert auch fรผr den Veranlagungszeitraum 2026; ab 2026 erfolgt die รbermittlung der relevanten Daten aus der Versorgungsverwaltung elektronisch an das Finanzamt. Der Pauschbetrag ersetzt in vielen Fรคllen den Einzelnachweis behinderungsbedingter Kosten. |
| Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900ย โฌ pro Jahr | Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mit einem GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G kรถnnen eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 900ย โฌ jรคhrlich geltend machen. Diese Pauschale umfasst private Fahrten, die durch die Behinderung veranlasst sind (z.ย B. Arzt-, Therapie- oder Rehafahrten) und wird als zusรคtzlicher Pauschbetrag nach ยงย 33 Abs.ย 2a EStG berรผcksichtigt. Sie gilt seit 2021 und ist nach aktueller Rechtslage auch 2026 weiter vorgesehen. |
| Begรผnstigte steuerliche Behandlung von Fahrten zur Arbeit | Schwerbehinderte Beschรคftigte mit Merkzeichen G und einem GdB von mindestens 50 kรถnnen anstelle der Entfernungspauschale die tatsรคchlichen Fahrtkosten fรผr Wege zwischen Wohnung und erster Tรคtigkeitsstรคtte nach Reisekostengrundsรคtzen ansetzen. Fรผr die Entfernungspauschale gilt in den Jahren 2021 bis 2026 zudem ein erhรถhter Satz ab dem 21. Kilometer; ab 2026 ist eine Vereinheitlichung auf 0,38ย โฌ pro Kilometer vorgesehen. Durch das Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsรคchlichen Kosten kรถnnen Berufstรคtige mit Merkzeichen G ihre Fahrtkosten steuerlich gรผnstiger abbilden, insbesondere bei hohen Aufwendungen (z.ย B. wegen behinderungsgerechter Fahrzeuganpassungen). |
| Parkerleichterungen mit orangem Parkausweis | Menschen mit Schwerbehinderung und Merkzeichen G kรถnnen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (insbesondere hoher Einzel-GdB fรผr Funktionsstรถrungen der unteren Gliedmaรen oder der Lendenwirbelsรคule, ggf. zusรคtzliche Herz-/Lungenerkrankungen) einen bundesweit gรผltigen orangenen Parkausweis erhalten. Dieser ermรถglicht zum Beispiel lรคngeres Parken im eingeschrรคnkten Halteverbot, auf Bewohnerparkplรคtzen, in Zonen mit Parkzeitbegrenzung sowie kostenloses und zeitlich unbegrenztes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten, sofern keine andere zumutbare Parkmรถglichkeit besteht. Zum Parken auf Behindertenparkplรคtzen mit Rollstuhlsymbol berechtigt weiterhin nur der blaue EU-Parkausweis. |
| Weitere kommunale und vertragliche Vergรผnstigungen | Viele Stรคdte, Landkreise, Verkehrsverbรผnde und Anbieter (z.ย B. Kultur- und Freizeiteinrichtungen) knรผpfen zusรคtzliche Vergรผnstigungen ausdrรผcklich an Merkzeichen G, etwa besondere รPNV-Tarife, Ermรครigungen bei kommunalen Gebรผhren oder erleichterte Anerkennung von Fahrdiensten. Art und Hรถhe dieser Nachteilsausgleiche sind regional sehr unterschiedlich, werden aber auch 2026 auf Basis lokaler Satzungen und Vertrรคge an das Merkzeichen G und den Schwerbehindertenstatus gekoppelt. |
Merkzeichen G: Antrag, Gutachten, Widerspruch
Das Merkzeichen G wird nicht gesondert beantragt, sondern im Rahmen des Verfahrens auf Feststellung des Grades der Behinderung beim Versorgungsamt beziehungsweise der zustรคndigen Landesbehรถrde. Im Antragsformular sollten alle gesundheitlichen Einschrรคnkungen detailliert dargestellt und mit aktuellen รคrztlichen Unterlagen belegt werden.
Die Behรถrde holt in der Regel Befundberichte der behandelnden รrztinnen und รrzte ein oder wertet vorhandene Gutachten, Krankenhaus- und Reha-Berichte aus. Auf dieser Basis wird der GdB festgelegt und entschieden, welche Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden.
Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist โ etwa, weil das Merkzeichen G abgelehnt wurde โ, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine sorgfรคltige Begrรผndung mit zusรคtzlichen medizinischen Unterlagen erhรถht die Erfolgsaussichten; bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht mรถglich.
Mobil mit Bus und Bahn: Unentgeltliche Befรถrderung im Nahverkehr
Einer der wichtigsten praktischen Vorteile des Merkzeichens G ist die Mรถglichkeit, den รถffentlichen Personennahverkehr (Busse, Straรenbahnen, U- und S-Bahnen, Regionalbahnen im Nahverkehr) unentgeltlich zu nutzen. Rechtsgrundlage ist die unentgeltliche Befรถrderung nach ยงยง 228 ff. SGB IX.
Um diese Vergรผnstigung zu nutzen, reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus. Benรถtigt wird ein Beiblatt zum Ausweis mit einer sogenannten Wertmarke. Ab dem 1. Januar 2025 kostet diese Wertmarke bundesweit 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro fรผr ein halbes Jahr.
Die Wertmarke berechtigt in Verbindung mit dem Ausweis zur unentgeltlichen Befรถrderung im gesamten Nahverkehrsnetz in Deutschland, soweit Verkehrsverbรผnde und Verkehrsbetriebe an der Regelung teilnehmen.
Fรผr Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) sowie fรผr Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen โ etwa Bรผrgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung โ, ist die Wertmarke kostenlos. Das gilt ausdrรผcklich auch fรผr Leistungsberechtigte mit Merkzeichen G, wenn die genannten Sozialleistungen bezogen werden.
Fรผr viele Betroffene ist die Wertmarke dadurch oft deutlich gรผnstiger als etwa ein Deutschlandticket im Standardtarif.
Kfz-Steuerermรครigung: Entlastung fรผr Menschen, die auf das Auto angewiesen sind
Wer das Merkzeichen G hat und auf ein eigenes Auto angewiesen ist, kann anstelle der unentgeltlichen Befรถrderung im Nahverkehr eine Ermรครigung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Menschen mit Merkzeichen G oder Gl haben die Mรถglichkeit, beim Hauptzollamt eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 Prozent zu erhalten, sofern ein entsprechender Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flรคchenaufdruck vorliegt.
Zwischen unentgeltlicher Befรถrderung und Kfz-Steuerermรครigung muss allerdings gewรคhlt werden: Wer die Steuervergรผnstigung fรผr ein Fahrzeug nutzt, verzichtet auf die Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke. Ein Wechsel ist mรถglich, aber jeweils nur mit Wirkung fรผr die Zukunft; nicht verbrauchte Zeitrรคume einer Wertmarke kรถnnen anteilig erstattet werden.
Die Steuerermรครigung gilt รผblicherweise fรผr ein auf den schwerbehinderten Menschen zugelassenes Fahrzeug, in Ausnahmefรคllen auch fรผr das Fahrzeug einer Person, die ihn regelmรครig fรคhrt. Im Zweifel entscheidet das zustรคndige Hauptzollamt auf Grundlage der individuellen Situation.
Parkerleichterungen: Was mit Merkzeichen G mรถglich ist โ und was nicht
Ein verbreitetes Missverstรคndnis betrifft das Parken. Das Merkzeichen G berechtigt allein nicht dazu, auf Behindertenparkplรคtzen mit blauem Rollstuhlsymbol zu parken. Fรผr diese besonders reservierten Stellplรคtze ist in der Regel das Merkzeichen aG (auรergewรถhnliche Gehbehinderung) oder Bl erforderlich, verbunden mit einem blauen EU-Parkausweis.
Trotzdem kann das Merkzeichen G im Zusammenspiel mit weiteren Voraussetzungen zu Parkerleichterungen fรผhren. Viele Bundeslรคnder kennen einen sogenannten orangenen Parkausweis (โbesondere Gruppen schwerbehinderter Menschenโ).
Diesen erhalten unter anderem Personen mit Merkzeichen G, wenn zusรคtzlich ein hoher GdB fรผr Funktionsstรถrungen an den unteren Gliedmaรen und hรคufig auch fรผr Erkrankungen von Herz oder Lunge vorliegt.
