Eine Rentnerin benötigt für ihre Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre Rentenbezüge. Sie sucht im Internet – und landet nicht bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern auf dem Portal rentnerauskunft.de. Das Design wirkt offiziell, die Sprache klingt nach Behörde.
Sie füllt das Formular aus, klickt auf „Anfordern” – und bekommt wenig später eine Rechnung über 29,90 Euro. Für eine Leistung, die es bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos gibt.
Der Fall, den die Verbraucherzentrale Hamburg im März 2026 öffentlich machte, ist kein Einzelfall. Seit Anfang des Jahres warnen die DRV Westfalen, die DRV Rheinland und die DRV Nord vor kostenpflichtigen Dienstleistern im Netz, die mit Rentenanträgen und Versicherungsauskünften Geld verdienen.
Jetzt schlagen auch die Verbraucherschützer Alarm – denn die Beschwerden zu rentnerauskunft.de häufen sich. Was viele Betroffene nicht wissen: Sie müssen die Rechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht bezahlen.
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Wie die Kostenfalle funktioniert
Das Geschäftsmodell ist simpel: Das Portal nimmt persönliche Daten entgegen, leitet die Anfrage nach eigener Darstellung an die Deutsche Rentenversicherung weiter – und stellt dafür 29,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung.
Angeboten werden unter anderem eine Rentenauskunft, eine Renteninformation und eine „Information über Meldung an die Finanzverwaltung”, also die Steuerbescheinigung. Alles Unterlagen, die es direkt bei der DRV ohne einen Cent Gebühr gibt.
Hinter dem Portal steht laut Impressum eine britische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London. Zwar weist die Seite darauf hin, dass sie in keinem Vertragsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung steht. Doch Gestaltung, Bildsprache und Ansprache orientieren sich stark am offiziellen Auftritt der DRV. Für Nutzer, die einfach schnell ein Dokument benötigen, ist der Unterschied kaum zu erkennen – genau das macht die Masche so wirksam.
Warum Betroffene die Rechnung nicht bezahlen müssen
Das ist die entscheidende Information für alle, die bereits auf das Portal hereingefallen sind: Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg kommt auf rentnerauskunft.de gar kein wirksamer Vertrag zustande. Der Grund liegt im Bestellvorgang. Auf dem Button, mit dem Nutzer ihre Anfrage abschicken, steht lediglich das Wort „Anfordern”. Das reicht nach deutschem Recht nicht aus.
§ 312j Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die sogenannte Button-Lösung: Wer im Internet eine kostenpflichtige Bestellung über eine Schaltfläche abschließt, muss dabei ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Der Button muss gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen” oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. „Anfordern” erfüllt diese Anforderung nicht. Und die Rechtsfolge ist klar geregelt: Absatz 4 desselben Paragrafen bestimmt, dass ohne korrekte Button-Beschriftung kein Vertrag zustande kommt. Keine Zahlungspflicht, keine Rechnung.
Verbraucherzentrale stellt Rechtswidrigkeit klar
Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg stellt unmissverständlich fest: Die Button-Lösung sei auf dem Portal nicht ordnungsgemäß umgesetzt, Rechnungen müssten daher nicht bezahlt werden. Diese Einschätzung deckt sich mit der Rechtsprechung.
Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2024 (Az. C-400/22) geurteilt, dass der Button immer und ausnahmslos auf die Zahlungspflicht hinweisen muss. Das OLG Düsseldorf hat 2024 entschieden, dass selbst Formulierungen wie „Abonnieren” oder „Weiter zur Zahlung” nicht ausreichen.
Das Amtsgericht Köln verwarf sogar das Wort „Kaufen” als unzureichend, das Landgericht Stuttgart ebenso das Wort „Senden”. Gegen „Anfordern” spricht also alles.
