Zur Grundsicherung gehören neben dem Regelbedarf auch die Kosten für Wohnung und Heizung. Das Jobcenter zahlt jedoch nicht jede Miete, sondern es gelten angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Höchstgrenze dieser Angemessenheit ist nicht überall gleich. Sie hängt vom Wohnort und der Anzahl der Menschen im Haushalt ab. In Stuttgart zum Beispiel, wo die Mieten im Schnitt hoch sind, liegt auch die Angemessenheit höher als zum Beispiel im Erzgebirge mit vergleichsweise niedrigen Mieten.
Entscheidend ist oft die Bruttokaltmiete
Die Nettokaltmiete bezeichnet den reinen Preis für die Wohnung. Hinzu kommen sogenannte kalte Betriebskosten: Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Beides zusammen ist die Bruttokaltmiete. Diese dient Jobcenten als Maßstab zum Vergleich mit den Richtwerten vor Ort.
Auch Heizkosten zählen zu den übernommenen Kosten, und hier gilt ebenfalls Angemessenheit. Haushaltsstrom hingegen müssen Sie aus dem Regelbedarf bezahlen.
Eine niedrige Kaltmiete bedeutet noch nicht, dass Sie innerhalb der vom Jobcenter gesetzten Grenze bleiben. Denn hohe Nebenkosten können die Bruttokaltmiete darüber schieben.
Jede Stadt setzt andere Richtwerte an
Die lokalen Richtwerte orientieren sich am Wohnungsmarkt und an der Haushaltsgröße. Für Alleinstehende liegt die Grenze niedrger als für eine Familie mit Kindern. Auch zwischen Städten und Kommunen gibt es erhebliche Unterschiede.
Tilmans Miete ist angemessen
Tilman ist 43 Jahre alt und lebt allein in Esslingen am Neckar. Seine Wohnung hat 42 Quadratmeter. Der Junggeselle bezahlt 570 Euro Nettokaltmiete und 90 Euro kalte Betriebskosten. Seine Bruttokaltmiete liegt damit bei 660 Euro. Zusätzlich entstehen 80 Euro Heizkosten.
Mit 660 Euro bleibt Tilman gerade noch unter dem Richtwert. Denn dieser liegt in Esslingen bei 668 Euro. Das Jobcenter berücksichtigt seine Unterkunftskosten deshalb komplett. Die Heizkosten prüft es zusätzlich. Tilman muss also keinen Teil seiner Miete aus dem Regelbedarf bezahlen.
Nadias Miete ist nicht angemessen
Nadia ist 28 Jahre alt und lebt allein in Mainz. Sie zahlt 650 Euro Nettokaltmiete und 110 Euro kalte Betriebskosten. Ihre Bruttokaltmiete liegt damit bei 760 Euro. Der örtliche Richtwert beträgt nur 660 Euro. Nadia überschreitet ihn also um 100 Euro.
Die Wohnung gilt damit nach dem lokalen Richtwert zunächst als unangemessen teuer. Was geschieht jetzt?
Zu hohe Miete bedeutet nicht sofort Umzug
Das Jobcenter kann Nadia auffordern, ihre Unterkunftskosten zu senken. Ein Umzug oder eine Untervermietung kämen dafür infrage, ebenso Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Mietsenkung.
Nadia hat während dieses Kostensenkungsverfahren Zeit, ihre Kosten zu mindern. In der Regel beträgt die Frist maximal sechs Monate. Wenn sie eine neue Wohnung sucht, sollte Nadia dies mit Belegen dokumentieren: Bewerbungen, Absagen, Kontakte zu Wohnungsanbietern und geeignete Wohnungsanzeigen.
Findet Nadia trotz nachgewiesener und konsequenter Bemühungen keine günstigere geeignete Wohnung, darf das Jobcenter sich nicht an den Richtwert klammern. Es muss prüfen, ob eine Kostensenkung im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.
Mietobergrenzen sind nicht immer starr
Besondere Umstände rechtfertigen höhere Kosten der Unterkunft. Das gilt etwa, wenn ein Mensch wegen einer Behinderung eine barrierefreie Wohnung benötigt, oder wenn die Gesundheit keinen Umzug zulässt. Jobcenter müssen jeden Einzelfall prüfen.
Bei einer Kostensenkungsaufforderung sollten Sie kontrollieren, ob das Jobcenter die richtige Haushaltsgröße notiert hat, den richtigen Vergleichsraum genannt und den aktuellen Richtwert genutzt.
Eine größere Wohnung kann trotzdem angemessen sein
Die Wohnfläche ist weniger wichtig als die Kosten. Kurz gesagt: Eine große Wohnung innerhalb der örtlichen Richtwerte gilt als angemessen, eine sehr kleine Wohnung, die trotzdem darüber liegt, ist es nicht.
Haushaltsgröße und tatsächliche Kosten spielen bei der Angemessenheit die wesentliche Rolle.
FAQ zu angemessenen Unterkunftskosten
Gibt es eine bundesweite Mietobergrenze?
Nein. Die Richtwerte richten sich nach Wohnort und Haushaltsgröße.
Muss ich bei einer zu hohen Miete sofort umziehen?
Nein. Das Jobcenter muss zunächst eine Kostensenkung ermöglichen und den Einzelfall prüfen.
Gehören Heizkosten zur Mietobergrenze?
Meist gelten die örtlichen Richtwerte für die Bruttokaltmiete. Heizkosten prüft das Jobcenter zusätzlich.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit, Informationen zu Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leistungen für Unterkunft und Heizung
Jobcenter Mainz, Kosten der Unterkunft
Landkreis Esslingen, Mietobergrenzen nach SGB II und SGB XII
Sozialgesetzbuch II, § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung




