Migräne kann das Arbeitsleben erheblich beeinträchtigen. Starke Schmerzen, Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit oder neurologische Ausfälle können Betroffene für Stunden oder Tage außer Gefecht setzen. Trotzdem führt selbst eine schwere Migräne nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.
Für die Deutsche Rentenversicherung ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wann besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Nach § 43 SGB VI gilt grundsätzlich: Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann voll erwerbsgemindert sein.
Die Einschränkung muss auf nicht absehbare Zeit bestehen. Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind fünf Jahre allgemeine Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Ausnahmen sind möglich.
Welche Beschwerden bei Migräne für die EM-Rente wichtig sind
Eine Migräneattacke kann mehrere Stunden bis zu mehreren Tagen dauern. Typisch sind starke, häufig pulsierende Kopfschmerzen, die sich bei Bewegung verstärken. Hinzukommen können Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Geräuschempfindlichkeit.
Bei einer Migräne mit Aura können zusätzlich Seh-, Sprach- oder Sensibilitätsstörungen auftreten. Nach einer Attacke leiden manche Betroffene noch längere Zeit unter Erschöpfung und Konzentrationsproblemen.
Für die Erwerbsminderungsrente kommt es deshalb nicht allein auf die Zahl der Attacken an. Entscheidend ist, welche Auswirkungen sie auf eine regelmäßige Beschäftigung haben.
Relevant sind Häufigkeit und Dauer der Migränetage, die Arbeitsfähigkeit während und nach einer Attacke, notwendige Ruhepausen, unvorhersehbare Ausfälle und die Frage, ob eine Behandlung die Beschwerden ausreichend kontrollieren kann.
Viele Migränetage bedeuten nicht automatisch EM-Rente
Es gibt bei der Rentenversicherung keine Richtlinien nach dem Motto „zehn Migränetage bedeuten teilweise Erwerbsminderung“ oder „15 Migränetage rechtfertigen ein volle EM-Rente”.
Auch eine chronische Migräne allein beweist noch nicht, dass das Leistungsvermögen unter sechs oder drei Stunden täglich gesunken ist.
Das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte im Januar 2026 in einem Verfahren, in dem neben weiteren Erkrankungen auch Migräne vorlag, die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente. Die Gutachter hielten die Klägerin weiterhin für mindestens sechs Stunden täglich leistungsfähig. Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen, nicht der Name der Diagnose (Az. L 8 R 395/25).
Trotz GdB30, Migräne, Depression, einer Trigeminusneuralgie, einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Adipositas, Arthrose, Migräne, einem Bluthochdruck-, Rheuma- und Rückenleiden hielten die Richter eine Tätigkeit von sechs Stunden auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt für möglich.
Frustrierend für die Betroffene, aufschlussreich zur Einschätzung
Für die Betroffene war die richterliche Entscheidung vermutlich ein Schock. Denn sie ist tatsächlich gesundheitlich in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Wenn Sie sich allerdings fragen, ob Sie wegen ihren Migräneschüben die Möglichkeit haben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, lohnt es sich, die Gründe für die Ablehnung anzusehen.
Die Richter sahen keine keine medizinischen Gutachten, die eine tägliche Leistungsfähigkeit von weniger als sechs Stunden bestätigten. Die Frau konnte auch keine Zeugenaussagen, oder detailierte eigene Nachweise einbringen. Insgesamt verwiesen die Richter auf drei unterschiedliche ärztliche Gutachten, die keine Erwerbsminderung erkannten.
Wann besteht bei Migräne Aussicht auf Erwerbsminderung?
Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente kann insbesondere dann bestehen, wenn die Migräne nicht nur gelegentliche Arbeitsunfähigkeit verursacht, sondern das tägliche Leistungsvermögen dauerhaft erheblich einschränkt.
Dafür können mehrere Faktoren sprechen:
- Die Migräne tritt an sehr vielen Tagen im Monat auf und die Attacken dauern regelmäßig mehrere Stunden oder länger.
- Während der Attacken ist wegen Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- oder Lärmempfindlichkeit keine verwertbare Arbeitsleistung möglich.
- Auch nach den Attacken bestehen länger anhaltende Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme.
- Aura-Symptome wie Seh- oder Sprachstörungen beeinträchtigen die sichere Ausübung einer Tätigkeit.
- Die Attacken treten so unvorhersehbar auf, dass eine regelmäßige Anwesenheit am Arbeitsplatz erheblich erschwert wird.
- Es werden zusätzliche oder ungewöhnlich lange Pausen benötigt.
- Geeignete Akut- und Prophylaxebehandlungen wurden durchgeführt, können die Beschwerden aber nicht ausreichend kontrollieren.
- Weitere Erkrankungen verstärken die Einschränkungen.
Entscheidend bleibt das gesamte Leistungsvermögen
Wer trotz Migräne noch regelmäßig mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kann, ist grundsätzlich nicht erwerbsgemindert.
Liegt das Leistungsvermögen dagegen dauerhaft bei drei bis unter sechs Stunden, kann eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Bei weniger als drei Stunden kommt eine volle Erwerbsminderung in Betracht.
Gerade bei Migräne ist die Beurteilung schwierig, weil Betroffene zwischen den Attacken teilweise leistungsfähig erscheinen. Häufigkeit, Dauer und Unvorhersehbarkeit der Ausfälle können deshalb besonders wichtig sein.
