CDU Spitzenkandidat will Grundsicherungs-Bezieher zum Putzen schicken

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Wer sich in Berlin den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann und deshalb neue Grundsicherung bezieht, muss in Zukunft die Straße reinigen. Das ist zumindest der Plan des neuen CDU-Spitzenkandidaten Stefan Evers.

Dieser sagt, wer arbeiten könne und Geld vom Staat erhalte, solle der Gemeinschaft etwas zurückgeben, zum Beispiel den Müll von den Straßen kehren.

Sieht unser Grundgesetz eine solche Arbeitspflicht vor für Menschen, denen der Staat das Existenzminimum laut Verfassung sichern muss? Oder stellt der Berliner CDU-Politiker Grundrechte infrage?

Was fordert die Berliner CDU genau?

Evers spricht ausdrücklich nicht von freiwilligen Aktionstagen, bei denen Berliner gemeinsam Parks reinigen. Er fordert dies vielmehr als Pflicht, und zwar ausschließlich für Menschen, die Grundsicherung beziehen.

Seine Ausführungen laufen darauf hinaus, dass jemand, dessen Lebensunterhalt durch staatliche Mittel ermöglicht wird, weil er hilfebedürftig ist, für diese staatlichen Mittel eine Gegenleistung erbringen müsste.

Existenzminimum nur bei Gegenleistung

Der Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für Hilfebedürftige wird damit zu einem Vorschuss, den Leistungsberechtigte abarbeiten müssten. Unterstützung gibt es nur gegen Laub harken, Abfall aufsammeln oder Dreck wegräumen.

Der Sozialstaat ist in den Augen des CDU-Politikers also keine gesetzlich garantierte Absicherung des Existenzminimums, sondern eine Schuld, die Betroffene begleichen müssten.

Grundsicherung ist kein Kredit der Allgemeinheit

Menschen erhalten Grundsicherungsgeld jedoch nicht als Belohnung für Wohlverhalten. Sie erhalten es, weil ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.

Die gesetzlichen Bedingungen für Grundsicherungsgeld sind Hilfebedürftigkeit und (grundsätzliche) Erwerbsfähigkeit. Leistungsbezieher verpflichten sich, wenn die Situation es ermöglicht, alles zu tun, um ihren Lebensunterhalt wieder durch Erwerbsarbeit zu finanzieren.

Das Existenzminimum ist kein unbezahlter Arbeitsvertrag

Grundsicherungsgeld schützt das Existenzminimum. Es bewahrt Menschen davor, zu hungern, ihre Wohnung zu verlieren oder ohne medizinische Versorgung zu bleiben. Der Staat erfüllt damit eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Er verteilt also kein wilkürliches Taschengeld, für das sich die Betroffenen anschließend mit Müllsack und Laubbläser dankbar zeigen müssten. Es handelt sich auch nicht um Leistungen, die nur bei der Verpflichtung zu einer Gegenleistung in Form unbezahlter Arbeit erteilt werden.

CDU-Politiker stellt Grundrechte auf den Kopf

Evers dreht diese grundgesetzliche Verpflichtung direkt um. Leistungsberechtigte sind für ihn keine Bürger mit sozialen Rechten, sondern Kostgänger, die in der Schuld der „leistenden“ Gesellschaft stehen.

Dieses Menschenbild ist hochproblematisch. Es unterstellt nämlich, dass Erwerbslose grunsätzlich moralisch verdächtig seien und ihren Wert für die Gemeinschaft erst durch sichtbare Arbeit beweisen müssten.

Hilfebedürftigkeit als Kriterium unseres Rechtsstaates für den Anspruch auf Grundsicherung spielt in diesem Denken keine Rolle mehr. Krankheit, psychische Krisen, fehlende Abschlüsse, Schulden, Wohnungslosigkeit, Betreuungspflichten oder jahrelange berufliche Ausgrenzung verschwinden hinter der schlichten Formel: Wer Geld bekommt, soll putzen.

Kein unbedeutender Zwischenruf

Diese Forderung nach Arbeitspflicht bei Grundsicherung ist keine beiläufige Bemerkung irgendeines Kommunalpolitikers. Sie markiert einen der ersten sozialpolitischen Akzente des neuen CDU-Spitzenmanns. Am 13. Juli 2026 wählte der Berliner CDU-Landesvorstand nämlich den Finanzsenator einstimmig zum Spitzenkandidaten für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September.

Das Grundgesetz schützt vor Arbeitszwang

Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes erklärt ausdrücklich: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.“ Eine Ausnahme gilt nur für herkömmliche, allgemeine und für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflichten.

Artikel 12 Absatz 3 erlaubt Zwangsarbeit zudem im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung.

Die Betonung liegt auf „allgemein“ und „für alle gleich“. Gemeint sind historisch überlieferte Pflichten, die grundsätzlich alle Angehörigen einer örtlichen Gemeinschaft treffen können: und nicht Sonderdienste für Hilfebedürftige.

Keine allgemeine Bürgerpflicht

Eine Reinigungspflicht, die ausschließlich an den Bezug von Grundsicherung anknüpft, wäre gerade keine für alle gleiche Bürgerpflicht. Der Staat würde Menschen wegen ihrer finanziellen Bedürftigkeit herausgreifen und ihnen eine konkrete Arbeit aufzwingen.

Ob ein bestimmtes Gesetz gegen Artikel 12 oder sogar gegen die Menschenwürde verstieße, hinge zwar von seiner genauen Ausgestaltung ab. Doch je genereller die Pflicht, je geringer die individuelle Prüfung und je härter die Sanktion ausfielen, desto größer wären die verfassungsrechtlichen Zweifel.

Mitwirkung ist nicht dasselbe wie Pflichtarbeit

Jobcenter dürfen von Leistungsberechtigten verlangen, an ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Betroffene müssen Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben und zumutbare Arbeitsangebote prüfen.

Der Grundsatz dabei ist: Grundsicherungsgeld erhält jemand, weil er erstens hilfebedürftig und zweitens grundsätzlich erwerbsfähig ist. Der Betroffene ist deshalb verpflichtet, mitzuwirken, eine Erwerbsbeschäftigung zu finden, um seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.

Arbeitssuche bedeutet nicht beliebige Beschäftigung

Daraus folgt aber kein unbegrenztes Recht des Staates, beliebige Tätigkeiten anzuordnen. Sozialrechtliche Mitwirkungspflichten und eine pauschale Pflicht zum Saubermachen sind gerade nicht dasselbe.

Der Berliner CDU-Politiker begründet die Arbeitspflicht ausdrücklich nicht mit Maßnahmen der Arbeitsförderung, die Betroffene dabei unterstützen sollen, sich ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit sichern zu können.

Solche Maßnahmen gehören zum Kernbereich der Jobcenter und sind  gesetzlich vorgeschrieben (so sinnlos sie im Einzelfall den Betroffenen auch erscheinen mögen).

Dabei haben Eingliederungsleistungen Vorrang, die eine reguläre Beschäftigung unmittelbar fördern. Solche Maßnahmen sollen gerade keine dauerhafte Ersatzwelt für Leistungsbezieher sein, die an die Stelle einer  Ausbildung oder eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes rücken.

Bereits die Ein-Euro-Jobs sind kritisch

Das bestehende Recht kennt mit den Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d Sozialgesetzbuch II bereits ein Instrument, das häufig als Ein-Euro-Job bezeichnet wird.

Für solche Maßnahmen gelten jedoch Schutzvoraussetzungen. Die Tätigkeit muss zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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Die Realität dieser Ein-Euro-Jobs unter der Hartz-IV Gesetzgebung zeigte jedoch, dass Kommunen, Arbeitgeber und Jobcenter diese gesetzlichen Vorgaben permanent brachen.

Statt, wie behauptet, Erwerbslose durch Ein-Euro-Jobs wieder an einen Arbeitsalltag heranzuführen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, nutzten Kommunen und Arbeitgeber die Betroffenen als billigste Arbeitskräfte, um keine regulären Löhne zu zahlen.

So entfernten diese Ein-Euro-Jobs die Betroffenen nicht nur immer weiter vom echten Arbeitsmarkt, sondern gefährdeten massiv die regulär Beschäftigten. Statt einen Hausmeister oder die Stadtreinigung zu bezahlen, ließen die Verantwortlichen solche Arbeiten zum Fast-Nulltarif erledigen.

Leistungsberechtigte, die diese Praxis kritisierten, mussten Sanktionen der Jobcenter befürchten. Jobcenter, Kommunen und Arbeitgeber sorgten so gemeinsam dafür, dass Leistungsbezieher ohne Arbeitnehmerrechte die Arbeitnehmer verdrängten.

Berlin wird bereits von regulär Beschäftigten gereinigt

Selbst wenn Evers seine Forderung als “Arbeitsförderung” maskieren würde, wäre ein Verstoß gegen die Regelungen der Ein-Euro-Jobs offenkundig. In Berlin gibt es nämlich eine reguläre Stadtreinigung.

In dieser arbeiten Beschäftigte gegen Lohn, mit Arbeitsvertrag und sozialer Absicherung. Der Einsatz von Leistunsgbeziehern wäre also weder zusätzlich noch würde sie den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wenn Berlin jetzt Bezieher von Grundsicherungsgeld für dieselben Arbeiten einsetzt und ihnen lediglich eine geringe Mehraufwandsentschädigung zahlt, ist das eine direkte Konkurrenz zur regulären Beschäftigung. Kommunen könnten notwendige Stellen einsparen oder gar nicht erst schaffen, weil sie die Arbeit von Leistungsberechtigten erledigen lassen.

Ein irregulärer Arbeitsmarkt mit entrechteten Beschäftigten

Das wäre keine Integration in den Arbeitsmarkt, sondern ein entrechteter  Arbeitsmarkt zweiter Klasse: Auf der einen Seite tariflich oder regulär bezahlte Beschäftigte, auf der anderen Seite Menschen, die fast dieselbe Arbeit verrichten, aber weiterhin Grundsicherung beziehen und unter Sanktionsdruck stehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt deshalb nicht nur aus sozialpolitischen Gründen vor einer allgemeinen Arbeitspflicht. Er sieht auch die Gefahr, dass solche Modelle reguläre Beschäftigung verdrängen, statt neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Aus Arbeitslosen würden billige Ersatzkräfte

Erledigen Betroffene notwendige kommunale Arbeiten, geben sie der Stadt reale Arbeitsleistung. Erhalten sie dafür keinen regulären Lohn, spart der öffentliche Haushalt Personalkosten.

