Wer Rente bezieht oder kurz davorsteht, kennt die Debatte: Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent des Durchschnittslohns, und ab 2032 soll das Renteneintrittsalter nach dem Willen der Regierungskommission steigen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am 26. Juni 2026 ein eigenes Rentenkonzept vorgelegt, das in zentralen Punkten den Regierungsempfehlungen direkt widerspricht.
Das Rentenniveau soll nicht bei 48 Prozent eingefroren, sondern auf 50 und später auf 53 Prozent angehoben werden. Das Rentenalter soll nicht steigen, und die sogenannte Rente mit 63 soll erhalten bleiben.
Inhaltsverzeichnis
DGB vs. Regierungskommission: Was beim Rentenniveau auf dem Spiel steht
Das aktuell gültige Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern bedeutet konkret: Wer 45 Jahre lang zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, erhält ab Juli 2026 eine Standardrente von 1.913,40 Euro brutto. Das klingt nach einem verlässlichen Fundament, ist aber aus Sicht des DGB nur der Startpunkt für eine längst fällige Korrektur.
Die Gewerkschaftskommission hat als Ziel ein Netto-Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent festgelegt, also 70 Prozent des eigenen Nettolohns aus dem Arbeitsleben. Dieses Ziel soll aus zwei Säulen kommen: einer gestärkten gesetzlichen Rente und einer verpflichtenden betrieblichen Altersversorgung.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) hatte dagegen am 23. Juni 2026 einen anderen Weg empfohlen: Kapitalmarkt-Elemente, ein steigendes Rentenalter und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Rechenmechanismus, der die jährliche Rentenanpassung automatisch bremst, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern schlechter wird.
Für Beschäftigte mit körperlich belastenden Berufen bedeutet das nach Einschätzung des DGB de facto eine Rentenkürzung, weil viele das steigende Rentenalter gesundheitlich nicht mehr erreichen. Wie genau das Rentenalter steigen soll, zeigt der nächste Abschnitt.
„Rentenalter darf nicht angehoben werden” – DGB widerspricht der Regierung
Die ASK empfiehlt, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Das Verhältnis soll 2:1 betragen: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um acht Monate. Nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes würde das bis 2041 eine Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre bedeuten. Langfristig ist nach dieser Logik rechnerisch eine Rente mit 70 möglich.
Der DGB lehnt diesen Mechanismus grundsätzlich ab. In den Empfehlungen der DGB-Rentenkommission steht wörtlich: „Das Rentenalter darf nicht angehoben werden.”
Die Begründung: Jede weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze treffe vor allem Menschen mit körperlich belastenden Berufen und gesundheitlichen Einschränkungen, also genau jene, die ohnehin am häufigsten vor dem Rentenalter aus dem Berufsleben ausscheiden.
Eine Anhebung sei deshalb kein demografisch neutrales Instrument, sondern ein verdecktes Rentenkürzungsprogramm für die schwächsten Versicherten.
Rente mit 63: DGB will sie erhalten, Regierung will sie abschaffen
Ein zweiter, sehr konkreter Streitpunkt ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, im politischen Alltag oft als „Rente mit 63″ bezeichnet. Wer mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf heute abschlagsfrei früher in Rente gehen. Die ASK empfiehlt, diese Regelung abzuschaffen. Die Begründung: Sie sei finanziell nicht haltbar und profitiere tendenziell Besserverdienende mit lückenlosen Vollzeitbiografien.
Der DGB sieht das spiegelbildlich. Die Kommission fordert, die Rente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten, weil Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren in der Regel jahrzehntelang körperlich hart gearbeitet haben. Wer mit 17 Jahren in der Pflege oder auf dem Bau anfängt, erreicht mit 62 schon 45 Beitragsjahre.
Das ist nicht die Biografie eines privilegierten Frührentners, sondern die Regel in körperlich belastenden Berufen. Einen Wegfall würden genau diese Menschen tragen. Wer dagegen mit Studium erst mit 27 Jahren einzahlt, hat mit 62 Jahren gerade einmal 35 Beitragsjahre und ist von der Rente mit 63 ohnehin nicht betroffen. Wie die Finanzierung einer besseren Rente aussehen soll, ist die eigentlich brisante Frage.