Der orangene Ausweis erlaubt in bestimmten Bereichen lรคngeres Parken, das Parken im eingeschrรคnkten Halteverbot oder das Nutzen bestimmter Bewohnerparkzonen, aber eben nicht das Parken auf den ausdrรผcklich gekennzeichneten Behindertenparkplรคtzen.
Die genauen Regelungen sind landesrechtlich und kommunal unterschiedlich. Es lohnt sich daher, bei Stadt oder Landkreis, Versorgungsamt oder Straรenverkehrsbehรถrde nachzufragen, welche Parkerleichterungen vor Ort mit Merkzeichen G und gegebenenfalls orangem Parkausweis mรถglich sind.
Mehrbedarf bei Bรผrgergeld und Sozialhilfe
Fรผr voll erwerbsgeminderte Leistungsberechtigte mit Merkzeichen G sieht das Sozialrecht eine zusรคtzliche Unterstรผtzung vor. Wer Bรผrgergeld oder Sozialhilfe erhรคlt, voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze erreicht hat und das Merkzeichen G besitzt, kann einen Mehrbedarfszuschlag in Hรถhe von 17 Prozent der maรgeblichen Regelbedarfsstufe erhalten.
Dieser Zuschlag soll die hรถheren Lebenshaltungskosten ausgleichen, die durch die Mobilitรคtseinschrรคnkung entstehen, etwa fรผr Begleitpersonen, Hilfen im Alltag oder zusรคtzliche Fahrten. Der Mehrbedarf muss beim zustรคndigen Jobcenter oder Sozialamt geltend gemacht werden. Grundlage sind ยง 23 Abs. 1 Nr. 4 SGB II (Bรผrgergeld) und ยง 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII (Sozialhilfe).
Steuerliche Entlastungen: Pauschbetrรคge und Fahrtkosten
Steuerliche Vorteile knรผpfen in erster Linie an den Grad der Behinderung an, nicht an das Merkzeichen allein. Menschen mit einem GdB ab 20 kรถnnen einen Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen, der mit hรถherem GdB steigt.
Fรผr Betroffene mit Merkzeichen G gibt es zusรคtzlich eine besondere Fahrtkostenpauschale. Seit 2021 sieht ยง 33 Abs. 2a Einkommensteuergesetz eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale vor. Menschen mit einem GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G kรถnnen einen zusรคtzlichen Pauschbetrag von 900 Euro jรคhrlich beanspruchen, der unabhรคngig von tatsรคchlichen Einzelfahrten gewรคhrt wird.
Hinzu kommt, dass die Kfz-Steuerermรครigung fรผr Menschen mit Merkzeichen G als finanzieller Vorteil zu berรผcksichtigen ist und mit der unentgeltlichen Befรถrderung im Nahverkehr abgewogen werden sollte. Wer รผberwiegend auf das Auto angewiesen ist und nur selten mit Bus und Bahn fรคhrt, profitiert hรคufig stรคrker von der Steuerermรครigung; wer regelmรครig den Nahverkehr nutzt, eher von der Wertmarke.
Da die steuerliche Situation jeweils individuell ist, empfiehlt sich bei komplexeren Fรคllen die Beratung durch eine Lohnsteuerhilfe oder Steuerberatung.
Weitere Vorteile: Arbeit, Rente und Alltag โ was mit dem Ausweis zusammenhรคngt
Viele Vergรผnstigungen, die Menschen mit Merkzeichen G in Anspruch nehmen kรถnnen, hรคngen nicht direkt am Merkzeichen, sondern daran, dass sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 besitzen.
Dazu zรคhlen insbesondere der besondere Kรผndigungsschutz, ein Anspruch auf zusรคtzlichen Urlaub fรผr Beschรคftigte im Umfang von in der Regel fรผnf Arbeitstagen pro Jahr, Fรถrdermรถglichkeiten zur beruflichen Teilhabe, Hilfen durch Integrationsรคmter sowie die Mรถglichkeit, frรผher eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen zu beziehen.
Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen โ etwa Museen, Theater, Schwimmbรคder oder Zoos โ gewรคhren auรerdem Rabatte auf Eintrittspreise fรผr Schwerbehinderte, teilweise mit zusรคtzlicher kostenfreier Mitnahme einer Begleitperson, wenn das Merkzeichen B (Begleitperson erforderlich) vorliegt. Diese Ermรครigungen sind meist freiwillige Angebote der Betreiber und unterscheiden sich regional deutlich.
Das Merkzeichen G wirkt hier eher โim Hintergrundโ: Es ist hรคufig Ausdruck einer schwereren Einschrรคnkung, die die Behรถrde bereits festgestellt hat, und kann somit in der Praxis helfen, den eigenen Bedarf gegenรผber รmtern, Arbeitgebern oder Dienstleistern nachvollziehbar zu machen.
Was das Merkzeichen G nicht bewirkt: Wichtige Abgrenzungen
So wichtig die Vorteile sind: Das Merkzeichen G ersetzt andere Merkzeichen nicht. Es begrรผndet keinen Anspruch auf das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplรคtzen; hierfรผr ist รผblicherweise das Merkzeichen aG oder Bl nรถtig.
Auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag hรคngt nicht am Merkzeichen G. Diese Befreiung ist entweder an bestimmte soziale Leistungen (etwa Bรผrgergeld, Grundsicherung) oder an andere Merkzeichen wie RF gebunden.
Schlieรlich bewirkt das Merkzeichen G fรผr sich genommen keine automatische Hรถherstufung des GdB. Umgekehrt setzt die Vergabe des Merkzeichens in aller Regel voraus, dass bereits ein GdB von 50 oder mehr festgestellt worden ist.
Praktische Tipps: So nutzen Sie Ihre Rechte mit Merkzeichen G
Wer das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, sollte zunรคchst entscheiden, ob die Freifahrt im Nahverkehr oder die Kfz-Steuerermรครigung besser zur eigenen Lebenssituation passt. Menschen, die รผberwiegend in der Stadt leben, regelmรครig Bus und Bahn nutzen und kein eigenes Fahrzeug besitzen, profitieren meist besonders stark von der Wertmarke.
Wer im lรคndlichen Raum wohnt oder aus gesundheitlichen Grรผnden fast ausschlieรlich per Auto unterwegs ist, wird oft eher die Steuerermรครigung wรคhlen.
Hilfreich ist es auรerdem, beim Jobcenter oder Sozialamt ausdrรผcklich nach dem Mehrbedarfszuschlag zu fragen, wenn Bรผrgergeld oder Sozialhilfe bezogen wird und sowohl volle Erwerbsminderung als auch Merkzeichen G vorliegen. Der Zuschlag wird nicht immer automatisch gewรคhrt.
Bei der Kommune oder beim Straรenverkehrsamt sollte nachgefragt werden, ob mit Merkzeichen G und einem bestimmten GdB ein orangener Parkausweis mรถglich ist. Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, bieten aber hรคufig spรผrbare Entlastungen beim Parken.
Wer den Eindruck hat, dass sein aktueller Bescheid die tatsรคchlichen Einschrรคnkungen nicht abbildet โ etwa, weil der GdB zu niedrig oder das Merkzeichen G nicht anerkannt wurde โ, sollte die Widerspruchsfrist genau im Blick behalten und frรผhzeitig fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, etwa bei Sozialverbรคnden wie VdK oder SoVD oder bei spezialisierten Rechtsanwรคltinnen und Rechtsanwรคlten.
Fazit:
Das Merkzeichen G erรถffnet eine ganze Reihe von Nachteilsausgleichen โ von der unentgeltlichen Nutzung des รถffentlichen Nahverkehrs รผber die Kfz-Steuerermรครigung und Steuerpauschbetrรคge bis hin zu Mehrbedarfszuschlรคgen bei Bรผrgergeld und Sozialhilfe. Zugleich ist es eng mit dem Schwerbehindertenausweis und dem festgestellten GdB verknรผpft. Wer seine Rechte kennt, sie gezielt nutzt und bei Bedarf nicht vor Widerspruch oder Beratung zurรผckschreckt, kann die vorhandenen Mรถglichkeiten deutlich besser ausschรถpfen.