Sensible Daten bei einer Firma in London
Neben dem Geld gibt es ein zweites Problem, das mindestens ebenso schwer wiegt: den Datenschutz. Wer auf solchen Portalen ein Formular ausfüllt, übermittelt hochsensible persönliche Daten an ein privates Unternehmen – Name, Geburtsdatum, Adresse und die Sozialversicherungsnummer.
Diese Daten gehören zum Kernbestand der Sozialdaten und sind besonders schützenswert. Bei einem Unternehmen mit Sitz in Großbritannien gelten nicht die strengen Regeln der DSGVO, wie sie innerhalb der EU durchgesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt deshalb: Wer Rentenunterlagen anfordert, sollte genau prüfen, ob er sich auf der offiziellen Seite einer Behörde befindet oder bei einem kostenpflichtigen Drittanbieter. Die offizielle Adresse der Deutschen Rentenversicherung lautet deutsche-rentenversicherung.de – jede andere URL sollte misstrauisch machen.
Kein Einzelfall – diese Portale kassieren ebenfalls ab
Die Masche mit rentnerauskunft.de ist Teil eines systematischen Geschäftsmodells. Die Verbraucherzentralen Hamburg und Niedersachsen dokumentieren seit Jahren eine wachsende Zahl von Portalen, die offizielle Antrags- und Auskunftsangebote von Behörden nachahmen und für die bloße Weiterleitung von Formularen Geld verlangen.
Auf deutsche-rentenauskunft.de etwa verlangt ein Dienstleister mit Sitz in Tschechien ebenfalls 29,90 Euro für eine Rentenauskunft, die bei der DRV kostenlos ist. Über mein-sozialversicherungsausweis.de kostet die Unterstützung beim Antrag auf einen Versicherungsnummernachweis 19,90 Euro – bei der Rentenversicherung geht das digital und gebührenfrei.
Portale wie dein-rundfunkbeitrag.de oder service-rundfunkbeitrag.eu kassieren bis zu 55 Euro für An- und Abmeldungen, die beim ARD-ZDF-Beitragsservice nichts kosten. Ähnliche Dienste existieren für Schufa-Selbstauskünfte, Grundbuchauszüge und Führungszeugnisse.
Was all diese Portale gemeinsam haben: Sie tauchen bei Suchmaschinen oft ganz oben auf, teils als bezahlte Werbeanzeigen, teils durch geschickte Suchmaschinenoptimierung. Wer schnell klickt, ohne die URL zu prüfen, landet nicht bei der Behörde, sondern beim Dienstleister.
Besonders tückisch: Manche Portale liefern statt des eigentlichen Dokuments nur eine kostenpflichtige Anleitung, wie man es bei der zuständigen Stelle selbst beantragen kann.
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Diese Leistungen gibt es bei der DRV kostenlos
Über die offiziellen Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter eservice-drv.de können Versicherte und Rentner zahlreiche Unterlagen direkt und ohne Gebühren anfordern: den Versicherungsverlauf, die Rentenauskunft, die Renteninformation, die Rentenbezugsmitteilung, den Versicherungsnummernachweis und die Steuerbescheinigung (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung). Viele dieser Services funktionieren ohne Registrierung und ohne Anmeldung.
Wer mehr Komfort will, kann sich im Kundenportal der DRV registrieren. Die Anmeldung funktioniert mit dem elektronischen Personalausweis und der persönlichen PIN. Nach der Registrierung stehen der direkte Zugriff auf das Versicherungskonto, ein sicheres ePostfach für die Kommunikation mit der DRV und die Möglichkeit zur Online-Antragstellung zur Verfügung – etwa für Renten- und Rehabilitationsanträge oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die jährlich eine Steuerbescheinigung benötigen: Nach einmaliger Anforderung bei der DRV wird diese automatisch jedes Jahr zwischen Januar und Februar per Post verschickt. Kosten entstehen dafür nicht – weder beim ersten Mal noch in den Folgejahren. Wer lieber persönlich beraten werden möchte, erreicht die DRV über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort.
Was tun, wenn die Rechnung schon da ist
Wer bereits eine Rechnung von rentnerauskunft.de oder einem vergleichbaren Portal erhalten hat, sollte nicht vorschnell bezahlen. Im ersten Schritt empfiehlt es sich, zu prüfen, wie der Bestellbutton beschriftet war. Stand dort nicht eindeutig „zahlungspflichtig bestellen” oder eine gleichwertige Formulierung, ist nach § 312j Absatz 4 BGB kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Die Rechnung ist dann gegenstandslos.
Falls dennoch Unsicherheit besteht: Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Wer sich unsicher fühlt, kann sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt auf ihrer Website Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sich gegen unberechtigte Forderungen solcher Dienstleister wehren lässt.
Vorsicht bei der Internetsuche
Für die Zukunft gilt: Bei der Suche nach Rentenunterlagen im Internet nicht auf die ersten Treffer klicken, besonders nicht auf Werbeanzeigen. Die URL im Browser kontrollieren – die offizielle Adresse lautet deutsche-rentenversicherung.de.
Sobald auf einer Seite Preise, Gebühren oder Zahlungsaufforderungen auftauchen, obwohl es um Standardleistungen der DRV geht, ist Vorsicht geboten. Und sensible Daten wie die Sozialversicherungsnummer gehören ausschließlich auf offizielle Behördenseiten.
Wer Rentenunterlagen benötigt, geht direkt auf deutsche-rentenversicherung.de. Alles andere ist ein teurer Umweg – und ein Risiko für die eigenen Daten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung?
Nichts. Rentenauskunft, Renteninformation, Versicherungsnummernachweis, Rentenbezugsmitteilung und Steuerbescheinigung sind über die Online-Services der DRV komplett kostenfrei. Auch die Beratung am Servicetelefon und in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist gebührenfrei.
Muss ich die Rechnung von rentnerauskunft.de bezahlen?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nicht. Der Bestellbutton auf der Seite ist lediglich mit „Anfordern” beschriftet. Das genügt nicht den Anforderungen des § 312j Absatz 3 BGB. Die Verbraucherzentrale geht deshalb davon aus, dass kein wirksamer Vertrag zustande kommt und keine Zahlungspflicht besteht.
Wie erkenne ich die offizielle Seite der Deutschen Rentenversicherung?
Die offizielle Internetadresse lautet deutsche-rentenversicherung.de. Die Online-Services zum Anfordern von Unterlagen sind unter eservice-drv.de erreichbar. Merkmale: kein Preis für Standardleistungen, kein privates Unternehmen im Impressum, kein Firmensitz im Ausland. Im Zweifel die URL im Browser prüfen, bevor persönliche Daten eingegeben werden.
Was ist die Button-Lösung nach § 312j BGB?
Die Button-Lösung ist eine Verbraucherschutzregelung, die seit 2012 gilt. Sie verlangt, dass bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist. Die gesetzlich vorgegebene Formulierung lautet „zahlungspflichtig bestellen”. Fehlt ein solcher Hinweis, kommt nach § 312j Absatz 4 BGB kein Vertrag zustande – der Verbraucher muss nicht zahlen.
Quellen
Verbraucherzentrale Hamburg: Rentendokumente: Finger weg vom Portal rentnerauskunft.de
Verbraucherzentrale Hamburg: Behörden-Nepp mit Anträgen, Dokumenten & Zeugnissen
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Kostenfalle: Wie private Dienstleister bei Behördendokumenten abkassieren
Deutsche Rentenversicherung: Online-Services zum Anfordern von Unterlagen
Deutsche Rentenversicherung: Kundenportal
DRV Rheinland: Pressemitteilung vom 22.01.2026
Bundesministerium der Justiz: § 312j BGB
EuGH, Urteil vom 30.05.2024, Az. C-400/22 (zur Button-Lösung)