Evers Modell würde Hilfebedürftigkeit damit als erzwungene Quelle besonders billiger Arbeitskraft nutzen. An die Stelle von Qualifikation, Ausbildung oder dem Finden einer passenden Stelle rückt Ausbeutung.

Wer in diesem Modell Unterstützung braucht, muss früh aufstehen und schuften.

Arbeitslosigkeit erscheint als moralischer Makel

Die Forderung von Evers lebt von einer populären Beleidigung der Betroffenen: (Faule) Erwerbslose bekämen Geld, während andere morgens zur Arbeit gingen. Deshalb müssten sie wenigstens für saubere Straßen sorgen.

Diese Erzählung blendet aus, dass viele Leistungsberechtigte bereits arbeiten. Sie beziehen ergänzende Leistungen, weil niedrige Löhne oder wenige Arbeitsstunden nicht zum Leben reichen. Andere pflegen Angehörige, erziehen Kinder, suchen eine Wohnung oder kämpfen mit Erkrankungen und Behördenproblemen.

Auch Erwerbslose in der neuen Grundsicherung haben zuvor häufig jahrelang Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Sie bleiben Bürger dieser Gesellschaft. Ihr Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hängt nicht davon ab, ob ein Politiker ihre Existenz für nützlich hält.

Eine saubere Stadt braucht bezahlte Arbeit

Berlin braucht saubere Straßen, gepflegte Parks und funktionierende öffentliche Dienste. Wer tatsächlich Reinigungsarbeiten benötigt, muss reguläre Stellen schaffen. Wer erwerbslose Menschen dafür gewinnen will, kann sie qualifizieren, einstellen und nach Tarif bezahlen.

Genau diesen Schritt überspringt Evers. Er will nicht zuerst darüber sprechen, wie aus Leistungsberechtigten regulär Beschäftigte werden. Er spricht darüber, welche Gegenleistung sie für ihre Grundsicherung erbringen sollen.

Damit wird die Erwerbslosigkeit nicht bekämpft. Sie wird verwaltet, vorgeführt und für billige Arbeit missbraucht.

Was bedeutet der Vorstoß für Betroffene?

Die politische Forderung von Stefan Evers schafft noch keine neue Rechtsgrundlage. Bei einer konkreten Arbeitsgelegenheit muss feststehen, welche Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Einsatzorte vorgesehen sind.

Betroffene sollten darauf achten, ob reguläre Beschäftigte dieselbe Arbeit verrichten oder bisher verrichtet haben. Auch gesundheitliche Einschränkungen, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen können einer Zuweisung entgegenstehen.

Widerspruch und Verfassungsrecht

Gegen einen belastenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Da ein Widerspruch Sanktionen nicht in jedem Fall automatisch stoppt, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich werden.

Soziale Rechte gelten in diesem Menschenbild nicht für alle Bürger. Bedürftige müssen ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft erst durch Gehorsam und fast unbezahlte Arbeit im Dreck beweisen.

Eine Rechtstaat darf Hilfebedürftige aber nicht zu einer Klasse erklären, die “Schuld” durch Arbeitspflicht abzuarbeiten hat. Wer Berlin sauber halten will, sollte Reinigungskräfte einstellen: und sie anständig bezahlen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ist Evers Vorschlag verfassungswidrig?

Der Gesetzgeber kann und muss Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in konkreten Gesetzen gestalten. Eine Arbeitspflicht für Bezieher von Grundsicherungsgeld mit Evers Begründung wäre vermutlich mit dem Verfassungsgericht nicht vereinbar, als “Maßnahme der Arbeitsförderung” ließe sie sich rhetorisch eher verkaufen.

Ist es wahrscheinlich, dass die Arbeitspflicht in Berlin kommt?

Es handelt sich noch nicht um eine beschlossene Sache. Da Evers aber CDU-Spitzenkandidat ist, drängt die CDU sehr wahrscheinlich darauf, diese Forderung umzusetzen.

Was unterscheidet diese Arbeitspflicht von der Mitwirkungspflicht?

Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche bedeutet, dass Leistungsbezieher sich darum kümmern, wieder in Erwerbsbeschäftigung zu kommen. Evers Forderung, durch Müll sammeln “der Gemeinschaft etwas zurückzugeben” hat mit dieser Mitwirkung nicht das geringste zu tun.

Quellen

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019, Aktenzeichen 1 BvL 7/16, Der Paritätische Gesamtverband: Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsgelegenheiten und Arbeitspflicht, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12 Absatz 2 und 3
Sozialgesetzbuch II, Paragraf 16d – Arbeitsgelegenheiten
Tagesspiegel vom 12. Juli 2026: Stefan Evers will Empfänger von Sozialleistungen die Stadt reinigen lassen