Schwerbehinderung: Diesen Grad der Behinderung gibt es bei Migräne

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Migräne gehört zu den häufigsten chronischen Krankheiten in Deutschland. Rund 18 Millionen Deutsche leiden unter Migräneanfällen. Die Krankheit kann den Alltag und die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Das Kriterium für eine Behinderung ist, dass der Betroffene in der Teilhabe am gesellschaftlichen beeinträchtigt ist.

Das Ausmaß dieser Beeinträchtigung entscheidet über den anerkannten Grad der Behinderung, von zehn, den niedrigsten Grad bis zu 100, dem schwersten. Auch bei Migräne kann ein Grad der Behinderung anerkannt werden, abhängig von der Schwere der Erkrankung.

Wonach richtet sich der Grad der Behinderung bei Migräne?

Der Grad der Behinderung wird bei Migräne nach der Häufigkeit, der Dauer und der Schwere der Migräneattacken bestimmt sowie danach, wie sehr diese den Alltag beeinflussen.

Bei starken Einschränkungen ist allein wegen Migräne sogar eine Schwerbehinderung möglich – also ein Grad der Behinderung von 50. Ein leichter Verlauf führt zu keinem Grad der Behinderung oder zu einem Grad der Behinderung von zehn, eine mittlere Schwere zu einem Grad der Behinderung von 20-30, und eine schwere Migräne zu einem Grad der Behinderung von 30 bis 50.

Was sind Ihre Vorteile bei einem anerkannten Grad der Behinderung wegen Migräne?

Bei einem Grad der Behinderung von zehn haben Sie noch keinen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Ab einem Grad der Behinderung von 20 nehmen die Nachteilsausgleiche mit zunehmender Einschränkung ebenfalls zu.

Sie können ab einem Grad der Behinderung von 20 einen Pauschalbetrag von der Steuer absetzen für die Kosten, die wegen ihrer Behinderung entstehen. Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können Sie am Arbeitsplatz einen Gleichstellungsantrag stellen, um dieselben arbeitsrechtlichen Nachteilsaussgleiche wie ein Mensch mit Schwerbehinderung erhalten.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie rechtlich als schwerbehindert. Sie haben dann Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Dieser verleiht besondere Rechte am Arbeitsplatz wie Anspruch auf eine leidensgerechte Gestaltung der Arbeitsstelle, einen speziellen Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit und (bei entsprechenden Versicherungszeiten) Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wie bereiten Sie sich auf einen Antrag auf einen Grad der Behinderung vor?

Das zuständige Versorgungsamt prüft, ob Sie einen Anspruch auf einen Grad der Behinderung haben, nachdem Sie einen Antrag darauf gestellt haben. Zur Vorbereitung des Antrags sollten Sie ein Migränetagebuch führen, in dem Sie die Häufigkeit, die Dauer, die Auslöser und die Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben festhalten.

Sie sollten sich von Ihrem Neurologen oder / und Ihrem Hausarzt ärztliche Befundberichte einholen, die nicht nur die Diagnose enthalten sondern auch professionelle Einschätzungen dazu, wie die Migräne Sie im täglichen Leben behindert.

Das Tagebuch und die Arztberichte fügen Sie Ihrem Antrag beim Versorgungsamt bei. Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und legt Ihren Grad der Behinderung fest. Falls Ihnen dieser zu niedrig erscheint, können Sie Widerspruch einlegen, und das Versorgungsamt muss diesen prüfen.

Strikte Kriterien

Die Anerkennung eines Grades der Behinderung richtet sich den Festlegungen der Versorgungsmedizin, und die Hürden sind hoch. Ein Grad der Behinderung über zehn wird in aller Regel nur dann erteilt, wenn die chronische Migräne mindestens mittlere Verläufe hat. Ein Grad der Behinderung ab 50 gilt meist nur für eine sehr schwere Form der Migräne, die durch verschiedene Therapien nicht gebessert werden konnte.

Ein mittelgradiger Verlauf bedeutet häufigere Anfälle, die mehrere Grade andauern und den Alltag deutlich einschränken. Hier ist der Rahmen ein Grad der Behinderung von 20 bis 40. Ein Grad der Behinderung von 50 oder 60 hat als Grundlage zumindest langdauernde Attacken mit starken Begleiterscheinungen und kaum Zeiten ohne Beschwerden.

Worauf Sollten Sie achten?

Sie sollten bei Ihrem Antrag außer der Migräne unbedingt weitere Diagnosen und Einschränkungen angeben. Wer an Migräne leidet, hat zum Beispiel auch häufig Angststörungen und Depressionen. Diese können den Gesamtgrad der Behinderung deutlich erhöhen.

Merkzeichen bei Schwerbehinderung

Wer Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat, kann darin auch Merkzeichen eintragen lassen, die zu weiteren Nachteilsausgleichen führen. Das gilt zum Beispiel bei Blindheit, außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Hilflosigkeit.

Anspruch auf diese Merkzeichen besteht bei einer Behinderung aufgrund einer Migräne in der Regel nicht, denn Migräniker können sich meist allein bewegen und selbstständig versorgen.