Fallbeispiel: Shirin, 28, aus Vlotho erhält teilweise Erwerbsminderungsrente
Ein Denkmodell zeigt eine Situation, in der eine teilweise Erwerbsminderung wegen Migräne möglich sein könnte. Shirin aus Vlotho ist 28 Jahre alt und arbeitet im Kundenservice. Seit mehreren Jahren leidet sie unter schwerer Migräne, ist deswegen in ärztlicher Behandlung. Da Standardmittel nicht helfen, hat ihr Hausarzt sie an eine Neurologin überwiesen. Inzwischen treten an durchschnittlich zwölf bis vierzehn Tagen pro Monat Attacken auf.
Da die Attacken zunehmen, lässt sie sich sogar von einer Kopfschmerzambulanz untersuchen, die spezialisiert ist auf chronische Schmerzzustände.
Während dieser Attacken kann sie weder längere Zeit auf einen Bildschirm schauen noch normale Bürogeräusche ertragen. Hinzu kommen Übelkeit, ausgeprägte Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsstörungen. Häufig muss sie sich für mehrere Stunden in einen abgedunkelten Raum zurückziehen. Nach besonders schweren Attacken bleibt sie auch am Folgetag deutlich erschöpft.
Mehrere Behandlungsversuche konnten die Beschwerden zwar reduzieren, aber nicht ausreichend kontrollieren. Auch unter prophylaktischer Therapie treten weiterhin regelmäßig schwere Migräneattacken auf. Inzwischen fürchtet Shirin wegen ihrer Fehlzeiten eine krankheitsbedingte Kündigung.
Im Rentenverfahren kommt der medizinische Gutachter zu dem Ergebnis, dass Shirin unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich belastbar ist. Eine Tätigkeit von drei bis unter sechs Stunden hält er dagegen weiterhin für möglich, sofern körperlich und psychisch belastende Tätigkeiten sowie starke Licht- und Lärmeinwirkungen vermieden werden.
Ihr Hausarzt und die Neurologin halten ebenfalls eine tägliche Arbeitszeit nur noch für weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden für möglich. Die Schmerzambulanz hält hält es für wahrscheinlich, dass nur eine Arbeitszeit von unter drei Stunden leistbar ist.
Die Deutsche Rentenversicherung bezieht sich auf die vorliegenden Gutachten und erkennt eine teilweise Erwerbsminderungsrente an.
Maßgeblich ist, dass die Migräne trotz Behandlung dauerhaft zu einer zeitlichen Einschränkung ihres beruflichen Leistungsvermögens auf weniger als sechs Stunden täglich führt.
GdB bei Migräne ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung
Grad der Behinderung und Erwerbsminderungsrente verfolgen unterschiedliche Ziele.
Für Migräne enthalten die Versorgungsmedizinischen Grundsätze konkrete Bewertungsrahmen für den GdB.
Bei einer leichten Verlaufsform mit durchschnittlich etwa einer Attacke pro Monat liegt der GdB regelmäßig bei 0 bis 10. Bei häufigeren, einen oder mehrere Tage anhaltenden Attacken kann ein GdB von 20 bis 40 in Betracht kommen. Bei schweren, lang anhaltenden Attacken mit ausgeprägten Begleiterscheinungen und nur wenigen anfallsfreien Tagen ist ein GdB von 50 bis 60 möglich.
Der GdB bewertet die Auswirkungen der Erkrankung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bei der Erwerbsminderungsrente geht es dagegen darum, wie viele Stunden ein Versicherter unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Deshalb bedeutet selbst ein GdB von 50 oder 60 wegen Migräne nicht automatisch eine volle Erwerbsminderung. Umgekehrt ist eine EM-Rente nicht ausgeschlossen, nur weil ein niedrigerer Grad der Behinderung vorhanden ist.
Welche Nachweise bei Migräne besonders wichtig sind
Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente kommt es nicht auf die Diagnose „Migräne“ an. Im Fall vor dem LSG Nordrhein-Westfalen vermerkten die Richter unmissverständlich: “Entsprechend kommt es nicht auf die diagnostische Bezeichnung von Gesundheitsstörungen, sondern darauf an, dass alle Funktionseinschränkungen (…) einfließen, die für das Leistungsvermögen (…) bedeutsam sind.”
Hilfreich ist deshalb eine möglichst genaue Dokumentation über mehrere Monate. Dazu gehören iein Kopfschmerztagebuch, neurologische Befundberichte, Angaben zur Häufigkeit und Dauer der Attacken sowie Nachweise über bisherige Therapien.
Auch Arbeitsunfähigkeitszeiten können Hinweise geben. Entscheidend bleibt aber die medizinische Beurteilung des langfristigen Leistungsvermögens. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie deshalb ärztliche Befunde sichern, die eine Minderung ihrer täglichen Leistungsfähigkeit erkennen und konkret begründen.
Wichtig ist außerdem, konkret zu beschreiben, welche Tätigkeiten während einer Attacke nicht mehr möglich sind und welche Einschränkungen zwischen den Attacken fortbestehen.
FAQ zur Erwerbsminderungsrente bei Migräne
Ab wie vielen Migränetagen bekommt man eine EM-Rente?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Häufigkeit, Dauer und Schwere der Attacken sowie deren Auswirkungen auf das dauerhafte berufliche Leistungsvermögen.
Reicht GdB 50 wegen Migräne für eine volle EM-Rente?
Nein. GdB und Erwerbsminderung werden nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt. Ein GdB von 50 beweist nicht, dass jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Kann Migräne allein eine Erwerbsminderungsrente begründen?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die Migräne das Leistungsvermögen dauerhaft so stark einschränkt, dass die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sind. Die Diagnose allein reicht nicht.
Quellenverzeichnis
AWMF: S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Version 2025. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-057
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html
Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
Gesetze im Internet: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage, Teil B Nr. 2.3 –
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 29. Januar 2026, Az. L 8 R 395/25. https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2026/L_8_R_395_25_Beschluss_20260129.html