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Wer soll die höhere Rente finanzieren?
Der größte inhaltliche Gegensatz liegt in der Finanzierungsfrage. Die ASK setzt auf eine Kombination aus moderat steigenden Beiträgen, einem Kapitalmarkt-Element (Aktienrente nach schwedischem Vorbild) und dem Nachhaltigkeitsfaktor, der ab 2032 die Rentenanpassungen automatisch bremst, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern schlechter wird.
Der DGB lehnt den Nachhaltigkeitsfaktor nicht prinzipiell ab, setzt aber auf eine grundlegend andere Finanzierungsquelle. Ein dauerhafter Demografiezuschuss des Bundes soll die Rentenversicherung entlasten. Dieser Zuschuss soll nicht über höhere Verbrauchssteuern oder Leistungskürzungen finanziert werden, sondern über zusätzliche Steuern auf hohe Vermögen und Kapitalerträge.
Im Empfehlungsdokument heißt es dazu: „Stattdessen müssen hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden.”
Ergänzend soll eine verpflichtende Betriebsrente auf tariflicher Basis eingeführt werden. Alle Arbeitgeber müssen demnach jährlich zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen, mindestens jedoch 988,75 Euro pro Jahr. Diese Pflicht soll tariflich ausgestaltet werden, damit auch nicht tarifgebundene Unternehmen einschlägige Tarifverträge verbindlich anwenden müssen.
Wer heute schon eine Betriebsrente hat, kennt das Risiko: Kleine Betriebsrenten werden auf die Grundsicherung im Alter angerechnet und können im Ergebnis wenig bringen. Deshalb fordert der DGB parallel einen verbesserten Rentenfreibetrag in der Grundsicherung.
Wer also mehr Betriebsrente bekommt, soll davon auch wirklich etwas haben. Das setzt voraus, dass auch die Beitragsbasis der Rentenversicherung wächst.
Erwerbstätigenversicherung: Wer künftig einzahlen soll
Beide Kommissionen sind sich in einem Punkt grundsätzlich einig: Die Beitragsbasis muss breiter werden. Die DGB-Kommission fordert, neue und bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie alle Abgeordneten des Bundestags und der Länderparlamente einzubeziehen. Die gesetzliche Rentenversicherung soll schrittweise zur Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.
Die ASK geht in diesem Punkt ähnlich vor, allerdings mit einem wichtigen Unterschied bei Beamten: Während die DGB-Kommission deren Einbeziehung aktiv fordert, sprach sich die Regierungskommission nur für eine langfristige, perspektivische Integration aus.
Kurzfristig empfiehlt die ASK lediglich, den Anteil neu verbeamteter Stellen strikt zu begrenzen. Wer heute als Beamter arbeitet, würde von beiden Konzepten nicht direkt betroffen. Welche konkreten Schritte Betroffene jetzt unternehmen können, zeigt der letzte Abschnitt.
Was bleibt jetzt konkret zu tun?
Beide Empfehlungspakete, das der Regierungskommission vom 23. Juni 2026 und das des DGB vom 26. Juni 2026, sind noch kein Gesetz. Die Bundesregierung hat angekündigt, die ASK-Empfehlungen als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Nach der Sommerpause 2026 soll der Gesetzgebungsprozess beginnen, so das erklärte Ziel der Bundesregierung.
Wer jetzt kurz vor der Rente steht und die „Rente mit 63″ nutzen will, sollte das im Blick behalten. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gilt die bestehende Rechtslage. Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt, kann die abschlagsfreie Frühverrentung nach aktuellem Recht noch nutzen.
Über die eigene Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung lässt sich der aktuelle Stand der Beitragsjahre jederzeit abrufen.
Quellen
DGB-Rentenkommission: Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen, Juni 2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenkommission 2026
Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 24. Juni 2026
Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenanpassung 2026, Meldung vom 5. März 2026




